Auch für Staatsschutzverfahren
ungewöhnlich verliefen die ersten Verhandlungstage im Berliner RZ-Prozess.
Im Mittelpunkt stand mit Rudolf Schindler ein Angeklagter, der nicht anwesend
war, der zuvor im Frankfurter OPEC-Verfahren freigesprochen wurde, gegen
den aber mit höchstrichterlichen Beschluss durch den Bundesgerichtshof
der Generalbundesanwalt Nehm in jedem Fall den Prozess durchdrücken
will. Also wird im Berliner Verfahren neben Harald G., Axel H., Matthias
B. und der Frankfurterin Sabine E. auch gegen Rudolf Schindler verhandelt
werden. Der konnte zuvor kurzfristig das Gefängnis verlassen, nach
dem im OPEC-Prozess Hans Joachim Klein mit nachträglich gewährtem
Kronzeugenrabatt neun Jahre Haft bekam, Rudolf Schindler aber partout keine
Unterstützung der OPEC-Aktion in Wien 1975 nachgewiesen werden konnte.
Während Klein damit rechnen kann, unter Anrechnung der U-Haft in drei
Jahren das Gefängnis zu verlassen, zählt der Freispruch für
Rudolf Schindler nun wenig. Ihm soll jetzt der Prozess als „Rädelsführer"
einer Berliner RZ gemacht werden. Im Unterschied zu Klein schwieg Rudolf
Schindler erfolgreich während des Verfahrens. Die Quittung folgt jetzt
in Berlin, wo mit Tarek Mousli ein weiterer Kronzeuge wartet. Der sorgte
nicht nur dafür, dass Rudolf Schindler und die anderen vier Angeklagten
für RZ-Aktionen der achtziger Jahre in Berlin verurteilt werden sollen,
Mousli deutete im OPEC-Prozess auch in die Richtung Rudolf Schindlers, als
er in seinen Aussagen die tödliche RZ-Aktion gegen den damaligen hessischen
Wirtschaftsminister Hans-Herbert Karry aus dem Jahr 1981 erwähnte.
Fortsetzung
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