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Das Thema LKW-Maut auf deutschen Autobahnen hat letztes Jahr
nicht zu Unrecht viel Häme erzeugt. Die Anbieter des
TollCollect Konsortiums waren offensichtlich nicht in der
Lage, die gemachten Versprechungen einzuhalten. Andererseits
hielt die Bundesregierung trotz aller Schwierigkeiten an dem
Projekt fest, obwohl es andere, einfachere und billigere Lösungen
gegeben hätte.
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| vorbereitet für flächendeckende Observation |
Einer der Gründe für diese sture Haltung war sicherlich
der, dass die verwendete Technik nicht nur auf die Erhebung
von Autobahnmaut beschränkt ist. Für die Kontrolle
von Mautsündern sind 300 sogenannte Mautbrücken
an allen Autobahnen aufgebaut worden. Diese Mautbrücken
registrieren jedes Fahrzeug, das sie passiert, nicht nur LKWs.
Um überhaut zu erkennen, ob ein Fahrzeug mautpflichtig
ist, wird jedes ankommende Fahrzeug zunächst einmal fotographiert.
Anhand der Umrisse sollte das Gerät erkennen, ob es sich
um einen PKW oder um einen mautpflichtigen LKW handelt. Angeblich
werden die Daten der PKWs sofort (noch auf der Mautbrücke)
gelöscht, aber wer den Umgang deutscher Behörden
mit zu löschenden Daten kennt, zieht diese Behauptung
in Zweifel. Die technischen Voraussetzungen für eine
Erfassung auch aller PKWs sind gegeben, die entsprechende
gesetzliche Grundlage lässt sich bei Bedarf noch schaffen.
Im Grundsatz ermöglicht die Technik der Mautbrücken,
den gesamten Verkehr auf den Autobahnen zu registrieren und
zu speichern. Daraus lassen sich auch im Nachhinein noch perfekte
Bewegungsprofile einzelner Fahrzeuge anhand ihrer Kennzeichen
erstellen.
Der Einwand, solche Daten seien für Verfolgungsbehörden
nicht zugänglich, ist bereits widerlegt. Obwohl eine
Verwendung der erhobenen Daten für andere Zwecke als
die Mauterhebung per Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen
ist, wollten Fahnder die Herausgabe von LKW-Daten von TollCollect
erzwingen, um einen gestohlenen LKW aufzuspüren. TollCollect
weigerte sich zunächst mit Hinweis auf die Gesetzeslage,
aber das Amtsgericht Gummersbach stellte fest, dass die gesetzliche
Zweckbindung der Daten gegenüber den Befugnissen von
Strafverfolgungsbehörden zurückstehe. Auf der Basis
dieses Urteils ist die Totalüberwachung des Autobahnverkehrs
schon jetzt juristisch abgesichert.
Die technische Machbarkeit beweisen die baugleichen Mautbrücken,
die bereits an vielen deutschen Ostgrenzen aufgebaut wurden.
Sie entsprechen genau den Toll-Collect Brücken, stammen
sogar von der selben Herstellerfirma. Diese Brücken erfassen
alle durchfahrenden Fahrzeuge und ermitteln ihre Kennzeichen.
Die Kennzeichen werden mit den in einer Datenbank gespeicherten
Kennzeichen gestohlener Fahrzeuge verglichen. Das bedeutet,
dass eine flächendeckende Überwachung nicht nur
theoretisch machbar ist, sondern bereits an den Grenzen durchgeführt
wird. Die Umwidmung der TollCollect Brücken zu Überwachungsstationen
ist nur eine Frage der verwendeten Software, dazu muss nicht
einmal ein Montagetrupp vor Ort auftauchen.
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