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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 6 / März 2000 - Seite 11
Grenzstadt Frankfurt/M: Tatort Flughafen
Einreise verweigert - umgehend abgeschoben
[ Inhalt Nr. 6.]
Grenzstadt Frankfurt/M: Tatort Flughafen
Einreise verweigert - umgehend abgeschoben

Zum Flughafenverfahren:

Seit dem 1. Juli 1993 müssen gemäß § 18a Asylverfahrensgesetz alle Flüchtlinge, die aus sog. sicheren Herkunftsstaaten kommen oder ohne bzw. mit gefälschten Ausweisdokumenten über Flughäfen nach Deutschland einreisen wollen, das Flughafenverfahren durchlaufen. Ihr Asylverfahren wird vor der Einreise im Transitbereich innerhalb von 23 Tagen durchgeführt. Dies gewährleistet eine schnelle und reibungslose Rückführung im Falle einer Ablehnung. Ist innerhalb der 23 Tage das Verfahren nicht abgeschlossen, müssen die Behörden die Einreise genehmigen.
Das Procedere sieht zunächst eine erkennungsdienstliche Behandlung vor, dann erfolgt die erste Befragung durch den BGS, hauptsächlich nach Fluchtgründen, Reisewegen und Dokumenten. Zeitnah findet dann eine persönliche Anhörung durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge statt, welches innerhalb von zwei Tagen über das Asylbegehren entscheiden muss. Bei Ablehnung bleibt den Flüchtlingen 3 Tage Zeit, einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vor zwei Jahren noch vier Tage zur Antragsbegründung hinzugefügt. Das Gericht muss nun innerhalb von nur 14 Tagen prüfen, ob die Flüchtlinge entweder einreisen dürfen oder zurückgeschoben werden. Über das Asylverfahren wird im Falle der Einreisegestattung dann später noch einmal entschieden.

Grenzstadt Frankfurt/M

Nicht nur im Bereich der Abschiebungen, Rückschiebungen und Zurückweisungen spielt der Frankfurter Flughafen seine unrühmliche Vorreiterrolle, sondern auch in der Durchführung des sogenannten Flughafenverfahrens. Nach wie gelangt der weitaus größte Teil der Flüchtlinge über den Landweg in die Bundesrepublik. Würden sie dann jedoch ihren Fluchtweg nicht verschleiern, würden sie umgehend in das Land über das sie eingereist sind, zurückgewiesen, um dort ihr Asylgesuch vorzubringen. Denn die Bundesrepublik Deutschland ist laut Gesetz von sogenannten „sicheren Drittstaaten“ umgeben. Kommen Flüchtlinge auf dem Luftweg, und damit bedingt durch die Reiserouten in der Regel über den Frankfurter Flughafen, und kommt das Flugzeug aus einem solchen Drittstaat, werden sie bereits nach Kontrollen auf dem Rollfeld durch den BGS wieder zurückgeschickt. Kommt der Flüchtling aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsland“ wie Rumänien, Senegal oder Ghana u.a., erbittet Asyl, so kommt er oder sie in das Flughafenverfahren. In das Flughafenverfahren kommen auch solche Personen, die ohne oder mit falschem Paß ankommen, was bei politisch verfolgten Flüchtlingen nicht selten ist. Den Paß zu vernichten kann sinnvoll sein, wenn er zu schlecht gefälscht wurde oder die Fluchtroute durch einen „sicheren Drittstaat“ erkennbar ist oder bereits ein Fluchtversuch nach Europa gescheitert war und der Name dadurch den Behörden bekannt ist. Zur Durchführung des Flughafenverfahrens hat das Bundesamt mit dem neuen Asylverfahrensgesetz 1993 an den Flughäfen Düsseldorf; Hamburg, Berlin, München und Frankfurt Außenstellen eingerichtet. Während an den anderen Flughäfen das Flughafenverfahren nur wenig zur Anwendung kommt, machen sich in Frankfurt als der zentrale Anflughafen für die Hauptherkunftsländer bzw. Transitstaaten die Entscheider/innen des Bundesamtes im Auftrag der Abschottung mehr als verdient. Im Jahr 1999 wurden 1209 Menschen, einige mit ihren Familien, in das Flughafenverfahren gezwungen. Gut die Hälfte konnte aufgrund der Überschreitung der zulässigen Entscheidungsfristen durch Bundesamt (2 Tage) oder Verwaltungsgericht (14 Tage) einreisen. Von den anderen erkannte das Bundesamt nur zwei Fälle als asylberechtigt an und lehnte 527 als „offensichtlich unbegründet“ ab. Ein Eilantrag auf Einreisegestattung beim Verwaltungsgericht hatte nur in gut 10% der Fälle Erfolg. Die Richter/innen der Verwaltungsgerichte scheinen sich leider allzu oft den Entscheidungen des Einschätzungen des Bundesamtes anzuschließen, denn sie lehnen nach Aktenlage ohne die Betroffenen gesehen zu haben die Anträge in 80-90 % der Fälle ab. In dieser rasanten Geschwindigkeit der vorgegebenen Fristen kann ein Bundesamtsentscheider und ein Richter- würde man an ein Instrumentarium glauben, welches wirkliche politische Verfolgung beurteilen könnte und unter politischen Verfolgung u.a. auch frauenspezifische Fluchtgründe, nichtstaatliche Verfolgung etc. fassen - nur oberflächlich über menschliche Schicksale hinwegtrampeln.

Mit der Drittstaatenregelung, der Erfindung von sicheren Herkunftsländern und dem eingeführten Flughafenverfahren ist nicht der Fluchtgrund, sondern der Fluchtweg ausschlaggebend, um überhaupt einen Asylantrag stellen zu können. Bei ihrer Abschottungsarbeit werden die Behörden immer schneller und effizienter. Waren sie 1994 in 2581 Fällen nur bei 206 (davon 204 „offensichtlich unbegründet“) in der Lage, innerhalb von zwei Tagen zu entscheiden, so sind es 1999 von 1.209 schon 532 (davon 527 „offensichtlich unbegründet“). Trotz sich verändernder politischer Verhältnisse in den Herkunftsländern der Flüchtlinge und sich rasant beschleunigender Entscheidungen der deutschen Beamten bleiben die Verhältnisse der Entscheidungen der deutschen Bürokratie erstaunlich stabil. Innerhalb des Flughafenverfahrens anerkannt werden in den sechs Jahren von 1994 bis 1999 zwischen 0,0% und 0,08% der Antragsteller. Nach Einlage der Rechtsmittel dürfen im selben Zeitraum zwischen 9% und 21% einreisen.

Abschiebung heißt Internierung

Wer abgelehnt ist, bleibt interniert, bis die Rückschiebung ermöglicht wird. Sind keine Papiere da, so kann dies Monate dauern. Ein algerischer Flüchtling konnte am 29. Januar 2000 endlich einreisen, nachdem er 284 Tage im Flughafen interniert war. Eine Irakerin mit ihrem 8jährigen Sohn und ihrer 11jährigen Tochter wurde nach 128 Tagen Gefangenschaft im Flughafen in die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung nach Schwalbach „entlassen“.
Die Schreckensmeldungen über den Frankfurter Flughafen reißen nicht ab. Nur wenige Schicksale dringen nach außen. Die Nervenzusammenbrüche, Suizid- oder Fluchtversuche, von denen die Öffentlichkeit erfährt, bieten nur einen kleinen Ausschnitt der verzweifelten Situation, in er sich viele Menschen interniert am Flughafen in ständiger Angst vor einer Abschiebung befinden.

Ihr Kinderlein kommet ... in Schilys Kinderknast

Nur sechs Wochen nach dem Weltkindertag wurde am 1. November 1999 eine geschlossene Unterkunft (C183) am Frankfurter Flughafen für sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Betrieb genommen. Dieses Projekt hat Bundesinnenminister Schily zu verantworten. Er hat es in die Wege geleitet, einrichten lassen und in der Öffentlichkeit als Notwendigkeit vertreten. Seinen populistischen Äußerungen und hetzerischen Parolen gegen Flüchtlinge und Migrant/innen lässt er nun Taten folgen, die die hilfloseste Flüchtlingsgruppe, nämlich die alleinstehenden Kinder und Jugendlichen trifft. Ziel ist es, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge das sogenannte Flughafenverfahren durchlaufen zu lassen.

Bisher durften Kinder unter 16 Jahren, die über den Frankfurter Flughafen ankamen, sofort einreisen, um ihr Asylverfahren zu betreiben. Das Jugendamt der Stadt Frankfurt übernahm die Obhut und die Kinder wurden zur Durchführung eines sogenannten Clearingverfahrens in speziellen Unterkünften untergebracht. Das Vormundschaftsgericht wies dann in den meisten Fällen zwei Pflegepersonen zu: eine/n Rechtsanwalt/anwältin für die asyl- und ausländerrechtlichen Belange, sowie jemanden vom Jugendamt für die sozialen Bereiche (Schule, Unterkunft, medizinische Versorgung, Vertretung vor den Behörden). In Zukunft jedoch sollen auch Kinder direkt vom Flughafen dem Asylschnellverfahren ausgesetzt werden, bei dem über ihre Einreise bzw. Abschiebung entschieden wird. In einem vom BGS bewachten Gebäude mit Blick durch Panzerglas auf Stacheldrahtzäune und Militärfahrzeuge des BGS erleben die Kinder ihr Verfahren: Eingesperrt in einer Dienststelle des BGS und konfrontiert mit ihnen unbekannten Menschen, mit einer Sprache, die sie nicht verstehen und einer undurchschaubaren Bürokratie ausgeliefert. Auch bunte Tapeten und Plüschtiere können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier nicht um eine kindgerechte Betreuung und Unterkunft handelt, die übrigens nicht vom Landesjugendamt abgenommen wurde. Vor dem Hintergrund möglicher Traumatisierungen durch Krieg, Flucht und der Trennung von der Familie ist dieses Vorgehen mehr als menschenunwürdig.

Schily verletzt auch die UN-Kinderrechtskonvention, die besagt, dass bei jeder staatlichen Entscheidung in erster Linie das Wohl des Kindes zu berücksichtigen sei. Erstes Opfer dieser Schily-Maßnahme, die dem Bundestag nicht zur Entschließung vorlag, war Sara, ein 15-jähriges Mädchen aus Eritrea. Nach Zwangsrekrutierung und Einsatz als Sanitäterin an der Front im Kriegsgebiet zwischen Eritrea und Äthiopien wurde sie durch Granatsplitter am Bein verletzt. Nach ihrer Flucht wurde die traumatisierte Sara gleich im neuen Kinderknast interniert. Nach mehreren Protestbriefen an das Bundesinnenministerium durfte Sara, deren Asylantrag im „Flughafenverfahren“ abgelehnt wurde, einreisen.

Kritik an diesen Zuständen von Seiten der Kinderkommission des Deutschen Bundestages am Kinderknast lehnte Schily brüsk ab. Er erklärte, die Zustände bzw. Forderungen seien ihm „egal“, er werde weiterhin das tun, „was ich für richtig halte“. (Zitat Schily).

Wir fordern die generelle Abschaffung des „Flughafenverfahrens“. Weder Kinder noch jugendliche oder erwachsene Asylsuchende gehören hinter Stacheldraht und Panzerglas.
Freie Einreise für alle Flüchtlinge.

IGA (Initiative gegen Abschiebung im 3. WELT Haus Frankfurt, Falkstrasse 74, 60487 Frankfurt, Tel: 069-79201772, Fax: 78960399)


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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