Materialien / Archiv
5 Jahre Bad Kleinen- Nichts ist vergessen!
Artikel aus der Rote-Hilfe-Zeitung
1998
Durch einen Zivilprozeß gegen
das Bundesinnenministerium versuchen die Eltern des am
27. Juni 93 in Bad Kleinen bei einem Einsatz der GSG 9
umgekommenen Wolfgang Grams nun zu erreichen, daß
über die waren Todesumstände vor Gericht verhandelt
wird. Dies ist bisher nicht geschehen. Während des
Prozesses gegen die bei diesem Einsatz festgenommene Birgit
Hogefeld ist jede Untersuchung der Vorgänge in Bad
Kleinen abgebügelt worden. Eine Klage der Eltern
von Wolfgang Grams gegen die GSG-9-Beamten ist 1996 vom
Rostocker Landgericht abgelehnt worden. Eine Entscheidung
der Europäischen Menschenrechtskommission steht noch
an.
Die Eltern von Wolfgang Grams
klagen in dem Zivilrechtsverfahren auf Erstattung der
Beerdigungskosten von 12 305 DM wegen schuldhafter
Amtspflichtverletzung". Nun muß die Bonner
Zivilkammer über die Schuld am Tod von Wolfgang Grams
entscheiden. Zu diesem Zweck müssen die Vorgänge
in Bad Kleinen vor Gericht aufgerollt werden: ZeugInnen
werden vernommen, ein Ortstermin auf dem Bahnhof von Bad
Kleinen fand bereits statt. Wir dürfen auf den weiteren
Verlauf und Ausgang dieses Zivilprozesses gespant sein!
(OG Kiel)
Für einen nicht unbedeutenden Teil der (nicht nur)
deutschen Öffentlichkeit bestand damals kein Zweifel
daran, daß Wolfgang Grams am 27. Juni 1993 durch
Beamte der GSG 9 (Grenzschutzgruppe 9), Eliteeinheit des
BGS auf den Gleisen des Bahnhofs von Bad Kleinen exekutiert
wurde. Offiziell hingegen, so der Abschlußbericht
der Bundesregierung, soll Wolfgang Grams Selbstmord begangen
haben. In diesem Artikel geht es darum aufzuzeigen, was
an Lügen und Vertuschungen seitens des Staates notwendig
waren, um die Mörder in Uniform zu decken. In Folge
kam es zu einer der schwersten Krisen der BRD; Funktionseliten
wie Bundesinnenminister Seiters und Generalbundesanwalt
(GBA) von Stahl traten zurück.
Zur Vorgeschichte
Mit Hilfe des Spitzels Klaus Steinmetz
war es den FahnderInnen des Bundeskriminalamts (BKA) möglich,
die RAF-Mitglieder Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams
über Wochen hinweg zu observieren und deren Festnahme
sehr genau zu planen. Bereits am 16. Mai stand Bad Kleinen
als Ort des Zugriffs fest. An den dafür erforderlichen
Maßnahmen seien laut BKA seit dem 22. Juni über
120 Beamte allein im Einsatzraum Bad Kleinen beteiligt
gewesen. Die Schaffung eines solch gewaltigen Apparats
allein für die Festnahme zweier Personen wurde im
veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesregierung
damit begründet, "daß mit Haftbefehl gesuchte
Terroristen nicht entkommen durften". Daß es
trotz dieser akribischen Planung zu einer Reihe von "Pannen"
während und nach dem Einsatz gekommen war, sollte
stutzig machen.
Die offizielle Version
Zum Zeitpunkt der Festnahme befanden
sich Birgit Hogefeld, Wolfgang Grams und der Spitzel Steinmetz
in der Unterführung des Bahnhofs von Bad Kleinen.
Als das Signal für den Zugriff gegeben wurde, befanden
sich Grams und Steinmetz in der Höhe des Aufgangs
zu Bahnsteig 3/ 4, während Hogefeld einige Meter
entfernt bei einer Anzeigetafel stand. Letzere wurde von
zwei zivil gekleideten GSG 9 -Beamten überwältigt
und gesichert. Verfolgt von mehreren (die genaue Zahl
ist unklar) anderen Beamten der Spezialeinheit, flüchtete
Grams die Treppe zu Bahnsteig 3/ 4 hinauf. Unmittelbar
nach Erreichen des Bahnsteigs soll Grams im Umdrehen das
Feuer auf seine Verfolger eröffnet haben und dabei
den GSG 9 -Beamten Newrzella getötet haben. In Notwehr
hätten die übrigen Verfolger zurückgeschossen.
Wohl schon getroffen, aber noch nicht bewegungsunfähig
orientierte sich Grams nach links um das aus Gitterstäben
bestehende Treppengeländer hin zum Gleis 4. Außer
Newrzella, der, auf dem Bahnsteig angekommen, zusammenbrach,
verließen angeblich nur zwei weitere Beamte die
Treppe. Während einer der beiden von Grams getroffen
wurde und damit kampfunfähig war, ging der andere
hinter dem linken Stützpfeiler kniend in Deckung.
Die übrigen Beamten sollen durch die Gitterstäbe
des Geländers auf Grams geschossen haben, der durch
die Wucht der Treffer auf das hinter ihm liegende Gleis
4 geworfen wurde und sich noch während er rücklings
fiel, den tödlichen Kopfschuß gegeben haben
soll. Der Schußwechsel soll insgesamt nur 8-10 Sekunden
gedauert und abrupt mit dem Sturz von Grams geendet haben.
Laut offiziellen Zählungen erzielte Grams mit seiner
Waffe eine Trefferquote von über 50%, während
die hochtrainierten Einsatzkräfte der GSG 9 nur 15%
erreicht haben sollen.
Gegendarstellung: Versuch einer
Rekonstruktion
Im folgenden wollen wir uns die offizielle
Version (o.V.) noch mal genauer anschauen und ggf. auf
Übereinstimmungen mit den Aussagen von ZeugInnen
überprüfen. Die o.V. behauptet, Grams hätte
unmittelbar nach Erreichen des Bahnsteigs das Feuer auf
seine Verfolger eröffnet. Nun wurden allerdings alle
verschossenen Patronenhülsen im Gleis 4 gefunden.
Berücksichtigt mensch zusätzlich das Auswurfverhalten
von Grams Czeska, welche die Hülsen nach rechts hinten
schleudert, so folgt daraus, daß sich Grams, nachdem
er oben war, zunächst nach links um das besagte Geländer
Richtung Gleis 4 orientierte. Auch wurde von allen zivilen
ZeugInnen bestätigt, daß Grams erst Richtung
linke Bahnsteigkante lief, bevor er auf seine Verfolger
schoß. Damit ist bewiesen, daß Grams nicht
von oben die Treppe heruntergeschossen hatte und damit
nicht Newrzella getötet haben kann.
Wer hat zuerst geschossen? Es ist bereits
widerlegt worden, daß Grams die Treppe hinunter
schoß. Dennoch haben mehrere zivile ZeugInnen ausgesagt,
daß im untersten Treppenbereich geschossen wurde.
Diese Tatsache kann nur dadurch erklärt werden, daß
die GSG 9 -Beamten das Feuer auf den die Treppe nach oben
flüchtenden Grams eröffnet hatte. Hier wird
auch klar, wer Newrzella getötet hat: dieser war
nämlich der erste von Grams Verfolgern; er könnte
entweder in die Schußlinie eines Kollegen geraten
sein, oder aber in seiner zivilen Kleidung fälschlicherweise
für Grams gehalten worden sein.
Die o.V. behauptet, daß fast alle
Einsatzkräfte durch das Treppengeländer geschossen
hätten, jedenfalls kein einziger Nahschuß erfolgt
sei (s.o.). Für die staatliche Selbstmord-Version
ist es natürlich wichtig, zu behaupten, es sei nur
aus der Distanz geschossen worden. Wer sonst, wenn nicht
Grams selbst solle den aufgesetzten Kopfschuß abgegeben
haben? Zu dumm nur, daß es mehrere ZeugInnen gegeben
hat, die den Mord an Wolfgang Grams durch GSG 9 -Beamte
mit eigenen Augen gesehen haben. Die wichtigste Zeugin
ist die Kioskverkäuferin Johanna Baron. Vom Kiosk
auf dem selben Bahnsteig aus hat sie eine optimale Sicht,
sowohl auf den Aufgang, als auch auf Gleis 4. Sie hat
beobachtet, wie mindestens zwei Personen um den auf Gleis
4 liegenden Grams standen und mehrmals auf diesen geschossen
haben. Bei den auf Grams aus nächster Nähe abgegebenen
Schüssen hat sich Baron nicht am Knall, sondern am
Mündungsfeuer orientiert, was für ihre Zurechnungsfähigkeit
spricht. Auch vom Stellwerk, dem höchst gelegenen
Ort des Bahnhofs hat mensch eine gute Sicht auf Gleis
4. Der dort postierte BKA-Beamte hat nämlich folgendes
gesehen: Er sah, daß eine Person rückwärts
auf die Gleise geschleudert wurde. Durch alle Vernehmungen
hindurch hat dieser Beamte behauptet, daß Grams
unmittelbar nach dessen Sturz mehrere Beamte nachgesetzt
seien. Eine Aussage, die 1. der o.V. insofern widerspricht,
als kaum davon gesprochen werden kann, daß alle
Beamte weit von Grams entfernt gewesen seien, und 2. die
Aussagen der Zeugin Baron stützt. Auch sie hat gesehen,
daß unmittelbar nach Grams Sturz mehrere Beamten
bei ihm waren. Im entscheidenen Moment allerdings, dem
Mord an Grams, will der BKA-Beamte einen Funkspruch empfangen
haben, der ihn dazu veranlaßte, den Blick von Grams
abzuwenden.
Kurz nach den Ereignissen von Bad Kleinen
hat sich dem "Spiegel" ein als Polizeibeamter
am Einsatz beteiligter Zeuge des Mordes offenbart. Nach
der Schilderung dieses Zeugen, der anonym bleiben wollte,
hat Grams "nicht auf der Treppe, sondern erst geschossen,
wo er schon auf dem Bahnsteig ist". Nach dem Sturz
von Grams habe seine Waffe "etwa zwei Meter von ihm
[Grams] entfernt, 20 Grad nach oben links" gelegen.
Sofort seien mehrere Beamten bei Grams gewesen. Selbst
wenn dieser nicht bewegungsunfähig gewesen wäre,
habe er "keine Chance gehabt, zu einer eventuellen
Sekundärwaffe zu greifen", weil er von einem
Beamten in einen Haltegriff genommen worden sei (1). "Nach
ewig langen 20 Sekunden ist dann der tödliche Schuß
gefallen. Ein Kollege von der GSG 9 hat aus einer Entfernung
von maximal 5 cm gefeuert." (2) Es ist durchaus möglich,
daß es sich bei diesem Zeugen um den im Stellwerk
postierten BKA-Beamten gehandelt hat, der trotz Zusicherung
seiner Anonymität seitens der Staatsanwaltschaft
(StA) Schwerin nicht vor Gericht aussagen wollte, aber
das ist Spekulation.
Nummer sicher: Medizinische Versorgung
von Wolfgang Grams
Zunächst war, abgesehen von
einem Rettungssanitäter der GSG 9 - trotz der seit
über 20 Jahren beschworenen Gefährlichkeit der
RAF - kein einziger Notarzt vor Ort. Nach Beendigung des
Schußwechsels kümmerte sich der GSG 9-Sanitäter
um den verletzten Newrzella. Als kurze Zeit später
ein Krankenwagen aus Wismar eintraf, besetzt mit einem
Notarzt, einem Rettungssanitäter und einer Krankenschwester,
wurden alle drei angewiesen, ebenfalls Newrzella zu versorgen.
Als sich der Rettungssanitäter um Wolfgang Grams
kümmern wollte, wurde er auf dem Weg zu den Gleisen
von einer zivil gekleideten Person mit den Worten "Der
da hat nichts, kümmert euch um den." daran gehindert,
worauf der Sanitäter zu Newrzella zurückkehrte.
Auch ein weiterer Notarzt und ein Rettungssanitäter,
die mit einem Hubschrauber des Lufttransportgeschwader
63 eingeflogen wurden, wurden ebenfalls zu Newrzella geschickt.
Insgesamt vergingen 25 Minuten vor der medizinischen Erstversorgung
des schwerverletzten Wolfgang Grams. Nach all dem, was
zu diesem Zeitpunkt bereits passiert war, durfte Grams
nicht überleben. Für dieses Vorgehen und dafür,
was sonst an Schweinereien in Bad Kleinen ablief, hat
die Einsatzleitung volle Rückendeckung aller diesbezüglich
relevanten staatlichen Institutionen erhalten. Nachfolgend
untersuchen wir deren Verstrickung und Parteilichkeit.
Alle helfen mit
1. Bundesanwaltschaft (BAW)
Das Verhalten der BAW ist wesentlich
durch ihre Desinformationspolitik gekennzeichnet. Noch
am selben Abend wurde die Presse mit einer Version "informiert",
die mit dem tatsächlichen Ablauf nichts gemein hatte:
Die Festnahme Birgit Hogefelds sei auf dem Bahnhofsvorplatz
erfolgt, nachdem sie das Feuer eröffnet hatte. Falsche
Person, falscher Ort, falscher Ablauf. GBA von Stahl behauptete
selbst einen Tag nach der offiziellen Dementierung dieser
Darstellung, daß Birgit Hogefeld das Feuer eröffnet
habe. Daraufhin mußte er ihr gegenüber eine
Unterlassungserklärung unterschreiben. Mit dieser
Lügenpropaganda verschaffte sich der Repressionsapparat
genug Zeit, dafür zu sorgen, daß Spuren verwischt
werden können, daß sich alle Beteiligten in
Ruhe eine glaubwürdigere Version des Ablaufs überlegen
können. Zusätzlich verhängte die BAW einen
Tag nach der Schießerei eine 48-stündige Nachrichtensperre,
mit deren Hilfe unangenehme Nachfragen mit dem Hinweis
auf laufende Ermittlungen abgewiesen wurden.
2. Bundeskriminalamt
Der Verarschung der Öffentlichkeit
durch die BAW hat das BKA mitzuverantworten. So haben
sich BKA-Präsident Zachert und Hitz (Inspekteur des
BGS) im September 1993 auf einem Nachbereitungstreffen
auf höchster Ebene klar geäußert, daß
sie die Ursache für die nachfolgende Krise (s.o.)
vor allem im "laienhafte(n) und unkontrollierte(n)
Berichtswesen gegenüber Medien, Politikern und damit
der Gesellschaft" sähen. Damit das Ansehen der
Behörden nicht nochmals wie im Fall Bad Kleinen geschädigt
werde, verlangten Zachert und Hitz für die Zukunft
"eine professionelle Informationssteuerung á
la Schleyer".(3) Diese Kritik bezieht sich besonders
auf den "Spiegel", der die Aussage des Polizei-Zeugen
(s.o.) veröffentlichte, und das ARD-Magazin "Monitor",
weil es die Aussagen der Kioskverkäuferin Baron,
Zeugin des Mordes, "direkt nach der Tagesschau"
gesendet hatte. Kritisiert wurde offensichtlich jene Berichterstattung,
die nicht vor ihrer Veröffentlichung mit dem "Krisenstab"
abgesprochen wurde. Wem nützt eine grundgesetzlich
garantierte Pressefreiheit, die immer dann ausgeschaltet
wird, wenn sie von Bedeutung werden könnte?
Doch die eigentliche Hauptaufgabe des
BKA lag in der systematischen Vernichtung aller Spuren,
die für eine einwandfreie Rekonstruktion des Mordes
an Wolfgang Grams nötig gewesen wären. Drei
Beispiele sollen an dieser Stelle genügen, um zu
zeigen, daß das BKA in der Zeit direkt nach dem
Mord ganze Arbeit geleistet hat:
a) Keine Videoaufnahmen vom Einsatz. Es
ist die Regel, daß die Polizei von wichtigen Einsätzen
Videoaufnahmen anfertigt. Dies geschieht zu Nachbereitungs-,
Schulungs- und Dokumentationszwecken. Bei besonderen Vorkommnissen
werden sie häufig als Beweismittel eingesetzt. Obwohl
es sowohl zeitlich (GSG 9 hatte seit 8.30 Uhr ein Set
einsatzbereit am Bahnhof von Bad Kleinen postiert, der
Zugriff erfolgte erst am Nachmittag), als auch räumlich
(z.B. vom Stellwerk (s.o.) aus hätte völlig
unbeobachtet gefilmt werden können) kein Problem
gewesen wäre, eine Videokamera zu installieren, sollen
angeblich keine Aufnahmen gemacht worden sein. Hierfür
gibt es grundsätzlich zwei Erklärungen: entweder
das Video zeigt den Mord und mußte daher verschwinden,
oder es war von Anfang an klar, daß es kein Video
geben darf.
b) Beweisaufnahme wurde hinausgezögert
und erfolgte unzulänglich. Obwohl unmittelbar nach
dem Einsatz noch über 100 an der Polizeiaktion Beteiligte
in Bad Kleinen waren, mußte mit der ersten Beweissicherung
noch Stunden gewartet werden, bis die Spezialisten des
BKA aus Wiesbaden eingetroffen waren. Daß es zwischenzeitlich
anfing zu regnen und somit wichtige Spuren vernichtet
wurden, schien dabei niemanden zu stören. Die acht,
extra für die Tatortarbeit eingeflogenen BKA-Beamten
erklärten ihre Arbeit bereits nach zwei Stunden und
20 Minuten für beendet. Folgender Vergleich soll
zeigen, wie lange solche Untersuchungen "normalerweise"
dauern: So nahm die Spurensuche nach dem Sprengstoffanschlag
der RAF auf den Gefängnisneubau bei Weiterstadt im
April 1993 über ein Jahr (!) in Anspruch.
c) Zur Identifikation Wolfgang Grams.
Kurze Zeit nach Grams Tod wurden dessen Hände gewaschen,
unter dem Vorwand, es seien saubere Hände für
die zur Identifizierung notwendige Abnahme seiner Fingerabdrücke
erforderlich. Da einerseits bzgl. der Identität Grams,
der über Wochen lückenlos observiert wurde,
kaum ein Zweifel bestehen konnte, andererseits zur Identifikation
der Fingerabdruck des rechten Zeigefingers genügt,
scheint es für das sorgfältige Waschen seiner
Hände andere Gründe gegeben zu haben. Wenn Grams
sich selbst durch einen aufgesetzten Kopfschuß getötet
hätte, so liegt es nahe, nach Blutspuren an der Schußhand
zu suchen. Findet mensch dort jedoch keine Blutspuren,
so spricht dies gegen die staatliche Selbstmord-Variante.
Daß sich das BKA wegen angeblicher
Befangenheit am 2.7.93, nach bekanntwerden der Zeugin
Baron, aus den Ermittlungen ausklinkte, ist ein leicht
zu durchblickender Schachzug: zum einen war die Vernichtung
der wichtigsten Spuren vollzogen, zum anderen wollte sich
das BKA dem Rampenlicht der öffentlichen Kritik entziehen.
3. GSG 9
Sehr geringes Interesse an der Aufklärung
des Mordes hatten offensichtlich auch die Verantwortlichen
der GSG 9. Ein wichtiger Grundsatz der Kriminalistik besteht
darin, ZeugInnen möglichst kurz nach dem Ereignis
zu vernehmen und dafür zu sorgen, daß sich
diese nicht vor ihrer Vernehmung absprechen, denn: "Die
unmittelbar nach dem Erlebnis gemachte Aussage ist grundsätzlich
die beste. (...) Für die Konstruktion einer guten
Phantasiegeschichte ohne Schwachpunkte und Widersprüche
oder für Absprachen mit anderen Phantasiezeugen bleibt
wenig Zeit."(4) Wie jedoch schon mehrfach aufgezeigt,
scheinen polizeiliche Grundsätze insbesondere dann
nicht zu gelten, wenn gegen sich selbst ermittelt werden
muß. So führten die am Einsatz beteiligten
GSG 9 -Beamten mindestens zwei Gruppengespräche mit
dem GSG 9 -Psychologen Salewski, bevor es überhaupt
zur ersten Vernehmung kam. Dafür, daß in diesen
Gesprächen nachträglich ein Szenario entwickelt
wurde, spricht nicht nur die Tatsache, daß grundsätzlich
im entscheidenen Moment niemand etwas gesehen haben will.
Auch die gemeinsame Wortwahl scheint nicht zufällig:
Mehrere GSG 9 -Beamte sprechen bei der Kopfverletzung
von Wolfgang Grams von einer "Verletzung an der Schläfe
von Tischtennisballgröße" oder "tischtennisball
großer Wunde"; die Lage von Grams wird von
einigen als "stabile Seitenlage" bezeichnet.
Dadurch, daß das Anonymitäts-Recht
(die Namen wurden in Nummern übersetzt) der GSG 9
-Beamten auch während der Vernehmungen erhalten blieb,
konnte ein Großteil der Widersprüche, in die
sich verstrickt wurde, gar nicht aufgedeckt werden, da
sie unter den Ungenauigkeiten der Aussagen verborgen blieben.
In sämtlichen öffentlich zugänglichen Berichten
sind die Namen der GSG 9 -Beamten durch Nummern codiert.
In schwierigen Situationen konnten sich die Zeugen der
GSG 9 darauf zurückziehen, wohl die Namen, aber leider
nicht die Nummern der entsprechenden Kollegen zu kennen.
Häufig erfolgten dann wenig hilfreiche Aussagen,
wie die folgende: "Links neben mir auf der Treppe
befanden sich 3 Kollegen, die bis zum Ende des Einsatzes
an Ort und Stelle blieben." Personen- oder Bekleidungsbeschreibungen,
die hätten weiterhelfen können, wurden nicht
gemacht, sind allerdings von den Ermittlungsbehörden
auch nicht gefordert worden.
4. VolksvertreterInnen
Indem Bundeskanzler Kohl der GSG
9 öffentlich das Vertrauen aussprach, nahm er entscheidend
Einfluß auf die noch laufenden Ermittlungen der
StA Schwerin bzw. der BAW: "Es ist unerträglich
und ein Skandal, mit welcher Gleichgültigkeit manche
in den letzten Wochen über den gewaltsamen Tod von
Michael Newrzella hinweggegangen sind." Statt dessen
werde versucht, "aus einem Mörder eine Art Märtyrer
zu machen"(5). Die Eltern von Wolfgang Grams erstatteten
daraufhin Strafanzeige gegen Kohl "wegen des Verdachts
der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und des
Verdachts der üblen Nachrede". Schließlich
war zu diesem Zeitpunkt noch keineswegs "offiziell
erwiesen", daß Grams Newrzella erschossen hatte.
So wurde dem Kanzler eine Frist gesetzt, bis zu der er
"bis zum Beweis des Gegenteils" seine Behauptung,
Wolfgang Grams sei ein Mörder, widerrufen sollte.
Gerade noch rechtzeitig, einen Tag vor Ablauf dieser Frist
veröffentlichte die BAW Teilergebnisse des Züricher
Gutachtens, wonach Newrzella durch Schüsse aus der
Waffe von Grams zu Tode gekommen sei und ersparte dem
Kanzler damit den peinlichen Widerruf. Weitgehende Konsequenzen
aus den "Pannen" von Bad Kleinen wurden von
vielen gefordert. So Gerster (CDU), der eine "völlige
Umstrukturierung einer Gewaltenteilung"6 nicht länger
zum Tabu erklärt wissen möchte. Auch die Sozialdemokratie,
die sich im Zweifelsfall stets auf die Seite der Staatsterroristen
geworfen hat, mischte kräftig mit: Scharping (SPD)
forderte, die "Zentralstellenbefugnis"(7) des
BKA neu zu regeln, um den Kampf gegen den Terror weiter
zu verbessern. Oder sein "Genosse" Benrath,
der eine "ständige Einsatzgruppe auf Führungsebene
mit festen Kommunikationsstrukturen"(8) einrichten
will. Das nächste Bad Kleinen will der Staat wieder
ungestört, ohne lästige Medien, ohne Widersprüche
und ohne Aufregung durchziehen. Den VolksvertreterInnen
geht es um "professionelles" Krisenmanagement.
5. Staatsanwaltschaft Schwerin
Anfangs war bei der StA Schwerin
noch durchaus der Wille zur Wahrheitsfindung spürbar.
So sprach Anfang Juli 93 ein Sprecher der StA davon, daß
ausgeschlossen werden könne, daß "Herr
Grams sich selbst getötet hat". Sogar Rückschlüsse
auf die Stammheimer "Selbstmorde" von 1977 wurden
gezogen. Diese Courage mußte der StA allerdings
schnell ausgetrieben worden sein, denn schon bald wurde
gründlich an der Verdunkelung des Mordes an Grams
mitgearbeitet. Ihre größte Verfehlung liegt
in der systematischen Demontage der Zeugin Baron, der
einzigen Person, die ihre Beobachtungen des Mordes auch
vor Gericht zu vertreten bereit war. Während Baron
durch Politik und Medien als alkoholabhängig und
als von den Ereignissen psychisch überfordert diffamiert
wurde, sind Meldungen lanciert worden, sie hätte
ihre Aussagen widerrufen. In ihrer Vernehmung legte die
StA Schwerin so ziemlich alles, was sie sagte gegen sie
aus, lockte sie durch geschickte Fangfragen in scheinbare
Widersprüche, so daß an ihrer Zurechnungsfähigkeit
gezweifelt wurde.
In die andere Richtung hingegen wurde,
wenn überhaupt nur sehr zögerlich ermittelt:
z.B. hielt es die StA nicht für notwendig, alle am
Einsatz beteiligten GSG 9- und BKA-Beamten zu vernehmen.
Auch blieben viele zivile ZeugInnen und Rettungspersonal
unberücksichtigt. Das Ergebnis dieses Verfahrens
ist bekannt: Die Anschuldigung gegen zwei GSG 9 -Beamte
wurde fallengelassen, da angeblich "keine Anhaltspunkte
bestehen, daß Grams von einem Polizeibeamten rechtswidrig
getötet oder verletzt worden ist"(9).
Fazit
Unter den gegebenen Bedingungen war
kein "unabhängiges" Gerichtsverfahren denkbar.
Daß die deutsche Justiz immer dann Partei ergreift,
wenn ein Prozeß von politischer Bedeutung ist, wurde
in diesem Verfahren sehr deutlich. Dieses Ergebnis, wie
auch die dargestellte Zusammenarbeit aller relevanten
staatlichen Institutionen zeigen, daß die grundgesetzlich
festgelegte Gewaltenteilung im Ernstfall keine Rolle spielt.
"Gewaltenteilung" gibt es nur dann, wenn sie,
außer im Bewußtsein ein paar aufrechter SozialdemokratInnen,
sowieso keine Rolle mehr spielt, etwa in "friedlichen",
oder treffender befriedeten Zeiten.
Halten wir abschließend fest: Wie
schon gesagt wurde, läßt sich der genaue Tathergang
heute nicht mehr lückenlos und widerspruchsfrei rekonstruieren.
Für den Standpunkt, daß Beamte der GSG 9 sowohl
Wolfgang Grams als auch Newrzella getötet haben,
sprechen viele Indizien, von denen hier nur die wesentlichsten
angeführt wurden. Auf inhaltliche Fragen, worin etwa
die staatliche Motivation für solches Vorgehen liege,
oder der Einordnung der Vorgänge von Bad Kleinen
in die Tradition staatlicher Kill-Fahndungen werden wir
an anderer Stelle eingehen.
Antifaschistische Liste an der Uni Göttingen,
August 1998
Zitate/Quellennachweise
In diesem Artikel haben wir
uns maßgeblich auf die Recherche-Arbeit der Redaktionsgruppe
Jitarra, veröffentlicht durch das ID-Archiv Berlin
Amsterdam in "bad kleinen und die erschießung
von wolfgang grams", bezogen.
1 Der Spiegel, 12.7.93, S. 18 ff.
2 Der Spiegel, 5.7.93, S. 27 ff.
3 Frankfurter Rundschau (FR), 8.3.93
4 in Kube, Edwin (Hrsg.), "Kriminalistik, Handbuch
für Praxis und Wissenschaft", Stuttgart 1992,
Bd. 1, S. 607
5 Wiesbadener Tageblatt, 23.7.93
6 FR, 13.7.93
7 FR, 7.7.93
8 FR, 7.7.93
9 Der leitende Oberstaatsanwalt Schwarz auf der Pressekonferenz:
"Es ist wirklich nichts mehr drin in der Sache -
glauben Sie's oder glauben Sie's nicht."
aus: Rote-Hilfe-Zeitung 4/1998
Verfahren wegen Rote
Hilfe Zeitung
"...Lügen und Vertuschungen
seitens des Staates, um die Mörder in Uniform zu
decken"
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat im
November 1998 ein Strafverfahren gegen die Zeitung "Die
Rote Hilfe" eingeleitet, wegen des Artikels "5
Jahre Bad Kleinen - Nichts ist vergessen !" in der
RHZ Nr 4/98, Seiten 3 bis 6. Beschuldigt werden zwei Mitglieder
des Bundesvorstands als Verantwortliche. Die RHZ hatte
einen, bereits in der Zeitschrift "Anschlag"
veröffentlichten Beitrag der "Antifaschistischen
Liste an der Uni Göttingen" nachgedruckt, dem
die Staatsanwaltschaft selbst bescheinigt, seine "sachbezogenen
Äußerungen" seien "strafrechtlich
ohne Belang". In der Einleitung zu diesem Artikel
jedoch werde ausgeführt, daß "für
einen nicht unbedeutenden Teil der (nicht nur) deutschen
Öffentlichkeit damals kein Zweifel daran Bestand,
daß Wolfgang Grams am 27. Juni 1993 durch Beamte
der GSG 9 (Grenzschutzgruppe 9), Eliteeinheit des BGS
auf den Gleisen des Bahnhofs Bad Kleinen exekutiert wurde".
Ferner sei von "Lügen und Vertuschungen seitens
des Staates" die Rede, die "notwendig waren,
um die Mörder in Uniform zu decken." Die Staatsanwaltschaft
folgert daraus, damit werde "der Staat der bewußten
Verheimlichung eines angeblich seitens seiner Amtsträger
ausgeführten Mordes bezichtigt und damit gezielt
böswillig verächtlich gemacht". Für
die Staatsanwaltschaft ein Vergehen, gemäß
§90a Abs. 1 Strafgesetzbuch: "Verunglimpfung
des Staates". (Kursive Zitate aus der staatsanwaltschaftlichen
Anhörung, fette Zitate aus dem inkriminierten Artikel)
Bis Ende Dezember 1998 war lediglich die staatsanwaltschaftliche
Anhörung der Beschuldigten in der Welt, ob Anklage
erhoben wird, noch ungewiss. Wegen der presserechtlich
kurzen Verjährungsfristen ist jedoch mit einer Entscheidung
der Anklagebehörde noch im Januar 1999 zu rechnen.
Der Bundesvorstand der "Roten Hilfe e.V." und
die Redaktion der Zeitschrift "Die Rote Hilfe"
erklärten dazu Anfang Januar 1999 in Kiel: "Der
Versuch, kritische Stimmen durch Majestätsbeleidigungs-Paragrafen,
heute "Staatsverunglimpfung", mundtot zu machen,
hat in Deutschland lange Tradition. Die Staatsanwaltschaft
macht sich gar nicht die Mühe, die Behauptung, Wolfgang
Grams sei von Polizeibeamten erschossen und dies danach
vertuscht worden, als unwahr zu beweisen, sondern behauptet
einfach, dies sei so absurd, daß es die "Staatsehre"
beleidige, so etwas zu behaupten. Sollte es zu einem Prozeß
in dieser Sache kommen, wird die Rote Hilfe ihn dazu nutzen,
ein weiteres Mal auf die Ungereimtheiten und Widersprüche
in der staatlichen Version und auf die ZeugInnen-Aussagen,
die den Mordvorwurf begründen, hinzuweisen und damit
belegen, daß der Schluß, in Bad Kleinen sei
ein staatlicher Mord geschehen und danach gelogen und
vertuscht worden, nicht absurd, sondern naheliegend ist!
Das politische Ziel dieses Strafverfahrens gegen die Rote
Hilfe Zeitung ist jedoch nicht der Schutz einer abstrakten
"'Staatsehre", sondern ganz handfest: genau
diese öffentliche Auseinandersetzung darüber,
was in Bad Kleinen geschehen ist, zu verhindern und zu
unterdrücken, indem diejenigen, die von Mord sprechen,
Bestrafung riskieren. Und damit gerade jene "Vertuschung",
von der niemand mehr sprechen dürfen soll, fortzusetzen
und abzuschließen! Dagegen zu kämpfen ist nich
allein Sache der Roten Hilfe und wir bitten alle um Unterstützung
, die sich ihre Meinung nicht vom Strafgesetzbuch vorschreiben
lassen wollen! Neben seinem Charakter als Teil der Bad-Kleinen-Vertuschungskampagne
hat der Angriff der Staatsanwaltschaft aber auch die Rote
Hilfe als Organisation selbst unmittelbar zum Ziel: als
relativ erfolgreicher, strömungsübergreifender,
linker Zusammenhang ist die Rote Hilfe den Herrschenden
offenbar inzwischen ein Dorn im Auge, so daß der
Raum der Roten Hilfe in den Verfassungsschutzberichten
der letzten Jahre ebenso zunimmt, wie die Versuche, Teile
der Roten Hilfe zu kriminalisieren; letztere konnten bisher
noch jedesmal vereitelt werden und das soll auch so bleiben.
Gerade die Tatsache, daß die Rote Hilfe nicht für
eine einzelne politische Strömung spricht, sondern
sich aus inzwischen über 3000 Mitgliedern aus vielen
verschiedenen Bereichen und Teilen der Linken zusammensetzt,
macht ihre Stärke aus und sollte jetzt auch zu einer
breiten und strömungsübergreifenden Solidarisierung
mit der Roten Hilfe führen!
Die Rote Hilfe bittet um
Unterstützung durch Veröffentlichung und Verbreitung
dieser Erklärung, durch Unterstützungs- und
Protest-Briefe und -Resolutionen, die Ihr an uns oder
an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel (Schützenwall
31/35, 24224 Kiel, Fax 0431-604-3469; mit Kopie an uns)
sendet, durch LeserInnenbriefe, durch Spenden und am allerbesten
natürlich: indem möglichst viele von Euch in
der Roten Hilfe Mitglied werden!"
Presseerklärung des Bundesvorstands
der Roten Hilfe, vom 12.1.99