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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 12- Winter 2002 - Seite 6
§129b auf europäisch: Baskenland/Spanien/Holland/Schweiz
Antiterrormaßnahmen und Euskal Herria
[ Inhalt Nr. 12.]
§129b auf europäisch: Baskenland/Spanien/Holland/Schweiz
Antiterrormaßnahmen und Euskal Herria

[ aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 12 /Winter 2002 ]

Baskisches Observatorium für Menschenrechte,
September 2002

Demonstration in Bilbao gegen Folter mit 20.000 Menschen am 8.6.2002 (Foto links) - 14.09.02 - Bilbao. Mehrere Zehntausend beim Schweigemarsch mit dem Motto „Gora Euskal Herria!“ („Es lebe das Baskenland!“). (Foto mitte) - 24.09.02 - Basurto. Die zwei ETA-Militanten, der 22-jährige Hodei Galarraga Irastortza aus Zaldibia und der 28-jährige Egoitz Gurrutxaga Gogorza aus Errenteria starben in Basurto, als ihnen ein Sprengsatz vorzeitig explodierte. An den zahlreichen Gedenk-Kundgebungen in verschiedenen Städten und Dörfern nahmen anschliessend Tausende von Personen teil. (Foto rechts)

Die Anschläge des 11. September letzten Jahres in den Vereinigten Staaten und ihre mediale Verwertung haben die Einstellung in der internationalen Gemeinschaft nachhaltig beeinflusst. Es konnten Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, die sowohl Menschenrechte als auch persönliche und kollektive Freiheiten aushebeln. In vielen Ländern wurden neue Gesetze verabschiedet und Sicherheitsmaßnahmen eingeführt, die in ihrer Gesamtheit „dem Feind gewidmet sind, und nicht den Bürgern“. Die Rhetorik des „Kampfes gegen den Terrorismus“ wird von einzelnen Staaten benutzt, um die jeweiligen Interessen durchzusetzen. Sie haben die Freiheit, den Begriff Terrorismus je nach Interessenslage willkürlich zu definieren. Das ist auch der Grund dafür, dass es keine allgemein akzeptierte Definition des Begriffes gibt. Jede Regierung definiert den Begriff selbst, je nach innenpolitischen oder geostrategischen Interessen.

Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat in ihrer Resolution 2001/37 noch einmal bestätigt, dass „alle Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus sich streng an internationales Gesetz und die Menschenrechtsstandards halten müssen“. Das ist nicht nur rhetorisch. Die internationale Gesellschaft hat schwere Verletzungen dieser Gesetze und Standards durch die Staaten festgestellt; dies ist eine wichtige Mahnung, wenn nicht sogar eine Warnung der wichtigsten Institution zum Schutz der Menschenrechte der Welt.

Viele Regierungen (USA, GB, Israel, Kolumbien und natürlich auch Spanien) versuchen, den internationalen Konsens im Kampf gegen den Terrorismus zu nutzen, um ihren Kampf gegen jede Form der politischen Opposition zu rechtfertigen. Darüber hinaus fordert die Antiterror-Kommission des Sicherheitsrates weitere Staaten dazu auf, diese Sondermaßnahmen in ihren Ländern einzuführen und Antiterrorgesetze zu verabschieden. Sicherheit wird gegen Freiheit gesetzt. Wir kommen jetzt in den Genuss der unmittelbaren und weitreichenden Auswirkungen, die diese neuen sogenannten Terrorismusmaßnahmen auf die Sicherung der Menschenrechte und der in den Verfassungen der Länder garantierten Freiheiten haben.

Wir möchten besonders auf zwei Auswirkungen des Counter-Terrorismus hinweisen:
Zum einen werden diese Sondermaßnahmen auf die Behandlung von Gefangenen angewandt, die im Verdacht stehen „mit terroristischen Organisationen in Kontakt zu stehen“. Die Sondergesetze, denen diese Gefangenen unterliegen, setzen die Unschuldsvermutung außer Kraft, ermöglichen willkürlichen Freiheitsentzug, sie verletzen das Recht auf ein faires Verfahren, unterwerfen die Gefangenen der Isolationshaft und erschweren Anwaltsbesuche. Das kann bis zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie Folter, außergerichtlichen Hinrichtungen und weiteren Mechanismen führen, die wir im Baskenland als „schmutzigen Krieg“ bezeichnen.

Zum zweiten müssen wir feststellen, dass Antiterrorgesetze als Vorwand benutzt werden, um friedliche Organisationen zu attackieren. Viele Bewegungen und Organisationen, deren Arbeit öffentlich und legal ist, wurden illegalisiert und in nationale oder internationale Listen aufgenommen ohne ein faires Verfahren, das es diesen Organisationen ermöglicht hätte, dagegen vorzugehen und sich zu verteidigen. In dieser rechtlichen Grauzone werden Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit ausgehebelt.

Diese Entwicklung hat katastrophale Auswirkungen auf den Kampf für eines der fundamentalsten Rechte: dem Recht aller Völker auf Selbstbestimmung. Hina Jilani, die UN-Menschenrechtsbeauftragte, erklärte in ihrem Bericht (E/CN.4/2002/106): „Die Gleichsetzung von legitimen und friedlichen Bewegungen für das Recht auf Selbstbestimmung mit Terrorismus - wie auch immer dieser definiert wird - ist kein neues Phänomen, aber sie stößt auf immer größere Resonanz. Die Verteidiger der Menschrechte, die sich für die Durchsetzung der Forderung nach Selbstbestimmung einsetzen, erleben ihre dunkelsten Stunden, sie werden weltweit immer wieder aufs neue angegriffen“.

Sowohl NGOs, als auch internationale Institutionen und Organismen sind sich dieses Phänomens bewusst. Sie weisen auf die verschiedensten Anti-Terror-Maßnahmen hin, die nicht mit bestehenden Gesetzen und dem Respekt vor den Menschenrechten in Einklang zu bringen sind. Sowohl das Human Rights Committee als auch der europäische Menschengerichtshof und die Inter-American Commission on Human Rights haben in diesem Zusammenhang schon interveniert.

Auch die Europäische Union hat sich mit diesem Phänomen schon beschäftigt.
Im Dezember fand in Laeken ein Treffen der Staatsoberhäupter und Regierungschefs der EU statt, um ein Rahmenprogramm zur Terrorismusbekämpfung zu verabschieden, um imperative Maßnahmen zu verabschieden, die von allen Staaten umgesetzt werden sollten, auch wenn sie keine direkten Terrorismusprobleme haben. Es konnte keine gemeinsame Definition des Begriffes gefunden werden, es kam aber trotzdem zu einer Definition anhand der verschiedenen Fälle und Intentionen. Das bedeutet, dass jede Form von Widerstand und Ungehorsam von der EU als terroristisch definiert werden kann. Auf dieser Grundlage werden die sogenannten „Terrorlisten“ erstellt, in denen Personen und Organisationen aufgeführt sind.

In diesem Konstrukt hat der spanische Staat, aufgrund seiner spezifischen Interessen bezüglich der baskischen Frage, eine zentrale Rolle. Jetzt ist es dem spanischen Staat möglich, die gesamte baskische Opposition zu kriminalisieren und die oben genannten zwei Stränge der Anti-Terror-Maßnahmen anzuwenden.

Zum einen beschuldigt der spanische Staat die baskische Bevölkerung des Terrorismus ohne jeglichen Beweis. Es wurden umgehend Terrorismus-Bekämpfungs-Maßnahmen eingesetzt, die gegen die Menschenrechte verstoßen, Isolationshaft wurde angewandt, was die Folter begünstigt, im Sondergericht Audiencia Nacional reichen Aussagen, die unter Folter erpresst wurden aus, um Angeklagte zu verurteilen. Im letzten Bericht (E/CN.4/2002/76/Add.1) des zuständigen Verantwortlichen für Folter, der der Commission on Human Rights vorgelegt wurde, werden 58 Fälle von Folter genannt, die im Jahr 2000 angezeigt wurden.

Zum zweiten werden soziale Organisationen, die bisher legal gearbeitet haben, des Terrorismus beschuldigt. Damit wird ihr Recht auf Vereinigung und ihre Meinungsfreiheit verletzt. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, politische und soziale Organisationen zu kriminalisieren. In den letzten Tagen haben wir die Auswirkungen auf die Partei Batasuna gesehen, die von dem Richter Baltasar Garzon, Ermittlungsrichter im Anti-Terror-Sondergericht, ausgingen. Er hat entschieden, dass alle baskischen Organisationen, politischen Gruppen, bis hin zu den Medien einschließlich Batasuna ein Teil der ETA sind, und damit illegal. Damit können vorbeugende Maßnahmen eingesetzt werden, die die Aktivitäten dieser Organisationen verbieten, ohne dass Beweise angeführt werden müssen. Vielleicht wird in ein paar Jahren ein Prozess stattfinden, der die Beschuldigten freispricht und die Vorsichtsmaßnahmen außer Kraft setzt, aber dann wird das Ziel dieser Schikane schon erreicht sein. Ein weiterer Schritt ist die Reformierung des Parteiengesetzes, mit Hilfe dessen Parteien, die nicht mit den „Grundsätzen der spanischen Verfassung“ übereinstimmen sich außerhalb spanischer Gesetze bewegen. Diese Entscheidung wird von einem Sondergericht des spanischen Bundesgerichthofes getroffen werden. Auch hier gibt es keine Beweise, außer einer Medien-Kampagne, um die spanische Öffentlichkeit zu überzeugen. Vielleicht wird der europäische Gerichtshof hier eingreifen, aber dann wird es zu spät sein. Die Arbeit von Batasuna wird für mehrere Jahre ausgesetzt sein, mit allen Konsequenzen, die das auf die Partei und ihre Wähler hat.

Diese Methoden wurden nicht wegen der Anschläge vom 11. September in New York geschaffen. Es gab sie schon vorher. Vielleicht hat die globale Terroristenjagd die Einführung dieser Maßnahmen beschleunigt, aber für das baskische Volk sind sie nichts Neues. Die baskische Bewegung hat im Laufe der letzten Dekaden einen Rekord in der Verletzung von Bürgerrechten erlebt, und die Menschenrechte wurden in großem Maße verletzt. In dieser Situation eine Lösung zu finden, ist eine große Herausforderung. Wir müssen diesen Angriffen entgegentreten und unsere Stimme erheben, auch um zu verhindern, dass diese Praktiken auf andere politische Zusammenhänge angewandt werden, egal wo.

Basque Observatory of Human Rights
Euskal Herriko Giza Eskubideen Behatokia, Kale Nagusia 50, 1
20120 Hernani, Gipuzkoa, Basque Country (Spanish state)

[ © So oder So / Libertad! Falkstr. 74, 60487 Frankfurt ]


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