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Die Geschworenen zeigten sich eiskalt. Sarema Muschachojewa,
die zweiundzwanzig Jahre alte Witwe aus dem tschetschenischen
Dorf Bamut, die, im Sommer vergangenen Jahres als Selbstmordattentäterin
nach Moskau entsandt, sich statt dessen den russischen Ordnungshütern
ergeben hatte, wurde vor Gericht einstimmig in allen Punkten
für schuldig befunden. Die Anklage hatte auf Terrorismus,
Mordversuch und unerlaubten Waffenbesitz gelautet. Sarema
Muschachojewa akzeptierte nur den letzteren Vorwurf, denn
zuvor hatte sie mit den Sicherheitsbehörden kollaboriert.
Die Angeklagte hatte eine Wohnung in der Nähe von Moskau
verraten, wo sie gemeinsam mit jenen zwei Tschetscheninnen
gewohnt hatte, die sich bei einem Open Air-Rockkonzert in
die Luft gesprengt hatten. Die russischen Sicherheitsbehörden
fanden ein Sprengstofflager, und durch den Verrat von Sarema
Muschachojewa wurden in Tschetschenien und Inguschetien dutzende
Kämpfer/innen verhaftet oder getötet. Die Sicherheitsorgane
sollen der jungen Tschetschenin damals die Mindeststrafe versprochen
haben. Zudem sollte die Medialisierung des Falles andere schwarze
Witwen dazu animieren, sich ebenfalls den Behörden
zu stellen.
Das Urteil in diesem ersten Sonderprozess hat nun aber wohl
künftige Selbstmordattentäterinnen eher bestärkt.
Die Anklage hatte der Tschetschenin vorgehalten, sie hätte
im Verhör gestanden, ihren Sprengsatz mehrmals versuchsweise
gezündet zu haben, was sie später vor Gericht zurückwies.
Der Staatsanwalt präsentierte den blutbefleckten Schutzanzug
des Sicherheitsbeamten, der beim Versuch, Sarema Muschachojewas
Sprengsatz zu entschärfen, ums Leben kam. Die Verteidigung
bewies dagegen, dass die Bombe der Angeklagten funktionsfähig
gewesen sei und bei Zündung unfehlbar explodiert wäre.
Die junge Frau hatte im Café durch auffälliges
Verhalten die Aufmerksamkeit des Wachpersonals auf sich gelenkt.
Sich offen an die Polizei zu wenden, wagte sie nicht, aus
Angst, dass ihre Kommandeure sie überwachen könnten.
Die Tschetschenin ist eine junge Mutter, deren Mann im Krieg
sein Leben verlor. Nachdem die Familie ihres Mannes ihr das
Kind weggenommen hatte, bestahl sie ihre Angehörigen,
um mit ihrem Sohn Tschetschenien verlassen zu können.
Dabei war sie ertappt worden. Eine schwarze Witwe,
sprich: Selbstmordattentäterin, wurde sie, weil sie mit
dem Geld für die Selbstsprengung ihre Schuld bei ihren
Verwandten hätte begleichen können.
Mit 20 Jahren Gefängnis bekam die junge Tschetschenin
Anfang April die gesetzlich mögliche Höchststrafe.
Im Gerichtssaal konnte sich die schockierte Sarema Muschachojewa
noch einmal für kurze Zeit Gehör verschaffen. Jetzt
verstehe sie, warum die Russen, denen sie geglaubt habe, gehasst
würden, rief sie und versprach, sie werde die Haft überleben
und euch alle in die Luft jagen.
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