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SO ODER SO - EXTRA ZUM PROZESS GEGEN LIBERTAD! WEGEN DER ONLINE-DEMONSTRATION
GEGEN LUFTHANSA 2001
[ aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung
Nr. 15 - Mai/Juni 2005 ]
1. Innenminister Otto Schily beabsichtigte bereits 2001 -
also zu Zeiten der Online-Demo - ausländische Nazi-Websites
mit Hackerangriffen lahm zu legen, die dort legal wären.
Dafür will sich das Ministerium so genannter Denial-of-Service-Attacken
bedienen. In der "Washington Post" (21.12.2000)
nannte er das "Vorneweg"-Verteidigung. Es wurde
eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Angekündigt war die Veröffentlichung
der Ergebnisse, aber tatsächlich wurde das nie getan.
Was aber nicht heißt, dass die staatliche Internet-Kriminalität
nicht stattfindet.
Alan Davidson vom Center for Democracy and Technology in Washington:
"Das würde bedeuten, dass man das Recht bricht,
um eine nach dem Recht eines anderen Landes legal operierende
Site dichtzumachen."
2. "Online-Durchsuchungen", so Manfred Hofmann
von der Bundesanwaltschaft, sind im Kampf gegen organisierte
Kriminalität "unabweisbar" erforderlich. Es
sei kein "staatliches Hacking", schreibt er in der
Neuen Zeitschrift für Strafrecht, sondern eine zulässige
Ermittlungsmaßnahme, wenn Strafverfolger sich mit Spezialsoftware
in Computer mutmaßlicher Straftäter einschleusten
- etwa mit einem Trojanischen Pferd - um verdeckt deren Festplatte
zu durchsuchen. Die Heimlichkeit der Maßnahme verstoße
nicht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, sondern sei
im Hinblick auf die Pflicht zur Erforschung der Wahrheit und
dem Gebot der effektiven Strafverfolgung sogar vielmehr geboten.
Auch sei die Online-Durchsuchung ein milderes Mittel gegenüber
der klassischen Durchsuchung, da weder die gesamte Wohnung
durchsucht, noch die Computerhardware für einen längeren
Zeitraum beschlagnahmt werden müsse.
[ © So oder So / Libertad! Falkstr.
74, 60487 Frankfurt ]
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