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So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 12-
Winter 2002 - Seite 6
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Gabriele
Kanze
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Gabriele
Kanze
[ aus: So oder So
- Die Libertad!-Zeitung Nr. 12 /Winter 2002 ]
Ende Oktober hat
das Schweizer Bundesamt für Polizei die Auslieferung von Gabriele
Kanze an Spanien gestoppt.
Nachdem das Schweizer Bundesgericht die Auslieferung am 21. Oktober
bewilligt hatte, intervenierte der Anti-Folter-Ausschuß der UNO
in Genf. Der Ausschuß prüft eine Beschwerde Gabriele Kanzes
gegen ihre Auslieferung, da ihr in spanischen Gefängnissen Folter
und Isolationshaft drohen.
Gabriele Kanze wurde im März bei der Einreise von Deutschland in
die Schweiz verhaftet. Seit 1995 liegt gegen sie ein internationaler
Haftbefehl vor. Laut spanischen Behörden habe sie zwei Wohnungen
in Barcelona für Mitglieder der ETA des Kommandos Barcelona
angemietet. Die Behauptung stützt sich unter anderem auf eine unter
Folter erpresste Aussage und ist unhaltbar. Trotzdem halten die spanischen
Behörden weiterhin an der Verfolgung Gabriele Kanzes fest.
Benjamí Ramos
Vega, der Lebensgefährte von Gabriele Kanze, war 1996 wegen des
gleichen politisch-juristischen Zusammenhangs von der BRD an Spanien
ausgeliefert worden. Die BRD missachtete dabei ein internationales Abkommen
bezüglich Aussagen, die unter Folter zustande kommen.
Benjami Ramos Vega wurde zu 11 Jahren Knast verurteilt. Im Juni 2001
wurde er aus gesundheitlichen Grünen vorübergehend aus der
Haft entlassen. Seine Besuchsanträge bei Gabriele Kanze wurden
bisher von spanischen Gerichten abgelehnt.
Protestiert bei den Verantwortlichen gegen die drohende Auslieferung
von Gabriele Kanze an den spanischen Staat:
Bundesgericht, I. öffentlichrechtliche Abteilung
1000 Lausanne 14, Telefon 0041-21 318 91 11, Fax 0041-21 323 37 00
Aussenminister: EDA, Bundesrat Joseph Deiss
Bundeshaus, 3003 Bern. Tel. 0041-31322 30 01, 0041 31 322 32 37 und
0041 31 322 59 94
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