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So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 10 -
Winter 2001 - Seite 9
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Der
unsichtbare Wille zur Tat
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Der
unsichtbare Wille zur Tat
Der Koran als Schlüssel: Die neuen Sicherheitsgesetze konstruieren
eine neue migrantische Tätergruppe.
[ aus: So oder
So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 10 /Winter 2001, Seite 9 ]
Die
wohl eigentümlichste Reaktion in Deutschland auf die Anschläge
des 11. Septembers bestand in einem bemerkenswerten Verzicht auf
Straffantasien. Als wären sie sich selbst nicht ganz geheuer,
benahmen sich Medien und Öffentlichkeit vielmehr so, als säßen
sie selbst bereits auf der Anklagebank und müssten daher einer
Welt, die es gar nicht wissen möchte, das Gegenteil beweisen.
Die verbissene Jagd der Denunzianten auf die Islamisten,
die seitdem die eigens eingerichteten Telefonleitungen der Landeskriminalämter
mit über zweitausend nutzlosen Anrufen pro Tag verstopfen,
genauso wie die große Bereitschaft, mit der selbst in liberalen
Kreisen Gesetzentwürfe angenommen werden, die auch zu den Hochzeiten
der Verfolgung der radikalen Linken nicht durchgesetzt werden konnten,
zielen dabei nicht auf die Gefahr einer Wiederholung der Tat. Sie
sprechen vielmehr dafür, dass die tatsächliche Gewalt
der Al Qaida auf eine innere Resonanz traf, die an einem äußeren
Feind sichtbar gemacht, kontrolliert und eingedämmt werden
muss. Im Begriff des Schläfers findet dieser Prozess
einen fast bildlichen Ausdruck: Als veräußerlichte Gestalt
eines inneren Feindes, der sich nicht durch seine Taten, sondern
durch seine Disposition zur Tat schuldig macht. Wer schläft
der sündigt nicht, erkannte auch der FDP-Rechtspolitiker
Burkhard Hirsch. Dies mag auch die eigentliche Besonderheit erklären,
in der sich die aktuelle Repressionswelle von einer konventionellen
Verschärfung des Strafrechts unterscheidet. Nicht härtere
Strafen, Isolationshaft und lebenslanges Wegschließen verurteilter
Einzelner, sondern die Sichtbarmachung und Markierung des unsichtbaren
Willens zur Tat in potentiellen Täter-Gruppen,
deren Kontrolle, Eindämmung und Bestrafung stehen im Zentrum
der sogenannten Sicherheitspakete.
So kommt es, dass ein simpler Koranvers, den der Attentäter Mohammed
Atta seiner Diplomarbeit voranstellte, lange bevor er eine Verkehrsmaschine
in das World Trade Center lenkte, in der öffentlichen Wahrnehmung
zum Indiz für die spätere Tat geworden ist: Mein Geben
und meine Opferung und mein Leben und mein Tod gehören Allah,
dem Herrn der Welten. Die Aufmerksamkeit, die diesem Satz, der
in etwa dem christlichen Glaubensbekenntnis entspricht, geschenkt
wird, trifft heute auf ein Sicherheitskonzept, in dem nicht mehr die
Tat als Ausnahme, sondern die alltägliche Normalität suspekt
ist: Religionszugehörigkeit, ethnische und nationale Abstammung,
Reise-, Einkaufs- und Lebensgewohnheiten, Ausbildung und persönliche
Vorlieben, die zusammengefasst einen Hinweis auf den unsichtbaren
Willen zur Tat liefern könnten.
Sammler und
Jäger
Ein großer
Teil der Maßnahmen, die das rot-grüne Kabinett bereits
beschlossen hat, konzentrieren sich auf die Sammlung solcher Informationen.
So sollen künftig nicht nur der simple Fingerabdruck, sondern
in Einzelfällen auch Iris- und Gesichtsmerkmale, sowie die Handgeometrie
vermessen und erfasst werden [Weniger aber der bloße Abdruck,
als die zugrundeliegende Speicherung persönlicher Daten in sogenannten
Referenzdateien birgt dabei die eigentliche Gefahr]. Regelanfragen
der Verfassungsschutzämter bei Ausländerbehörden, die
Erfassung der Religionszugehörigkeit bei Asylsuchenden, die Ausweitung
der Überwachung von Mobiltelefonen, mittels derer Personen geortet
werden können, und die Abschöpfung des in Sozialämtern
gesammelten Datenbestands sollen einen breiten Bestand an Informationen
schaffen, der zur reinen Personenidentifizierung untauglich ist. Die
Verknüpfung des gesammelten Materials in Referenzdateien ermöglicht
vielmehr, das jeweilige Setting der verschiedenen Merkmale herauszufiltern,
das einem Täterprofil entspricht.
Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dabei jene, die der systematischen
Datenerfassung der Behörden ohnehin unterliegen. Flüchtlinge,
Migrant/innen sind von der Einreise bis zur Arbeitserlaubnis einer
außerordentlichen behördlichen Kontrolle und Erfassung
ausgesetzt. Bereits jetzt dient die Abnahme des Fingerabdrucks dazu,
abgelehnte oder ausgewiesene Flüchtlinge an einer Wiedereinreise
unter anderem Namen zu hindern. Dementsprechend stellt der Datenabgleich
zwischen Polizeibehörden, dem Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (BaFl) und dem Ausländerzentralregister
(AZR) den bislang kaum hinterfragten Kernbestand der vorgesehenen
Sicherheitsmaßnahmen dar.
Auch Angaben von Asylsuchenden über politische Aktivitäten
im Herkunftsland, die zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft
erhoben wurden, sollen den Verfolgungsbehörden zur Verfügung
gestellt werden. Daten, die bereits erfasst wurden, sollen durch die
Einführung einer elektronischen Spracherfassung bei Visumsbeantragung
und Asylantragstellung, sowie die Speicherung der Religionszugehörigkeit
erweitert werden. Personen aus sogenannten High-Risk Countries, die
ein Visum beantragen, müssen künftig damit rechnen, dass
nicht nur ihre eigenen Daten, sondern auch die der Kontaktpersonen
innerhalb Deutschlands erfasst werden. Exilantenvereinigungen aus
dem islamischen Raum und andere sogenannte Ausländervereine,
haben mit einer verschärften Kontrolle durch die Polizeibehörden
zu rechnen. Es ist die Ausländereigenschaft alleine,
konstatiert der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein,
die Ansatz und auslösendes Moment für weitreichende
Maßnahmen ist.
Das dieser Sammelwut zugrundeliegende Prinzip ist die Suche nach Gemeinsamkeiten,
ihr Ergebnis die Erfindung einer homogenen Tätergruppe, unabhängig
davon, ob eine Straftat begangen wurde oder nicht. Die nun einsetzenden
niedrig schwelligen Sanktionsmaßnahmen, beispielsweise durch
verschärfte behördliche Kontrollen, dienen dazu, das derart
konstruierte Kollektiv zu markieren und es von der gesellschaftlichen
Masse zu isolieren.
Soziale Gemeinschaften
als Risikogruppe
So
trifft die Jagd auf den islamischen Terrorismus in Deutschland
nicht zufällig auf die Konstruktion einer migrantischen Tätergruppe.
Die behördliche Überkontrolle von Ausländern und
nichtdeutschen Deutschen ist selbst Ergebnis einer Verdinglichung
abstrakter Bedrohungsszenarien in vermeintlich ethnisch oder kulturell
homogenen Gruppen. Von der albanischen Hütchenspielermafia
bis zum afrikanischen Dealer funktioniert die Definition sozialer
Gemeinschaften als Risikogruppen durch die Ineinssetzung sozialer
mit vermeintlich ethnisch/kulturellen und biologischen Merkmalen.
Seit dem 11. September nur scheint diese Konstruktion von Risikogruppen,
die im Kern auf die Mobilisierung neorassistischer Vorstellungen
baut, vollständig autonom von ihrer Einbindung in soziale Konflikte
zu funktionieren. Wurden zuvor soziale und politische Phänomene
lediglich umetikettiert, und standen in deren Zentrum erkennbar
noch Marginalisierte, deren Handeln in einem (konstruierten) ethnischen
oder kulturellen Kontext gedeutet wurde, so ist dieser Kontext nun
selbst zur erklärungsbedürftigen Tat geworden. Als stünde
im Koran bereits die Anleitung zur Flugzeugentführung geschrieben,
schnüffeln verdeckte Ermittler und Fernsehteams mit versteckter
Kamera in Moscheen herum und machen das langweiligste der Welt,
nämlich Gläubige, zur Sensation. Damit ist der Islam zur
universellen Chiffre für alles negative der Ausländereigenschaft
geworden; universell, weil sie scheinbar losgelöst von den
sozialen Konflikten ihrer Träger funktioniert und die Ursache
auf das religiöse Jenseits oder das globale Weltgeschick verlagert.
So kommt es, dass in jeder Talkshow darüber diskutiert wird,
dass das Attentat zu nicht unerheblichem Teil in Deutschland geplant
wurde, aber niemand auf die naheliegende Idee kommt, die Frage zu
stellen, mit der jeder Neonazi einen Anspruch auf verstehende Sozialarbeit
erwirbt: Welchen Anteil hatten die Erfahrungen Mohammed Attas und
seiner Komplizen mit der deutschen Gesellschaft an der Tat. Im selben
Brustton moralischer Empörung, in dem Erhard Eppler mit der
Frustration der Muslime in der Welt für die Tobin-Steuer wirbt,
kann sich daher die FAZ darüber mokieren, dass einer der Attentäter
nur wenige Monate vor dem Anschlag einen Mercedes von den Eltern
geschenkt bekommen hat.
Die Chiffre Islam ist zugleich nur scheinbar losgelöst von den
sozialen Erfahrungen ihrer Träger in Deutschland. So wenig, wie
Al Qaida aus dem Schicksal der Deklassierten in der islamischen Welt
zu erklären ist, erfolgt andererseits die Repression innerhalb
Deutschlands außerhalb des Kontextes sozialer Marginalisierung.
Denn zugleich mit der bereits spürbaren staatlichen Repression
gegen ausländische und vor allem islamische Vereine findet eine
Rückbindung der migrantischen Erfahrung von Rassismus, Kontrolle
und Ausbeutung an den Islam statt. Die geplante Aufhebung des sogenannten
Religionsprivilegs im Vereinsgesetz, das den nicht staatlich anerkannten
Glaubensgemeinschaften innerhalb Deutschlands einen gewissen Schutz
vor willkürlichen Verboten gewährte, wird eben diese Verbindung
absehbar bewirken.
Vereinsgesetz
als Waffe
Wie schon beim
Verbot kurdischer Vereine 1993 wird nicht die nachweisbare Straftat
oder deren konkrete Vorbereitung, sondern die Assoziation zu einer
als Tätergruppe ausgemachten Gemeinschaft sanktioniert. Zwar
sind die Repressionsmöglichkeiten, die das Vereinsgesetz dem
Staat bietet, wesentlich niedrig schwelliger als die im Strafgesetz
vorgesehen Sanktionen, sie sind zugleich aber auch an keinen strafprozessualen
Standard gebunden. Vereine können per Beschluss des Bundesinnenministers
verboten werden. Bis die mögliche Klage gegen das Verbot erfolgreich
sein kann, sind die mit dem Verbot verbundenen Repressionen längst
wirksam geworden. Diese sind zwar relativ gering, nichtsdestotrotz
aber wirksam. Neben der Schließung der Vereinsräume und
der Beschlagnahmung des Vermögens sind die Mitglieder langwierigen
und kostenintensiven Verfahren ausgesetzt. Bestraft wird damit nicht,
wie Bundesinnenminister Otto Schily stets beteuert, der Imam des islamischen
Vereins für seine antisemitischen Hetztiraden, sondern sein Auditorium.
Hier gilt, dass das Sanktionsinstrument des Vereinsrechts in doppeltem
Sinne niedrig schwellig ist: Nicht nur der Strafrahmen, auch die Eingriffsschwelle
der Verfolgungsbehörden liegt denkbar tief. Bei kurdischen Vereinen
reichte bereits das Tragen von Kleidung in bestimmten Farben oder
das Absingen von Liedern in kurdischer Sprache aus, einen Polizeieinsatz
auszulösen.
So muss in Deutschland auch der islamische Terrorismus
erst einmal erfunden werden, um ihn dann an der zugewiesenen Feindgruppe
fertig zu machen.
Thomas Uwer
[ © So oder
So / Libertad! Falkstr. 74, 60487 Frankfurt ]
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