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So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 2 / Januar 1999 - Seite
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50
Jahre Menschenrechtscharta
Ein Luxusartikel feierte Geburtstag: Sekt in Paris - Bomben auf Bagdad
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50 Jahre
Menschenrechtscharta
Ein Luxusartikel feierte Geburtstag: Sekt in Paris - Bomben auf Bagdad
Eine wahrhaft
einigende Forderung in diesen Tagen: den Menschenrechten muß anläßlich
des runden Jubiläums und der nahenden Jahrtausendwende weltweit Geltung
verschafft werden. Was in der Konsequenz darunter allerdings verstanden wird,
wer Adressat menschenrechtlicher Initiativen sein soll, darüber
gehen die Meinung dann doch etwas auseinander. Englands Staatschef Blair kennt
keinerlei Interpretationsschwierigkeiten mehr in dieser Frage: Der international
ausrangierte Pinochet wird vorläufig festgesetzt, die militärische
Bosnien-Intervention fortgesetzt, und programmatisch läßt der Labour-Chef
im britischen Unterhaus seine Regierungserklärung zur Irak-Krise
mit dem Satz beginnen Während ich spreche sind unsere Piloten in
der Luft um Frieden und Stabilität zu garantieren....
Der Jahrestag
der UN-Menschenrechtsdeklaration feiert seine 50jährige Wiederkehr in
Paris. Ein Jahrestag von einem formulierten Ideal, das zukunftsweisend
in die Menschheitsgeschichte eingehen sollte. Waren es doch die unmittelbaren
Erfahrungen des 2.Weltkrieges und des organisierten Völkermord der Nazis,
aus deren Konsequenz die Vereinten Nationen die Allgemeine Menschenrechtscharta
verabschiedeten.
Seit Jahren
wird publiziert, erklärt und appelliert in Sachen Menschenrechte. Auch
die Notwendigkeit weltweiter Demokratisierungsprozesse, die Durchsetzung der
Menschenrechte als quasi Doktrin einer zeitgemäßen Außenpolitik
sind keine Erfindung einer rot-grünen Koalition. Es war bereits der langjährige
BND-Chef und ehemalige Außenminister Kinkel, auf dessen Angebot hin
amnesty international anfang der 90er Jahre einen Beratervertrag mit dem Bonner
Außenamt schloß.
Freiheit
von Handel und Wandel
In ihrer
Definition sind die Menschenrechte Instrument zur gesellschaftlichen Regulation
der Gesellschaft. Sie bestimmen das Freiheitsrecht des Einzelnen
gegenüber dem staatlichen Zugriff. Dar-überhinaus regeln sie im
Wortlaut neben der Meinungs- und Religionsfreiheit eine der entscheidenden
Grundbedingungen bürgerlicher Rationalität: Das Recht auf Privateigentum
als Menschenrecht. Entsprechend stehen die Menschenrechte gemäß
der UN-Charta in ihrer aktuellen Definition nicht über gesellschaftlichen
Organisationsformen. Sie sind in ihrem Umfang auch nicht reduziert auf den
Schutz vor Folter oder die Garantie der Mei-nungs- und Pressefreiheit.
Historisch
sind die Menschenrechte eine Antwort auf die Bedürfnisse einer spezifischen,
auf das Individuum konzentrierten gesellschaftlichen Ordnung, deren Herrschaftsprinzipien
dem Individualrecht gegenüber der Gesellschaft zentrale Bedeutung gibt.
Wird von der weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte gesprochen, so wird
damit die Allgemeingültigkeit einer bestimmten Gesellschaftsform quasi
miteingefordert. Anders ausgedrückt: Die Universalisierung der Menschenrechte
impliziert die Globa-lisierung einer gesellschaftlichen Organisation, die
in ihren Grundprinzipien auf der Individualität, der Trennung zwischen
Religion und Staat, sowie dem Recht auf Privateigentum beruht. Diese Errungenschaften
sind nichts anderes als die Grundkonzeption der kapitalistischen Ökonomie,
ihrer Philosophie der Moderne und einer auf formaler Gewaltenteilung basierenden
Rechtsgeschichte.
Wer nun
meint, die allgegenwärtige Forderung nach der Einhaltung der Menschenrechte
sei nur ein optischer und demagogischer Trick der Herrschenden, um eine imperialistische
Außenpolitik neoliberalen Zuschnitts, versetzt mit dem menschenrechtlichen
Diskurs der demokratischen Zivilgesellschaft, besser vermarkten
zu können, der täuscht. Zumindest auf halber Strecke. Die Menschenrechte
sind in ihrem ideologischen Kern kein bloßes Zuckerstück, kein
Luxusartikel, der aus Opportunitätsgründen in Bosnien angewandt
und in der Türkei vergessen wird. Der eingeforderte Schutz für die
Mehrheit der Bürger vor offener staatlicher Despotie ist zugleich die
Einforderung nach gesellschaftlichen Bedingungen für ein uneingeschränktes
und freies kapitalistisches Akkumulationsmodell. Und das funktioniert in bürgerlichen
Demokratien langfristig am besten. Nur notwendigerweise bedient sich der Kapitalismus
der offenen Diktatur. Etwa wie in Chile, wo gegen die sozialistische Perspektive
einer Volksfront-Regierung quasi wie in einem klinischen Laborversuch Pinochets
Bajonette erstmalig eine ganze Bevölkerung und Volkswirtschaft dem neoliberalen
Wirtschatsexperiment unterwarfen - und gewannen.
Frei
und gleich an Würde
Aber ist
das wirklich vereinbar? Alle Menschen sind frei und gleich an Würde
und Rechten geboren. Ist dieser erste und programatische Satz der Erklärung
von 1948 in seinem Sinn nicht der niedergeschriebene Widerspruch zur Logik
kapitalistischer Verwertung? Steht er nicht ebenfalls im Widerspruch zu den
patriarchalen und rassistischen Strukturen der vom Westen geprägten Herrschaftsstrukturen?
Natürlich,
die Menschenrechte sind teilbar. Um zu diesem Urteil zu kommen müssen
nicht erst die Statistiken weltweiter Menschenrechtsverletzungen zitiert werden.
Ein Blick auf bundesdeutsche Straßen genügt. In Polizeirevieren
wird geprügelt und schikaniert, vor allem nicht-deutsche Kleinkriminelle
sind davon betroffen. Aus jedem Abschiebeknast, jedem Sammellager für
Asylsuchende gibt es die Meldungen von Protesten und Revolten gegen menschenunwürdige
Zustände.
Weltweit
ist die Mehrheit der Menschen sowieso von einem Leben in einem Mindestmaß
von Würde entfernt. Von 117 Ländern ist offiziell bekannt, daß
dort gefoltert oder mißhandelt wird. Von 31 Staaten gibt es Statistiken
über Verschwundene. In mehr als doppelt sovielen wird die
Todesstrafe verhängt. Wieviele mittels paramilitärischer Truppen
oder im Zuge von sozialen Säuberungen morden, bleibt im Dunkeln.
Auch die Sklaverei existiert weiter: In den Maqui-ladores, der modernen Schwitzbuden-ökonomie
des Neoliberalismus, bei südamerikanischen Großgrundbesitzern,
im Frauen- und Kinderhandel...
Auch der
schmutzige Krieg war nie nur Exklusivität süd- und mittelamerika-nischer
Folterdiktaturen. Jahrezehntelang bestimmte er die Konzepte der Aufstandsbekämpfung
gegen den inneren Feind in Nordirland und Euskadi. Westliche Demokratien
führen vorzugweise gegen militante Oppositionelle den Krieg verdeckt.
Ausgefeilt sind die Mittel, das Ergebnis aber ist offenkundig: Folter und
Mord an den Außengrenzen der Festung Europa, Verrechtlichung
rassistischer Polizeikontrollen im Innern von Schen-gen-Land.
Ist die Abschaffung dieser Verhältnisse das Ziel, wird uns kein internationaler
Strafgerichtshof, kein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
zur Hilfe kommen. Legitimieren doch diese Institutionen bürgerlichen
Rechts in ihrer Kritik und Ächtung undemokratischer Fälle individueller
Verfolgung, zugleich auch immer die grundsätzliche Rechtmäßigkeit
der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung.
Der Unterschied
zu vor fünfzig Jahren ist: heute wissen alle alles, und wenn vielleicht
nicht alles konkret, so wissen wir doch, daß es passiert. Ein gutes
Beispiel: Die Türkei. Durch den Druck der kurdischen Bewegung und ihrer
Solidaritätsgruppen gibt es hier seit Jahren eine relativ ausführliche
Berichterstattung über die staatliche Verfolgungspraxis der Türkei.
Diejenigen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, werden auf offener
Straße erschossen, gefangengenommen oder verschwinden .
Ebensowenig wie andere reaktionäre Regime macht die türkische Regierung
ein großes Geheimnis darum. Jegliche Menschenrechtscharta führt
das ad Absurdum.
Welchen
Nutzen haben dann überhaupt derartige Deklarationen und darauf basierende
Abkommen, Pakte, und Gesetze zum Schutz der Menschenrechte? Eingeklagt werden
können sie. Formal gibt es eine Gerichtsbarkeit. Das ist alles. Manchmal
hilft es, und das ist wichtig, aber es sagt grundsätzlich nichts aus
über ihre Einhaltung. Menschenrechte sind so doch auch wieder eine Art
Luxus, er wird sich zuweilen geleistet, aber ist doch immer auch abhängig
von wirtschaftlichen, militärischen oder geostrategischen Interessen.
Nicht um Moral geht es, sondern um politische Opportunität.
Auch der
eingerichtete Ständige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg wird diese Abhängikeit nicht aufheben. Kein Internationaler
Gerichtshof vermag dies. Nur eins geschieht: Dem Recht des Westens wird Weltgeltung
verliehen. Ein Pinochet steht dazu nicht im Widerspruch. Im Gegenteil. Eine
denkbare Aburteilung des alten Foltergenerals macht die Sache nur demokratisch
effizienter.
Die
Menschenrechte sind der Grundstein der amerikanischen Demokratie, sagte
US-Präsident Clinton am Tag der Menschenrechte. Damit schließt
er ein: Polizeibrutalität, Folter von Gefangenen, jeden fünften
Tag eine Hinrichtung, nicht zu vergessen 10 Milliarden Dollar Einnahmen jährlich
durch Rüstungsexporte. Nicht zufällig lehnen gerade die USA einen
internationalen Strafgerichtshof ab. Einmischung in die inneren Angelegenheiten
von Gods Own Country sind nicht erwünscht: Recht wird
allenfalls über andere gesprochen. Auch wenn es ernsthaft fast niemand
wirklich bestreitet: Säße Pinochet auf der Anklagebank eines solchen
Strafgerichtes, müßte neben seiner alten Waffenschwester Baronin
Thatcher ebenso die CIA, IBM und ITT Platz nehmen....
Die Verhältnisse
sind nicht so. amnesty international wählt daher den pragmatischen Weg.
Die londoner ai-Zentrale benannte jüngst neben Länderreports und
oftmals lebensrettenden urgent-action Aktionen bei Gewissensgefangenen
als eine der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft, internationale Wirtschaftsunternehmen
in Menschenrechtsfragen zu beraten und öffentlich rechenschaftspflichtig
zu machen.
Völkerrechtliche
Garantien?
1954 wurde
die UNO als Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet, um
zwischenstaatliche Beziehungen zu regeln. Von Anfang an spiegelte sich auch
dort die weltweite Kräftekonstellation wieder. Natürlich, die Momente
sind zahlenmäßig geringer, in denen antiimperi-alistische Positionen
dominierten, als die Interessen insbesondere der führenden imperialistischen
Staaten. Aber zum Beispiel an der Entwicklung des sogenannten humanitären
Kriegsvölkerrechts, wie es sich in den Beschlüssen der UNO niederschlägt,
läßt sich die Bedeutung und der Charakter dieser Institution verdeutlichen.
Der Erfolg bewaffneter Befreiungskämpfe führte seit den 50er Jahren
dazu, daß mit überwältigender Zahl der Mitgliedsstaaten antikoloniale
und antirassistische Auseinandersetzungen den Status von internationalen bewaffneten
Konflikten erhielten, und somit als legitime Kriegsparteien anerkannt wurden.
1973 legitimierte die UNO-Generalversammlung gegen den Widerstand insbesondere
der NATO-Staaten die Gewaltanwendung gegen koloniale und rassistische Unterdrückung.
Heute droht
auch dies zur geschichtlichen Episode zu verkommen. Die Einbrüche im
weltweiten Kräfteverhältnis zugunsten der Bourgeoisie, die Zermürbung,
Erpressung und schließlich Entwaffnung von Befreiungsbewegungen und
die Zersetzung ihrer Politik, der innere Zerfall der sozialistischen Staaten
seit Ende der 80er Jahre, zusammen hat dies die UNO wieder zu einem Instrument
der führenden Staaten und Staatengemeinschaften wie die USA, Westeuropa
und Japan werden lassen. Eine Situation, in der die Durchsetzung westlicher
Staatsräson mehr und mehr Sache der UNO ist, und die Fortführung
des Krieges niedriger Intensität, dem Low-intensity-warfare, unter dem
Deckmantel Wahrung der Menschenrechte erfolgt. Zwangsfrieden,
Entwaffnung der politischen Gegner und deren Unterwerfung sind die Folgen.
1991 spätestens,
während des zweiten Golfkrieges, der militärischen Intervention
der USA im Irak, wurde die Rolle der UNO erneut festgelegt. UNO-Schutztruppen
gestalten sich nun zu Weltpolizisten, die ihren Sinn im Krisenmanagement finden
und keinesfalls in einer Aufhebung der Umstände, die Bürgerkriegssituationen
oder Fluchtbewegungen provozieren. Dieser von ihnen Friede genannte
Zustand beinhaltet noch nicht mal die Abwesenheit von Krieg, er soll gewaltsam
soziale und politische Verhältnisse festschreiben, in denen durch Armut,
Hunger, Massenvertrei-bungen mehr Menschen sterben, als in den bewaffneten
Auseinandersetzungen zwischen Befreiungskämpfen und Imperialismus.
All das
sind Gründe der offiziellen Auslegung und Handhabung der Menschenrechte
unseren Widerstand entgegenzusetzen. Auch und gerade in der Solidarität
mit den politischen Gefangenen weltweit. Die Verwirklichung der Menschenrechte
ist solange eine Frage des Kräfteverhältnisses zwischen Befreiung
und Imperialismus, solange es Kapitalismus gibt. Das heißt, daß
der Kampf um Menschenrechte der Kampf um die Aufhebung der Bedingungen ist,
in denen sie nicht zu verwirklichen sind.
Aus der
geschichtlichen Entwicklung sind Menschenrechte ein bürgerlicher Begriff,
der nicht unkritisch übernommen werden kann, weil sie die individuellen
Rechte des Bürgers, der Bürgerin aus seinen/ihren Pflichten gegenüber
dem Staat ableitet. Menschenrechte waren historisch Kampfbegriff des Bürgertums
gegen den Feudalismus, dann gegen das Proletariat und die kommunistische Bewegung.
Bürgerlich ist dieser Begriff deshalb, weil er eine Ideologie der Gleichheit
behauptet, und nicht von Klassenunterschieden, die es zu überwinden gilt,
ausgeht.
Wenn wir
von Menschenrechten sprechen, meinen wir gerade nicht nur die individuellen
und politischen, sondern auch die sozialen und kollektiven, weil wir die Zusammenhänge
einbeziehen. An den Besitzverhältnissen ist dieser Widerspruch offensichtlich.
Wie kann das Eigentum der einen geschützt sein, während die anderen
verhungern.
Auch deswegen
ist es für uns ein internationaler Kampf, gerade von den Metropolen aus
und dem doch immer noch priviligierten Leben, das wir hier führen.
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