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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 15 - Mai/Juni 2005 - Seite 2
Kurznachrichten
[ Inhalt Nr. 15.]

[ aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 15 - Mai/Juni 2005 ]

BRD: Entschädigung bei menschenunwürdiger Haft nicht zwingend
(04.11.04) - Der Bundesgerichtshof (BGH) befand, dass menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen in überfüllten Gefängniszellen nicht zwingend macht, Schmerzensgeld zu zahlen. Der BGH musste entscheiden, weil untere Instanzen die Klage eines Gefangenen abgewiesen hatten, weil angeblich keine "schikanöse Absicht" zugrunde lag, sondern nur eine allgemeine Notlage. Dem stimmte der BGH zu; eine Entschädigung sei "von Dauer und Intensität des Eingriffs in die Menschenwürde abhängig".

Burma: Freilassung von Gefangenen
(20.11.04) - Nach der Ankündigung der Militärregierung, ca. 4.000 Gefangene freizulassen, wurden tatsächlich auch zahlreiche politische Gefangene freigelassen. Offiziell wurde die Freilassung mit festgestellten "Unregelmäßigkeiten beim Geheimdienst" begründet. "Nach Untersuchung dieser Unregelmäßigkeiten wurden Haftstrafen von 3.937 Verurteilten ausgesetzt". Hintergrund ist ein offensichtlicher Machtkampf, den Geheimdienstchef und Ministerpräsident Khin Nyunt verlor. Er wurde abgesetzt und festgenommen; sein Geheimdienst wurde aufgelöst.

Afghanistan: Tote bei Knastausbruch
(17.12.04) - Bei dem Versuch, aus dem Kabuler Gefängnis zu fliehen, starben sechs Menschen. Acht weitere wurden verletzt. Mindestens vier Häftlinge überfielen einen Wachmann, erschlugen ihn und lieferten sich mit dessen Gewehr eine Schießerei mit der Bewachung. Bei dem Gefecht wurden drei Wachleute und zwei Gefangene erschossen. Die Überlebenden verschanzten sich und wurden von afghanischen und internationalen Sicherheitskräften eingekreist. Auch Soldaten des deutschen ISAF-Kontingents beteiligten sich an der Operation. Über den Ausgang wurde nicht mehr berichtet.

Arabische Emirate: Prügelstrafe
(29.12.04) - Eine Inderin und eine indonesische Staatsbürgerin wurden durch ein islamisches Scharia-Gericht im Emirat Ras al-Khaimah zu Prügelstrafen verurteilt, weil sie schwanger wurden, ohne verheiratet zu sein. Frau Rad Zemah Sinyaj Mohammed wurde zu 150 Peitschenhieben verurteilt mit anschließender Ausweisung nach Indien. Wasini bint Sarjan wurde zu einem Jahr Gefängnis und 100 Peitschenhieben verurteilt.

Hessisches Polizeigesetz in Kraft
(01.01.05) - Ende Dezember trat das neue Polizeigesetz der Koch-Regierung in Kraft. Es enthält zahlreiche neue oder erweiterte Befugnisse: KFZ-Kennzeichen sollen im fahrenden Verkehr automatisch gescannt werden, Telefonprovider müssen auf Anfrage alle Kunden- und Bewegungsdaten zur Verfügung stellen und die DNA-Erfassung bereits von straffälligen Kindern wurde eingeführt. Die Polizei kann die mobile und stationäre Videoüberwachung ausweiten und Polizisten, die per "Finalen Rettungsschuss" Verdächtige töteten müssen nicht mehr vor Gericht. Innenminister Bouffier lobte das "modernste Polizeigesetz aller Länder".

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