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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 15- Mai/Juni 2005 - Seite 1/16
Behördenwillkür und Rassismus
Im Polizeigewahrsam in Dessau verbrannt
[ Inhalt Nr. 15.]
[ aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 15 - Mai/Juni 2005 ]

"Am 7. Januar war in Deutschland einfach ein Tag, wie jeder andere. Gewöhnlich. Ein Tag, der für viele Menschen schon längst der Vergangenheit angehört und damit wie so oft in Vergessenheit gerät. Schlicht ein Freitag im ersten Monat des neuen Jahres, nicht mehr und auch nicht weniger", mit diesen Worten beginnt ein Aufruf von Migrant/innen der erreichen soll, dass genau dieser 7. Januar nicht in Vergessenheit gerät.

Denn an diesem 7. Januar kamen in den Händen der Polizei zwei Afrikaner zu Tode. Sie starben, "weil sie und ihres gleichen in diesem Land nicht willkommen sind", heisst es weiter in dem Aufruf. Zu Tode kamen zwei Männer aus Sierra Leone, an unterschiedlichen deutschen Orten, aber jeweils im Polizeigewahrsam. Oury Jalloh starb an einer Zellenpritsche gefesselt in einer Polizeiwache in Dessau. Er verbrannte bei lebendigem Leib. Laye Kondé starb in Bremen. Seine Lungen waren gefüllt mit einem Brechmittel, das ihn die Polizei erst befahl, dann zwang zu trinken.

Am Morgen des 7. Januar wurde der junge Afrikaner Oury Jalloh in Dessau von der Polizei angehalten. Mit dieser "Personenkontrolle" begann das Drama, das für den 21-jährigen mit seinem Tod endete. Die Polizei behauptete, der Afrikaner hätte Frauen belästigt und sich geweigert, seine Papiere vorzuzeigen. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem der Asylbewerber geschlagen wurde. Anschließend wurde er aufs Polizeirevier Wolfgangstraße geschleppt, durchsucht und in einer gefliesten Kellerzelle eingeschlossen. Dort wurde Oury Jalloh an Armen und Beinen mit Handschellen an die Pritsche gefesselt.

Etwa zwei Stunden später brach in der Zelle ein Feuer aus, das auch vom Rauchmelder um 12.05 Uhr in die Zentrale gemeldet wurde. Der Dienstgruppenleiter behauptete, er hätte den Alarm ignoriert, weil es zuvor häufiger Fehlalarm gegeben hätte. Tatsächlich war die Anlage erst kurz zuvor repariert und alle Mängel beseitigt worden. Aber auch die Geräusche und Rufe des Gefangenen aus der Gegensprechanlage wurden ignoriert. Mehr noch, sie wurde extra leiser gestellt. Als der Rauchmelder ein zweites Mal anschlug, wurde der Alarm ausgestellt. Erst als auch das Lüftungssystem Alarm meldete, machte sich der Dienstgruppenleiter auf den Weg in den Zellentrakt.

Jede Hilfe kam zu spät

Inzwischen kam aber jede Hilfe zu spät. Die Zelle war völlig verqualmt und die Polizisten konnten oder wollten nicht den gefesselten Gefangenen retten. Oury Jalloh verbrannte in der Zelle. Die spätere Obduktion ergab, dass Oury Jalloh sechs Minuten nach Ausbruch des Feuers an einem Hitzschlag in der auf über 350 Grad Celsius aufgeheizten Zelle starb.
Erst sechs Wochen später leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen drei Polizisten ein. Es betraf den Dienstgruppenleiter der Schicht und zwei seiner Kollegen. Ermittelt wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. Verdacht der fahrlässigen Tötung. Unter der Aufsicht des Hauptangeklagten kam bereits zwei Jahre zuvor im gleichen Zellentrakt ein 36-jähriger Mann zu Tode. Er starb an inneren Verletzungen "unbekannter Herkunft".

Angenommen, der von den diensttuenden Polizisten geschilderte Ablauf, würde zutreffen, bleibt die Frage, wie das Feuer überhaupt in der Zelle ausbrechen konnte? Natürlich beschuldigte die Polizei den getöteten Afrikaner, das Feuer selbst gelegt zu haben. Aber er war ja an ausgestreckten Armen und Beinen an die Pritsche gefesselt. Auch war er gründlich durchsucht worden. Am Morgen war die Zelle von Oury Jalloh mehrfach kontrolliert worden. Der Gefangene war nach den Angaben der Beamten gefasst, nicht verwirrt und sprach ganz normal mit den Polizisten.
Nach dem Brand wurden in der Zelle Überreste eines Feuerzeuges entdeckt, obwohl bei der Durchsuchung der Kleidung nichts gefunden wurde.Polizei und Staatsanwaltschaft behaupteten, der Gefangene habe damit die Matratze in Brand gesetzt und hätte somit sich selbst getötet. Um diese Behauptung zu stützen versuchte die Staatsanwaltschaft mit einer Videorekonstruktion zu beweisen, dass Oury Jalloh trotz Fesselung genügend Bewegungsfreiheit hatte, um das Feuerzeug aus der Hosentasche hervor zu holen und den Brand zu legen. Ein geradezu grandioser Entfesselungstrick. Aber die Matratze bestand aus feuerfestem Material und gilt als praktisch nicht entflammbar. Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass die Matratze kaputt und dadurch durchaus entflammbar war.

Aber warum sollte sich Oury Jalloh selbst verletzen oder gar töten wollen? Auch Staatsanwalt Bittmann weiß darauf keine Antwort: "das Motiv für eine Selbstentzündung bleibt unklar" gab er zu. Auf einer Pressekonferenz noch vor dem Abschluss der Ermittlungen stellte er dagegen definitiv fest: "Es gibt keinerlei Anzeichen für die vorsätzliche Tat eines Dritten". Eben eine Verkettung von "Zufällen". Inzwischen beschränken sich die Ermittlungen darauf, ob eine Rettung nach Ausbruch des Feuers noch möglich gewesen wäre. Wer den Brand gelegt hat, was Oury Jalloh während und nach seiner Verhaftung angetan wurde, ist nicht Gegenstand der Untersuchungen.

Behördliche Untätigkeit

Von alleine ist die Staatsanwaltschaft ohnehin nicht tätig geworden. Erst vier Wochen nach dem Tod von Oury Jalloh wurde die Öffentlichkeit über die Umstände informiert. Und noch zwei weitere Wochen dauerte es, bis ein, wenn auch begrenztes, Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dass überhaupt was getan wurde, ist ausschließlich dem Druck von migrantischen Organisationen und Antirassismus-Gruppen zu verdanken.
Auf deren Initiative ging auch eine Demonstration am 26. März in Dessau zurück. Im Anschluß an eine Trauerfeier demonstrierten etwa 200 Menschen und forderten die Aufklärung des Todes von Oury Jalloh und ein Ende der rassistischen Polizeigewalt. Größtenteils Flüchtlinge und eher wenige deutsche Aktivist/innen nahmen an der Demonstration teil, die vor dem Polizeirevier, in dem Oury Jalloh starb, eine Zwischenkundgebung abhielt.
Inzwischen wurde eine zweite Obduktion in Auftrag gegeben. Diese unabhängige Untersuchung wurde von der Initiative veranlasst, in der sich Freunde von Oury Jalloh sowie Migrant/innen- und Antirassismus-Gruppen zusammengeschlossen haben. Die ursprünglich für Ostermontag geplante Überführung des Toten in seine Heimat Sierra Leone wurde deshalb ausgesetzt.

Die Dessauer Polizei ist für "harten Umgang" mit Ausländer/innen bekannt und berüchtigt. Nicht nur Neonazis machten im Stadtpark Jagd auf Afrikaner. Weil sie auf einer Polizeistation einen 18-jährigen Afrikaner geschlagen und getreten hatten, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen drei Polizisten eingeleitet.

Oury Jalloh ist ein weiterer Toter in einer Kette von Todesfällen im polizeilichen Gewahrsam. In den zehn Jahren zwischen 1993 und 2004 starben 16 Flüchtlinge durch Misshandlungen und andere "polizeiliche Zwangsmaßnahmen". Im gleichen Zeitraum erlitten mindestens 622 zum Teil schwere Verletzungen, wie die Antirassistische Initiative Berlin ermittelte. Im Polizeigewahrsam starben davon bei "abschiebe-unabhängigen Maßnahmen" elf Flüchtlinge, 360 wurden ernsthaft verletzt.

Deutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen:
1.1.1993 bis 31.12.2004
161 Flüchtlinge starben auf dem Weg in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen, davon allein 121 an den deutschen Ost- Grenzen*,
421 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 259 an den deutschen Ost-Grenzen*,
125 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 48 Menschen in Abschiebehaft,
575 Flüchtlinge haben sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) selbst verletzt oder versuchten, sich umzubringen, davon befanden sich 372 Menschen in Abschiebehaft,
5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung und
262 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt,
21 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode, und mindestens
384 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert,
59 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos,
11 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen Polizeimaßnahmen,
360 wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal verletzt, davon 118 Flüchtlinge in Haft.
67 Menschen starben bei Bränden oder Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte, 700 Flüchtlinge wurden z.T. erheblich verletzt,
12 Menschen starben durch rassistische Angriffe auf der Straße.

(* die Angaben für 2004 werden sich noch erhöhen, weil die offiziellenZahlen des Bundesinnenministeriums nicht vollständig vorliegen)
FAZIT: Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen 323 Flüchtlinge ums Leben - durch rassistische Übergriffe oder bei Bränden in Unterkünften starben 79 Flüchtlinge.

Aus: 12. aktualisierte Auflage der Dokumentation "BUNDESDEUTSCHE FLÜCHTLINGSPOLITIK UND IHRE TÖDLICHEN FOLGEN" - 1993 bis 2004. Die Dokumentation gibt es auf Papier (DIN A4 - 318 Seiten, Ringbindung) und demnächst auf CD-Rom erhältlich zum Preis von 12,00 Euro (bei Versand: plus 1,60 Euro für Porto & Verpackung); im Netz (zur Zeit noch die 11. Auflage) unter der Adresse: www.anti-rar.de

Mehr Information:
http://www.thevoiceforum.org
http://www.attac.de/halle/oury
http://www.anti-rar.de

[ © So oder So / Libertad! Falkstr. 74, 60487 Frankfurt ]


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:18
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