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So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 3 / Februar 1999 -
Seite 12
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Moskau: Beschädigung
einer Zarengedenktafel gilt heute als Terrorismus:
Vier Jahre Haft für Linksradikalen
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Moskau: beschädigung einer Zarengedenktafel
gilt heute als Terrorismus
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Das Moskauer Stadtgericht verurteilte
Ende Januar in einer geschlossenen Sitzung den 19jährigen arbeitslosen
Bäckerlehrling Andrej Sokolow zu vier Jahren Freiheitsentzug wegen Terrorismus.
Am 18. Juli 1997 hatte Soko-low eine Gedenktafel für die Familie des
letzten russischen Zaren mit Hilfe eines selbstgebastelten Sprengsatzes beschädigt.
Das Attentat erfolgte am Tag der Erschießung der Romanows vor 79 Jahren
und sollte nach Aussage des Täters seinen Protest gegen soziale Ungerechtigkeit
und die Nichtausbezahlung von Löhnen demonstrieren. Auf der naheliegenden
Friedhofsmauer pinselte Sokolow kommunistische Symbolik sowie Parolen wie
»Lohn - den Arbeitern« und »Revolutionäre Partisanengruppen«.
Einige Tage später wurde der linksradikale Jugendliche festgenommen und
in die sonst für »prominente Verdächtige« reservierte
U-Haftanstalt Lefor-towo eingeliefert.
Die Ermittler nahmen sich anderthalb
Jahre Zeit, um die Anklage zu formulieren. Soko-low gehörte dem Revolutionären
Bolschewistischen Jugendverband an, dessen Mitglieder und Sympathisanten auch
andere Attentate gegen monarchistische Denkmäler verübt hatten.
Sokolow machte auf sich im April 1998 aufmerksam, als er und andere »Komsomolzen«
KP-Chef Sjuganow auf dem Roten Platz mit Tomaten bewarfen. Die bisher durch
Schmierereien bekannte Gruppe »Revwojensowjet« (Revolutionärer
Militärrat) bekannte sich zur Sprengung des Denkmals für Nikolai
II. nahe Moskau sowie zu einer »symbolischen Verkleinerung« des
berüchtigten Mam-mutmonuments Peter des Großen. Ihre Aktivisten
sind ebenfalls seit längerer Zeit in Untersuchungshaft, die Explosionen
nehmen jedoch kein Ende. Zum Jahreswechsel wurde in Podolsk eine weitere Romanow-Statue
zerstört.
Obwohl Sokolow keine Verbindung
zu ähnlichen Fällen nachgewiesen wurde und der materielle Schaden
unwesentlich war, hatte die Anklage darauf bestanden, die Tat als terroristisch
zu qualifizieren. Das Strafgesetzbuch sieht dafür fünf bis zehn
Jahre Gefängniß vor. Das Urteil für Sokolow liegt zwar unter
dieser Spanne, wird aber allgemein als nicht adäquat hart angesehen.
Der junge Mann wollte gemäß seiner Aussage mit der Aktion demonstrieren,
daß es »unzulässig ist, Geld für kostspielige Zaren-Denkmäler
auszugeben, während es im Land Hungerleidende gibt«. Die Bombe
ging um 4 Uhr in der Frühe los, als keine Gefahr für Friedhofsbesucher
bestanden hatte.
»Ich werde die Strafe
absitzen, aber meine Gesinnung nicht wechseln«, sagte Sokolow im Gerichtssaal.
Der 19jährige »Terrorist« wird, sollte das Urteil nicht revidiert
werden, der erste linksradikale Verurteilte im neuen Rußland sein. Ein
anderer vielbeachteter »Attentäter«, der Rentner Iwan Orlow,
der vor einigen Monaten einen explosionsbereiten Pkw zum Spasski-Turm lenkte,
starb am 23. Dezember im Butyrki- Gefängnis »an einem Herzanfall«.
(Iwan Nikiforow, Moskau)
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