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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 14- Herbst 2004- Seite 6
Autobahnmaut auch gut für PKWs
Bewegungsbilder
[ Inhalt Nr. 14.]

Das Thema LKW-Maut auf deutschen Autobahnen hat letztes Jahr nicht zu Unrecht viel Häme erzeugt. Die Anbieter des TollCollect Konsortiums waren offensichtlich nicht in der Lage, die gemachten Versprechungen einzuhalten. Andererseits hielt die Bundesregierung trotz aller Schwierigkeiten an dem Projekt fest, obwohl es andere, einfachere und billigere Lösungen gegeben hätte.

Foto: Mautkameras
vorbereitet für flächendeckende Observation


Einer der Gründe für diese sture Haltung war sicherlich der, dass die verwendete Technik nicht nur auf die Erhebung von Autobahnmaut beschränkt ist. Für die Kontrolle von Mautsündern sind 300 sogenannte Mautbrücken an allen Autobahnen aufgebaut worden. Diese Mautbrücken registrieren jedes Fahrzeug, das sie passiert, nicht nur LKWs.

Um überhaut zu erkennen, ob ein Fahrzeug mautpflichtig ist, wird jedes ankommende Fahrzeug zunächst einmal fotographiert. Anhand der Umrisse sollte das Gerät erkennen, ob es sich um einen PKW oder um einen mautpflichtigen LKW handelt. Angeblich werden die Daten der PKWs sofort (noch auf der Mautbrücke) gelöscht, aber wer den Umgang deutscher Behörden mit zu löschenden Daten kennt, zieht diese Behauptung in Zweifel. Die technischen Voraussetzungen für eine Erfassung auch aller PKWs sind gegeben, die entsprechende gesetzliche Grundlage lässt sich bei Bedarf noch schaffen.

Im Grundsatz ermöglicht die Technik der Mautbrücken, den gesamten Verkehr auf den Autobahnen zu registrieren und zu speichern. Daraus lassen sich auch im Nachhinein noch perfekte Bewegungsprofile einzelner Fahrzeuge anhand ihrer Kennzeichen erstellen.

Der Einwand, solche Daten seien für Verfolgungsbehörden nicht zugänglich, ist bereits widerlegt. Obwohl eine Verwendung der erhobenen Daten für andere Zwecke als die Mauterhebung per Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen ist, wollten Fahnder die Herausgabe von LKW-Daten von TollCollect erzwingen, um einen gestohlenen LKW aufzuspüren. TollCollect weigerte sich zunächst mit Hinweis auf die Gesetzeslage, aber das Amtsgericht Gummersbach stellte fest, dass die gesetzliche Zweckbindung der Daten gegenüber den Befugnissen von Strafverfolgungsbehörden zurückstehe. Auf der Basis dieses Urteils ist die Totalüberwachung des Autobahnverkehrs schon jetzt juristisch abgesichert.

Die technische Machbarkeit beweisen die baugleichen Mautbrücken, die bereits an vielen deutschen Ostgrenzen aufgebaut wurden. Sie entsprechen genau den Toll-Collect Brücken, stammen sogar von der selben Herstellerfirma. Diese Brücken erfassen alle durchfahrenden Fahrzeuge und ermitteln ihre Kennzeichen. Die Kennzeichen werden mit den in einer Datenbank gespeicherten Kennzeichen gestohlener Fahrzeuge verglichen. Das bedeutet, dass eine flächendeckende Überwachung nicht nur theoretisch machbar ist, sondern bereits an den Grenzen durchgeführt wird. Die Umwidmung der TollCollect Brücken zu Überwachungsstationen ist nur eine Frage der verwendeten Software, dazu muss nicht einmal ein Montagetrupp vor Ort auftauchen.


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:18
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