Pedro Mahecha
Ein Baustein des Friedens
Der Friedensprozess erfordert den Austausch von Kriegsgefangenen
von Pedro Mahecha, Anwaltskollektiv José Alvear Restrepo
Der Krieg in Kolumbien lässt sich, unabhängig der Bewertung
des politischen und wirtschaftlichen Systems auf der einen, des Programms
der bewaffneten Aufständischen auf der anderen Seite, als strategischer
Zusammenstoss charakterisieren. Ein Konflikt zwischen denen, die die
heute dominierende Gesellschaftsordnung verteidigen und jenen, die diese
transformieren oder abschaffen wollen. Der über vierzig Jahre andauernde
Konflikt durchdringt mitsamt seinen politischen, militärischen,
wirtschaftlichen und sozialen Gründe und Folgen das ganze Land
und betrifft die gesamte Bevölkerung. Dass eine militärische
Lösung des Konflikts unmöglich ist, wird seit geraumer Zeit
breit anerkannt. Gleichwohl schränkt diese Erkenntnis seine beständige
Ausweitung zu einem umfassenden Bürgerkrieg keineswegs ein. Die
Menschenrechtsverletzungen und Ver-stösse gegen das humanitäre
Völkerrecht, die sowohl durch staatliche und parastaatliche Akteure
wie auch durch die Aufständischen begangen werden, steigen an.
Die Zahl der Festnahmen von tatsächlichen oder vermeintlichen Aufständischen
durch den Staat hat sich ebenso dramatisch erhöht, wie die Festnahmen
von Soldaten und Polizisten durch die Guerilla.
Ohne an dieser
Stelle den Sinn der gesellschaftlichen Funktion von Gefängnissen
zu diskutieren, kann man festhalten, dass die Festnahme von Kombattanten
in keinem Fall dem Ziel einer Resozialisierung dienen kann, das dem
Strafvollzug unterstellt wird. Sie erfolgt allein zur Erlangung eines
momentanen militärischen Vorteils. Im Sinne des Internationalen
Völkerrechts ist die Festnahme eines gegnerischen Kombattanten
seiner Verwundung oder Tötung vorzuziehen. Wenn also die Ziele
des modernen Strafvollzugs auf Kombattanten keine Anwendung finden können
- was als sicher gelten kann - folgt daraus, dass die Gefangennahme
einer Geiselnahme gleichkommt, wenn sie den Zeitrahmen übersteigt,
der für einen momentanen militärischen Vorteil als angemessen
gelten kann.
Gefangengenommene
Kombattanten können nicht der Gerichtsbarkeit der gegnerischen
Partei unterworfen werden, da diese von den Kombattanten als illegitim
betrachtet wird. Selbst bei strikter Einhaltung der staatlichen Legalität
beziehungsweise der revolutionären Normen der Guerilla kann auf
diese Weise niemals Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gewährleistet
werden. Deshalb kann die Behandlung von Kriegsgefangenen nur auf dem
von beiden Seiten anerkannten Völkerrecht basieren.
Der juristische
Rahmen für einen Gefangenenaustausch ist in Kolumbien gegeben.
Er besteht aus den vier Genfer Konventionen von 1948 sowie den Zusatzprotokollen
I und II von 1977, die durch den kolumbianischen Staat ordnungsgemäss
unterzeichnet und ratifiziert worden sind. Das II. Zusatzprotokoll,
das Normen und regulative Parameter für innere Konflikte beinhaltet,
ermöglicht die Einbeziehung der Aufständischen als internationales
Rechtssubjekt. Die Aufständischen erfüllen die in der III.
Genfer Konvention und dem I. Zusatzprotokoll festgelegten Kriterien
legitimer Kombattanten: Man kann ohne Mühe feststellen, dass sie
für den Gegner erkennbar sind, ihre Waffen offen tragen, ihre Truppen
über verantwortliche Befehlshaber verfügen und ihre Verhaltensregeln
auf dem Respekt der Gesetze und Gebräuche des Krieges basieren.
Die juristische
Legitimität wird durch die faktische politische Anerkennung untermauert,
die beide Parteien ihrem Gegner bereits mehrfach haben zuteil werden
lassen. Letztes Jahr unterzeichneten die Regierung und die Führung
der FARC-EP einen Vertrag über die unbefristete Räumung der
Zone, in der nun die Friedensgespräche stattfinden. Bereits zuvor
hatten beide Parteien ein Abkommen über die befristete Räumung
einer Zone zum Zweck der Freilassung einer Gruppe durch die FARC-EP
gefangengenommer Soldaten erzielt. Und schon sehr viel früher hatten
beide Parteien einen beidseitigen Waffenstillstand vereinbart.
Ein Gefangenenaustausch
darf nicht als Konzession oder Zeichen der Schwäche einer der beiden
Parteien aufgefasst werden. In gleicher Weise, wie die Gefangenschaft
der Guerillakämpfer einerseits, der Soldaten und Polizisten andererseits
ein Zeichen der Verschärfung des Krieges sind, wird ihr Austausch
ein Zeichen seiner Humanisierung und ein Baustein eines dauerhaften
Friedens werden. Nichts spricht heute gegen einen Austausch von Kriegsgefangenen.
Offensichtliche humanitäre Gründe und schwerwiegende politische
Gründe, die Förderung des Friedensprozesses, erfordern geradezu
die geregelte wechselseitige Freilassung der Gefangenen. Wenn der Austausch
ein Baustein des Friedens ist, so ist seine Ablehnung gleichbedeutend
damit, Öl ins Feuer zu giessen und weitere Gründe für
die Verlängerung und Verschärfung des Krieges zu schaffen.
Jene, die den Austausch der Kriegsgefangenen zu verhindern suchen, handeln
aus einer Logik des Krieges, nicht des Friedens.
Das Anwaltskollektiv
José Alvear Restrepo, dem ich angehöre, setzt sich dafür
ein, dass die Regierung und die Aufständischen, die den Weg zu
einem umfassenden Friedensabkommen beschritten haben, zunächst
eine humanitäre Vereinbarung treffen, die den Schutz der Zivilbevölkerung
und der Kriegsgefangenen garantiert. Auch wenn eine solche Vereinbarung
auf der Tagesordnung der Verhandlungen zwischen Regierung und FARC-EP
steht, sehen wir, dass der Weg bis zu ihrer Konkretisierung noch weit
ist. Unserer Überzeugung und historischen Verpflichtung als Menschenrechtsverteidiger
folgend, stellen wir unsere Arbeit dem Projekt des Austausches der Kriegsgefangenen
zur Verfügung.
|