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Zeitung für internationale Solidarität für die Freiheit der politischen Gefangenen!
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - EXTRA Juni 2001
 
Deportation.Class
[ Inhalt EXTRA Juni 2001.]

Absehbarer Tod
Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht forderten in der Schweiz das zweite Todesopfer.

[Artikel aus "deportation.class", gemeinsame Zeitung von 'kein mensch ist illegal' und 'Libertad!' - Juni 2001, Seite 3]

Es war Nacht. Samson Chukwu lag schlafend auf der Pritsche seiner Zelle im «Centre d'application de la loi sur les mesures de contrainte». So nennt man im Welschland die Ausschaffungsgefängnisse. Um zwei Uhr stürmten zwei Polizisten die Zelle - Mitglieder der «unité spéciale d'intervention», der für Geiselnahmen und Antiterroreinsätze ausgebildeten Männer der Walliser Kantonspolizei. Sie hatten den Auftrag, den 27jährigen Nigerianer nach Zürich zu bringen. Dort wartete ein vom Bundesamt für Flüchtlinge gechartertes Kleinflugzeug. Es flog am Morgen des 1. Mai nach Lagos ab - mit zwei anderen Ausschaffungsgefangenen und vielen Polizisten, aber ohne Samson Chukwu. Er war bereits tot. Was sich am 1. Mai 2001 zwischen zwei und drei Uhr in der Zelle des Ausschaffungsgefängnisses in Granges abgespielt hat, lässt sich im Moment erst erahnen. Sicher ist, dass die offizielle Version nicht zutreffen kann. «Der Insasse widersetzte sich heftig», schrieb die Walliser Kantonspolizei am 1. Mai ins Communiqué, um tags darauf bereits mitzuteilen, dass an der Leiche keine Spuren von Gewalt sichtbar seien. Der Wahrheit näher
Gezielte Gewaltorgien
kommt man, wenn man die Aussage des Kameruners Gilbert Kouam zu Rate zieht, der im April 2000 im Zürcher Flughafengefängnis erlebt hat, was vor einem Charterflug des BFF in den Ausschaffungszellen passiert. Morgens um vier Uhr haben vier vermummte Kantonspolizisten der Einsatzgruppe Diamant seine Zelle gestürmt. Die Beamten pressten ihn auf die Pritsche, drückten ein Kissen auf seinen Mund, drehten ihm seine Arme auf den Rücken, legten ihm Handschellen an und schleiften ihn aus der Zelle. Der Arzt im Universitätsspital von Yaoundé diagnostizierte tags darauf von Schlägen herrührende Hämatome am Brustkorb und den Extremitäten, und eine offene Wunde am Kinn. Gilberts in Zürich verbliebener Zellengenosse zog seine Rekurse zurück und liess sich auf den nächsten Flieger nach Afrika bringen. Die Gewaltorgien der Polizeischläger sind nicht ziellos. Man will den Widerstand der Gefangenen, die sich bereits einmal einer Ausschaffung widersetzt haben, gleich zu Beginn der Ausschaffung brechen. Die Häftlinge müssen pünktlich für den Abflug der Charter auf dem Flughafen sein, sonst sind die 200000 Franken, die das Bundesamt für Flüchtlinge (BBF) in den Flug investiert, in den Sand gesetzt. «Wenn Sie eine Ausschaffung Level 3 machen, dürfen Sie nicht mit Gefühl operieren», hat der Chef der Zürcher Flughafenpolizei 1999 im Fernsehen erklärt. Samson Chukwu lag also auf der Pritsche, als die Walliser Rambos in seine Zelle eindrangen. Sie überwältigten ihn, legten ihn auf den Bauch, drehten ihm die Arme auf den Rücken, legten ihm Handschellen an. Dann habe der Mann plötzlich nicht mehr reagiert, heisst es in den Erklärungen der Walliser Behörden. Um 3 Uhr habe der herbeigerufene Arzt nur noch den Tod des Nigerianers feststellen können. Woran ist Samson Chukwu gestorben? Für die Fachleute auf der Rechtsmedizin in Lausanne, die das medizinische Gutachten verfassen müssen, wird eine Hypothese im Vordergrund stehen. «Positional Asphyxia» oder «plötzlicher Gewahrsamstod». Walter Bär, Professor des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Zürich, hat in seinem Gutachten zum Tod von Khaled Abuzarifa bereits darauf hingewiesen. «Unter dem Begriff 'positional asphyxia'» würden «Todesfälle von Personen in Polizeigewahrsam beschrieben, die nach starker Erregung und physischer und verbaler Gegenwehr von den Polizeikräften zu Boden gezwungen worden waren und denen anschliessend die Handgelenke mit den Fussgelenken auf der Körperrückseite verknüpft worden und die in Bauchlage gebracht innerhalb von Minuten verstorben sind».
Die Berner Polizeivorsteherin Dora Andres (FDP) weigert sich noch heute, die Verantwortung für den Tod von Khaled Abuzarifa zu übernehmen. Für das Bundesamt für Flüchtlinge hat Peter Gysling auf Anfrage des Vorwärts erklärt, dass nach dem Tod von Samson Chukwu noch nicht einmal diskutiert worden sei, ob Handlungsbedarf bestünde. Chukwu sei ein Walliser Fall. Im übrigen warte man die Ergebnisse der Autopsie ab. Wenn jemand tot vom Velo falle,
Lügen und Vertuschungen
müsse man auch zuerst in Erfahrung bringen, weshalb er gestorben sei. Und so nimmt der Reigen der Lügen und Vertuschungen wie im Fall von Khaled Abuzarifa seinen Lauf. Während die Brüder von Samson Chukwu auf eine Erlaubnis der Fremdenpolizei für ihre Einreise in die Schweiz warten, dürfen die Walliser Behörden das Opfer als Drogendealer verunglimpfen und wild über mögliche, für sie vorteilhafte Todesursachen spekulieren. Dabei ist allen klar: Wenn man nicht versucht hätte, Samson Chukwu mit einem Charterflugzeug nach Lagos zu deportieren, würde der 27jährige Nigerianer heute noch leben. Nicht die beiden Beamten, die ihn aus seiner Zelle schleifen wollten, haben Samson Chukwu tot geschlagen. Die wirklichen Täter sitzen im Departement von Ruth Metzler in Bern und in den Chefetagen der Justiz- und Polizeidepartemente der Kantone. Angetrieben werden sie von einem kruden Rassismus. Denn das, was Samson Chukwu, Gilbert Kouam und Khaled Abuzarifa in der Schweiz widerfahren ist, würde kein Beamter, keine Regierungsrätin und auch kein Bundesamtsdirektor auch nur im Traum einem weissen Schweizer antun wollen.


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CopyLeft © Libertad! / Dokument zuletzt geändert am 11.03.2006 - 18:16
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