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5 Jahre Bad Kleinen- Nichts ist vergessen!
Artikel aus der Rote-Hilfe-Zeitung 1998

Durch einen Zivilprozeß gegen das Bundesinnenministerium versuchen die Eltern des am 27. Juni 93 in Bad Kleinen bei einem Einsatz der GSG 9 umgekommenen Wolfgang Grams nun zu erreichen, daß über die waren Todesumstände vor Gericht verhandelt wird. Dies ist bisher nicht geschehen. Während des Prozesses gegen die bei diesem Einsatz festgenommene Birgit Hogefeld ist jede Untersuchung der Vorgänge in Bad Kleinen abgebügelt worden. Eine Klage der Eltern von Wolfgang Grams gegen die GSG-9-Beamten ist 1996 vom Rostocker Landgericht abgelehnt worden. Eine Entscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission steht noch an.

Die Eltern von Wolfgang Grams klagen in dem Zivilrechtsverfahren auf Erstattung der Beerdigungskosten von 12 305 DM wegen ”schuldhafter Amtspflichtverletzung". Nun muß die Bonner Zivilkammer über die Schuld am Tod von Wolfgang Grams entscheiden. Zu diesem Zweck müssen die Vorgänge in Bad Kleinen vor Gericht aufgerollt werden: ZeugInnen werden vernommen, ein Ortstermin auf dem Bahnhof von Bad Kleinen fand bereits statt. Wir dürfen auf den weiteren Verlauf und Ausgang dieses Zivilprozesses gespant sein!

(OG Kiel)


Für einen nicht unbedeutenden Teil der (nicht nur) deutschen Öffentlichkeit bestand damals kein Zweifel daran, daß Wolfgang Grams am 27. Juni 1993 durch Beamte der GSG 9 (Grenzschutzgruppe 9), Eliteeinheit des BGS auf den Gleisen des Bahnhofs von Bad Kleinen exekutiert wurde. Offiziell hingegen, so der Abschlußbericht der Bundesregierung, soll Wolfgang Grams Selbstmord begangen haben. In diesem Artikel geht es darum aufzuzeigen, was an Lügen und Vertuschungen seitens des Staates notwendig waren, um die Mörder in Uniform zu decken. In Folge kam es zu einer der schwersten Krisen der BRD; Funktionseliten wie Bundesinnenminister Seiters und Generalbundesanwalt (GBA) von Stahl traten zurück.

Zur Vorgeschichte
Mit Hilfe des Spitzels Klaus Steinmetz war es den FahnderInnen des Bundeskriminalamts (BKA) möglich, die RAF-Mitglieder Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams über Wochen hinweg zu observieren und deren Festnahme sehr genau zu planen. Bereits am 16. Mai stand Bad Kleinen als Ort des Zugriffs fest. An den dafür erforderlichen Maßnahmen seien laut BKA seit dem 22. Juni über 120 Beamte allein im Einsatzraum Bad Kleinen beteiligt gewesen. Die Schaffung eines solch gewaltigen Apparats allein für die Festnahme zweier Personen wurde im veröffentlichten Zwischenbericht der Bundesregierung damit begründet, "daß mit Haftbefehl gesuchte Terroristen nicht entkommen durften". Daß es trotz dieser akribischen Planung zu einer Reihe von "Pannen" während und nach dem Einsatz gekommen war, sollte stutzig machen.

Die offizielle Version
Zum Zeitpunkt der Festnahme befanden sich Birgit Hogefeld, Wolfgang Grams und der Spitzel Steinmetz in der Unterführung des Bahnhofs von Bad Kleinen. Als das Signal für den Zugriff gegeben wurde, befanden sich Grams und Steinmetz in der Höhe des Aufgangs zu Bahnsteig 3/ 4, während Hogefeld einige Meter entfernt bei einer Anzeigetafel stand. Letzere wurde von zwei zivil gekleideten GSG 9 -Beamten überwältigt und gesichert. Verfolgt von mehreren (die genaue Zahl ist unklar) anderen Beamten der Spezialeinheit, flüchtete Grams die Treppe zu Bahnsteig 3/ 4 hinauf. Unmittelbar nach Erreichen des Bahnsteigs soll Grams im Umdrehen das Feuer auf seine Verfolger eröffnet haben und dabei den GSG 9 -Beamten Newrzella getötet haben. In Notwehr hätten die übrigen Verfolger zurückgeschossen. Wohl schon getroffen, aber noch nicht bewegungsunfähig orientierte sich Grams nach links um das aus Gitterstäben bestehende Treppengeländer hin zum Gleis 4. Außer Newrzella, der, auf dem Bahnsteig angekommen, zusammenbrach, verließen angeblich nur zwei weitere Beamte die Treppe. Während einer der beiden von Grams getroffen wurde und damit kampfunfähig war, ging der andere hinter dem linken Stützpfeiler kniend in Deckung. Die übrigen Beamten sollen durch die Gitterstäbe des Geländers auf Grams geschossen haben, der durch die Wucht der Treffer auf das hinter ihm liegende Gleis 4 geworfen wurde und sich noch während er rücklings fiel, den tödlichen Kopfschuß gegeben haben soll. Der Schußwechsel soll insgesamt nur 8-10 Sekunden gedauert und abrupt mit dem Sturz von Grams geendet haben. Laut offiziellen Zählungen erzielte Grams mit seiner Waffe eine Trefferquote von über 50%, während die hochtrainierten Einsatzkräfte der GSG 9 nur 15% erreicht haben sollen.

Gegendarstellung: Versuch einer Rekonstruktion
Im folgenden wollen wir uns die offizielle Version (o.V.) noch mal genauer anschauen und ggf. auf Übereinstimmungen mit den Aussagen von ZeugInnen überprüfen. Die o.V. behauptet, Grams hätte unmittelbar nach Erreichen des Bahnsteigs das Feuer auf seine Verfolger eröffnet. Nun wurden allerdings alle verschossenen Patronenhülsen im Gleis 4 gefunden. Berücksichtigt mensch zusätzlich das Auswurfverhalten von Grams Czeska, welche die Hülsen nach rechts hinten schleudert, so folgt daraus, daß sich Grams, nachdem er oben war, zunächst nach links um das besagte Geländer Richtung Gleis 4 orientierte. Auch wurde von allen zivilen ZeugInnen bestätigt, daß Grams erst Richtung linke Bahnsteigkante lief, bevor er auf seine Verfolger schoß. Damit ist bewiesen, daß Grams nicht von oben die Treppe heruntergeschossen hatte und damit nicht Newrzella getötet haben kann.

Wer hat zuerst geschossen? Es ist bereits widerlegt worden, daß Grams die Treppe hinunter schoß. Dennoch haben mehrere zivile ZeugInnen ausgesagt, daß im untersten Treppenbereich geschossen wurde. Diese Tatsache kann nur dadurch erklärt werden, daß die GSG 9 -Beamten das Feuer auf den die Treppe nach oben flüchtenden Grams eröffnet hatte. Hier wird auch klar, wer Newrzella getötet hat: dieser war nämlich der erste von Grams Verfolgern; er könnte entweder in die Schußlinie eines Kollegen geraten sein, oder aber in seiner zivilen Kleidung fälschlicherweise für Grams gehalten worden sein.

Die o.V. behauptet, daß fast alle Einsatzkräfte durch das Treppengeländer geschossen hätten, jedenfalls kein einziger Nahschuß erfolgt sei (s.o.). Für die staatliche Selbstmord-Version ist es natürlich wichtig, zu behaupten, es sei nur aus der Distanz geschossen worden. Wer sonst, wenn nicht Grams selbst solle den aufgesetzten Kopfschuß abgegeben haben? Zu dumm nur, daß es mehrere ZeugInnen gegeben hat, die den Mord an Wolfgang Grams durch GSG 9 -Beamte mit eigenen Augen gesehen haben. Die wichtigste Zeugin ist die Kioskverkäuferin Johanna Baron. Vom Kiosk auf dem selben Bahnsteig aus hat sie eine optimale Sicht, sowohl auf den Aufgang, als auch auf Gleis 4. Sie hat beobachtet, wie mindestens zwei Personen um den auf Gleis 4 liegenden Grams standen und mehrmals auf diesen geschossen haben. Bei den auf Grams aus nächster Nähe abgegebenen Schüssen hat sich Baron nicht am Knall, sondern am Mündungsfeuer orientiert, was für ihre Zurechnungsfähigkeit spricht. Auch vom Stellwerk, dem höchst gelegenen Ort des Bahnhofs hat mensch eine gute Sicht auf Gleis 4. Der dort postierte BKA-Beamte hat nämlich folgendes gesehen: Er sah, daß eine Person rückwärts auf die Gleise geschleudert wurde. Durch alle Vernehmungen hindurch hat dieser Beamte behauptet, daß Grams unmittelbar nach dessen Sturz mehrere Beamte nachgesetzt seien. Eine Aussage, die 1. der o.V. insofern widerspricht, als kaum davon gesprochen werden kann, daß alle Beamte weit von Grams entfernt gewesen seien, und 2. die Aussagen der Zeugin Baron stützt. Auch sie hat gesehen, daß unmittelbar nach Grams Sturz mehrere Beamten bei ihm waren. Im entscheidenen Moment allerdings, dem Mord an Grams, will der BKA-Beamte einen Funkspruch empfangen haben, der ihn dazu veranlaßte, den Blick von Grams abzuwenden.

Kurz nach den Ereignissen von Bad Kleinen hat sich dem "Spiegel" ein als Polizeibeamter am Einsatz beteiligter Zeuge des Mordes offenbart. Nach der Schilderung dieses Zeugen, der anonym bleiben wollte, hat Grams "nicht auf der Treppe, sondern erst geschossen, wo er schon auf dem Bahnsteig ist". Nach dem Sturz von Grams habe seine Waffe "etwa zwei Meter von ihm [Grams] entfernt, 20 Grad nach oben links" gelegen. Sofort seien mehrere Beamten bei Grams gewesen. Selbst wenn dieser nicht bewegungsunfähig gewesen wäre, habe er "keine Chance gehabt, zu einer eventuellen Sekundärwaffe zu greifen", weil er von einem Beamten in einen Haltegriff genommen worden sei (1). "Nach ewig langen 20 Sekunden ist dann der tödliche Schuß gefallen. Ein Kollege von der GSG 9 hat aus einer Entfernung von maximal 5 cm gefeuert." (2) Es ist durchaus möglich, daß es sich bei diesem Zeugen um den im Stellwerk postierten BKA-Beamten gehandelt hat, der trotz Zusicherung seiner Anonymität seitens der Staatsanwaltschaft (StA) Schwerin nicht vor Gericht aussagen wollte, aber das ist Spekulation.

Nummer sicher: Medizinische Versorgung von Wolfgang Grams
Zunächst war, abgesehen von einem Rettungssanitäter der GSG 9 - trotz der seit über 20 Jahren beschworenen Gefährlichkeit der RAF - kein einziger Notarzt vor Ort. Nach Beendigung des Schußwechsels kümmerte sich der GSG 9-Sanitäter um den verletzten Newrzella. Als kurze Zeit später ein Krankenwagen aus Wismar eintraf, besetzt mit einem Notarzt, einem Rettungssanitäter und einer Krankenschwester, wurden alle drei angewiesen, ebenfalls Newrzella zu versorgen. Als sich der Rettungssanitäter um Wolfgang Grams kümmern wollte, wurde er auf dem Weg zu den Gleisen von einer zivil gekleideten Person mit den Worten "Der da hat nichts, kümmert euch um den." daran gehindert, worauf der Sanitäter zu Newrzella zurückkehrte. Auch ein weiterer Notarzt und ein Rettungssanitäter, die mit einem Hubschrauber des Lufttransportgeschwader 63 eingeflogen wurden, wurden ebenfalls zu Newrzella geschickt. Insgesamt vergingen 25 Minuten vor der medizinischen Erstversorgung des schwerverletzten Wolfgang Grams. Nach all dem, was zu diesem Zeitpunkt bereits passiert war, durfte Grams nicht überleben. Für dieses Vorgehen und dafür, was sonst an Schweinereien in Bad Kleinen ablief, hat die Einsatzleitung volle Rückendeckung aller diesbezüglich relevanten staatlichen Institutionen erhalten. Nachfolgend untersuchen wir deren Verstrickung und Parteilichkeit.

Alle helfen mit

1. Bundesanwaltschaft (BAW)

Das Verhalten der BAW ist wesentlich durch ihre Desinformationspolitik gekennzeichnet. Noch am selben Abend wurde die Presse mit einer Version "informiert", die mit dem tatsächlichen Ablauf nichts gemein hatte: Die Festnahme Birgit Hogefelds sei auf dem Bahnhofsvorplatz erfolgt, nachdem sie das Feuer eröffnet hatte. Falsche Person, falscher Ort, falscher Ablauf. GBA von Stahl behauptete selbst einen Tag nach der offiziellen Dementierung dieser Darstellung, daß Birgit Hogefeld das Feuer eröffnet habe. Daraufhin mußte er ihr gegenüber eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Mit dieser Lügenpropaganda verschaffte sich der Repressionsapparat genug Zeit, dafür zu sorgen, daß Spuren verwischt werden können, daß sich alle Beteiligten in Ruhe eine glaubwürdigere Version des Ablaufs überlegen können. Zusätzlich verhängte die BAW einen Tag nach der Schießerei eine 48-stündige Nachrichtensperre, mit deren Hilfe unangenehme Nachfragen mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen abgewiesen wurden.

2. Bundeskriminalamt
Der Verarschung der Öffentlichkeit durch die BAW hat das BKA mitzuverantworten. So haben sich BKA-Präsident Zachert und Hitz (Inspekteur des BGS) im September 1993 auf einem Nachbereitungstreffen auf höchster Ebene klar geäußert, daß sie die Ursache für die nachfolgende Krise (s.o.) vor allem im "laienhafte(n) und unkontrollierte(n) Berichtswesen gegenüber Medien, Politikern und damit der Gesellschaft" sähen. Damit das Ansehen der Behörden nicht nochmals wie im Fall Bad Kleinen geschädigt werde, verlangten Zachert und Hitz für die Zukunft "eine professionelle Informationssteuerung á la Schleyer".(3) Diese Kritik bezieht sich besonders auf den "Spiegel", der die Aussage des Polizei-Zeugen (s.o.) veröffentlichte, und das ARD-Magazin "Monitor", weil es die Aussagen der Kioskverkäuferin Baron, Zeugin des Mordes, "direkt nach der Tagesschau" gesendet hatte. Kritisiert wurde offensichtlich jene Berichterstattung, die nicht vor ihrer Veröffentlichung mit dem "Krisenstab" abgesprochen wurde. Wem nützt eine grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit, die immer dann ausgeschaltet wird, wenn sie von Bedeutung werden könnte?

Doch die eigentliche Hauptaufgabe des BKA lag in der systematischen Vernichtung aller Spuren, die für eine einwandfreie Rekonstruktion des Mordes an Wolfgang Grams nötig gewesen wären. Drei Beispiele sollen an dieser Stelle genügen, um zu zeigen, daß das BKA in der Zeit direkt nach dem Mord ganze Arbeit geleistet hat:

a) Keine Videoaufnahmen vom Einsatz. Es ist die Regel, daß die Polizei von wichtigen Einsätzen Videoaufnahmen anfertigt. Dies geschieht zu Nachbereitungs-, Schulungs- und Dokumentationszwecken. Bei besonderen Vorkommnissen werden sie häufig als Beweismittel eingesetzt. Obwohl es sowohl zeitlich (GSG 9 hatte seit 8.30 Uhr ein Set einsatzbereit am Bahnhof von Bad Kleinen postiert, der Zugriff erfolgte erst am Nachmittag), als auch räumlich (z.B. vom Stellwerk (s.o.) aus hätte völlig unbeobachtet gefilmt werden können) kein Problem gewesen wäre, eine Videokamera zu installieren, sollen angeblich keine Aufnahmen gemacht worden sein. Hierfür gibt es grundsätzlich zwei Erklärungen: entweder das Video zeigt den Mord und mußte daher verschwinden, oder es war von Anfang an klar, daß es kein Video geben darf.

b) Beweisaufnahme wurde hinausgezögert und erfolgte unzulänglich. Obwohl unmittelbar nach dem Einsatz noch über 100 an der Polizeiaktion Beteiligte in Bad Kleinen waren, mußte mit der ersten Beweissicherung noch Stunden gewartet werden, bis die Spezialisten des BKA aus Wiesbaden eingetroffen waren. Daß es zwischenzeitlich anfing zu regnen und somit wichtige Spuren vernichtet wurden, schien dabei niemanden zu stören. Die acht, extra für die Tatortarbeit eingeflogenen BKA-Beamten erklärten ihre Arbeit bereits nach zwei Stunden und 20 Minuten für beendet. Folgender Vergleich soll zeigen, wie lange solche Untersuchungen "normalerweise" dauern: So nahm die Spurensuche nach dem Sprengstoffanschlag der RAF auf den Gefängnisneubau bei Weiterstadt im April 1993 über ein Jahr (!) in Anspruch.

c) Zur Identifikation Wolfgang Grams. Kurze Zeit nach Grams Tod wurden dessen Hände gewaschen, unter dem Vorwand, es seien saubere Hände für die zur Identifizierung notwendige Abnahme seiner Fingerabdrücke erforderlich. Da einerseits bzgl. der Identität Grams, der über Wochen lückenlos observiert wurde, kaum ein Zweifel bestehen konnte, andererseits zur Identifikation der Fingerabdruck des rechten Zeigefingers genügt, scheint es für das sorgfältige Waschen seiner Hände andere Gründe gegeben zu haben. Wenn Grams sich selbst durch einen aufgesetzten Kopfschuß getötet hätte, so liegt es nahe, nach Blutspuren an der Schußhand zu suchen. Findet mensch dort jedoch keine Blutspuren, so spricht dies gegen die staatliche Selbstmord-Variante.

Daß sich das BKA wegen angeblicher Befangenheit am 2.7.93, nach bekanntwerden der Zeugin Baron, aus den Ermittlungen ausklinkte, ist ein leicht zu durchblickender Schachzug: zum einen war die Vernichtung der wichtigsten Spuren vollzogen, zum anderen wollte sich das BKA dem Rampenlicht der öffentlichen Kritik entziehen.

3. GSG 9
Sehr geringes Interesse an der Aufklärung des Mordes hatten offensichtlich auch die Verantwortlichen der GSG 9. Ein wichtiger Grundsatz der Kriminalistik besteht darin, ZeugInnen möglichst kurz nach dem Ereignis zu vernehmen und dafür zu sorgen, daß sich diese nicht vor ihrer Vernehmung absprechen, denn: "Die unmittelbar nach dem Erlebnis gemachte Aussage ist grundsätzlich die beste. (...) Für die Konstruktion einer guten Phantasiegeschichte ohne Schwachpunkte und Widersprüche oder für Absprachen mit anderen Phantasiezeugen bleibt wenig Zeit."(4) Wie jedoch schon mehrfach aufgezeigt, scheinen polizeiliche Grundsätze insbesondere dann nicht zu gelten, wenn gegen sich selbst ermittelt werden muß. So führten die am Einsatz beteiligten GSG 9 -Beamten mindestens zwei Gruppengespräche mit dem GSG 9 -Psychologen Salewski, bevor es überhaupt zur ersten Vernehmung kam. Dafür, daß in diesen Gesprächen nachträglich ein Szenario entwickelt wurde, spricht nicht nur die Tatsache, daß grundsätzlich im entscheidenen Moment niemand etwas gesehen haben will. Auch die gemeinsame Wortwahl scheint nicht zufällig: Mehrere GSG 9 -Beamte sprechen bei der Kopfverletzung von Wolfgang Grams von einer "Verletzung an der Schläfe von Tischtennisballgröße" oder "tischtennisball großer Wunde"; die Lage von Grams wird von einigen als "stabile Seitenlage" bezeichnet.

Dadurch, daß das Anonymitäts-Recht (die Namen wurden in Nummern übersetzt) der GSG 9 -Beamten auch während der Vernehmungen erhalten blieb, konnte ein Großteil der Widersprüche, in die sich verstrickt wurde, gar nicht aufgedeckt werden, da sie unter den Ungenauigkeiten der Aussagen verborgen blieben. In sämtlichen öffentlich zugänglichen Berichten sind die Namen der GSG 9 -Beamten durch Nummern codiert. In schwierigen Situationen konnten sich die Zeugen der GSG 9 darauf zurückziehen, wohl die Namen, aber leider nicht die Nummern der entsprechenden Kollegen zu kennen. Häufig erfolgten dann wenig hilfreiche Aussagen, wie die folgende: "Links neben mir auf der Treppe befanden sich 3 Kollegen, die bis zum Ende des Einsatzes an Ort und Stelle blieben." Personen- oder Bekleidungsbeschreibungen, die hätten weiterhelfen können, wurden nicht gemacht, sind allerdings von den Ermittlungsbehörden auch nicht gefordert worden.

4. VolksvertreterInnen
Indem Bundeskanzler Kohl der GSG 9 öffentlich das Vertrauen aussprach, nahm er entscheidend Einfluß auf die noch laufenden Ermittlungen der StA Schwerin bzw. der BAW: "Es ist unerträglich und ein Skandal, mit welcher Gleichgültigkeit manche in den letzten Wochen über den gewaltsamen Tod von Michael Newrzella hinweggegangen sind." Statt dessen werde versucht, "aus einem Mörder eine Art Märtyrer zu machen"(5). Die Eltern von Wolfgang Grams erstatteten daraufhin Strafanzeige gegen Kohl "wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und des Verdachts der üblen Nachrede". Schließlich war zu diesem Zeitpunkt noch keineswegs "offiziell erwiesen", daß Grams Newrzella erschossen hatte. So wurde dem Kanzler eine Frist gesetzt, bis zu der er "bis zum Beweis des Gegenteils" seine Behauptung, Wolfgang Grams sei ein Mörder, widerrufen sollte. Gerade noch rechtzeitig, einen Tag vor Ablauf dieser Frist veröffentlichte die BAW Teilergebnisse des Züricher Gutachtens, wonach Newrzella durch Schüsse aus der Waffe von Grams zu Tode gekommen sei und ersparte dem Kanzler damit den peinlichen Widerruf. Weitgehende Konsequenzen aus den "Pannen" von Bad Kleinen wurden von vielen gefordert. So Gerster (CDU), der eine "völlige Umstrukturierung einer Gewaltenteilung"6 nicht länger zum Tabu erklärt wissen möchte. Auch die Sozialdemokratie, die sich im Zweifelsfall stets auf die Seite der Staatsterroristen geworfen hat, mischte kräftig mit: Scharping (SPD) forderte, die "Zentralstellenbefugnis"(7) des BKA neu zu regeln, um den Kampf gegen den Terror weiter zu verbessern. Oder sein "Genosse" Benrath, der eine "ständige Einsatzgruppe auf Führungsebene mit festen Kommunikationsstrukturen"(8) einrichten will. Das nächste Bad Kleinen will der Staat wieder ungestört, ohne lästige Medien, ohne Widersprüche und ohne Aufregung durchziehen. Den VolksvertreterInnen geht es um "professionelles" Krisenmanagement.

5. Staatsanwaltschaft Schwerin
Anfangs war bei der StA Schwerin noch durchaus der Wille zur Wahrheitsfindung spürbar. So sprach Anfang Juli 93 ein Sprecher der StA davon, daß ausgeschlossen werden könne, daß "Herr Grams sich selbst getötet hat". Sogar Rückschlüsse auf die Stammheimer "Selbstmorde" von 1977 wurden gezogen. Diese Courage mußte der StA allerdings schnell ausgetrieben worden sein, denn schon bald wurde gründlich an der Verdunkelung des Mordes an Grams mitgearbeitet. Ihre größte Verfehlung liegt in der systematischen Demontage der Zeugin Baron, der einzigen Person, die ihre Beobachtungen des Mordes auch vor Gericht zu vertreten bereit war. Während Baron durch Politik und Medien als alkoholabhängig und als von den Ereignissen psychisch überfordert diffamiert wurde, sind Meldungen lanciert worden, sie hätte ihre Aussagen widerrufen. In ihrer Vernehmung legte die StA Schwerin so ziemlich alles, was sie sagte gegen sie aus, lockte sie durch geschickte Fangfragen in scheinbare Widersprüche, so daß an ihrer Zurechnungsfähigkeit gezweifelt wurde.

In die andere Richtung hingegen wurde, wenn überhaupt nur sehr zögerlich ermittelt: z.B. hielt es die StA nicht für notwendig, alle am Einsatz beteiligten GSG 9- und BKA-Beamten zu vernehmen. Auch blieben viele zivile ZeugInnen und Rettungspersonal unberücksichtigt. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist bekannt: Die Anschuldigung gegen zwei GSG 9 -Beamte wurde fallengelassen, da angeblich "keine Anhaltspunkte bestehen, daß Grams von einem Polizeibeamten rechtswidrig getötet oder verletzt worden ist"(9).

Fazit
Unter den gegebenen Bedingungen war kein "unabhängiges" Gerichtsverfahren denkbar. Daß die deutsche Justiz immer dann Partei ergreift, wenn ein Prozeß von politischer Bedeutung ist, wurde in diesem Verfahren sehr deutlich. Dieses Ergebnis, wie auch die dargestellte Zusammenarbeit aller relevanten staatlichen Institutionen zeigen, daß die grundgesetzlich festgelegte Gewaltenteilung im Ernstfall keine Rolle spielt. "Gewaltenteilung" gibt es nur dann, wenn sie, außer im Bewußtsein ein paar aufrechter SozialdemokratInnen, sowieso keine Rolle mehr spielt, etwa in "friedlichen", oder treffender befriedeten Zeiten.

Halten wir abschließend fest: Wie schon gesagt wurde, läßt sich der genaue Tathergang heute nicht mehr lückenlos und widerspruchsfrei rekonstruieren. Für den Standpunkt, daß Beamte der GSG 9 sowohl Wolfgang Grams als auch Newrzella getötet haben, sprechen viele Indizien, von denen hier nur die wesentlichsten angeführt wurden. Auf inhaltliche Fragen, worin etwa die staatliche Motivation für solches Vorgehen liege, oder der Einordnung der Vorgänge von Bad Kleinen in die Tradition staatlicher Kill-Fahndungen werden wir an anderer Stelle eingehen.

Antifaschistische Liste an der Uni Göttingen, August 1998

Zitate/Quellennachweise

In diesem Artikel haben wir uns maßgeblich auf die Recherche-Arbeit der Redaktionsgruppe Jitarra, veröffentlicht durch das ID-Archiv Berlin Amsterdam in "bad kleinen und die erschießung von wolfgang grams", bezogen.

1 Der Spiegel, 12.7.93, S. 18 ff.
2 Der Spiegel, 5.7.93, S. 27 ff.
3 Frankfurter Rundschau (FR), 8.3.93
4 in Kube, Edwin (Hrsg.), "Kriminalistik, Handbuch für Praxis und Wissenschaft", Stuttgart 1992, Bd. 1, S. 607
5 Wiesbadener Tageblatt, 23.7.93
6 FR, 13.7.93
7 FR, 7.7.93
8 FR, 7.7.93
9 Der leitende Oberstaatsanwalt Schwarz auf der Pressekonferenz: "Es ist wirklich nichts mehr drin in der Sache - glauben Sie's oder glauben Sie's nicht."


aus: Rote-Hilfe-Zeitung 4/1998


Verfahren wegen Rote Hilfe Zeitung
"...Lügen und Vertuschungen seitens des Staates, um die Mörder in Uniform zu decken"

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat im November 1998 ein Strafverfahren gegen die Zeitung "Die Rote Hilfe" eingeleitet, wegen des Artikels "5 Jahre Bad Kleinen - Nichts ist vergessen !" in der RHZ Nr 4/98, Seiten 3 bis 6. Beschuldigt werden zwei Mitglieder des Bundesvorstands als Verantwortliche. Die RHZ hatte einen, bereits in der Zeitschrift "Anschlag" veröffentlichten Beitrag der "Antifaschistischen Liste an der Uni Göttingen" nachgedruckt, dem die Staatsanwaltschaft selbst bescheinigt, seine "sachbezogenen Äußerungen" seien "strafrechtlich ohne Belang". In der Einleitung zu diesem Artikel jedoch werde ausgeführt, daß "für einen nicht unbedeutenden Teil der (nicht nur) deutschen Öffentlichkeit damals kein Zweifel daran Bestand, daß Wolfgang Grams am 27. Juni 1993 durch Beamte der GSG 9 (Grenzschutzgruppe 9), Eliteeinheit des BGS auf den Gleisen des Bahnhofs Bad Kleinen exekutiert wurde". Ferner sei von "Lügen und Vertuschungen seitens des Staates" die Rede, die "notwendig waren, um die Mörder in Uniform zu decken." Die Staatsanwaltschaft folgert daraus, damit werde "der Staat der bewußten Verheimlichung eines angeblich seitens seiner Amtsträger ausgeführten Mordes bezichtigt und damit gezielt böswillig verächtlich gemacht". Für die Staatsanwaltschaft ein Vergehen, gemäß §90a Abs. 1 Strafgesetzbuch: "Verunglimpfung des Staates". (Kursive Zitate aus der staatsanwaltschaftlichen Anhörung, fette Zitate aus dem inkriminierten Artikel) Bis Ende Dezember 1998 war lediglich die staatsanwaltschaftliche Anhörung der Beschuldigten in der Welt, ob Anklage erhoben wird, noch ungewiss. Wegen der presserechtlich kurzen Verjährungsfristen ist jedoch mit einer Entscheidung der Anklagebehörde noch im Januar 1999 zu rechnen. Der Bundesvorstand der "Roten Hilfe e.V." und die Redaktion der Zeitschrift "Die Rote Hilfe" erklärten dazu Anfang Januar 1999 in Kiel: "Der Versuch, kritische Stimmen durch Majestätsbeleidigungs-Paragrafen, heute "Staatsverunglimpfung", mundtot zu machen, hat in Deutschland lange Tradition. Die Staatsanwaltschaft macht sich gar nicht die Mühe, die Behauptung, Wolfgang Grams sei von Polizeibeamten erschossen und dies danach vertuscht worden, als unwahr zu beweisen, sondern behauptet einfach, dies sei so absurd, daß es die "Staatsehre" beleidige, so etwas zu behaupten. Sollte es zu einem Prozeß in dieser Sache kommen, wird die Rote Hilfe ihn dazu nutzen, ein weiteres Mal auf die Ungereimtheiten und Widersprüche in der staatlichen Version und auf die ZeugInnen-Aussagen, die den Mordvorwurf begründen, hinzuweisen und damit belegen, daß der Schluß, in Bad Kleinen sei ein staatlicher Mord geschehen und danach gelogen und vertuscht worden, nicht absurd, sondern naheliegend ist! Das politische Ziel dieses Strafverfahrens gegen die Rote Hilfe Zeitung ist jedoch nicht der Schutz einer abstrakten "'Staatsehre", sondern ganz handfest: genau diese öffentliche Auseinandersetzung darüber, was in Bad Kleinen geschehen ist, zu verhindern und zu unterdrücken, indem diejenigen, die von Mord sprechen, Bestrafung riskieren. Und damit gerade jene "Vertuschung", von der niemand mehr sprechen dürfen soll, fortzusetzen und abzuschließen! Dagegen zu kämpfen ist nich allein Sache der Roten Hilfe und wir bitten alle um Unterstützung , die sich ihre Meinung nicht vom Strafgesetzbuch vorschreiben lassen wollen! Neben seinem Charakter als Teil der Bad-Kleinen-Vertuschungskampagne hat der Angriff der Staatsanwaltschaft aber auch die Rote Hilfe als Organisation selbst unmittelbar zum Ziel: als relativ erfolgreicher, strömungsübergreifender, linker Zusammenhang ist die Rote Hilfe den Herrschenden offenbar inzwischen ein Dorn im Auge, so daß der Raum der Roten Hilfe in den Verfassungsschutzberichten der letzten Jahre ebenso zunimmt, wie die Versuche, Teile der Roten Hilfe zu kriminalisieren; letztere konnten bisher noch jedesmal vereitelt werden und das soll auch so bleiben. Gerade die Tatsache, daß die Rote Hilfe nicht für eine einzelne politische Strömung spricht, sondern sich aus inzwischen über 3000 Mitgliedern aus vielen verschiedenen Bereichen und Teilen der Linken zusammensetzt, macht ihre Stärke aus und sollte jetzt auch zu einer breiten und strömungsübergreifenden Solidarisierung mit der Roten Hilfe führen!
Die Rote Hilfe bittet um Unterstützung durch Veröffentlichung und Verbreitung dieser Erklärung, durch Unterstützungs- und Protest-Briefe und -Resolutionen, die Ihr an uns oder an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel (Schützenwall 31/35, 24224 Kiel, Fax 0431-604-3469; mit Kopie an uns) sendet, durch LeserInnenbriefe, durch Spenden und am allerbesten natürlich: indem möglichst viele von Euch in der Roten Hilfe Mitglied werden!"

Presseerklärung des Bundesvorstands der Roten Hilfe, vom 12.1.99