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Revolutionäre
Zellen
OPEC-Verfahren in Frankfurt und Kronzeuge Tarek Mousli kriegt eigenen
Prozess
Unter
starken Sicherheitsvorkehrungen begann am 17. Oktober in Frankfurt der
Prozess wegen der OPEC-Aktion von 1975. Angeklagt sind Hans-Joachim
Klein, der 1975 bei der Aktion angeschossen wurde, und Rudolf Schindler,
der aufgrund einer Beschuldigung u.a. von Klein im vergangenen Jahr
verhaftet wurde. Verhandelt wird wegen Mord, Mordversuch und Beihilfe.
Klein, der bereits seit über 20 Jahren aktive Reue zeigt und seine
ehemaligen Mitkämpfer/innen denunzierte, benutzte den Prozessauftakt
zur ausführlichen Schilderung seines Abgleitens in den Terrorismus
und dessen, was er seitdem erlitten hat. Für 10 Minuten OPEC
zahle ich seit 25 Jahren, so seine Quintessenz, während parallel
zum Prozess Daniel Cohn-Bendit für Kleins Verdienste gegen
den Terrorismus wirbt, die er bei der Strafzumessung berücksichtigt
haben möchte.
Im Gegensatz zu Klein schweigt Rudolf Schindler in dem Prozess bisher.
Er wurde aufgrund einer Aussage von Klein 1999 verhaftet, der in ihm
den Mann gesehen haben will, der ihn für die Revolutionären
Zellen rekrutierte und die OPEC-Aktion vorbereitet haben soll. Von dieser
Aussage rückte Klein in den ersten Prozesstagen vorübergehend
ab, um dann nach anwaltlicher Beratung seine alten Beschuldigungen zu
erneuern.
An
der weiteren Inhaftierung von Rudolf Schindler ändert sich also
nichts. Denn seit Ende letzten Jahres verfügt die Bundesanwaltschaft
über einen weiteren Kronzeugen gegen die Revolutionären Zellen.
Im Dezember 1999 wurde in einer spektakulären Aktion der berliner
Mehringhof polizeilich besetzt und durchsucht. Im Zuge dieser Polizeioperation
wurde bekannt, dass die Verfolgungsbehörden über ein aussagefreudiges
angebliches RZ-Mitglied gebieten. Tarek Mousli hat inzwischen nicht
nur Axel H., Harald G. und Sabine E. in den Knast gebracht, sondern
beschuldigte auch Rudolf Schindler als RZ-Instrukteur und
an der OPEC-Aktion Beteiligten.
Tarek
Mousli kriegt seinen Prozess
Auf
Grund seines technischen Sachverstandes war der Angeschuldigte in Vorbereitung
und Durchführung der Anschläge an maßgeblicher Stelle
beteiligt. So steht es in der Anklageschrift des Generalbundesanwalts
vom 19.10.00. Der Angeschuldigte ist in diesem Fall Tarek Mousli, der
Kronzeuge im Berliner RZ-Verfahren gegen Axel H., Harald G. und Sabine
E.. Vorgeworfen werden Tarek Mousli Mitgliedschaft in der RZ von 1985
bis 1995, die Anschläge auf Hollenberg und Korbmacher 1986 bzw.
1987, der Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber
1987 und die Lagerung von Sprengstoff bis 1995. Verjährt sind die
Anschläge auf Hollenberg und Korbmacher, sie haben aber als
mitgliedschaftliche Beteiligung des Angeschuldigten in der RZ Bedeutung,
so der Generalbundesanwalt. Der Prozess gegen Tarek Mousli beginnt voraussichtlich
noch in diesem Jahr, seit April hat er im Gegensatz zu den anderen von
ihm Beschuldigten Haftverschonung Verrat soll sich auch lohnen.
Die Anklageschrift gegen Axel H., Harald G., Sabine E. und - als zweites
Verfahren - Rudolf Schindler kommt wahrscheinlich im November.
Es wird also in Berlin zwei RZ-Verfahren geben, eins gegen Tarek Mousli,
der gerne Kronzeugenrabatt bekommen will und wo die Staatsschützer
unter sich sind, und später ein weiteres gegen die von ihm Beschuldigten.
Das ist ein übliches Verfahren in Staatsschutzprozessen. Es hat
zur Konsequenz, dass Tarek im 2. Prozeß (wenn überhaupt als
Person) nur als Zeuge auftreten muss und dass seine Aussagen als bereits
gerichtsbekannt gelten können. Das dürfte es schwierig
machen, diese Aussagen dann noch anzugreifen.
Weder das Bündnis für die Freilassung, noch die Verteidigung,
noch die von Tarek Beschuldigten ergreifen dagegen eine Initiative.
Vielmehr wird von der Verteidigung, sicher im Einverständnis mit
den Gefangenen, gemauert: Niemand darf irgendetwas wissen oder öffentlich
aussprechen. Eine politische Auseinandersetzung ist nicht erwünscht.
Über diese Prozessstrategie hat es in Berlin heftige Auseinandersetzungen
gegeben, die aber keine Änderung bewirkten. Wer nicht zum erlauchten
Kreis der Eingeweihten gehört, muss noch immer Spiegel
oder Focus lesen, um z.B. zu erfahren, was Tarek so ausplauderte
oder dass er haftverschont wurde.
Harald
G. wurde inzwischen aus Düsseldorf nach Berlin verlegt. In Berlin
hat er 23 Stunden Einschluss. In Bezug auf das Verfahren hat es inzwischen
mehrere Vernehmungsversuche des BKA, wie auch Zeug/innenvorladungen
von der Bundesanwaltschaft (BAW) gegeben, die sowohl mit Aussagen wie
mit Aussageverweigerungen endeten. Außerordentlich erfolgreich
ist das Sammeln von Geld für das RZ-Verfahren gelaufen was
darauf schließen läßt, daß sich doch noch sehr
viele Menschen gerne an die Aktionen der RZ erinnern.
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