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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 14- Herbst 2004- Seite 5/6
Videoüberwachung als präventive Sicherheitspolitik und Wachstumsmarkt
Digitale Televisoren: Das moderne Auge des Gesetzes
[ Inhalt Nr. 14.]




„Die Videoüberwachung gehört zur täglichen Lebenserfahrung der Menschen in Deutschland“, so beginnt der Text unter Stichwort „Videoüberwachung“ des elektronischen Lexikon des Bundesinnenministeriums. Und weiter: „Sie werden mit Kameras konfrontiert, die in Banken, Kaufhäusern, Ladengeschäften, Einkaufspassagen, aber auch an Haustüren auf sie gerichtet sind. Auch im öffentlichen Raum nimmt die Anzahl der Videokameras stetig zu, sei es an Bahnhöfen und Flugplätzen oder an anderen öffentlichen Gebäuden, die als gefährdet gelten. In neuerer Zeit werden aber auch zunehmend Teile des öffentlichen Straßenraums unter Videoüberwachung genommen.“ (http://www.bmi.bund.de)

Die Beschreibung trifft zu. Denn auf öffentlichen Plätzen, längst nicht nur denen, „die als gefährdet gelten“, in Parks und Grünanlagen, in Tiefgaragen und Bahnhöfen und anderen Verkehrsanlagen, selbst in Bussen, U-Bahnen und Taxis, vor „anschlagsrelevanten“ Gebäuden wie Behörden, Ministerien, Konsulaten, Polizeistationen oder Synagogen, aber auch in Einkaufszentren und Kaufhäusern, vor Geschäften jeder Art wird jede unserer Bewegungen von Videoobjektiven beobachtet. Der ruhende wie der fließende Verkehr wird überwacht, immer mehr Firmen rüsten zur dauernden Überwachung am Arbeitsplatz auf - und ganz zu schweigen von der permanenten Videoaufzeichnung durch mobile Geräte bei Veranstaltungen „unter freiem Himmel“, längst nicht nur bei Demonstrationen. Ob Fussballfan oder Verkehrssünder, bei Arbeit, Sport und Spiel ist man zwar immer mehr isoliert, aber längst nicht mehr allein.

Kaum eine Form der Überwachung ist allgegenwärtiger als die der Videoüberwachung. Rechtlich gesehen ist die Aufnahme von Videobildern eine Form der Datenerhebung. Aber, meist weiß der oder die Gefilmte nicht, dass Bilder gemacht, also Daten erhoben werden. Damit ist unser gutes Recht der „informationellen Selbstbestimmung“, über die Erhebung, Preisgabe und Nutzung persönlicher Daten selbst bestimmen zu können, schon mal ziemlich gegenstandslos.

Die Videoüberwachung ist ein Mittel präventiver Sicherheitspolitik, wie sie spätestens seit dem 11. September 2001 in allen Metropolenstaaten duchgesetzt wurde. In Deutschland baut das auf die Politik der „Inneren Sicherheit“ auf, wie sie insbesondere seit den 70er-Jahren zur dominanten Linie staatlichen Misstrauens gegenüber der Bevölkerung wurde. Nicht erst der 11. September und die angeheizte „Terroristenfurcht“ haben das staatliche Überwachungssystem in Gang gesetzt, sehr wohl aber die Legitimation verschafft, es stetig und insbesondere flächendeckend auszubauen.

Gegenüber anderen Ländern liegt Deutschland, was die Durchsetzung der Videoüberwachung anbetrifft, im Mittelfeld; was staatlicherseits als ein Nachholbedarf begriffen wird. Deshalb vergeht auch kaum eine Woche, dass die Presse nicht über neue Installationen und Versuchsprojekte zu berichten weiß.

Boomendes Geschäft mit der Angst

Foto: Polizeilicher Leitstand einer Videoüberwachung in Aachen.
Polizeilicher Leitstand einer Videoüberwachung in Aachen.


Der Markt der Videoüberwachung boomt, und die Branche hat enormen Auftrieb. Dazu kommt, dass wie in anderen Bereichen auch, die technische Entwicklung durch den Übergang von der Analog- zur Digitaltechnik ein enormes Wachstumspotential bietet. Der neue Trend sind vollständig digitale Systeme, die eine Vielzahl von verschiedenen Anwendungen ermöglichen. Dazu gehört Gesichtserkennung und andere Formen der Zutritts- und Anwesenheitskontrolle, elektronisches Abtasten und Durchleuchten, die digitale, auch platzsparende Speicherung und Übermittlung der Daten ebenso wie die Überwachung aus der Distanz durch Integration des Internets. Dadurch bietet die digitale Videoüberwachung gegenüber anderen Sicherheitssystemen deutliche Vorteile und ist in der Handhabung wesentlich einfacher als die herkömmlichen analogen.

Der Verkauf von entsprechenden Systemen und Zusatzdiensten produziert zweistellige Zuwachsraten. Einer Prognose für die USA nach wird mit Ausgaben von 8,5 Milliarden Dollar für digitale Überwachungsprodukte bis Ende 2005 gerechnet. 2002 betrugen sie 5,7 Milliarden. International wird von einer Wachstumsrate von 12,7 Prozent und einem Umsatz von 10,61 Milliarden Dollar im Jahr 2008 ausgegangen. Für Europa sieht eine Konsulting-Firma eine Wachstumsrate von 10,4 Prozent, und für 2008 einen Umsatz von 3,82 Milliarden Dollar voraus. Nach diesen Daten gab es 2003 mehr als 10 Prozent Zuwachs in Deutschland.
Kein Wunder also, dass an diesem großen Geschäft schon lange nicht nur kleine Spezialfirmen verdienen. Es sind insbesondere die großen Elektronikkonzerne, Kamera-Hersteller und die Computerindustrie, die sich diesen großen Kuchen einverleiben wollen. So stellt allein IBM über 3.000 Berater bereit, die den Kunden helfen sollen, die neuen digitalen Überwachungssysteme in ihre existierende Informationsverarbeitung zu integrieren.

Raumkontrolle als Ordnungspolitik

Videoüberwachung ist in den letzten 10 Jahren zu einem Standardinstrument der Raumkontrolle in vielen Städten Europas geworden (siehe Kästen).
Allein in Großbritannien stehen mehr als 3.000.000 Kameras in öffentlichen und halböffentlichen Bereichen. Pro Einwohner/in gibt es dort dreiundzwanzigmal so viele Kameras wie in Deutschland. Kein anderes Land setzt mehr Kameras pro Kopf ein, um seine Bevölkerung zu beobachten. Verglichen mit Großbritannien steckt die Videoüberwachung in Deutschland noch in den Kinderschuhen. Wie viele den öffentlichen Raum observierende Kameras in Deutschland im Einsatz sind, ist nicht erfasst. Aber am Beispiel Berlins lässt sich die zunehmende Dichte erahnen: Die ca. 10 qkm des Regierungsbezirks werden von einer gemeinsamen Leitstelle von BGS und Polizei nahezu flächendeckend videoüberwacht. Die Innenstadt wird nicht nur im Bereich Friedrichstraße/Unter den Linden weitgehend videokontrolliert. Die DB-Bahnhöfe werden im Rahmen des sogenannten 3-S-Konzepts (Sauberkeit, Sicherheit, Service) zentral erfasst und saubergesichert. Der Service der neu erbauten Bahnhöfe, z.B. Ost- oder Lehrter-Bahnhof, umfasst hunderte Kamera-Systeme, die auch die gesamten öffentlichen Bahnhofsvorbereiche und Umgebungen erfassen. Die Verkehrsüberwachungssysteme der Polizei haben mit mehr als 100 Kameras nicht nur den Autoverkehr, sondern auch die Fußwege und Plätze im Blick.

Begründet wird der zunehmende Einsatz von Kameras zur Überwachung des öffentlichen Raums mit Kriminalität und der gestiegenen Angst vor ihr, die Bekämpfung von offenen Drogenszenen sowie die generelle Aufrüstung im Kampf gegen den „internationalen Terrorismus“. Mit der Bekämpfung der Drogenkriminalität geht auch die Vertreibung unerwünschter Personengruppen aus z.B. „besseren Wohngegenden“, aus den Einkaufsvierteln der Innenstädte, der Bahnhöfe oder öffentlichen Parks einher, wie z.B. in Frankfurt am Main aus der Gallusanlage vor der Zentrale der Deutschen Bank, auf Druck derselben. Mit der Herstellung von Sauberkeit werden all die hinweggefegt, die die Einkaufsströme stören, insbesondere eben Drogensüchtige, Bettler, Obdachlose, Skater und andere „herumlungernde“ Jugendliche. Und da wieder sind es insbesondere Nichtdeutsche, die einem ständigen Kontrollterror ausgesetzt sind.

Foto: USA Checkpoint
Ohne die Spreicherung von Foto, Fingerabdrücken und demnächst biometrischen Daten kommt niemand mehr in die USA.


Kameras im öffentlichen Raum sollen nach ihren Befürwortern im wesentlichen zwei Aufgaben erfüllen: Abschreckung und Aufklärung. Jeder Mensch muss jederzeit damit rechnen, überwacht zu werden, weiß aber nie, ob und wann und von wem. Allein diese mögliche Überwachung soll disziplinieren und unerlaubtes Verhalten unterbinden. Als zweites wird immer Aufklärung von Kriminalität bzw. Beweissicherung genannt. Spektakuläre Einzelfälle werden regelmäßig als Beleg angeführt, die allerdings mit Untersuchungen und Statistiken gar nicht übereinstimmen. In Großbritannien kamen Studien zu dem Schluss, dass in Gegenden, in denen die Straßenbeleuchtung verbessert worden war, die Kriminalität um 20 Prozent zurückgegangen ist, während der Effekt von Kameras höchstens bei wenigen Prozentpunkten liegt. An Kölner Bahnhöfen, an denen die Verkehrsbetriebe Kameras betreiben, stellt die Polizei sogar eine Zunahme des Diebstahls fest.
Auch aus diesem Grund wird immer wieder als Argumentation für Videoüberwachung die Steigerung der Sicherheit von Frauen in den Innenstädten angeführt, während gleichzeitig mehrheitlich Männer an den Monitoren sitzen und Frauen observieren.

Nach Meinung der Polizei hat sich trotzdem der Einsatz stationärer Videoüberwachung als ein effizientes Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bewährt. Das reicht aber offensichtlich nicht. Seit zwei Jahren wird verstärkt im Bereich zusätzlicher Mobilität der Videoüberwachung experimentiert. Im gewerblichen Bereich, z.B. bei Grossbaustellen oder Geldtransporten von privaten Sicherheitsfirmen, oder bei Großveranstaltungen und Demonstrationen wie den Protesten gegen die Castor-Transporte sind solche Systeme längst im Einsatz. Die Polizei schafft deshalb in den Bundesländern transportable Systeme mit Kameras und Einsatzzentralen an, die auch an kleinere Gemeinden ausgeliehen werden, die sich sonst eine Videoüberwachung nicht leisten könnten. So wird die Videoüberwachung auch immer mehr in den nichtstädtischen Bereich ausgeweitet.

„Brave Bürger haben nichts zu befürchten“

Der allgemeinen Videoüberwachung wie in Großbritannien waren in Deutschland bis jetzt einige rechtliche Grenzen gesetzt. Aber diese Rechtssituation wird gegenwärtig erheblich umgemodelt und angepasst. Bisher war in den meisten Landespolizeigesetzen das Vorhandensein von „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ am kamerazuüberwachenden Ort eine Voraussetzung. Die neuen Polizeigesetze oder Entwürfe sehen nunmehr lediglich das Vorhandensein eines „Kriminalitätsbrennpunktes“ vor, an dem „wiederholt Straftaten begangen wurden“ und „solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden.“ Kein Problem, bekanntlich gibt es überall Taschendiebe, Dealer und Autoknacker.
Die innerstädtische Vertreibungspolitik sorgt im übrigen dafür, dass Kriminalitätsschwerpunkte wandern, womit die mobile Videoüberwachung auch rechtlich abgedeckt wäre.

Videoüberwachung hat sich breite Zustimmung durch die Behauptung geschaffen, sie würde unsichere Gegenden „für die anständigen Bürger“ sicherer machen. Denn: „der brave Bürger hat ja nichts zu befürchten“. Tatsächlich erzeugt sie Misstrauen und Unsicherheit: potentiell ist der besagte „brave Bürger“ ein „unsicherer Kantonist“, ein möglicher Störfall. Kameras symbolisieren und vermitteln die andauernde und lauernde Erwartung eines von den Menschen ausgehenden Ernstfalls. Kameras sind nicht nur ein Mittel der Überwachung, sondern liegen im Zentrum von sozialer Sortierung, und damit einer diskriminierenden Ordnungspolitik. Die Logik der Videoüberwachung braucht nicht die Straftat, sondern nur die Normabweichung.

Die Intensität von Überwachung kann nicht allein an der Menge von Kameras gemessen werden. Sie stellen nur die Spitze der Kontrolle des öffentlichen Raumes dar. Es kommt auch auf die Verknüpfung der verschiedenen Einsatzzwecke an. So ist das offiziell nur für die LKW-Maut eingeführte Autobahnüberwachungssystem bewusst so angelegt, dass es alle Nummernschilder durchfahrender Fahrzeuge einliest. Es ist damit ein mächtiges Kontrollsystem. Ähnliche Systeme, die Nummernschilder vorbeifahrender Fahrzeuge einscannen, sind nicht nur an den Grenzen längst im Einsatz. Dazu kommen andere technische Überwachungs- und Kontrollsysteme: das Abhören sämtlicher öffentlicher Telefonzellen an sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten, Bewegungsmuster aus den permanenten Handysignalen, die Speicherung der Daten der Internetzugänge, der Nutzung von Bankautomaten und ec-Karten. Die Tendenz geht in Richtung verstärkter Verknüpfung von video- mit audio- und biometrischen Überwachungstechniken. Dazu kommt die zunehmende Verkoppelung und Vernetzung von kommerzieller und staatlicher security community mit entsprechendem Datenaustausch.

Anti-Riot Software

In Deutschland gehörte nicht zufällig die Anti-Terrorismus-Abteilung des BKA zu den Vorreitern des (temporären) Einsatzes flächendeckender Videoüberwachung. Im Rahmen mehrerer Präventivobservationen und Fahndungen wurden Anfang der 1980er Jahre im Rhein-Main-, wie im Rhein-Neckar-Gebiet bestimmte Ortschaften, Straßenstrecken und -kreuzungen und Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe mit versteckten Kameras ausgestattet und verkabelt. In einer anderen Operation ein halber Stadtteil in Hamburg. Grenzen setzten noch die unzureichende, fehleranfällige Technik und der immense Aufwand.
Perspektiven eröffnet dagegen die technische Entwicklung und der Preisverfall der Computertechnologie, wie aber auch die politischen Vorgaben und die Grenzen der analogen Überwachungstechnik die Richtungen vorgeben, in die geforscht und investiert wird.

Die alten, analogen Anlagen, die bereits vor 10 oder 20 Jahren installiert wurden und zum Teil noch in Betrieb sind, liefern eher eine bescheidene Bildqualität. Die neuen digitalen Systeme dagegen sind oftmals entschieden hochauflösend und in Farbe, sind 360 Grad schwenk- und fernbedienbar, ihr Radius kann ein- oder mehrere Kilometer betragen, dabei auch noch eine Zeitungsschlagzeile erfassen. Kombiniert mit Infrarotgeräten oder Restlichtverstärker, durchdringen sie auch Dunkelheit, Nebel oder Regen. Zudem können sie sich bei Bedarf automatisch ein- und ausschalten, ausgelöst durch Geräusch, Bewegung, Gerüche oder Luftdruck. Die Übertragung erfolgt nicht mehr nur über Kupferkabel, sondern auch über Funk oder Glasfaserkabel. Durch Schnittstellen zu den städtischen und staatlichen Netzwerken, wie auch zum Internet, ist die Übertragung der Daten zur Zentrale kein Problem mehr. Auch der Standort der Überwachungszentrale ist dadurch variabler, wie es die Deutsche Bahn vormacht, die alle Überwachungskameras in regionalen Zentren zusammenlaufen lässt.

„Intelligente Kameras“ sind das angestrebte Ziel, auch um Personalkosten einzusparen und die umfassenden Möglichkeiten digitaler Überwachungstechnologie ausschöpfen zu können.
Das Fraunhofer Institut in Karlsruhe entwickelt mit dem „VideoObjectTracker“ ein Programm, das außergewöhnliches Verhalten erkennen kann. So ist der Computer zum Beispiel in der Lage, einen Fußweg vor einem Gebäude zu überwachen. Bewegt sich dort ein Mensch, registriert ihn das Programm. Sobald der Passant den erlaubten Weg verlässt, erkennt dies die Software und gibt Alarm. Solche Computerprogramme werden bereits zur Ausbruchsüberwachung in Gefängnissen eingesetzt. Das Programm ist zum Beispiel auch imstande, ein ungewöhnliches Objekt im überwachten Bereich zu erkennen. Nach einer kurzen Toleranzzeit benachrichtigt das System den Wachdienst.
Diese Software lässt sich auf übliche Verhaltensweisen programmieren, und wenn jemand von diesen über einen Toleranzwert hinaus abweicht, wird Alarm ausgelöst. Durch die Kombination von verschiedenen Merkmalen, wie z.B. Geschlecht, Hautfarbe, Haarlänge etc. könnten somit automatisch bestimmte Personengruppen erkannt werden.
Noch weiter reichen die Möglichkeiten von Gesichts- und Personenerkennung, die z.B. automatisch Personen, die in Bilddatenbanken erfasst sind, in Menschenmengen identifizieren. Längst werden digitalisierte Fotos gesuchter Personen auch nach einem biometrischen Verfahren erfasst und analysiert. Gesichtsmuskel, Falten, Grübchen machen zusammen mit der Gesichtsform das Gesicht fast so unverwechselbar wie ein Fingerabdruck.
Bisher waren nur die ungeheuren Datenmengen und die Erkennungsgeschwindigkeit ein Problem, wenn es darum geht, mehrere hunderttausend gespeicherte Fotos mit Zehntausenden sich bewegenden Menschen abzugleichen.
Das größte Problem der Videokontrolleure ist jedoch, dass die aufgezeichneten Bilder auch täuschen können, wenn man keinen Ton dazu hat und nicht weiß, was auch gesprochen wird. Seit den diesjährigen Olympischen Spielen in Athen wissen wir, dass auch das im flächendeckenden Einsatz längst kein Problem mehr ist. Aber auch, dass diese Annahme Orwells längst technisch realisiert wurde. „Im allgemeinen durfte man nicht annehmen, auf dem Lande sehr viel sicherer als in London selbst zu sein. Freilich gab es in der Natur keine Televisoren, aber es bestand immer die Gefahr verborgener Mikrophone, die eine Stimme auffangen und so zur Feststellung des Sprechers führen konnten...“
G. Orwell: 1984 - Ein utopischer Roman.


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:18
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