Auf dem Weg zur totalen politischen
Vorherrschaft muss jedwedes Rechtsempfinden in den Menschen
zerstört werden
(Hannah Arendt, Ursprünge des Totalitarismus)
Der Präzedenzfall Nürnberg
Historisch liegen die Grundsätze der internationalen
Rechtsprechung in den Bemühungen, gegen die Piraterie
auf hoher See und später den Sklavenhandel vorzugehen.
Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Personen, die für
diese Praktiken verantwortlich waren, Feinde der Menschheit
seien, und daher von jedem kompetenten Rechtssystem bestraft
werden können. In der Konsequenz sollte dadurch den Tätern
ein Zufluchtsort genommen, und im Falle einer Festnahme das
jeweilige Land zur Verurteilung oder Auslieferung verpflichtet
werden.
Heutzutage befasst sich die internationale Rechtssprechung
mit Folter, Apartheid, Entführungen und bestimmten Formen
des Terrorismus. Ebenso besteht bei Kriegsverbrechen, die
als schwere Vergehen gegen die Genfer Konventionen gelten,
die ausdrückliche Verpflichtung, die Täter zu verfolgen
und im Rahmen der internationalen Rechtssprechung auszuliefern.
Hier aber beginnt das eigentliche Problem. Denn festzustellen,
welche Kriegsakte Verbrechen und welche die Folge militärischer
Notwendigkeiten sind, ist eine zumeist von Machtkonstellationen
abhängige Entscheidung.
Ungeachtet dieser Schwierigkeiten entstand eine völkerrechtlich
verbindliche Rechtsprechung im Falle von Kriegsverbrechen
aus der Notwendigkeit, dass die Akteure oftmals im Dienst
von Staaten stehen bzw. deren Gesetzen unterliegen. Wenn diese
Staaten nicht in der Lage oder nicht Willens sind, ihre Landsleute
wegen Kriegsverbrechen zu verfolgen, kann die nationale Rechtsprechung
zum sicheren Hafen für Kriegsverbrecher werden. Aus ähnlichen
Gründen befasst sich internationale Rechtsprechung auch
mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch wenn diese bis
zur Verabschiedung eines Statuts für den Internationalen
Gerichtshof noch nicht klar in konventionellen Gesetzen definiert
sind. Völkermord, oft als das schlimmste Verbrechen überhaupt
beschrieben, wird bislang daher noch von keinem internationalen
Gesetz gefasst. Die Genozidkonvention ist nur in internationalen
Foren oder dem Land selbst, in dem der Völkermord stattgefunden
hat, anwendbar Drittländer sind hierbei nicht
mit einbezogen.
Der Weg nach Genf
Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges waren internationale
Gesetze in erster Linie auf zwischenstaatliche Beziehungen
ausgelegt, die Staatsführung und die Art und Weise, wie
die jeweiligen Staaten ihre Bürger behandeln, spielten
keine Rolle. Die wichtigste Lektion des Zweiten Weltkrieges
war jedoch, dass keine Gesetze existierten, nach denen die
schrecklichen Greueltaten, die moderne souveräne Staaten
zu verantworten hatten, hätten bestraft werden können.
Darüber hinaus zeigte sich, dass es keine Autorität
gab, die diese Verbrechen hätte verhindern können.
Nach dem Krieg wurden in Nürnberg und Tokio Gerichte
etabliert, um die Führer der damaligen Achsenmächte
zu verurteilen. In den Bemühungen, für diese Verfahren
rechtliche Richtlinien zu entwickeln, wurde der Begriff des
Kriegsverbrechens definiert und erweitert. Damit
wurde der Grundstein für alle folgenden Reformen der
internationalen Kriegsgesetze gelegt, die in den
vier Genfer Konventionen von 1949 umgesetzt wurden. Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und systematische Gewalt
gegen Zivilisten im Krieg und im Frieden gelten seitdem
als völkerrechtlich geächtet. Es waren Kategorien,
die zugleich eine Basis für die spätere Internationale
Erklärung der Menschenrechte bildeten, die zusammen
mit den Genozidkonventionen von den neu geschaffenen Vereinten
Nationen 1948 verabschiedet wurden.
Allerdings blieben die neuen internationalen Rechtsansprüche
mehr moralische Rhetorik als praktiziertes Recht. In den Jahrzehnten
zwischen den Prozessen von Nürnberg und Tokio und dem
Ende des Kalten Krieges wurden mehr Menschen durch Vergehen
gegen diese international geächteten Praktiken getötet
und verletzt als jemals zuvor. Die Politik der Souveränität
setzte sich gegen jede wirkungsvolle Verpflichtung durch,
internationale Verantwortung zu zeigen. Es war eine Zeit der
Straflosigkeit.
Die USA spielten eine zentrale und zugleich auch sehr zweifelhafte
Rolle in der Geschichte und Praxis der internationalen Gesetzgebung.
Gemeinsam mit den anderen Siegermächten führten
US-amerikanische Behörden in Deutschland und Japan die
Kriegsverbrechertribunale durch, um der Verurteilung der Achsenmächte
eine international legale Fassade zu geben. Die Doppelmoral
in dem erklärten Willen, die schrecklichen Gewalttaten
gegen Zivilisten zu bestrafen, zeigte sich jedoch darin, dass
nie ein ähnlicher Prozess angestrebt wurde, um beispielsweise
die Bombardierungen von Hiroshima und Nagasaki zu verhandeln.
Die Vereinigten Staaten unterstützten die Entstehung
der UNO, um für Frieden und Sicherheit in der Welt zu
sorgen. Sie schufen aber zugleich Ausnahmeregelungen für
sich selbst und die anderen vier ständigen Mitglieder
des UN-Sicherheitsrates. Das Veto-Prinzip wurde zum politischen
Schild, nicht selbst zur Verantwortung gezogen zu werden und
gleichzeitig Forderungen nach Interventionen, die nicht im
Interesse der USA waren, zurückzuweisen.
Boomjahre des internationalen Rechts
Die tiefgreifendsten Veränderungen in der internationalen
Rechtsprechung fanden in den letzten zehn Jahren statt. Die
Schaffung von ad hoc UN-Tribunalen für Jugoslawien und
Ruanda waren in dieser Entwicklung sicherlich ein Wendepunkt.
Immer wieder wurden seitdem internationale oder gemischte
Tribunale ins Leben gerufen, die sich mit Menschenrechtsverletzungen
in anderen Ländern befassten. Auch der Prozess gegen
den chilenischen Diktator Pinochet und die Verhandlungen über
einen neuen internationalen Gerichtshof waren Meilensteine
einer internationalen Gerichtsbarkeit. Bis zum 11. September
2001 gab es daher Ansätze, die das internationale Recht
sichtlich stärkten.
Nachdem sich die USA eindeutig gegen eine internationale Antwort
auf den Genozid in Ruanda ausgesprochen hatten, befürworteten
sie die Schaffung des ersten UN ad hoc Tribunals. Die Unterstützung
für diese Art internationaler Rechtsprechung konnte auch
zu Hause gut verkauft werden, denn per Definition mussten
sich US-Staatsbürger diesem Gericht nicht unterwerfen.
Die US-Administration lehnte es ab, dort wo Amerikaner in
grausame Verletzungen internationaler Rechtsstandards verwickelt
waren, internationale Gerichte anzuerkennen. Zudem weigerten
sich die USA relevante Dokumente an ausländische Regierungen,
wie etwa Chile oder Argentinien, zu übergeben, die ihrerseits
etwaige Verantwortliche für die Menschenrechtsverletzungen
in ihren schmutzigen Kriegen zur Rechenschaft
ziehen wollten.
Die Schaffung des ICC (Internationalen Strafgerichtshof)
wurde von seinen Befürwortern als Durchbruch auf dem
langen Weg gefeiert, eine internationale Rechtsprechung in
der Zukunft globalisieren zu können. Während der
Verhandlungen in Rom arbeiteten US-Vertreter energisch daran,
die Macht des ICC einzuschränken. So wurde in der finalen
Fassung des Textes einer Reihe amerikanischer Forderungen
nachgegeben, um die Unterstützung der USA zu gewinnen.
Allen Beteiligten war klar, dass der ICC ohne die Unterstützung
der USA nur eine schwache Grundlage haben würde. Aber
trotz der Tatsache, dass den USA die Möglichkeit der
Einflussnahme zugebilligt worden war und laut des Abkommens
US-Amerikaner von der Verfolgung nach den Statuten des ICC
ausgenommen wurden, stimmten die USA und weitere sechs Länder
gegen das Abkommen.
Als im Jahr 2000 George W. Bush Präsident wurde, zog
er die Unterschrift der USA unter das ICC-Abkommen zurück,
die der scheidende Bill Clinton in den letzten Stunden seiner
Amtszeit noch geleistet hatte. Im Juli 2002 wurde der ICC
durch eine Stimmenmehrheit in der UN-Ratsversammlung etabliert.
Einen Monat später verabschiedete der US-Kongress ein
Gesetz, das jede Zusammenarbeit mit dem ICC verbot. Der eigenen
Exekutive wurde das Recht zugesprochen, Befreiungsaktionen
für US-Bürger anzuordnen, falls sich diese in einer
ICC-Gefangenschaft befänden.
Hypersouveränität und selektives Recht
US-Präsident Bush hatte in seinem Wahlkampf für
das Ende jenes Multilateralismus geworben, der nach dem Zweiten
Weltkrieg über Jahrzehnte hinweg entstanden war. Er versprach,
die USA aus allen humanitären Interventionen heraus zu
halten, die nicht im unmittelbar eigenen Interesse lagen und
keine Ressourcen zu verschwenden, um in fernen Ländern
Nationbuilding zu betreiben. Dieser Anti-Internationalismus
spiegelte die Interessen seiner beiden stärksten Wählergruppen
wider, die zwei Stränge konservativer Politik vertraten.
Beide Gruppierungen vertreten ein Konzept des America
First: Die Paläo-Konservativen standen für
eine Rückkehr zum Isolationismus, die Neo-Konservativen
dagegen traten dafür ein, wie im Kalten Krieg die strategischen
US-Interessen mit einer aggressiven Interventionspolitik durch
zusetzen.
Das Trauma des 11. Septembers nivellierte die Unterschiede
zwischen den konservativen Strömungen. Die Neokonservativen,
die den zivilen Sektor des Pentagon kontrollierten, waren
in der Lage, das nationale Trauma zu benützen, um einen
globalen, militärischen Krieg gegen den Terror zu entfesseln.
Es war für sie die aus der Gewalt geborene Möglichkeit,
ihre Pläne des politischen Unilateralismus und der militärischen
Vorherrschaft umzusetzen, die in den konservativen Think-tanks
während der Clinton-Ära ausgeheckt worden waren.
Entsprechend wurde die Invasion im Irak trotz des großen
internationalen Widerspruchs durchgeführt. Die aktuelle
Hypersouveränität der USA findet auch ihren Beweis
darin, dass die Bush-Administration letztlich minutiös
ihren eigenen Fahrplan zum Krieg einhielt. Die Zeitverzögerungen
hatten interne und technische Gründe, außenpolitische
Rücksichtnahmen spielten dagegen keinerlei Rolle.
Umkämpfte Perspektiven
Seit dem 11. September wird die mögliche Zukunft international
verbindlicher Rechtsnormen für eine globale Ordnung intensiv
diskutiert. In dieser Debatte kommt der Frage besonderes Gewicht
zu, inwieweit die USA, die über einzigartige militärische
und wirtschaftliche Potenzen sowie globale Machtansprüche
verfügen, durch internationales Recht gelenkt und kontrolliert
werden können. Auch der Krieg gegen den Terror
ist zum Teil auf der Basis internationaler Rechtsprinzipien
ausgelöst worden. In der Diskussion steht weiter, welche
Rolle dem UN-Sicherheitsrat bei künftigen Entscheidungen
über Krieg und Frieden zukommen soll. Ein weiterer Punkt
betrifft die Genfer Konventionen. Es ist umstritten, inwieweit
ihre Kriterien auch auf den Krieg gegen den Terror
anwendbar sind und wie ihre Einhaltung durchzusetzen ist.
Die US-amerikanische Domestizierung des internationalen Rechts
lässt eine zweifache Vorgehensweise erkennen. Ein zentrales
Ziel ist es, durch politischen Druck die weltweite Immunität
für US-Staatsbürger zu garantieren. Die USA haben
bis heute mit über 70 Staaten bilaterale Immunitätsabkommen
unterzeichnet. Oftmals wurde dabei durch Entwicklungshilfegelder
ein eminenter Druck ausgeübt. Die Bush-Administration
ist weiterhin dabei, ähnliche Verträge auch mit
den osteuropäischen Staaten auszuhandeln, die noch keine
NATO-Mitglieder sind. Dadurch erhöhen sich die Spannungen
mit jenen NATO-Staaten, die ihrerseits die ICC-Abkommen ratifiziert
haben. Es ist eine Politik, die nicht nur die Schwächung
des ICC zum Ziel hat, sondern die auch bewusst die Möglichkeiten
einer verbindlichen internationalen Strafgesetzgebung blockieren
will.
Israelisierung des Sicherheitsprinzips
Die zweite Figur der Domestizierung des internationalen Rechts
ist interpretativ. Die USA forcieren eine selektive Anwendung
und Interpretation allgemeiner Rechtsnormen, die dem internationalen
Konsens entgegenstehen. So wird die eigene Praxis legal, auch
wenn sie von anderen Regierungen und internationalen Organisationen
als Bruch des Völkerrechts eingestuft wird. Diese Hypersouveränität
interpretativer Prägung kann als Israelisierung
des internationalen Rechts bezeichnet werden. Der Begriff
der Israelisierung hat in diesem Zusammenhang
nichts mit der engen Verbindung führender US-Politiker
mit der israelischen Likud-Partei zu tun. Er bezieht sich
auch nicht auf die gemeinsamen Interessen Israels und der
USA im Nahen Osten. Israelisierung meint vielmehr
die Art und Weise, wie US-Vertreter das internationale Recht
interpretieren, um den Krieg gegen den Terror zu rechtfertigen.
Das führende Prinzip ist die absolute Sicherheit,
die jeder Staat vor dem Gesetz für sich beanspruchen
kann.
Israel ist ein herausragendes Beispiel, da es sich seit seiner
Gründung 1948 in einem andauernden Krieg befindet. Was
jedoch noch wichtiger ist: Israel hat das internationale Recht
immer sehr ernst genommen. Als 1967 die West Bank und der
Gazastreifen besetzt wurden, hatten israelische Politiker
ein sorgfältig durchdachtes Grundsatzpapier ausgearbeitet,
das sich mit den Rechten und Pflichten in diesen Gebieten
beschäftigte. Dieses Grundsatzpapier erkannte die Vierte
Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen
in Kriegszeiten an; es ist eine hochentwickelte Interpretation,
auch wenn sie von der internationalen Gemeinschaft niemals
akzeptiert wurde. In dieser Doktrin werden die West Bank und
der Gazastreifen nicht als besetzte, sondern als
verwaltete Gebiete bezeichnet.
Die spezifisch eingeschränkte Anwendung des internationalen
Rechts ist die Basis, auf der die USA jetzt im Kampf
gegen den Terror mit staatenlosen oder als Terroristen
bezeichneten Gegnern verfahren. Dieses Verhalten zeigt aber
auch, dass die USA, ähnlich wie Israel, internationales
Recht nicht ignorieren, sondern auf seiner Grundlage argumentieren.
Israel und die Vereinigten Staaten eint kein gemeinsamer
Feind, sondern ein gemeinsames Dilemma, nämlich das Streben
nach absoluter Sicherheit angesichts einer Gefahr, die von
staatenlosen Gegnern ausgeht. Die aktuellen Regierungen Bush
und Sharon basieren außerdem auf der rechten Wählerschaft
ihrer Länder und auf ideologisch gesteuerten politischen
Vorhaben, die sie bereit sind, militärisch durchzusetzen.
Sie eint zudem eine ablehnende oder bestenfalls gleichgültige
Einstellung gegenüber jenen Stimmen, die mit Hilfe internationaler
Rechtsprinzipien das Vorgehen einzelner Staaten gegenüber
ihren Gegnern regulieren wollen.
Diese Israelisierung des internationalen Rechts
legitimiert in der Konsequenz einen Vergeltungsanspruch einzelner
Staaten gegenüber all denjenigen, die von offiziellen
Stellen als Bedrohung gegen die absolute Sicherheit definiert
werden. Für die USA wie auch Israel legitimiert dieser
Anspruch auf eine Sicherheitsvorherrschaft militärische
Interventionen, Angriffe auf von Zivilisten bewohnte Gebiete,
extralegale Tötungen, Folter und unbegrenzte Isolationshaft.
Diese Entwicklung wird aber weder der Gerechtigkeit, noch
dem Frieden nützen. Es ist daher wichtig sich bewusst
zu machen, dass diese selektive Politik einer Hypersouveränität
dem internationalen Recht nicht seine Bedeutung nimmt
unabhängig davon, was Befürworter oder Kritiker
sagen. Was in Wahrheit gefährdet wird, ist die Basis
der internationalen Rechtsprinzipien: ihr notwendiger Konsens
und ihre politische Allgemeingültigkeit.
Lisa Hajjar ist Redakteurin der
US-amerikanischen Zeitschrift Middle East Report
und arbeitet an der University of California/Santa Barbara.
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