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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - MAGAZIN Nr. 2/Sommer 2000 - Seite 30-31
Pedro Mahecha: Ein Baustein des Friedens
[ Inhalt MAGAZIN Nr. 2.]
Pedro Mahecha
Ein Baustein des Friedens
Der Friedensprozess erfordert den Austausch von Kriegsgefangenen
von Pedro Mahecha, Anwaltskollektiv José Alvear Restrepo


Der Krieg in Kolumbien lässt sich, unabhängig der Bewertung des politischen und wirtschaftlichen Systems auf der einen, des Programms der bewaffneten Aufständischen auf der anderen Seite, als strategischer Zusammenstoss charakterisieren. Ein Konflikt zwischen denen, die die heute dominierende Gesellschaftsordnung verteidigen und jenen, die diese transformieren oder abschaffen wollen. Der über vierzig Jahre andauernde Konflikt durchdringt mitsamt seinen politischen, militärischen, wirtschaftlichen und sozialen Gründe und Folgen das ganze Land und betrifft die gesamte Bevölkerung. Dass eine militärische Lösung des Konflikts unmöglich ist, wird seit geraumer Zeit breit anerkannt. Gleichwohl schränkt diese Erkenntnis seine beständige Ausweitung zu einem umfassenden Bürgerkrieg keineswegs ein. Die Menschenrechtsverletzungen und Ver-stösse gegen das humanitäre Völkerrecht, die sowohl durch staatliche und parastaatliche Akteure wie auch durch die Aufständischen begangen werden, steigen an. Die Zahl der Festnahmen von tatsächlichen oder vermeintlichen Aufständischen durch den Staat hat sich ebenso dramatisch erhöht, wie die Festnahmen von Soldaten und Polizisten durch die Guerilla.

Ohne an dieser Stelle den Sinn der gesellschaftlichen Funktion von Gefängnissen zu diskutieren, kann man festhalten, dass die Festnahme von Kombattanten in keinem Fall dem Ziel einer Resozialisierung dienen kann, das dem Strafvollzug unterstellt wird. Sie erfolgt allein zur Erlangung eines momentanen militärischen Vorteils. Im Sinne des Internationalen Völkerrechts ist die Festnahme eines gegnerischen Kombattanten seiner Verwundung oder Tötung vorzuziehen. Wenn also die Ziele des modernen Strafvollzugs auf Kombattanten keine Anwendung finden können - was als sicher gelten kann - folgt daraus, dass die Gefangennahme einer Geiselnahme gleichkommt, wenn sie den Zeitrahmen übersteigt, der für einen momentanen militärischen Vorteil als angemessen gelten kann.

Gefangengenommene Kombattanten können nicht der Gerichtsbarkeit der gegnerischen Partei unterworfen werden, da diese von den Kombattanten als illegitim betrachtet wird. Selbst bei strikter Einhaltung der staatlichen Legalität beziehungsweise der revolutionären Normen der Guerilla kann auf diese Weise niemals Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gewährleistet werden. Deshalb kann die Behandlung von Kriegsgefangenen nur auf dem von beiden Seiten anerkannten Völkerrecht basieren.

Der juristische Rahmen für einen Gefangenenaustausch ist in Kolumbien gegeben. Er besteht aus den vier Genfer Konventionen von 1948 sowie den Zusatzprotokollen I und II von 1977, die durch den kolumbianischen Staat ordnungsgemäss unterzeichnet und ratifiziert worden sind. Das II. Zusatzprotokoll, das Normen und regulative Parameter für innere Konflikte beinhaltet, ermöglicht die Einbeziehung der Aufständischen als internationales Rechtssubjekt. Die Aufständischen erfüllen die in der III. Genfer Konvention und dem I. Zusatzprotokoll festgelegten Kriterien legitimer Kombattanten: Man kann ohne Mühe feststellen, dass sie für den Gegner erkennbar sind, ihre Waffen offen tragen, ihre Truppen über verantwortliche Befehlshaber verfügen und ihre Verhaltensregeln auf dem Respekt der Gesetze und Gebräuche des Krieges basieren.

Die juristische Legitimität wird durch die faktische politische Anerkennung untermauert, die beide Parteien ihrem Gegner bereits mehrfach haben zuteil werden lassen. Letztes Jahr unterzeichneten die Regierung und die Führung der FARC-EP einen Vertrag über die unbefristete Räumung der Zone, in der nun die Friedensgespräche stattfinden. Bereits zuvor hatten beide Parteien ein Abkommen über die befristete Räumung einer Zone zum Zweck der Freilassung einer Gruppe durch die FARC-EP gefangengenommer Soldaten erzielt. Und schon sehr viel früher hatten beide Parteien einen beidseitigen Waffenstillstand vereinbart.

Ein Gefangenenaustausch darf nicht als Konzession oder Zeichen der Schwäche einer der beiden Parteien aufgefasst werden. In gleicher Weise, wie die Gefangenschaft der Guerillakämpfer einerseits, der Soldaten und Polizisten andererseits ein Zeichen der Verschärfung des Krieges sind, wird ihr Austausch ein Zeichen seiner Humanisierung und ein Baustein eines dauerhaften Friedens werden. Nichts spricht heute gegen einen Austausch von Kriegsgefangenen. Offensichtliche humanitäre Gründe und schwerwiegende politische Gründe, die Förderung des Friedensprozesses, erfordern geradezu die geregelte wechselseitige Freilassung der Gefangenen. Wenn der Austausch ein Baustein des Friedens ist, so ist seine Ablehnung gleichbedeutend damit, Öl ins Feuer zu giessen und weitere Gründe für die Verlängerung und Verschärfung des Krieges zu schaffen. Jene, die den Austausch der Kriegsgefangenen zu verhindern suchen, handeln aus einer Logik des Krieges, nicht des Friedens.

Das Anwaltskollektiv José Alvear Restrepo, dem ich angehöre, setzt sich dafür ein, dass die Regierung und die Aufständischen, die den Weg zu einem umfassenden Friedensabkommen beschritten haben, zunächst eine humanitäre Vereinbarung treffen, die den Schutz der Zivilbevölkerung und der Kriegsgefangenen garantiert. Auch wenn eine solche Vereinbarung auf der Tagesordnung der Verhandlungen zwischen Regierung und FARC-EP steht, sehen wir, dass der Weg bis zu ihrer Konkretisierung noch weit ist. Unserer Überzeugung und historischen Verpflichtung als Menschenrechtsverteidiger folgend, stellen wir unsere Arbeit dem Projekt des Austausches der Kriegsgefangenen zur Verfügung.


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:17
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