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So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 12-
Winter 2002 - Seite 6
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§129b
auf europäisch: Baskenland/Spanien/Holland/Schweiz
Antiterrormaßnahmen und Euskal Herria
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§129b
auf europäisch: Baskenland/Spanien/Holland/Schweiz
Antiterrormaßnahmen und Euskal Herria
[ aus: So oder So
- Die Libertad!-Zeitung Nr. 12 /Winter 2002 ]
Baskisches Observatorium
für Menschenrechte,
September 2002
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| Demonstration
in Bilbao gegen Folter mit 20.000 Menschen am 8.6.2002 (Foto links)
- 14.09.02 - Bilbao. Mehrere Zehntausend beim Schweigemarsch mit
dem Motto Gora Euskal Herria! (Es lebe das Baskenland!).
(Foto mitte) - 24.09.02 - Basurto. Die zwei ETA-Militanten, der
22-jährige Hodei Galarraga Irastortza aus Zaldibia und der
28-jährige Egoitz Gurrutxaga Gogorza aus Errenteria starben
in Basurto, als ihnen ein Sprengsatz vorzeitig explodierte. An den
zahlreichen Gedenk-Kundgebungen in verschiedenen Städten und
Dörfern nahmen anschliessend Tausende von Personen teil. (Foto
rechts) |
Die Anschläge
des 11. September letzten Jahres in den Vereinigten Staaten und ihre
mediale Verwertung haben die Einstellung in der internationalen Gemeinschaft
nachhaltig beeinflusst. Es konnten Sicherheitsmaßnahmen ergriffen
werden, die sowohl Menschenrechte als auch persönliche und kollektive
Freiheiten aushebeln. In vielen Ländern wurden neue Gesetze verabschiedet
und Sicherheitsmaßnahmen eingeführt, die in ihrer Gesamtheit
dem Feind gewidmet sind, und nicht den Bürgern. Die
Rhetorik des Kampfes gegen den Terrorismus wird von einzelnen
Staaten benutzt, um die jeweiligen Interessen durchzusetzen. Sie haben
die Freiheit, den Begriff Terrorismus je nach Interessenslage willkürlich
zu definieren. Das ist auch der Grund dafür, dass es keine allgemein
akzeptierte Definition des Begriffes gibt. Jede Regierung definiert
den Begriff selbst, je nach innenpolitischen oder geostrategischen Interessen.
Die Menschenrechtskommission
der Vereinten Nationen hat in ihrer Resolution 2001/37 noch einmal bestätigt,
dass alle Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus sich
streng an internationales Gesetz und die Menschenrechtsstandards halten
müssen. Das ist nicht nur rhetorisch. Die internationale
Gesellschaft hat schwere Verletzungen dieser Gesetze und Standards durch
die Staaten festgestellt; dies ist eine wichtige Mahnung, wenn nicht
sogar eine Warnung der wichtigsten Institution zum Schutz der Menschenrechte
der Welt.
Viele Regierungen
(USA, GB, Israel, Kolumbien und natürlich auch Spanien) versuchen,
den internationalen Konsens im Kampf gegen den Terrorismus zu nutzen,
um ihren Kampf gegen jede Form der politischen Opposition zu rechtfertigen.
Darüber hinaus fordert die Antiterror-Kommission des Sicherheitsrates
weitere Staaten dazu auf, diese Sondermaßnahmen in ihren Ländern
einzuführen und Antiterrorgesetze zu verabschieden. Sicherheit
wird gegen Freiheit gesetzt. Wir kommen jetzt in den Genuss der unmittelbaren
und weitreichenden Auswirkungen, die diese neuen sogenannten Terrorismusmaßnahmen
auf die Sicherung der Menschenrechte und der in den Verfassungen der
Länder garantierten Freiheiten haben.
Wir möchten
besonders auf zwei Auswirkungen des Counter-Terrorismus hinweisen:
Zum einen werden diese Sondermaßnahmen auf die Behandlung von
Gefangenen angewandt, die im Verdacht stehen mit terroristischen
Organisationen in Kontakt zu stehen. Die Sondergesetze, denen
diese Gefangenen unterliegen, setzen die Unschuldsvermutung außer
Kraft, ermöglichen willkürlichen Freiheitsentzug, sie verletzen
das Recht auf ein faires Verfahren, unterwerfen die Gefangenen der Isolationshaft
und erschweren Anwaltsbesuche. Das kann bis zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen
wie Folter, außergerichtlichen Hinrichtungen und weiteren Mechanismen
führen, die wir im Baskenland als schmutzigen Krieg
bezeichnen.
Zum zweiten müssen
wir feststellen, dass Antiterrorgesetze als Vorwand benutzt werden,
um friedliche Organisationen zu attackieren. Viele Bewegungen und Organisationen,
deren Arbeit öffentlich und legal ist, wurden illegalisiert und
in nationale oder internationale Listen aufgenommen ohne ein faires
Verfahren, das es diesen Organisationen ermöglicht hätte,
dagegen vorzugehen und sich zu verteidigen. In dieser rechtlichen Grauzone
werden Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit ausgehebelt.
Diese Entwicklung
hat katastrophale Auswirkungen auf den Kampf für eines der fundamentalsten
Rechte: dem Recht aller Völker auf Selbstbestimmung. Hina Jilani,
die UN-Menschenrechtsbeauftragte, erklärte in ihrem Bericht (E/CN.4/2002/106):
Die Gleichsetzung von legitimen und friedlichen Bewegungen für
das Recht auf Selbstbestimmung mit Terrorismus - wie auch immer dieser
definiert wird - ist kein neues Phänomen, aber sie stößt
auf immer größere Resonanz. Die Verteidiger der Menschrechte,
die sich für die Durchsetzung der Forderung nach Selbstbestimmung
einsetzen, erleben ihre dunkelsten Stunden, sie werden weltweit immer
wieder aufs neue angegriffen.
Sowohl NGOs, als
auch internationale Institutionen und Organismen sind sich dieses Phänomens
bewusst. Sie weisen auf die verschiedensten Anti-Terror-Maßnahmen
hin, die nicht mit bestehenden Gesetzen und dem Respekt vor den Menschenrechten
in Einklang zu bringen sind. Sowohl das Human Rights Committee als auch
der europäische Menschengerichtshof und die Inter-American Commission
on Human Rights haben in diesem Zusammenhang schon interveniert.
Auch die Europäische
Union hat sich mit diesem Phänomen schon beschäftigt.
Im Dezember fand in Laeken ein Treffen der Staatsoberhäupter und
Regierungschefs der EU statt, um ein Rahmenprogramm zur Terrorismusbekämpfung
zu verabschieden, um imperative Maßnahmen zu verabschieden, die
von allen Staaten umgesetzt werden sollten, auch wenn sie keine direkten
Terrorismusprobleme haben. Es konnte keine gemeinsame Definition des
Begriffes gefunden werden, es kam aber trotzdem zu einer Definition
anhand der verschiedenen Fälle und Intentionen. Das bedeutet, dass
jede Form von Widerstand und Ungehorsam von der EU als terroristisch
definiert werden kann. Auf dieser Grundlage werden die sogenannten Terrorlisten
erstellt, in denen Personen und Organisationen aufgeführt sind.
In diesem Konstrukt
hat der spanische Staat, aufgrund seiner spezifischen Interessen bezüglich
der baskischen Frage, eine zentrale Rolle. Jetzt ist es dem spanischen
Staat möglich, die gesamte baskische Opposition zu kriminalisieren
und die oben genannten zwei Stränge der Anti-Terror-Maßnahmen
anzuwenden.
Zum einen beschuldigt
der spanische Staat die baskische Bevölkerung des Terrorismus ohne
jeglichen Beweis. Es wurden umgehend Terrorismus-Bekämpfungs-Maßnahmen
eingesetzt, die gegen die Menschenrechte verstoßen, Isolationshaft
wurde angewandt, was die Folter begünstigt, im Sondergericht Audiencia
Nacional reichen Aussagen, die unter Folter erpresst wurden aus, um
Angeklagte zu verurteilen. Im letzten Bericht (E/CN.4/2002/76/Add.1)
des zuständigen Verantwortlichen für Folter, der der Commission
on Human Rights vorgelegt wurde, werden 58 Fälle von Folter genannt,
die im Jahr 2000 angezeigt wurden.
Zum zweiten werden
soziale Organisationen, die bisher legal gearbeitet haben, des Terrorismus
beschuldigt. Damit wird ihr Recht auf Vereinigung und ihre Meinungsfreiheit
verletzt. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, politische und soziale
Organisationen zu kriminalisieren. In den letzten Tagen haben wir die
Auswirkungen auf die Partei Batasuna gesehen, die von dem Richter Baltasar
Garzon, Ermittlungsrichter im Anti-Terror-Sondergericht, ausgingen.
Er hat entschieden, dass alle baskischen Organisationen, politischen
Gruppen, bis hin zu den Medien einschließlich Batasuna ein Teil
der ETA sind, und damit illegal. Damit können vorbeugende Maßnahmen
eingesetzt werden, die die Aktivitäten dieser Organisationen verbieten,
ohne dass Beweise angeführt werden müssen. Vielleicht wird
in ein paar Jahren ein Prozess stattfinden, der die Beschuldigten freispricht
und die Vorsichtsmaßnahmen außer Kraft setzt, aber dann
wird das Ziel dieser Schikane schon erreicht sein. Ein weiterer Schritt
ist die Reformierung des Parteiengesetzes, mit Hilfe dessen Parteien,
die nicht mit den Grundsätzen der spanischen Verfassung
übereinstimmen sich außerhalb spanischer Gesetze bewegen.
Diese Entscheidung wird von einem Sondergericht des spanischen Bundesgerichthofes
getroffen werden. Auch hier gibt es keine Beweise, außer einer
Medien-Kampagne, um die spanische Öffentlichkeit zu überzeugen.
Vielleicht wird der europäische Gerichtshof hier eingreifen, aber
dann wird es zu spät sein. Die Arbeit von Batasuna wird für
mehrere Jahre ausgesetzt sein, mit allen Konsequenzen, die das auf die
Partei und ihre Wähler hat.
Diese Methoden wurden
nicht wegen der Anschläge vom 11. September in New York geschaffen.
Es gab sie schon vorher. Vielleicht hat die globale Terroristenjagd
die Einführung dieser Maßnahmen beschleunigt, aber für
das baskische Volk sind sie nichts Neues. Die baskische Bewegung hat
im Laufe der letzten Dekaden einen Rekord in der Verletzung von Bürgerrechten
erlebt, und die Menschenrechte wurden in großem Maße verletzt.
In dieser Situation eine Lösung zu finden, ist eine große
Herausforderung. Wir müssen diesen Angriffen entgegentreten und
unsere Stimme erheben, auch um zu verhindern, dass diese Praktiken auf
andere politische Zusammenhänge angewandt werden, egal wo.
Basque Observatory
of Human Rights
Euskal Herriko Giza Eskubideen Behatokia, Kale Nagusia 50, 1
20120 Hernani, Gipuzkoa, Basque Country (Spanish state)
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