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Wer
versucht das Parteiensystem der Türkei abzulösen wird dementsprechend
verfolgt
Der Hungerstreik des Ilhan Yelkuvan & das DHKP-C-Verbot
"Abgeordnete
setzen Oberlandesgericht unter Druck", berichtete "Die
Welt" am 10. Februar in ihrem Hamburger Regionalteil. Das ideologische
Schlachtschiff des Springer-Verlages - nach eigenen Angaben "Deutschlands
modernste Tageszeitung" zeigte sich mächtig aufgeregt. Ging
es doch um die "richterliche Unabhängigkeit" von Albrecht
Mentz, Hamburgs Staatsschutzrichter Nummer eins.
Zwei
Bundestagsabgeordnete, die PDS-Frau Ulla Jelpke und der SPD-Mann Rudolf
Bindig, hatten es gewagt, den Hardliner zu bitten, die Haftbedingungen
von Ilhan Yelkuvan zu verbessern. Der zu lebenslanger Haft verurteilte
Funktionär der anatolischen "Revolutionären Volksbefreiungspartei
- Front" (DHKP-C) war seit fast zwei Monaten im Hungerstreik, befand
sich im lebensbedrohlichen Zustand.
"Als
Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion
bitte ich Sie, die von Ihrem Gericht angeordnete Einzelhaft für
Herrn Yelkuvan zu lockern", schrieb Bindig am 27. Januar an Mentz.
Der freundliche SPD-Abgeordnete und die streitbare Ulla Jelpke waren
nicht die einzigen, die sich engagierten. Gewerkschafter, einige Hamburger
Bürgerschaftsabgeordnete und Menschenrechtsgruppen nervten das
Gericht. Eine Ausweitung des Hungerstreiks auf andere Haftanstalten
in Deutschland, Frankreich und Belgien sowie ein Solidaritätshungerstreik
von 1000 politischen Gefangenen in der Türkei hatten zudem für
Aufsehen gesorgt.
Eine
Situation, mit der Mentz und seine Amtsbrüder bei Verfahren gegen
die DHKP-C zuvor nicht konfrontiert waren. Denn die Kriminalisierung
der Volksbefreiungsfront mit Dutzenden von Strafverfahren fand bis dahin
in der Bundesrepublik wenig öffentliches Interesse.
Im
August 1998 hatte der damalige Bundesinnenminister Kanther die DHKP-C
und die sozialistische Wochenzeitung Kurtulus verboten.
Schon im Mai desselben Jahres war vor der Hamburger Staatsschutzkammer
ein Prozess wegen "Bildung einer terroristischen Vereinigung"
nach Paragraph 129a gegen drei Funktionäre der DHKP-C eröffnet
worden. Unter den Angeklagten: der Europa-Verantwortliche der Organisation
Serafettin Gül. Das Verfahren endete mit Haftstrafen von bis zu
zehn Jahren.
Innenministerium,
Bundesanwaltschaft (BAW) und Gericht begründeten die Verfolgung
mit Auseinandersetzungen zwischen der DHKP-C und der "Türkischen
Volksbefreiungspartei - Front" (THKP-C), die auch als "Yagan-Flügel"
bezeichnet wird. Beide Gruppen waren nach einer 1992 einsetzenden Spaltung
aus der Bewegung "Revolutionäre Linke" (Dev-Sol) hervorgegangen,
die ihrerseits 1983 verboten worden war. Die ehemaligen Genossen lieferten
sich auch in der Bundesrepublik eine blutige Fehde mit Toten und Verletzten
auf beiden Seiten.
Eine
willkommener Anlass für die BAW mit der im NATO-Land Türkei
bewaffnet kämpfenden Bewegung aufzuräumen. Schon bei der Ende
der achtziger Jahre einsetzenden Kriminalisierung der Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) mit dem Paragraphen 129a hatten "interne Auseinandersetzungen"
als Vorwand gedient.
Die
Kämpfe unter den ehemaligen Mitgliedern der Dev-Sol waren -ähnlich
wie beim Umgang mit der PKK - für Teile der radikalen deutschen
Linken Anlass, um jede Solidarität zu verweigern. Daran konnte
auch eine im Februar 1999 von Serafettin Gül vor Gericht abgegebene
Deeskalationserklärung gegenüber dem "Yagan-Flügel"
nichts ändern.
Dieses
bietet tiefe Einblicke in das Staatsverständnis von deutschen Linken.
Ein Hamburger Grüppchen behauptete sogar, die Erklärung von
Serafettin Gül sei nur aus taktischen Erwägungen erfolgt und
die Prozesse gegen die DHKP-C wegen der Angriffe auf den "Yagan-Flügel"
seien keine politischen Verfahren. Damit wird der Staatsschutzjustiz
indirekt ein legitimes Verfolgungsinteresse unterstellt.
Mit
dieser Haltung verhinderten einzelne Gruppen in Hamburg, dass in linken
Zentren Veranstaltungen zum Hungerstreik von Ilhan Yelkuvan stattfinden
konnten. Aktivitäten wie die Besetzung der Redaktionsräume
der "Wolfsburger Allgemeinen Zeitung" durch Angehörige
der deutschen Antifa-Bewegung am 18. Januar dieses Jahres - um auf das
Schweigen der bürgerlichen Presse zu den Forderungen der Gefangenen
aufmerksam zu machen - blieben die Ausnahme.
Dennoch
konnten die Gefangenen aus der DHKP-C dem Hamburger Staatsschutzsenat
Zugeständnisse abringen. Nach wochenlangem Tauziehen sicherte das
Gericht Ilhan Yelkuvan eine Verlegung in den Normalvollzug und damit
die Aufhebung der Isolationshaft zu. Ende Januar beendete der Revolutionär
seinen Hungerstreik - nach 62. Tagen.
Ein
Sieg für die politischen Gefangenen, entstanden aus einer fast
aussichtslosen Situation. Ein Sieg, der Richter Mentz und der BAW noch
immer sauer aufstößt. Nur so lässt sich das Gejammer
in der Tageszeitung "Die Welt" am 10. Februar - mehr als eine
Woche nach dem Ende des Hungerstreiks - erklären. Da wird die erzwungene
Aufhebung der international als weiße Folter geächteten Isolationshaft,
als Niederlage betrauert und gewarnt: "Wenn es jedoch Schule macht,
dass wie im Fall des türkischen Linksextremisten Yelkuvan Parlamentarier
Druck auf gerichtliche Entscheidungen auszuüben versuchen, gerät
der Rechtsstaat sehr schnell auf die schiefe Ebene."
Eine
weitere Schlappe mussten BAW und Terroristenverfolger Mentz im Prozess
gegen Mesut Demirel einstecken. Der Europasprecher der DHKP-C erhielt
am 24. Februar dieses Jahres drei Jahre und neun Monate Haft für
die "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung".
Damit konnte sich die BAW nicht mit ihrem Konstrukt der "psychischen
Beihilfe zum Mord" und der "Rädelsführerschaft"
durchsetzen. Dieses Konstrukt beruhte unter anderem auf den Aussagen
eines Kronzeugen, der als Spitzel für den bayrischen Verfassungsschutz
und den türkischen Geheimdienst MIT gearbeitet hatte. Dieser dubiose
Zeuge der Anklage war aber mittlerweile in der Türkei untergetaucht
und stand deshalb für das Gericht nicht mehr zur Verfügung.
Im
Verfahren gegen Ilhan Yelkuvan wegen angeblichen Mordes an einem türkischen
Faschisten reichten dem gleichen Senat Ende November 1999 noch die Aussagen
der Kronzeugen und waghalsige Indizien für eine Verurteilung zu
lebenslanger Haft. Allerdings ließ sich Ilhan Yelkuvan nicht ruhig
stellen, wie sein Hungerstreik gegen die Haftbedingungen zeigte. Jetzt
wird das Gericht offenbar etwas vorsichtiger, zumal die Öffentlichkeit
sich für die Prozesse zu interessieren beginnt.
Dadurch
hat sich aber die Situation der DHKP-C in Europa noch nicht grundlegend
verändert. Die Verfolgung der Organisation geht weit über
den nationalstaatlichen Rahmen hinaus. Die Frage, welche Interessen
dabei eine zentrale Rolle spielen, hat Mentz selbst beantwortet. Gleich
zu Beginn seiner Urteilsbegründung im Verfahren gegen Ilhan Yelkuvan
betonte der Richter, dass der Angeklagte bereits in seiner Heimat der
DHKP-C angehört habe. Und die "versucht das Parteiensystem
in der Türkei abzulösen und wird dementsprechend verfolgt".
Der
Istanbuler Rechtsanwalt Ahmet Yüksel, Beobachter beim Verfahren
gegen Yelkuvan ist sich sicher, "dass die USA und die BRD der Türkei
im Rahmen der NATO Beistand im Kampf gegen die Volksbefreiungsfront
leisten." Für diese These spricht einiges: Offensichtlich
wird die Verfolgung der DHKP-C zentral koordiniert.
Kurz
nach der Verhaftung des Europa-Verantwortlichen der DHKP-C Seraffetin
Gül in Deutschland im Sommer 1997 kam zu großangelegten Festnahmeaktionen
in Frankreich. Die Inhaftierten wurden von französischen, belgischen,
deutschen und niederländischen Polizisten vernommen. Am 14. Februar
dieses Jahres wurde in Frankreich der Prozess gegen 35 Anhänger
der DHKP-C eröffnet. Auch in Belgien und Österreich setzte
vermutlich auf Drängen deutscher Stellen eine massive Repressionen
gegen mutmaßliche Anhänger der Front ein.
Im
Oktober 1999 verhaftete die schweizer Polizei Nuri Eryüksel auf
Antrag der deutschen BAW. Der fast erblindete Künstler hat nach
dem Militärputsch von 1980 in der Türkei mehr als zehn Jahre
im Gefängnis verbracht. Er soll demnächst nach Deutschland
ausgeliefert und in Hamburg vor Gericht gestellt werden. In Belgien
droht Fehriye Erdal, die in der Türkei an einer bewaffneten Aktion
beteiligt gewesen sein soll, die Auslieferung an das Regime in Ankara.
In
Frankfurt sind Inan Altun und Akin Aksoy als mutmaßliche Regionalleiter
der Front angeklagt. In Celle stehen die Schwestern Nese und Sonnur
Yildirim vor Gericht. In Hamburg beginnt voraussichtlich am 29. März
der Prozess gegen Yildirim Kök und Hulusi Dogan wegen Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung.
Die
Masse der Verfahren und die Wucht des Angriffs gegen die DHKP-C sind
nicht zuletzt ein Beleg für die imperialistischen Interessen Deutschlands
in der Türkei. Eine Tatsache, die eine radikale deutsche Linke
nicht ignorieren sollte.
Jörg
Hilbert
Kontaktadressen:
* DHKP-C-Prozessgruppen, Postfach 3570, 67623 Kaiserslautern
kisk@gmx.de
* gruppe mücadele, c/o Asta FU, Kiebitzweg 23, 14195 Berlin
gruppe.muecadele@gmx.de
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