Grenzstadt
Frankfurt/M: Tatort Flughafen
Einreise verweigert - umgehend abgeschoben
Zum
Flughafenverfahren:
Seit
dem 1. Juli 1993 müssen gemäß § 18a Asylverfahrensgesetz
alle Flüchtlinge, die aus sog. sicheren Herkunftsstaaten kommen
oder ohne bzw. mit gefälschten Ausweisdokumenten über Flughäfen
nach Deutschland einreisen wollen, das Flughafenverfahren durchlaufen.
Ihr Asylverfahren wird vor der Einreise im Transitbereich innerhalb
von 23 Tagen durchgeführt. Dies gewährleistet eine schnelle
und reibungslose Rückführung im Falle einer Ablehnung. Ist
innerhalb der 23 Tage das Verfahren nicht abgeschlossen, müssen
die Behörden die Einreise genehmigen.
Das Procedere sieht zunächst eine erkennungsdienstliche Behandlung
vor, dann erfolgt die erste Befragung durch den BGS, hauptsächlich
nach Fluchtgründen, Reisewegen und Dokumenten. Zeitnah findet dann
eine persönliche Anhörung durch das Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge statt, welches innerhalb
von zwei Tagen über das Asylbegehren entscheiden muss. Bei Ablehnung
bleibt den Flüchtlingen 3 Tage Zeit, einen Eilantrag auf vorläufigen
Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht
hat in seinem Urteil vor zwei Jahren noch vier Tage zur Antragsbegründung
hinzugefügt. Das Gericht muss nun innerhalb von nur 14 Tagen prüfen,
ob die Flüchtlinge entweder einreisen dürfen oder zurückgeschoben
werden. Über das Asylverfahren wird im Falle der Einreisegestattung
dann später noch einmal entschieden.
Grenzstadt
Frankfurt/M
Nicht nur im Bereich
der Abschiebungen, Rückschiebungen und Zurückweisungen spielt
der Frankfurter Flughafen seine unrühmliche Vorreiterrolle, sondern
auch in der Durchführung des sogenannten Flughafenverfahrens. Nach
wie gelangt der weitaus größte Teil der Flüchtlinge
über den Landweg in die Bundesrepublik. Würden sie dann jedoch
ihren Fluchtweg nicht verschleiern, würden sie umgehend in das
Land über das sie eingereist sind, zurückgewiesen, um dort
ihr Asylgesuch vorzubringen. Denn die Bundesrepublik Deutschland ist
laut Gesetz von sogenannten sicheren Drittstaaten umgeben.
Kommen Flüchtlinge auf dem Luftweg, und damit bedingt durch die
Reiserouten in der Regel über den Frankfurter Flughafen, und kommt
das Flugzeug aus einem solchen Drittstaat, werden sie bereits nach Kontrollen
auf dem Rollfeld durch den BGS wieder zurückgeschickt. Kommt der
Flüchtling aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland
wie Rumänien, Senegal oder Ghana u.a., erbittet Asyl, so kommt
er oder sie in das Flughafenverfahren. In das Flughafenverfahren kommen
auch solche Personen, die ohne oder mit falschem Paß ankommen,
was bei politisch verfolgten Flüchtlingen nicht selten ist. Den
Paß zu vernichten kann sinnvoll sein, wenn er zu schlecht gefälscht
wurde oder die Fluchtroute durch einen sicheren Drittstaat
erkennbar ist oder bereits ein Fluchtversuch nach Europa gescheitert
war und der Name dadurch den Behörden bekannt ist. Zur Durchführung
des Flughafenverfahrens hat das Bundesamt mit dem neuen Asylverfahrensgesetz
1993 an den Flughäfen Düsseldorf; Hamburg, Berlin, München
und Frankfurt Außenstellen eingerichtet. Während an den anderen
Flughäfen das Flughafenverfahren nur wenig zur Anwendung kommt,
machen sich in Frankfurt als der zentrale Anflughafen für die Hauptherkunftsländer
bzw. Transitstaaten die Entscheider/innen des Bundesamtes im Auftrag
der Abschottung mehr als verdient. Im Jahr 1999 wurden 1209 Menschen,
einige mit ihren Familien, in das Flughafenverfahren gezwungen. Gut
die Hälfte konnte aufgrund der Überschreitung der zulässigen
Entscheidungsfristen durch Bundesamt (2 Tage) oder Verwaltungsgericht
(14 Tage) einreisen. Von den anderen erkannte das Bundesamt nur zwei
Fälle als asylberechtigt an und lehnte 527 als offensichtlich
unbegründet ab. Ein Eilantrag auf Einreisegestattung beim
Verwaltungsgericht hatte nur in gut 10% der Fälle Erfolg. Die Richter/innen
der Verwaltungsgerichte scheinen sich leider allzu oft den Entscheidungen
des Einschätzungen des Bundesamtes anzuschließen, denn sie
lehnen nach Aktenlage ohne die Betroffenen gesehen zu haben die Anträge
in 80-90 % der Fälle ab. In dieser rasanten Geschwindigkeit der
vorgegebenen Fristen kann ein Bundesamtsentscheider und ein Richter-
würde man an ein Instrumentarium glauben, welches wirkliche politische
Verfolgung beurteilen könnte und unter politischen Verfolgung u.a.
auch frauenspezifische Fluchtgründe, nichtstaatliche Verfolgung
etc. fassen - nur oberflächlich über menschliche Schicksale
hinwegtrampeln.
Mit der Drittstaatenregelung,
der Erfindung von sicheren Herkunftsländern und dem eingeführten
Flughafenverfahren ist nicht der Fluchtgrund, sondern der Fluchtweg
ausschlaggebend, um überhaupt einen Asylantrag stellen zu können.
Bei ihrer Abschottungsarbeit werden die Behörden immer schneller
und effizienter. Waren sie 1994 in 2581 Fällen nur bei 206 (davon
204 offensichtlich unbegründet) in der Lage, innerhalb
von zwei Tagen zu entscheiden, so sind es 1999 von 1.209 schon 532 (davon
527 offensichtlich unbegründet). Trotz sich verändernder
politischer Verhältnisse in den Herkunftsländern der Flüchtlinge
und sich rasant beschleunigender Entscheidungen der deutschen Beamten
bleiben die Verhältnisse der Entscheidungen der deutschen Bürokratie
erstaunlich stabil. Innerhalb des Flughafenverfahrens anerkannt werden
in den sechs Jahren von 1994 bis 1999 zwischen 0,0% und 0,08% der Antragsteller.
Nach Einlage der Rechtsmittel dürfen im selben Zeitraum zwischen
9% und 21% einreisen.
Abschiebung
heißt Internierung
Wer abgelehnt ist,
bleibt interniert, bis die Rückschiebung ermöglicht wird.
Sind keine Papiere da, so kann dies Monate dauern. Ein algerischer Flüchtling
konnte am 29. Januar 2000 endlich einreisen, nachdem er 284 Tage im
Flughafen interniert war. Eine Irakerin mit ihrem 8jährigen Sohn
und ihrer 11jährigen Tochter wurde nach 128 Tagen Gefangenschaft
im Flughafen in die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung nach Schwalbach
entlassen.
Die Schreckensmeldungen über den Frankfurter Flughafen reißen
nicht ab. Nur wenige Schicksale dringen nach außen. Die Nervenzusammenbrüche,
Suizid- oder Fluchtversuche, von denen die Öffentlichkeit erfährt,
bieten nur einen kleinen Ausschnitt der verzweifelten Situation, in
er sich viele Menschen interniert am Flughafen in ständiger Angst
vor einer Abschiebung befinden.
Ihr
Kinderlein kommet ... in Schilys Kinderknast
Nur sechs Wochen
nach dem Weltkindertag wurde am 1. November 1999 eine geschlossene Unterkunft
(C183) am Frankfurter Flughafen für sogenannte unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge in Betrieb genommen. Dieses Projekt hat Bundesinnenminister
Schily zu verantworten. Er hat es in die Wege geleitet, einrichten lassen
und in der Öffentlichkeit als Notwendigkeit vertreten. Seinen populistischen
Äußerungen und hetzerischen Parolen gegen Flüchtlinge
und Migrant/innen lässt er nun Taten folgen, die die hilfloseste
Flüchtlingsgruppe, nämlich die alleinstehenden Kinder und
Jugendlichen trifft. Ziel ist es, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
das sogenannte Flughafenverfahren durchlaufen zu lassen.
Bisher durften Kinder
unter 16 Jahren, die über den Frankfurter Flughafen ankamen, sofort
einreisen, um ihr Asylverfahren zu betreiben. Das Jugendamt der Stadt
Frankfurt übernahm die Obhut und die Kinder wurden zur Durchführung
eines sogenannten Clearingverfahrens in speziellen Unterkünften
untergebracht. Das Vormundschaftsgericht wies dann in den meisten Fällen
zwei Pflegepersonen zu: eine/n Rechtsanwalt/anwältin für die
asyl- und ausländerrechtlichen Belange, sowie jemanden vom Jugendamt
für die sozialen Bereiche (Schule, Unterkunft, medizinische Versorgung,
Vertretung vor den Behörden). In Zukunft jedoch sollen auch Kinder
direkt vom Flughafen dem Asylschnellverfahren ausgesetzt werden, bei
dem über ihre Einreise bzw. Abschiebung entschieden wird. In einem
vom BGS bewachten Gebäude mit Blick durch Panzerglas auf Stacheldrahtzäune
und Militärfahrzeuge des BGS erleben die Kinder ihr Verfahren:
Eingesperrt in einer Dienststelle des BGS und konfrontiert mit ihnen
unbekannten Menschen, mit einer Sprache, die sie nicht verstehen und
einer undurchschaubaren Bürokratie ausgeliefert. Auch bunte Tapeten
und Plüschtiere können nicht darüber hinwegtäuschen,
dass es sich hier nicht um eine kindgerechte Betreuung und Unterkunft
handelt, die übrigens nicht vom Landesjugendamt abgenommen wurde.
Vor dem Hintergrund möglicher Traumatisierungen durch Krieg, Flucht
und der Trennung von der Familie ist dieses Vorgehen mehr als menschenunwürdig.
Schily verletzt
auch die UN-Kinderrechtskonvention, die besagt, dass bei jeder staatlichen
Entscheidung in erster Linie das Wohl des Kindes zu berücksichtigen
sei. Erstes Opfer dieser Schily-Maßnahme, die dem Bundestag nicht
zur Entschließung vorlag, war Sara, ein 15-jähriges Mädchen
aus Eritrea. Nach Zwangsrekrutierung und Einsatz als Sanitäterin
an der Front im Kriegsgebiet zwischen Eritrea und Äthiopien wurde
sie durch Granatsplitter am Bein verletzt. Nach ihrer Flucht wurde die
traumatisierte Sara gleich im neuen Kinderknast interniert. Nach mehreren
Protestbriefen an das Bundesinnenministerium durfte Sara, deren Asylantrag
im Flughafenverfahren abgelehnt wurde, einreisen.
Kritik an diesen
Zuständen von Seiten der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
am Kinderknast lehnte Schily brüsk ab. Er erklärte, die Zustände
bzw. Forderungen seien ihm egal, er werde weiterhin das
tun, was ich für richtig halte. (Zitat Schily).
Wir fordern die
generelle Abschaffung des Flughafenverfahrens. Weder Kinder
noch jugendliche oder erwachsene Asylsuchende gehören hinter Stacheldraht
und Panzerglas.
Freie Einreise für alle Flüchtlinge.
IGA (Initiative
gegen Abschiebung im 3. WELT Haus Frankfurt, Falkstrasse 74, 60487 Frankfurt,
Tel: 069-79201772, Fax: 78960399)
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