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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 13- Frühjahr 2004 - Seite 5
Internationales Recht und amerikanische Machtpolitik. Von Lisa Hajjar
Von Nürnberg nach Guantanamo
[ Inhalt Nr. 13 .]
„Auf dem Weg zur totalen politischen Vorherrschaft muss jedwedes Rechtsempfinden in den Menschen zerstört werden“
(Hannah Arendt, Ursprünge des Totalitarismus)

Der Präzedenzfall Nürnberg

Historisch liegen die Grundsätze der internationalen Rechtsprechung in den Bemühungen, gegen die Piraterie auf hoher See und später den Sklavenhandel vorzugehen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Personen, die für diese Praktiken verantwortlich waren, „Feinde der Menschheit“ seien, und daher von jedem kompetenten Rechtssystem bestraft werden können. In der Konsequenz sollte dadurch den Tätern ein Zufluchtsort genommen, und im Falle einer Festnahme das jeweilige Land zur Verurteilung oder Auslieferung verpflichtet werden.
Heutzutage befasst sich die internationale Rechtssprechung mit Folter, Apartheid, Entführungen und bestimmten Formen des Terrorismus. Ebenso besteht bei Kriegsverbrechen, die als schwere Vergehen gegen die Genfer Konventionen gelten, die ausdrückliche Verpflichtung, die Täter zu verfolgen und im Rahmen der internationalen Rechtssprechung auszuliefern. Hier aber beginnt das eigentliche Problem. Denn festzustellen, welche Kriegsakte Verbrechen und welche die Folge militärischer Notwendigkeiten sind, ist eine zumeist von Machtkonstellationen abhängige Entscheidung.

Strandgut der Offshore-Justiz: 600 Gefangene im "Camp Delta" auf Kuba

 

Ungeachtet dieser Schwierigkeiten entstand eine völkerrechtlich verbindliche Rechtsprechung im Falle von Kriegsverbrechen aus der Notwendigkeit, dass die Akteure oftmals im Dienst von Staaten stehen bzw. deren Gesetzen unterliegen. Wenn diese Staaten nicht in der Lage oder nicht Willens sind, ihre Landsleute wegen Kriegsverbrechen zu verfolgen, kann die nationale Rechtsprechung zum sicheren Hafen für Kriegsverbrecher werden. Aus ähnlichen Gründen befasst sich internationale Rechtsprechung auch mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch wenn diese bis zur Verabschiedung eines Statuts für den Internationalen Gerichtshof noch nicht klar in konventionellen Gesetzen definiert sind. Völkermord, oft als das schlimmste Verbrechen überhaupt beschrieben, wird bislang daher noch von keinem internationalen Gesetz gefasst. Die Genozidkonvention ist nur in internationalen Foren oder dem Land selbst, in dem der Völkermord stattgefunden hat, anwendbar – Drittländer sind hierbei nicht mit einbezogen.

Der Weg nach Genf

Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges waren internationale Gesetze in erster Linie auf zwischenstaatliche Beziehungen ausgelegt, die Staatsführung und die Art und Weise, wie die jeweiligen Staaten ihre Bürger behandeln, spielten keine Rolle. Die wichtigste Lektion des Zweiten Weltkrieges war jedoch, dass keine Gesetze existierten, nach denen die schrecklichen Greueltaten, die moderne souveräne Staaten zu verantworten hatten, hätten bestraft werden können. Darüber hinaus zeigte sich, dass es keine Autorität gab, die diese Verbrechen hätte verhindern können.

Nach dem Krieg wurden in Nürnberg und Tokio Gerichte etabliert, um die Führer der damaligen „Achsenmächte“ zu verurteilen. In den Bemühungen, für diese Verfahren rechtliche Richtlinien zu entwickeln, wurde der Begriff des „Kriegsverbrechens“ definiert und erweitert. Damit wurde der Grundstein für alle folgenden Reformen der internationalen „Kriegsgesetze“ gelegt, die in den vier Genfer Konventionen von 1949 umgesetzt wurden. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „systematische Gewalt gegen Zivilisten im Krieg und im Frieden“ gelten seitdem als völkerrechtlich geächtet. Es waren Kategorien, die zugleich eine Basis für die spätere „Internationale Erklärung der Menschenrechte“ bildeten, die zusammen mit den Genozidkonventionen von den neu geschaffenen Vereinten Nationen 1948 verabschiedet wurden.
Allerdings blieben die neuen internationalen Rechtsansprüche mehr moralische Rhetorik als praktiziertes Recht. In den Jahrzehnten zwischen den Prozessen von Nürnberg und Tokio und dem Ende des Kalten Krieges wurden mehr Menschen durch Vergehen gegen diese international geächteten Praktiken getötet und verletzt als jemals zuvor. Die Politik der Souveränität setzte sich gegen jede wirkungsvolle Verpflichtung durch, internationale Verantwortung zu zeigen. Es war eine Zeit der Straflosigkeit.

Die USA spielten eine zentrale und zugleich auch sehr zweifelhafte Rolle in der Geschichte und Praxis der internationalen Gesetzgebung. Gemeinsam mit den anderen Siegermächten führten US-amerikanische Behörden in Deutschland und Japan die Kriegsverbrechertribunale durch, um der Verurteilung der Achsenmächte eine international legale Fassade zu geben. Die Doppelmoral in dem erklärten Willen, die schrecklichen Gewalttaten gegen Zivilisten zu bestrafen, zeigte sich jedoch darin, dass nie ein ähnlicher Prozess angestrebt wurde, um beispielsweise die Bombardierungen von Hiroshima und Nagasaki zu verhandeln.
Die Vereinigten Staaten unterstützten die Entstehung der UNO, um für Frieden und Sicherheit in der Welt zu sorgen. Sie schufen aber zugleich Ausnahmeregelungen für sich selbst und die anderen vier ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates. Das Veto-Prinzip wurde zum politischen Schild, nicht selbst zur Verantwortung gezogen zu werden und gleichzeitig Forderungen nach Interventionen, die nicht im Interesse der USA waren, zurückzuweisen.

Boomjahre des internationalen Rechts

Die tiefgreifendsten Veränderungen in der internationalen Rechtsprechung fanden in den letzten zehn Jahren statt. Die Schaffung von ad hoc UN-Tribunalen für Jugoslawien und Ruanda waren in dieser Entwicklung sicherlich ein Wendepunkt. Immer wieder wurden seitdem internationale oder gemischte Tribunale ins Leben gerufen, die sich mit Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern befassten. Auch der Prozess gegen den chilenischen Diktator Pinochet und die Verhandlungen über einen neuen internationalen Gerichtshof waren Meilensteine einer internationalen Gerichtsbarkeit. Bis zum 11. September 2001 gab es daher Ansätze, die das internationale Recht sichtlich stärkten.
Nachdem sich die USA eindeutig gegen eine internationale Antwort auf den Genozid in Ruanda ausgesprochen hatten, befürworteten sie die Schaffung des ersten UN ad hoc Tribunals. Die Unterstützung für diese Art internationaler Rechtsprechung konnte auch zu Hause gut verkauft werden, denn per Definition mussten sich US-Staatsbürger diesem Gericht nicht unterwerfen. Die US-Administration lehnte es ab, dort wo Amerikaner in grausame Verletzungen internationaler Rechtsstandards verwickelt waren, internationale Gerichte anzuerkennen. Zudem weigerten sich die USA relevante Dokumente an ausländische Regierungen, wie etwa Chile oder Argentinien, zu übergeben, die ihrerseits etwaige Verantwortliche für die Menschenrechtsverletzungen in ihren „schmutzigen Kriegen“ zur Rechenschaft ziehen wollten.

Die Schaffung des ICC (Internationalen Strafgerichtshof) wurde von seinen Befürwortern als Durchbruch auf dem langen Weg gefeiert, eine internationale Rechtsprechung in der Zukunft globalisieren zu können. Während der Verhandlungen in Rom arbeiteten US-Vertreter energisch daran, die Macht des ICC einzuschränken. So wurde in der finalen Fassung des Textes einer Reihe amerikanischer Forderungen nachgegeben, um die Unterstützung der USA zu gewinnen. Allen Beteiligten war klar, dass der ICC ohne die Unterstützung der USA nur eine schwache Grundlage haben würde. Aber trotz der Tatsache, dass den USA die Möglichkeit der Einflussnahme zugebilligt worden war und laut des Abkommens US-Amerikaner von der Verfolgung nach den Statuten des ICC ausgenommen wurden, stimmten die USA und weitere sechs Länder gegen das Abkommen.

Als im Jahr 2000 George W. Bush Präsident wurde, zog er die Unterschrift der USA unter das ICC-Abkommen zurück, die der scheidende Bill Clinton in den letzten Stunden seiner Amtszeit noch geleistet hatte. Im Juli 2002 wurde der ICC durch eine Stimmenmehrheit in der UN-Ratsversammlung etabliert. Einen Monat später verabschiedete der US-Kongress ein Gesetz, das jede Zusammenarbeit mit dem ICC verbot. Der eigenen Exekutive wurde das Recht zugesprochen, Befreiungsaktionen für US-Bürger anzuordnen, falls sich diese in einer ICC-Gefangenschaft befänden.

Hypersouveränität und selektives Recht

US-Präsident Bush hatte in seinem Wahlkampf für das Ende jenes Multilateralismus geworben, der nach dem Zweiten Weltkrieg über Jahrzehnte hinweg entstanden war. Er versprach, die USA aus allen humanitären Interventionen heraus zu halten, die nicht im unmittelbar eigenen Interesse lagen und keine Ressourcen zu verschwenden, um in fernen Ländern „Nationbuilding“ zu betreiben. Dieser Anti-Internationalismus spiegelte die Interessen seiner beiden stärksten Wählergruppen wider, die zwei Stränge konservativer Politik vertraten. Beide Gruppierungen vertreten ein Konzept des „America First“: Die Paläo-Konservativen standen für eine Rückkehr zum Isolationismus, die Neo-Konservativen dagegen traten dafür ein, wie im Kalten Krieg die strategischen US-Interessen mit einer aggressiven Interventionspolitik durch zusetzen.

Das Trauma des 11. Septembers nivellierte die Unterschiede zwischen den konservativen Strömungen. Die Neokonservativen, die den zivilen Sektor des Pentagon kontrollierten, waren in der Lage, das nationale Trauma zu benützen, um einen globalen, militärischen Krieg gegen den Terror zu entfesseln. Es war für sie die aus der Gewalt geborene Möglichkeit, ihre Pläne des politischen Unilateralismus und der militärischen Vorherrschaft umzusetzen, die in den konservativen Think-tanks während der Clinton-Ära ausgeheckt worden waren. Entsprechend wurde die Invasion im Irak trotz des großen internationalen Widerspruchs durchgeführt. Die aktuelle Hypersouveränität der USA findet auch ihren Beweis darin, dass die Bush-Administration letztlich minutiös ihren eigenen Fahrplan zum Krieg einhielt. Die Zeitverzögerungen hatten interne und technische Gründe, außenpolitische Rücksichtnahmen spielten dagegen keinerlei Rolle.

Umkämpfte Perspektiven

Seit dem 11. September wird die mögliche Zukunft international verbindlicher Rechtsnormen für eine globale Ordnung intensiv diskutiert. In dieser Debatte kommt der Frage besonderes Gewicht zu, inwieweit die USA, die über einzigartige militärische und wirtschaftliche Potenzen sowie globale Machtansprüche verfügen, durch internationales Recht gelenkt und kontrolliert werden können. Auch der „Krieg gegen den Terror“ ist zum Teil auf der Basis internationaler Rechtsprinzipien ausgelöst worden. In der Diskussion steht weiter, welche Rolle dem UN-Sicherheitsrat bei künftigen Entscheidungen über Krieg und Frieden zukommen soll. Ein weiterer Punkt betrifft die Genfer Konventionen. Es ist umstritten, inwieweit ihre Kriterien auch auf den „Krieg gegen den Terror“ anwendbar sind und wie ihre Einhaltung durchzusetzen ist.

Die US-amerikanische Domestizierung des internationalen Rechts lässt eine zweifache Vorgehensweise erkennen. Ein zentrales Ziel ist es, durch politischen Druck die weltweite Immunität für US-Staatsbürger zu garantieren. Die USA haben bis heute mit über 70 Staaten bilaterale Immunitätsabkommen unterzeichnet. Oftmals wurde dabei durch Entwicklungshilfegelder ein eminenter Druck ausgeübt. Die Bush-Administration ist weiterhin dabei, ähnliche Verträge auch mit den osteuropäischen Staaten auszuhandeln, die noch keine NATO-Mitglieder sind. Dadurch erhöhen sich die Spannungen mit jenen NATO-Staaten, die ihrerseits die ICC-Abkommen ratifiziert haben. Es ist eine Politik, die nicht nur die Schwächung des ICC zum Ziel hat, sondern die auch bewusst die Möglichkeiten einer verbindlichen internationalen Strafgesetzgebung blockieren will.

„Israelisierung“ des Sicherheitsprinzips

Die zweite Figur der Domestizierung des internationalen Rechts ist interpretativ. Die USA forcieren eine selektive Anwendung und Interpretation allgemeiner Rechtsnormen, die dem internationalen Konsens entgegenstehen. So wird die eigene Praxis legal, auch wenn sie von anderen Regierungen und internationalen Organisationen als Bruch des Völkerrechts eingestuft wird. Diese Hypersouveränität interpretativer Prägung kann als „Israelisierung“ des internationalen Rechts bezeichnet werden. Der Begriff der „Israelisierung“ hat in diesem Zusammenhang nichts mit der engen Verbindung führender US-Politiker mit der israelischen Likud-Partei zu tun. Er bezieht sich auch nicht auf die gemeinsamen Interessen Israels und der USA im Nahen Osten. „Israelisierung“ meint vielmehr die Art und Weise, wie US-Vertreter das internationale Recht interpretieren, um den Krieg gegen den Terror zu rechtfertigen. Das führende Prinzip ist die „absolute Sicherheit“, die jeder Staat vor dem Gesetz für sich beanspruchen kann.
Israel ist ein herausragendes Beispiel, da es sich seit seiner Gründung 1948 in einem andauernden Krieg befindet. Was jedoch noch wichtiger ist: Israel hat das internationale Recht immer sehr ernst genommen. Als 1967 die West Bank und der Gazastreifen besetzt wurden, hatten israelische Politiker ein sorgfältig durchdachtes Grundsatzpapier ausgearbeitet, das sich mit den Rechten und Pflichten in diesen Gebieten beschäftigte. Dieses Grundsatzpapier erkannte die Vierte Genfer Konvention über den „Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“ an; es ist eine hochentwickelte Interpretation, auch wenn sie von der internationalen Gemeinschaft niemals akzeptiert wurde. In dieser Doktrin werden die West Bank und der Gazastreifen nicht als „besetzte“, sondern als „verwaltete Gebiete“ bezeichnet.

Die spezifisch eingeschränkte Anwendung des internationalen Rechts ist die Basis, auf der die USA jetzt im „Kampf gegen den Terror“ mit staatenlosen oder als „Terroristen“ bezeichneten Gegnern verfahren. Dieses Verhalten zeigt aber auch, dass die USA, ähnlich wie Israel, internationales Recht nicht ignorieren, sondern auf seiner Grundlage argumentieren.

Israel und die Vereinigten Staaten eint kein gemeinsamer Feind, sondern ein gemeinsames Dilemma, nämlich das Streben nach absoluter Sicherheit angesichts einer Gefahr, die von staatenlosen Gegnern ausgeht. Die aktuellen Regierungen Bush und Sharon basieren außerdem auf der rechten Wählerschaft ihrer Länder und auf ideologisch gesteuerten politischen Vorhaben, die sie bereit sind, militärisch durchzusetzen. Sie eint zudem eine ablehnende oder bestenfalls gleichgültige Einstellung gegenüber jenen Stimmen, die mit Hilfe internationaler Rechtsprinzipien das Vorgehen einzelner Staaten gegenüber ihren Gegnern regulieren wollen.

Diese „Israelisierung“ des internationalen Rechts legitimiert in der Konsequenz einen Vergeltungsanspruch einzelner Staaten gegenüber all denjenigen, die von offiziellen Stellen als Bedrohung gegen die absolute Sicherheit definiert werden. Für die USA wie auch Israel legitimiert dieser Anspruch auf eine Sicherheitsvorherrschaft militärische Interventionen, Angriffe auf von Zivilisten bewohnte Gebiete, extralegale Tötungen, Folter und unbegrenzte Isolationshaft. Diese Entwicklung wird aber weder der Gerechtigkeit, noch dem Frieden nützen. Es ist daher wichtig sich bewusst zu machen, dass diese selektive Politik einer Hypersouveränität dem internationalen Recht nicht seine Bedeutung nimmt – unabhängig davon, was Befürworter oder Kritiker sagen. Was in Wahrheit gefährdet wird, ist die Basis der internationalen Rechtsprinzipien: ihr notwendiger Konsens und ihre politische Allgemeingültigkeit.


Lisa Hajjar ist Redakteurin der US-amerikanischen Zeitschrift „Middle East Report” und arbeitet an der University of California/Santa Barbara.


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:18
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