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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 7 / Herbst 2000 - Seite 14
Strafanzeige gegen die Mörder von Andrea Wolf
[ Inhalt Nr. 7.]
Rundbrief spezial: Strafanzeige gegen die Mörder von Andrea Wolf

Die türkische Rechtsanwältin Eren Keskin erläuterte auf einer Pressekonferenz in Istanbul gemeinsam mit Mitgliedern der Internationalen Untersuchungskommission die Strafanzeige wegen Mordes an Andrea Wolf u.a. gegen beteiligte Angehörige der türkischen Streitkräfte. Grundlage dafür bildeten von der Internationalen Untersuchungskommission (IUK) recherchierte Informationen und Zeug/innenaussagen. Im weiteren übergab Eren Keskin im Auftrag von Lilo Wolf, der Mutter von Andrea Wolf, die Anzeige der Staatsanwaltschaft von Istanbul.


Istanbul, den 25. September. Auch wenn Ausländer in der Türkei nicht ohne Erlaubnis auf öffentlichen oder gar politischen Veranstaltungen auftreten dürfen, so ist ihre Teilnahme an Pressekonferenzen jedoch genehmigungsfrei. Dennoch rät der Münchner Delegation bei einem Besuch der schweizerische Konsul zur Vorsicht, und auch der deutsche Konsul erkundigte sich mehrmals nach ihrem Wohlergehen und sicherte im Falle von Schwierigkeiten seine Unterstützung zu.
Einigkeit herrschte zwischen der IUK-Vertretung und der Rechtsanwältin Eren Keskin im Vorfeld der Pressekonferenz über die Einschätzung, dass sowohl die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft als auch die Aktivitäten des deutschen Auswärtigen Amtes in dieser Angelegenheit für die türkische Öffentlichkeit und die türkischen Ermittlungsbehörden von Interesse sein werden.
Eine Einschätzung, die sich nicht zuletzt in der Tasache bestätigte, dass um den Ort der Pressekonferenz, das Istanbuler Büro des IHD-Menschenrechtsvereins, zum Zeitpunkt ihres Beginns diverse uniformierte Polizeibeamte postiert wurden. Für zivile Beamte war zudem in den Räumen des Menschenrechtsvereins ein Sonderzimmer reserviert; hatte es der IHD in der Vergangenheit doch durchsetzen können, dass der Polizei die direkte Teilnahme an Pressekonferenzen nicht gestattet werden braucht.
Im Menschenrechtsverein selbst ging es zum Zeitpunkt der Pressekonferenz lebhaft zu. Nur eine Stunde später wollten Angehörigen politischer Gefangener die Öffentlichkeit über die Haftbedingungen in den Gefängnissen und die Einführung neuer Isolationsgefängnisse informieren. Ältere Frauen wurden den angereisten Mitgliedern der Münchner Untersuchungskommission als Mütter der Gefangenen vorgestellt. Eine der Frauen hatte eine verbundene Nase, sie war am Vortag bei einer Demonstration vor einem Gefängnis von der Polizei geschlagen worden. Beweis des generell harten und rücksichtlosen Vorgehens der türkischen „Sicherheitskräfte“ bei Einsätzen gegen Demonstrationen zu diesem Thema. Auch hier zeigte sich das andere Gesicht des Tourismuslandes und EU-Anwärters Türkei.
Eren Keskin erläuterte auf der knapp eine Stunde dauernden und von zahlreichen Vertretern von Zeitungen, Nachrichtenagenturen und Fernsehsendern gutbesuchten Pressekonferenz ihre persönlichen Beweggründe, die sie zur Übernahme des Falles bewogen hatten. „Aus Respekt vor Andrea, die als deutsche Frau und Sozialistin nach Kurdistan gegangen ist“, begründete die Rechtsanwältin ihre Entscheidung und wies auf das Recht der Mutter Andrea Wolfs hin, „zu erfahren, was mit ihrer Tochter geschehen ist und die Aufklärung der Todesumstände zu verlangen“.
Für Oskar Schmidt als Vertreter der IUK bildete darüberhinaus die politische Dimension des Todes von Andrea Wolf und ihrer Mitgefangenen einen wichtigen Beweggrund. Er betonte, dass „die Motivation der iuk-Mitglieder in erster Linie die Sorge um die Einhaltung minimaler menschenrechtlicher Standards ist, wie sie in der Genfer Konvention und im Völkerrecht fest geschrieben sind“.
Im Anschluss der Pressekonferenz übergab Eren Keskin die Anzeige an die Staatsanwaltschaft in Sultanahmed/Istanbul. Dies geschah, sehr zur Enttäuschung der zahlreich anwesenden - teils hochrangigen - Vertreter der politischen Polizei, ohne Begleitung der IUK und ohne Presse, die ausdrücklich nach der ausländischen Delegation fragten.


Weitere Schritte

Von der Seriosität der Ermittlungen durch die türkische Staatsanwaltschaft wird das weitere Vorgehen abhängen. Es stellt sich die Frage, inwieweit überhaupt Ermittlungen eingeleitet werden und ob ein ernst zunehmendes Interesse an der Auswertung der angebotenen Informationen und ZeugInnenaussagen besteht. Werden etwa die drei namentlich bekannten inhaftierten Zeugen befragt und wie ist der Umgang mit den involvierten militärischen Verantwortlichen?
Der formale Fortgang der Untersuchung sieht eine Übergabe der Anzeige durch die Istanbuler Staatsanwaltschaft an den zuständigen Bezirksstaatsanwalt in Van innerhalb von zwei Wochen vor. Daraufhin informiert der Bezirk Van sowohl das Innenministerium wie den Generalstab. Eren Keskin betonte weiterhin zu versuchen, den Fortgang der Untersuchung zu verfolgen. So ist noch offen, ob die weitere Untersuchung vom zuständigen zivilen Staatsanwalt geführt wird, oder ob der Generalstab das Verfahren an sich zieht.
Im Zuge ernsthafter staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wird sich das Interesse sehr bald auf den Ort des Geschehens und das Grab von Andrea Wolf und ihrer Mitkämpfer/innen konzentrieren. In diesem Fall wäre eine internationale Beobachtung/Delegation vonnöten.
Sollten trotz der vorliegenden Informationen keine ausreichenden Beweise gefunden werden, würde das Verfahren eingestellt. Nach Ausschöpfung der inländischen Rechtsmittel bleibt aber die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzurufen.
Auf einer nachfolgenden gemeinsanen Pressekonferenz in München wurden mit Rechtsanwältin Angelika Lex die deutschen Medien vom Stand der Untersuchungen und von der Übergabe der Strafanzeige in Istanbul in Kenntnis gesetzt. Dabei wurde erneut auf die sehr unbefriedigende Rolle des Auswärtigen Amtes hingewiesen. In ihren bisher vorliegenden schriftlichen Reaktionen auf Anfragen der iuk gab sich das grüne Aussenministerium vollkommen uninteressiert und noch uninformierter als die türkische Seite.
Über die Münchner Pressekonferenz berichteten sowohl das Mittagsmagazin des Bayerischen Rundfunks, der „Münchner Merkur“, die münchner „Abendzeitung“ wie auch die „Frankfurter Rundschau“.

Nachtrag:
In der Türkei werden viele Oppositionelle wegen sog. „Meinungsdelikte“ juristisch verfolgt. Aufgrund eines Zeitungsinterviews in einem anderen Zusammenhang hat der türkische Generalstab auch gegen Eren Keskin eine Anzeige wegen Beleidigung erstattet, die bei einer Verurteilung bis zu ein Jahr Haft bedeuten kann. Das Verfahren gegen Eren wurde am 5. Oktober eröffnet und nach einer viertelstündigen Anhörung auf den März 2001 verschoben. Die IUK hat sich vorgenommen, sehr genau zu verfolgen, inwieweit das Verfahren die rechtsstaatlichen Normen einhält.

(Nach dem Reisebericht der Münchner Untersuchungskommission)

Kontakt und weitere Informationen über die Arbeit der IUK:
Kommissionsbüro München
c/o RAin Angelika Lex
Landwehrstr. 55, 80336 München
eMail: iuk-andrea.wolf@brd.de
Internet: www.libertad.de/andrea


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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