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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 6 / März 2000 - Seite 6
DNA-Speichelproben bei Antifaschisten
[ Inhalt Nr. 6.]

DNA-Speichelproben bei Antifaschisten

Die DNA-Analyse als Mittel in der Kriminaltechnik wird ausgeweitet. In Schwerin müssen sich jetzt Antifas Speichelproben abnehmen lassen. Hintergrund: Im Mai 1998 wurde eine Gruppe von Naziskins angegriffen. Als Tatverdächtige wurden 10 Menschen aus Schwerin, unter ihnen aktive Antifas, ermittelt.
Da ein Naziskin verletzt wurde, kam es im Anschluß zu Vorladungen und Vernehmungen, bei denen auch Aussagen gemacht wurden. Zwei Betroffene machten keine Angaben und kamen 3 Monate in Beugehaft, ein/e weitere/r für 2 Wochen. Im folgenden Prozeß wurden Geld- und Bewährungsstrafen verhängt, in einem Fall wurde 3 Wochen Jugendknast verordnet, wogegen aber Revision eingelegt wurde.
Im März 1999 bekamen alle Angeklagten eine richterliche Anordnung für die Abgabe einer DNA-Speichelprobe. Es wurde sich dabei auf ein Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung/DNA-Identitätsfeststellung vom 7.9.1998 berufen. Die Anwälte und Anwältinnen legten erfolgreich Widerspruch ein, die Anordnung wurde wieder aufgehoben.
Auf Drängen des Staatsanwaltes entschied die 2. Strafkammer Ende 1999, daß eine DNA-Probe von den vier beteiligten Erwachsenen doch abgegeben werden soll. Einer ging nach der 2. Aufforderung zu den Bullen, ein zweiter wurde nach der 3. Vorladung zuhause besucht. Unter Protest wurde ihm vor Ort eine Speichelprobe abgenommen. Der dritte will einer Vorladung nicht nachkommen und der vierte hat bis jetzt noch keine Vorladung.


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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