Mitte Februar wurde gegen den Frankfurter Polizeivizepräsident
Daschner Anklage erhoben: Er ließ im September 2002 Folter
gegen den der Entführung eines elfjährigen Kindes
Verdächtigten Magnus G. androhen, der daraufhin das
Versteck der Kinderleiche verriet.
Misshandlungen im Polizeigewahrsam, Prügel, Tritte, Erniedrigungen
bei Festnahmen auf entsprechende Publikationen von
Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen sind die
Reaktionen fast immer einhellig: bedauernswerter Einzelfall,
Ausrutscher... Das offizielle Bestreben, alltägliche
Vorkommnisse gegenüber Flüchtlingen, Linken, Obdachlosen,
Punks, Drogenabhängigen auf Ausnahmeerscheinungen zu
reduzieren, wurde im Falle des Kindesentführers und mörders
Magnus G. umgedreht: die konkrete Folterdrohung scheint zum
spektakulären Einzelfall aufgebaut, um aus ihm eine Verallgemeinerung
abzuleiten, oder zumindest die Debatte darum zu eröffnen.
Darauf war die ganze Sache angelegt. Dass einem Gefangenen
die Arme verdreht werden oder er erkennungsdienstlich die
Finger- und Handgelenke ausgehebelt bekommt, ist nicht ganz
so unüblich. Dafür muss kein Aktenvermerk angelegt
und auch kein Polizeiarzt geholt werden. Das wird gemacht
und basta. Hier aber sollte nichts einfach passieren,
sondern es sollte geordnet sein: der inszenierte Tabubruch,
der keiner war, damit er normal wird.
Die Entführung und anschließende Ermordung eines
Kindes trägt die Emotionalisierung geradezu in sich,
die durch geschickte Formulierungen seitens der Folter-in-Ausnahmefällen-Befürworter
mit einem pseudojuristischen und moralischen Drall versehen
wird.
Mackenroth, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, sieht
in Daschners Anordnung den Versuch der Rettung eines
höherwertigen Rechtsgutes (Spiegel, 20.2.03), und
Daschner selbst setzt noch eins drauf, indem er jede von seinem
Handeln abweichende Entscheidung als unterlassene Hilfeleistung
und Tötung durch Unterlassung brandmarkt
(FR, 27.2.03), sprich: Folter als moralische Verpflichtung.
Die Brüchigkeit der Hemmschwelle...
Die bewußte Emotionalisierung politischer Themen ist
ein Mittel, Meinungsbildung jenseits rationaler Argumente
zu betreiben, und mit Hilfe einer aufgeputschten Stimmung
den Druck von der Straße aufzubauen. Erfolgreicher
Populismus hat das rot-grüne Projekt der doppelten Staatsbürgerschaft
gekippt, und könnte noch manch andere reaktionär-autoritäre
Maßnahme befördern.
Massenhafte Erfassung von Fingerabdrücken, um eine brutale
Vergewaltigung aufzuklären; Speicheltests, um einen Kindermörder
zu überführen; Androhung von Folter, um ein Kinderleben
zu retten... die bedingungslose Mitarbeit sprich die
Preisgabe unverwechselbarer persönlicher Kennzeichen
an staatliche Institutionen - wird zum Beweis der moralischen
Distanz zum Täter; Kritik am konkreten Vorgehen gegen
Magnus G. muss sich unter Umständen gegen den Vorwurf
des Täterschutzes verwahren.
... ist bereits bedrohlich
Tabus werden gebrochen, um die Normalität zu erschüttern
und mit Gewohnheiten zu brechen.
Derzeit haben Tabubrüche reaktionären und autoritären
Inhalts Hochkonjunktur. Da ist die Rede von der Streichung
des Kindergeldes für Eltern, die dem Ruf nach härteren
Bandagen für ihre renitenten Kinder nicht nachkommen
(wollen), jugendliche Straftäter sollen schneller vor
Gericht gestellt werden, um eine erzieherische Wirkung
zu erreichen, und das Ausmaß an Datensammlung und Kontrolle
über die bundesdeutsche Bevölkerung übersteigt
bei weitem die Negativ-Prognosen der Bewegung gegen die Volkszählung
in der zweiten Hälfte der 80er Jahre.
Die Protagonisten eines starken Staates jonglieren
mit bewusst herbei geredeten realen Ängsten und Unsicherheiten.
Griffige Parolen versprechen dem zum großen Teil politisch
desinteressierten Publikum einfache Lösungen,
das letztlich zufrieden ist über die Entlastung von zuviel
staatsbürgerlicher Verpflichtung und Verantwortung.
Folter als Prävention statt Prävention gegen
Folter
Die Konstruktion des Außergewöhnlichen zur Rechtfertigung
außergewöhnlicher Maßnahmen ist eine Methode,
mit der Folterer sich zu allen Zeiten auf der richtigen
Seite verorteten. Sei es nun die Situation, die eine
besondere scheint (die Terroranschläge des 9.11.), sei
es der Gegner, der als besonders durchtrieben, verachtenswürdig,
gefährlich gilt (Al Quaida im Besonderen, Kindermörder
im Allgemeinen).
Mit der Rede von der Gefahrenabwehr versuchen
die Befürworter der Folter in der aktuellen Debatte,
an dem im Grundgesetz verankerten absoluten Folterverbot vorbei
zu argumentieren. Die Argumentation im konkreten Fall, das
Leben des Kindes sollte gerettet werden, erfährt wieder
eine Verallgemeinerung im Sinne der Prävention, so dass,
um Menschenleben zu retten, psychischer und physischer Druck
seitens der ermittelnden Beamten erlaubt sein solle.
Dem gegenüber scheinen die Verantwortlichen der Bundesländer
eine Prävention gegen Folter für überflüssig
zu halten. Sie stellen sich gegen die Unterzeichnung eines
UNO-Zusatzprotokolles, das den regelmäßigen Besuch
in Einrichtungen, in denen Menschen gegen ihren Willen
festgehalten werden durch unabhängige Gremien verlangt,
da in ihnen die Gefahr von Misshandlungen am größten
ist.
Folter braucht Öffentlichkeit
Es ist eine gespenstische Debatte um Folter, die beunruhigen
muss. Wie die ganze Richtung, in die die gesellschaftspolitische
Entwicklung weist.
Wenn die offensichtliche Befürwortung der Verletzung
von Menschenrechten das Licht der Öffentlichkeit nicht
mehr scheut, ist das so evident, wie die in Kenntnissetzung
der Öffentlichkeit über den Einsatz von Folter als
unmissverständliche Drohung.
Gleich mit welcher Rechtfertigung: die Befürwortung
von Folter gleich, gegen wen sie angewandt werden soll
resultiert aus oder kommuniziert mit einer zutiefst
autoritären Gesinnung. Wer an politisch verantwortlicher
Position repressiven Lösungen das Wort redet, tut das
aus einer Haltung des Profitierenden, der die Zügel in
der Hand haben will, um gegebenenfalls für eigene partikulare
Interessen die Kandarre anziehen zu können.
Die Anklage gegen Daschner läuft übrigens nicht
wegen Aussageerpressung. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft
handelten die Angeschuldigten (...) nicht in der Absicht,
den mutmaßlichen Mörder und Entführer zu einer
Aussage zu nötigen; Sie wirkten auf ihn ein,
um das Kind zu retten. (FR., 21.2.04)
Eine Anklage light für nur ein bisschen Folter. Inzwischen
kündigte das Gericht an, dass es nicht in der vorgesehen
Zeit über die Zulassung der Anklage entscheiden kann.
Es bräuchte mehr Zeit.
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