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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 8 / Frühjahr 2001 - Seite 13
Täglich 2.764 neue "genetische Fingerabdrücke" beim BKA
[ Inhalt Nr. 8.]
BKA sammelt terroristische Gene?
Täglich 2764 neue "Genetische Fingerabdrücke" beim BKA


Das Bundeskriminalamt hatte eine Falle gestellt: Ende Januar nutzten die Staatsschützer einen von ihnen initiierten Termin beim Arbeitsamt. Sie passten die frühere Aktivistin der Rote Armee Fraktion (RAF) Gisela Dutzi ab und nahmen sie fest. Dabei kam es zu einem Gerangel und Gisela Dutzi wurde gewaltsam ins Polizeipräsidium verschleppt. Dort wurde ihr ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) eröffnet, nachdem ihr (körpereigenes) Material zum Zwecke der DNA-Identitätsfeststellung entnommen werden soll. Ihr wurde mitgeteilt, dass sie freiwillig eine Speichelprobe abgeben könne, würde sie sich allerdings weigern, würde ihr unter Zwang Blut abgenommen werden.
Der Beschluss der BGH datierte vom Oktober vergangenen Jahres und enthielt keine konkrete Begründung. Bezogen wurde sich auf das DNA-Feststellungsgesetz und listete als Beleg für die gesetzlich verlangte "negtive Sozialprognose" u.a. die Teinahme an Hungerstreiks und Abgabe von Prozesserklärungen, die Aussageverweigerung und deswegen verhängte Beugehaft und eingestellte Ermittlungsverfahren auf. Gisela Dutzi erklärte dazu: "Der Inhalt des Beschlusses ist politisch, es geht um meine politische Identität. Die Begründung, dass ich wieder "Straftaten " begehen könnte, ist in dem Beschluss zu zehn Seiten aufgeblasen, der Kern jedes aufgeführten Beweises ist : ich habe keine Aussagen gemacht, mich nicht "distanziert, ich habe nach meiner Knastzeit Gefangene besucht, Kontakte zu anderen ehemaligen Gefangenen, setze mich für die Freilassung der Gefangenen aus der RAF, die noch im Knast sind, inhaltliche Diskussionen, Auseinandersetzungen geführt".
Nach dem erst im vergangenen Jahr von der Bundesregierung um das Organisationsdelikt "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach §129a" erweiterten Gesetz über den "genetischen Fingerabdruck" braucht es keinen konkreten Tatverdacht und keine konkrete Straftat, in dessen Rahmen ermittelt wird. Ausreichend ist die Annahme, dass die DNA-Feststellung im Hinblick auf neue Verfahren relevant werden könnte.
Da im Polizeipräsidium kein ärztliches Personal zur zwangsweisen Blutabnahme anwesend waren, wurde Gisela Dutzi ins Gerichtsmedizinisches Institut gebracht. Dort wurde sie von den Beamten festgehalten, die Arme auf den Rücken gedrückt und dann Blut abgepumpt. Anschließend wurde sie auf die Straße gesetzt.

Dieser Vorfall verdeutlicht, dass ehemalige politische Gefangene immer wieder Repressionsmaßnahmen des Staatsschutzes ausgesetzt sind. Die Bereitschaft zu Distanzierung, erklärtem "Gewaltverzicht" und Zusammenarbeit mit den staatlichen Organen wird immer aufs neue überprüft und als Begründung für erneute Schikanen herangezogen.
Vermutlich wird die von Gisela Dutzi gewaltsam erbeutete DNA-Probe kein Einzelfall bleiben. "Ich weiss", berichtet Gisela Dutzi, "dass der "genetische Fingerabdruck" im grossem Masstab genommen wird bei Flüchtlingen, bei Leuten, bei denen Asylanträge laufen, bei Festnahmen von Antifaschisten, in den Knästen, bei Gefangenen wurde er fast überall abgenommen; bei Gefangenen aus der RAF bei Rolf Clemens Wagner. Von ehemaligen Gefangenen aus der RAF, bin ich, meines Wissens die erste, bei der es das BKA durchgeführt hat. Potentiell kann es bei allen politisch Verurteilten gemacht werden. In jedem Fall füllen sie präventiv ihre Datenbänke". Es wird damit gerechnet, dass auch andere ehemalige Gefangene aus der Stadtguerilla und Widerstandsgruppen davon betroffen sein werden. Zumal das BKA bereits 1999 ankündigte, das gesamte in den vergangenen 30 Jahren sichergestellte und archivierte Material mit den neuen kriminaltechnischen Mitteln wie der DNA-Analyse erneut zu überprüfen, um zu neueren gerichtsverwertbaren Zuordnungen zu kommen.

Spätestens seit 1997 hat sich die DNA-Analyse zu einem der tragenden Sachbeweise in Ermittlungsverfahren entwickelt. Mit der Änderung der Strafprozeßordnung bzw. deren Ergänzung um die §§ 81e und 81f wurde es der Polizei möglich gemacht, molekulargenetische Analysen, die an aufgefundenem, sichergestelltem oder beschlagnahmten Spurenmaterial durchgeführt wurden, zu verwenden. Gleiches gilt für das bei körperlichen Untersuchungen gewonnenem Spurenmaterial. Die schon seit Jahren angewandte Praxis bekam so eine gesetzliche Legitimation.
Eine vollständige Etablierung und Verbreitung von DNA-Analysen erfolgte ein Jahr später im Rahmen von DNA-Massenscreenings nach einem Sexualmord im Raum Cloppenburg. Etwa 18.000 Männer gaben ihren genetischen Fingerabdruck ab, um der Polizei bei der Ergreifung des Täters zu helfen. War die Durchsetzung des DNA-Tests anfangs noch mit der Bekämpfung von Vergewaltigung und Kindesmißbrauch verknüpft, gipfelt es heute in Forderungen nach der Erfassung der gesamten Bevölkerung - am besten schon bei der Geburt. Der "genetische Fingerabdruck" wurde zur behaupteten Lösung fast aller Kriminalitätsprobleme. In diesem Sinne ließ der damalige Innenminister Kanther Anfang 1998 eine bundesweite Gen-Datei beim BKA erstellen, die am 07.09.98 durch das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz legalisiert wurde. In dem Gesetz wird die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Gen-Merkmale für zulässig erklärt. Der in die StPO eingefügte § 81g sollte das strafprozessual absichern.
Mit dem "genetischen Fingerabdruck verfolgt der Staat sowohl "präventive", als auch "repressive" Ziele im Rahmen einer allgemeinen Politik der Kontrolle und Überwachung der Gesellschaft. Neben den bereits flächendeckend erstellten DNA-Identifizierungsmuster von Gefangenen werden auch Flüchtlinge, denen das Asyl verweigert wird, immer häufiger zur Abgabe ihrer Erbinformationen gezwungen. In der Zukunft dürfte sich parallel mit der geplanten Einrichtung einer DNA-Kartei auf europäischer Ebene die Entnahme von Speichelproben als ein standardisierter Sachbeweis in der polizeilichen Praxis etabliert haben. Eine ED-Behandlung ohne genetischen Fingerabdruck ist in den nächsten Jahren wohl kaum mehr vorstellbar.
Durch zwei Anfragen der PDS-Abgeordneten Ulla Jelpke wurde deutlich, dass die DNA-Datei beim BKA täglich um 2764 Datensätze anwächst. Anfang März wurden bisher 118551 Sätze genannt.


www.libertad.de/archiv/dna
Detlef Nogala: DNA-Analyse und DNA-Datenbanken. Der "genetische Fingerabdruck" - eine erstaunliche Karriere. In: CILIP Nr. 61 3/98


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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