Verfassungsschutzbericht NRW 2003
(Auszug)
Militanzdebatte geht weiter
In Teilen der gewaltbereiten Linken wird
im Rahmen einer "Militanzdebatte" seit Juni
2001 über neue Organisationsformen und militante
Handlungsoptionen bis hin zur "Exekution von Entscheidungsträgern"
diskutiert. Als Diskussionsplattform hat dabei vor allem
die Berliner Autonomenzeitschrift 'Interim' gedient. Seit
etwa Mai 2003 ist die Diskussion auch im Internet zu verfolgen.
In Selbstbezichtigungsschreiben haben sich an der Debatte
beteiligte Gruppierungen zu Brandanschlägen vor allem
auf staatliche Gebäude und Dienstfahrzeuge bekannt.
In einer im Internet und in Szenepublikationen verbreiteten
"Presseerklärung zum revolutionären 1.
Mai 2003" wird von der für die Debatte maßgeblich
verantwortlichen 'militanten gruppe' dazu aufgerufen,
"EntscheidungsträgerInnen aus Politik, Verwaltung,
Wirtschaft und Wissenschaft materiell und körperlich
(an)greifbar zu machen". Genannt werden im so bezeichneten
Bereich der "Sozialtechnokratie" auch drei Sozial-
beziehungsweise Ordnungsämter und deren Mitarbeiter
als potenzielle Angriffsziele in NRW.
Die theoretische Diskussion wird durch
sporadisch verübte Anschläge vor allem auf staatliche
Gebäude und Dienstfahrzeuge begleitet. Allein der
'militanten gruppe' können im Jahre 2003 fünf
Anschläge mit zum Teil hohem Sachschaden zugerechnet
werden:
- 1. Januar Brandanschlag auf das Gebäude
des Finanzamtes Berlin-Neukölln
- 26. Februar Brandanschlag auf zwei Bundeswehrfahrzeuge
in Petershagen/Brandenburg
- 27./28. April Brandanschlag auf das Arbeitsamt Berlin
Süd-West
- 18. September Brandanschlag auf ein Dienstfahrzeug der
Staatsanwaltschaft Halle/Naumburg und auf das Gebäude
des Oberlandesgerichts Naumburg
- 30. Oktober Brandanschlag auf das Fahrzeug einer Entsorgungsfirma
in Berlin
Das Nachrichtenmagazin 'Focus' hatte die
Initialen von Personen aus dem konspirativen Kern der
'militanten gruppe' veröffentlicht, die vom Bundeskriminalamt
angeblich identifiziert worden waren. Dies löste
in der linken Szene heftige Empörung aus. Der Artikel
wurde als "Desinformation" und "Kriminalisierung
gegen Linke" bewertet. Er zeige, dass "die über
Jahrzehnte eingeübte Repressionslogik der bundesdeutschen
Sicherheitsapparate trotz aller gesellschaftlichen Brüche
und des Bedeutungsverlustes der radikalen Linken ungebrochen"
sei.
Gegen drei Mitglieder einer Gruppe aus
Magdeburg, die sich unter der Bezeichnung 'kommando freilassung
aller politischen Gefangenen' an der Militanzdebatte beteiligt
hatten, wurde wegen des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen
Vereinigung und wegen Begehung von insgesamt vier Brandanschlägen
auf Fahrzeuge einer 'DaimlerChrysler'- Niederlassung beziehungsweise
der 'Deutsche Telekom AG' und auf das Gebäude des
Landeskriminalamtes in Sachsen-Anhalt am 21. Oktober 2003
das Hauptverfahren vor dem Oberlandesgericht in Halle
a. d. Saale eröffnet. Zum Prozessauftakt kam es am
25. Oktober 2003 in Magdeburg zu einer Solidaritätsdemonstration
für die Angeklagten. An der Veranstaltung, zu der
bundesweit mobilisiert worden war, nahmen etwa 2.000 Personen
vorwiegend aus dem autonomen Spektrum teil. In dem Aufruf,
der unter anderem von den nordrhein-westfälischen
Gruppierungen 'Antifa Hagen', 'Autonome Antifa Lüdenscheid'
(AAL), 'Initiativ e. V. Duisburg' und 'Offene Antifa Münster'
(OAM) unterzeichnet worden war, wurde das Strafverfahren
als Konstrukt und Versuch zur Kriminalisierung linker
Strukturen angegriffen. Die Forderung nach Freilassung
der Angeklagten wurde mit dem Zusatz verknüpft: "Ihr
Kampf gegen staatlichen Terror und kapitalistische Ausbeutung
ist auch unser Kampf!" In seiner Entscheidung vom
16. Dezember 2003 verurteilte das Oberlandesgericht zwei
Angeklagte wegen der Brandanschläge zu zwei beziehungsweise
zweieinhalb Jahren. Der dritte Angeklagte wurde aus Mangel
an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen,
da das Gericht von einer bereits vor der Festnahme erfolgten
Auflösung der Gruppe ausging.
Die Resonanz auf die von der 'militanten
gruppe' angestoßene Debatte ist weiterhin gering.
Gruppen aus Nordrhein-Westfalen beteiligen sich daran
soweit erkennbar nicht. Gefahren für
die öffentliche Sicherheit bestehen vor allem deshalb,
weil die Beteiligten über die Theoriediskussion hinaus
ihren linksradikalen Anspruch sporadisch auch durch militante
Aktionen auf wechselnde Ziele, die sich an aktuellen politischen
Themen orientieren, zu verwirklichen suchen.
Demonstrationen zum Tod von Wolfgang Grams
vor zehn Jahren
Den zehnten Jahrestag der Festnahmeaktion
von Bad Kleinen, bei der am 27. Juni 1993 ein GSG-9-Beamter
und das mutmaßliche RAF-Mitglied Wolfgang Grams
ums Leben kamen, nahmen die 'Initiative Libertad!' und
die 'Autonome Antifa M' aus Göttingen, unterstützt
unter anderem durch die 'Antifaschistische Aktion Leverkusen'
und das 'Komitee 18. März' aus Münster, zum
Anlass, im Rahmen einer bundesweiten Kampagne unter dem
Motto "Glaubt den Lügen der Mörder nicht"
die bekannten RAF-Mythen und insbesondere ihre Version
vom Ablauf der damaligen Ereignisse zu verbreiten. Die
Linke dürfe sich weder die Geschichtsschreibung noch
die Mittel zur Kritik an den unmenschlichen kapitalistischen
Verhältnissen diktieren lassen. Die Kampagne stieß
offenbar auch in Szenekreisen auf wenig Resonanz. Dem
Aufruf zu einer Demonstration am 27. Juni folgten in Münster
nur etwa 50 Teilnehmer, darunter zahlreiche Iraner. In
Bad Homburg, wo der frühere Vorstandssprecher der
Deutschen Bank Alfred Herrhausen zuletzt wohnte und am
30. November 1989 von der RAF ermordet worden war, schwärzten
unbekannte Täter die Straßenschilder auf dem
Hindenburgring, dessen Umbenennung in "Wolfgang-Grams-Ring"
von der örtlichen Antifa gefordert wurde.
Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz
2003 (Auszug)
2.3.2 Sonstige (militante) Linksextremisten
Eine weitere, im
Vergleich zum autonomen Spektrum kleinere Gruppierung
von gewaltbereiten Linksextremisten stammt zum Teil aus
früheren Randstrukturen der Roten Armee-Fraktion
(RAF) und ist im wesentlichen antiimperialistisch und
internationalistisch ausgerichtet.
Hierzu zählt
u.a. die Frankfurter Initiative Libertad!,
die seit 1996 jährlich zu einem Aktionstag Für
die Freiheit der
politischen Gefangenen aufruft, so auch am 18. März
2003 unter dem Motto Widerstand gegen autoritäre
Politik, Solidarität mit von Repression Betroffenen.
Zusammen mit der Autonomen
Antifa (m) aus Göttingen mobilisierte Libertad!
aus Anlass des 10. Todestages des ehemaligen RAF-Mitglieds
Wolfgang GRAMS zu einer Initiative Gegen das Vergessen
und war an der Erstellung der zum Todestag erschienenen
Sonderzeitung am 27. Juni 2003 mit dem Titel BEFREIUNG
als perspektive - REPRESSION als reaktion - SOLIDARITÄT
als antwort maßgeblich beteiligt.
Verfassungsschutzbericht Hamburg 2003
Die bundesweite Initiative LIBERTAD!,
die sich aus Angehörigen der autonomen und antiimperialistischen
Szene zusammensetzt, rief aus Anlass des 10. Todestages
des RAF-Mitgliedes Wolfgang GRAMS zu einer Initiative
Gegen das Vergessen auf. GRAMS war am 27.06.93
in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) bei einem Schusswechsel
mit der Polizei tödlich verletzt worden.
Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern
2003 (Auszug)
IV.4 Militanter Linksextremismus
Aktivitäten anlässlich
des 10. Jahrestages der Ereignisse in Bad Kleinen
Anlässlich des 10. Jahrestages der
Ereignisse in Bad Kleinen am 27 Juni 2003 gründete
sich eine bundesweite Initiative zehn Jahre nach
dem Tod von Wolfgang Grams, der verschiedene linksextremistische
Organisationen u.a. aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Sachsen-Anhalt angehörten. Über verschiedene
Medien versuchte die Initiative auf ihr Anliegen aufmerksam
zu machen. Ziel war es, eine breite öffentliche Diskussion
zum Thema in Gang zu setzen. Ein Webportal befasste sich
damit ebenso wie eine eigens eingerichtete Website. Darüber
hinaus wurden Beiträge in einschlägigen Printmedien,
teilweise als Sonderbeilagen, veröffentlicht.
Angehörige einer Kämpfende[n]
Brigade Wolfgang Grams versuchten in der Nacht zum
11. Juni 2003 auf dem Gelände des Kreiswehrersatzamtes
Schwerin abgestellte Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand
zu setzen, was aber nicht gelang und daher erst nach Eingang
des Bekennerschreibens bei einer örtlichen Zeitung
bekannt wurde.
An drei Fahrzeugen wurde eine knetartige
Masse entdeckt, bei der es sich vermutlich um Brandbeschleuniger
handelte. Als Zünder sollten Wunderkerzen dienen,
die nicht vollständig abgebrannt waren und daher
den Brandsatz nicht zünden konnten.
Das Bekennerschreiben befasst sich u.a.
mit out-of-area - Einsätzen der Bundeswehr,
einem öffentlichen Gelöbnis in Hamburg am 16.
Juni 2003 und dem 10. Todestag von Wolfgang GRAMS. Eine
Gruppierung gleichen Namens hatte bereits im September
2002 ebenfalls vergeblich versucht, Dienstfahrzeuge der
Schweriner Bereitschaftspolizei in Brand zu setzen. Es
ist von demselben Täterkreis auszugehen. In beiden
Fällen wurde der Text der Selbstbezichtigung zu einem
nicht unerheblichen Teil wörtlich aus anderen Texten
übernommen. Die Täter dürften örtlichen
Personenzusammenhängen angehören und vor dem
Hintergrund des erneuten Scheiterns des Anschlages nur
geringe Erfahrungen bei der Durchführung militanter
Aktionen haben.
Am Vorabend des Gedenktages waren außerdem
in der Tunnelunterführung des Bahnhofes in Bad Kleinen
die folgenden Schriftzüge festgestellt worden: es
lebe wolfgang grams r.i.p. 1993/94, raf,
w. grams mit ner kugel im kopf am hellichten tag,
leute haben es gesehen!
Verfassungsschutzinformationen Bayern
1. Halbjahr 2003 (Auszug)
2.6 Antiimperialistischer Widerstand (AIW)
Gemeinsames Ziel der Gruppen des AIW ist
der gewaltsame Kampf gegen die bestehende Gesellschaftsordnung
aus verdeckten Strukturen heraus. Sie orientieren sich
an den ersten ideologischen Leitlinien der früheren
Terrorgruppe Rote Armee Fraktion (RAF). Die Gruppen des
AIW zeigten insgesamt - wie in den Vorjahren - nur geringe
Aktivitäten. Die aus Angehörigen der autonomen
und antiimperialistischen Szene bestehende bundesweite
Initiative Libertad!' rief zusammen mit der Autonomen
Antifa (m)' aus Göttingen aus Anlass des zehnten
Todestags des RAF-Mitglieds Wolfgang Grams zu einer Initiative
Gegen das Vergessen' auf. Grams war am 27. Juni
1993 in Bad Kleinen/Mecklenburg-Vorpommern bei einem Schusswechsel
mit Polizeibeamten tödlich verletzt worden. Seine
Begleiterin Birgit Hogefeld wurde festgenommen. Hierzu
erklärten die Verfasser in einem Flugblatt, die Staatsschutzaktion
in Bad Kleinen habe das Ausmaß des staatlichen Vernichtungswillens
gegen seine radikalen und militanten Gegner offenbart
und sei zugleich eine schwere Niederlage für die
Linke in Deutschland gewesen. Es habe hier und weltweit
immer linken Widerstand gegeben und es werde ihn auch
künftig geben. Es gebe kein Ende der Geschichte.
Der politische Kampf für die Abschaffung der kapitalistischen,
rassistischen und patriarchalen Verhältnisse, die
auf Ausbeutung und Unterdrückung beruhten, sei möglich.
In der militanten Berliner Publikation
INTERIM', Nummer 575 vom 26. Juni, kommentierte
die Berliner militante gruppe' (mg) diesen Beitrag
in einem umfangreichen Positionspapier. Weiten Raum nimmt
darin der Versuch ein, den Begriff politische Gefangene
vor dem Hintergrund der Forderung, Freiheit für
politische Gefangene' zu definieren. Es gebe durchaus
Inhaftierte, die allgemein unter diese Forderung subsumiert
würden, sich jedoch zwischenzeitlich von ihren revolutionären
Grundsätzen und Perspektiven verabschiedet hätten.
Als Beispiel nennt die mg einzelne kurdische Gefangene
und auch Birgit Hogefeld, die sich eindeutig von der RAF
distanziert habe. Auch die Forderung nach bloßer
Abschaffung der §§ 129 a/b StGB sei problematisch.
Es sei politisch eine hilflose Geste, auf einzelne bürgerliche
Rechtsgrundsätze' aufmerksam machen zu wollen, ohne
den systemimmanenten Charakter der Klassenjustiz aufzuzeigen.
Man könne dem Staat nicht vorwerfen, dass er ein
Instrumentarium unterhalte, um die bürgerliche Klassengesellschaft
samt Gewaltmonopol vor deren TotengräberInnen'
zu schützen. Dies sei nur rational:
Ebenso rational ist unser
antagonistischer Widerspruch zu diesem kapitalistischen,
patriarchalen, rassistischen und imperialistischen Ausbeutungs-
und Unterdrückungsverhältnissen bzw. unser Kampf
für den Kommunismus begründet. (...) Die Schlussfolgerung
kann nur lauten, dass ein substantielle gesellschaftliche
Umwälzung nicht unterhalb der sozialen Revolution
zu haben sein wird.'
LANDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ
BADEN-WÜRTTEMBERG, Jahresbericht 2003
[...] Der mit zirka 2.000 Teilnehmern
herausragende Mobilisierungserfolg für die bundesweite,
unter dem Motto Linke Politik verteidigen. Freiheit
für Marco, Daniel und Carsten und alle anderen politischen
Gefangenen durchgeführte Magdeburger Demonstration
vom 25. Oktober 2003 konnte als ein Aufbäumen gegen
die vermeintliche Kriminalisierung linker Politik
mittels staatlicher Repression verstanden
werden. Angebliches Ziel dieser staatlichen Repression
seien die Einschüchterung und Verunsicherung
sowie letztendlich Abschreckung. Die vor allem
von zahlreichen autonomen Gruppen getragene Protest- und
Solidaritätsveranstaltung zugunsten der drei nach
§ 129a Strafgesetzbuch (Bildung einer terroristischen
Vereinigung) inhaftierten und angeklagten Magdeburger
Genossen (siehe unten) wurde in Baden-Württemberg
unter anderem von der Antifaschistischen Initiative
Heidelberg (AIHD), der Autonomen Antifa Ludwigsburg
und dem Autonomen Zentrum (im Exil) Heidelberg
unterstützt.
[...]
Mangelnde politische Aktualität traditioneller
Arbeitsfelder der Roten Hilfe e.V. hat dazu
geführt, dass sich die Tätigkeit dieser linke[n]
Schutz- und Solidaritätsorganisation zunehmend
unspektakulär und wenig öffentlichkeitswirksam
vollzog. Dies galt etwa hinsichtlich des Engagements für
die Freiheit des in den USA wegen Polizistenmordes einsitzenden
farbigen Linksextremisten Mumia ABU-JAMAL, zum 10-jährigen
Todestag des in Bad Kleinen ums Leben gekommenen Mitglieds
der Roten Armee Fraktion (RAF), Wolfgang GRAMS,
oder für die Kurdistan-Solidarität.
Zu dem Themenkomplex politische Gefangene
erschien auch 2003 zum bundesweiten Aktionstag 18.3.
Tag der politischen Gefangenen wieder eine Sonderbeilage
in der linksextremistischen Zeitung junge Welt.
Einer der jeweils von verschiedenen Ortsgruppen der Roten
Hilfe e.V. verfassten Beiträge widmete sich
dem ersten, gegen Linksextremisten in Ostdeutschland gerichteten
Ermittlungsverfahren nach §129a Strafgesetzbuch wegen
Bildung einer terroristischen Vereinigung. Die insgesamt
drei Personen wurden beschuldigt, mehrere Brand- beziehungsweise
Sprengstoffanschläge unter wechselnden Gruppenbezeichnungen
verübt zu haben, unter anderem am 18. März 2002
einen Sprengstoffanschlag auf das Gebäude des Landeskriminalamts
Magdeburg und auf ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes.
Gegen diese Personen begann am 21. Oktober 2003 der Prozess
vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, das aus Sicherheitsgründen
in Halle verhandelte.(*)
Die Rote Hilfe e.V. trug dazu bei, die Aufmerksamkeit
der linksextremistischen Szene zunehmend auf das Schicksal
der Angeklagten zu lenken. Im Sommer 2003 fanden teils
in Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe e.V.
bundesweit Informationsveranstaltungen einer Soligruppe
Magdeburg/Quedlinburg statt. Seit Mitte August 2003
wurde über das Internet, durch Flugblätter und
wenig später auch bei Veranstaltungen zum Thema politische
Repression unter anderem in Mannheim und Heidelberg
aufgerufen und für eine bundesweite Demonstration
am 25. Oktober 2003 in Magdeburg mobilisiert. Neben zahlreichen
Antifa-Gruppen forderten auch der Bundesvorstand
und mehrere Ortsgruppen der Roten Hilfe e.V.
unter dem Motto Linke Politik verteidigen - Freiheit
für Marco, Daniel und Carsten und alle anderen politischen
Gefangenen zur Teilnahme auf. In einem eigenen Aufruf
bezeichnete der Bundesvorstand zum damaligen Zeitpunkt
das Verfahren gegen die drei Magdeburger als ein
besonderes Beispiel staatlicher Repression gegen linken
Widerstand. Mit der Entscheidung, die ergangenen
Haftbefehle nicht bis zum Beginn der Gerichtsverhandlung
außer Vollzug zu setzen, illustriere der Bundesgerichtshof
erneut den grenzenlosen Verfolgungswillen des Staates.
Da offenbar mit diesem Verfahren ein Exempel statuiert
werden solle, müsse dieses als Angriff
auf die gesamte Linke betrachtet werden. Als Antwort auf
diesen Kriminalisierungsversuch muss der antirepressive
Kampf auf die Straße getragen werden, um Stärke
zu zeigen und die weitere Einschränkung der Möglichkeiten
politischer Arbeit nicht einfach hinzunehmen."
Ein solcher Appell blieb nicht ohne Resonanz und dürfte
zu einem der größten Mobilisierungserfolge
der letzten Jahre geführt haben. Auch zahlreiche
sonstige Gruppen unterstützten die Magdeburger Demonstration
bundesweit durch eigene Vorbereitungsmaßnahmen mit
der Folge, dass daran zirka 2.500 Angehörige des
linksextremistischen Spektrums teilnahmen.
(*) Wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in vier Fällen
hat das OLG Naumburg am 16. Dezember 2003 einen der Angeklagten
zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, einen
weiteren zu zwei Jahren (nach Jugendstrafrecht) verurteilt.
Der dritte Angeklagte wurde mangels Beweisen freigesprochen.
Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung wurde fallen gelassen (Urteil des OLG Naumburg
2StE8/03-2(1/03) vom 16. Dezember 2003). Bereits am 21.
November 2003 hatte das OLG Naumburg die Haftbefehle gegen
die drei Angeklagten aufgehoben, da eine Verurteilung
nach § 129a Strafgesetzbuch (Bildung einer terroristischen
Vereinigung) als nicht wahrscheinlich angesehen worden
war.