|
[ aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 15 - Mai/Juni
2005 ]
BRD: Entschädigung bei menschenunwürdiger Haft
nicht zwingend
(04.11.04) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befand, dass menschenunwürdige
Unterbringung von Gefangenen in überfüllten Gefängniszellen
nicht zwingend macht, Schmerzensgeld zu zahlen. Der BGH musste
entscheiden, weil untere Instanzen die Klage eines Gefangenen
abgewiesen hatten, weil angeblich keine "schikanöse
Absicht" zugrunde lag, sondern nur eine allgemeine Notlage.
Dem stimmte der BGH zu; eine Entschädigung sei "von
Dauer und Intensität des Eingriffs in die Menschenwürde
abhängig".
Burma: Freilassung von Gefangenen
(20.11.04) - Nach der Ankündigung der Militärregierung,
ca. 4.000 Gefangene freizulassen, wurden tatsächlich
auch zahlreiche politische Gefangene freigelassen. Offiziell
wurde die Freilassung mit festgestellten "Unregelmäßigkeiten
beim Geheimdienst" begründet. "Nach Untersuchung
dieser Unregelmäßigkeiten wurden Haftstrafen von
3.937 Verurteilten ausgesetzt". Hintergrund ist ein offensichtlicher
Machtkampf, den Geheimdienstchef und Ministerpräsident
Khin Nyunt verlor. Er wurde abgesetzt und festgenommen; sein
Geheimdienst wurde aufgelöst.

Afghanistan: Tote bei Knastausbruch
(17.12.04) - Bei dem Versuch, aus dem Kabuler Gefängnis
zu fliehen, starben sechs Menschen. Acht weitere wurden verletzt.
Mindestens vier Häftlinge überfielen einen Wachmann,
erschlugen ihn und lieferten sich mit dessen Gewehr eine Schießerei
mit der Bewachung. Bei dem Gefecht wurden drei Wachleute und
zwei Gefangene erschossen. Die Überlebenden verschanzten
sich und wurden von afghanischen und internationalen Sicherheitskräften
eingekreist. Auch Soldaten des deutschen ISAF-Kontingents
beteiligten sich an der Operation. Über den Ausgang wurde
nicht mehr berichtet.
Arabische Emirate: Prügelstrafe
(29.12.04) - Eine Inderin und eine indonesische Staatsbürgerin
wurden durch ein islamisches Scharia-Gericht im Emirat Ras
al-Khaimah zu Prügelstrafen verurteilt, weil sie schwanger
wurden, ohne verheiratet zu sein. Frau Rad Zemah Sinyaj Mohammed
wurde zu 150 Peitschenhieben verurteilt mit anschließender
Ausweisung nach Indien. Wasini bint Sarjan wurde zu einem
Jahr Gefängnis und 100 Peitschenhieben verurteilt.
Hessisches Polizeigesetz in Kraft
(01.01.05) - Ende Dezember trat das neue Polizeigesetz
der Koch-Regierung in Kraft. Es enthält zahlreiche neue
oder erweiterte Befugnisse: KFZ-Kennzeichen sollen im fahrenden
Verkehr automatisch gescannt werden, Telefonprovider müssen
auf Anfrage alle Kunden- und Bewegungsdaten zur Verfügung
stellen und die DNA-Erfassung bereits von straffälligen
Kindern wurde eingeführt. Die Polizei kann die mobile
und stationäre Videoüberwachung ausweiten und Polizisten,
die per "Finalen Rettungsschuss" Verdächtige
töteten müssen nicht mehr vor Gericht. Innenminister
Bouffier lobte das "modernste Polizeigesetz aller Länder".
[ © So oder So / Libertad! Falkstr.
74, 60487 Frankfurt ]
|