|
So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr.
14- Herbst 2004- Seite 2
|
|
|
|
Spanien:
Gabi Kanze
Eine Verfolgung, die nicht zu Ende geht
|
|
|
Gabi
Kanze wurde am 24. März 2002 beim Grenzübertritt in die
Schweiz auf Grund eines internationalen Haftbefehls festgenommen.
Ihr wird vorgeworfen, zur Unterstützung der ETA Wohnungen angemietet,
und Waffen und Sprengstoff besessen zu haben. Dafür gibt es
in Spanien mindestens 22 Jahre. Entgegen einer Empfehlung des Anti-Folter-Ausschusses
der UNO lieferte die Schweiz Gabi Kanze im Januar 2003 an Spanien
aus. Der Prozess beginnt am 29.11.04 vor der Audiencia Nacional
in Madrid. Aus Deutschland wird eine Prozessbeobachtung organisiert.
Am 28. Januar 1995 wurden in Berlin Benjamin Ramos Vega, seine
Schwester und Gabi Kanze von einem zivilen SEK-Kommando festgenommen.
Spanische Beamte sind bei der Festnahme und den späteren Verhören
dabei. Gabi Kanze und die Schwester werden wieder frei gelassen,
Benjamin Ramos Vega wird in Untersuchungshaft genommen und am 5.6.96
in einer Nacht und Nebel-Aktion an Spanien ausgeliefert. Im September
1997 wird er zu 11 Jahren und vier Monaten Haft wegen Unterstützung
von ETA und Fälschung von Autokennzeichen verurteilt. Inzwischen
ist er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig frei gekommen.
Knapp ein Jahr vorher, im April 1994, wurde Felipe San Epifanio,
Pipe, in Barcelona verhaftet. Fünf Tage befand
er sich in Incommunicado-Haft, völlig unter Kontrolle
der Polizei, ohne die Möglichkeit zu telefonieren oder mit
einer Anwältin zu sprechen. In dieser Zeit wurde er verhört
und gefoltert. Unter der Folter nennt er ihm wird eine entsicherte
Pistole an den Kopf gehalten u.a. die Adressen von zwei Wohnungen.
Eine dieser Wohnungen ist von Benjamin Ramos Vega angemietet worden,
die andere von Gabi Kanze. Bei der Durchsuchung der Wohnungen wurden
in der von Benjamin Ramos Vega angemieteten Waffen und Sprengstoff
gefunden, in der anderen ein Glasbehälter mit einem Pulver.
Die Polizei löste eine Fahndung aus, woraufhin Benjamin Ramos
Vega nach Berlin zu seiner Lebensgefährtin Gabi Kanze flieht.
Pipe hat vor Gericht alle unter Folter gemachten Aussagen
widerrufen und verneint, Benjamin Ramos Vega überhaupt zu kennen.
Gabi Kanze hat bis September 1993 in Barcelona als Sprachlehrerin
gearbeitet, und die Wohnung nicht für sich, sondern für
Sprachschüler/innen gemietet, ebenso wie Benjamin Ramos Vega
die andere Wohnung für eine Bekannte anmietete. Von dem Vorwurf
des Besitzes von Waffen und Sprengstoff, die in der Wohnung gefunden
wurden, wurde er im Prozeß 1997 freigesprochen. Ihm konnte
nicht nachgewiesen werden, dass er die Wohnung jemals betreten hat.
Jetzt wiederholt die spanische Polizei den gleichen Vorwurf bei
Gabi Kanze, obwohl sich das dort gefundene Pulver als Bleisulfid
entpuppte, das zum Töpfern benutzt wird. Dazu kommt, dass die
spanische Justiz 1995 ein Strafübernahmeersuchen an die deutsche
Justiz gerichtet hat, da Gabi Kanze als deutsche Staatsbürgerin
nach damaliger Rechtslage nicht nach Spanien ausgeliefert werden
konnte (Siehe unten). Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte im
November 1998 das Verfahren gegen Gabi Kanze ein.
Sie wird also mit 22 Jahren Haft bedroht und sitzt seit zweieinhalb
Jahren erst in Auslieferungshaft, und dann in Untersuchungshaft
für etwas, was in Deutschland auf Antrag der spanischen Justiz
schon juristisch geklärt ist, und was im Prozess gegen Benjamin
Ramos Vega 1997 schon zum Freispruch geführt hat.
Der Prozess gegen Gabi Kanze, der am 29.11.04 beginnt und wahrscheinlich
maximal drei Tage dauert, ist auch aus einem anderen Grund aktuell.
Das Auffinden der Wohnungen in Barcelona ist ein Ergebnis von Folter
während der Incommunicado-Haft, während der
sich die Festgenommenen an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur
Außenwelt in den Händen der Polizei befinden. Incommunicado-Haft
wurde u.a. vom Anti-Folter-Ausschuß der UNO kritisiert, ist
aber bis heute nicht abgeschafft.
Laut Anti-Folter-Konvention der UNO ist die juristische Verwertung
der unter Folter gemachten Aussagen verboten, das Auffinden der
Wohnungen hätte nicht juristisch verwertet werden dürfen.
Darüber hat sich schon das Bundesverfassungsgericht 1996 mit
seiner Ablehnung der Beschwerde von Benjamin Ramos Vega gegen seine
Auslieferung hinweggesetzt. In der Begründung heißt es,
dass das Berliner Kammergericht zutreffend davon ausgeht, dass mit
der Auslieferung des Beschwerdeführers elementare Anforderungen
des Rechtsstaates oder gar der völkerrechtliche Mindeststandart
auch dann nicht verletzt würden, wenn die Anschrift der Wohnung,
in der der vom Beschwerdeführer unterzeichnete Mietvertrag
gefunden wurde, nur auf Grund einer Aussage bekannt wurde, die durch
Folter eines anderen Verdächtigen herbeigeführt worden
war. Die Folter ist zwar (noch) nicht sanktioniert, wird auch
schon gar nicht mehr bestritten, und die Ergebnisse können
schon mal verwertet werden. So wird Stück für Stück
die Anti-Folter-Konvention ausgehebelt. Dies wird aktuell mit dem
Vorgehen gegen den internationalen Terrorismus legitimiert.
So hat im August 2004 das zweithöchste englische Gericht unter
Folter erlangte Aussagen für gerichtsverwertbar erklärt,
und von den USA ist bekannt, dass sie im weltweiten Einsatz gefasste
Terroristen an befreundete Länder übergeben,
von denen sie wissen, dass dort die Folter angewendet wird. Die
Ergebnisse lassen sie sich dann anschließend übermitteln.
Für den Prozess gegen Gabi Kanze vor der Audiencia Nacional
in Madrid wird eine Prozessbeobachtung organisiert. Das ist teuer!
Der spanische Staat bezahlt die Zeugen der Staatsanwaltschaft aus
Steuergeldern. Die Entlastungszeugen der Verteidigung bekommen ihre
Kosten nicht ersetzt. Das bedeutet, die, die bezeugen können,
dass Gabi Kanze 1994 schon lange wieder in Berlin war, müssen
ihre Reise nach Berlin selber finanzieren. Helfen wir ihnen dabei!
Spendenkonto: RAin Schlagenhauf
KtoNr.: 8999 22980
Commerzbank Berlin (BLZ: 10040000)
Zweck: Gabi Kanze
|