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DNA-Speichelproben
bei Antifaschisten
Die DNA-Analyse
als Mittel in der Kriminaltechnik wird ausgeweitet. In Schwerin müssen
sich jetzt Antifas Speichelproben abnehmen lassen. Hintergrund: Im Mai
1998 wurde eine Gruppe von Naziskins angegriffen. Als Tatverdächtige
wurden 10 Menschen aus Schwerin, unter ihnen aktive Antifas, ermittelt.
Da ein Naziskin verletzt wurde, kam es im Anschluß zu Vorladungen
und Vernehmungen, bei denen auch Aussagen gemacht wurden. Zwei Betroffene
machten keine Angaben und kamen 3 Monate in Beugehaft, ein/e weitere/r
für 2 Wochen. Im folgenden Prozeß wurden Geld- und Bewährungsstrafen
verhängt, in einem Fall wurde 3 Wochen Jugendknast verordnet, wogegen
aber Revision eingelegt wurde.
Im März 1999 bekamen alle Angeklagten eine richterliche Anordnung
für die Abgabe einer DNA-Speichelprobe. Es wurde sich dabei auf
ein Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung/DNA-Identitätsfeststellung
vom 7.9.1998 berufen. Die Anwälte und Anwältinnen legten erfolgreich
Widerspruch ein, die Anordnung wurde wieder aufgehoben.
Auf Drängen des Staatsanwaltes entschied die 2. Strafkammer Ende
1999, daß eine DNA-Probe von den vier beteiligten Erwachsenen
doch abgegeben werden soll. Einer ging nach der 2. Aufforderung zu den
Bullen, ein zweiter wurde nach der 3. Vorladung zuhause besucht. Unter
Protest wurde ihm vor Ort eine Speichelprobe abgenommen. Der dritte
will einer Vorladung nicht nachkommen und der vierte hat bis jetzt noch
keine Vorladung.
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