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Dies
mal nicht in Stammheim?
Prozess gegen Andrea Klump am 28. November
Stuttgart
- Am 4.10.2000 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts die vom
Generalbundesanwalt erhobene Anklagegegen Andrea Klump wegen Mordversuch
und Mitgliedschaft in der RAF u.a. zugelassen und den Prozessbeginn
auf den 28. November datiert. Der Prozess wird voraussichtlich nicht
im Stammheimer Prozessbunker, sondern in einem stuttgarter Gericht in
der Innenstadt um 9 Uhr beginnen. Andrea Klump wurde am 15.09.1999 in
Wien festgenommen und am 23.12.1999 aufgrund eines Haftbefehls aus dem
Jahr 1992 von Österreich an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert.
Bei der Festnahmeaktion wurde der ebenfalls als RAF-Mitglied gesuchte
Horst Ludwig Meyer erschossen.
Andrea Klump hat sich gegenüber dem OLG Stuttgart geäußert
und bestreitet jemals Mitglied der RAF gewesen zu sein.
Wie die Verteidigung in einer Presseerklärung mokiert, hat das
Gericht Anträge auf vorherige Vernehmung von Zeugen, die dies bestätigen
können, und dass Andrea Klump auch nicht an Anschlägen der
RAF beteiligt war, abgelehnt.
Andrea Klump sagt, dass sie Anfang 1987 in den Libanon reiste und bis
zu ihrer Auslieferung nie wieder in der BRD war. Laut ihrer Verteidigung
hätten auch beim BKA und Verfassungsschutz Zweifel an ihrer Mitgliedschaft
in der RAF bestanden. Genannt wird der VS-Führungsoffizier mit
dem Decknamen Benz, der jahrelang das Aussteigerprogramm
leitete. Die Verteidigung hat seine Vernehmung gefordert, was aber das
Gericht vor Prozessbeginn ablehnte. Ebenso die Vernehmung von anderen
maßgeblichen ehemaligen Mitarbeitern von Bundesverfassungsschutz
und Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR.
In dem anstehenden Prozess gegen Andrea Klump geht es nicht mehr um
den Vorwurf der Beteiligung an dem tödlichen Anschlag der RAF auf
den Deutsche Bank-Chef Herrhausen. Obwohl die Auslieferung von Österreich
damit begründet war, wurde das Verfahren inzwischen abgetrennt,
die Ermittlungen aber weitergeführt. In dieser Sache stützt
sich die BAW seit 1992 auf den psychisch kranken früheren Verfassungsschutzspitzel
S. Nonne. Der hatte auch den von Benz rückgeführten
Christoph Seidler beschuldigt, was kein Hindernis für die inzwischen
erfolgreiche Legalisierung war, denn in dessen Prozess wurde Nonne als
unglaubwürdig angesehen. Gegen Andrea Klump läuft dieses Verfahren
allerdings weiter.
Neben dem Anklage der Mitgliedschaft in der RAF geht es in dem Prozess
jetzt um einen versuchten Sprengstoffanschlag in Spanien im Jahr1988
auf ein Kasino einer US-Militärbasis. Diese Aktion wird der RAF
zugeordnet, die sich dazu allerdings nie erklärt hat. Die Zuordnung
dieser Aktion als RAF-Aktion erfolgt wiederum aufgrund von Zeugen, die
Andrea Klump erkannt haben wollen. Sollten diese Aussagen der Zeugen
vom Gericht als wahr anerkannt werden, droht Andrea Klump eine langjährige
Haftstrafe, möglicherweise sogar lebenslang. Die Verteidigung vermutet,
dass es der BAW darum geht, fehlende Fahndungserfolge gegen die RAF
zu verschleiern.
Prozessort
noch unbekannt - aktuelles siehe: www.sooderso.de
Berichtigung
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