| [ aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung
Nr. 15 - Mai/Juni 2005 ]
Am 5. April begann vor dem Oberlandesgericht in Halle das
Revisionsverfahren gegen Daniel W., der im Dezember 2003 im
"Magdeburger §129a-Verfahren" zu 24 Monaten
Haft verurteilt wurde. Angeklagt waren Brandanschläge
gegen Großkonzerne und Sicherheitsbehörden. Im
ersten Prozess im Jahre 2003 wurden den insgesamt drei Angeklagten
aus der Magdeburger linken Szene vier Brandanschläge
zur Last gelegt, bei denen geringer Sachschaden entstand.
Anfangs wurden die Anschläge nach §129a des StGB
("Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung")
verhandelt, dieser musste aber später fallen gelassen
werden. Dennoch wurde der Prozess nach dem Willen der Staatsanwaltschaft
weiterhin nach §129a verhandelt: Damit hatten die Ermittlungsbehörden
faktisch unbeschränkte Ermittlungsbefugnisse. Das Verfahren
stützte sich hauptsächlich auf Indizien. Dennoch
wurde Daniel W. zu 24 Monaten und Marco H. zu 30 Monaten Haft
verurteilt. Der dritte Angeklagte, Carsten Sch. wurde freigesprochen.
Bereits
am 22.02.2005 fand die Revisionsverhandlung gegen Marco H.
statt. Während dieses Prozesses ging es ausschließlich
um das im Dezember 2003 im Urteil verhängte Strafmaß.
Entsprechend der Forderung der Staatsanwaltschaft, wurde das
Urteil von 2 1/2 Jahren durch das Gericht erneut bestätigt.
Sobald dieses Urteil rechtskräftig ist, muss Marco H.
erneut in Haft, abzüglich der U-Haft also noch 1 1/2
Jahre.
Die Bestätigung des Urteils lässt für die
Revisionsverhandlung von Daniel W. nichts besseres hoffen.
Anders als im ersten Revisionsprozess muss gegen Daniel jedoch
neuverhandelt werden. Das heißt, es finden wieder Beweisaufnahme
und Zeugenvernehmungen statt. Anders als im ersten Prozess
spielt der §129a keine Rolle mehr.
Zu Beginn der Verhandlung machte der Richter Daniel wiederholt
das Angebot, dass er im Falle einer Einlassung keine Freiheitsstrafe
mehr zu erwarten hätte. Der angeklagte Genosse ging darauf
aber nicht ein und gab eine Erklärung ab. Darin ging
er u.a. auf die vorangegangenen Verfahren gegen Marco, Carsten
und ihn ein. Er bekundete seine Solidarität mit den Angeklagten
im Aachener Verfahren und forderte die Freilassung der Gefangenen
aus der RAF und anderen politischen Zusammenhängen. Der
Richter drohte daraufhin den Beifall klatschenden Zuschauern
den Rauswurf an.
Beim nächsten Prozesstag traten Kripozeugen auf. Ausserdem
verlas eine Richterin ein Bekennerschreiben und einen Diskussionsbeitrag
zur Militanzdebatte.(www.geocities.com/militanzdebatte).
Beugehaft für Marco H.
Während der Verhandlung am 26.04.05 wurde der bereits
verurteilte Mitangeklagte Marco H. wegen Aussageverweigerung
in Beugehaft genommen. Ein Aussageverweigerungsrecht wurde
ihm von BAW und Gericht nicht zugestanden, obwohl sein Urteil
noch nicht rechtskräftig ist. Jetzt soll er 1.000 Euro
Geldstrafe zahlen und für bis zu sechs Monaten in den
Knast.
Für den 24. Mai sind vor dem OLG Halle (Thüringer
Straße 16) 14 Zeug/innen vorgeladen, die teilweise aus
der linken Szene stammen. Die Soligruppe zum Prozess geht
davon aus, dass es auch dann zu Aussageverweigerungen und
damit verbunden zu Repressionsmaßnahmen wie Beugehaft
kommen wird. Daher ruft die Soligruppe dazu auf, zahlreich
vor dem Gerichtsgebäude und im Verhandlungssaal präsent
zu sein.
Nähere Informationen und Prozesserklärungen unter:
www.soligruppe.de
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