.: Hallo :.

Tuesday, den 06.01.2009 - 07:07



.: online :.

»Editorial
»Online NEWS
»Ergänzungen zu Artikeln


.: zeitung :.

.: index :.
» alle Druckausgaben
» Materialien: Ergänzungen zu Artikeln
» Autor/innen-Index
» Foto-Index
» Editorial-Index
» SoOderSo-Webwatcher
» ...

.: service :.

» Impressum
» Vertrieb
» An die Redaktion
» Artikel schreiben
» Infodienst abonnieren
» SUCHEN

 
Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 7 / Herbst 2000 - Seite 6
OPEC-Verfahren in Frankfurt und Kronzeuge Tarek Mousli kriegt eigenen Prozess
[ Inhalt Nr. 7.]
Revolutionäre Zellen
OPEC-Verfahren in Frankfurt und Kronzeuge Tarek Mousli kriegt eigenen Prozess

Unter starken Sicherheitsvorkehrungen begann am 17. Oktober in Frankfurt der Prozess wegen der OPEC-Aktion von 1975. Angeklagt sind Hans-Joachim Klein, der 1975 bei der Aktion angeschossen wurde, und Rudolf Schindler, der aufgrund einer Beschuldigung u.a. von Klein im vergangenen Jahr verhaftet wurde. Verhandelt wird wegen Mord, Mordversuch und Beihilfe. Klein, der bereits seit über 20 Jahren aktive Reue zeigt und seine ehemaligen Mitkämpfer/innen denunzierte, benutzte den Prozessauftakt zur ausführlichen Schilderung seines „Abgleitens in den Terrorismus“ und dessen, was er seitdem erlitten hat. „Für 10 Minuten OPEC zahle ich seit 25 Jahren“, so seine Quintessenz, während parallel zum Prozess Daniel Cohn-Bendit für Kleins „Verdienste gegen den Terrorismus“ wirbt, die er bei der Strafzumessung berücksichtigt haben möchte.
Im Gegensatz zu Klein schweigt Rudolf Schindler in dem Prozess bisher. Er wurde aufgrund einer Aussage von Klein 1999 verhaftet, der in ihm den Mann gesehen haben will, der ihn für die Revolutionären Zellen rekrutierte und die OPEC-Aktion vorbereitet haben soll. Von dieser Aussage rückte Klein in den ersten Prozesstagen vorübergehend ab, um dann nach anwaltlicher Beratung seine alten Beschuldigungen zu erneuern.

An der weiteren Inhaftierung von Rudolf Schindler ändert sich also nichts. Denn seit Ende letzten Jahres verfügt die Bundesanwaltschaft über einen weiteren Kronzeugen gegen die Revolutionären Zellen. Im Dezember 1999 wurde in einer spektakulären Aktion der berliner Mehringhof polizeilich besetzt und durchsucht. Im Zuge dieser Polizeioperation wurde bekannt, dass die Verfolgungsbehörden über ein aussagefreudiges angebliches RZ-Mitglied gebieten. Tarek Mousli hat inzwischen nicht nur Axel H., Harald G. und Sabine E. in den Knast gebracht, sondern beschuldigte auch Rudolf Schindler als „RZ-Instrukteur“ und an der OPEC-Aktion Beteiligten.

Tarek Mousli kriegt seinen Prozess

“Auf Grund seines technischen Sachverstandes war der Angeschuldigte in Vorbereitung und Durchführung der Anschläge an maßgeblicher Stelle beteiligt.” So steht es in der Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 19.10.00. Der Angeschuldigte ist in diesem Fall Tarek Mousli, der Kronzeuge im Berliner RZ-Verfahren gegen Axel H., Harald G. und Sabine E.. Vorgeworfen werden Tarek Mousli Mitgliedschaft in der RZ von 1985 bis 1995, die Anschläge auf Hollenberg und Korbmacher 1986 bzw. 1987, der Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber 1987 und die Lagerung von Sprengstoff bis 1995. Verjährt sind die Anschläge auf Hollenberg und Korbmacher, sie „haben aber als mitgliedschaftliche Beteiligung des Angeschuldigten in der RZ Bedeutung”, so der Generalbundesanwalt. Der Prozess gegen Tarek Mousli beginnt voraussichtlich noch in diesem Jahr, seit April hat er im Gegensatz zu den anderen von ihm Beschuldigten Haftverschonung – Verrat soll sich auch lohnen. Die Anklageschrift gegen Axel H., Harald G., Sabine E. und - als zweites Verfahren - Rudolf Schindler kommt wahrscheinlich im November.
Es wird also in Berlin zwei RZ-Verfahren geben, eins gegen Tarek Mousli, der gerne Kronzeugenrabatt bekommen will und wo die Staatsschützer unter sich sind, und später ein weiteres gegen die von ihm Beschuldigten. Das ist ein übliches Verfahren in Staatsschutzprozessen. Es hat zur Konsequenz, dass Tarek im 2. Prozeß (wenn überhaupt als Person) nur als Zeuge auftreten muss und dass seine Aussagen als bereits „gerichtsbekannt” gelten können. Das dürfte es schwierig machen, diese Aussagen dann noch anzugreifen.
Weder das Bündnis für die Freilassung, noch die Verteidigung, noch die von Tarek Beschuldigten ergreifen dagegen eine Initiative. Vielmehr wird von der Verteidigung, sicher im Einverständnis mit den Gefangenen, gemauert: Niemand darf irgendetwas wissen oder öffentlich aussprechen. Eine politische Auseinandersetzung ist nicht erwünscht. Über diese Prozessstrategie hat es in Berlin heftige Auseinandersetzungen gegeben, die aber keine Änderung bewirkten. Wer nicht zum erlauchten Kreis der Eingeweihten gehört, muss noch immer „Spiegel“ oder „Focus“ lesen, um z.B. zu erfahren, was Tarek so ausplauderte oder dass er haftverschont wurde.

Harald G. wurde inzwischen aus Düsseldorf nach Berlin verlegt. In Berlin hat er 23 Stunden Einschluss. In Bezug auf das Verfahren hat es inzwischen mehrere Vernehmungsversuche des BKA, wie auch Zeug/innenvorladungen von der Bundesanwaltschaft (BAW) gegeben, die sowohl mit Aussagen wie mit Aussageverweigerungen endeten. Außerordentlich erfolgreich ist das Sammeln von Geld für das RZ-Verfahren gelaufen – was darauf schließen läßt, daß sich doch noch sehr viele Menschen gerne an die Aktionen der RZ erinnern.


[ document info ]
CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
[HOCH]Artikel empfehlendrucken
Interessiert an mehr Infos von u. über Libertad! - Abonniere den elektronischen So oder So-Infodienst

CopyLeft © SoOderSo & Libertad!