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So
oder So - Die Libertad!-Zeitung
- Nr. 2 / Januar 1999 - Seite
12
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Mumia Abu-Jamal
wieder von Hinrichtung bedroht
Oberstes Gericht von Pennsylvania lehnt Berufungsantrag von Mumia
Abu-Jamal ab
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Mumia
Abu-Jamal wieder von Hinrichtung bedroht
Oberstes
Gericht von Pennsylvania lehnt Berufungsantrag von Mumia Abu-Jamal ab
Das Oberste
Gericht des US-Bundesstaates Pennsylvania hat den Berufungsantrag des zum
Tode verurteilten schwarzen Journalisten und ehemaligen Black Panther Mumia
Abu-Jamal am 29.10.1998 abgelehnt. Mumia Abu-Jamal war wegen Polizistenmordes
in einem manipulierten Verfahren 1982 in Philadelphia zum Tode verurteilt
worden. Hunderttausende von Menschen in der ganzen Welt haben ebenso wie Organisationen
wie amnesty international in den vergangenen Jahren gegen seine Hinrichtung
gekämpft.
Mumia Abu-Jamal
wurde in einem rassistisch motivierten Verfahren, in welchem er keinerlei
Chancen auf einen fairen Prozess hatte, verurteilt, weil ihm unter anderem
vorgeworfen wurde, Unterstützer der schwarzen Bewegung Move
zu sein und der radikalen Black Panther Party in den 70er Jahren angehört
zu haben.
Vor dem
Obersten Gerichtshof von Penn-sylvania kämpfte ein Anwaltsteam unter
der Leitung des us-amerikanischen Bürgerrechtsanwalts Len Weinglass für
eine Wiederaufnahme des Verfahrens von 1982. In erster Instanz war der Wieder-aufnahmeantrag
Mumia Abu-Jamals von demselben Richter angelehnt worden, der den Skandalprozeß
1982 führte.
Die neuerliche
Ablehnung der Berufung gegen dieses Urteil wird dazu führen, daß
der Gouverneur von Pennsylvania Thomas Ridge - wie bereits angekündigt
- einen neuen Hinrichtungsbefehl unterschreiben wird.
Schon einmal
im August 1995 war die Hinrichtung festgesetzt und konnte nur durch das solidarische
Handeln hunderttau-sender von Menschen weltweit verhindert werden.
Auch in
der jetzigen Situation wird das Anwaltsteam einen Antrag auf Aufschiebung
der Hinrichtung stellen, um so den Weg freizumachen, vor Bundesgerichten weitere
Berufungsschritte einzuleiten. Eine Aussetzung des Hinrichtungstermins ist
aber keinesfalls garantiert. Das Leben von Mumia Abu-Jamal ist unmittelbar
bedroht.
Die Entscheidung
des Obersten Gerichts von Pennsylvania und die zu erwartende Unterschrift
des Gouverneurs unter einen neuen Hinrichtungsbefehl werden allgemein als
politische Entscheidungen gewertet. Mumia Abu- Jamal hat den Haß der
Herrschenden auf sich gezogen, da er als engagierter Journalist immer wieder
gegen Rassismus und Polizeibrutalität gegen Nichtweiße in Philadelphia
geschrieben hat. Auch aus der Todeszelle heraus kämpfte er weiter gegen
Rassimus und die Todesstrafe. Dies ist einer der Gründe, warum die Herrschenden
in den USA seinen Tod wollen.
Mumia Abu-Jamal
schreibt am 31.10.98 zu dem Urteil: Am 29. Oktober 1998 hat der Oberste
Gerichtshof von Pennsyl-vania ein kollektives Verbrechen begangen: Er hat
den juristisch vorgeschriebenen Weg ignoriert, ein faires Verfahren abgewürgt
und Gerechtigkeit mit Füßen getreten. Aber auch nach diesem juristischen
Todesurteil - mit leichter Hand getroffen - bleibe ich unschuldig.
Die in einer
bundesweiten Kampagne zusammengeschlossenen Mumia Abu-Jamal -Solidaritätsgruppen
rufen dazu auf, gegen dieses Urteil zu protestieren.
In vielen
Städten der BRD gab es vom 05.12.98 bis 12.12.98 Aktionstage mit Demonstrationen,
Kundgebungen vor US-Einrichtungen, Veranstaltungen, Transparentaktionen, Lesungen
aus Mumias Büchern, usw.
Die Solidaritätsaktionen
gegen den drohenden Justizmord werden bundesweit und international fortgesetzt
werden. Achtet auf Ankündigungen in eurer Stadt oder wendet euch für
weitere Informationen (Auch für die Bestellung des Freedom Now!-Bulletins
und Unterschriftenlisten) an:
Archiv 92,
Kampagne Mumia Abu-Jamal, Postfach 150323, 28093 Bremen
Solidaritätsbündnis
für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal, B 5, Brigittenstr. 5, 20359 Hamburg,
Fax: 040/43189038
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