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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 8 / Frühjahr 2001 - Seite 13
Sorge um grünen Beistand und autonome Vorwürfe
[ Inhalt Nr. 8.]
RZ-Prozess in Berlin begonnen - Rulf S. erneut festgenommen
Sorge um grünen beistand und autonome Vorwürfe

Seit dem 22.3.01 läuft in Berlin der RZ-Prozess gegen Sabine E., Matthias B., Harald G. und Axel H.. Es ist nach dem OPEC-Prozeß gegen H. J. Klein und Rudolf S. und dem Prozess gegen den Kronzeugen Tarek Mousli der dritte RZ-Prozess innerhalb eines Jahres. Weil Rudolf im OPEC-Prozess freigesprochen worden war, hatte es das Berliner Kammergericht abgelehnt, gegen ihn ein Verfahren zu eröffnen und ihn freigelassen - und das, obwohl er laut Aussagen von Tarek Mousli bei den Anschlägen in Berlin der „Rädelsführer" gewesen sein soll. Am 30.3.01 hat nun der BGH entschieden, dass Rudolf wieder in U-Haft genommen wird und in Berlin doch ein Prozess gegen ihn geführt werden muss. Derweil schlägt die Debatte um den Prozess sowohl in der bürgerlichen wie in der linken Presse hohe Wellen.

„Grüner Beistand für Revoluzzer" und „Aufruf zugunsten mutmaßlicher Terroristen" - nach Fischer, Trittin und Castor jetzt auch noch das: Da sind doch tatsächlich Jetzt-Parteichefin der Grünen, Claudia Roth und Jetzt-Ministerin für BSE und MKS, Renate Künast (neben vielen anderen) Erstunterzeichner/innen eines Aufrufs, in dem die Aufhebung der Haftbefehle gegen die Gefangenen im Berliner RZ-Verfahren und die Einstellung des §129a Ermittlungsverfahrens gefordert werden. Von der „Abschaffung des Ausforschungsparagrafen §129a", von Verjährung, Kronzeugenregelung und - welch böse Worte - von der „zunehmend inhumaneren bundesdeutschen Flüchtlingspolitik", gegen die sich die Anschläge der RZ gerichtet haben, ist in dem gutformulierten Aufruf die Rede. Unterzeichnet wurde der Aufruf von Roth und Künast bereits im März letzten Jahres, also bevor sie in diesen Ämtern und Würden waren. Deshalb beeilen sie sich jetzt auch festzustellen, dass sie selbstverständlich nicht gegen eine Verurteilung der Angeklagten sind, sofern die Vorwürfe nachgewiesen würden. Also: wieder zurück auf los. Die Initiative „Bis gleich", die diesen Aufruf gestartet hat, sorgt sich wegen der grossen Aufregung um diese Unterschriften völlig grundlos darum, dass „nun auch das rechtsstaatliche Engagement von Politiker/innen der Bündnisgrünen und anderer Unterzeichner/innen Gegenstand einer solchen Diffamierungskampagne werden wird."
Gemeint ist hier, dass beide „auch einer solchen Diffamierungskampagne" wie die armen Grünen Fischer und Trittin ausgesetzt sein könnten. Worum wir uns als Linke heutzutage alles kümmern müssen, nun auch noch um lauter Minister/innen und Vorsitzende... - aber die Gründe für derlei Sorgen sind nicht allzu viele, hält sich doch das „rechtsstaatliche Engagement" gegen die „inhumane Flüchtlingspolitik" und den „Ausforschungsparagrafen §129a" (der hauptsächlich Kurd/innen betrifft) bei den Bündnisgrünen und deren Minister/innen und Vorderfrauen sichtlich in Grenzen.

„Tiefpunkt", „Dokument der Verantwortungslosigkeit" und „autonomer Versuch einer Counter-counter Strategie" (!), so steht´s in analyse & kritik und so sehen es die, die die Solidaritätsarbeit zum RZ-Prozess machen - starke Worte gegen ein Papier „einiger Autonomer" in der Berliner Interim. Die hatten geschrieben, dass einige Verteidiger wohl eher auf dem Fischer-Kurs der Deligitimierung militanter Politik sind und dass sie mehr damit beschäftigt sind, „die eigenen Reihen zu säubern (...), als der BAW Contra zu bieten". Das mit den eigenen Reihen säubern ist so gelaufen, da lässt sich nichts gegen sagen. Kritiklos hinzunehmen, dass so jemand wie der Vergewaltiger-Verteidiger und TAZ-Anwalt Jony Eisenberg in diesem Verfahren Anwalt ist, fällt schwer - entweder es ist Programm oder man unterstellt bei allen Beteiligten kollektive Amnesie. Den Gefangenen wird in dem Papier inhaltliches Wegtauchen und Nichtverhalten gegenüber der Soliarbeit und der gelaufenen Diskussion vorgeworfen, den Anwält/innen falsche Taktik, weil sie nicht offensiv genug sind und Tarek schlicht Verrat. Auch gibt es viele Ratschläge und Feststellungen, was die Autonomen bzw. die radikale Restlinke hätten tun können und was sie tun sollten, aber bisher nicht getan haben, damit militanter Widerstand eine Option bleibt und das Schreiben der RZ-Geschichte nicht Sache der BAW ist.
Da ist möglicherweise, vor allem aus einer spezifischen Sicht aus den 80er Jahren heraus, vieles dran richtig. Das Problem ist nur, dass die ganze eingeforderte Diskussion gelaufen ist und alle Entscheidungen bezüglich der Prozessführung bereits gefallen sind. Sie sind längst anders entschieden, als „einige Autonome" sich das wünschen. Und dass die Anwälte, die Gefangenen und die, die im Augenblick die praktische Soliarbeit machen, einen ganz anderen Zugang haben, als die „Option auf militanten Widerstand" und diesen Prozess miteinander zu verkoppeln, wie es dieses Papier wünscht, ist seit langem offensichtlich.

Der Prozess gegen Sabine, Matthias, Harald und Axel findet jeweils Donnerstag und Freitag im Sicherheitsbereich in Berlin-Moabit statt. Bisher ist er über Vorgeplänkel noch nicht hinaus gekommen und er wird über die BGH-Entscheidung zu Rudolf weiter verzögert. Es sieht so aus, dass Rudolf keinen eigenen Prozess bekommt, wie es ursprünglich aussah, sondern in dem laufenden Prozess dazu kommt. Dann würde der Prozess für sechs Wochen unterbrochen, um die Akten einzuführen und er ginge dann mit Rudolf weiter. Wegen der Verzögerung haben die Anwälte Haftprüfung beantragt. Es gibt eine Prozessbeobachtung mit Prozessbeobachter/innen aus fünf europäischen Ländern, die auch erste Erfahrungen mit den deutsche Sicherheitsbehörden gemacht haben: Abtasten mit Gummihandschuhen, im Gerichtssaal sind sogar Zettel un Bleistift verboten. Dafür dürfen die Personenschützer von Tarek Mousli im Gerichtssaal bewaffnet sein.
Lothar E., der in Kanada verhaftet wurde und gegen den ein Auslieferungsverfahren in die BRD läuft, ist gegen eine Kaution von DM 160.000 frei. Die kanadischen Behörden haben bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Auslieferung geäußert, das Verfahren wird im Sommer statt finden. Sonja S. und Christian G., die in Paris ebenfalls wegen RZ-Vorwürfen festgenommen worden waren, sind frei: eine Auslieferung ist von der französischen Justiz abgelehnt worden. Der war der OPEC-Vorwurf zu windig und zu lange her.



Die erwähnten Papiere und weitere Informationen incl. einer fortlaufenden Prozessberichterstattung sind im Internet zu finden unter: www.freilassung.de


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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