Presseerklärung der Roten Hilfe zur Demo am 25.10.2003

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27.09.2003

Göttingen


Die Freiheit der politischen Gefangenen Carsten, Daniel und Marco erkämpfen!

Das laufende § 129a-Verfahren gegen drei Magdeburger Aktivisten ist ein besonderes Beispiel
staatlicher Repression gegen linken Widerstand. Mit dem aktuellen Beschluss, die Haftbefehle nicht bis zum Verhandlungsbeginn gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen, illustriert der Bundesgerichtshof erneut den grenzenlosen Verfolgungswillen des Staates.

Seit Ende vergangenen Jahres sieht sich die Magdeburger Linke Angriffen der staatlichen Repressionsbehörden ausgesetzt. Drei Aktivisten sitzen seit dem 27. November 2002 bzw. seit dem 16. April 2003 wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" (§ 129a StGB) in Untersuchungshaft, fünf weitere Personen sind beschuldigt.
Vorgeworfen werden ihnen Brandanschläge auf Fahrzeuge von Großkonzernen, des Landeskriminalamtes (LKA) und des Bundesgrenzschutzes (BGS), die unter verschiedenen Gruppennamen verübt wurden. Ihren Ursprung soll die "terroristische Vereinigung" angeblich in der Magdeburger Gruppe "Autonomer Zusammenschlusz" (AZ) gehabt haben, die seit dem Jahr 2000 öffentlich arbeitete. Dieses Konstrukt öffnete einer Kriminalisierung der linken Strukturen in Magdeburg durch Staatsschutz und Bundeskriminalamt (BKA) Tür und Tor. Hausdurchsuchungen sowie eine Razzia im Autonomen Jugendzentrum Dessau wurden durchgeführt, Kameras vor linken WGs installiert, Telefone abgehört und zahlreiche AktivistInnen persönlich bespitzelt.

Mitte August 2003 erhob die Bundesanwaltschaft (BAW) dann Anklage wegen des Verdachts auf "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" und anderer Straftaten. Nach den "Erkenntnissen" der Bundesanwaltschaft (BAW) soll sich die Vereinigung dann Ende Mai 2002 aufgelöst haben.
Nun führte aber die angebliche Auflösung der konstruierten "Terrorgruppe" dazu, dass das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg zwar den "dringenden Tatverdacht" der "Gründung einer terroristischen Vereinigung" bestätigte; allerdings erkannte es mit der gleichen Wahrscheinlichkeit einen "Strafaufhebungsgrund" nach § 129a, Abs. 5 in Verbindung mit § 129, Abs. 6 an. Dieser besagt, dass die Mitglieder einer "terroristischen Vereinigung" dann Straffreiheit genießen können, wenn sie sich bemühen, deren Weiterbestehen zu verhindern. Auf Grund dieser Einschätzung fasste das OLG den Beschluss, die Haftbefehle gegen scharfe Auflagen außer Vollzug zu setzen. Die BAW legte jedoch gegen diese Entscheidung sofort beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde ein, weshalb die drei Aktivisten weiterhin in Haft blieben.

Nach Angaben eines Verteidigers der Inhaftierten hat sich der BGH entschlossen, dieser Beschwerde stattzugeben und somit die Untersuchungshaft gegen die drei Angeklagten bis Verhandlungsbeginn aufrechtzuerhalten. Eine schriftliche Bestätigung dessen sowie die mit Spannung erwartete Begründung der Entscheidung sind jedoch noch nicht präsentiert worden.
Nach uns vorliegenden Informationen erscheint ein baldiger Prozessauftakt immer wahrscheinlicher. Während von offizieller Seite bisher kein genauer Termin zu erfahren ist, ist nach unbestätigten Angaben von Ende Oktober 2003 die Rede.

Die Kriminalisierung linken Widerstandes anhand der Gesinnungsparagraphen 129 und 129a, die eine
Verurteilung auch ohne konkreten Tatnachweis ermöglichen, ist nicht neu. Von bewaffnet kämpfenden Gruppen bis hin zu Widerstandsbewegungen aus anderen Ländern wurden in der Geschichte der BRD politische AktivistInnen nach den §§ 129 und 129a angeklagt. Letztere sehen sich nach dem 11.09.2001 noch umfangreicheren Repressionsmöglichkeiten ausgesetzt, nachdem mit dem neu eingeführten § 129b auch die Verfolgung ausschließlich im Ausland aktiver Vereinigungen möglich ist. Auch gegen autonome AntifaschistInnen wurde der 129er-Komplex schon mehrfach in Stellung gebracht, wobei die bisherigen Höhepunkte die Verfahren gegen AktivistInnen in Göttingen und in Passau in den 1990er Jahren bildeten.

Die Anklage der Magdeburger Aktivisten und die damit zusammenhängenden Ermittlungen gegen den "Autonomen Zusammenschlusz" und sein Umfeld zeigen beispielhaft, wie militante Aktionen als Vorwand
benutzt werden, um legal arbeitende politische Strukturen zu durchleuchten, in ihrer Arbeit zu behindern und letztlich ihre Zerschlagung zu ermöglichen. Zugleich fügt sich dieser Fall nahtlos ein in die Repressionsstrategie, militanten Widerstand als terroristisch zu diffamieren und zu entpolitisieren, eine Taktik, die in den vergangenen Jahren insbesondere bei Gipfelprotesten angewandt wurde. Damit einher geht eine zunehmende Internationalisierung des Verfolgungsapparats, indem der grenzüberschreitende Austausch von Daten politischer AktivistInnen erleichtert, Repressionsmöglichkeiten vereinheitlicht und Auslieferungen erleichtert werden.

Die staatlichen Angriffe auf die organisierten Strukturen in Magdeburg stellen einen weiteren Höhepunkt der Repression gegen linken Widerstand dar. Indem an den drei Aktivisten ein Exempel statuiert werden soll, muss dieses Verfahren als Angriff auf die gesamte Linke betrachtet werden. Als Antwort auf diesen Kriminalisierungsversuch muss der antirepressive Kampf auf die Straße getragen werden, um Stärke zu zeigen und die weitere Einschränkung der Möglichkeiten politischer Arbeit nicht einfach hinzunehmen.

Solidarität mit den drei Gefangenen sowie der Magdeburger Linken ist eine Notwendigkeit!

Deshalb rufen wir mit dazu auf, am 25. Oktober 2003 unter dem Motto "Linke Politik verteidigen! -
Freiheit für Carsten, Daniel und Marco und alle politischen Gefangenen!" in Magdeburg auf die Straße
gehen!

- Weg mit den §§ 129, 129a und 129b!
- Freiheit für Marco, Daniel und Carsten!
- Freiheit für alle politischen Gefangenen!

ROTE HILFE e. V.
E. E r l e für den Bundesvorstand