| [ aus: So oder So
- Die Libertad!-Zeitung Nr. 15 - Mai/Juni 2005 ]
"Am
7. Januar war in Deutschland einfach ein Tag, wie jeder andere.
Gewöhnlich. Ein Tag, der für viele Menschen schon
längst der Vergangenheit angehört und damit wie
so oft in Vergessenheit gerät. Schlicht ein Freitag im
ersten Monat des neuen Jahres, nicht mehr und auch nicht weniger",
mit diesen Worten beginnt ein Aufruf von Migrant/innen der
erreichen soll, dass genau dieser 7. Januar nicht in Vergessenheit
gerät.
Denn an diesem 7. Januar kamen in den Händen der Polizei
zwei Afrikaner zu Tode. Sie starben, "weil sie und ihres
gleichen in diesem Land nicht willkommen sind", heisst
es weiter in dem Aufruf. Zu Tode kamen zwei Männer aus
Sierra Leone, an unterschiedlichen deutschen Orten, aber jeweils
im Polizeigewahrsam. Oury Jalloh starb an einer Zellenpritsche
gefesselt in einer Polizeiwache in Dessau. Er verbrannte bei
lebendigem Leib. Laye Kondé starb in Bremen. Seine
Lungen waren gefüllt mit einem Brechmittel, das ihn die
Polizei erst befahl, dann zwang zu trinken.
Am Morgen des 7. Januar wurde der junge Afrikaner Oury Jalloh
in Dessau von der Polizei angehalten. Mit dieser "Personenkontrolle"
begann das Drama, das für den 21-jährigen mit seinem
Tod endete. Die Polizei behauptete, der Afrikaner hätte
Frauen belästigt und sich geweigert, seine Papiere vorzuzeigen.
Es kam zu einem Handgemenge, bei dem der Asylbewerber geschlagen
wurde. Anschließend wurde er aufs Polizeirevier Wolfgangstraße
geschleppt, durchsucht und in einer gefliesten Kellerzelle
eingeschlossen. Dort wurde Oury Jalloh an Armen und Beinen
mit Handschellen an die Pritsche gefesselt.
Etwa zwei Stunden später brach in der Zelle ein Feuer
aus, das auch vom Rauchmelder um 12.05 Uhr in die Zentrale
gemeldet wurde. Der Dienstgruppenleiter behauptete, er hätte
den Alarm ignoriert, weil es zuvor häufiger Fehlalarm
gegeben hätte. Tatsächlich war die Anlage erst kurz
zuvor repariert und alle Mängel beseitigt worden. Aber
auch die Geräusche und Rufe des Gefangenen aus der Gegensprechanlage
wurden ignoriert. Mehr noch, sie wurde extra leiser gestellt.
Als der Rauchmelder ein zweites Mal anschlug, wurde der Alarm
ausgestellt. Erst als auch das Lüftungssystem Alarm meldete,
machte sich der Dienstgruppenleiter auf den Weg in den Zellentrakt.
Jede Hilfe kam zu spät
Inzwischen kam aber jede Hilfe zu spät. Die Zelle war
völlig verqualmt und die Polizisten konnten oder wollten
nicht den gefesselten Gefangenen retten. Oury Jalloh verbrannte
in der Zelle. Die spätere Obduktion ergab, dass Oury
Jalloh sechs Minuten nach Ausbruch des Feuers an einem Hitzschlag
in der auf über 350 Grad Celsius aufgeheizten Zelle starb.
Erst sechs Wochen später leitete die Staatsanwaltschaft
ein Ermittlungsverfahren gegen drei Polizisten ein. Es betraf
den Dienstgruppenleiter der Schicht und zwei seiner Kollegen.
Ermittelt wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge
bzw. Verdacht der fahrlässigen Tötung. Unter der
Aufsicht des Hauptangeklagten kam bereits zwei Jahre zuvor
im gleichen Zellentrakt ein 36-jähriger Mann zu Tode.
Er starb an inneren Verletzungen "unbekannter Herkunft".
Angenommen, der von den diensttuenden Polizisten geschilderte
Ablauf, würde zutreffen, bleibt die Frage, wie das Feuer
überhaupt in der Zelle ausbrechen konnte? Natürlich
beschuldigte die Polizei den getöteten Afrikaner, das
Feuer selbst gelegt zu haben. Aber er war ja an ausgestreckten
Armen und Beinen an die Pritsche gefesselt. Auch war er gründlich
durchsucht worden. Am Morgen war die Zelle von Oury Jalloh
mehrfach kontrolliert worden. Der Gefangene war nach den Angaben
der Beamten gefasst, nicht verwirrt und sprach ganz normal
mit den Polizisten.
Nach dem Brand wurden in der Zelle Überreste eines Feuerzeuges
entdeckt, obwohl bei der Durchsuchung der Kleidung nichts
gefunden wurde.Polizei und Staatsanwaltschaft behaupteten,
der Gefangene habe damit die Matratze in Brand gesetzt und
hätte somit sich selbst getötet. Um diese Behauptung
zu stützen versuchte die Staatsanwaltschaft mit einer
Videorekonstruktion zu beweisen, dass Oury Jalloh trotz Fesselung
genügend Bewegungsfreiheit hatte, um das Feuerzeug aus
der Hosentasche hervor zu holen und den Brand zu legen. Ein
geradezu grandioser Entfesselungstrick. Aber die Matratze
bestand aus feuerfestem Material und gilt als praktisch nicht
entflammbar. Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass
die Matratze kaputt und dadurch durchaus entflammbar war.
Aber warum sollte sich Oury Jalloh selbst verletzen oder
gar töten wollen? Auch Staatsanwalt Bittmann weiß
darauf keine Antwort: "das Motiv für eine Selbstentzündung
bleibt unklar" gab er zu. Auf einer Pressekonferenz noch
vor dem Abschluss der Ermittlungen stellte er dagegen definitiv
fest: "Es gibt keinerlei Anzeichen für die vorsätzliche
Tat eines Dritten". Eben eine Verkettung von "Zufällen".
Inzwischen beschränken sich die Ermittlungen darauf,
ob eine Rettung nach Ausbruch des Feuers noch möglich
gewesen wäre. Wer den Brand gelegt hat, was Oury Jalloh
während und nach seiner Verhaftung angetan wurde, ist
nicht Gegenstand der Untersuchungen.
Behördliche Untätigkeit
Von alleine ist die Staatsanwaltschaft ohnehin nicht tätig
geworden. Erst vier Wochen nach dem Tod von Oury Jalloh wurde
die Öffentlichkeit über die Umstände informiert.
Und noch zwei weitere Wochen dauerte es, bis ein, wenn auch
begrenztes, Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dass überhaupt
was getan wurde, ist ausschließlich dem Druck von migrantischen
Organisationen und Antirassismus-Gruppen zu verdanken.
Auf deren Initiative ging auch eine Demonstration am 26. März
in Dessau zurück. Im Anschluß an eine Trauerfeier
demonstrierten etwa 200 Menschen und forderten die Aufklärung
des Todes von Oury Jalloh und ein Ende der rassistischen Polizeigewalt.
Größtenteils Flüchtlinge und eher wenige deutsche
Aktivist/innen nahmen an der Demonstration teil, die vor dem
Polizeirevier, in dem Oury Jalloh starb, eine Zwischenkundgebung
abhielt.
Inzwischen wurde eine zweite Obduktion in Auftrag gegeben.
Diese unabhängige Untersuchung wurde von der Initiative
veranlasst, in der sich Freunde von Oury Jalloh sowie Migrant/innen-
und Antirassismus-Gruppen zusammengeschlossen haben. Die ursprünglich
für Ostermontag geplante Überführung des Toten
in seine Heimat Sierra Leone wurde deshalb ausgesetzt.
Die Dessauer Polizei ist für "harten Umgang"
mit Ausländer/innen bekannt und berüchtigt. Nicht
nur Neonazis machten im Stadtpark Jagd auf Afrikaner. Weil
sie auf einer Polizeistation einen 18-jährigen Afrikaner
geschlagen und getreten hatten, wurde ein Ermittlungsverfahren
gegen drei Polizisten eingeleitet.
Oury Jalloh ist ein weiterer Toter in einer Kette von Todesfällen
im polizeilichen Gewahrsam. In den zehn Jahren zwischen 1993
und 2004 starben 16 Flüchtlinge durch Misshandlungen
und andere "polizeiliche Zwangsmaßnahmen".
Im gleichen Zeitraum erlitten mindestens 622 zum Teil schwere
Verletzungen, wie die Antirassistische Initiative Berlin ermittelte.
Im Polizeigewahrsam starben davon bei "abschiebe-unabhängigen
Maßnahmen" elf Flüchtlinge, 360 wurden ernsthaft
verletzt.
Deutsche
Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen:
1.1.1993 bis 31.12.2004
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161 Flüchtlinge starben auf dem Weg
in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen,
davon allein 121 an den deutschen Ost- Grenzen*,
421 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt
Verletzungen, davon 259 an den deutschen Ost-Grenzen*,
125 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer
drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor
der Abschiebung zu fliehen, davon 48 Menschen in Abschiebehaft,
575 Flüchtlinge haben sich aus Angst vor der Abschiebung
oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks)
selbst verletzt oder versuchten, sich umzubringen, davon
befanden sich 372 Menschen in Abschiebehaft,
5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung
und
262 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen
oder Mißhandlungen während der Abschiebung
verletzt,
21 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem
Herkunftsland zu Tode, und mindestens
384 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei
oder Militär mißhandelt und gefoltert,
59 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung
spurlos,
11 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen
Polizeimaßnahmen,
360 wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal verletzt,
davon 118 Flüchtlinge in Haft.
67 Menschen starben bei Bränden oder Anschlägen
auf Flüchtlingsunterkünfte, 700 Flüchtlinge
wurden z.T. erheblich verletzt,
12 Menschen starben durch rassistische Angriffe auf der
Straße.
(* die Angaben für 2004 werden sich noch erhöhen, weil die offiziellenZahlen
des Bundesinnenministeriums nicht vollständig vorliegen)
FAZIT: Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen
323 Flüchtlinge ums Leben - durch rassistische
Übergriffe oder bei Bränden in Unterkünften
starben 79 Flüchtlinge.
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| Aus: 12. aktualisierte Auflage der Dokumentation "BUNDESDEUTSCHE
FLÜCHTLINGSPOLITIK UND IHRE TÖDLICHEN FOLGEN"
- 1993 bis 2004. Die Dokumentation gibt es auf Papier
(DIN A4 - 318 Seiten, Ringbindung) und demnächst
auf CD-Rom erhältlich zum Preis von 12,00 Euro (bei
Versand: plus 1,60 Euro für Porto & Verpackung);
im Netz (zur Zeit noch die 11. Auflage) unter der Adresse:
www.anti-rar.de |
Mehr Information:
http://www.thevoiceforum.org
http://www.attac.de/halle/oury
http://www.anti-rar.de
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74, 60487 Frankfurt ]
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