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So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 12-
Winter 2002 - Seite 1
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§129a-Verfahren
in Sachsen-Anhalt
Verhaftung in Magdeburg
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§129a-Verfahren
in Sachsen-Anhalt
Verhaftung in Magdeburg
[ aus: So oder So
- Die Libertad!-Zeitung Nr. 12 /Winter 2002 ]
Am 18. März
2002, dem bundesweiten Aktionstag gegen staatliche Repression, wurden
zwei Brandanschläge gegen Polizeieinrichtungen in Magdeburg verübt.
Ein Kommando Freilassung aller politischen Gefangenen übernahm
dafür die Verantwortung.
Am 27.11.2002 wurden nun auf Veranlassung des Generalbundesanwalts eine
Person in Quedlinburg und eine Person in Magdeburg, 21 und 23 Jahre
alt, festgenommen. Sie sollen an den Anschlägen beteiligt gewesen
sein. Die Ermittlungen laufen nach § 129a, Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung.
Die Verhafteten befinden sich zur Zeit in Untersuchungshaft. Im Zusammenhang
mit den Verhaftungen kam es zu Hausdurchsuchungen in Magdeburg, Quedlinburg
und Berlin.
Es ist davon auszugehen, dass gegen weitere Personen ermittelt wird;
auch weil für die Konstruktion einer terroristischen Vereinigung
eine dritte Person gebraucht wird.
Kontakte: Rote Hilfe Magdeburg, Postfach 320115, 39040 Magdeburg, magdeburg@rote-hilfe.de
und Soligruppe_magdeburg@mail.com
Spenden: Rote Hilfe Kto.: 37 151 949 BLZ: 810 53 272 Stadtsparkasse
Magdeburg Verwendungszweck: Soligruppe
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