| [ aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung
Nr. 15 - Mai/Juni 2005 ]
Während auch Libertad! mit zu einer Großdemonstration
in Berlin aufruft, ist die hohe Politik anlässlich dieses
Datums auf der Suche nach Problemlösungen, die ihr Repertoire
repressiver Handhabe erweitern sollen: Wie kann sich eine
in der Mitte verordnete Politik gegen Rechts behaupten und
abgrenzen, wenn sich deren Ziele an vielen Punkten nur in
Details von den eigenen abhebt? Wie kann mit der Empörung
gegen Rechts das trojanische Pferd gesattelt werden, mit dem
umfassender anwendbare Verschärfungen des Versammlungs-
und Demonstrationsrechts von allen geschluckt werden? Dabei
stimmen Anlass - die Verhinderung einer geplanten NPD-Demo
am 8. Mai am Brandenburger Tor - und die Argumentationen nur
sehr bedingt überein.
Geplant ist nach dem Willen Schilys ein Demonstrationsverbot
an Orten, die "in eindeutiger Weise an die Opfer einer
organisierten menschenunwürdigen Behandlung" erinnern
und "als nationales Symbol für diese Behandlung
anzusehen" sind. Nun ist das Brandenburger Tor kein Symbol
der Opfer, sondern eins preußischer Politik, das dem
Größenwahn des "dicken Luderjahn" Friedrich
Wilhelm II. zu verdanken ist. Inzwischen ist es auch eines
der deutschen Einheit, deren Interpretation als Befreiung
unserer Brüder und Schwestern vom Sozialismus man sich
nicht durch Rechte verdrehen lassen will.
Es geht somit in zweifacher Hinsicht um das Ansehen Deutschlands
im Ausland.
Die geplante Gesetzesverschärfung sieht eine festzulegende
Liste der Orte vor, "an denen keine Nazi-Aufmärsche
stattfinden sollen". Die Diskussion darüber trieb
und treibt derweil ihre Blüten. Freiberg, Chef der Gewerkschaft
der Polizei, schlägt eine Bannmeile vom Reichstag über
das Brandenburger Tor bis zum Holocaust-Mahnmal vor. Dieser
Mensch hätte noch vor 20 Jahren die ganze BRD zur demonstrationsfreien
Zone erklärt.
Zu einer solchen Zone soll offensichtlich auch das Internet
werden. Die Online-Demo im Juni 2001 gegen Lufthansa und ihr
Geschäft mit der Abschiebung findet jetzt ihr juristisches
Nachspiel. Angeklagt ist der formale Inhaber der Domains libertad.de
und sooderso.de, weil auf diesen Webseiten zur Online-Demo
aufgerufen wurde. Wenn Konzerne wie Lufthansa große
Teile ihrer Profite im Cyberspace tätigen, dann ist das
genau der Ort, an dem auch die Demos dagegen stattfinden müssen.
Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung, denn sie erachtet
die Online-Demo als Nötigung - auch wenn sie sich (nur)
im virtuellen Raum abspielte. So schreiben wir jetzt auch
noch ein bischen Rechtsgeschichte, denn der Prozess (14.6.2005,
Amtsgericht Frankfurt) ist der erste seiner Art.
Auch die türkische Regierung schlägt sich mit Geschichte
herum. Umgetrieben wird sie von der Erinnerung an den 90 Jahre
zurückliegenden Völkermord an den Armenier/innen.
Die 2001 in Potsdam geplante Erinnerungsstätte für
Pfarrer Lepsius, dem beredten Augenzeugen des Genozids, war
zuviel für die deutsch-türkische Freundschaft: Auf
Intervention türkischer Geschäftsleute, Verbände
und des Botschafters wurde seinerzeit darauf verzichtet.
1921 war man da schon "weiter": da wurde der armenische
Student Soghomon Teilirian von einem deutschen Gericht freigesprochen,
nachdem er den ehemaligen türkischen Innenminister und
Mitorganisator des Völkermordes, Talat Pascha, erschossen
hatte.
Die Redaktion
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