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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 13- Frühjahr 2004 - Seite 8
Höchststrafe in Moskau
[ Inhalt Nr. 13 .]

Die Geschworenen zeigten sich eiskalt. Sarema Muschachojewa, die zweiundzwanzig Jahre alte Witwe aus dem tschetschenischen Dorf Bamut, die, im Sommer vergangenen Jahres als Selbstmordattentäterin nach Moskau entsandt, sich statt dessen den russischen Ordnungshütern ergeben hatte, wurde vor Gericht einstimmig in allen Punkten für schuldig befunden. Die Anklage hatte auf Terrorismus, Mordversuch und unerlaubten Waffenbesitz gelautet. Sarema Muschachojewa akzeptierte nur den letzteren Vorwurf, denn zuvor hatte sie mit den Sicherheitsbehörden kollaboriert. Die Angeklagte hatte eine Wohnung in der Nähe von Moskau verraten, wo sie gemeinsam mit jenen zwei Tschetscheninnen gewohnt hatte, die sich bei einem Open Air-Rockkonzert in die Luft gesprengt hatten. Die russischen Sicherheitsbehörden fanden ein Sprengstofflager, und durch den Verrat von Sarema Muschachojewa wurden in Tschetschenien und Inguschetien dutzende Kämpfer/innen verhaftet oder getötet. Die Sicherheitsorgane sollen der jungen Tschetschenin damals die Mindeststrafe versprochen haben. Zudem sollte die Medialisierung des Falles andere „schwarze Witwen“ dazu animieren, sich ebenfalls den Behörden zu stellen.

Das Urteil in diesem ersten Sonderprozess hat nun aber wohl künftige Selbstmordattentäterinnen eher bestärkt. Die Anklage hatte der Tschetschenin vorgehalten, sie hätte im Verhör gestanden, ihren Sprengsatz mehrmals versuchsweise gezündet zu haben, was sie später vor Gericht zurückwies. Der Staatsanwalt präsentierte den blutbefleckten Schutzanzug des Sicherheitsbeamten, der beim Versuch, Sarema Muschachojewas Sprengsatz zu entschärfen, ums Leben kam. Die Verteidigung bewies dagegen, dass die Bombe der Angeklagten funktionsfähig gewesen sei und bei Zündung unfehlbar explodiert wäre. Die junge Frau hatte im Café durch auffälliges Verhalten die Aufmerksamkeit des Wachpersonals auf sich gelenkt. Sich offen an die Polizei zu wenden, wagte sie nicht, aus Angst, dass ihre Kommandeure sie überwachen könnten.

Die Tschetschenin ist eine junge Mutter, deren Mann im Krieg sein Leben verlor. Nachdem die Familie ihres Mannes ihr das Kind weggenommen hatte, bestahl sie ihre Angehörigen, um mit ihrem Sohn Tschetschenien verlassen zu können. Dabei war sie ertappt worden. Eine „schwarze Witwe“, sprich: Selbstmordattentäterin, wurde sie, weil sie mit dem Geld für die Selbstsprengung ihre Schuld bei ihren Verwandten hätte begleichen können.

Mit 20 Jahren Gefängnis bekam die junge Tschetschenin Anfang April die gesetzlich mögliche Höchststrafe. Im Gerichtssaal konnte sich die schockierte Sarema Muschachojewa noch einmal für kurze Zeit Gehör verschaffen. Jetzt verstehe sie, warum die Russen, denen sie geglaubt habe, gehasst würden, rief sie und versprach, sie werde die Haft überleben und „euch alle“ in die Luft jagen.


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:18
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