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Berichtigung
In dem Artikel: Prozess gegen Andrea Klump am 28. November"
sind uns zwei Fehler unterlaufen.
Dort heißt es: Der ( frühere Verfassungsschutzspitzel S.
Nonne) hatte auch den von Benz"
rückgeführten Christoph Seidler beschuldigt, was kein Hindernis
für die inzwischen erfolgte
Legalisierung war, denn in dessen Prozess wurde Nonne als unglaubwürdig
angesehen.
Richtig ist ; Gegen Christoph Seidler hat es keinen Prozess, keine Gerichtsverhandlung,
gegeben.
Weiter heißt es: Neben der Anklage der Mitgliedschaft in der RAF
geht es in dem Prozess ( gegen
Andrea Klump) jetzt um einen versuchten Sprengstoffanschlag in Spanien
im Jahr 1988 auf ein Kasino
einer US - Miltärbasis.
Richtig ist, daß in der Anklageschrift ein geplanter Sprengstoffanschlag
auf ein Hotel in Rota -
bzw. dessen Diskothek - behauptet wird. In dieser Diskothek sollen sich
US - Soldaten und andere
Militärangehörige des NATO Stützpunktes Rota verkehrt
haben.
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