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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 2 / Januar 1999 - Seite 12

Mumia Abu-Jamal wieder von Hinrichtung bedroht
Oberstes Gericht von Pennsylvania lehnt Berufungsantrag von Mumia Abu-Jamal ab

[ Inhalt Nr. 2.]

Mumia Abu-Jamal wieder von Hinrichtung bedroht

Oberstes Gericht von Pennsylvania lehnt Berufungsantrag von Mumia Abu-Jamal ab

Das Oberste Gericht des US-Bundesstaates Pennsylvania hat den Berufungsantrag des zum Tode verurteilten schwarzen Journalisten und ehemaligen Black Panther Mumia Abu-Jamal am 29.10.1998 abgelehnt. Mumia Abu-Jamal war wegen Polizistenmordes in einem manipulierten Verfahren 1982 in Philadelphia zum Tode verurteilt worden. Hunderttausende von Menschen in der ganzen Welt haben ebenso wie Organisationen wie amnesty international in den vergangenen Jahren gegen seine Hinrichtung gekämpft.

Mumia Abu-Jamal wurde in einem rassistisch motivierten Verfahren, in welchem er keinerlei Chancen auf einen fairen Prozess hatte, verurteilt, weil ihm unter anderem vorgeworfen wurde, Unterstützer der schwarzen Bewegung „Move“ zu sein und der radikalen Black Panther Party in den 70er Jahren angehört zu haben.

Vor dem Obersten Gerichtshof von Penn-sylvania kämpfte ein Anwaltsteam unter der Leitung des us-amerikanischen Bürgerrechtsanwalts Len Weinglass für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von 1982. In erster Instanz war der Wieder-aufnahmeantrag Mumia Abu-Jamals von demselben Richter angelehnt worden, der den Skandalprozeß 1982 führte.

Die neuerliche Ablehnung der Berufung gegen dieses Urteil wird dazu führen, daß der Gouverneur von Pennsylvania Thomas Ridge - wie bereits angekündigt - einen neuen Hinrichtungsbefehl unterschreiben wird.

Schon einmal im August 1995 war die Hinrichtung festgesetzt und konnte nur durch das solidarische Handeln hunderttau-sender von Menschen weltweit verhindert werden.

Auch in der jetzigen Situation wird das Anwaltsteam einen Antrag auf Aufschiebung der Hinrichtung stellen, um so den Weg freizumachen, vor Bundesgerichten weitere Berufungsschritte einzuleiten. Eine Aussetzung des Hinrichtungstermins ist aber keinesfalls garantiert. Das Leben von Mumia Abu-Jamal ist unmittelbar bedroht.

Die Entscheidung des Obersten Gerichts von Pennsylvania und die zu erwartende Unterschrift des Gouverneurs unter einen neuen Hinrichtungsbefehl werden allgemein als politische Entscheidungen gewertet. Mumia Abu- Jamal hat den Haß der Herrschenden auf sich gezogen, da er als engagierter Journalist immer wieder gegen Rassismus und Polizeibrutalität gegen Nichtweiße in Philadelphia geschrieben hat. Auch aus der Todeszelle heraus kämpfte er weiter gegen Rassimus und die Todesstrafe. Dies ist einer der Gründe, warum die Herrschenden in den USA seinen Tod wollen.

Mumia Abu-Jamal schreibt am 31.10.98 zu dem Urteil: „Am 29. Oktober 1998 hat der Oberste Gerichtshof von Pennsyl-vania ein kollektives Verbrechen begangen: Er hat den juristisch vorgeschriebenen Weg ignoriert, ein faires Verfahren abgewürgt und Gerechtigkeit mit Füßen getreten. Aber auch nach diesem juristischen Todesurteil - mit leichter Hand getroffen - bleibe ich unschuldig.“

Die in einer bundesweiten Kampagne zusammengeschlossenen Mumia Abu-Jamal -Solidaritätsgruppen rufen dazu auf, gegen dieses Urteil zu protestieren.

In vielen Städten der BRD gab es vom 05.12.98 bis 12.12.98 Aktionstage mit Demonstrationen, Kundgebungen vor US-Einrichtungen, Veranstaltungen, Transparentaktionen, Lesungen aus Mumias Büchern, usw.

Die Solidaritätsaktionen gegen den drohenden Justizmord werden bundesweit und international fortgesetzt werden. Achtet auf Ankündigungen in eurer Stadt oder wendet euch für weitere Informationen (Auch für die Bestellung des Freedom Now!-Bulletins und Unterschriftenlisten) an:

Archiv ’92, Kampagne Mumia Abu-Jamal, Postfach 150323, 28093 Bremen

Solidaritätsbündnis für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal, B 5, Brigittenstr. 5, 20359 Hamburg, Fax: 040/43189038


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:19
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