BKA
sammelt terroristische Gene?
Täglich 2764 neue "Genetische Fingerabdrücke" beim
BKA
Das Bundeskriminalamt hatte eine Falle gestellt: Ende Januar nutzten
die Staatsschützer einen von ihnen initiierten Termin beim Arbeitsamt.
Sie passten die frühere Aktivistin der Rote Armee Fraktion (RAF)
Gisela Dutzi ab und nahmen sie fest. Dabei kam es zu einem Gerangel
und Gisela Dutzi wurde gewaltsam ins Polizeipräsidium verschleppt.
Dort wurde ihr ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) eröffnet,
nachdem ihr (körpereigenes) Material zum Zwecke der DNA-Identitätsfeststellung
entnommen werden soll. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie freiwillig eine
Speichelprobe abgeben könne, würde sie sich allerdings weigern,
würde ihr unter Zwang Blut abgenommen werden.
Der
Beschluss der BGH datierte vom Oktober vergangenen Jahres und enthielt
keine konkrete Begründung. Bezogen wurde sich auf das DNA-Feststellungsgesetz
und listete als Beleg für die gesetzlich verlangte "negtive
Sozialprognose" u.a. die Teinahme an Hungerstreiks und Abgabe
von Prozesserklärungen, die Aussageverweigerung und deswegen
verhängte Beugehaft und eingestellte Ermittlungsverfahren auf.
Gisela Dutzi erklärte dazu: "Der Inhalt des Beschlusses
ist politisch, es geht um meine politische Identität. Die Begründung,
dass ich wieder "Straftaten " begehen könnte, ist in
dem Beschluss zu zehn Seiten aufgeblasen, der Kern jedes aufgeführten
Beweises ist : ich habe keine Aussagen gemacht, mich nicht "distanziert,
ich habe nach meiner Knastzeit Gefangene besucht, Kontakte zu anderen
ehemaligen Gefangenen, setze mich für die Freilassung der Gefangenen
aus der RAF, die noch im Knast sind, inhaltliche Diskussionen, Auseinandersetzungen
geführt".
Nach dem erst im vergangenen Jahr von der Bundesregierung um das Organisationsdelikt
"Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach §129a"
erweiterten Gesetz über den "genetischen Fingerabdruck"
braucht es keinen konkreten Tatverdacht und keine konkrete Straftat,
in dessen Rahmen ermittelt wird. Ausreichend ist die Annahme, dass
die DNA-Feststellung im Hinblick auf neue Verfahren relevant werden
könnte.
Da im Polizeipräsidium kein ärztliches Personal zur zwangsweisen
Blutabnahme anwesend waren, wurde Gisela Dutzi ins Gerichtsmedizinisches
Institut gebracht. Dort wurde sie von den Beamten festgehalten, die
Arme auf den Rücken gedrückt und dann Blut abgepumpt. Anschließend
wurde sie auf die Straße gesetzt.
Dieser Vorfall
verdeutlicht, dass ehemalige politische Gefangene immer wieder Repressionsmaßnahmen
des Staatsschutzes ausgesetzt sind. Die Bereitschaft zu Distanzierung,
erklärtem "Gewaltverzicht" und Zusammenarbeit mit den
staatlichen Organen wird immer aufs neue überprüft und als
Begründung für erneute Schikanen herangezogen.
Vermutlich wird die von Gisela Dutzi gewaltsam erbeutete DNA-Probe
kein Einzelfall bleiben. "Ich weiss", berichtet Gisela Dutzi,
"dass der "genetische Fingerabdruck" im grossem Masstab
genommen wird bei Flüchtlingen, bei Leuten, bei denen Asylanträge
laufen, bei Festnahmen von Antifaschisten, in den Knästen, bei
Gefangenen wurde er fast überall abgenommen; bei Gefangenen aus
der RAF bei Rolf Clemens Wagner. Von ehemaligen Gefangenen aus der
RAF, bin ich, meines Wissens die erste, bei der es das BKA durchgeführt
hat. Potentiell kann es bei allen politisch Verurteilten gemacht werden.
In jedem Fall füllen sie präventiv ihre Datenbänke".
Es wird damit gerechnet, dass auch andere ehemalige Gefangene aus
der Stadtguerilla und Widerstandsgruppen davon betroffen sein werden.
Zumal das BKA bereits 1999 ankündigte, das gesamte in den vergangenen
30 Jahren sichergestellte und archivierte Material mit den neuen kriminaltechnischen
Mitteln wie der DNA-Analyse erneut zu überprüfen, um zu
neueren gerichtsverwertbaren Zuordnungen zu kommen.
Spätestens
seit 1997 hat sich die DNA-Analyse zu einem der tragenden Sachbeweise
in Ermittlungsverfahren entwickelt. Mit der Änderung der Strafprozeßordnung
bzw. deren Ergänzung um die §§ 81e und 81f wurde es
der Polizei möglich gemacht, molekulargenetische Analysen, die
an aufgefundenem, sichergestelltem oder beschlagnahmten Spurenmaterial
durchgeführt wurden, zu verwenden. Gleiches gilt für das
bei körperlichen Untersuchungen gewonnenem Spurenmaterial. Die
schon seit Jahren angewandte Praxis bekam so eine gesetzliche Legitimation.
Eine vollständige Etablierung und Verbreitung von DNA-Analysen
erfolgte ein Jahr später im Rahmen von DNA-Massenscreenings nach
einem Sexualmord im Raum Cloppenburg. Etwa 18.000 Männer gaben
ihren genetischen Fingerabdruck ab, um der Polizei bei der Ergreifung
des Täters zu helfen. War die Durchsetzung des DNA-Tests anfangs
noch mit der Bekämpfung von Vergewaltigung und Kindesmißbrauch
verknüpft, gipfelt es heute in Forderungen nach der Erfassung
der gesamten Bevölkerung - am besten schon bei der Geburt. Der
"genetische Fingerabdruck" wurde zur behaupteten Lösung
fast aller Kriminalitätsprobleme. In diesem Sinne ließ
der damalige Innenminister Kanther Anfang 1998 eine bundesweite Gen-Datei
beim BKA erstellen, die am 07.09.98 durch das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz
legalisiert wurde. In dem Gesetz wird die Speicherung, Verarbeitung
und Nutzung der erhobenen Gen-Merkmale für zulässig erklärt.
Der in die StPO eingefügte § 81g sollte das strafprozessual
absichern.
Mit dem "genetischen Fingerabdruck verfolgt der Staat sowohl
"präventive", als auch "repressive" Ziele
im Rahmen einer allgemeinen Politik der Kontrolle und Überwachung
der Gesellschaft. Neben den bereits flächendeckend erstellten
DNA-Identifizierungsmuster von Gefangenen werden auch Flüchtlinge,
denen das Asyl verweigert wird, immer häufiger zur Abgabe ihrer
Erbinformationen gezwungen. In der Zukunft dürfte sich parallel
mit der geplanten Einrichtung einer DNA-Kartei auf europäischer
Ebene die Entnahme von Speichelproben als ein standardisierter Sachbeweis
in der polizeilichen Praxis etabliert haben. Eine ED-Behandlung ohne
genetischen Fingerabdruck ist in den nächsten Jahren wohl kaum
mehr vorstellbar.
Durch zwei Anfragen der PDS-Abgeordneten Ulla Jelpke wurde deutlich,
dass die DNA-Datei beim BKA täglich um 2764 Datensätze anwächst.
Anfang März wurden bisher 118551 Sätze genannt.

www.libertad.de/archiv/dna
Detlef Nogala: DNA-Analyse und DNA-Datenbanken. Der "genetische
Fingerabdruck" - eine erstaunliche Karriere. In: CILIP Nr. 61
3/98