Verfassungsschutzbericht NRW 2003 (Auszug)

Militanzdebatte geht weiter

In Teilen der gewaltbereiten Linken wird im Rahmen einer "Militanzdebatte" seit Juni 2001 über neue Organisationsformen und militante Handlungsoptionen bis hin zur "Exekution von Entscheidungsträgern" diskutiert. Als Diskussionsplattform hat dabei vor allem die Berliner Autonomenzeitschrift 'Interim' gedient. Seit etwa Mai 2003 ist die Diskussion auch im Internet zu verfolgen. In Selbstbezichtigungsschreiben haben sich an der Debatte beteiligte Gruppierungen zu Brandanschlägen vor allem auf staatliche Gebäude und Dienstfahrzeuge bekannt. In einer im Internet und in Szenepublikationen verbreiteten "Presseerklärung zum revolutionären 1. Mai 2003" wird von der für die Debatte maßgeblich verantwortlichen 'militanten gruppe' dazu aufgerufen, "EntscheidungsträgerInnen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft materiell und körperlich (an)greifbar zu machen". Genannt werden im so bezeichneten Bereich der "Sozialtechnokratie" auch drei Sozial- beziehungsweise Ordnungsämter und deren Mitarbeiter als potenzielle Angriffsziele in NRW.

Die theoretische Diskussion wird durch sporadisch verübte Anschläge vor allem auf staatliche Gebäude und Dienstfahrzeuge begleitet. Allein der 'militanten gruppe' können im Jahre 2003 fünf Anschläge mit zum Teil hohem Sachschaden zugerechnet werden:

- 1. Januar Brandanschlag auf das Gebäude des Finanzamtes Berlin-Neukölln
- 26. Februar Brandanschlag auf zwei Bundeswehrfahrzeuge in Petershagen/Brandenburg
- 27./28. April Brandanschlag auf das Arbeitsamt Berlin Süd-West
- 18. September Brandanschlag auf ein Dienstfahrzeug der Staatsanwaltschaft Halle/Naumburg und auf das Gebäude des Oberlandesgerichts Naumburg
- 30. Oktober Brandanschlag auf das Fahrzeug einer Entsorgungsfirma in Berlin

Das Nachrichtenmagazin 'Focus' hatte die Initialen von Personen aus dem konspirativen Kern der 'militanten gruppe' veröffentlicht, die vom Bundeskriminalamt angeblich identifiziert worden waren. Dies löste in der linken Szene heftige Empörung aus. Der Artikel wurde als "Desinformation" und "Kriminalisierung gegen Linke" bewertet. Er zeige, dass "die über Jahrzehnte eingeübte Repressionslogik der bundesdeutschen Sicherheitsapparate trotz aller gesellschaftlichen Brüche und des Bedeutungsverlustes der radikalen Linken ungebrochen" sei.

Gegen drei Mitglieder einer Gruppe aus Magdeburg, die sich unter der Bezeichnung 'kommando freilassung aller politischen Gefangenen' an der Militanzdebatte beteiligt hatten, wurde wegen des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung und wegen Begehung von insgesamt vier Brandanschlägen auf Fahrzeuge einer 'DaimlerChrysler'- Niederlassung beziehungsweise der 'Deutsche Telekom AG' und auf das Gebäude des Landeskriminalamtes in Sachsen-Anhalt am 21. Oktober 2003 das Hauptverfahren vor dem Oberlandesgericht in Halle a. d. Saale eröffnet. Zum Prozessauftakt kam es am 25. Oktober 2003 in Magdeburg zu einer Solidaritätsdemonstration für die Angeklagten. An der Veranstaltung, zu der bundesweit mobilisiert worden war, nahmen etwa 2.000 Personen vorwiegend aus dem autonomen Spektrum teil. In dem Aufruf, der unter anderem von den nordrhein-westfälischen Gruppierungen 'Antifa Hagen', 'Autonome Antifa Lüdenscheid' (AAL), 'Initiativ e. V. Duisburg' und 'Offene Antifa Münster' (OAM) unterzeichnet worden war, wurde das Strafverfahren als Konstrukt und Versuch zur Kriminalisierung linker Strukturen angegriffen. Die Forderung nach Freilassung der Angeklagten wurde mit dem Zusatz verknüpft: "Ihr Kampf gegen staatlichen Terror und kapitalistische Ausbeutung ist auch unser Kampf!" In seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2003 verurteilte das Oberlandesgericht zwei Angeklagte wegen der Brandanschläge zu zwei beziehungsweise zweieinhalb Jahren. Der dritte Angeklagte wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen, da das Gericht von einer bereits vor der Festnahme erfolgten Auflösung der Gruppe ausging.

Die Resonanz auf die von der 'militanten gruppe' angestoßene Debatte ist weiterhin gering. Gruppen aus Nordrhein-Westfalen beteiligen sich daran – soweit erkennbar – nicht. Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen vor allem deshalb, weil die Beteiligten über die Theoriediskussion hinaus ihren linksradikalen Anspruch sporadisch auch durch militante Aktionen auf wechselnde Ziele, die sich an aktuellen politischen Themen orientieren, zu verwirklichen suchen.

Demonstrationen zum Tod von Wolfgang Grams vor zehn Jahren

Den zehnten Jahrestag der Festnahmeaktion von Bad Kleinen, bei der am 27. Juni 1993 ein GSG-9-Beamter und das mutmaßliche RAF-Mitglied Wolfgang Grams ums Leben kamen, nahmen die 'Initiative Libertad!' und die 'Autonome Antifa M' aus Göttingen, unterstützt unter anderem durch die 'Antifaschistische Aktion Leverkusen' und das 'Komitee 18. März' aus Münster, zum Anlass, im Rahmen einer bundesweiten Kampagne unter dem Motto "Glaubt den Lügen der Mörder nicht" die bekannten RAF-Mythen und insbesondere ihre Version vom Ablauf der damaligen Ereignisse zu verbreiten. Die Linke dürfe sich weder die Geschichtsschreibung noch die Mittel zur Kritik an den unmenschlichen kapitalistischen Verhältnissen diktieren lassen. Die Kampagne stieß offenbar auch in Szenekreisen auf wenig Resonanz. Dem Aufruf zu einer Demonstration am 27. Juni folgten in Münster nur etwa 50 Teilnehmer, darunter zahlreiche Iraner. In Bad Homburg, wo der frühere Vorstandssprecher der Deutschen Bank Alfred Herrhausen zuletzt wohnte und am 30. November 1989 von der RAF ermordet worden war, schwärzten unbekannte Täter die Straßenschilder auf dem Hindenburgring, dessen Umbenennung in "Wolfgang-Grams-Ring" von der örtlichen Antifa gefordert wurde.


Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz 2003 (Auszug)
2.3.2 Sonstige (militante) Linksextremisten

Eine weitere, im Vergleich zum autonomen Spektrum kleinere Gruppierung von gewaltbereiten Linksextremisten stammt zum Teil aus früheren Randstrukturen der „Roten Armee-Fraktion“ (RAF) und ist im wesentlichen antiimperialistisch und internationalistisch ausgerichtet.

Hierzu zählt u.a. die Frankfurter Initiative „Libertad!“, die seit 1996 jährlich zu einem Aktionstag „Für die Freiheit der
politischen Gefangenen“ aufruft, so auch am 18. März 2003 unter dem Motto „Widerstand gegen autoritäre Politik, Solidarität mit von Repression Betroffenen“.

Zusammen mit der „Autonomen Antifa (m)“ aus Göttingen mobilisierte „Libertad!“ aus Anlass des 10. Todestages des ehemaligen RAF-Mitglieds Wolfgang GRAMS zu einer Initiative „Gegen das Vergessen“ und war an der Erstellung der zum Todestag erschienenen Sonderzeitung am 27. Juni 2003 mit dem Titel „BEFREIUNG als perspektive - REPRESSION als reaktion - SOLIDARITÄT als antwort“ maßgeblich beteiligt.


Verfassungsschutzbericht Hamburg 2003

Die bundesweite Initiative „LIBERTAD!“, die sich aus Angehörigen der autonomen und antiimperialistischen Szene zusammensetzt, rief aus Anlass des 10. Todestages des RAF-Mitgliedes Wolfgang GRAMS zu einer Initiative „Gegen das Vergessen“ auf. GRAMS war am 27.06.93 in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) bei einem Schusswechsel mit der Polizei tödlich verletzt worden.


Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2003 (Auszug)

IV.4 Militanter Linksextremismus
Aktivitäten anlässlich des 10. Jahrestages der Ereignisse in Bad Kleinen

Anlässlich des 10. Jahrestages der Ereignisse in Bad Kleinen am 27 Juni 2003 gründete sich eine bundesweite Initiative „zehn Jahre nach dem Tod von Wolfgang Grams”, der verschiedene linksextremistische Organisationen u.a. aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt angehörten. Über verschiedene Medien versuchte die Initiative auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Ziel war es, eine breite öffentliche Diskussion zum Thema in Gang zu setzen. Ein Webportal befasste sich damit ebenso wie eine eigens eingerichtete Website. Darüber hinaus wurden Beiträge in einschlägigen Printmedien, teilweise als Sonderbeilagen, veröffentlicht.

Angehörige einer “Kämpfende[n] Brigade Wolfgang Grams” versuchten in der Nacht zum 11. Juni 2003 auf dem Gelände des Kreiswehrersatzamtes Schwerin abgestellte Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand zu setzen, was aber nicht gelang und daher erst nach Eingang des Bekennerschreibens bei einer örtlichen Zeitung bekannt wurde.

An drei Fahrzeugen wurde eine knetartige Masse entdeckt, bei der es sich vermutlich um Brandbeschleuniger handelte. Als Zünder sollten Wunderkerzen dienen, die nicht vollständig abgebrannt waren und daher den Brandsatz nicht zünden konnten.

Das Bekennerschreiben befasst sich u.a. mit „out-of-area“ - Einsätzen der Bundeswehr, einem öffentlichen Gelöbnis in Hamburg am 16. Juni 2003 und dem 10. Todestag von Wolfgang GRAMS. Eine Gruppierung gleichen Namens hatte bereits im September 2002 ebenfalls vergeblich versucht, Dienstfahrzeuge der Schweriner Bereitschaftspolizei in Brand zu setzen. Es ist von demselben Täterkreis auszugehen. In beiden Fällen wurde der Text der Selbstbezichtigung zu einem nicht unerheblichen Teil wörtlich aus anderen Texten übernommen. Die Täter dürften örtlichen Personenzusammenhängen angehören und vor dem Hintergrund des erneuten Scheiterns des Anschlages nur geringe Erfahrungen bei der Durchführung militanter Aktionen haben.

Am Vorabend des Gedenktages waren außerdem in der Tunnelunterführung des Bahnhofes in Bad Kleinen die folgenden Schriftzüge festgestellt worden: “es lebe wolfgang grams r.i.p. 1993/94”, “raf”, “w. grams mit ner kugel im kopf am hellichten tag, leute haben es gesehen!”


Verfassungsschutzinformationen Bayern 1. Halbjahr 2003 (Auszug)

2.6 Antiimperialistischer Widerstand (AIW)

Gemeinsames Ziel der Gruppen des AIW ist der gewaltsame Kampf gegen die bestehende Gesellschaftsordnung aus verdeckten Strukturen heraus. Sie orientieren sich an den ersten ideologischen Leitlinien der früheren Terrorgruppe Rote Armee Fraktion (RAF). Die Gruppen des AIW zeigten insgesamt - wie in den Vorjahren - nur geringe Aktivitäten. Die aus Angehörigen der autonomen und antiimperialistischen Szene bestehende bundesweite Initiative ‚Libertad!' rief zusammen mit der ‚Autonomen Antifa (m)' aus Göttingen aus Anlass des zehnten Todestags des RAF-Mitglieds Wolfgang Grams zu einer Initiative ‚Gegen das Vergessen' auf. Grams war am 27. Juni 1993 in Bad Kleinen/Mecklenburg-Vorpommern bei einem Schusswechsel mit Polizeibeamten tödlich verletzt worden. Seine Begleiterin Birgit Hogefeld wurde festgenommen. Hierzu erklärten die Verfasser in einem Flugblatt, die Staatsschutzaktion in Bad Kleinen habe das Ausmaß des staatlichen Vernichtungswillens gegen seine radikalen und militanten Gegner offenbart und sei zugleich eine schwere Niederlage für die Linke in Deutschland gewesen. Es habe hier und weltweit immer linken Widerstand gegeben und es werde ihn auch künftig geben. Es gebe kein Ende der Geschichte. Der politische Kampf für die Abschaffung der kapitalistischen, rassistischen und patriarchalen Verhältnisse, die auf Ausbeutung und Unterdrückung beruhten, sei möglich.

In der militanten Berliner Publikation ‚INTERIM', Nummer 575 vom 26. Juni, kommentierte die Berliner ‚militante gruppe' (mg) diesen Beitrag in einem umfangreichen Positionspapier. Weiten Raum nimmt darin der Versuch ein, den Begriff politische Gefangene vor dem Hintergrund der Forderung, ‚Freiheit für politische Gefangene' zu definieren. Es gebe durchaus Inhaftierte, die allgemein unter diese Forderung subsumiert würden, sich jedoch zwischenzeitlich von ihren revolutionären Grundsätzen und Perspektiven verabschiedet hätten. Als Beispiel nennt die mg einzelne kurdische Gefangene und auch Birgit Hogefeld, die sich eindeutig von der RAF distanziert habe. Auch die Forderung nach bloßer Abschaffung der §§ 129 a/b StGB sei problematisch. Es sei politisch eine hilflose Geste, auf einzelne ‚bürgerliche Rechtsgrundsätze' aufmerksam machen zu wollen, ohne den systemimmanenten Charakter der Klassenjustiz aufzuzeigen. Man könne dem Staat nicht vorwerfen, dass er ein Instrumentarium unterhalte, um die bürgerliche Klassengesellschaft samt Gewaltmonopol vor deren ‚TotengräberInnen' zu schützen. Dies sei nur rational:

‚Ebenso rational ist unser antagonistischer Widerspruch zu diesem kapitalistischen, patriarchalen, rassistischen und imperialistischen Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnissen bzw. unser Kampf für den Kommunismus begründet. (...) Die Schlussfolgerung kann nur lauten, dass ein substantielle gesellschaftliche Umwälzung nicht unterhalb der sozialen Revolution zu haben sein wird.'


LANDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, Jahresbericht 2003

[...] Der mit zirka 2.000 Teilnehmern herausragende Mobilisierungserfolg für die bundesweite, unter dem Motto „Linke Politik verteidigen. Freiheit für Marco, Daniel und Carsten und alle anderen politischen Gefangenen“ durchgeführte Magdeburger Demonstration vom 25. Oktober 2003 konnte als ein Aufbäumen gegen die vermeintliche „Kriminalisierung linker Politik“ mittels „staatlicher Repression“ verstanden werden. Angebliches Ziel dieser „staatlichen Repression“ seien die „Einschüchterung und Verunsicherung“ sowie letztendlich „Abschreckung“. Die vor allem von zahlreichen autonomen Gruppen getragene Protest- und Solidaritätsveranstaltung zugunsten der drei nach § 129a Strafgesetzbuch (Bildung einer terroristischen Vereinigung) inhaftierten und angeklagten Magdeburger „Genossen“ (siehe unten) wurde in Baden-Württemberg unter anderem von der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD), der „Autonomen Antifa Ludwigsburg“ und dem „Autonomen Zentrum (im Exil) Heidelberg“ unterstützt.

[...]

Mangelnde politische Aktualität traditioneller Arbeitsfelder der „Roten Hilfe e.V.“ hat dazu geführt, dass sich die Tätigkeit dieser „linke[n] Schutz- und Solidaritätsorganisation“ zunehmend unspektakulär und wenig öffentlichkeitswirksam vollzog. Dies galt etwa hinsichtlich des Engagements für die Freiheit des in den USA wegen Polizistenmordes einsitzenden farbigen Linksextremisten Mumia ABU-JAMAL, zum 10-jährigen Todestag des in Bad Kleinen ums Leben gekommenen Mitglieds der „Roten Armee Fraktion“ (RAF), Wolfgang GRAMS, oder für die „Kurdistan-Solidarität“.

Zu dem Themenkomplex „politische Gefangene“ erschien auch 2003 zum bundesweiten Aktionstag „18.3. Tag der politischen Gefangenen“ wieder eine Sonderbeilage in der linksextremistischen Zeitung „junge Welt“. Einer der jeweils von verschiedenen Ortsgruppen der „Roten Hilfe e.V.“ verfassten Beiträge widmete sich dem ersten, gegen Linksextremisten in Ostdeutschland gerichteten Ermittlungsverfahren nach §129a Strafgesetzbuch wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Die insgesamt drei Personen wurden beschuldigt, mehrere Brand- beziehungsweise Sprengstoffanschläge unter wechselnden Gruppenbezeichnungen verübt zu haben, unter anderem am 18. März 2002 einen Sprengstoffanschlag auf das Gebäude des Landeskriminalamts Magdeburg und auf ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes. Gegen diese Personen begann am 21. Oktober 2003 der Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, das aus Sicherheitsgründen in Halle verhandelte.(*)

Die „Rote Hilfe e.V.“ trug dazu bei, die Aufmerksamkeit der linksextremistischen Szene zunehmend auf das Schicksal der Angeklagten zu lenken. Im Sommer 2003 fanden teils in Zusammenarbeit mit der „Roten Hilfe e.V.“ bundesweit Informationsveranstaltungen einer „Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg“ statt. Seit Mitte August 2003 wurde über das Internet, durch Flugblätter und wenig später auch bei Veranstaltungen zum Thema „politische Repression“ unter anderem in Mannheim und Heidelberg aufgerufen und für eine bundesweite Demonstration am 25. Oktober 2003 in Magdeburg mobilisiert. Neben zahlreichen „Antifa-Gruppen“ forderten auch der Bundesvorstand und mehrere Ortsgruppen der „Roten Hilfe e.V.“ unter dem Motto „Linke Politik verteidigen - Freiheit für Marco, Daniel und Carsten und alle anderen politischen Gefangenen“ zur Teilnahme auf. In einem eigenen Aufruf bezeichnete der Bundesvorstand zum damaligen Zeitpunkt das Verfahren gegen die drei Magdeburger als „ein besonderes Beispiel staatlicher Repression gegen linken Widerstand“. Mit der Entscheidung, die ergangenen Haftbefehle nicht bis zum Beginn der Gerichtsverhandlung außer Vollzug zu setzen, illustriere „der Bundesgerichtshof erneut den grenzenlosen Verfolgungswillen des Staates“. Da offenbar mit diesem Verfahren „ein Exempel statuiert werden“ solle, müsse dieses „als Angriff auf die gesamte Linke betrachtet werden. Als Antwort auf diesen Kriminalisierungsversuch muss der antirepressive Kampf auf die Straße getragen werden, um Stärke zu zeigen und die weitere Einschränkung der Möglichkeiten politischer Arbeit nicht einfach hinzunehmen."

Ein solcher Appell blieb nicht ohne Resonanz und dürfte zu einem der größten Mobilisierungserfolge der letzten Jahre geführt haben. Auch zahlreiche sonstige Gruppen unterstützten die Magdeburger Demonstration bundesweit durch eigene Vorbereitungsmaßnahmen mit der Folge, dass daran zirka 2.500 Angehörige des linksextremistischen Spektrums teilnahmen.

(*) Wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in vier Fällen hat das OLG Naumburg am 16. Dezember 2003 einen der Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, einen weiteren zu zwei Jahren (nach Jugendstrafrecht) verurteilt. Der dritte Angeklagte wurde mangels Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen (Urteil des OLG Naumburg 2StE8/03-2(1/03) vom 16. Dezember 2003). Bereits am 21. November 2003 hatte das OLG Naumburg die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten aufgehoben, da eine Verurteilung nach § 129a Strafgesetzbuch (Bildung einer terroristischen Vereinigung) als nicht wahrscheinlich angesehen worden war.