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So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 2 / Januar 1999 - Seite
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Untersuchungskommission
Andrea Wolf
Münchener Aufruf
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Untersuchungskommission
Andrea Wolf
Internationale
Unabhängige Untersuchungskommission zur Aufklärung der Todesumstände
von Andrea Wolf und weiterer Kämpferinnen durch das türkische Militär
in Kurdistan und zur Untersuchung der Behandlung von Kriegsgefangenen und
Kriegsverbrechen.
Münchner
Aufruf
Der Initiativkreis
der FreundInnen und GenossInnen von Andrea Wolf ruft zur Unterstützung
einer Internationalen unabhängigen Untersuchungskommission auf
Augenzeugen
berichten, daß am 22.10.1998 Andrea Wolf, deutsche Internationalistin
in der YAJK, der Frauenarmee des freien Frauenverbandes innerhalb der Kurdischen
Arbeiterpartei PKK bei Keles/Kurdistan während eines Angriffs der türkischen
Armee gefangengenommen wurde. Nach einem Verhör wurde sie als unbewaffnete
Gefangene erschossen, weil sie sich weigerte mit dem türkischen Militär
zu kooperieren.Wie die Augenzeugen berichten, wurden außer Andrea Wolf
mindestens acht weitere kurdische Guerillas, deren Namen uns noch nicht bekannt
sind, kaltblütig hingerichtet.
Die Erschießung
von wehrlosen Gefangenen erfüllt nach geltendem, internationalem Recht
den Tatbestand des Mordes. Die Tötung bereits entwaffneter und kampfunfähiger
Gefangener ist ein eklatanter Verstoß gegen alle Kriterien des internationalen
Völkerrechts.Die Mißhandlung und Tötung gefangener Kombattantinn/en
ist ausdrücklich durch für alle Staaten geltendes, internationales
Recht verboten. Das wurde in der Haager Landkriegsordnung ebenso festgelegt
wie in den Zustatzprotokollen der Genfer Konvention von 1977, die sowohl für
zwischenstaatliche wie innerstaatliche Konflikte gelten.
Die Ermordung
von Andrea Wolf und der anderen, noch unbekannten Kriegsgefangenen ist offensichtlich
kein Einzelfall. Es gibt zahlreiche Berichte und Hinweise auf systematische
Verstöße der türkischen Armee gegen das internationale Völkerrecht
im Krieg gegen Kurdistan. Während von kurdischer Seite die Genfer Konvention
1995 unterzeichnet wurde und eingehalten wird, verweigert die Türkei
bis heute ihre Unterschrift.
Das Ergebnis
ist ein schmutziger Krieg in Kurdistan, den das türkische Militär
gegen die Zivilbevölkerung und, unter Verletzung internationalen Kriegs-
oder Völkerrechts, auch gegen die Guerilla führt: Seit 1984 gibt
es eine massenhafte Vertreibung der kurdischen Bevölkerung und über
3000 zerstörte Dörfer. Menschen-rechtler/innen verschwinden,
im staatlichen Auftrag wird auf Journalist/innen geschossen und Schriftsteller/innen
werden inhaftiert, gefoltert oder ermordet, weil sie über die Existenz
von Kurdistan sprechen und von der blutigen Realität des türkischen
Krieges gegen Kurdinnen und Kurden berichten.
Der türkische
Staat betreibt diesen Krieg, die Bundesrepublik Deutschland unterstützt
ihn: Mit Militärhilfe, Ausbildung von Spezialeinheiten, enger geheimdienstlicher
und diplomatischer Zusammenarbeit. In der Bundesrepublik Deutschland wurde
die freie politische Betätigung von Kurdinnen und Kurden aufgehoben (PKK-Verbot:
Schließung kurdischer Organisationen und Vereine) und türkische
und kurdische Regimegegner/innen werden in die Türkei abgeschoben.
Nachdem
der Tod von Andrea Wolf und die Umstände bekannt wurden, reagierte die
türkische Regierung auf die offizielle Anfrage der Bundesregierung, in
dem sie den Vorfall abstritt. Diese bisherigen Reaktionen machen deutlich:
Wie unzählige Male vorher soll eine Aufklärung und Verurteilung
der Täter nicht stattfinden.
Deshalb
unterstützen wir die Internationale Unabhängige Untersuchungs-kommisssion
Gemeinsam
mit Lilo Wolf, der Mutter von Andrea, wollen wir eine unabhängige Untersuchung:
Sie soll aufklären, was am 22.10.1998 in Keles/Kurdistan genau geschehen
ist und die Umstände des Todes von Andrea Wolf und mindestens acht weitere
Kämpferinnen recherchieren. Sie soll die Öffentlichkeit darüber
unterrichten, welche völkerrechtlichen, strafrechtlichen und politischen
Konsequenzen aus den Untersuchungsergebnissen zu ziehen sind.
Von zentraler
Bedeutung bei dieser Untersuchung ist: Die Ermordung von Andrea Wolf ist kein
Einzelfall. Das Massaker vom 22.10.1998 steht in einer langen Reihe von Kriegsverbrechen.
Die Statistiken der international renommierten IHD-Menschenrechtsvereine lügen
nicht. Immer wieder begehen türkische Militäreinheiten im Krieg
gegen die kurdische Guerilla Greueltaten: Gefangene werden auf entsetzliche
Weise mißhandelt, gefoltert, Frauen vergewaltigt. Die Arbeit der Kommission
ist insofern von grundsätzlicher Bedeutung. Ihre zentrale Aufgabe wird
es sein, die Systematik der Mißhandlung und Hinrichtung von Kriegsgefangenen
zu klären
Die Aufklärungsarbeit
der Untersuchungskommission soll eine öffentliche Verurteilung des türkischen
Staates unterstützen. Der türkische Staat muß gezwungen werden,
die Genfer Konvention zu unterschreiben, anzuerkennen und einzuhalten. Die
Verantwortlichen für die Mißhandlung, Folter und Ermordung müssen
zur Rechenschaft gezogen werden, der türkische Staat wegen seiner ständigen
Verstöße gegen das Völkerrecht und seiner Kriegsverbrechen
international geächtet werden.
Zudem fordern
wir die sofortige Einstellung der deutschen Militärhilfe an den türkischen
Staat, den Stop der Ausbildung türkischer Spezialeinheiten und die Untersuchung,
Verurteilung und Einstellung der Zusammenarbeit deutscher und türkischer
Geheimdienste.
Die Kommission
soll mit ihrer Arbeit und ihren Initiativen dazu beitragen, die Einhaltung
der Genfer Konvention und des internationalen Völkerrechts durchzusetzen,
sowie eine lückenlose Aufklärung und Bestrafung von Kriegsverbrechen
zu ermöglichen. Menschenrechte sind kein Privileg der Mächtigen,
Menschenrechte sind unteilbar: Ob für Zivilist/innen, Journalist/innen,
Gewerkschafter/innen, Politiker/innen, Soldaten oder Guerilla-Kämpfer/innen.
Auch deshalb
sind wir der Überzeugung, daß die Aufklärung der Kriegsverbrechen
in Kurdistan, deren internationale Verurteilung und Beendigung zu einer politischen
Lösung des Krieges in Kurdistan beitragen kann, die die Rechte und Interessen
des kurdischen Volkes wahrt.
München,
Marburg und Frankfurt, den 22. November 1998
Koordinationsbüro
München c/o Rechtsanwältin Angelika Lex
Landwehrstraße
55, 80336 München
Tel.: 089/
51399300, Fax: 089/ 51399399, eMail: iuk-andrea.wolf@brd.de
(Wer diesen
Aufruf mitunterzeichnen und die Untersuchungskommission unterstützen
will, schreibe bitte an das Koordinationsbüro)
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