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So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 10 -
Winter 2001 - Seite 9
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Deutscher
Herbst '01
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Deutscher
Herbst '01
[ aus: So oder
So - Die Libertad!-Zeitung Nr. 10 /Winter 2001, Seite 9 ]
11.09.
Der Bundessicherheitsrat ordnet die Verstärkung des Schutzes
für Bundeseinrichtungen und für alle US-amerikanischen und
israelischen Einrichtungen in Deutschland an.
12.09. Die Kontrollen an den deutschen Grenzen werden verschärft
und die Sicherheitsmaßnahmen für Flughäfen, Luftfahrtgesellschaften
und die Bahn erhöht.
19.09. Die Bundesregierung beschließt ein erstes Maßnahmenpaket
(Anti-Terror-Paket I) zur inneren und äußeren
Sicherheit. Der neue §129b stellt Mitgliedschaft und Unterstützung
terroristischer Vereinigungen im Ausland unter Strafe.
Das Religionsprivileg im Vereinsrecht wird gestrichen. Die Bundesregierung
stellt drei Milliarden DM für Bundeswehr, Geheimdienste, der
Sicherung von Bundeseinrichtungen im Ausland und zur Bekämpfung
der Geldwäsche zur Verfügung.
21.09. Die Staats- und Regierungschefs der EU einigen sich
auf einheitliche Mittel bei der Ermittlung gegen und der Strafverfolgung
von Terroristen. Ein einheitlicher europäischer Haftbefehl
soll gewährleisten, dass Verdächtige nicht mehr ausgeliefert
werden müssen, sondern überstellt werden können. Bis
Dezember soll Terrorismus zu einem europaweit gültigen
Straftatbestand werden. Sie sprechen sich für eine Anti-Terror-Einheit
bei Europol aus. Auf die Fingerabdrucksdatei Eurodac, bislang nur
in Asylverfahren eingesetzt, und das Schengener Informationssystem,
soll Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdiensten voller Zugriff
gewährleistet werden.
01.10. Die Rasterfahndung lief in fast allen Bundesländern
an. Die übrigen drei Länder sagen zu, die rechtlichen Voraussetzungen
dafür bis Mitte Oktober zu schaffen.
07.10. Unmittelbar nach Beginn der US-Bombardements gegen Afghanistan
werden in Deutschland alle Sicherheitsbehörden und die Polizei
in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt.
11.10. Der Bundestag beschließt nach Zustimmung durch
Bundesrat und Bundesregierung das Anti-Terror-Paket I.
24.10. Die Bundesregierung beschließt eine Verordnung,
die die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, Ermittlungsbehörden
zu ermöglichen, den Telekommunikationsverkehr (Telefon, Mobiltelefon,
Fax, E-Mail, SMS) ihrer Kunden zu überwachen und abzuhören.
28.10. Das vorgelegte zweite Sicherheitspaket sieht eine neue
Kronzeugenregelung, die Ausweitung verdachtsunabhängiger Kontrollen
durch den BGS und die Erweiterung der Zuständigkeiten des BKA
und der drei Geheimdienste vor. Der Verfassungsschutz erhält
Zugriff auf Dateien von Geldinstituten, Post- und Telekomunikationsunternehmen,
Luftverkehrsgesellschaften, Ausländerbehörden sowie dem
Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen. Aufenthalt
und Einreise werden im Ausländerrecht verschärft. Die Religionszugehörigkeit
von Ausländern wird gespeichert. Fingerabdrücke und Lichtbilder
werden künftig im Ausländerzentralregister abgelegt und
können direkt mit der BKA-Datenbank abgeglichen werden. Zusätzlich
werden Sprachaufzeichnungen im Asylverfahren vorgesehen. Für
Asylbewerber werden fälschungssichere Ausweise eingeführt.
Deutsche Pässe und Personalausweise sollen weitere biometrische
Informationen erhalten.
15.11. Die Anti-Terror-Gesetze kommen zur ersten Lesung in
den Bundestag. Bundesinnenminister Schily sagt, dieses zweite Paket
werde noch in diesem Jahr alle parlamentarischen Hürden nehmen.
Online-Ergänzung:
Eine ausführliche Chronik von Vorschlägen und Maßnahmen
innenpolitischer Verschärfungen
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