Rundbrief
spezial: Strafanzeige gegen die Mörder von Andrea Wolf
Die
türkische Rechtsanwältin Eren Keskin erläuterte auf einer
Pressekonferenz in Istanbul gemeinsam mit Mitgliedern der Internationalen
Untersuchungskommission die Strafanzeige wegen Mordes an Andrea Wolf
u.a. gegen beteiligte Angehörige der türkischen Streitkräfte.
Grundlage dafür bildeten von der Internationalen Untersuchungskommission
(IUK) recherchierte Informationen und Zeug/innenaussagen. Im weiteren
übergab Eren Keskin im Auftrag von Lilo Wolf, der Mutter von Andrea
Wolf, die Anzeige der Staatsanwaltschaft von Istanbul.
Istanbul,
den 25. September. Auch wenn Ausländer in der Türkei nicht
ohne Erlaubnis auf öffentlichen oder gar politischen Veranstaltungen
auftreten dürfen, so ist ihre Teilnahme an Pressekonferenzen jedoch
genehmigungsfrei. Dennoch rät der Münchner Delegation bei
einem Besuch der schweizerische Konsul zur Vorsicht, und auch der deutsche
Konsul erkundigte sich mehrmals nach ihrem Wohlergehen und sicherte
im Falle von Schwierigkeiten seine Unterstützung zu.
Einigkeit herrschte zwischen der IUK-Vertretung und der Rechtsanwältin
Eren Keskin im Vorfeld der Pressekonferenz über die Einschätzung,
dass sowohl die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft als
auch die Aktivitäten des deutschen Auswärtigen Amtes in dieser
Angelegenheit für die türkische Öffentlichkeit und die
türkischen Ermittlungsbehörden von Interesse sein werden.
Eine Einschätzung, die sich nicht zuletzt in der Tasache bestätigte,
dass um den Ort der Pressekonferenz, das Istanbuler Büro des IHD-Menschenrechtsvereins,
zum Zeitpunkt ihres Beginns diverse uniformierte Polizeibeamte postiert
wurden. Für zivile Beamte war zudem in den Räumen des Menschenrechtsvereins
ein Sonderzimmer reserviert; hatte es der IHD in der Vergangenheit doch
durchsetzen können, dass der Polizei die direkte Teilnahme an Pressekonferenzen
nicht gestattet werden braucht.
Im Menschenrechtsverein selbst ging es zum Zeitpunkt der Pressekonferenz
lebhaft zu. Nur eine Stunde später wollten Angehörigen politischer
Gefangener die Öffentlichkeit über die Haftbedingungen in
den Gefängnissen und die Einführung neuer Isolationsgefängnisse
informieren. Ältere Frauen wurden den angereisten Mitgliedern der
Münchner Untersuchungskommission als Mütter der Gefangenen
vorgestellt. Eine der Frauen hatte eine verbundene Nase, sie war am
Vortag bei einer Demonstration vor einem Gefängnis von der Polizei
geschlagen worden. Beweis des generell harten und rücksichtlosen
Vorgehens der türkischen Sicherheitskräfte bei
Einsätzen gegen Demonstrationen zu diesem Thema. Auch hier zeigte
sich das andere Gesicht des Tourismuslandes und EU-Anwärters Türkei.
Eren Keskin erläuterte auf der knapp eine Stunde dauernden und
von zahlreichen Vertretern von Zeitungen, Nachrichtenagenturen und Fernsehsendern
gutbesuchten Pressekonferenz ihre persönlichen Beweggründe,
die sie zur Übernahme des Falles bewogen hatten. Aus Respekt
vor Andrea, die als deutsche Frau und Sozialistin nach Kurdistan gegangen
ist, begründete die Rechtsanwältin ihre Entscheidung
und wies auf das Recht der Mutter Andrea Wolfs hin, zu erfahren,
was mit ihrer Tochter geschehen ist und die Aufklärung der Todesumstände
zu verlangen.
Für Oskar Schmidt als Vertreter der IUK bildete darüberhinaus
die politische Dimension des Todes von Andrea Wolf und ihrer Mitgefangenen
einen wichtigen Beweggrund. Er betonte, dass die Motivation der
iuk-Mitglieder in erster Linie die Sorge um die Einhaltung minimaler
menschenrechtlicher Standards ist, wie sie in der Genfer Konvention
und im Völkerrecht fest geschrieben sind.
Im Anschluss der Pressekonferenz übergab Eren Keskin die Anzeige
an die Staatsanwaltschaft in Sultanahmed/Istanbul. Dies geschah, sehr
zur Enttäuschung der zahlreich anwesenden - teils hochrangigen
- Vertreter der politischen Polizei, ohne Begleitung der IUK und ohne
Presse, die ausdrücklich nach der ausländischen Delegation
fragten.
Weitere Schritte
Von
der Seriosität der Ermittlungen durch die türkische Staatsanwaltschaft
wird das weitere Vorgehen abhängen. Es stellt sich die Frage, inwieweit
überhaupt Ermittlungen eingeleitet werden und ob ein ernst zunehmendes
Interesse an der Auswertung der angebotenen Informationen und ZeugInnenaussagen
besteht. Werden etwa die drei namentlich bekannten inhaftierten Zeugen
befragt und wie ist der Umgang mit den involvierten militärischen
Verantwortlichen?
Der formale Fortgang der Untersuchung sieht eine Übergabe der Anzeige
durch die Istanbuler Staatsanwaltschaft an den zuständigen Bezirksstaatsanwalt
in Van innerhalb von zwei Wochen vor. Daraufhin informiert der Bezirk
Van sowohl das Innenministerium wie den Generalstab. Eren Keskin betonte
weiterhin zu versuchen, den Fortgang der Untersuchung zu verfolgen.
So ist noch offen, ob die weitere Untersuchung vom zuständigen
zivilen Staatsanwalt geführt wird, oder ob der Generalstab das
Verfahren an sich zieht.
Im Zuge ernsthafter staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wird sich
das Interesse sehr bald auf den Ort des Geschehens und das Grab von
Andrea Wolf und ihrer Mitkämpfer/innen konzentrieren. In diesem
Fall wäre eine internationale Beobachtung/Delegation vonnöten.
Sollten trotz der vorliegenden Informationen keine ausreichenden Beweise
gefunden werden, würde das Verfahren eingestellt. Nach Ausschöpfung
der inländischen Rechtsmittel bleibt aber die Möglichkeit,
den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
anzurufen.
Auf einer nachfolgenden gemeinsanen Pressekonferenz in München
wurden mit Rechtsanwältin Angelika Lex die deutschen Medien vom
Stand der Untersuchungen und von der Übergabe der Strafanzeige
in Istanbul in Kenntnis gesetzt. Dabei wurde erneut auf die sehr unbefriedigende
Rolle des Auswärtigen Amtes hingewiesen. In ihren bisher vorliegenden
schriftlichen Reaktionen auf Anfragen der iuk gab sich das grüne
Aussenministerium vollkommen uninteressiert und noch uninformierter
als die türkische Seite.
Über die Münchner Pressekonferenz berichteten sowohl das Mittagsmagazin
des Bayerischen Rundfunks, der Münchner Merkur, die
münchner Abendzeitung wie auch die Frankfurter
Rundschau.
Nachtrag:
In der Türkei werden viele Oppositionelle wegen sog. Meinungsdelikte
juristisch verfolgt. Aufgrund eines Zeitungsinterviews in einem anderen
Zusammenhang hat der türkische Generalstab auch gegen Eren Keskin
eine Anzeige wegen Beleidigung erstattet, die bei einer Verurteilung
bis zu ein Jahr Haft bedeuten kann. Das Verfahren gegen Eren wurde am
5. Oktober eröffnet und nach einer viertelstündigen Anhörung
auf den März 2001 verschoben. Die IUK hat sich vorgenommen, sehr
genau zu verfolgen, inwieweit das Verfahren die rechtsstaatlichen Normen
einhält.
(Nach
dem Reisebericht der Münchner Untersuchungskommission)
Kontakt
und weitere Informationen über die Arbeit der IUK:
Kommissionsbüro München
c/o RAin Angelika Lex
Landwehrstr. 55, 80336 München
eMail: iuk-andrea.wolf@brd.de
Internet: www.libertad.de/andrea
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