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So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 12-
Winter 2002 - Seite 9
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damit meine Schwester vor den Ärzten beschützt wird...
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Türkei:
Zwangsernährung im Hungerstreik
... damit meine Schwester vor den Ärzten beschützt wird...
[ aus: So oder So
- Die Libertad!-Zeitung Nr. 12 /Winter 2002 ]
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| Fatma
Tokay, Gefangene aus der DHKP-C, starb am 400. Tag des Todesfastens
im Ankara Numune Krankenhaus. |
Um den Kampf der
Gefangenen zu brechen, setzt der türkische Staat auch Zwangsernährung
ein, bei der gezielt falsch behandelt, und die Gefangenen körperlich
misshandelt werden. Im Folgenden der Besuchsbericht von Halime Tokay
bei ihrer Schwester, den sie in einem Antrag an die Türkische Ärztekammer
abgab.
Fatma Tokay, Gefangene aus der DHKP-C, starb am 400. Tag des Todesfastens
im Ankara Numune Krankenhaus.
Sie hat das Gefängnismassaker vom 19.-22. Dezember 2000 im Canakkale
Gefängnis überlebt. Später hat sie im Kütahya E-Typ
Gefängnis in der 6. Gruppe am Todesfasten teilgenommen. Als sich
ihr Zustand verschlechterte, wurde sie zuerst in das Staatskrankenhaus
von Kütahya und von dort aus in das Ankara Numune Krankenhaus gebracht.
Am 395. Tag wurde Fatma Tokay (Köse) zwangsernährt.
AN DEN RATSVORSITZ DER TÜRKISCHEN ÄRZTEKAMMER
Meine Schwester
Fatma Tokay (Köse) ist im 365. Tag des Todesfastens und befindet
sich aus dem Grund im Notdienst des Ankara Numune Krankenhauses. Meine
Schwester wurde vor annähernd 20 Tagen, als sie sich im Kütahya
E-Typ Gefängnis befand, ins Krankenhaus gebracht. Anschließend
wurde sie nach Ankara überführt. Nach einem kurzen Aufenthalt
im Gefangenenraum, wurden ihr am Montag, den 26.08.2002, wegen einer
kurz andauernden Besinnungslosigkeit (obwohl sie darauf wieder zu sich
kam) beim Eingriff im Notdienst die Hände und Füße gebunden.
Die ersten zwei Tage, in denen der Eingriff stattfand, wurden mir, trotz
meines Beharrens, keine Informationen über ihren Zustand gegeben.
Am 28.08.2002 bekam
ich eine 15 minütige Besuchserlaubnis, jedoch konnte ich mich bei
dem Anblick, welches mir geboten wurde, nicht davor bewahren, in Schrecken
zu verfallen. Meine Schwester Fatma war mit Serdar Bulut und Talat Sanli,
zwei weiteren Todesfastenden, in einem Zimmer untergebracht. Meine Schwester
war nackt ausgezogen und das Bettuch, welches sie bedeckte, war samt
Bett total durchnäßt von Blut und Erbrochenem. Das Tuch,
welches ich ihr vor drei Tagen um ihren Unterleib gewickelt hatte, war
noch an ihr. An ihre linke Hand war ein Blutbeutel gebunden. Ihre rechte
Hand war mit einigen Geräten verbunden. Außerdem war ihre
rechte Hand mit einem grünen Tuch am Bettgestell befestigt. Ihre
Hände waren, wahrscheinlich um die Venen zu öffnen, durchlöchert.
Die Wunde, welche sich an der rechten Seite ihrer Hüfte befand,
hatte sich extrem geöffnet. Der Verband, den ich ihr gelegt hatte,
war seit drei Tagen nicht gewechselt worden. Seit einiger Zeit waren
die Füße meiner Schwester ziemlich angeschwollen. Außerdem
konnte sie ihre Füße nicht richtig ausstrecken.
Trotz ihres Zustands
waren an ihre Füße, besonders um die angeschwollenen Bereiche,
Ketten gelegt worden, welche an das Gestell befestigt waren. Die Ketten
hatten sich, da sie gerade mal um die angeschwollenen Bereiche passten,
in das Fleisch gegraben. Obwohl meine Schwester nackt und nur durch
ein nasses Bettuch bedeckt war, hatte man sie vor das Fenster gelegt.
Bei offenem Fenster und offener Tür entstand eine Luftzirkulation,
welche dazu führte, daß meine Schwester frierte. Meine Schwester
sagte, daß sie ständig fror, sich anziehen möchte und
es ihr besonders seit der Bluttransfusion schlecht ginge.
Sie sagte, sie möchte
keinen Eingriff, sie möchte zurück in den Gefangenenraum,
wo sich ihre Freunde befinden. Nach 15 Minuten forderte mich der Soldat
auf zu gehen, da meine Besuchszeit zu Ende war, und ich wurde herausgeführt.
Als ich in den Raum
ging, in dem sich die Ärzte befanden, um die betreffenden Ärzte
zu sprechen, saßen dort fünf Ärzte. Als ich nach dem
Zustand meiner Schwester fragte und meine Forderungen vorbrachte, sagten
sie, daß ich den Raum verlassen und gehen solle. Als ich erwähnte,
daß die Situation menschenunwürdig ist, und sie mir doch
gestatten sollten, daß ich ihr die Verbände wechseln und
sie anziehen darf, wurde mir gesagt, daß die Bediensteten das
Nötige tun, und ich, falls ich Beschwerden vorzubringen hätte,
hingehen könne, wohin ich wolle. Danach haben sie mich herausgeschickt.
Anschließend haben sie mir die Geleitkarte, welche sie mir gegeben
hatten, entzogen und mir wurde von den Bediensteten gesagt, daß
ich meine Schwester nicht mehr sehen könne.
Die Luftmatratze,
welche die Ärzte von mir verlangt hatten, haben sie mir noch nicht
abgenommen. Aus dem, was ich gesehen und erlebt habe, bezweifle ich,
daß unter diesen unzureichenden Lebensumständen meine Schwester
überleben kann. Außerdem bezweifle ich, bedingt durch das
Benehmen der Ärzte, daß der Eingriff, der gegen den Wunsch
meiner Schwester vollzogen wird, gesund für sie sein kann. Zudem
könnte es sein, daß sie zu Versuchszwecken dient, und sie
mich deshalb nicht zu ihr lassen. Aus den Gründen, die ich oben
geschildert habe, beantrage ich, daß indem der Zustand meiner
Schwester beobachtet wird, die Eigenschaften des Eingriffes festgestellt
werden. Ich beantrage, daß meine Schwester vor den Ärzten,
welche keinerlei Menschlichkeit zeigen, beschützt wird, und daß
die notwendigen Verfahren gegen die Ärzte, welche sich nicht nach
der Ethik der Medizin richten und keinen Regeln folge leisten, eingeleitet
werden. Damit wir zukünftig von unseren juristischen Rechten Gebrauch
machen können, beantrage ich, daß der Zustand meiner Schwester
festgestellt wird, um die notwendigen Maßnahmen einleiten zu können.
Hochachtungsvoll.
30.08.2002
Fatma Tokay (Köse)'s Schwester Halime Tokay
Spendenaufruf:
Seit Monaten werden
durch Hungerstreik/Todesfasten schwer erkrankte Gefangene vom türkischen
Justizminsterium vorübergehend entlassen. Damit versucht sich der
türkische Staat jeder Verantwortung für die gesundheitlichen
Schäden - die nicht selten durch Zwangsernährung verstärkt
werden - zu entledigen.
Die Erkrankungen gehen auf die Schädigung des zentralen Nervensystems
zurück, und eine falsche oder Nicht-Behandlung führt, neben
dem dauerhaften Verlust der Hör- und Sehfähigkeit, in der
Regel zu langfristigem Gedächtnisverlust, dem Wernicke-Korsakoff-Symdrom.
Die Angehörigen
sind meist nicht in der Lage, eine angemessene Behandlung zu finanzieren.
Bei der Türkischen Menschenrechtsstiftung (TIHV) wurden deshalb
seit dem aktuellen Hungerstreik/Todesfasten bereits über 200 Anträge
auf Behandlung gestellt.
Die Türkische
Menschenrechtsstiftung, eine partei-unabhängige Organisation, hat
in den letzten Jahren Tausende Folteropfer behandelt, und hat die nötige
Erfahrung und das Vertrauen bei den Antragstellern. Allerdings wird
- neben der freiwilligen Arbeit der Ärzt/innen und Pfleger/innen
der TIHV - viel Geld gebraucht. Die Behandlung einer Person, deren zentrales
Nervensystem geschädigt ist, kostet zwischen 1.000 und 1.500 Euro,
die Behandlung der beim Sturm auf die Gefängnisse durch Verbrennungen
Verletzten kostet pro Person mindestens 10.000 Euro.
Spenden für
die Türkische Menschenrechtsstiftung können auf das Konto
des Förderverein Libertad! e.V. Nr. 8020069300 bei der GLS Gemeinschaftsbank
eG (BLZ 43060967) Stichwort TIHV überwiesen werden.
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