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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 6 / März 2000 - Seite 13
„Wer versucht das Parteiensystem der Türkei abzulösen wird dementsprechend verfolgt“
Der Hungerstreik des Ilhan Yelkuvan & das DHKP-C-Verbo
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[ Inhalt Nr. 6.]
„Wer versucht das Parteiensystem der Türkei abzulösen wird dementsprechend verfolgt“
Der Hungerstreik des Ilhan Yelkuvan & das DHKP-C-Verbot

"Abgeordnete setzen Oberlandesgericht unter Druck", berichtete "Die Welt" am 10. Februar in ihrem Hamburger Regionalteil. Das ideologische Schlachtschiff des Springer-Verlages - nach eigenen Angaben "Deutschlands modernste Tageszeitung" zeigte sich mächtig aufgeregt. Ging es doch um die "richterliche Unabhängigkeit" von Albrecht Mentz, Hamburgs Staatsschutzrichter Nummer eins.

Zwei Bundestagsabgeordnete, die PDS-Frau Ulla Jelpke und der SPD-Mann Rudolf Bindig, hatten es gewagt, den Hardliner zu bitten, die Haftbedingungen von Ilhan Yelkuvan zu verbessern. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Funktionär der anatolischen "Revolutionären Volksbefreiungspartei - Front" (DHKP-C) war seit fast zwei Monaten im Hungerstreik, befand sich im lebensbedrohlichen Zustand.

"Als Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion bitte ich Sie, die von Ihrem Gericht angeordnete Einzelhaft für Herrn Yelkuvan zu lockern", schrieb Bindig am 27. Januar an Mentz. Der freundliche SPD-Abgeordnete und die streitbare Ulla Jelpke waren nicht die einzigen, die sich engagierten. Gewerkschafter, einige Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete und Menschenrechtsgruppen nervten das Gericht. Eine Ausweitung des Hungerstreiks auf andere Haftanstalten in Deutschland, Frankreich und Belgien sowie ein Solidaritätshungerstreik von 1000 politischen Gefangenen in der Türkei hatten zudem für Aufsehen gesorgt.

Eine Situation, mit der Mentz und seine Amtsbrüder bei Verfahren gegen die DHKP-C zuvor nicht konfrontiert waren. Denn die Kriminalisierung der Volksbefreiungsfront mit Dutzenden von Strafverfahren fand bis dahin in der Bundesrepublik wenig öffentliches Interesse.

Im August 1998 hatte der damalige Bundesinnenminister Kanther die DHKP-C und die sozialistische Wochenzeitung „Kurtulus“ verboten. Schon im Mai desselben Jahres war vor der Hamburger Staatsschutzkammer ein Prozess wegen "Bildung einer terroristischen Vereinigung" nach Paragraph 129a gegen drei Funktionäre der DHKP-C eröffnet worden. Unter den Angeklagten: der Europa-Verantwortliche der Organisation Serafettin Gül. Das Verfahren endete mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

Innenministerium, Bundesanwaltschaft (BAW) und Gericht begründeten die Verfolgung mit Auseinandersetzungen zwischen der DHKP-C und der "Türkischen Volksbefreiungspartei - Front" (THKP-C), die auch als "Yagan-Flügel" bezeichnet wird. Beide Gruppen waren nach einer 1992 einsetzenden Spaltung aus der Bewegung "Revolutionäre Linke" (Dev-Sol) hervorgegangen, die ihrerseits 1983 verboten worden war. Die ehemaligen Genossen lieferten sich auch in der Bundesrepublik eine blutige Fehde mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten.

Eine willkommener Anlass für die BAW mit der im NATO-Land Türkei bewaffnet kämpfenden Bewegung aufzuräumen. Schon bei der Ende der achtziger Jahre einsetzenden Kriminalisierung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) mit dem Paragraphen 129a hatten "interne Auseinandersetzungen" als Vorwand gedient.

Die Kämpfe unter den ehemaligen Mitgliedern der Dev-Sol waren -ähnlich wie beim Umgang mit der PKK - für Teile der radikalen deutschen Linken Anlass, um jede Solidarität zu verweigern. Daran konnte auch eine im Februar 1999 von Serafettin Gül vor Gericht abgegebene Deeskalationserklärung gegenüber dem "Yagan-Flügel" nichts ändern.

Dieses bietet tiefe Einblicke in das Staatsverständnis von deutschen Linken. Ein Hamburger Grüppchen behauptete sogar, die Erklärung von Serafettin Gül sei nur aus taktischen Erwägungen erfolgt und die Prozesse gegen die DHKP-C wegen der Angriffe auf den "Yagan-Flügel" seien keine politischen Verfahren. Damit wird der Staatsschutzjustiz indirekt ein legitimes Verfolgungsinteresse unterstellt.

Mit dieser Haltung verhinderten einzelne Gruppen in Hamburg, dass in linken Zentren Veranstaltungen zum Hungerstreik von Ilhan Yelkuvan stattfinden konnten. Aktivitäten wie die Besetzung der Redaktionsräume der "Wolfsburger Allgemeinen Zeitung" durch Angehörige der deutschen Antifa-Bewegung am 18. Januar dieses Jahres - um auf das Schweigen der bürgerlichen Presse zu den Forderungen der Gefangenen aufmerksam zu machen - blieben die Ausnahme.

Dennoch konnten die Gefangenen aus der DHKP-C dem Hamburger Staatsschutzsenat Zugeständnisse abringen. Nach wochenlangem Tauziehen sicherte das Gericht Ilhan Yelkuvan eine Verlegung in den Normalvollzug und damit die Aufhebung der Isolationshaft zu. Ende Januar beendete der Revolutionär seinen Hungerstreik - nach 62. Tagen.

Ein Sieg für die politischen Gefangenen, entstanden aus einer fast aussichtslosen Situation. Ein Sieg, der Richter Mentz und der BAW noch immer sauer aufstößt. Nur so lässt sich das Gejammer in der Tageszeitung "Die Welt" am 10. Februar - mehr als eine Woche nach dem Ende des Hungerstreiks - erklären. Da wird die erzwungene Aufhebung der international als weiße Folter geächteten Isolationshaft, als Niederlage betrauert und gewarnt: "Wenn es jedoch Schule macht, dass wie im Fall des türkischen Linksextremisten Yelkuvan Parlamentarier Druck auf gerichtliche Entscheidungen auszuüben versuchen, gerät der Rechtsstaat sehr schnell auf die schiefe Ebene."

Eine weitere Schlappe mussten BAW und Terroristenverfolger Mentz im Prozess gegen Mesut Demirel einstecken. Der Europasprecher der DHKP-C erhielt am 24. Februar dieses Jahres drei Jahre und neun Monate Haft für die "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung". Damit konnte sich die BAW nicht mit ihrem Konstrukt der "psychischen Beihilfe zum Mord" und der "Rädelsführerschaft" durchsetzen. Dieses Konstrukt beruhte unter anderem auf den Aussagen eines Kronzeugen, der als Spitzel für den bayrischen Verfassungsschutz und den türkischen Geheimdienst MIT gearbeitet hatte. Dieser dubiose Zeuge der Anklage war aber mittlerweile in der Türkei untergetaucht und stand deshalb für das Gericht nicht mehr zur Verfügung.

Im Verfahren gegen Ilhan Yelkuvan wegen angeblichen Mordes an einem türkischen Faschisten reichten dem gleichen Senat Ende November 1999 noch die Aussagen der Kronzeugen und waghalsige Indizien für eine Verurteilung zu lebenslanger Haft. Allerdings ließ sich Ilhan Yelkuvan nicht ruhig stellen, wie sein Hungerstreik gegen die Haftbedingungen zeigte. Jetzt wird das Gericht offenbar etwas vorsichtiger, zumal die Öffentlichkeit sich für die Prozesse zu interessieren beginnt.

Dadurch hat sich aber die Situation der DHKP-C in Europa noch nicht grundlegend verändert. Die Verfolgung der Organisation geht weit über den nationalstaatlichen Rahmen hinaus. Die Frage, welche Interessen dabei eine zentrale Rolle spielen, hat Mentz selbst beantwortet. Gleich zu Beginn seiner Urteilsbegründung im Verfahren gegen Ilhan Yelkuvan betonte der Richter, dass der Angeklagte bereits in seiner Heimat der DHKP-C angehört habe. Und die "versucht das Parteiensystem in der Türkei abzulösen und wird dementsprechend verfolgt".

Der Istanbuler Rechtsanwalt Ahmet Yüksel, Beobachter beim Verfahren gegen Yelkuvan ist sich sicher, "dass die USA und die BRD der Türkei im Rahmen der NATO Beistand im Kampf gegen die Volksbefreiungsfront leisten." Für diese These spricht einiges: Offensichtlich wird die Verfolgung der DHKP-C zentral koordiniert.

Kurz nach der Verhaftung des Europa-Verantwortlichen der DHKP-C Seraffetin Gül in Deutschland im Sommer 1997 kam zu großangelegten Festnahmeaktionen in Frankreich. Die Inhaftierten wurden von französischen, belgischen, deutschen und niederländischen Polizisten vernommen. Am 14. Februar dieses Jahres wurde in Frankreich der Prozess gegen 35 Anhänger der DHKP-C eröffnet. Auch in Belgien und Österreich setzte vermutlich auf Drängen deutscher Stellen eine massive Repressionen gegen mutmaßliche Anhänger der Front ein.

Im Oktober 1999 verhaftete die schweizer Polizei Nuri Eryüksel auf Antrag der deutschen BAW. Der fast erblindete Künstler hat nach dem Militärputsch von 1980 in der Türkei mehr als zehn Jahre im Gefängnis verbracht. Er soll demnächst nach Deutschland ausgeliefert und in Hamburg vor Gericht gestellt werden. In Belgien droht Fehriye Erdal, die in der Türkei an einer bewaffneten Aktion beteiligt gewesen sein soll, die Auslieferung an das Regime in Ankara.

In Frankfurt sind Inan Altun und Akin Aksoy als mutmaßliche Regionalleiter der Front angeklagt. In Celle stehen die Schwestern Nese und Sonnur Yildirim vor Gericht. In Hamburg beginnt voraussichtlich am 29. März der Prozess gegen Yildirim Kök und Hulusi Dogan wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Die Masse der Verfahren und die Wucht des Angriffs gegen die DHKP-C sind nicht zuletzt ein Beleg für die imperialistischen Interessen Deutschlands in der Türkei. Eine Tatsache, die eine radikale deutsche Linke nicht ignorieren sollte.

Jörg Hilbert


Kontaktadressen:
* DHKP-C-Prozessgruppen, Postfach 3570, 67623 Kaiserslautern
kisk@gmx.de
* gruppe mücadele, c/o Asta FU, Kiebitzweg 23, 14195 Berlin
gruppe.muecadele@gmx.de


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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