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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 6 / März 2000 - Seite 12
Chronologie einer andauernden Verfolgung gegen Kurd/innen in Deutschland und ihre Organisationen
[ Inhalt Nr. 6.]
Chronologie einer andauernden Verfolgung gegen Kurd/innen in Deutschland und ihre Organisationen

„Wären Kurdinnen und Kurden wenigstens verrücktes Rindfleisch oder genössen den Status verseuchter Hühner, man würde sich sorgfältig und lösungsbereit mit ihnen auseinandersetzen. Aber weil sie das nicht sind, sondern Menschen die ihre Freiheit einklagen, steht Europa auf Seiten der groben Gewalt“.
(Ismail Besikci, Soziologe und Buchautor, 17 Jahre Haft in der Türkei wg. „Gedankenschuld“
)

Das PKK-Verbot ist de facto ein Politikverbot für tausende Kurd/innen. Es jährte sich am 26. November 1999 zum 6. Mal. Eine Aufhebung ist nicht in Sicht. Wie die Türkei kennt Deutschland Kurdistan noch immer nur als Frage der Kriminalisierung, Haft, Abschiebung und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Aber Ausgrenzung ist nur ein anderes Wort für Ausmerze. Das gilt auch für die Solidarität, die durch das Verbot isoliert und verhindert werden soll.
Hier eine (unvollständige) Chronologie:

Türkei: Kurdistan gibt es nicht

+++ 12. September: nach dem türkischen Militärputsch wird die PKK offiziell zum ”'Staatsfeind Nummer 1” +++ 15. August 1984: nach Aufnahme des bewaffneten Kampfes in der Türkei gerät die PKK auch in der BRD, der Schweiz und Schweden ins Visier der Staatsschützer, Geheimdienste und Medien, die Diffamierung als „terroristisch“ beginnt +++ 1. Januar 1987: die Bundesregierung weitet den §129a StGB (”terroristische Vereinigung”) auf ausländische Gruppen aus, die Verfolgung von Straftaten, die ”die Sicherheit ... seiner nichtdeutschen Vertragsstaaten ... zu beeinträchtigen” drohe, wird ermöglicht +++. Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, Veranstaltungs- und Demonstrationsverbote: Hausarrest von Kurd/innen bei türkischen Staatsbesuchen +++

Neunzehnhundertachtundachtzig

+++ Der „Düsseldorfer Prozess“: 20 kurdische PKK-Politiker werden wg. ”Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung innerhalb der PKK” durch zwei Kronzeugen belastet, zentrale Anklage ist die Beschuldigung gegen einzelne Angeklagte, einen PKK'ler im Libanon ermordet zu haben - eine Mordvorwurf ohne Leiche, ohne Augenzeugen, ohne Beteiligung deutscher Staatsbürger auf dem Hoheitsgebiet der BRD, ohne deutsches Amtshilfeersuchen an den Libanon +++ 24. Oktober 1989: der erste §129a-Prozess gegen PKK-Mitglieder beginnt, die Angeklagten protestieren mit Hungerstreiks gegen ihre Isolationsbedingungen, vier Angeklagte werden am 7. März 1994 verurteilt, zwei bleiben in Haft, die Hälfte der Verfahren wird ”wegen Geringfügigkeit” eingestellt. Der Mammut-Prozess soll die folgende Diffamierungskampagne gegen die PKK juristisch legitimieren und den §129a in seiner erweiterten Fassung durchsetzten +++

Deutschland zieht nach

+++ Frühjahr 1993: die PKK ruft den ersten einseitigen Waffenstillstand aus +++ Die Monate danach: in der BRD und europaweit kommt es zu zahlreichen Demonstrationen, Kundgebungen, Hungerstreiks und Aktionen aufgrund des anhaltenden türkischen Staatsterrors in Kurdistan, u.a. wird das türkische Konsulat in München besetzt +++ 10. November: Außenminister Kinkel erklärt: ”Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die PKK mit ihren Terrorangriffen z.Z. das Gesetz des Handelns in Südost-Anatolien bestimmt und dass sie eine Bedrohung für den türkischen Staat darstellt. (...) Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass militante kurdische Gruppen in Deutschland versuchen, ihre Ziele mit Gewalt durchzusetzen.” +++ 26. November: Innenminister Kanther erläßt eine Verbotsverfügung gegen 35 kurdische Organisationen, u.a. die Nachrichtenagentur KURD-HA, den Dachverband der kurdischen Vereine FEYKA, das Kurdistan-Komitee und lokale Kulturvereine. Das Verbot umfaßt die politische Betätigung für die PKK und ERNK, ebenso die Nutzung der Parteisymbole sowie des Bildes von Abdullah Öcalan +++ Aus der Verbotsverfügung: die PKK ”richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, gefährdet die innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung und sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland. (...) Diese PKK-Aktivitäten schädigen bereits heute Deutschlands Ansehen in der Türkei und die bilateralen Beziehungen erheblich.” +++ Bundesweit werden über 100 Vereins-, Geschäfts- und Wohnräume durchsucht, Vereinslokale ausgeräumt und versiegelt, Vereinsvermögen beschlagnahmt +++ Die türkische Tageszeitung Hürriyet titelt ihren Aufmacher auf Deutsch: ”Danke schön, Herr Kohl!” +++

Neunzehnhundertvierundneunzig

+++ März: Verbot nahezu aller Newroz-Veranstaltungen, Busse auf Autobahnen werden festgehalten, Veranstaltungs- und Demonstrationsteilnehmer/innen festgenommen und registriert. Aus Protest werden Autobahnen blockiert, es kommt zu Aktionen der Selbstverbrennung, an deren Folgen in Mannheim Nilgün Yildirim und Bedriye Tas sterben. Der Trauermarsch wird trotz Verbot durchgeführt +++ Ende März: die BAW verhaftet vermeintliche “Gebietsverantwortliche” der PKK +++ 1. Juli, Hannover: der 17-jährige Kurde Halim Dener wird beim Plakatieren von ERNK-Plakaten von einem SEK-Polizisten in Zivil mit einem Rückenschuß getötet +++ München: die Konsulatsbesetzer vom November 1993 werden zu hohen Haftstrafen verurteilt +++ Mitte Juli: Aufhebung der Verbotsverfügungen gegen 21 der verbotenen Vereine +++ August: eine Fahrradtour von ca. 150 kurdischen Jugendlichen zur UN-Menschenrechtskommission nach Genf wird von der Polizei angegriffen, das jährliche Kultur- und Friedensfestival der Kurden findet nach Verbot in den Niederlanden statt +++ 26. Oktober: Kani Yilmaz, ERNK-Europasprecher, der auf Einladung britischer Parlamentarier nach London reiste, wird auf Drängen der BRD verhaftet, die BAW will ihm als PKK-Verantwortlichen den Prozeß machen +++

Neunzehnhundertfünfundneunzig

+++ Februar: 21 Razzien allein in Baden-Württemberg gegen kurdische Vereine +++ Schließung des Kurdistan Informationsbüros in Köln, ebenso fünf weitere Vereine in Bayern +++ Ein Briefwechsel zwischen Kanther und dem türkischen Innenminister sichert abgeschobenen Kurd/innen angeblich eine Behandlung auf “rechtsstaatlicher Basis und gemäß Menschenrechten entsprechenden Normen” zu, die verstärkten Abschiebungen beginnen +++ Die Polizei stürmt mehrere Versammlungen, Teilnehmer/innen werden festgenommen, genehmigte Veranstaltungen müssen polizeiliche Beobachter akzeptieren +++ Juni: der kurdische Agri-Verlag wird verboten und 15 Tonnen Literatur beschlagnahmt +++ Juli: aus Protest gegen das PKK-Verbot, gegen Waffenlieferungen in die Türkei und für eine politische Lösung der kurdischen Frage finden mehrere Hungerstreiks in der BRD statt. Die Polizei greift an, in Berlin stirbt Gülnaz Baghistani während des Streiks, eine Solidaritätsdemonstration von deutschen Linken wird verboten und angegriffen +++ 14. Dezember: die PKK erklärt erneut einen einseitigen Waffenstillstand +++

Neunzehnhundertsechundneunzig

+++ 20. Januar, Dortmund, 11./12. Februar, Stuttgart: Demonstrationsverbote wg. „Propagandazwecken“ für die PKK +++ Generalbundesanwalt Nehm erklärt die PKK zur ”größten Gefahr” und meldet die 20. Verhaftung eines PKK-Mitglieds, gegen 54 Personen laufen §129a-Ermittlungsverfahren +++ März kurz vor dem Newrozfest (21.3.): BKA und VS behaupten ”Gewalttaten” gegen türkische und deutsche Einrichtungen stehen bevor +++ 9. März, Bonn: die Polizei eskaliert eine bundesweite Demonstration zum Internationalen Frauentag und hält ca. 2.000 kurdische und deutsche Frauen nahezu 10 Stunden auf offener Straße gefangen, viele Frauen werden verletzt und festgenommen +++ 16. März, Dortmund: Demonstrationsverbot zum Waffenstillstand der PKK, das Bundesland NRW wird nahezu abgeriegelt, alle größeren Bahnhöfe, Straßen, Grenzübergänge und Autobahnen kontrolliert, Kurd/innen entweder festgenommen oder Platzverbote erteilt +++ Die kurdische Seite, u.a. der neue Dachverband der kurdischen Vereine YEK-KOM, ruft zum Dialog auf, CDU/CSU und FDP antworten mit weiteren Verschärfungen der Strafgesetze und Abschiebungsregelungen +++ 3. April: Kanther erläßt ”aus formalen Gründen” die Aufhebung der Verbotsverfügung gegen 20 lokale Vereine und delegiert die Entscheidung für neue Verbote an die Bundesländer +++ 4. April: In einem BBC-Interview erklärt der PKK-Vorsitzende Öcalan, dass er Gewaltaktionen in Deutschland ablehnt +++ Vereinzelte Demonstrationen werden mit strengen Auflagen genehmigt +++ 21. September, Köln: Entgegen des Antrags von Kanther läßt das NRW-Innenministerium das ”Friedensfestival Kurdistan” stattfinden +++ Oktober: 100 bundesweite Razzien wg. ”Spendengelderpressung“ und „Fortsetzung einer verbotenen Vereinigung” +++ November: der Bundestag beschließt Verschärfungen der Abschiebebestimmungen, Personen sollen künftig bei bloßem Verdacht einer Straftat ohne gerichtliche Überprüfung abgeschoben werden +++ Beginn neuer §129a-Prozesse +++

Neunzehnhundertsiebenundneunzig

+++ Vereine und Wohnungen werden wg. “Verstoß gegen das Vereinsgesetz” und “Spendengelderpressung” durchsucht, Ermittlungsverfahren eingeleitet, Bücher, Fahnen, Geld und Bilder von Abdullah Öcalan beschlagnahmt +++ 29. Mai, Hannover: Freispruch im Prozess gegen den SEK-Beamten, der 1994 Halim Dener erschoß +++ August: Kani Yilmaz wird aus England an die BRD überstellt, der Prozess in Celle beginnt +++ 26. August: ”Friedenszug Musa Anter” von Brüssel nach Diyarbakir: Kanther weist an, allen Nichtdeutschen die Einreise in die BRD zu verwehren, die Bundesbahn kündigt die Verträge, viele Teilnehmer fliegen nach Istanbul und mit Bussen weiter nach Diyarbakir, dort Stadtverbot durch das Militär +++ 3. bis 26. November: Behinderung und Verbote der Busreise ”Dialog statt Verbot” vor allem in Niedersachsen und Bayern +++

Neunzehnhundertachtundneunzig

+++ 13. Januar: Generalbundesanwalt Nehm erklärt den kriminalisierten Personenkreis innerhalb der PKK nicht mehr als ”terroristische Vereinigung” (§129a StGB), sondern als ”kriminelle Vereinigung” (§129 StGB), in der juristischen und polizeilichen Folge bedeutet dies Entpolitisierung incl. erhöhter Kriminalisierung +++ 11. Februar: 7 Jahre Haft für Kani Yilmaz, eine vereinbarte Halbstrafenregelung mit Anrechnung seiner jahrelangen Isolationshaft ermöglicht die Entlassung nach dem Urteil +++Baden-Württemberg: Durchsuchung von 51 Wohnungen und Vereinsräume +++ BGH-Grundsatzurteil: Geldspenden an die kurdische Befreiungsbewegung bedeuten wg. Verstoß gegen das PKK-Betätigungsverbot bis zu einem Jahr Haft, außer die Spender erklären erpresst zu werden +++ 30. Juni, Dresden, Halle, Leipzig: Razzien in Vereinen, Wohnungen und Asylbewerberheimen wg. “Spendengelderpressung” sowie “Verstoß gegen das Vereinsgesetz” +++ 1. September: Die PKK erklärt einen unbefristeten Waffenstillstand mit dem Ziel einer politischen Lösung +++ 9. Oktober: Attentatsversuch auf Abdullah Öcalan, die Folge sind zahlreiche kurdische Protestaktionen und Selbstverbrennungen +++ 12.November: Abdullah Öcalan verläßt Syrien und reist nach Rom, Sympathiekundgebungen und Hungerstreiks in ganz Europa, tausende Kurd/innen reisen nach Italien +++ Über das Jahr: mehrere Kurd/innen werden nach §129a verhaftet und als PKK-Verantwortliche der Jahre 96/97 angeklagt +++

Neunzehnhundertneunundneunzig

+++ 4. Januar, JVA-Stammheim: Murat Barzan Öztürk stirbt an den Folgen seiner Selbstverbrennung vom 1.11.98 +++ 6. Januar: Eine Trauerkundgebung vor der JVA Stuttgart-Stammheim wird verboten, die Überführung seines Sarges behindert +++ 19. Januar: Durchsuchung der Büros von Heyva Sor a Kurdistane (Kurdischer Roter Halbmond), Beschlagnahme von Computer und Dateien, weitere Vereins- und Wohnungsdurchsuchungen in Bonn und Bremen +++ 12. Februar: Wohnungsrazzien in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und NRW +++ 15. Februar: Abdullah Öcalan wird durch eine Geheimdienstaktion aus Nairobi/Kenia in die Türkei verschleppt, weltweit kommt es zu Protestaktionen, in den Gefängnissen treten Gefangene in den Hungerstreik +++ 16. Februar: türkische, griechische, kenianische, israelische und US-Konsulate werden teilweise besetzt, die Aktionen enden sowohl friedlich wie auch mit brutaler Räumung +++ Berlin: Israelische Sicherheitskräfte erschiessen vor dem israelischen Konsulats vier Kurd/innen, mehr als 20 werden angeschossen, über 260 vor Ort festgenommen, 88 erhalten Anzeigen wegen Land- und Hausfriedensbruchs, die Todesschützen geniessen diplomatische Immunität und reisen unbehelligt aus +++ 15.- bis 21. Februar: bundesweit 2100 Festnahmen, Schnellgerichte urteilen (22 in Stuttgart) und schieben ab, 160 Kurd/innen kommen in Haft, 73 allein in Leipzig +++ Beginn der ersten „Konsulatsprozesse“ +++ Berlin, Kassel und andere Städte: Verfügung tagelang geltender Demonstrationsverbote mit umfassenden Straßen- und Gesichtskontrollen gegen „kurdisch aussehende“ Menschen, Trauermärsche und Kundgebungen finden nur unter massivem Polizeiaufgebot statt, den Besetzungen folgen Monate später zahlreiche Ermittlungsverfahren, Wohnungsdurchsuchungen; vermeintliche „Organisatoren“ der Besetzungen werden verhaftet +++ 21.März: massive Überwachung und Verbote der Neworz-Feiern, Festnahmen und Ermittlungsverfahren wegen Parolen-Rufens (z.B. gegen 100 Personen in Bielefeld) +++ Mai-Juni: Prozess und Todesurteil gegen Abdullah Öcalan auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali, Behörden und Medien prognostizieren militante Aktionen, die ausbleiben +++ Moldavien: Entführung des ERNK-Aktivisten Cevat Soyzal durch den türkischen Geheimdienst, Soyzal ist anerkannter Flüchtling in der BRD; er wird in der Türkei schwer gefoltert +++ Der VS verstärkt Anwerbeversuche kurdischer Jugendlicher, Asylbewerber/innen oder vorbestrafter Kurd/innen, Polizeistellen fordern in Flugblättern Kurd/innen zur Denunziation auf, dem türkischen Geheimdienst gelingt mittels kollaborierender Dolmetscher der Zugang zu kurdischen Gefangenen +++ Geld- oder Haftstrafen (mit bzw. ohne Bewährung) aufgrund der Proteste vom 16. Februar, Freisprüche bleiben die Ausnahme, einige Landgerichte werfen den Angeklagten Geiselnahme und schweren Landfriedensbruch vor +++ Januar bis April 1999: 500 Abschiebungen in die Türkei, weitere sollen folgen +++ Die BRD besteht europaweit weiterhin auf Verhaftung und Auslieferung mutmaßlicher PKK-Funktionär/innen +++ 24. November: in mehreren Bundesländern werden über 90 kurdische Wohnungen durchsucht +++ 25. November: das türkische Kassationsgericht bestätigt das Todesurteil gegen Abdullah Öcalan +++ Winter 1999/2000: Gegen die alljährliche Spendenkampagne finden massive Razzien und Festnahmen statt, die Redaktion der prokurdischen Tageszeitung „Özgür Politika“ wird durchsucht +++

Zweitausend

+++ 25. Januar: Durchsuchung von 16 Wohnungen wg."Verstoß gegen das Vereinsgesetz“, in Belgien werden auf Gesuch der BAW im Rahmen des Schengener Abkommens 8 Mitglieder der Kurdistan-Solidaritätsbewegung von belgischen Sonderkommandos festgenommen ihre Wohnungen und Büros in der BRD durchsucht; Vorwurf gegen drei von ihnen: Mitgliedschaft in einer "terroristischen Vereinigung", alle kommen am gleichen Tag wieder frei +++


Die Chronologie ist eine überarbeitete und aktualisierte Fassung der Veröffentlichung im KR-Kurdistan Report Nr. 97

AZADI
Rechtshilfeverein für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.
Lindenthalgürtel 102,
50935 Köln
Tel: 0221-9234497
Fax: 0221-9234499
e-mail: azadi@t-online.de
internet: www.nadir.org/azadi/


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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