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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 15 - Mai/Juni 2005 - Seite 2
"Magdeburger §129a-Prozess"
Revision vor dem Oberlandesgericht Halle
[ Inhalt Nr. 15.]
[ aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 15 - Mai/Juni 2005 ]

Am 5. April begann vor dem Oberlandesgericht in Halle das Revisionsverfahren gegen Daniel W., der im Dezember 2003 im "Magdeburger §129a-Verfahren" zu 24 Monaten Haft verurteilt wurde. Angeklagt waren Brandanschläge gegen Großkonzerne und Sicherheitsbehörden. Im ersten Prozess im Jahre 2003 wurden den insgesamt drei Angeklagten aus der Magdeburger linken Szene vier Brandanschläge zur Last gelegt, bei denen geringer Sachschaden entstand. Anfangs wurden die Anschläge nach §129a des StGB ("Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung") verhandelt, dieser musste aber später fallen gelassen werden. Dennoch wurde der Prozess nach dem Willen der Staatsanwaltschaft weiterhin nach §129a verhandelt: Damit hatten die Ermittlungsbehörden faktisch unbeschränkte Ermittlungsbefugnisse. Das Verfahren stützte sich hauptsächlich auf Indizien. Dennoch wurde Daniel W. zu 24 Monaten und Marco H. zu 30 Monaten Haft verurteilt. Der dritte Angeklagte, Carsten Sch. wurde freigesprochen.

Bereits am 22.02.2005 fand die Revisionsverhandlung gegen Marco H. statt. Während dieses Prozesses ging es ausschließlich um das im Dezember 2003 im Urteil verhängte Strafmaß. Entsprechend der Forderung der Staatsanwaltschaft, wurde das Urteil von 2 1/2 Jahren durch das Gericht erneut bestätigt. Sobald dieses Urteil rechtskräftig ist, muss Marco H. erneut in Haft, abzüglich der U-Haft also noch 1 1/2 Jahre.

Die Bestätigung des Urteils lässt für die Revisionsverhandlung von Daniel W. nichts besseres hoffen. Anders als im ersten Revisionsprozess muss gegen Daniel jedoch neuverhandelt werden. Das heißt, es finden wieder Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen statt. Anders als im ersten Prozess spielt der §129a keine Rolle mehr.
Zu Beginn der Verhandlung machte der Richter Daniel wiederholt das Angebot, dass er im Falle einer Einlassung keine Freiheitsstrafe mehr zu erwarten hätte. Der angeklagte Genosse ging darauf aber nicht ein und gab eine Erklärung ab. Darin ging er u.a. auf die vorangegangenen Verfahren gegen Marco, Carsten und ihn ein. Er bekundete seine Solidarität mit den Angeklagten im Aachener Verfahren und forderte die Freilassung der Gefangenen aus der RAF und anderen politischen Zusammenhängen. Der Richter drohte daraufhin den Beifall klatschenden Zuschauern den Rauswurf an.
Beim nächsten Prozesstag traten Kripozeugen auf. Ausserdem verlas eine Richterin ein Bekennerschreiben und einen Diskussionsbeitrag zur Militanzdebatte.(www.geocities.com/militanzdebatte).

Beugehaft für Marco H.

Während der Verhandlung am 26.04.05 wurde der bereits verurteilte Mitangeklagte Marco H. wegen Aussageverweigerung in Beugehaft genommen. Ein Aussageverweigerungsrecht wurde ihm von BAW und Gericht nicht zugestanden, obwohl sein Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Jetzt soll er 1.000 Euro Geldstrafe zahlen und für bis zu sechs Monaten in den Knast.
Für den 24. Mai sind vor dem OLG Halle (Thüringer Straße 16) 14 Zeug/innen vorgeladen, die teilweise aus der linken Szene stammen. Die Soligruppe zum Prozess geht davon aus, dass es auch dann zu Aussageverweigerungen und damit verbunden zu Repressionsmaßnahmen wie Beugehaft kommen wird. Daher ruft die Soligruppe dazu auf, zahlreich vor dem Gerichtsgebäude und im Verhandlungssaal präsent zu sein.

Nähere Informationen und Prozesserklärungen unter: www.soligruppe.de

[ © So oder So / Libertad! Falkstr. 74, 60487 Frankfurt ]


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:18
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