.: Hallo :.

Saturday, den 11.02.2012 - 04:01



.: online :.

»Editorial
»Online NEWS
»Ergänzungen zu Artikeln


.: zeitung :.

.: index :.
» alle Druckausgaben
» Materialien: Ergänzungen zu Artikeln
» Autor/innen-Index
» Foto-Index
» Editorial-Index
» SoOderSo-Webwatcher
» ...

.: service :.

» Impressum
» Vertrieb
» An die Redaktion
» Artikel schreiben
» Infodienst abonnieren
» SUCHEN

 
Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 12- Winter 2002 - Seite 9
„... damit meine Schwester vor den Ärzten beschützt wird...“
[ Inhalt Nr. 12.]
Türkei: Zwangsernährung im Hungerstreik
„... damit meine Schwester vor den Ärzten beschützt wird...“

[ aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 12 /Winter 2002 ]

Fatma Tokay, Gefangene aus der DHKP-C, starb am 400. Tag des Todesfastens im Ankara Numune Krankenhaus.

Um den Kampf der Gefangenen zu brechen, setzt der türkische Staat auch Zwangsernährung ein, bei der gezielt falsch behandelt, und die Gefangenen körperlich misshandelt werden. Im Folgenden der Besuchsbericht von Halime Tokay bei ihrer Schwester, den sie in einem Antrag an die Türkische Ärztekammer abgab.
Fatma Tokay, Gefangene aus der DHKP-C, starb am 400. Tag des Todesfastens im Ankara Numune Krankenhaus.
Sie hat das Gefängnismassaker vom 19.-22. Dezember 2000 im Canakkale Gefängnis überlebt. Später hat sie im Kütahya E-Typ Gefängnis in der 6. Gruppe am Todesfasten teilgenommen. Als sich ihr Zustand verschlechterte, wurde sie zuerst in das Staatskrankenhaus von Kütahya und von dort aus in das Ankara Numune Krankenhaus gebracht.
Am 395. Tag wurde Fatma Tokay (Köse) zwangsernährt.


AN DEN RATSVORSITZ DER TÜRKISCHEN ÄRZTEKAMMER

Meine Schwester Fatma Tokay (Köse) ist im 365. Tag des Todesfastens und befindet sich aus dem Grund im Notdienst des Ankara Numune Krankenhauses. Meine Schwester wurde vor annähernd 20 Tagen, als sie sich im Kütahya E-Typ Gefängnis befand, ins Krankenhaus gebracht. Anschließend wurde sie nach Ankara überführt. Nach einem kurzen Aufenthalt im Gefangenenraum, wurden ihr am Montag, den 26.08.2002, wegen einer kurz andauernden Besinnungslosigkeit (obwohl sie darauf wieder zu sich kam) beim Eingriff im Notdienst die Hände und Füße gebunden. Die ersten zwei Tage, in denen der Eingriff stattfand, wurden mir, trotz meines Beharrens, keine Informationen über ihren Zustand gegeben.

Am 28.08.2002 bekam ich eine 15 minütige Besuchserlaubnis, jedoch konnte ich mich bei dem Anblick, welches mir geboten wurde, nicht davor bewahren, in Schrecken zu verfallen. Meine Schwester Fatma war mit Serdar Bulut und Talat Sanli, zwei weiteren Todesfastenden, in einem Zimmer untergebracht. Meine Schwester war nackt ausgezogen und das Bettuch, welches sie bedeckte, war samt Bett total durchnäßt von Blut und Erbrochenem. Das Tuch, welches ich ihr vor drei Tagen um ihren Unterleib gewickelt hatte, war noch an ihr. An ihre linke Hand war ein Blutbeutel gebunden. Ihre rechte Hand war mit einigen Geräten verbunden. Außerdem war ihre rechte Hand mit einem grünen Tuch am Bettgestell befestigt. Ihre Hände waren, wahrscheinlich um die Venen zu öffnen, durchlöchert.
Die Wunde, welche sich an der rechten Seite ihrer Hüfte befand, hatte sich extrem geöffnet. Der Verband, den ich ihr gelegt hatte, war seit drei Tagen nicht gewechselt worden. Seit einiger Zeit waren die Füße meiner Schwester ziemlich angeschwollen. Außerdem konnte sie ihre Füße nicht richtig ausstrecken.

Trotz ihres Zustands waren an ihre Füße, besonders um die angeschwollenen Bereiche, Ketten gelegt worden, welche an das Gestell befestigt waren. Die Ketten hatten sich, da sie gerade mal um die angeschwollenen Bereiche passten, in das Fleisch gegraben. Obwohl meine Schwester nackt und nur durch ein nasses Bettuch bedeckt war, hatte man sie vor das Fenster gelegt. Bei offenem Fenster und offener Tür entstand eine Luftzirkulation, welche dazu führte, daß meine Schwester frierte. Meine Schwester sagte, daß sie ständig fror, sich anziehen möchte und es ihr besonders seit der Bluttransfusion schlecht ginge.

Sie sagte, sie möchte keinen Eingriff, sie möchte zurück in den Gefangenenraum, wo sich ihre Freunde befinden. Nach 15 Minuten forderte mich der Soldat auf zu gehen, da meine Besuchszeit zu Ende war, und ich wurde herausgeführt.

Als ich in den Raum ging, in dem sich die Ärzte befanden, um die betreffenden Ärzte zu sprechen, saßen dort fünf Ärzte. Als ich nach dem Zustand meiner Schwester fragte und meine Forderungen vorbrachte, sagten sie, daß ich den Raum verlassen und gehen solle. Als ich erwähnte, daß die Situation menschenunwürdig ist, und sie mir doch gestatten sollten, daß ich ihr die Verbände wechseln und sie anziehen darf, wurde mir gesagt, daß die Bediensteten das Nötige tun, und ich, falls ich Beschwerden vorzubringen hätte, hingehen könne, wohin ich wolle. Danach haben sie mich herausgeschickt. Anschließend haben sie mir die Geleitkarte, welche sie mir gegeben hatten, entzogen und mir wurde von den Bediensteten gesagt, daß ich meine Schwester nicht mehr sehen könne.

Die Luftmatratze, welche die Ärzte von mir verlangt hatten, haben sie mir noch nicht abgenommen. Aus dem, was ich gesehen und erlebt habe, bezweifle ich, daß unter diesen unzureichenden Lebensumständen meine Schwester überleben kann. Außerdem bezweifle ich, bedingt durch das Benehmen der Ärzte, daß der Eingriff, der gegen den Wunsch meiner Schwester vollzogen wird, gesund für sie sein kann. Zudem könnte es sein, daß sie zu Versuchszwecken dient, und sie mich deshalb nicht zu ihr lassen. Aus den Gründen, die ich oben geschildert habe, beantrage ich, daß indem der Zustand meiner Schwester beobachtet wird, die Eigenschaften des Eingriffes festgestellt werden. Ich beantrage, daß meine Schwester vor den Ärzten, welche keinerlei Menschlichkeit zeigen, beschützt wird, und daß die notwendigen Verfahren gegen die Ärzte, welche sich nicht nach der Ethik der Medizin richten und keinen Regeln folge leisten, eingeleitet werden. Damit wir zukünftig von unseren juristischen Rechten Gebrauch machen können, beantrage ich, daß der Zustand meiner Schwester festgestellt wird, um die notwendigen Maßnahmen einleiten zu können.

Hochachtungsvoll. 30.08.2002
Fatma Tokay (Köse)'s Schwester Halime Tokay

Spendenaufruf:

Seit Monaten werden durch Hungerstreik/Todesfasten schwer erkrankte Gefangene vom türkischen Justizminsterium vorübergehend entlassen. Damit versucht sich der türkische Staat jeder Verantwortung für die gesundheitlichen Schäden - die nicht selten durch Zwangsernährung verstärkt werden - zu entledigen.
Die Erkrankungen gehen auf die Schädigung des zentralen Nervensystems zurück, und eine falsche oder Nicht-Behandlung führt, neben dem dauerhaften Verlust der Hör- und Sehfähigkeit, in der Regel zu langfristigem Gedächtnisverlust, dem „Wernicke-Korsakoff-Symdrom“.

Die Angehörigen sind meist nicht in der Lage, eine angemessene Behandlung zu finanzieren. Bei der Türkischen Menschenrechtsstiftung (TIHV) wurden deshalb seit dem aktuellen Hungerstreik/Todesfasten bereits über 200 Anträge auf Behandlung gestellt.

Die Türkische Menschenrechtsstiftung, eine partei-unabhängige Organisation, hat in den letzten Jahren Tausende Folteropfer behandelt, und hat die nötige Erfahrung und das Vertrauen bei den Antragstellern. Allerdings wird - neben der freiwilligen Arbeit der Ärzt/innen und Pfleger/innen der TIHV - viel Geld gebraucht. Die Behandlung einer Person, deren zentrales Nervensystem geschädigt ist, kostet zwischen 1.000 und 1.500 Euro, die Behandlung der beim Sturm auf die Gefängnisse durch Verbrennungen Verletzten kostet pro Person mindestens 10.000 Euro.

Spenden für die Türkische Menschenrechtsstiftung können auf das Konto des Förderverein Libertad! e.V. Nr. 8020069300 bei der GLS Gemeinschaftsbank eG (BLZ 43060967) Stichwort „TIHV“ überwiesen werden.

[ © So oder So / Libertad! Falkstr. 74, 60487 Frankfurt ]


[ document info ]
CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:18
[HOCH]Artikel empfehlendrucken
Interessiert an mehr Infos von u. über Libertad! - Abonniere den elektronischen So oder So-Infodienst

CopyLeft © SoOderSo & Libertad!