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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 11- Frühjahr 2002 - Seite 9
Gefangen in Guantanamo
Das Genfer Konvention und die Realität
[ Inhalt Nr. 11.]
[ aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 11 /Frühjahr 2002 ]

Gefangen in Guantanamo
Das Genfer Konvention und die Realität

Die Situation der gefangenen Taliban- und Al-Quaida Kämpfer, die im US-Kriegsgefangenenlager Guantanamo Bay auf Kuba interniert sind, hat die Diskussion um die Anerkennung von Kriegsgefangenen nach dem Genfer Abkommen von 1949 wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Auch wenn diese Diskussion vorwiegend in der liberalen Öffentlichkeit stattfindet, gibt es gute Gründe, das Thema auch in radikaleren Kreisen nicht völlig zu ignorieren.

Afghanistan, März 2002. Der US-Marine Jeorge Avino ritzt mit seinem Messer die persönliche Trefferquote während der „Operation Anakonda“ in den Fels: getötete Menschen aus den Dörfern Sherkhankheyl, Marzak und Bobelkiel.


Die USA zeigte sich überrascht, als die Bilder der auf Kuba internierten Gefangenen, die sie selbst veröffentlicht hatten, einen Sturm der Entrüstung auslösten. Bilder, die kniende Gefangene mit Masken, Gehörschutz und gefesselten Händen zeigen, festgehalten in offenen Gitterkäfigen, die mit Stacheldrahtverhau umgeben sind.
Mit der Arroganz des Siegers gibt sich die USA das Recht, selbst zu bestimmen, welche Gefangene Kriegsgefangene nach dem Genfer Abkommen sind, und welche nicht. Der „Feldzug gegen das Böse“, die ständigen Beteuerungen „wir sind im Krieg“ von allen Seiten, all das scheint bei der Beurteilung des Status der Gefangenen keine Rolle mehr zu spielen. Auch wenn das Genfer Abkommen diesen Fall durchaus vorgesehen hatte und dazu schreibt:
„Außer den Bestimmungen, die bereits in Friedenszeiten zu handhaben sind, ist das vorliegende Abkommen in allen Fällen eines erklärten Krieges oder jedes anderen bewaffneten Konflikts anzuwenden, der zwischen zwei oder mehreren der Hohen Vertragsparteien entsteht, und zwar auch dann, wenn der Kriegszustand von einer dieser Parteien nicht anerkannt wird. (...)
Wenn eine der im Konflikt befindlichen Mächte am vorliegenden Abkommen nicht beteiligt ist, bleiben die daran beteiligten Mächte in ihren gegenseitigen Beziehungen gleichwohl durch das Abkommen gebunden.“
(Genfer Abkommen - Art. 2)

Kampf um Rechte

Der Versuch, gefangene Kämpfer/innen als Verbrecher oder Terroristen abzustempeln, um so die Regeln der Kriegsgefangenschaft zu umgehen, ist nicht neu. Auch wenn sich heute nicht mehr viele daran erinnern, so wurde doch die Forderung nach dieser Anerkennung von nahezu allen Gefangenen von Befreiungsbewegungen oder anderen kämpfenden Gruppen gestellt. So forderten etwa die Gefangenen der RAF in ihrer Hungerstreikerklärung des vierten Hungerstreiks am 29.3.1977 eine Behandlung, die den Mindestgarantien der Genfer Konvention von 1949 entspricht.
Der Status des Kriegsgefangenen wurde in keinem Fall durchgesetzt, selbst die Anerkennung, dass keine kriminellen, sondern politische Hintergründe die Motivation der jeweiligen Taten waren, wurde - sofern sie überhaupt existierte - zurückgedrängt. Der Hungerstreik der irischen Gefangenen von 1981, der acht Gefangenen das Leben kostete, war der Versuch, sich den politischen Status zurückzuerobern, den ihnen die britische Regierung 1976 entzogen hatte.
Das Neue an der aktuellen Situation ist, dass diesmal tatsächlich ein offener Krieg eines Landes gegen ein anderes stattfand, zwar ohne die formale Erklärung, aber mit allen Mitteln des modernen Militärapparates. Trotz dieses offenkundigen Kriegszustandes werden die Gefangenen als Terroristen bezeichnet und sollen so nicht unter dem Schutz des Genfer Abkommens stehen. Andererseits werden ihnen aber alle Rechte eines kriminellen Gefangenen ebenso verweigert, da sie ja eben Terroristen, und nicht Verbrecher seien.
Spezialisten der US Militärjustiz sprechen bereits davon, dass nicht nur der Kampf gegen den Terrorismus eine neue Form des Krieges wäre, er benötigte auch eine Neudefinition der Standards der Behandlung von Kriegsgefangenen.
Die magische Formel des Kampfs gegen den Terror, die seit dem 11.9.2001 gegen praktisch jede militante Bewegung angewandt wird, öffnet also neue Möglichkeiten im Umgang mit Gefangenen. War in den 70er Jahren die Forderung der Gefangenen aus Befreiungsbewegungen und Guerilla nach Anerkennung als Kriegsgefangene durch ihre Diffamierung als Kriminelle beantwortet worden, so wird heute die Schraube schon weitergedreht. Die Rechte eines kriminellen Gefangenen gehen auch schon zu weit, handelt es sich doch um Terroristen!
Eine zentrale Bestimmung des Genfer Abkommens ist das Verbot der Befragung der Kriegsgefangenen. Festgelegt wird die Bestimmung, dass die Gefangenen nur Name und Dienstgrad angeben müssen und nicht verhört werden dürfen.
Genau dieser Punkt ist es, der von Anfang an nicht beachtet wurde.
Die Anwendung von Folter, um Informationen aus Gefangenen herauszupressen, ist schon immer Realität, auch in europäischen Staaten, wie etwa Spanien.
Der Schritt von der illegalen zur legalen, staatlich angeordneten Folter, wie sie nicht nur in den USA offen diskutiert wird, ist nichts wirklich Neues.
In Israel kann der oberste Gerichtshof schon seit Jahren körperliche Gewalt als Mittel der Befragung anordnen. Staatlich sanktioniert und juristisch abgesichert werden so genau die Methoden kultiviert, gegen deren Anwendung die Genfer Konvention 1949 formuliert wurde.

Westliche Logik

Die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte war von Anfang an eine Farce, weil sie nur der weltweiten Verbreitung des westlich-kapitalistischen Weltbilds diente. Gänzlich ihren Sinn verliert sie jetzt, wenn die Menschheit in Menschen und Terroristen aufgeteilt wird, zumal die Definition des Begriffs Terrorismus schon immer von den jeweils Herrschenden ausgelegt wurde. In der gegenwärtigen Hysterie gipfelt die Auseinandersetzung über dieses Thema in den Aussagen der spanischen Regierung, die den Terrorismus bereits auf dem Weg sieht, sich gesellschaftlich zu verankern, und die die Antiglobalisierungsbewegung in diese Kategorie aufnehmen will, weil ihre Demonstrationen geeignet wären, die Bevölkerung zu terrorisieren.
Die Logik, die in der Durchsetzung internationaler Abkommen wie der Genfer Konvention oder der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte liegt, ist die Logik der Vorherrschaft der westlichen Welt und des kapitalistischen Prinzips. Und aus dieser Logik heraus wird auch klar, warum die Anwendung kriegerischer Mittel gegen Staaten, die nicht diesem Prinzip entsprechen, als Kampf für die Menschenrechte verkauft werden kann. Aus derselben Logik, aus der heraus die Menschenrechte nach Jugoslawien gebombt wurden, werden heute die Gefangenen in Guantanamo als Raubtiere dargestellt, deren Behandlung dem Schutz der westlichen Zivilisation dient.
Der Kampf gegen diese Zustände kann langfristig nicht wirklich erfolgreich sein, wenn er aus der Perspektive bürgerlicher Menschenrechte geführt wird.
Er kann nicht geführt werden mit der öffentlichen Empörung über Zustände, deren Logik im System begründet ist, solange das System nicht selbst damit in Zweifel gezogen wird. Natürlich können so einzelne Verbesserungen erreicht werden, die dahinter liegende Logik wird sich aber nicht ändern.

[ © So oder So / Libertad! Falkstr. 74, 60487 Frankfurt ]


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:18
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