|
So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 11-
Frühjahr 2002 - Seite 9
|
|
|
|
Gefangen
in Guantanamo
Das Genfer Konvention und die Realität
|
|
|
[
aus: So oder So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 11 /Frühjahr 2002 ]
Gefangen in
Guantanamo
Das Genfer Konvention und die Realität
Die Situation
der gefangenen Taliban- und Al-Quaida Kämpfer, die im US-Kriegsgefangenenlager
Guantanamo Bay auf Kuba interniert sind, hat die Diskussion um die
Anerkennung von Kriegsgefangenen nach dem Genfer Abkommen von 1949
wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Auch wenn diese Diskussion vorwiegend
in der liberalen Öffentlichkeit stattfindet, gibt es gute Gründe,
das Thema auch in radikaleren Kreisen nicht völlig zu ignorieren.
 |
| Afghanistan,
März 2002. Der US-Marine Jeorge Avino ritzt mit seinem Messer
die persönliche Trefferquote während der Operation
Anakonda in den Fels: getötete Menschen aus den Dörfern
Sherkhankheyl, Marzak und Bobelkiel. |
Die USA zeigte sich überrascht, als die Bilder der auf Kuba internierten
Gefangenen, die sie selbst veröffentlicht hatten, einen Sturm
der Entrüstung auslösten. Bilder, die kniende Gefangene
mit Masken, Gehörschutz und gefesselten Händen zeigen, festgehalten
in offenen Gitterkäfigen, die mit Stacheldrahtverhau umgeben
sind.
Mit der Arroganz des Siegers gibt sich die USA das Recht, selbst zu
bestimmen, welche Gefangene Kriegsgefangene nach dem Genfer Abkommen
sind, und welche nicht. Der Feldzug gegen das Böse,
die ständigen Beteuerungen wir sind im Krieg von
allen Seiten, all das scheint bei der Beurteilung des Status der Gefangenen
keine Rolle mehr zu spielen. Auch wenn das Genfer Abkommen diesen
Fall durchaus vorgesehen hatte und dazu schreibt:
Außer den Bestimmungen, die bereits in Friedenszeiten
zu handhaben sind, ist das vorliegende Abkommen in allen Fällen
eines erklärten Krieges oder jedes anderen bewaffneten Konflikts
anzuwenden, der zwischen zwei oder mehreren der Hohen Vertragsparteien
entsteht, und zwar auch dann, wenn der Kriegszustand von einer dieser
Parteien nicht anerkannt wird. (...)
Wenn eine der im Konflikt befindlichen Mächte am vorliegenden
Abkommen nicht beteiligt ist, bleiben die daran beteiligten Mächte
in ihren gegenseitigen Beziehungen gleichwohl durch das Abkommen gebunden.
(Genfer Abkommen - Art. 2)
Kampf um Rechte
Der Versuch, gefangene
Kämpfer/innen als Verbrecher oder Terroristen abzustempeln, um
so die Regeln der Kriegsgefangenschaft zu umgehen, ist nicht neu.
Auch wenn sich heute nicht mehr viele daran erinnern, so wurde doch
die Forderung nach dieser Anerkennung von nahezu allen Gefangenen
von Befreiungsbewegungen oder anderen kämpfenden Gruppen gestellt.
So forderten etwa die Gefangenen der RAF in ihrer Hungerstreikerklärung
des vierten Hungerstreiks am 29.3.1977 eine Behandlung, die den Mindestgarantien
der Genfer Konvention von 1949 entspricht.
Der Status des Kriegsgefangenen wurde in keinem Fall durchgesetzt,
selbst die Anerkennung, dass keine kriminellen, sondern politische
Hintergründe die Motivation der jeweiligen Taten waren, wurde
- sofern sie überhaupt existierte - zurückgedrängt.
Der Hungerstreik der irischen Gefangenen von 1981, der acht Gefangenen
das Leben kostete, war der Versuch, sich den politischen Status zurückzuerobern,
den ihnen die britische Regierung 1976 entzogen hatte.
Das Neue an der aktuellen Situation ist, dass diesmal tatsächlich
ein offener Krieg eines Landes gegen ein anderes stattfand, zwar ohne
die formale Erklärung, aber mit allen Mitteln des modernen Militärapparates.
Trotz dieses offenkundigen Kriegszustandes werden die Gefangenen als
Terroristen bezeichnet und sollen so nicht unter dem Schutz des Genfer
Abkommens stehen. Andererseits werden ihnen aber alle Rechte eines
kriminellen Gefangenen ebenso verweigert, da sie ja eben Terroristen,
und nicht Verbrecher seien.
Spezialisten der US Militärjustiz sprechen bereits davon, dass
nicht nur der Kampf gegen den Terrorismus eine neue Form des Krieges
wäre, er benötigte auch eine Neudefinition der Standards
der Behandlung von Kriegsgefangenen.
Die magische Formel des Kampfs gegen den Terror, die seit dem 11.9.2001
gegen praktisch jede militante Bewegung angewandt wird, öffnet
also neue Möglichkeiten im Umgang mit Gefangenen. War in den
70er Jahren die Forderung der Gefangenen aus Befreiungsbewegungen
und Guerilla nach Anerkennung als Kriegsgefangene durch ihre Diffamierung
als Kriminelle beantwortet worden, so wird heute die Schraube schon
weitergedreht. Die Rechte eines kriminellen Gefangenen gehen auch
schon zu weit, handelt es sich doch um Terroristen!
Eine zentrale Bestimmung des Genfer Abkommens ist das Verbot der Befragung
der Kriegsgefangenen. Festgelegt wird die Bestimmung, dass die Gefangenen
nur Name und Dienstgrad angeben müssen und nicht verhört
werden dürfen.
Genau dieser Punkt ist es, der von Anfang an nicht beachtet wurde.
Die Anwendung von Folter, um Informationen aus Gefangenen herauszupressen,
ist schon immer Realität, auch in europäischen Staaten,
wie etwa Spanien.
Der Schritt von der illegalen zur legalen, staatlich angeordneten
Folter, wie sie nicht nur in den USA offen diskutiert wird, ist nichts
wirklich Neues.
In Israel kann der oberste Gerichtshof schon seit Jahren körperliche
Gewalt als Mittel der Befragung anordnen. Staatlich sanktioniert und
juristisch abgesichert werden so genau die Methoden kultiviert, gegen
deren Anwendung die Genfer Konvention 1949 formuliert wurde.
Westliche Logik
Die Unveräußerlichkeit
der Menschenrechte war von Anfang an eine Farce, weil sie nur der
weltweiten Verbreitung des westlich-kapitalistischen Weltbilds diente.
Gänzlich ihren Sinn verliert sie jetzt, wenn die Menschheit in
Menschen und Terroristen aufgeteilt wird, zumal die Definition des
Begriffs Terrorismus schon immer von den jeweils Herrschenden ausgelegt
wurde. In der gegenwärtigen Hysterie gipfelt die Auseinandersetzung
über dieses Thema in den Aussagen der spanischen Regierung, die
den Terrorismus bereits auf dem Weg sieht, sich gesellschaftlich zu
verankern, und die die Antiglobalisierungsbewegung in diese Kategorie
aufnehmen will, weil ihre Demonstrationen geeignet wären, die
Bevölkerung zu terrorisieren.
Die Logik, die in der Durchsetzung internationaler Abkommen wie der
Genfer Konvention oder der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
liegt, ist die Logik der Vorherrschaft der westlichen Welt und des
kapitalistischen Prinzips. Und aus dieser Logik heraus wird auch klar,
warum die Anwendung kriegerischer Mittel gegen Staaten, die nicht
diesem Prinzip entsprechen, als Kampf für die Menschenrechte
verkauft werden kann. Aus derselben Logik, aus der heraus die Menschenrechte
nach Jugoslawien gebombt wurden, werden heute die Gefangenen in Guantanamo
als Raubtiere dargestellt, deren Behandlung dem Schutz der westlichen
Zivilisation dient.
Der Kampf gegen diese Zustände kann langfristig nicht wirklich
erfolgreich sein, wenn er aus der Perspektive bürgerlicher Menschenrechte
geführt wird.
Er kann nicht geführt werden mit der öffentlichen Empörung
über Zustände, deren Logik im System begründet ist,
solange das System nicht selbst damit in Zweifel gezogen wird. Natürlich
können so einzelne Verbesserungen erreicht werden, die dahinter
liegende Logik wird sich aber nicht ändern.
[ © So oder
So / Libertad! Falkstr. 74, 60487 Frankfurt ]
|