Grenzgefängnis
Rhein-Main
Der Rhein-Main
Flughafen ist die wichtigste Außengrenze innerhalb der
BRD". Mit dem diesjährigen Camp wird diese zum erstenmal
zum Zielpunkt einer bundesweiten, antirassistischen Mobilisierung,
und dafür gibt es gute Gründe:
Der Rhein-Main-Airport ist der deutsche Abschiebeflughafen Nr. 1.
Über 10 000, also im Tagesdurchschnitt 30 bis 40 Menschen, werden
von hier aus jedes Jahr abgeschoben, die Hälfte davon in Maschinen
der Lufthansa. Immer wieder werden solche Abschiebungen unter Anwendung
aller Gewaltmittel durchgesetzt. So ist es kein Zufall, dass Kola
Bankole 1994 und Aamir Ageeb 1999 beim Abflug von Rhein-Main in Lufthansaflugzeugen
von Beamten des BGS zu Tode gebracht wurden.
Seit mit Einführung der Schengenregelung ein Ring sogenannter
sicherer Drittstaaten um Deutschlands Außengrenzen gezogen wurde,
stellt der Luftweg die einzig verbleibende Variante dar, nach Deutschland
einzureisen und hier Asyl beantragen zu können. Diesem Weg soll
das sogenannte Flughafenverfahren einen Riegel vorschieben: In dem
als exterritorial definierten Transitgebäude C 182 ist seit 1993
ein Internierungslager eingerichtet, in dem neuankommende Flüchtlinge
festgehalten und von der Inanspruchnahme rechtlicher Unterstützung
ferngehalten werden. Nach einer Schnellprüfung wird ein Teil
der Asylsuchenden sofort wieder vom Flughafen aus abgeschoben, ohne
jemals eingereist" zu sein. Selbst Asylsuchende, die unter
BGS-Bewachung in 50 km entfernten Psychiatrien oder Krankenhäusern
gebracht werden, gelten juristisch nicht als in Deutschland angekommen.
Die katastrophalen
Bedingungen in dem Grenzgefängnis" am Flughafen, in
dem seit Oktober 1999 auch unbegleitete Kinder arrestiert werden,
sind von der Willkür und Gewalt seitens BGS-Beamten, wenig Aussicht
auf Unterstützung und juristische Beratung und nicht zuletzt
unerträglich langen Aufenthaltszeiten geprägt, die die Betroffenen
durch eine Freiwilligkeitserklärung" absegnen müssen.
Im Mai letzten Jahres nahm sich Naimah Hadjar im Internierungslager
das Leben, nachdem sie 234 Tage in Haft und Psychiatrie verbracht
hatte. Mit Protestbriefen, Hungerstreiks und Ausbruchsversuchen wehren
sich die Betroffenen immer wieder gegen diese Zustände. Dem Widerstand
und der Kritik an den (Langzeit-)Inhaftierungen begegnet das Bundesinnenministerium
mit Plänen für einen weiteren Knast: Das Internierungslager
im Transitbereich soll durch eine neue Rückschiebungshaftanstalt"
auf dem Flughafengelände ergänzt werden. Hierher sollen
diejenigen verlegt werden und auf ihre Abschiebung warten, deren Asylantrag
im Schnellverfahren als offensichtlich unbegründet"
abgelehnt worden ist.
Es gibt kein ruhiges
Hinterland
Der Flughafen
ist somit ein zentraler Bestandteil der Infrastruktur des tief gestaffelten
nationalen Grenzregimes. Diejenigen, die - auf welchem Weg auch immer
- durch die Maschen deutscher Außengrenzen" geschlüpft
sind, sind mit einem ganzen Arsenal weiterer Grenzen konfrontiert:
Unterbringung in Lagern und Residenzpflicht, Arbeitsverbot und Asylbewerberleistungsgesetz,
befristete Duldung, Meldepflicht oder Illegalität sind nur einige
Eckpunkte des diskriminierenden Status, der die Bewegungsfreiheit
von Migrant/innen rechtlich wie materiell beschränkt und sie
als Nicht-Deutsche markiert. Auf diese Weise werden Menschen, selbst
wenn sie über Jahre inmitten des Landes leben, draußen"
gehalten und einem Grenzregime unterworfen, zu dem das Aufnahmelager
Schwalbach, Ausländerbehörden und Arbeitsämter ebenso
gehören wie Personenkontrollen, Razzien, BGS und der Abschiebeknast
Offenbach. Das gilt in besonderer Weise für Illegalisierte, die
nicht nur in vom BGS durchkämmten Landstrichen hinter den Grenzen
zu Polen und Tschechien, sondern auch in städtischen Räumen
jederzeit in Gefahr schweben aufgegriffen zu werden. Ständig
werden auf Frankfurter Plätzen Personenkontrollen durchgeführt,
finden auf den Straßen Schleierfahndungen statt und werden Arbeitsorte
von Razzien heimgesucht.