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Absehbarer Tod
Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht forderten in der Schweiz das
zweite Todesopfer.
[Artikel aus "deportation.class",
gemeinsame Zeitung von 'kein mensch ist illegal' und 'Libertad!' - Juni
2001, Seite 3]
Es
war Nacht. Samson Chukwu lag schlafend auf der Pritsche seiner Zelle
im «Centre d'application de la loi sur les mesures de contrainte».
So nennt man im Welschland die Ausschaffungsgefängnisse. Um zwei
Uhr stürmten zwei Polizisten die Zelle - Mitglieder der «unité
spéciale d'intervention», der für Geiselnahmen und
Antiterroreinsätze ausgebildeten Männer der Walliser Kantonspolizei.
Sie hatten den Auftrag, den 27jährigen Nigerianer nach Zürich
zu bringen. Dort wartete ein vom Bundesamt für Flüchtlinge
gechartertes Kleinflugzeug. Es flog am Morgen des 1. Mai nach Lagos
ab - mit zwei anderen Ausschaffungsgefangenen und vielen Polizisten,
aber ohne Samson Chukwu. Er war bereits tot. Was sich am 1. Mai 2001
zwischen zwei und drei Uhr in der Zelle des Ausschaffungsgefängnisses
in Granges abgespielt hat, lässt sich im Moment erst erahnen. Sicher
ist, dass die offizielle Version nicht zutreffen kann. «Der Insasse
widersetzte sich heftig», schrieb die Walliser Kantonspolizei
am 1. Mai ins Communiqué, um tags darauf bereits mitzuteilen,
dass an der Leiche keine Spuren von Gewalt sichtbar seien. Der Wahrheit
näher
Gezielte Gewaltorgien
kommt man, wenn man die Aussage des Kameruners Gilbert Kouam zu Rate
zieht, der im April 2000 im Zürcher Flughafengefängnis erlebt
hat, was vor einem Charterflug des BFF in den Ausschaffungszellen passiert.
Morgens um vier Uhr haben vier vermummte Kantonspolizisten der Einsatzgruppe
Diamant seine Zelle gestürmt. Die Beamten pressten ihn auf die
Pritsche, drückten ein Kissen auf seinen Mund, drehten ihm seine
Arme auf den Rücken, legten ihm Handschellen an und schleiften
ihn aus der Zelle. Der Arzt im Universitätsspital von Yaoundé
diagnostizierte tags darauf von Schlägen herrührende Hämatome
am Brustkorb und den Extremitäten, und eine offene Wunde am Kinn.
Gilberts in Zürich verbliebener Zellengenosse zog seine Rekurse
zurück und liess sich auf den nächsten Flieger nach Afrika
bringen. Die Gewaltorgien der Polizeischläger sind nicht ziellos.
Man will den Widerstand der Gefangenen, die sich bereits einmal einer
Ausschaffung widersetzt haben, gleich zu Beginn der Ausschaffung brechen.
Die Häftlinge müssen pünktlich für den Abflug der
Charter auf dem Flughafen sein, sonst sind die 200000 Franken, die das
Bundesamt für Flüchtlinge (BBF) in den Flug investiert, in
den Sand gesetzt. «Wenn Sie eine Ausschaffung Level 3 machen,
dürfen Sie nicht mit Gefühl operieren», hat der Chef
der Zürcher Flughafenpolizei 1999 im Fernsehen erklärt. Samson
Chukwu lag also auf der Pritsche, als die Walliser Rambos in seine Zelle
eindrangen. Sie überwältigten ihn, legten ihn auf den Bauch,
drehten ihm die Arme auf den Rücken, legten ihm Handschellen an.
Dann habe der Mann plötzlich nicht mehr reagiert, heisst es in
den Erklärungen der Walliser Behörden. Um 3 Uhr habe der herbeigerufene
Arzt nur noch den Tod des Nigerianers feststellen können. Woran
ist Samson Chukwu gestorben? Für die Fachleute auf der Rechtsmedizin
in Lausanne, die das medizinische Gutachten verfassen müssen, wird
eine Hypothese im Vordergrund stehen. «Positional Asphyxia»
oder «plötzlicher Gewahrsamstod». Walter Bär,
Professor des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Zürich,
hat in seinem Gutachten zum Tod von Khaled Abuzarifa bereits darauf
hingewiesen. «Unter dem Begriff 'positional asphyxia'» würden
«Todesfälle von Personen in Polizeigewahrsam beschrieben,
die nach starker Erregung und physischer und verbaler Gegenwehr von
den Polizeikräften zu Boden gezwungen worden waren und denen anschliessend
die Handgelenke mit den Fussgelenken auf der Körperrückseite
verknüpft worden und die in Bauchlage gebracht innerhalb von Minuten
verstorben sind».
Die Berner Polizeivorsteherin Dora Andres (FDP) weigert sich noch heute,
die Verantwortung für den Tod von Khaled Abuzarifa zu übernehmen.
Für das Bundesamt für Flüchtlinge hat Peter Gysling auf
Anfrage des Vorwärts erklärt, dass nach dem Tod von Samson
Chukwu noch nicht einmal diskutiert worden sei, ob Handlungsbedarf bestünde.
Chukwu sei ein Walliser Fall. Im übrigen warte man die Ergebnisse
der Autopsie ab. Wenn jemand tot vom Velo falle,
Lügen und Vertuschungen
müsse man auch zuerst in Erfahrung bringen, weshalb er gestorben
sei. Und so nimmt der Reigen der Lügen und Vertuschungen wie im
Fall von Khaled Abuzarifa seinen Lauf. Während die Brüder
von Samson Chukwu auf eine Erlaubnis der Fremdenpolizei für ihre
Einreise in die Schweiz warten, dürfen die Walliser Behörden
das Opfer als Drogendealer verunglimpfen und wild über mögliche,
für sie vorteilhafte Todesursachen spekulieren. Dabei ist allen
klar: Wenn man nicht versucht hätte, Samson Chukwu mit einem Charterflugzeug
nach Lagos zu deportieren, würde der 27jährige Nigerianer
heute noch leben. Nicht die beiden Beamten, die ihn aus seiner Zelle
schleifen wollten, haben Samson Chukwu tot geschlagen. Die wirklichen
Täter sitzen im Departement von Ruth Metzler in Bern und in den
Chefetagen der Justiz- und Polizeidepartemente der Kantone. Angetrieben
werden sie von einem kruden Rassismus. Denn das, was Samson Chukwu,
Gilbert Kouam und Khaled Abuzarifa in der Schweiz widerfahren ist, würde
kein Beamter, keine Regierungsrätin und auch kein Bundesamtsdirektor
auch nur im Traum einem weissen Schweizer antun wollen.
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