Solidaritätskomitee
für Abraham Lesperoglu (Athen):
Möglichkeiten
in einer schwierigen Lage
Am
13. Oktober 2000 wurde Abraham Lesperoglou wegen des versuchten Mordes
an einem Polizisten 1982 zu 17 Jahren Haft verurteilt. Das Strafmass
beträgt 10 bis 20 Jahre; zieht man die Tatsache in Betracht, dass
drei der sieben Richterinnen für Freispruch votierten, handelt
es sich rein juristisch gesehen um ein sehr hartes Urteil; politisch
kann man den Schluss ziehen, dass ein Exempel statuiert werden sollte.
Damit ist Lesperoglou seit seiner Festnahme vor zehn Monaten eine Gesamtstrafe
von 24 Jahren Haft aufgebürdet worden. In vorangegangenen Verfahren
hatte er schon jeweils dreieinhalb Jahre für den Besitz eines gefälschten
Passes und Fahnenflucht kassiert. Und das schwerwiegendste Verfahren
steht noch aus. Gegen Abraham Lesperoglou wird in den kommenden Monaten
die gleiche Anklage erhoben werden wie zuvor schon gegen Giorgos Balafas:
Zur Anklage stehen die bewaffneten Aktionen der Organisation Kampf
gegen den Staat: Mord an dem Staatsanwalt Theofanopoulos am 1.4.1985,
bewaffneter Raubüberfall auf einen Geldtransport und Mord an zwei
Mitarbeitern des privaten Sicherheitsdienstes am 6.5.1985 sowie schließlich
Mord an drei Polizisten bei einem Schusswechsel am 15.5.1985, in dessen
Verlauf auch Christos Tsoutsouvis, ein Mitglied besagter Organisation,
getötet wurde.
Abraham Lesperoglou ist mit einer massiven Vorverurteilung und Härte
konfrontiert. Jahrelang haben die Strafverfolgungsbehörden seine
Illegalität und sein Schweigen genutzt, um ihn zum Topterroristen
aufzubauen. Ist Abraham Lesperoglou deshalb verurteilt, den Rest seines
Lebens hinter Gittern zu verbringen? Wir sagen: Nein! Nach der Gesetzeslage
und den Meinungen führender Juristen wird das Urteil für versuchten
Mord in zweiter Instanz kassiert werden. Allein die übliche und
ausgedehnte Justizwillkür könnte die Aufhebung des Urteils
verhindern. Gelänge es zusätzlich noch, in dem Verfahren bezüglich
der bewaffneten Aktionen des Kampf gegen den Staat" einen
Freispruch durchzusetzen - die Anklageschrift enthält keinen einzigen
Beweis gegen Lesperoglou - könnte nach den Berufungen in den Verfahren
wegen Urkundenfälschung und Fahnenflucht in zwei bis drei Jahren
eine Freilassung erreicht werden. Diese Einschätzung entspringt
weder dem Wunsch moralischen Stärkung Lesperoglous und seiner Unterstützer,
noch unterschätzt sie die negative Konjunktur, die durch die griechisch-amerikanischen
Antiterrorkooperation und der bevorstehenden Verabschiedung eines Antiterrorismusgesetzes
geprägt ist.
Selbst in einer schwierigen Lage besteht die Möglichkeit des Sieges.
Nur wenige von uns glaubten tatsächlich an einen Freispruchs in
den Verfahren des versuchten Mordes an dem Polizisten. Wir wurden von
anderen Genossen beschuldigt, aufgrund unserer langjährigen Arbeit
gegen die Strafverfolgungsbehörden in einem Glauben an die Möglichkeiten
im Rahmen bürgerlicher Justiz befangen zu sein. Aber die Tatsache
einer starken Minderheit der Jury für einen Freispruch in diesem
Fall zeigt einmal mehr, dass es möglich ist, Risse in der Struktur
der Repression zu finden und deshalb eine juristische, politische und
organisatorische Arbeit konkrete Resultate bringen kann.
Die parlamentarische und außerparlamentarische Linke war nach
der Festnahme von Lesperoglou zunächst etwas verunsichert angesichts
seiner 17jährigen Illegalität und der vielfältigen und
gravierenden Anklagen eine nachvollziehbare Reaktion. Nach der Festnahme
von Giorgos Balafas 1992 war es kaum anders. Aber die Gründung
des Solidaritätskomitees und die Veröffentlichung eigener
Texte von Lesperoglou brachten das Eis zum schmelzen. Seitdem haben
wir eine im Verhältnis zur allgemein schwierigen Phase der Linken
beträchtliche politische wie organisatorische Unterstützung
erreicht. Heute solidarisiert sich das gesamte Spektrum der antiautoritären
und anarchistischen Gruppen, die Mehrheit der Organisationen der außerparlamentarischen
Linken mit Ausnahme der Neuen Linken Strömung (NAR)
und der Partei von Synaspismos in unterschiedlichen Worten und Taten
mit Lesperoglou. Die Kommunistische Partei vermeidet zwar eine direkte
Stellungnahme, aber gewährleistet mittels ihrer Tageszeitung Rizospastis
eine ausführliche und gute Berichterstattung.
Jetzt sind wir in einer neuen Phase. Die Solidaritätsbewegung und
- noch mehr natürlich - Abraham Lesperoglou haben zwar harte Urteile
einstecken müssen, aber es ist gelungen, das öffentliche Bild
des Topterroristen zu entmystifizieren und den Fall Lesperoglou
mit weitergehenden Fragen der demokratischen Rechte in Verbindung zu
setzen, etwa der Abwehr des Antiterrorgesetzes oder der Repression gegen
Teile der Arbeiter- und Jugendbewegung. Im Rahmen des kommenden Verfahrens
muss sich die Solidaritätskampagne weiter politisieren und ihr
Spektrum verbreitern.
Wir wissen nicht, wie diese Auseinandersetzung enden wird, halten aber
an der Möglichkeit eines positiven Ausgangs fest. Das Wissen um
diese Möglichkeit kann und muss die moralische Solidarität
der Linken mit dem Genossen Lesperoglou in eine kämpferische Aktivität
verwandeln. Wir sind nicht reich an Siegen, aber wir empfinden Glück
dabei, die Mauer der Macht unserer Feinde zu durchbrechen.
Athen,
20. Oktober 2000
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