.: Hallo :.

Wednesday, den 19.11.2008 - 22:39



.: online :.

»Editorial
»Online NEWS
»Ergänzungen zu Artikeln


.: zeitung :.

.: index :.
» alle Druckausgaben
» Materialien: Ergänzungen zu Artikeln
» Autor/innen-Index
» Foto-Index
» Editorial-Index
» SoOderSo-Webwatcher
» ...

.: service :.

» Impressum
» Vertrieb
» An die Redaktion
» Artikel schreiben
» Infodienst abonnieren
» SUCHEN

 
Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 14- Herbst 2004- Seite 2
Spanien: Gabi Kanze
Eine Verfolgung, die nicht zu Ende geht
[ Inhalt Nr.14.]
 

Gabi Kanze wurde am 24. März 2002 beim Grenzübertritt in die Schweiz auf Grund eines internationalen Haftbefehls festgenommen. Ihr wird vorgeworfen, zur Unterstützung der ETA Wohnungen angemietet, und Waffen und Sprengstoff besessen zu haben. Dafür gibt es in Spanien mindestens 22 Jahre. Entgegen einer Empfehlung des Anti-Folter-Ausschusses der UNO lieferte die Schweiz Gabi Kanze im Januar 2003 an Spanien aus. Der Prozess beginnt am 29.11.04 vor der Audiencia Nacional in Madrid. Aus Deutschland wird eine Prozessbeobachtung organisiert.

Am 28. Januar 1995 wurden in Berlin Benjamin Ramos Vega, seine Schwester und Gabi Kanze von einem zivilen SEK-Kommando festgenommen. Spanische Beamte sind bei der Festnahme und den späteren Verhören dabei. Gabi Kanze und die Schwester werden wieder frei gelassen, Benjamin Ramos Vega wird in Untersuchungshaft genommen und am 5.6.96 in einer Nacht und Nebel-Aktion an Spanien ausgeliefert. Im September 1997 wird er zu 11 Jahren und vier Monaten Haft wegen Unterstützung von ETA und Fälschung von Autokennzeichen verurteilt. Inzwischen ist er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig frei gekommen.

Knapp ein Jahr vorher, im April 1994, wurde Felipe San Epifanio, „Pipe“, in Barcelona verhaftet. Fünf Tage befand er sich in „Incommunicado-Haft“, völlig unter Kontrolle der Polizei, ohne die Möglichkeit zu telefonieren oder mit einer Anwältin zu sprechen. In dieser Zeit wurde er verhört und gefoltert. Unter der Folter nennt er – ihm wird eine entsicherte Pistole an den Kopf gehalten – u.a. die Adressen von zwei Wohnungen. Eine dieser Wohnungen ist von Benjamin Ramos Vega angemietet worden, die andere von Gabi Kanze. Bei der Durchsuchung der Wohnungen wurden in der von Benjamin Ramos Vega angemieteten Waffen und Sprengstoff gefunden, in der anderen „ein Glasbehälter mit einem Pulver“. Die Polizei löste eine Fahndung aus, woraufhin Benjamin Ramos Vega nach Berlin zu seiner Lebensgefährtin Gabi Kanze flieht. „Pipe“ hat vor Gericht alle unter Folter gemachten Aussagen widerrufen und verneint, Benjamin Ramos Vega überhaupt zu kennen.

Gabi Kanze hat bis September 1993 in Barcelona als Sprachlehrerin gearbeitet, und die Wohnung nicht für sich, sondern für Sprachschüler/innen gemietet, ebenso wie Benjamin Ramos Vega die andere Wohnung für eine Bekannte anmietete. Von dem Vorwurf des Besitzes von Waffen und Sprengstoff, die in der Wohnung gefunden wurden, wurde er im Prozeß 1997 freigesprochen. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er die Wohnung jemals betreten hat. Jetzt wiederholt die spanische Polizei den gleichen Vorwurf bei Gabi Kanze, obwohl sich das dort gefundene Pulver als Bleisulfid entpuppte, das zum Töpfern benutzt wird. Dazu kommt, dass die spanische Justiz 1995 ein Strafübernahmeersuchen an die deutsche Justiz gerichtet hat, da Gabi Kanze als deutsche Staatsbürgerin nach damaliger Rechtslage nicht nach Spanien ausgeliefert werden konnte (Siehe unten). Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte im November 1998 das Verfahren gegen Gabi Kanze ein.

Sie wird also mit 22 Jahren Haft bedroht und sitzt seit zweieinhalb Jahren erst in Auslieferungshaft, und dann in Untersuchungshaft für etwas, was in Deutschland auf Antrag der spanischen Justiz schon juristisch geklärt ist, und was im Prozess gegen Benjamin Ramos Vega 1997 schon zum Freispruch geführt hat.

Der Prozess gegen Gabi Kanze, der am 29.11.04 beginnt und wahrscheinlich maximal drei Tage dauert, ist auch aus einem anderen Grund aktuell. Das Auffinden der Wohnungen in Barcelona ist ein Ergebnis von Folter während der „Incommunicado-Haft“, während der sich die Festgenommenen an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Außenwelt in den Händen der Polizei befinden. „Incommunicado-Haft“ wurde u.a. vom Anti-Folter-Ausschuß der UNO kritisiert, ist aber bis heute nicht abgeschafft.
Laut Anti-Folter-Konvention der UNO ist die juristische Verwertung der unter Folter gemachten Aussagen verboten, das Auffinden der Wohnungen hätte nicht juristisch verwertet werden dürfen. Darüber hat sich schon das Bundesverfassungsgericht 1996 mit seiner Ablehnung der Beschwerde von Benjamin Ramos Vega gegen seine Auslieferung hinweggesetzt. In der Begründung heißt es, dass das Berliner Kammergericht zutreffend davon ausgeht, dass “mit der Auslieferung des Beschwerdeführers elementare Anforderungen des Rechtsstaates oder gar der völkerrechtliche Mindeststandart auch dann nicht verletzt würden, wenn die Anschrift der Wohnung, in der der vom Beschwerdeführer unterzeichnete Mietvertrag gefunden wurde, nur auf Grund einer Aussage bekannt wurde, die durch Folter eines anderen Verdächtigen herbeigeführt worden war“. Die Folter ist zwar (noch) nicht sanktioniert, wird auch schon gar nicht mehr bestritten, und die Ergebnisse können schon mal verwertet werden. So wird Stück für Stück die Anti-Folter-Konvention ausgehebelt. Dies wird aktuell mit dem Vorgehen gegen den „internationalen Terrorismus“ legitimiert. So hat im August 2004 das zweithöchste englische Gericht unter Folter erlangte Aussagen für gerichtsverwertbar erklärt, und von den USA ist bekannt, dass sie im weltweiten Einsatz gefasste „Terroristen“ an befreundete Länder übergeben, von denen sie wissen, dass dort die Folter angewendet wird. Die Ergebnisse lassen sie sich dann anschließend übermitteln.

Für den Prozess gegen Gabi Kanze vor der Audiencia Nacional in Madrid wird eine Prozessbeobachtung organisiert. Das ist teuer!
Der spanische Staat bezahlt die Zeugen der Staatsanwaltschaft aus Steuergeldern. Die Entlastungszeugen der Verteidigung bekommen ihre Kosten nicht ersetzt. Das bedeutet, die, die bezeugen können, dass Gabi Kanze 1994 schon lange wieder in Berlin war, müssen ihre Reise nach Berlin selber finanzieren. Helfen wir ihnen dabei!

Spendenkonto: RAin Schlagenhauf
KtoNr.: 8999 22980
Commerzbank Berlin (BLZ: 10040000)
Zweck: „Gabi Kanze“


[ document info ]
CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:18
[HOCH]Artikel empfehlendrucken
Interessiert an mehr Infos von u. über Libertad! - Abonniere den elektronischen So oder So-Infodienst

CopyLeft © SoOderSo & Libertad!