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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 7 / Herbst 2000 - Seite 14
Strafanzeige gegen türkische Militärs
[ Inhalt Nr. 7.]
Strafanzeige gegen türkische Militärs wegen Mordes an Andrea Wolf

Rechtsanwältin EREN KESKIN
Aus der Anwaltskammer Istanbul
Registernummer: 13045
Tel: (0212) 512 67 54

An die Republikanische Staatsanwaltschaft CATAK

Anzeigestellende: Liselotte Wolf
Bevollmächtigte: RA´in Eren Keskin, Divanyolu Cad. Ercevik Ishani Kat: 2, D. 212, Sultanahmet, Istanbul

Beschuldigten: Sicherheitskräfte, die während der im Umgebung des Dorfes Keles des Kreises Catak der Provinz Van geführten Operation vom 23.10.1998 im Einsatz waren.
Straftat: Verstoß gegen § 248, 450/3 des türkischen StGB und den Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention

Erklärung:
1. Andrea Wolf, Tochter meiner Mandantin, ist eine deutsche Staatsbürgerin, die vor einigen Jahren an einer Organisation mit dem Namen PKK teilgenommen hat. Bei einer üblichen Operation gegen die PKK vom 20-24 Oktober 1998 haben die Sicherheitskräfte der Türkei 24 PKK-Mitglieder getötet und eine Gruppe, in der auch Andrea Wolf war, lebend festgenommen. Nach den Untersuchungen ist Andrea Wolf, die unbewaffnet war, nach Ausübung schwerer Gewalt gegen sie, getötet worden.
2. Aufgrund dieses Ereignisses wurde eine Untersuchungskommission in Deutschland gegründet. Die Kommission hat die Aussagen von PKK-Mitgliedern, die Zeugen des Tod vonr Andrea Wolf sind und sich versteckend gerettet haben, aufgenommen.
3. Bezüglich dieses Ereignis ist ein Ermittlungsverfahren in Deutschland eröffnet worden. Es wird durch die Frankfurter Oberlandesstaatsanwaltschaft geführt. Dies wurde mit einem Antwortschreiben des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul auf unseren Brief hin bestätigt.
4. Aufgrund der durch die intensiven Untersuchungen der in Deutschland gegründeten Kommission erhaltenen Informationen, wurde ein Brief an das Innenministerium von uns geschrieben, in dem die Namen der Personen genannt sind, die mit Andrea Wolf zusammen lebend festgenommen wurden. Wie aus dem beigefügten Antwortschreiben entnommen werden kann, hat das Innenministerium die Namen, die von der Kommission als Festgenommenen bekannt gegeben waren, bestätigt. Außerdem wurden die Operation, die der Betreff unserer Anzeige ist sowie deren Datum und Ort bestätigt.
5. Andererseits ist der Ort, in dem das Grab von Andrea Wolf liegt, uns bekannt, obwohl im Antwortschreiben des Innenministeriums die Information: „keine Dokumente bezüglich der Andrea Wolf vorhanden ist“ steht. Die diesbezügliche Information wird später Ihrer Staatsanwaltschaft gegeben.

Sehr geehrter Staatsanwalt, die Klage ist ernsthaft. Es wird behauptet, dass Andrea Wolf lebend und unbewaffnet festgenommen und dann getötet wurde. Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren in Deutschland eröffnet.

Ergebnis und Antrag:
Sehr geehrter Staatsanwalt, es geht um eine ernste Klage. Es wird behauptet, dass eine Tat begangen wurde, die sowohl im Heimatrecht der Türkei als auch in den von der Türkei unterzeichneten internationalen Abkommen als Straftat beschrieben wird. Es ist erforderlich, die Wahrheit abzuklären und falls eine Straftat vorliegt, die Täter zu bestrafen.
Aus diesem Grund beantrage ich als Bevollmächtigte, von Ihrem Amt festzustellen, in welchen Gefängnissen die folgenden im Antwortschreiben des Innenministeriums erwähnten Personen sind und sie anzuhören: Serife Erdogan, Fatih Yalcinkaya, Emine (Beriwan) Yildiz; ausführliche Information über das Ereignis von dem Generalstab anzufordern; alle Aufgaben, deren sie gemäß § 153 der türkischen StPO gegenüber verpflichtet sind, zu führen und somit gegen die Verantwortlichen ein Strafverfahren gemäß § 243, 450/3 und dem Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu eröffnen.


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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