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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 13- Frühjahr 2004 - Seite 7
Hessen aktuell
Nur ein bißchen Gewalt
[ Inhalt Nr. 13 .]

Mitte Februar wurde gegen den Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner Anklage erhoben: Er ließ im September 2002 Folter gegen den der Entführung eines elfjährigen Kindes Verdächtigten Magnus G. androhen, der daraufhin das Versteck der Kinderleiche verriet.


Misshandlungen im Polizeigewahrsam, Prügel, Tritte, Erniedrigungen bei Festnahmen – auf entsprechende Publikationen von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen sind die Reaktionen fast immer einhellig: bedauernswerter Einzelfall, Ausrutscher... Das offizielle Bestreben, alltägliche Vorkommnisse gegenüber Flüchtlingen, Linken, Obdachlosen, Punks, Drogenabhängigen auf Ausnahmeerscheinungen zu reduzieren, wurde im Falle des Kindesentführers und –mörders Magnus G. umgedreht: die konkrete Folterdrohung scheint zum spektakulären Einzelfall aufgebaut, um aus ihm eine Verallgemeinerung abzuleiten, oder zumindest die Debatte darum zu eröffnen.

Darauf war die ganze Sache angelegt. Dass einem Gefangenen die Arme verdreht werden oder er erkennungsdienstlich die Finger- und Handgelenke ausgehebelt bekommt, ist nicht ganz so unüblich. Dafür muss kein Aktenvermerk angelegt und auch kein Polizeiarzt geholt werden. Das wird gemacht und basta. Hier aber sollte nichts „einfach passieren“, sondern es sollte geordnet sein: der inszenierte Tabubruch, der keiner war, damit er normal wird.

Die Entführung und anschließende Ermordung eines Kindes trägt die Emotionalisierung geradezu in sich, die durch geschickte Formulierungen seitens der Folter-in-Ausnahmefällen-Befürworter mit einem pseudojuristischen und moralischen Drall versehen wird.

Mackenroth, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, sieht in Daschners Anordnung den Versuch der „Rettung eines höherwertigen Rechtsgutes“ (Spiegel, 20.2.03), und Daschner selbst setzt noch eins drauf, indem er jede von seinem Handeln abweichende Entscheidung als „unterlassene Hilfeleistung“ und „Tötung durch Unterlassung“ brandmarkt (FR, 27.2.03), sprich: Folter als moralische Verpflichtung.

Die Brüchigkeit der Hemmschwelle...

Die bewußte Emotionalisierung politischer Themen ist ein Mittel, Meinungsbildung jenseits rationaler Argumente zu betreiben, und mit Hilfe einer aufgeputschten Stimmung den „Druck von der Straße“ aufzubauen. Erfolgreicher Populismus hat das rot-grüne Projekt der doppelten Staatsbürgerschaft gekippt, und könnte noch manch andere reaktionär-autoritäre Maßnahme befördern.
Massenhafte Erfassung von Fingerabdrücken, um eine brutale Vergewaltigung aufzuklären; Speicheltests, um einen Kindermörder zu überführen; Androhung von Folter, um ein Kinderleben zu retten... die bedingungslose Mitarbeit – sprich die Preisgabe unverwechselbarer persönlicher Kennzeichen an staatliche Institutionen - wird zum Beweis der moralischen Distanz zum Täter; Kritik am konkreten Vorgehen gegen Magnus G. muss sich unter Umständen gegen den Vorwurf des Täterschutzes verwahren.

... ist bereits bedrohlich

Tabus werden gebrochen, um die Normalität zu erschüttern und mit Gewohnheiten zu brechen.
Derzeit haben Tabubrüche reaktionären und autoritären Inhalts Hochkonjunktur. Da ist die Rede von der Streichung des Kindergeldes für Eltern, die dem Ruf nach härteren Bandagen für ihre renitenten Kinder nicht nachkommen (wollen), jugendliche Straftäter sollen schneller vor Gericht gestellt werden, um eine „erzieherische Wirkung“ zu erreichen, und das Ausmaß an Datensammlung und Kontrolle über die bundesdeutsche Bevölkerung übersteigt bei weitem die Negativ-Prognosen der Bewegung gegen die Volkszählung in der zweiten Hälfte der 80er Jahre.

Die Protagonisten eines „starken Staates“ jonglieren mit bewusst herbei geredeten realen Ängsten und Unsicherheiten. Griffige Parolen versprechen dem zum großen Teil politisch desinteressierten Publikum „einfache Lösungen“, das letztlich zufrieden ist über die Entlastung von zuviel staatsbürgerlicher Verpflichtung und Verantwortung.

Folter als Prävention statt Prävention gegen Folter

Die Konstruktion des Außergewöhnlichen zur Rechtfertigung außergewöhnlicher Maßnahmen ist eine Methode, mit der Folterer sich zu allen Zeiten auf der „richtigen Seite“ verorteten. Sei es nun die Situation, die eine besondere scheint (die Terroranschläge des 9.11.), sei es der Gegner, der als besonders durchtrieben, verachtenswürdig, gefährlich gilt (Al Quaida im Besonderen, Kindermörder im Allgemeinen).

Mit der Rede von der „Gefahrenabwehr“ versuchen die Befürworter der Folter in der aktuellen Debatte, an dem im Grundgesetz verankerten absoluten Folterverbot vorbei zu argumentieren. Die Argumentation im konkreten Fall, das Leben des Kindes sollte gerettet werden, erfährt wieder eine Verallgemeinerung im Sinne der Prävention, so dass, um Menschenleben zu retten, psychischer und physischer Druck seitens der ermittelnden Beamten erlaubt sein solle.
Dem gegenüber scheinen die Verantwortlichen der Bundesländer eine Prävention gegen Folter für überflüssig zu halten. Sie stellen sich gegen die Unterzeichnung eines UNO-Zusatzprotokolles, das den regelmäßigen Besuch in „Einrichtungen, in denen Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden“ durch unabhängige Gremien verlangt, da in ihnen die Gefahr von Misshandlungen am größten ist.

Folter braucht Öffentlichkeit

Es ist eine gespenstische Debatte um Folter, die beunruhigen muss. Wie die ganze Richtung, in die die gesellschaftspolitische Entwicklung weist.

Wenn die offensichtliche Befürwortung der Verletzung von Menschenrechten das Licht der Öffentlichkeit nicht mehr scheut, ist das so evident, wie die in Kenntnissetzung der Öffentlichkeit über den Einsatz von Folter als unmissverständliche Drohung.

Gleich mit welcher Rechtfertigung: die Befürwortung von Folter – gleich, gegen wen sie angewandt werden soll – resultiert aus oder kommuniziert mit einer zutiefst autoritären Gesinnung. Wer an politisch verantwortlicher Position repressiven Lösungen das Wort redet, tut das aus einer Haltung des Profitierenden, der die Zügel in der Hand haben will, um gegebenenfalls für eigene partikulare Interessen die Kandarre anziehen zu können.

Die Anklage gegen Daschner läuft übrigens nicht wegen „Aussageerpressung“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelten „die Angeschuldigten (...) nicht in der Absicht, den mutmaßlichen Mörder und Entführer zu einer Aussage zu nötigen“; „Sie wirkten auf ihn ein, um das Kind zu retten.“ (FR., 21.2.04)

Eine Anklage light für nur ein bisschen Folter. Inzwischen kündigte das Gericht an, dass es nicht in der vorgesehen Zeit über die Zulassung der Anklage entscheiden kann. Es bräuchte mehr Zeit.


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:18
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