| Türkei: Nach
48 Tagen Hungerstreik wird Eva Juhnke verlegt
Eva Juhnke (36)
wurde 1998 von einem türkischen Staatssicherheitsgericht wegen
Mitgliedschaft in der PKK zu 15 Jahren Haft verurteilt. Eva Juhnke (Kani),
die als deutsche Internationalistin in der kurdischen Guerilla kämpfte,
war zuvor bei einem Angriff türkischer Soldaten gefangen genommen
worden.
Erst Anfang Dezember 1999 wurde in Deutschland bekannt, daß sie
sich bereits seit Anfang November im Hungerstreik befand. Zu dem Zeitpunkt
war Eva seit mehreren Wochen im Frauengefängnis von Sivas inhaftiert.
Sie hatte im Anschluß an einen dreitägigen Protesthungerstreik
der dort inhaftierten PKK-Gefangenen ihren Hungerstreik aufgrund einer
persönlichen Entscheidung fortgesetzt. Eva, die zunächst selber
die Verlegung nach Sivas gefordert hatte, protestierte mit ihrem Hungerstreik
gegen die menschenunwürdigen Haftbedingungen in Sivas und verlangte,
in das Gefängnis von Batman zurückverlegt zu werden, wo sie
seit dem Urteil gegen sie gefangen war. In Sivas seien Schikanen, Schläge
und Zellenrazzien an der Tagesordnung. Sie habe einer Vertreterin der
deutschen Botschaft darüber berichtet, doch habe die Botschaft
weder gegen die Mißhandlungen protestiert noch seien ihre Angehörigen
informiert worden. Als ihre Mutter sie Mitte Dezember im Krankenhaus
von Sivas besuchte, erfuhr sie erst dort über den fortgeschrittenen
Hungerstreik ihrer Tochter. Die im Krankenhaus anwesenden Soldaten brachen
den Besuch nach nur wenigen Minuten ab.
Das Auswärtige Amt war über die Besuchsbehinderung der Mutter
informiert. Auf nachfragen der Presse hieß es dort, der Besuch
der Mutter sei sehr kurz gewesen. Der deutsche Honorarkonsul
habe sich deshalb dafür eingesetzt, daß am Nachmittag ein
zweiter Besuch der Mutter im Krankenhaus ermöglicht wurde. Ein
Vertreter der deutschen Botschaft in Ankara führte nach eigenen
Aussagen mehrere Gespräche mit dem türkischen Justizministerium,
um die Lage von Eva zu verbessern. Eine Rückverlegung nach Batman
war aber schwierig. Das türkische Gesetz sieht eine Rückverlegung
erst nach einer Frist von einem Jahr vor.
In Deutschland kam die Solidaritätsarbeit aufgrund dessen, daß
der Hungerstreik von Eva erst so spät bekannt geworden war, nur
langsam in Gang. Mitte Dezember wandte sich die Informationsstelle Kurdistan
(Berlin) in einem Dringenden Appell an Außenminister
Fischer. Das Kurdistan-Informationszentrum machte in einer Presseerklärung
auf die Situation von Eva aufmerksam und forderte die Verbesserung der
Haftbedingungen. Bundestagsabgeordnete von der PDS (Lippmann-Kasten,
Hübner und Jelpke), sowie die grüne Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses
im Deutschen Bundestag Claudia Roth setzten sich nach Auskunft ihrer
Büros für Eva Juhnke ein.
Am 28. Dezember
wurde bekannt, daß Eva ihren Hungerstreik beendet hat. Nun soll
sie in das Frauengefängnis von Amasya verlegt werden.
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