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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 7 / Herbst 2000 - Seite 6
Diesmal nicht in Stammheim?
[ Inhalt Nr. 6.]
Dies mal nicht in Stammheim?
Prozess gegen Andrea Klump am 28. November

Stuttgart - Am 4.10.2000 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts die vom Generalbundesanwalt erhobene Anklagegegen Andrea Klump wegen Mordversuch und Mitgliedschaft in der RAF u.a. zugelassen und den Prozessbeginn auf den 28. November datiert. Der Prozess wird voraussichtlich nicht im Stammheimer Prozessbunker, sondern in einem stuttgarter Gericht in der Innenstadt um 9 Uhr beginnen. Andrea Klump wurde am 15.09.1999 in Wien festgenommen und am 23.12.1999 aufgrund eines Haftbefehls aus dem Jahr 1992 von Österreich an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert. Bei der Festnahmeaktion wurde der ebenfalls als RAF-Mitglied gesuchte Horst Ludwig Meyer erschossen.
Andrea Klump hat sich gegenüber dem OLG Stuttgart geäußert und bestreitet jemals Mitglied der RAF gewesen zu sein.
Wie die Verteidigung in einer Presseerklärung mokiert, hat das Gericht Anträge auf vorherige Vernehmung von Zeugen, die dies bestätigen können, und dass Andrea Klump auch nicht an Anschlägen der RAF beteiligt war, abgelehnt.
Andrea Klump sagt, dass sie Anfang 1987 in den Libanon reiste und bis zu ihrer Auslieferung nie wieder in der BRD war. Laut ihrer Verteidigung hätten auch beim BKA und Verfassungsschutz Zweifel an ihrer Mitgliedschaft in der RAF bestanden. Genannt wird der VS-Führungsoffizier mit dem Decknamen „Benz“, der jahrelang das „Aussteigerprogramm“ leitete. Die Verteidigung hat seine Vernehmung gefordert, was aber das Gericht vor Prozessbeginn ablehnte. Ebenso die Vernehmung von anderen maßgeblichen ehemaligen Mitarbeitern von Bundesverfassungsschutz und Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR.
In dem anstehenden Prozess gegen Andrea Klump geht es nicht mehr um den Vorwurf der Beteiligung an dem tödlichen Anschlag der RAF auf den Deutsche Bank-Chef Herrhausen. Obwohl die Auslieferung von Österreich damit begründet war, wurde das Verfahren inzwischen abgetrennt, die Ermittlungen aber weitergeführt. In dieser Sache stützt sich die BAW seit 1992 auf den psychisch kranken früheren Verfassungsschutzspitzel S. Nonne. Der hatte auch den von „Benz“ rückgeführten Christoph Seidler beschuldigt, was kein Hindernis für die inzwischen erfolgreiche Legalisierung war, denn in dessen Prozess wurde Nonne als unglaubwürdig angesehen. Gegen Andrea Klump läuft dieses Verfahren allerdings weiter.
Neben dem Anklage der Mitgliedschaft in der RAF geht es in dem Prozess jetzt um einen versuchten Sprengstoffanschlag in Spanien im Jahr1988 auf ein Kasino einer US-Militärbasis. Diese Aktion wird der RAF zugeordnet, die sich dazu allerdings nie erklärt hat. Die Zuordnung dieser Aktion als RAF-Aktion erfolgt wiederum aufgrund von Zeugen, die Andrea Klump erkannt haben wollen. Sollten diese Aussagen der Zeugen vom Gericht als wahr anerkannt werden, droht Andrea Klump eine langjährige Haftstrafe, möglicherweise sogar lebenslang. Die Verteidigung vermutet, dass es der BAW darum geht, fehlende Fahndungserfolge gegen die RAF zu verschleiern.

Prozessort noch unbekannt - aktuelles siehe: www.sooderso.de

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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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