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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 7 / Herbst 2000 - Seite 10/11
Die Tage des Zorn
[ Inhalt Nr. 7.]
Die Tage es Zorns

I. Yom Kippur

Am Vorabend des jüdischen Yom Kippur Fastenfeiertags (9. Oktober) nahmen jüdische klerikal-faschistische Elemente, sowohl unter den Kolonisten„siedlern” in den besetzten Gebieten, als auch in Israel selbst, den nach tagelangen Kämpfen erzwungenen Rückzug der israelischen Besatzer zum Anlass, diese Niederlage durch ausgesprochen mörderische Pogrome, Angriffe auf palästinensische Zivilisten und Wohngebiete in den besetzten Gebieten zu vergelten. „Siedler” richteten Pogrome in verschiedenen palästinensischen Städten und Dörfern, sowie auf Überlandstraßen an, bei welchen mindestens fünf Palästinenser ermordert wurden. In Israel selbst drangen einige hundert rassistische jüdische Klerikalfaschisten aus der jüdischen Stadt Nazareth-Illit kommend in die arabische Stadt Nazareth mit Rufen wie “Tod den Arabern” ein und richteten dort Verwüstung und Totschlag an. Zwei arabische Bürger wurden an Ort und Stelle totgeschlagen, ein weiterer erlag seinen Verletzungen im Krankenhaus. Ähnlich rassistische Umtriebe gab es in Akko, Jaffa, Haifa, Ramleh, Taibeh und Umm-el-Fahm. Der Kabinettsminister Matan Vilnai verglich diese rassistischen Schandtaten mit Pogromen in der zaristischen Ukraine und mit antijüdischen Pogromen der Nazis.
Hans Lebrecht, Kibbutz Beit-Oren,
11.10.2000


II. Tödliches „Gummi“

In den aktuellen Medienberichten heißt es immer wieder, israelische Soldaten würden mit „Gummigeschossen“ gegen palästinensischen Demonstrationen vorgehen. Ein irreführender Begriff, denn im Gegensatz zu Großbritannien und den USA, die ebenfalls „Gummigeschosse“ zur inneren Aufstandsbekämpfung einsetzen, bestehen die israelischen Geschosse nicht aus Gummi, sondern aus konventionellen Stahlkugeln, also scharfer Munition, die lediglich mit einer hauchdünnen Hartgummischicht ummantelt sind.
In den vergangenen Jahren wies die israelische Menschenrechtsgruppe B'Tselem mehrfach auf die tödliche Wirkung dieser Geschosse hin und forderte die Armee vergeblich auf, den Einsatz derartiger „Gummigeschosse“ zu unterlassen. Nach den Statistiken von B'Tselem haben die israelischen Sicherheitskräfte in den letzten zehn Jahren mit „Gummigeschossen“ etwa tausend Palästinenser erschossen und fünftausend verletzt.

Israel verwendet nach Angaben von B'Tselem zwei Typen von „Gummigeschossen“, die jeweils zwanzig beziehungsweise fünfzig Gramm wiegen. Die Bozener „Prüfstelle für Baustoffe“ untersuchte unlängst ein solches „Gummigeschoss“. In dem Bericht heißt es: „Aus den durchgeführten Analysen geht hervor, dass die Gewehrkugel aus einem metallischen Kern und einer weichen Kunst-stoffhülle besteht. Der metallische Kern ist ein Hochofenstahl, welcher anschließend bearbeitet worden ist“. Von 17,84 Millimeter Gesamtdurchmesser der Kugel nehme der metallische Kern 16 Millimeter und die Hartgummihülse nur 1,84 Millimeter ein.
Gemäß dem israelisch-palästinensischen Abkommen von Oslo 1993 darf Israel die 1990 in der Armee eingeführten „Gummigeschosse“ gegen palästinensische Demonstranten - bei den zuweilen durchaus militant verlaufenen Demonstrationen orthodoxer Juden kommt das israelische „Gummi“ nicht zum Einsatz - erst dann benutzen, wenn die Menge durch zuvor abgegebene Warnschüsse in die Luft und Tränengas nicht zerstreut werden kann. „Gummigeschosse“ dürfen nicht unter vierzig Meter, nicht gegen Kinder und nicht bei Nacht verwendet werden. Zudem dürfen die Schützen nur auf die Beine zielen.
Die Mehrheit der über hundert in diesen Tagen erschossenen Palästinenser waren Jugendliche. Sie wurden von den israelischen Scharfschützen nicht in die Beine, sondern vorwiegend am Kopf oder Oberkörper tödlich getroffen. Zum Einsatz kam größtenteils „Gummigeschosse“, aber auch konventionelle Gewehrmunition. Neu ist dieser Scharfschützeneinsatz nicht. Er wurde erstmals vom früheren Verteidigungsminister Ariel Scharon zu Beginn der Besatzung der im Sechstagekrieg von 1967 eroberten Gebiete angeordnet.

Allerdings berichtete jetzt die britische Tageszeitung „Times“ über eine wirkliche Innovation im reichhaltigen Reservoir israelischer Finessen in der Kriegsführung „niederer Intensität“. Danach erprobt die israelische Armee zur Zeit ein Hohlgeschoss, das sich erst im Körper des Getroffenen „wie ein Regenschirm“ öffnet, kreisförmig Wunden reißt und nicht wieder austritt. Da die Palästinenser sich beim Abfeuern konventioneller Munition oder „Gummigeschosse“ duckten, werde die neuartige Munition aus Gewehren mit Schalldämpfern verschossen. So würden die Opfer getroffen, ohne einen Knall gehört zu haben. Die Getroffenen fielen „einfach hin und bluten“, berichtete die „Times“.


III. Gefängnis Jerusalem

Angeblich wollte der israelische Ministerpräsident Ehud Barak den Palästinensern in der „Jerusalem-Frage“ wie nie zuvor entgegenkommen. Nur Arafat willigte nicht ein und so nahm die sog. „Al Quds-Intifada“ ihren Lauf.
Bekannt gewordene Pläne der israelischen Stadtverwaltung belegen allerdings, dass Baraks Bereitschaft gegenüber den Palästinensern, einmal besetztes Terrain auch zurückzugeben, nur bedingt glaubwürdig ist. Wie das palästinensische „Orient House“ bereits Anfang August vermeldete, plant die israelische Stadtverwaltung West-Jerusalems weiterhin unter der Planziffer 6313 den Neubau eines Gefängnisses in unmittelbar Nähe des palästinensischen Viertels von Sheik Jarrah. Gebaut wird das Gefängnis auf dem Areal des israelischen Polizeihauptquartiers, dass in einer Zone liegt, die 1968 annektiert wurde.
Seit 1968 verloren 40.000 Palästinenser aufgrund behördlicher Schikanen ihr Jerusalemer Residenzrecht. Unlängst bekräftigte die israelische Stadtverwaltung die Forcierung ihrer seit längerem betriebenen Ethnisierungskampagne in der arabischen Altstadt Ost-Jerusalems. Rechtsanwälte berichten jetzt, dass bei Ausweiskontrollen in der Westbank vermehrt Pässe von in Jerusalem ansässigen Palästinensern konfisziert werden und die Betroffenen Gefahr laufen, aufgrund verschärfter Aufenthaltsbestimmungen ihr Wohnrecht in Jerusalem zu verlieren. Die Stadtverwaltung kündigte zudem eine „Durchdringung“ der arabischen Viertel an. Jüdischen Israelis soll das Vorkaufsrecht bei Grund und Boden in Ost-Jerusalem, sowie Steuererleichterungen und günstigere Strom- und Wasserpreise bei Zuzug in ein arabisches Viertel gewährt werden.

Mittels derartiger demographischer Fakten soll so gezielt der Boden für eine internationale - und eventuell spätere palästinensische - Anerkennung der israelischen Souveränität über beide Teile der Stadt vorbereitet werden.


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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