Bürgerliche Medien zum Prozess

taz, Nr. 7236 vom 17.12.2003, Seite 6

Richter erkennen keine "RAF an der Elbe"
Haftstrafen und ein Freispruch im Prozess gegen Magdeburger Autonome. Gericht: keine terroristische Vereinigung

HALLE taz Mit einem Freispruch und zwei Verurteilungen zu zweieinhalb Jahren Haft und zwei Jahren Jugendstrafe endete gestern der Prozess gegen drei junge Linke aus Magdeburg. Die Bundesanwaltschaft hatte ihnen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuches vorgeworfen.

Das Oberlandesgericht Naumburg sah es als erwiesen an, dass Marco H. (24) und Daniel W. (22) unter wechselnden Gruppenbezeichnungen wie "Kommando globaler Widerstand" oder "Kommando Carlo Guiliani" an zwei vollendeten und zwei versuchten Brandanschlägen in Magdeburg beteiligt gewesen seien. Dabei war bei einer DaimlerChrysler-Niederlassung und Fahrzeugen der Telekom Sachschaden entstanden. Der dritte Angeklagte, Carsten Sch. (23), wurde freigesprochen.

Von einer Verurteilung nach Paragraf 129a sah das Gericht mit der Begründung ab, die "militante Gruppe" habe sich schon vor der Festnahme der Angeklagten aufgelöst. Damit setzten sich die Richter über die Bundesanwaltschaft hinweg, die Haftstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren gefordert hatte.

Der Vorsitzende Richter Albrecht Hennig sagte, das Urteil stütze sich im Wesentlichen auf Indizien. Die Angeklagten hatten zu den Vorwürfen geschwiegen. Für nicht verwertbar erklärte das Gericht die Aussagen eines Zeugen, die unter Zwang entstanden waren. Ein Beamter des Bundeskriminalamtes hatte eingeräumt, einen 22-Jährigen mit der Drohung, dessen Homosexualität gegenüber den Großeltern zu outen, zu Aussagen "überredet" zu haben.

Die Beschuldigten seien "keine Top-Terroristen", so Richter Hennig in Anspielung auf die Lokalpresse. Die hatte von der "RAF an der Elbe" geschrieben. Es dürfe aber auch keine Bagatellisierung geben. Unmut bei den Zuhörern erregte Hennig, als er in der mündlichen Urteilsbegründung die Magdeburger Anschläge mit den nationalsozialistischen Synagogenbränden gleichsetzte.

Die Verteidiger von Marco H. und Daniel W. kündigten Revision an. Auch die Bundesanwaltschaft prüft eine Revision. Sie ermittelt noch gegen weitere ehemalige Mitglieder einer öffentlich agierenden linken Gruppe namens "Autonomer Zusammenschluss" in Magdeburg, in der auch die drei Angeklagten aktiv waren. " HEIKE KLEFFNER


junge Welt 17.12.2003

Zweieinhalb und zwei Jahre Haft sowie ein Freispruch
Urteile im 129a-Prozeß gegen drei Magdeburger Jugendliche

Im Prozeß gegen drei linke Jugendliche aus Magdeburg hat das Oberlandesgericht Naumburg zwei der Angeklagten wegen mehrerer Brandanschläge zu Haftstrafen verurteilt. Den Vorwurf der Bundesanwaltschaft, die jungen Männer hätten eine terroristische Vereinigung nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches gebildet, sah das Gericht hingegen als unbegründet an. Das am Dienstag in Halle gesprochene Urteil sieht zwei Jahre und sechs Monate Haft für Marco H. und zwei Jahre Jugendhaft für Daniel W. vor. Carsten Sch. wurde freigesprochen. (ddp/jW)


Neues Deutschland, 17.11.2003

Prozess
Nicht »Top-Terrorist«, nicht »Spielzeugindianer«
Magdeburg: Zwei Haftstrafen, ein Freispruch

Wegen vierfacher Brandstiftung sind zwei Männer aus Magdeburg am Dienstag vom Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in Halle zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Der von der Bundesanwaltschaft erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen.
Halle (ND-Nowak/Agenturen). Nach 13 Verhandlungstagen wurden Marco H. zu zweieinhalb Jahren und Daniel W. zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie bleiben auf freien Fuß, bis die Urteile rechtskräftig sind. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Magdeburger Antifaschisten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Verübung mehrerer politisch motivierter Brandanschläge vorgeworfen. Sie hatte Marco H. als Rädelsführer bezeichnet und für ihn eine Haftstrafe von drei Jahren und 6 Monaten und für beiden anderen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Die Angeklagten seien »keine Top-Terroristen«, doch auch keine »Spielzeug-Indianer«, sagte Richter Albrecht Hennig. Zur Verhandlung standen vier Brandanschläge, so am 18. März 2002 gegen das Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt sowie gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes Magdeburg. Zudem sollen die jungen Männer im August 2001 zwei Fahrzeuge eines Magdeburger Autohauses angezündet und dabei einen Sachschaden von 150000 Euro verursacht sowie im Februar 2002 Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge verübt haben. Als Beweise waren die Inhalte abgehörter Telefongespräche sowie handgeschriebene Zettel, die mit Bekennerschreiben übereinstimmten beziehungsweise Material-Listen für Brandbomben enthielten. »Wer Brände legt, will töten«, sagte Richter Hennig.
Daniel H und Marco W. waren am November 2002, und der freigesprochene Carsten S. im April 2003 festgenommen worden. Ende November hatte man die Angeklagten mit der Begründung aus der Untersuchungshaft entlassen, dass eine Verurteilung nach dem §129a – Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – nicht mehr wahrscheinlich sei. Der Strafsenat geht auch in der Urteilsbegründung davon aus, dass eine terroristische Vereinigung bis zum Mai 2002 bestanden habe, dann aber aufgelöst wurde. Ein Passus im Paragraf 129a schließt in diesem Fall eine Verurteilung aus.
Scharfe Kritik am Urteil äußerte die Verteidigung. Der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Klinggräff sprach gegenüber ND von einem »Gesinnungsurteil«. Neben einer »juristisch fragwürdigen Beweisführung« nahm der Anwalt besonders an Passagen der Urteilsbegründung Anstoß. So habe der Richter die Angeklagten mehrmals mit Neonazis in Verbindung gebracht. In Zusammenhang mit den den Angeklagten angelasteten Brandanschlägen meinte er, auch 1933 habe es mit der Verbrennung von Büchern angefangen. Die Verteidiger wollen gegen die Urteile von Marco H. und Daniel W. in Revision gegen. Die Staatsanwaltschaft hält sich in dieser Frage noch bedeckt.
Durch das Urteil könnte die Tür für weitere Verfahren aufgestoßen haben. Schließlich wird noch gegen weitere Personen ermittelt. Dabei sind besonders Mitglieder der legal arbeitende Gruppe »Autonomer Zusammenschluss« ins Visier der Ermittler geraten. Schon während des Prozesses sind mehrere Magdeburger Linke als Zeugen vorgeladen worden, die aber mit der Begründung, dass gegen sie selbst ermittelt werde, die Aussagen verweigerten.


Süddeutsche Zeitung, 17.12.2003
Linksextremisten in Halle zu Haftstrafen verurteilt

Halle (dpa/AP) – Im so genannten Linksextremisten-Prozess von Halle hat das Oberlandesgericht am Dienstag zwei Männer wegen Brandstiftung zu Haftstrafen von zwei und zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten im Alter von 22 und 24 Jahren von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg vier Brandanschläge verübt hatten. Ziele waren zwei Neuwagen einer DaimlerChrysler-Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes. Der Sachschaden wird auf 180 000 Euro geschätzt, verletzt wurde niemand. Richter Albrecht Hennig sagte, die Anschläge seien sorgfältig geplant worden. Die Männer agierten nach Auffassung des Gerichts tatsächlich als Gruppe. „Sie waren ganz sicher keine Top-Terroristen, aber es darf auch keine Bagatellisierung geben“, sagte Hennig. Das Gericht ging aber davon aus, dass sich die Vereinigung bereits vor der Festnahme der Männer aufgelöst hatte. Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung abgesehen werden. Die Bundesanwaltschaft hatte den drei Männern vorgeworfen, Mitglieder einer linksterroristischen Vereinigung zu sein, die unter anderem unter dem Namen „Kommando Freilassung aller politischen Gefangenen“ auftrat.



Frankfurter Rundschau, 17.11.2003

IN KÜRZE

Haftstrafen für Brandanschläge · Im so genannten Linksextremisten-Prozess von Halle hat das Oberlandesgericht zwei Männer wegen mehrerer Brandstiftung zu Haftstrafen von zwei und zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. dpa


Handelsblatt, 17.12.2003

Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt
Haftstrafen für Brandstifter in Halle

Im "Linksextremisten-Prozess" von Halle ist am Dienstag das Urteil verkündet worden. Das Oberlandesgericht verurteilte zwei Männer wegen Brandstiftung zu Haftstrafen von zwei und zweieinhalb Jahren, ein dritter Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen.

HB HALLE. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten im Alter von 22 und 24 Jahren von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg vier Brandanschläge verübt hatten. Ziele waren zwei Neuwagen einer Daimler-Chrysler-Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes. Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt. Menschen wurden nicht verletzt.

„Die Anschläge geschahen aus einer militanten Absicht, mit dem Willen, mit Gewalt anderen seine Meinung aufzuzwingen“, sagte Richter Albrecht Hennig. Die Anschläge seien sorgfältig geplant und intensiv vorbereitet worden. Die Männer agierten nach Auffassung des Gerichts tatsächlich als Gruppe. „Sie waren ganz sicher keine Top-Terroristen, aber es darf auch keine Bagatellisierung geben“, sagte Hennig.

Das Gericht ging aber davon aus, dass sich die Vereinigung nach einem sicher gestellten Brief bereits im Mai 2002, vor der Festnahme der Männer, aufgelöst hatte. Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung abgesehen werden. Die Bundesanwaltschaft war in ihrem Plädoyer bei diesem Vorwurf geblieben und hatte zwischen drei und dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.


Mitteldeutsche Zeitung, 17.11.2003

Linksextremismus
Zwei junge Männer zu Haftstrafen verurteilt

Anlass waren Brandanschläge - Ein Freispruch mangels Beweisen

Der vom Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilte Marco H. verlässt am Dienstag (16.12.2003) das Gericht. Er war angeklagt, Mitglied in einer linksterroristischen Vereinigung gewesen zu sein, die von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge verübt haben soll. Von den beiden Mitangeklagten wurde einer zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt, der andere wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen. (Foto: dpa)

Halle/dpa. Im so genannten Linksextremisten-Prozess von Halle hat das Oberlandesgericht am Dienstag zwei Männer wegen Brandstiftung zu Haftstrafen von zwei und zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten im Alter von 22 und 24 Jahren von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg vier Brandanschläge verübten, davon blieben zwei unvollendet. Ziele waren zwei Neuwagen einer DaimlerChrysler- Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA). Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt. Menschen wurden nicht verletzt.

«Die Anschläge geschahen aus einer militanten Absicht, mit dem Willen mit Gewalt anderen seine Meinung aufzuzwingen», sagte Richter Albrecht Hennig. Zudem wurden die Anschläge sorgfältig geplant und intensiv vorbereitet. Das beweisen zahlreiche handschriftliche Schriftstücke, abgehörte Telefonate und ein eindeutiger Fingerabdruck. Die Männer haben nach Auffassung des Gerichts tatsächlich als Gruppe agiert. Es entstand ein hoher Sachschaden. «Sie waren ganz sicher keine Top-Terroristen, aber es darf auch keine Bagatellisierung geben», sagte Hennig.

Das Gericht ging davon aus, dass sich die Vereinigung nach einem sicher gestellten Brief bereits im Mai 2002, vor der Festnahme der Männer, aufgelöst hatte. Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung abgesehen werden. Die Bundesanwaltschaft blieb in ihrem Plädoyer beim diesem Vorwurf und hatte zwischen drei und dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Das Oberlandesgericht verhandelte aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum Halle.


Mitteldeutsche Zeitung / Naumburger Tageblatt, 17.11.2003

Terrorismusprozess in Halle
Linkes Duo muss nun zurück ins Gefängnis

Gericht sieht in zwei Fällen Verantwortung für Brandanschläge

VON Steffen Könau, 16.12.03, 20:29h

Halle/MZ. Am Ende lächelte nur einer: Der 23-jährige Carsten Sch., angeklagt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Teilnahme an mehreren Brandanschlägen, verließ das Gerichtsgebäude in Halle am Dienstag nach der Urteilsverkündung als freier Mann - freigesprochen aus Mangel an Beweisen.
Seine beiden Mitangeklagten hingegen, vor drei Wochen erst aus der Untersuchungshaft entlassen, müssen wohl noch einmal zurück ins Gefängnis. Marco H. und Daniel W. sei an den 13 Prozesstagen die Beteiligung an vier Brandanschlägen unter anderem gegen ein Daimler-Chrysler-Autohaus und eine Niederlassung der Deutschen Telekom nachgewiesen worden, sagte Richter Albrecht Hennig in seiner Urteilsbegründung. Die Taten seien sorgfältig geplant gewesen, die Schäden hoch. Deshalb sei das Gericht zwar unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft geblieben, habe aber empfindliche Strafen ausgesprochen. "Die Angeklagten wollten anderen ihren Willen mit Gewalt aufdrücken", meinte Albrecht Hennig. Brandstifter aber dürften nicht Gelegenheit bekommen, die öffentliche Meinung mit ihren Taten zu beeinflussen.

"Politische Motivation ist nicht geeignet, Straftaten in einem milderen Licht erscheinen zu lassen", sagte Hennig. Der 22-jährige Daniel W. wurde deshalb wegen Brandstiftung nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren ohne Bewährung, der 24-jährige Marco H. wegen Brandstiftung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Den Vorwurf der Generalbundesanwaltschaft, die in der Anklageschrift von dem Trio als "terroristische Vereinigung" gesprochen hatte, sah das Gericht als erledigt an. Eine Verurteilung in diesem Punkt wurde fallen gelassen, weil das selbsternannte "Kommando Freilassung aller Gefangenen" sich zwischenzeitlich ohnehin für aufgelöst erklärt hatte.

Der erste Terroristenprozess in Sachsen-Anhalt, der Ende Oktober unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen begonnen hatte und von linken Gruppen bundesweit zur Mobilisierung gegen vermeintliche staatliche Repression genutzt worden war, endet so vergleichsweise unspektakulär. Wo Angeklagte und Soligruppen zu Prozessbeginn noch jede Gelegenheit wahrgenommen hatten, den Gerichtssaal zur Fortsetzung des "antikapitalistischen Kampfes" zu nutzen, blieben am Ende nur ungewöhnliche Verfahrensabläufe. So sorgte die Verteidigung am Dienstag mit einem kurzfristigen und vom Gericht ohne öffentliche Ankündigung angenommenen Antrag auf Vorziehen der Urteilsverkündung dafür, dass kaum Medien-Vertreter im Saal zugegen sein konnten.


Mitteldeutsche Zeitung - Kommentar, 17.12.2003

Terroristenprozess
Rollenspiele vor Gericht

VON Steffen Könau

So ist das, wenn die Provinzbühne großes Kino nachspielt: Am Ende bekommen alle, was sie haben wollten - doch ist nichts davon mehr, was es zu sein versprach. So auch im Prozess gegen die Mitglieder einer selbsternannten Elbe-RAF. Sechs Wochen spielten hier erbitterte Gegner ein Spiel, das nur funktionierte, weil beide Seiten ihre Rolle genau ausfüllten.
Die Bundesanwaltschaft wollte die drei Angeklagten nicht als bloße Brandstifter mit kruder Motivation anklagen, sondern öffentlichkeitswirksam eine gefährliche Terror-Zelle zerschlagen. Dazu waren, so zeigte der Prozess, den Anklägern auch Mittel recht, die nicht rechtens sind - auch nicht auf der Jagd nach Terroristen.

Die wiederum bekamen hier erst durch den absurd hohen Verfolgungsdruck das Gefühl, mit ihren Kleberbomben gegen mittelständische Autohäuser direkt hineinzutreffen ins Herz der Bestie.

Am Ende steht ein auf dünnen Beweisen zur Revision vor dem Bundesgerichtshof wankendes Urteil, das für die Bundesanwälte peinlich ist. Und die Angeklagten noch tiefer hineindrückt in ein linksmilitantes Milieu, das unbelehrbar glaubt, Gerechtigkeit komme aus dem Gewehrlauf, wenn nur die Richtigen schießen.



Leipziger Volkszeitung, 17.12.2003
Halle: Zwei Haftstrafen und ein Freispruch im Extremisten-Prozess

Halle.Im so genannten Linksextremisten-Prozess von Halle hat das Oberlandesgericht am Dienstag zwei Männer wegen Brandstiftung zu Haftstrafen von zwei und zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten im Alter von 22 und 24 Jahren von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg vier Brandanschläge verübt hatten. Ziele waren zwei Neuwagen einer DaimlerChrysler-Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes. Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt. Menschen wurden nicht verletzt.

„Die Anschläge geschahen aus einer militanten Absicht, mit dem Willen, mit Gewalt anderen seine Meinung aufzuzwingen“, sagte Richter Albrecht Hennig. Die Anschläge seien sorgfältig geplant und intensiv vorbereitet worden. Die Männer agierten nach Auffassung des Gerichts tatsächlich als Gruppe. „Sie waren ganz sicher keine Top-Terroristen, aber es darf auch keine Bagatellisierung geben“, sagte Hennig.

Das Gericht ging aber davon aus, dass sich die Vereinigung nach einem sicher gestellten Brief bereits im Mai 2002, vor der Festnahme der Männer, aufgelöst hatte. Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung abgesehen werden. Die Bundesanwaltschaft war in ihrem Plädoyer bei diesem Vorwurf geblieben und hatte zwischen drei und dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. (dpa)


Lausitzer Rundschau, 17.12.2003

Haftstrafen für Linksextremisten
Zwei- und zweieinhalb Jahre für Brandstiftung

Im so genannten Linksextremisten-Prozess von Halle (die RUNDSCHAU berichtete) hat das Oberlandesgericht gestern zwei Männer wegen Brandstiftung zu Haftstrafen von zwei und zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten im Alter von 22 und 24 Jahren von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg vier Brandanschläge verübten, davon blieben zwei unvollendet. Ziele waren zwei Neuwagen einer DaimlerChrysler-Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA). Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt. Menschen wurden nicht verletzt.
„Die Anschläge geschahen aus einer militanten Absicht, mit dem Willen mit Gewalt anderen seine Meinung aufzuzwingen“, sagte Richter Albrecht Hennig. Zudem wurden die Anschläge sorgfältig geplant und intensiv vorbereitet. Das beweisen zahlreiche handschriftliche Schriftstücke, abgehörte Telefonate und ein eindeutiger Fingerabdruck. Die Männer haben nach Auffassung des Gerichts tatsächlich als Gruppe agiert. Es entstand ein hoher Sachschaden. „Sie waren ganz sicher keine Top-Terroristen, aber es darf auch keine Bagatellisierung geben“, sagte Hennig.
Das Gericht ging davon aus, dass sich die Vereinigung nach einem sichergestellten Brief bereits im Mai 2002, vor der Festnahme der Männer, aufgelöst hatte. Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung abgesehen werden. Die Bundesanwaltschaft blieb in ihrem Plädoyer beim diesem Vorwurf und hatte zwischen drei und dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Das Oberlandesgericht verhandelte aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg, sondern im Justizzentrum Halle. (dpa/mb)



ap-Meldung, 16.11.2003

Haftstrafen nach Brandanschlägen in Magdeburg

Halle (AP) Wegen vierfacher Brandstiftung sind zwei Männer aus Magdeburg am Dienstag vom Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in Halle zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Der von der Bundesanwaltschaft erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde bei allen dreien fallen gelassen.

Die Bundesanwaltschaft hatte den drei Männern vorgeworfen, Mitglieder einer in Sachsen-Anhalt agierenden linksterroristischen Vereinigung zu sein, die unter anderem unter dem Namen "kommando freilassung aller politischen gefangenen" auftrat. Sie hatte Freiheitsstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Weil sich die Gruppe nachweislich im Mai 2002 auflöste, ließ der Vorsitzende Richter Albrecht Hennig den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bereits im Laufe des mehrmonatigen Verfahrens fallen und hob die Haftbefehle gegen die 22 bis 24 Jahre alten Männer im November auf. Zwei der Beschuldigten saßen bereits seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft, der dritte seit April 2003.

Die Angeklagten seien "keine Top-Terroristen, aber auch keine Spielzeug-Indianer", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Zur Last legte er zwei der Angeklagten vier Brandanschläge, so am 18. März 2002 gegen das Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt sowie gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes Magdeburg. Zudem sollen die jungen Männer im August 2001 zwei Neuwagen eines Magdeburger Autohauses angezündet und dabei einen Sachschaden von 150.000 Euro verursacht sowie im Februar 2002 Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge verübt haben.

Als Beweise dafür sah das Oberlandesgericht die Inhalte abgehörter Telefongespräche sowie handgeschriebene Zettel, die unter anderem in Zitaten mit Bekennerschreiben übereinstimmten beziehungsweise Materiallisten für Brandbomben enthielten.

"Wer Brände legt, will töten", sagte Richter Hennig und erinnerte an die Geschichte: Vor 60 Jahren seien erst Bücher, dann Menschen verbrannt worden. "Ich wehre mich gegen den Ungeist, dass alles, was nicht passt, verbrannt wird", fügte er hinzu. Straferschwerend sei die sorgsame Planung und intensive Vorbreitung der Brandanschläge, der hohe Sachschaden sowie die militante Absicht, "anderen die eigene Meinung mit Gewalt aufzudrängen".

Der 24-jährige Marco H. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, der 22-jährigen Daniel W. zu einer Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Der 23-jährigen Carsten S. wurde freigesprochen. Er habe "offenbar besser vorgesorgt, als die anderen", so dass keine Beweismittel mit direktem Tatbezug gefunden wurden, sagte der Richter. Es blieben aber "berechtigte Zweifel".

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der zu Haftstrafen verurteilten Männer kündigten Revision vor dem Bundesgerichtshof an.



Yahoo-Nachrichten, 16. Dezember 2003

Haftstrafen für zwei Linksextreme in Sachsen-Anhalt

Halle (AFP)

Das Oberlandesgericht Naumburg hat zwei Männer aus der linksextremen Szene wegen Brandanschlägen zu Haftstrafen von bis zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht, das aus Sicherheitsgründen in Halle tagte, sprach einen dritten Angeklagten frei. Der von Generalbundesanwalt Kay Nehm erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde bei allen drei Angeklagten fallen gelassen.

Die Männer im Alter von 22 bis 24 Jahren hatten sich im August 2001 in Magdeburg zusammengetan und als "Revolutionäre Aktion Carlo Giuliani" oder "kommando freilassung aller politischen gefangenen" eine Reihe von Brandanschlägen verübt. Ziele waren das Landeskriminalamt von Sachsen-Anhalt, sowie ein Autohaus, bei dem zwei neue Luxuswagen im Wert von mehr als 100.000 Euro in Flammen aufgingen. Im Februar 2002 soll die Gruppe zudem zwei Dienstautos der Deutschen Telekom AG im Wert von 30.000 Euro angezündet haben.

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft, die auf Haftstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren plädiert hatte, wollte das Trio mit den Anschlägen einen "gewaltsamen Umsturz" herbeiführen. Weil sich die Gruppe bereits im Mai 2002 aufgelöst hatte, hatte das Gericht den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bereits während des Verfahrens fallen gelassen und die Haftbefehle gegen die Männer im November aufgehoben.

Der 24-jährige Marco H. wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, der 22-jährigen Daniel W. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. Der 23-jährigen Carsten S. wurde mangels Beweisen freigesprochen. Die Verteidiger der zu Haftstrafen verurteilten Männer kündigten Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.


123recht.net, 16.12.2003; wortgleich in: Die Rheinpfalz, 17.12.2003

Haftstrafen für zwei Linksextreme in Sachsen-Anhalt (AFP) vom 16.12.2003
Trio wollte "Umsturz" mit Brandanschlägen erreichen

Das Oberlandesgericht Naumburg hat zwei Männer aus der linksextremen Szene wegen Brandanschlägen zu Haftstrafen von bis zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht, das aus Sicherheitsgründen in Halle tagte, sprach einen dritten Angeklagten frei. Der von Generalbundesanwalt Kay Nehm erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde bei allen drei Angeklagten fallen gelassen.

Die Männer im Alter von 22 bis 24 Jahren hatten sich im August 2001 in Magdeburg zusammengetan und als "Revolutionäre Aktion Carlo Giuliani" oder "kommando freilassung aller politischen gefangenen" eine Reihe von Brandanschlägen verübt. Ziele waren das Landeskriminalamt von Sachsen-Anhalt, sowie ein Autohaus, bei dem zwei neue Luxuswagen im Wert von mehr als 100.000 Euro in Flammen aufgingen. Im Februar 2002 soll die Gruppe zudem zwei Dienstautos der Deutschen Telekom AG im Wert von 30.000 Euro angezündet haben.

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft, die auf Haftstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren plädiert hatte, wollte das Trio mit den Anschlägen einen "gewaltsamen Umsturz" herbeiführen. Weil sich die Gruppe bereits im Mai 2002 aufgelöst hatte, hatte das Gericht den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bereits während des Verfahrens fallen gelassen und die Haftbefehle gegen die Männer im November aufgehoben.

Der 24-jährige Marco H. wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, der 22-jährigen Daniel W. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. Der 23-jährigen Carsten S. wurde mangels Beweisen freigesprochen. Die Verteidiger der zu Haftstrafen verurteilten Männer kündigten Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.


Mitteldeutsche Zeitung, 16.12.2003

Oberlandesgericht
Urteil gegen mutmaßliche Linksextremisten erwartet

Haftstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren gefordert

Halle/dpa. Im Prozess gegen drei mutmaßliche Linksextremisten wird am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Halle das Urteil erwartet. Die Bundesanwaltschaft hat Haftstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren gefordert. Dagegen plädierte die Verteidigung für alle Angeklagten auf Freispruch.
Die jungen Männer sind angeklagt, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge verübt zu haben. Laut Anklage waren zwei Neuwagen einer DaimlerChrysler- Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA) Ziele der Brandanschläge. Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt. Menschen wurden nicht verletzt.

Das Gericht geht allerdings davon aus, dass sich die Vereinigung nach einem sicher gestellten Brief bereits im Mai 2002 aufgelöst hatte - also vor der Festnahme der Angeklagten. Zwei der Männer saßen seit dem 27. November 2002 und einer seit dem 16. April 2003 in Untersuchungshaft. Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung abgesehen werden.

Im Fall einer Verurteilung wegen Brandstiftung drohen den Angeklagten Strafen zwischen einem und zehn Jahren. Das Oberlandesgericht verhandelt aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum Halle


Mitteldeutsche Zeitung, 09.12.2003

Prozess um Brandanschläge
Verteidiger fordert Freispruch für Angeklagte
Anwälte: Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen tendenziös geführt

Halle/MZ/stk. Vorletzter Akt im Terrorismus-Prozess gegen Mitglieder einer vermeintlichen "Elbe-RAF", denen die Bundesanwaltschaft vorwirft, gemeinsam drei Brandanschläge geplant und durchgeführt zu haben.
Ein Vorwurf, den Marco H. und Carsten Sch. aus Magdeburg ebenso bestreiten wie der Quedlinburger Daniel W. Und der nach Ansicht ihrer Verteidiger auch nicht nachgewiesen wurde. Ganz im Gegenteil, so wettert der Anwalt von Marco H.: "Die Anklage ist in sich zusammengebrochen, geblieben ist nur der Vernichtungswille gegen linke Aktivisten."

Es ist der große Tag der sechs Verteidiger, die ihren letzten Auftritt noch einmal zum Angriff auf die Bundesanwälte nutzen. "Menschenjägermentalität" und Ermittlungsdefizite, "abstruse Schlussfolgerungen" und "Argumente ohne Beweiswert" zählen die Verteidiger auf, während ihre Mandanten schon viel ruhiger als zu Prozessbeginn auf ihren Plätzen sitzen.

Hier fällt niemand mehr aus der Rolle. Nicht die drei jungen Männer, die sich als Kämpfer gegen Nazis und Kapitalismus begreifen. Und nicht die Bundesanwälte, die das Trio als terroristische Vereinigung sehen, angetreten, die Grundordnung der Bundesrepublik mit Brandflaschen und kryptischen Bekennerbriefen umzustürzen.

Alles passt zusammen. Hier die Anklage, die einen dicken Fisch gefangen wähnt. Und dort die Idealisten, die glauben, noch im Gerichtssaal weiterkämpfen zu müssen für eine bessere Welt.

Ein Fingerabdruck von Daniel W., gefunden auf einem Brandsatz, ist nach sechs Wochen Prozess der einzig handfeste Hinweis auf ihre Schuld. Doch es seien ja wohl ein bisschen viele Zufälle, die auf die drei hinwiesen, sagt die Anklage und fordert drei Jahre Haft. Viele Zufälle seien allerdings immer noch ein bisschen wenig Beweise, sagt die Verteidigung und beantragt Freispruch. Das Urteil wird am Dienstag verkündet.


Mitteldeutsche Zeitung, 03.12.2003

Landgericht Halle

Staatsanwalt fordert mehrjährige Haft für Linke
Angeklagte sollen als Gruppe planmäßig gehandelt haben

Halle/dpa. Im Prozess gegen drei mutmaßliche Linksextremisten vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Halle hat die Staatsanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zwischen drei und dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Staatsanwalt Andreas Hornick begründete am Mittwoch seinen Antrag mit zahlreichen sichergestellten handschriftlichen Schriftstücken, abgehörten Telefonaten und einem eindeutigen Fingerabdruck. Die Angeklagten hätten tatsächlich als Gruppe planmäßig agiert.
Zudem steht für die Staatsanwaltschaft fest, dass die Vereinigung entgegen der bisherigen Annahme nicht aufgelöst wurde. Im Einzelnen wurden für den ältesten, 24 Jahre alten Angeklagten als Rädelsführer der Gruppe dreieinhalb Jahre Haft und für die beiden 22 und 23 Jahre alten mutmaßlichen Mitglieder jeweils drei Jahre Haft gefordert.

Laut Anklage wird den Männern vorgeworfen, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge verübt zu haben. Ziele waren zwei Neuwagen einer DaimlerChrysler-Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA). Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt. Menschen wurden nicht verletzt. Bisher äußerten sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen.

Das Gericht geht allerdings davon aus, dass sich die Vereinigung nach einem sicher gestellten Brief bereits im Mai 2002 aufgelöst hatte - also vor der Festnahme der Angeklagten. Zwei der Männer saßen seit dem 27. November 2002 und einer seit dem 16. April 2003 in Untersuchungshaft. Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung abgesehen werden. Die Angeklagten sind bereits vor einigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Der Prozess wird am 9. Dezember fortgesetzt. Im Fall einer Verurteilung wegen Brandstiftung drohen den Angeklagten Strafen zwischen einem und zehn Jahren. Das Oberlandesgericht verhandelt aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum Halle.


junge Welt, 22.11.2003

Inland
Kein hinreichender Tatverdacht
Halle: Haftentlassung im Magdeburger 129-a-Prozeß

Halle/Saale. Im Prozeß wegen angeblicher Bildung einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129 a Strafgesetzbuch sind am Freitag die Angeklagten, drei Jugendliche aus Magdeburg, aus der Haft entlassen worden. Die Bundesanwaltschaft hatte ihnen zwei Brandanschläge auf Kraftfahrzeuge, einen versuchten Brandanschlag und das Werfen eines Molotowcocktails auf das Landeskriminalamt von Sachsen-Anhalt zur Last gelegt. Das Gericht begründete die Entlassung damit, daß kein hinreichender Tatverdacht auf Delikte nach Paragraph 129 a bestehe.
(jW)


mdr, 22.11.2003

Prozess in Naumburg
Mutmaßliche Links-Terroristen wieder frei

Im so genannten Terroristen-Prozess von Naumburg hat es eine überraschende Wende gegeben. Die Generalbundesanwaltschaft bestätigte, dass die drei mutmaßlichen Links-Terroristen aus Magdeburg nach einem halben Jahr Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß sind. Ein Sprecher sagte, die militante Vereinigung sei bereits wieder aufgelöst gewesen, bevor die Angeklagten festgenommen wurden. Damit könne der Haftbefehl nicht länger aufrecht erhalten werden.

Prozess um Brandanschläge geht weiter
Die Anklage wegen vier Brandanschlägen in Magdeburg bleibt allerdings bestehen. Die Männer sollen Anfang 2002 Brandsätze auf das Landeskriminalamt, einen Kleinbus des Bundesgrenzschutzes, gegen ein Autohaus und Fahrzeuge der Telekom geschleudert haben. Diese Vorwürfe rechtfertigen aber nach Angaben des Oberlandesgerichts Naumburg keine Untersuchungshaft. Die drei Männer im Alter von 22, 23 und 24 Jahren äußerten sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Bei den Anschlägen wurde niemand verletzt, es entstand aber hoher Sachschaden.

Zum Prozess-Auftakt im Oktober hatten Tausende Sympathisanten der Angeklagten vor dem Gericht für eine Einstellung des Verfahrens demonstriert. Der Prozess soll am Dienstag weitergehen.


Naumburger Tageblatt, 05.11.2003 (fast wortgleich in: Lausitzer Rundschau, nach: dpa)

Linksextremismus
Verteidigung zieht Befangenheitsantrag zurück
Drei junge Männer von 22 bis 24 Jahren in Halle vor Gericht

Bildunterschrift: Schweigt wie seine Mitangeklagten: der Magdeburger Carsten Sch. (Mitte), Uni-Bibliothekar und als Terrorist verdächtigt.

Halle/dpa. Im Prozess gegen drei mutmaßliche Linksterroristen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt in Halle hat die Verteidigung am Dienstag ihren Befangenheitsantrag gegen den Bundesanwalt zurückgenommen. Ursprünglich hatte sie die Ablösung des Vertreters der Anklage verlangt, weil er in dem Prozess auch als Zeuge befragt werden soll. Die Angeklagten im Alter von 22, 23 und 24 Jahren müssen sich wegen Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen Vereinigung verantworten. Sie sollen zwischen August 2001 und März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge verübt haben. Bisher äußerten sie sich nicht zu den Vorwürfen.

Ziele der Anschlage waren zwei Neuwagen einer Daimler-Chrysler- Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA). Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt. Personen wurden nicht verletzt. Ein 22-jähriger Zeuge verweigerte in der Gerichtsverhandlung am Dienstag die Aussage. Er gab an, gegen ihn laufe ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Oberlandesgericht verhandelt aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum Halle. Der Prozess dauert voraussichtlich bis zum 26. November.


Die Welt, 29.10.2003
Magdeburg: PDS-Abgeordnete warnte Linksextremisten
von Guido Heinen

Halle/Magdeburg - Ein Schreiben der Bundesanwaltschaft hat im Prozess gegen drei mutmaßliche Linksextremisten in Halle für Überraschung gesorgt. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hat eine PDS-Landtagsabgeordnete einen der Angeklagten über die Ermittlungen informiert. Da aber das Telefon des Angeklagten überwacht wurde, wussten auch die Ermittler Bescheid. Sie durchsuchten sofort die Wohnung, später wurde der Mann festgenommen. Der Name der Abgeordneten wurde nicht genannt.

In dem Prozess in Halle geht es um linksextremistische Straftaten im Raum Magdeburg in den Jahren 2001 und 2002. Mehrere Brandanschläge auf Fahrzeuge großer Unternehmen sowie auf das Landeskriminalamt riefen den sachsen-anhaltinischen Staatsschutz und die Bundesanwaltschaft auf den Plan. Sie wirft drei jungen Männern vor, Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Kommando Freilassung aller politischen Gefangenen" zu sein. Gegründet hätten sie diese Gruppe Anfang August 2001.

Die Anschläge, das wird bei der Beweisaufnahme schnell deutlich, waren professionell angelegt. So wurden in dem Mercedes-Autohaus Brandbeschleuniger eingesetzt, präzise unter dem Tank des Fahrzeugs platziert. Der Terror der Gruppe eskalierte, so die Anklage, in einem kombinierten Brand- und Sprengstoffanschlag auf den Bundesgrenzschutz. Die Zündvorrichtung versagte allerdings. Eine detaillierte Bauanleitung für das explosive Gemisch aus Kraftstoff, Klebstoff und einigen Chemikalien kursiert in linksextremistischen Publikationen im Internet.

Das Strafverfahren gegen ihre Mandanten bezeichnen die Verteidiger als politischen Prozess. Dem anklagenden Bundesanwalt Andreas Hornick unterstellen sie gar, es gehe ihm um Verurteilung und nicht um Strafverfolgung. Begleitet wird das Verfahren, in dem ein Urteil Ende November erwartet wird, von einer breiten Mobilisierung linksextremer Gruppen von Rendsburg bis München, die Gelder sammeln. Die Gesetze gegen terroristische Vereinigungen dienten, so ihre Diktion, der "Kriminalisierung linken Widerstands" und der "Durchleuchtung linker Strukturen".

Die Anwältin eines Angeklagten ist sich sogar sicher, die Bundesanwaltschaft selbst sei "als eigentlicher Urheber terroristischer Vereinigungen anzusehen".



Berliner Morgenpost, 29.10.2003

Politik kompakt
Verrat
Ein Schreiben der Bundesanwaltschaft hat im Prozess gegen drei mutmaßliche Linksextremisten in Halle für Überraschung gesorgt. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hat eine PDS-Landtagsabgeordnete einen der Angeklagten über die Ermittlungen informiert. Da aber das Telefon des Angeklagten überwacht wurde, wussten auch die Ermittler Bescheid. Sie durchsuchten sofort die Wohnung, später wurde der Mann festgenommen. Der Name der Abgeordneten wurde nicht genannt.


Leipziger Volkszeitung, 28.10.2003
Linksterroristen-Prozess geht mit Bundesanwalt weiter

Halle. Im Strafprozess in Halle ge-gen drei mutmaßliche Mitglieder einer linksterroristischen Vereinigung wird Bundesanwalt Andreas Hornick auch weiterhin die Position der Anklage vertreten. Ein von der Verteidigung eingebrachter Misstrauensantrag gegen ihn wurde von Albrecht Hennig, Vorsitzender Richter am sachsen-anhaltischen Oberlandesgericht in Naumburg, gestern vorerst auf Eis gelegt.

"Ich werde zum richtigen Zeitpunkt eine Entscheidung treffen", begründete der Vorsitzende Rich-ter seine Haltung. Andreas Hornick soll im Zeugenstand zu bestimm-ten Ermittlungsfragen Rede und Antwort stehen. Deshalb könne er nicht mehr die Anklage vertre-ten, hatten die Verteidiger argumentiert.

Kommentarlos nahmen die sieben Anwälte der jungen Magdeburger die Ausführungen des Vorsitzenden Richters entgegen. Am zweiten Verhandlungstag im Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums Halle wurden gestern mehrere Zeugen vernommen. Übereinstimmend erklärten die befragten Experten der Kriminalpolizei, dass sowohl bei dem Anschlag in Magdeburg auf eine Mercedes-Niederlassung am 21. August 2001 als auch bei dem auf Telekom-Fahrzeuge am 18. Februar 2002 Brandbeschleuniger verwendet wurden.

Die drei Angeklagten Marco H., Daniel W. und Carsten Sch., denen insgesamt vier Brandanschläge in der Elbestadt vorgeworfen werden, blieben bei den Aussagen entspannt. Auch beim Auftritt des Zeugen Andreas M., Nachtwächter auf dem Gelände des Mercedes-Autohauses, demonstrierten die Angeklagten Gelassenheit. Er habe zur Tatzeit zwar einen dunkelblauen Renault Clio mit getönten Scheiben davon fahren sehen, aber keine Personen erkennen können, sagte der Zeuge.

Belastender könnten da schon zwei Bekennerbriefe wirken, die Richter Hennig gestern verlas. Beide Schreiben waren kurz nach den Anschlägen im linksradikalen Szeneblatt "Interim" veröffentlicht worden. In den Briefen bekennt sich eine "Zelle der revolutionären Aktion" und ein "Kommando globaler Widerstand" zu den kriminellen Anschlägen, die "Symbole eines verhassten Systems" treffen sollten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglieder einer linksterroristischen Vereinigung gewesen zu sein, die unter verschiedenen Bezeichnungen nach eigener Aussage zur Demontage des "kapitalistischen Herrschaftssystems" in der Bundesrepublik beitragen wollte.

Bernd Lähne


Lausitzer Rundschau, 29.10.2003
Prozess gegen mutmaßliche Linksterroristen fortgesetzt
Drei Männern werden Brandanschläge angelastet

Zu Brandanschlägen auf Ziele in Magdeburg sind in einer Zeitschrift der linken Szene Bekennerschreiben veröffentlicht worden.

Im Prozess gegen drei mutmaßliche Linksterroristen vor dem Oberlandesgericht (OLG) von Sachsen-Anhalt wurden gestern in Halle während der Beweisaufnahme zwei derartige Schreiben aus den Gerichtsakten verlesen. Zudem befragte der 1. Strafsenat mehrere Zeugen. Beamte von Polizei und Landeskriminalamt sagten aus, dass bei einem Brand von zwei Luxusautos vor einem Autohaus in Magdeburg im August 2001 unter einem Wagen ein Brandbeschleuniger gefunden wurde.
In dem Prozess müssen sich drei junge Männer im Alter von 22, 23 und 24 Jahren aus Magdeburg wegen Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen Vereinigung verantworten. Die Anklage hat Generalbundesanwalt Kay Nehm erhoben. Die jungen Männer sollen von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge verübt haben. Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt. Personen wurden nicht verletzt.
Über einen Antrag der Verteidigung entschied das Gericht am zweiten Verhandlungstag zunächst nicht. Diese hält den Bundesanwalt als Vertreter der Anklage für befangen, weil er in dem Prozess auch als Zeuge befragt werden soll.
Für die Freilassung der drei Angeklagten hatten am Samstag in Magdeburg rund 2000 Anhänger der linken Szene demonstriert. Das Oberlandesgericht verhandelt aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum Halle. Der Prozess dauert voraussichtlich bis zum 26. November. (dpa/gb)


Mitteldeutsche Zeitung, 28.10.2003

Extremismus
Polizei-Beamte berichten von Brandbeschleuniger
Prozess gegen mutmaßliche Linksterroristen fortgesetzt

Halle/dpa. Zu Brandanschlägen auf Ziele in Magdeburg sind in einer Zeitschrift der linken Szene Bekennerschreiben veröffentlicht worden. Im Prozess gegen drei mutmaßliche Linksterroristen vor dem Oberlandesgericht (OLG) von Sachsen-Anhalt wurden am Dienstag in Halle während der Beweisaufnahme zwei derartige Schreiben aus den Gerichtsakten verlesen. Zudem befragte der 1. Strafsenat mehrere Zeugen. Beamte von Polizei und Landeskriminalamt sagten aus, dass bei einem Brand von zwei Luxusautos vor einem Autohaus in Magdeburg im August 2001 unter einem Wagen ein Brandbeschleuniger gefunden wurde.
In dem Prozess müssen sich drei junge Männer im Alter von 22, 23 und 24 Jahren aus Magdeburg wegen Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen Vereinigung verantworten. Die Anklage hat Generalbundesanwalt Kay Nehm erhoben. Die jungen Männer, die sich in Untersuchungshaft befinden, sollen von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge verübt haben.

Ziele waren zwei Neuwagen einer Daimler-Chrysler-Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA). Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt. Personen wurden nicht verletzt. Die Angeklagten äußerten sich zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft bisher nicht.

Über einen Antrag der Verteidigung entschied das Gericht am zweiten Verhandlungstag zunächst nicht. Diese hält den Bundesanwalt als Vertreter der Anklage für befangen, weil er in dem Prozess auch als Zeuge befragt werden soll.

Für die Freilassung der drei Angeklagten hatten am Samstag in Magdeburg rund 2000 Anhänger der linken Szene demonstriert. Das Oberlandesgericht verhandelt aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum Halle. Der Prozess dauert voraussichtlich bis zum 26. November.


Stern online, 27.10.2003; wortgleich in: Oberbayerisches Volksblatt
Prozess gegen mutmaßliche Linksterroristen wird fortgesetzt

Halle (dpa) - Im Prozess gegen drei mutmaßliche Linksterroristen vor dem Oberlandesgericht Halle wird heute eine Entscheidung über einen Befangenheitsantrag erwartet. Die Verteidigung hält den Bundesanwalt als Vertreter der Anklage für befangen, weil er während der Verhandlung auch als Zeuge gehört werden soll. Den Angeklagten aus Magdeburg wird Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen Vereinigung vorgeworfen. Ihnen werden mehrere Brandanschläge zur Last gelegt.


Film zum Prozessauftakt vom Mitteldeutschen Rundfunk

unter: http://193.22.36.159/vgnwsm/1003537_3.wmv


Einige Zeitungsartikel zum Prozessauftakt in Halle

##### Süddeutsche Zeitung 22.10.2003 #####

Prozess gegen mutmaßliche Linksterroristen
Die drei Magdeburger Autonomen sollen mehrere Brandanschläge verübt haben

Halle (AP) – Mit scharfen Angriffen der Verteidigung gegen die Bundesanwaltschaft hat in Halle der Prozess gegen drei mutmaßliche Linksterroristen vor dem Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt begonnen. Die oberste Anklagebehörde wirft dem 24-jährigen Marco H., dem 22-jährigen Daniel W. und dem 23-jährigen Carsten S. vor, Mitglieder der terroristischen Vereinigung „kommando freilassung aller politischen gefangenen“ zu sein und mehrere Brandanschläge verübt zu haben. Die Verteidiger forderten zum Prozessauftakt am Dienstag die Ablösung des ermittelnden Staatsanwaltes, dem „die Verurteilung wichtiger sein könnte als die Strafverfolgung“. Unter anderem habe er eine Hausdurchsuchung angeordnet, ohne den zuständigen Ermittlungsrichter zu informieren. In einer Presseerklärung bezeichneten die Verteidiger den Prozess als Versuch, „eine völlig legal arbeitende autonome Gruppe in Magdeburg aus politischen Gründen zu kriminalisieren“. Der Vorsitzende Richter, Albrecht Hennig, vertagte den Prozess bis zu einer Entscheidung auf kommenden Dienstag.

Der Anklage zufolge verübte die Gruppe am 18. März 2002 Brandanschläge gegen das Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt sowie gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes Magdeburg. Zudem hätten die mutmaßlichen Terroristen im August 2001 zwei Neuwagen eines Magdeburger Autohauses angezündet. Im Februar 2002 sollen sie Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge verübt haben. Bereits im November vergangenen Jahres hatte das Bundeskriminalamt Marco H., der als Rädelsführer gilt, und Daniel W. festgenommen. Carsten S. ist seit April 2003 in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zunächst elf Verhandlungstage geplant und 27 Zeugen geladen. Ein Urteil wird nicht vor Ende November erwartet.


##### taz 21.10.2003 #####

Zweifelhafter Terrorvorwurf in Halle
Ab heute wird drei Magdeburger Linken der Prozess gemacht. Anklage: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Womöglich ist die jedoch schon aufgelöst. Grundlage der Anklage: Brandanschläge, unter anderem auf eine Autohandlung

aus Berlin HEIKE KLEFFNER

Heute beginnt im Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums Halle der Prozess gegen drei junge Männer aus Magdeburg, denen die Generalbundesanwaltschaft Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a StGB vorwirft. Für die Erste Strafkammer des Oberlandesgerichts Naumburg ist es das erste 129a-Verfahren gegen Linke.

Marco H. (24), Daniel W. (22) und Carsten S. (23) sollen seit August 2001 unter Bezeichnungen wie "kommando globaler widerstand" oder "kommando freilassung aller politischen gefangenen" für drei Brandanschläge in Magdeburg verantwortlich sein. Dazu rechnen die Ermittler Brandanschläge auf eine DaimlerChrysler-Niederlassung (Sachschaden: 150.000 Euro) und auf zwei Fahrzeuge der Telekom, außerdem einen erfolglosen Brandflaschenwurf auf das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und einen gescheiterten Anschlag auf einen Wagen des Bundesgrenzschutzes im März 2002. In einem Bekennerschreiben in der Berliner Szenezeitschrift interim wurden die Aktionen mit brutalen Polizeieinsätzen und dem Ziel begründet, "militante Politik in den
Köpfen der Bevölkerung verankern" zu wollen.

Aufsehen erregte das Verfahren schon vor dem Prozess: Bei Hausdurchsuchungen hatten die Ermittler neben Fahrradbirnen, alten Feuerwerkskörpern und einer Flachbatterie, die als "typische Elemente zur Erstellung eines Sprengsatzes" beschlagnahmt wurden, auch eine so genannte Auflösungserklärung gefunden. Selbst die Bundesanwaltschaft geht daher in der Anklage davon aus, die "terroristische Vereinigung" habe sich im Mai 2002 aufgelöst. Grund genug für die Naumburger Richter, anzumerken, dass dann eine Bestrafung wegen "Mitgliedschaft" in einer solchen Vereinigung ausgeschlossen sei. Diese Frage müsse in der Hauptverhandlung geklärt werden, entschied diesen Monat der Bundesgerichtshof. Und so ist es zur Haftentlassung der drei
Beschuldigten, wie sie das OLG Naumburg befürwortete, bislang nicht gekommen.

Verteidigung wie Bundesanwaltschaft reagierten auf die richterlichen Signale. Die Karlsruher Ermittler wollen nun auch noch einen Fortbestand der "terroristischen Vereinigung" beweisen. Rechtsanwalt Sven Lindemann, Verteidiger von Marco H., glaubt, damit würden sie "Schiffbruch erleiden." Das gesamte Verfahren diene der "Kriminalisierung von öffentlich agierenden Linken". Die drei Beschuldigten gehörten zu einer Gruppe namens Autonomer Zusammenschluss, die in Magdeburg ein Haus besetzt hatte und sich in antifaschistischen Initiativen engagierte. Gegen fünf weitere linke Aktivisten des Autonomen Zusammenschlusses ermittelt die Bundesanwaltschaft ebenfalls.

Einschüchtern lassen will man sich in Magdeburg nicht. Hier soll es gemeinsam mit Unterstützergruppen aus Göttingen, Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main am Samstag eine Demonstration geben. Hauptforderung: Freilassung von Marco H., Daniel W. und Carsten S.

taz Nr. 7187 vom 21.10.2003, Seite 6, 102 Zeilen (TAZ-Bericht), HEIKE KLEFFNER


##### taz vom 22.10.2003 #####

Bundesanwalt unter Beschuss
Terrorprozess gegen drei Magdeburger Linke beginnt mit schweren Vorwürfen gegen den Anklagevertreter

HALLE taz Der Prozess gegen drei junge Linke aus Magdeburg, denen die Bundesanwaltschaft "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" vorwirft, begann gestern mit einer politischen Erklärung der Angeklagten und einem Ablösungsantrag gegen den Vertreter der Karlsruher Anklagebehörde.

Für die Hauptverhandlung gegen Marco H. (24), Daniel W. (22) und Carsten S. (23) ist die 1. Strafkammer des
Oberlandesgerichts Naumburg eigens in den Hochsicherheitssaal ins Justizzentrum Halle ausgewichen. Kaum hatte Bundesanwalt Andreas Hornick die Anklage gegen die drei Männer verlesen, denen unter anderem Brandanschläge auf Autos von DaimlerChrysler und der Telekom sowie das Landeskriminalamt Magdeburg vorgeworfen werden, muss das Gericht nun kommenden Dienstag über den weiteren Verbleib Hornicks entscheiden.

Die Vorwürfe gegen den Bundesanwalt: Er hatte ohne den zuständigen Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof die Festnahme von Marco H. und Daniel W. im November 2002 angeordnet. Hornick hatte für die Festnahmen mit "Gefahr im Verzug" argumentiert, da Marco H. in einem abgehörten Telefongespräch mit seiner Verlobten berichtet hatte, ihm seien polizeiliche Observationen aufgefallen. Zudem kritisierten die Verteidiger, habe der Bundesanwalt verbotene Verhörmethoden gegen einen Freund der Angeklagten angewandt. Der 21-jährige Christian S. (Name geändert) wurde von Polizeibeamten mit der Drohung, man werde seinen herzkranken Großvater über seine Homosexualität informieren, wenn er keine Aussagen mache, zum Verhör mitgenommen. Dort soll Bundesanwalt Hornick die Drohung erneuert und als "Entscheidungshilfe" bezeichnet haben. Zudem, so die Verteidiger, habe Hornick von dem Verhör des jungen Mannes lediglich ein stichwortartiges Protokoll angefertigt, das
dann später mit erheblich abweichenden Aussagen ausformuliert worden sei. Zusätzliche Brisanz hat die Vernehmung von S., weil die Bundesanwaltschaft gegen ihn und vier weitere politische Freunde der Angeklagten ebenfalls wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" ermittelt.

Die drei Angeklagten, die aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurden, äußerten sich nicht zu den Vorwürfen der Anklage. Sie verlasen stattdessen eine Erklärung, in der sie den Ermittlungsbehörden die "Kriminalisierung linker Politik" vorwarfen.

taz Nr. 7188 vom 22.10.2003, Seite 7, 82 Zeilen (TAZ-Bericht), HEIKE KLEFFNER

 

##### junge Welt 22.10.2003 #####

Prozess gegen Autonome
Verteidiger: Legale Arbeit gegen rechte Szene in Magdeburg wird kriminalisiert

HALLE. Drei als "mutmassliche Linksterroristen" bezeichnete Mitglieder einer politischen Gruppierung aus Magdeburg muessen sich seit Dienstag vor dem Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in Halle verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft den 22- bis 24jaehrigen Angeklagten vor, Mitglieder der in dem Bundesland agierenden "terroristischen Vereinigung ›kommando freilassung aller politischen gefangenen‹" zu sein.

Selbstgestellte Aufgabe der Gruppierung sei es, militante Politik in die Koepfe zu tragen. Ziel sei der "gewaltsame
Umsturz", wobei besonderes Augenmerk "auf kapitalistische Konzerne und den Polizeiapparat der Herrschenden" gelegt werde. Anschlaege wuerden zur Durchsetzung der Ziele fuer legitim gehalten.

Die Gruppierung veruebte laut Anklageschrift seit Mitte 2001 mehrere Brandanschlaege. Die terroristische Vereinigung sei auch unter den Bezeichnungen "kommando globaler widerstand" sowie "revolutionaere aktion carlo giuliani" aufgetreten. Sie habe ihren Ursprung in der seit Anfang 2000 in Magdeburg bestehenden linksgerichteten Gruppierung "Autonomer Zusammenschluss (AZ)".

In einer gemeinsamen Presseerklaerung bezeichneten die Verteidiger den Prozess als Versuch, "eine voellig legal arbeitende autonome Gruppe in Magdeburg aus politischen Gruenden zu kriminalisieren". Die Bundesanwaltschaft habe keine konkreten Beweise. Der "Autonome Zusammenschluss", in dem die Angeklagten Mitglied waren, "war ein Versuch, der starken rechtsradikalen Szene in Magdeburg und der Politik der sozialen Ungerechtigkeit etwas entgegenzusetzen." (AP/jW)



##### Naumburger Tageblatt, 21.11.2003 #####

Linksextremismus
Angeklagte äußerten sich nicht zu Vorwürfen
Verfahren gegen drei junge Männer wurde in Halle eröffnet

Halle/MZ. Die Bundesanwaltschaft wirft drei jungen Männern Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und mehrere Brandanschläge vor. Am Dienstag begann der Prozess in Halle. Der 22-Jährige drückt seine Mutter, flüstert ihr etwas ins Ohr. Und dann werden die Augen nass, die zuvor so kämpferisch schauten. Daniel W., Ex-Juso-Chef in Quedlinburg und nach Ansicht der Bundesanwaltschaft Mitglied einer terroristischen Vereinigung, weint. Ein leises Weinen, das verschwunden ist, als er hinausgeführt wird. Doch für einen Moment steht der selbsternannte "militante Linke" ohne Maske: Ein schmaler Junge, dem Aufregung und Angst hektische Flecke ins Gesicht malen. Es ist der erste Tag in Sachsen-Anhalts erstem Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung. Und die Szenerie wirkt, als wären alle Beteiligten versucht, ihre Rolle perfekt zu spielen. Der Hochsicherheitstrakt umlagert von Polizei. Vor dem Gebäude Sympathisanten, teure Sportschuhe an den Füßen und ein Spruchband "Schnauze voll von Kapitalismus" in der Hand. Oben im Saal stapeln acht Verteidiger ihre Ordner neben Daniel W., Marco H. (24) und Carsten Sch. (23).
Für die Anklagevertretung ist Bundesanwalt Andreas Hornick aus Karlsruhe angereist. Für ihn ist klar: Die drei waren Mitglieder einer Gruppe, deren Zweck die Begehung von Straftaten gewesen sei. Ziel dieser "Elbe-RAF", zu der fünf weitere Mitglieder zählten: Ein revolutionärer "Umsturz" im Land.

Eine Art Geheimkommando Größenwahn, das sich unter wechselnden Namen zu vier Brandanschlägen bekannte. Vor Gericht schweigen alle drei zu den Vorwürfen. Stattdessen lesen sie eine Prozesserklärung vor: Um die Unterdrückung der Linken geht es da, um "Verwertungslogik" und die revolutionäre Weltbewegung.

Das gibt Szenen-Applaus von den Szene-Aktivisten und eine Ermahnung von Richter Albrecht Hennig. Als später ein Besucher eine Fahne entrollt und ruft "Ihr seid super!", ist der Prozess für ihn zu Ende. Doch der Rest der Premiere ist nur prozessuales Schattenboxen. Anträge, Hinweise, ein Abberufungsbegehren gegen den Bundesanwalt wegen "unerlaubter Vernehmungsmethoden". Die Verteidiger beklagen, dass die Klageschrift "keinen konkreten Beweis" enthalte. Stattdessen fänden sich in 38 Ordnern, so Anwältin Gesa Schulz, "banale Erkenntnisse, in ein Terror-Muster gepresst".

Weil die Angeklagten selbst nichts sagen wollen, lässt das Gericht Daniel Ws. Zivildienstbewerbung verlesen, in der der damals 20-Jährige von seiner Achtung vor dem Leben und seinem Eintritt in die SPD erzählt. Hohoho, blökt einer im Saal. Und Daniel W. schleicht glühendes Rot auf die Wangen.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.


##### Dresdner Neueste Nachrichten 21.10.2003 #####

Links-Terrorismus - Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
Halle. Der Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums in Halle glich gestern einer gut bewachten Festung. Bewaffnete Polizisten vor und im Gerichtsgebäude, strenge Personenkontrollen an den Zugängen. Doch von der linksautonomen Szene angekündigte Störungen zum Auftakt des Verfahrens vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen drei mutmaßliche Links-Terroristen blieben aus. Lediglich eine Hand voll junger Leute hatte sich mit Protestplakaten gegen das kapitalistische System fast unauffällig vor dem Haus postiert. Und der Vorsitzende Richter Albrecht Hennig verlor nur einmal seine nahezu stoische Geduld: Kurz nachdem im Gerichtssaal lautstark für die Angeklagten applaudiert worden war, verwies er einen Zwischenrufer des Raumes.

Mit bleichen Gesichtern, aber ziemlich gefasst, verfolgten Marco H., Daniel W. und Carsten Sch. die Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Andreas Hornick. Die Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft haben es in sich, sie könnten den drei zwischen 22 und 24 Jahre alten Magdeburgern am Prozessende bis zu zehn Jahre Haft einbringen. Die von sieben Anwälten verteidigten Mitglieder des "Kommandos zur Freilassung politischer Gefangener" sollen die gewaltsame Veränderung der politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland geplant haben, so Staatsanwalt Hornick. Um dieses Ziel zu erreichen, hätten die Angeklagten in der Elbestadt eine linksterroristische Vereinigung gegründet und mehrere Brände gelegt.
Beim ersten Anschlag auf ein Magdeburger Autohaus am 21. August 2001 entstand ein Sachschaden von etwa 175.000 Euro. Am 18. Februar 2002 wurden zwei Telekomfahrzeuge durch Feuer zerstört, Sachschaden hierbei 30.000 Euro. Ein Molotow-Cocktail auf ein Gebäude des Landeskriminalamtes am 18. März 2002 hingegen richtete kaum Schaden an und bei einem zeitgleich geplanten Anschlag auf ein Fahrzeug des Bundesgrenzschutzes versagte der Zünder. In entsprechend formulierten Bekennerschreiben wurde angekündigt, so viele Brände zu legen, "dass ihr gar nicht wisst, wo ihr zuerst löschen sollt". Die Angeklagten bestritten in Erklärungen alle Vorwürfe. Sie glauben sich nicht wegen Gesetzesverstößen, sondern wegen ihrer politischen Haltung angeklagt. Der Bundesanwaltschaft fehle es an Beweisen, behaupteten ihre sieben Verteidiger. Sie werteten die Anklage als
Versuch, eine legale autonome Gruppierung aus politischen Gründen zu kriminalisieren. "Dem Willen, das Konstrukt einer terroristischen Vereinigung aufzubauen, wurde alles andere untergeordnet", heißt es in einer Erklärung der Anwälte. Sie beantragten zudem, den Staatsanwalt wegen Befangenheit abzulösen, weil er auch als Zeuge im Prozess gehört werden soll. Zudem soll er eine Hausdurchsuchung angeordnet haben, ohne den zuständigen Ermittlungsrichter zu informieren. Eine Entscheidung wird am nächsten Prozesstag, dem 28. Oktober, erwartet. Angesetzt sind vorerst elf Verhand-lungstage, 27 Zeugen wurden geladen.

Bernd Lähne
© Dresdner Neueste Nachrichten erschienen am 21.10.2003


##### Netzeitung 21.10.2003 #####

Prozess gegen Magdeburger Linksextremisten
21. Okt 2003 12:14

Drei Linksextremisten stehen in Halle vor Gericht. Der Generalbundesanwalt wirft ihnen die Bildung einer
linksterroristischen Vereinigung vor.

In Halle stehen drei Linksextremisten vor Gericht, die nach Ansicht der Bundesanwaltschaft mehrere Brandanschläge verübt haben sollen. Angeklagt sind sie wegen der Mitgliedschaft in der Gruppe «kommando freilassung aller politischen gefangenen». Der Generalbundesanwalt betrachtet diese als terroristischen Vereinigung.

Nehm warnt vor neuem Links-Terrorismus
Vorgeworfen wird den drei 22- bis 24-Jährigen, dass sie am 18. März 2002 einen Molotow-Cocktail auf das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt warfen und versuchten, ein Auto des Bundesgrenzschutzes in Magdeburg anzuzünden. Außerdem sollen sie im August 2001 zwei Wagen eines Magdeburger Autohauses angezündet und im Februar 2002 Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge verübt haben.

Die Anklage bezeichnet die drei als mutmaßliche Linksterroristen. Ihre Vereinigung sei aus der in Magdeburg seit August 2000 existierenden Gruppe «Autonomer Zusammenschluss (AZ)» hervorgegangen und auch unter den Namen «kommando globaler widerstand» und «revolutionäre aktion carlo giuliani» aufgetreten.

Ziel der Mitglieder ist es nach Ansicht der Kläger, «militante Politik in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern».
Gemeinsam mit anderen militanten Gruppierungen wollten sie einen gewaltsamen Umsturz herbeiführen. Brandanschläge auf Einrichtungen der Polizei habe sie für erforderlich und legitim gehalten.

Der Prozess begann am Dienstag unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. In Magdeburg demonstrierten ungefähr 50 Sympathisanten vor dem Justizzentrum und forderten die Einstellung des Verfahrens. (nz)


##### 123recht.net, 21.10.2003 #####

Prozessauftakt gegen drei mutmaßliche Linksextreme in Sachsen-Anhalt
(AFP) vom 21.10.2003

Prozessauftakt gegen drei mutmaßliche Linksextreme in Sachsen-Anhalt
Trio soll Brandanschlag auf LKA Magdeburg verübt haben

Rund eineinhalb Jahre nach einem Brandanschlag auf das Landeskriminalamt (LKA) in Magdeburg hat am Dienstag in Halle der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter aus der linksextremen Szene begonnen. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht müssen sich die drei Angeklagten im Alter zwischen 22 und 24 Jahren auch wegen zwei Brandanschlägen auf Neuwagen einer Daimler-Chrysler-Niederlassung und auf Fahrzeuge der Deutschen Telekom verantworten. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft, die in dem Prozess die Anklage vertritt, wollte das Trio einen "gewaltsamen Umsturz" herbeiführen.

Demnach wurde die Gruppe im August 2001 in Magdeburg gegründet und trat unter anderem als "Revolutionäre Aktion Carlo Giuliani" in Erscheinung. Der Name bezog sich auf einen italienischen Demonstranten, der im Juli 2001 bei heftigen Zusammenstößen am Rande des G-8-Gipfels in Genua von einem Polizisten erschossen wurde. Das in Naumburg ansässige Oberlandesgericht tagt im Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums in Halle.

###### mdr-online 21/22.10.2003 #####

Dienstag, 21.10.2003
Terroristen-Prozess mit Protestdemo



Drei zwischen 22 und 24 Jahre alten Männern werden vom Generalbundesanwalt in Karlsruhe gewaltsame Umsturzabsichten unterstellt. Denn sie gehören zu der im August 2001 in Magdeburg gegründeten Gruppe "Autonomer Zusammenschluss".

Als Mitglieder dieser unter dem Kürzel AZ firmierenden linksextremen Vereinigung sollen die drei Männer aus Magdeburg und Quedlinburg in der Landeshauptstadt mehrere Brandanschläge verübt haben. Und zwar gegen zwei Luxusautos sowie zwei Fahrzeuge der Telekom, gegen das Gebäude des Landeskriminalamtes und einen Bus des Bundesgrenzschutzes. Dadurch gerieten sie offenbar ins Fadenkreuz der Staatsschützer.

Jetzt werden sie vom Oberlandesgericht Naumburg als Mitglieder einer linksextremistischen Vereinigung und mögliche staatsfeindliche Terroristen angeklagt. So sollen sie auch unter den weiteren Bezeichnungen "revolutionäre aktion carlo giuliani", "kommando globaler widerstand" und "kommando freilassung aller politischen gefangenen" aufgetreten sein.

Gerichtsverhandlung im Hochsicherheitstrakt
Um einen ungestörten Prozessablauf zu gewährleisten, wurde die Verhandlung vorsorglich vom zuständigen Oberlandesgericht Naumburg in den Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums Halle verlegt. Dort wollen sich anlässlich des Prozessauftaktes nun Mitglieder und Sympathisanten der radikalen linken Szene zu einer morgendlichen Protestkundgebung versammeln. Deren Veranstalter behaupten, die drei Angeklagten Marco, Daniel und Carsten gehörten zu einer offen arbeitenden linken Gruppe, die aus politischen Gründen vom Generalbundesanwalt als Keimzelle einer angeblichen terroristischen Vereinigung kriminalisiert werde.

Was sich zum Prozessbeginn vor und im Justizzentrum ereignet, berichten wir in "Sachsen-Anhalt heute".


Mutmaßliche Magdeburger Linksextremisten vor Gericht

Vor dem Gericht demonstrierten Sympathisanten
Wegen Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen Vereinigung müssen sich drei junge Männer seit Dienstag vor dem Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt verantworten. Zudem werden sie verdächtigt, auch den Brandanschlag auf das Landeskriminalamt in Magdeburg im März 2002 verübt zu haben. Die Angeklagten sollen außerdem im August 2001 zwei Autos und im Februar 2002 zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom angezündet haben. Menschen wurden dabei nicht verletzt; es entstand jedoch ein hoher Sachschaden. Aus Sicherheitsgründen wurde der Prozess von Naumburg in das Justizzentrum Halle verlegt.

Verteidigung lehnt Staatsanwaltschaft wegen Befangenheit ab
Die Männer im Alter von 22, 23 und 24 Jahren verweigerten die Aussage. Ihre Verteidiger kritisierten, mit der Anklage werde versucht, "eine völlig legal arbeitende autonome Gruppierung" in Magdeburg aus politischen Gründen zu kriminalisieren. Ihre Vereinigung, "Der autonome Zusammenschlusz" sei ein Versuch gewesen, der starken rechtsradikalen Szene Magdeburgs etwas entgegenzusetzen. Die Verteidiger beantragten zudem die Ablösung des Staatsanwalts wegen Befangenheit, mit der Begründung, dass dieser auch als Zeuge aussagt.

Zum Prozessauftakt protestierten mehrere Dutzend Sympathisanten der Angeklagten vor dem Gericht und forderten die Einstellung des Verfahrens. Ein Urteil wird Ende November erwartet.

zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2003 | 09:19


##### Magdeburger Zeitung 21/22.10.2003 #####

Terrorismus-Verdacht

Mutmaßliche Linksterroristen schweigen zum Auftakt
Prozess in Halle unter strengen Sicherheitsvorkehrungen begonnen

erstellt 21.10.03, 14:10h

Nach Anschlägen beginnt der Prozess

Halle/dpa. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Dienstag in Halle ein Prozess gegen drei mutmaßliche
Linksterroristen begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft den jungen Männern Mitgliedschaft in einer militanten
linksextremistischen Vereinigung vor. Die 22, 23 und 24 Jahre alten Angeklagten sollen in Magdeburg zwischen August 2001 und Frühjahr 2002 mehrere Brandanschläge verübt haben, unter anderem auf das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA). Menschen wurden dabei nicht verletzt, es entstand jedoch teils hoher Sachschaden. Das Urteil wir frühestens Ende November erwartet.

Die Gruppe trat laut Anklage unter den Bezeichnungen «revolutionäre aktion carlo giuliani», «kommando globaler widerstand» oder «kommando freilassung aller politischen gefangenen» in Aktion. Sie habe mit ihren Aktionen letztlich einen gewaltsamen Umsturz zum Ziel gehabt. «Es sollten so viele Brände gelegt werden, dass der Staat nicht mehr weiß, wo er zuerst löschen soll», hieß es in der Anklageschrift. Derzeit wird noch gegen vier weitere Mitglieder der Gruppe ermittelt.

Neben dem LKA im März 2002 galten die Brandanschläge den Ermittlungen zufolge einem Autohaus, in dem im August 2001 zwei neue Luxuswagen im Wert von mehr als 100 000 Euro in Flammen aufgingen. Im Februar 2002 soll die Gruppe zwei Dienstautos der Deutschen Telekom AG angezündet haben.

Die Angeklagten wollten sich zu den Taten nicht äußern. Alle drei gaben vor Gericht Erklärungen ab, in denen sie sich als Opfer der Staatsmacht darstellen. Die Verteidigung beantragte, den Staatsanwalt wegen Befangenheit abzulösen. Grund sei, dass er auch als Zeuge im Prozess gehört werden soll. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) wird am nächsten Prozesstag, dem 28. Oktober erwartet.

Begleitet wurde der Prozessauftakt vor dem Gerichtsgebäude und im Gerichtssaal von Protesten einiger Sympathisanten. An diesem Samstag planen linksradikale Gruppen in Magdeburg eine Demonstration gegen den Prozess. Alle drei Angeklagten kommen aus der Landeshauptstadt.

Das OLG Sachsen-Anhalt hat seinen Sitz in Naumburg, verhandelt das Verfahren jedoch aus Sicherheitsgründen im Justizzentrum in Halle. Vorerst wurden bis zum 26. November elf Verhandlungstage angesetzt. 27 Zeugen sollen gehört werden.


Terroristenprozess in Halle

Rollenspiel im Sicherheitstrakt
Verfahren gegen drei Linksaktivisten eröffnet - Angeklagte schwiegen

erstellt 21.10.03, 21:05h, aktualisiert 21:06h

Schweigt wie seine Mitangeklagten: der Magdeburger Carsten Sch. (Mitte), Uni-Bibliothekar und als Terrorist verdächtigt.

Halle/MZ. Die Bundesanwaltschaft wirft drei jungen Männern Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und mehrere Brandanschläge vor. Am Dienstag begann der Prozess in Halle. Der 22-Jährige drückt seine Mutter, flüstert ihr etwas ins Ohr. Und dann werden die Augen nass, die zuvor so kämpferisch schauten. Daniel W., Ex-Juso-Chef in Quedlinburg und nach Ansicht der Bundesanwaltschaft Mitglied einer terroristischen Vereinigung, weint. Ein leises Weinen, das verschwunden ist, als er hinausgeführt wird. Doch für einen Moment steht der selbsternannte "militante Linke" ohne Maske: Ein schmaler Junge, dem Aufregung und Angst hektische Flecke ins Gesicht malen. Es ist der erste Tag in Sachsen-Anhalts erstem Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung. Und die Szenerie wirkt, als wären alle Beteiligten versucht, ihre Rolle perfekt zu spielen. Der Hochsicherheitstrakt umlagert von Polizei. Vor dem Gebäude Sympathisanten, teure Sportschuhe
an den Füßen und ein Spruchband "Schnauze voll von Kapitalismus" in der Hand. Oben im Saal stapeln acht Verteidiger ihre Ordner neben Daniel W., Marco H. (24) und Carsten Sch. (23).

Für die Anklagevertretung ist Bundesanwalt Andreas Hornick aus Karlsruhe angereist. Für ihn ist klar: Die drei waren Mitglieder einer Gruppe, deren Zweck die Begehung von Straftaten gewesen sei. Ziel dieser "Elbe-RAF", zu der fünf weitere Mitglieder zählten: Ein revolutionärer "Umsturz" im Land.

Eine Art Geheimkommando Größenwahn, das sich unter wechselnden Namen zu vier Brandanschlägen bekannte. Vor Gericht schweigen alle drei zu den Vorwürfen. Stattdessen lesen sie eine Prozesserklärung vor: Um die Unterdrückung der Linken geht es da, um "Verwertungslogik" und die revolutionäre Weltbewegung.

Das gibt Szenen-Applaus von den Szene-Aktivisten und eine Ermahnung von Richter Albrecht Hennig. Als später ein Besucher eine Fahne entrollt und ruft "Ihr seid super!", ist der Prozess für ihn zu Ende. Doch der Rest der Premiere ist nur prozessuales Schattenboxen. Anträge, Hinweise, ein Abberufungsbegehren gegen den Bundesanwalt wegen "unerlaubter Vernehmungsmethoden". Die Verteidiger beklagen, dass die Klageschrift "keinen konkreten Beweis" enthalte. Stattdessen fänden sich in 38 Ordnern, so Anwältin Gesa Schulz, "banale Erkenntnisse, in ein Terror-Muster gepresst".

Weil die Angeklagten selbst nichts sagen wollen, lässt das Gericht Daniel Ws. Zivildienstbewerbung verlesen, in der der damals 20-Jährige von seiner Achtung vor dem Leben und seinem Eintritt in die SPD erzählt. Hohoho, blökt einer im Saal. Und Daniel W. schleicht glühendes Rot auf die Wangen.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

 

##### Magdeburger Volksstimme 22.10.2003 #####

Prozess in Halle gegen drei mutmaßliche Linksextremisten
Staatsanwalt wirft Angeklagten Brandanschläge in der Landeshauptstadt vor

Halle - Lauter Beifall von den Rängen und verhaltenes Trampeln, nachdem die drei Angeklagten ihr politisches Vermächtnis mehr oder weniger gewandt verlesen hatten. Doch nicht mit Albrecht Hennig, dem Vorsitzenden des 1. Strafsenats am Oberlandesgericht. "Sollte das noch einmal passieren, verlassen sie den Saal", wies er die zumeist jungen Zuhörer zurecht. Sie waren in Scharen gekommen, um ihren "Helden" Sympathie zu bekunden.

Als ein Beifallklatscher trotz der Warnung während der Verhandlung ein Transparent entrollte, war die Geduld des Juristen zu Ende: "Wachtmeister entfernen Sie den Mann!"

Zu Beginn der Hauptverhandlung, die vom Sitz des Oberlandesgerichts Naumburg ins sicherere Justizzentrum Halle verlegt worden war, hatte Staatsanwalt Andreas Hornick vom Bundesgerichtshof die Anklage verlesen.

Er warf Marco H. (24) sowie seinen Mitangeklagten Daniel W. (22) und Carsten S. (23) vor, Mitglieder einer linksterroristischen Vereinigung zu sein. Ihr Ziel "als Teil der neuen revolutionären Bewegung" sei es gewesen, "militante Politik in die Köpfe der Menschen zu tragen" und somit den "Sturz des kapitalistischen Herrschaftssystems" vorzubereiten. Deshalb hätten die jungen Männer "kapitalistische Konzerne" und den "Polizeiapparat der Herrschenden" ins Visier genommen. Marco H. sei der Rädelsführer gewesen, der Treffen organisiert, die Taten und das "Nachverhalten" geplant habe.

Im Einzelnen warf Hornick den Angeklagten vier Taten in Magdeburg vor:

- Brandanschlag gegen ein Autohaus. Eine Mercedes E200 und eine A-Klasse brannten aus - 100000 Euro Schaden. (Bekennerschreiben einer linksterroristischen Gruppierung)

- Brandanschlag auf die Telekom-Berufschule. Ein Kleintransporter und ein VW Golf brannten aus, Schäden am Gebäude - Gesamtschaden 30000 Euro. (Bekennerschreiben einer Gruppe "Globaler Widerstand")

- Brandanschlag auf das Landeskriminalamt im Draisweg mit Molotow-Cocktail - geringer Sachschaden.

- Brandanschlag auf einen Kleinbus vom Bundesgrenzschutz am Hauptbahnhof. Der Brandsatz, der in einem Postpaket unter dem Auto lag, löste zwar aus, entzündete jedoch die brennbare Flüssigkeit nicht. (Bekennerschreiben einer Gruppe "freilassung aller politischen gefangenen").

Zu den Vorwürfen schwiegen der 24-Jährige, der nicht ausgelernt hat, der 22 Jahre alte Politik/Geschichts-Student und der 23-jährige Schüler. Doch sie nutzten das Podium für eine gemeinsame politische Stellungnahme.

Von "Repressionsmaßnahmen des Staates gegen Andersdenkende zur Machterhaltung" war die Rede. Vom rechten Auge, auf dem der Staat blind sei. Von "prügelnden Polizisten als Vollstreckungsgehilfen." Der "Autonome Zusammenschluss Magdeburg" wurde von den Angeklagten, die sich selbst als "radikale Linke" bezeichnen, über den grünen Klee gelobt und die Stadt Magdeburg gescholten, die das von Linken besetzte Haus "Ulrike" geräumt hatte.

Gesa Schulz, einer der sieben Berliner Rechtsanwälte, beschuldigte die Bundesanwaltschaft, durch ihre Vorgehensweise "der eigentliche Urheber terroristischer Vereinigungen" zu sein. In den 38 Ordnern des Verfahrens habe sie "kein handfestes Beweismittel gefunden". "Banale Erkenntnisse zwanghaft in ein Korsett gepresst", charakterisierte die Anwältin von Carsten S. die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft.

Mit einem Antrag versuchten die Verteidiger, Staatsanwalt Hornick auszubooten. Der Grund: Er soll im Zeugenstand zu bestimmten Ermittlungsfragen Rede und Antwort stehen. Deshalb könne er nicht mehr die Anklage vertreten. Eine Entscheidung über den Antrag fiel gestern jedoch noch nicht.

Nächster Prozess-Termin ist der 28. Oktober. Mit den Urteilen wird nicht vor Ende November gerechnet.

Von Bernd Kaufholz (MRSA)

 

##### Naumburger Tageblatt, 20.10.2003 #####

Terrorismus-Verdacht
Szene beschert den Inhaftierten Märtyrerstatus
Carsten Sch. (23), Daniel W. (22) und Marco H. (24) vor Gericht

Halle/MZ. Ein netter junger Mann sei Daniel immer gewesen, sagen sie in Quedlinburg. Der Sohn einer Angestellten hatte nicht nur Ideale, sondern auch den Willen, für sie zu kämpfen. Daniel W. wurde früh Mitglied der Jusos und galt dort bald als "Machertyp", der entschlossen war, auf eine bessere Welt nicht nur zu warten.
Ab Dienstag aber sitzt der 22-Jährige zusammen mit seinen Freunden Carsten Sch. (23) und Marco H. (24) auf der Anklagebank im Justizzentrum Halle. Die drei Männer sollen, so Generalbundesanwalt Kay Nehm, als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung mehrere Brandanschläge verübt haben, so auf das Gebäude des Landeskriminalamtes in Magdeburg und ein Auto des Bundesgrenzschutzes.

Doch schon die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen das "kommando freilassung aller politischen gefangenen" an sich gezogen hat, zeigt, dass es um mehr als Sachschaden geht. Die Angeklagten hätten versucht, glauben die Behörden, "im Zusammenwirken mit anderen militanten Gruppierungen einen gewaltsamen Umsturz herbeizuführen". Eine Art Elbe-RAF, die Attentate im Namen einer gerechteren Welt verübt. Wie seine beiden Mitangeklagten äußert sich auch Daniel W. bislang nicht zu den Vorwürfen. Seine Briefe aus der Haft allerdings zeichnen das Bild eines Idealisten, der staatliches Vorgehen gegen besetzte Häuser als Teil eines Generalplanes zur Unterdrückung linker Ideen begreift. Seine Verhaftung im November 2002 im Hause seiner Mutter in Quedlinburg gilt ihm so nur "als Spitze des Eisberges staatlicher Repressalien gegen linke Nestbeschmutzer". Daniel W. schließt kämpferisch: "Sie können uns zwar einfangen, aber sie können uns nicht brechen!".

Eine Haltung, die den drei Inhaftierten in der Szene Märtyrerstatus beschert, obwohl sich das "Kommando" bereits vor ihrer Verhaftung für aufgelöst erklärt hatte. Am Wochenende zogen mehrere hundert Sympathisanten durch Berlin, um für die Freilassung zu demonstrieren. Heute morgen vor Prozessbeginn soll eine weitere Demonstration direkt vor dem Gericht "Solidarität mit Marco, Daniel und Carsten" zeigen. Für den Samstag haben Mitglieder der militanten linken Szene eine Großdemo in Magdeburg angemeldet.


##### jungle World Nr. 43, 15.10.2003 #####

Zwei sind einer zu wenig
In Kürze beginnt der Prozess gegen drei Magdeburger, die einer terroristischen Vereinigung angehören sollen. So oder so wird der Paragraf 129a in der linken Szene der Stadt Spuren hinterlassen.
von thorsten fuchshuber

Die Gründung wie auch die Abwicklung eines eingetragenen Vereins ist eine komplizierte Sache. Sie bedarf der schriftlichen Dokumentation eines jeden Vorgangs, der abschließend noch vom zuständigen Amtsgericht beglaubigt werden muss.
Ähnlich verhält es sich offenbar mit der Auflösung einer terroristischen Vereinigung. Einer solchen sollen nach Ansicht der Bundesanwaltschaft Daniel W., Marco H. und Carsten S. zugehörig sein. Jedoch wurde bei einer Hausdurchsuchung eine Auflösungserklärung der als »terroristisch« eingestuften Gruppierung gefunden. Für das zuständige Oberlandesgericht Naumburg war das Grund genug, die Untersuchungshaft der drei Magdeburger unter strengen Auflagen außer Kraft zu setzen, da mit der Auflösung der Gruppe auch der Terrorverdacht entfalle.

Nun hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Freilassung von Daniel W. und Marco H., die seit einem knappen Jahr inhaftiert sind, sowie von Carsten S., der seit einem halben Jahr einsitzt, doch noch verhindert. Das Gericht, das nach einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft tätig geworden war, bezweifelte Anfang Oktober die Seriosität der Auflösungserklärung.
Was, wie so oft, wenn die Bundesanwaltschaft eine terroristische Vereinigung zu konstruieren versucht, die Züge einer Posse trägt, ist für die Betroffenen wenig amüsant. Am 27. November 2002 wurden Daniel W. und Marco H. vom Bundeskriminalamt festgenommen. Sie werden beschuldigt, Mitglieder des nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuches als terroristische Vereinigung eingestuften »kommando: freilassung aller politischen gefangenen« zu sein. Sie »und weitere Mitglieder« sollen unter »wechselnden Bezeichnungen« zwischen August 2001 und März 2002 in Magdeburg vier Brandanschläge verübt haben. Dabei wurden zwei Neuwagen in einer Niederlassung von Daimler-Chrysler sowie zwei Fahrzeuge der Telekom zerstört. Die Anschläge auf das Gebäude des Landeskriminalamts in Magdeburg sowie auf einen Bus des Bundesgrenzschutzes »gelangten über das Versuchsstadium nicht hinaus«, wie die Bundesanwaltschaft schreibt.

Daniel W. wurde wegen eines angeblich von ihm stammenden Fingerabdrucks festgenommen. Dieser soll sich auf dem Karton befunden haben, in dem der Brandsatz unter dem BGS-Fahrzeug deponiert war. Der Haftbefehl von Marco H., der zusätzlich der Rädelsführerschaft bezichtigt wird, wurde mit diversen bei einer Hausdurchsuchung aufgefundenen »Utensilien zur Herstellung von Sprengkörpern« legitimiert, als da wären: eine Batterie, eine Fahrradglühbirne und die Reste von Feuerwerkskörpern. »Zuerst haben sie zwei Leute festgenommen, dann hatten sie sechs weitere im Visier. Da war uns schon klar, was das bedeutet, wenn wegen einer terroristischen Vereinigung ermittelt wird, aber nur zwei Leute in U-Haft sitzen«, erinnert sich Markus Fröhlich vom Magdeburger UnterstützerInnenkreis. Um das Konstrukt nach Paragraf 129a aufrechterhalten zu können, musste mindestens ein drittes Mitglied her.
Wohl aus diesem Grund erkor die Bundesanwaltschaft die offen arbeitende linke Gruppe »Autonomer Zusammenschluss« zum Ursprung der Militanten. Am 1. April 2003 wurden unter anderem die Wohnungen sechs weiterer Beschuldigter sowie das AJZ in Dessau durchsucht. »Der Paragraf 129a stellt den Ermittlungsbehörden ein ganz anderes Instrumentarium zur Verfügung als etwa der Vorwurf der Brandstiftung«, sagt Martin Poell, der Rechtsanwalt von Daniel W., und »er diente auch der Einschüchterung der örtlichen Szene in Magdeburg«.

Am 16. April dieses Jahres, einen Tag nachdem er auf einer Pressekonferenz der Magdeburger »Soligruppe« zum Verfahren öffentlich aufgetreten war, wurde schließlich Carsten S. festgenommen und beschuldigt, Mitglied der
terroristischen Vereinigung zu sein. Damit war die erforderliche dritte Person gefunden.

Den psychischen Druck, den die Strafverfolger während der Ermittlungen ausübten, habe er »in der Form noch nicht erlebt«, sagt Rechtsanwalt Poell. »Da ist mit ganz üblen Methoden gearbeitet worden.« So wurde etwa Carsten S. Anfang Juli vom BKA zu einem »Ausflug« aus der Haftanstalt geholt und in ein Café gebracht, wo man sich »in Ruhe mit ihm unterhalten« wollte. Dort wurde ihm seine Situation vor Augen gehalten und erfolglos versucht, ihn zu Aussagen zu bewegen. Die Ermittler zielten auch darauf ab, die Magdeburger Szene einzuschüchtern.
Überdies hat die Bundesanwaltschaft mit Blick auf eine in der Berliner Szenezeitschrift Interim geführte Militanzdebatte offensichtlich beabsichtigt, eine in der ganzen Republik agierende Gruppe zu konstruieren. »Das ist aus den Akten klar zu erkennen«, meint Rechtsanwalt Poell, die Absicht sei jedoch »kläglich gescheitert«.
Der Magdeburger UnterstützerInnenkreis legt unterdessen großen Wert darauf, das Verfahren nicht nur juristisch zu begleiten. »Wir wollen die Gesetze, die es ermöglichen, gegen die Linke vorzugehen, auch politisch thematisieren«, sagt Markus Fröhlich. Ein zentraler Aspekt sei die Kampagne gegen den Paragrafen 129a.
In einer Erklärung der Soligruppe wird auch die Kriminalisierung offen arbeitender Gruppen wie des »Autonomen Zusammenschlusses« angesprochen: »Bereits in der Vergangenheit wurde in einigen wenigen Fällen versucht, gegen legale linke Gruppen mit der großen Repressionskeule, dem Paragrafen 129a, vorzugehen. Die Versuche scheiterten.« In dieser Kontinuität seien auch die Ermittlungen in Magdeburg zu sehen.
Doch von einem Scheitern der Staatsgewalt kann leider nicht die Rede sein. Zwar kam es in mehreren Verfahren, wie etwa gegen Passauer und Göttinger Antifa-AktivistInnen, nicht zu Verurteilungen nach dem Terrorismusparagrafen, doch die sozialen und ökonomischen Auswirkungen auf die Beschuldigten waren zum Teil enorm. Das ist auch Fröhlich vom UnterstützerInnenkreis bewusst: »Wir wollen deutlich machen, dass das ein politischer Paragraf ist, der nicht in ein normales Rechtssystem gehört. Er dient dazu, die Linke zu schwächen, und verfolgt nicht den Zweck, mit dem er legitimiert wird.«
Denn der Sinn des Paragrafen 129a liegt nicht darin, einen Rechtsbruch zu strafen, sondern die Rechtsordnung selbst und die Macht derer, die das Recht setzen, zu bekräftigen. Feindlich verhält sich der Souverän gegenüber jenen, die in radikaler Intention seine Rechtsordnung und damit auch ihn grundsätzlich in Frage stellen. Sie bekommen seine vernichtende Gewalt zu spüren.
»Rechtsetzung ist Machtsetzung und insofern ein Akt von unmittelbarer Manifestation der Gewalt«, schrieb Walter Benjamin. Das beinhaltet auch die Definition dessen, was als Terrorismus zu gelten hat. Eine Person der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu verdächtigen, macht es möglich, sie und ihr gesamtes Umfeld zu überwachen und auszuspionieren.
Am 21. Oktober beginnt in Halle der Prozess gegen Daniel W., Marco H. und Carsten S. Am 25. Oktober wird in Magdeburg eine bundesweite Demonstration für ihre Freilassung stattfinden. »Die Demo soll zum einen ein deutliches Signal für viele Linke in Magdeburg sein, die demotiviert sind, weil ja in letzter Zeit auch vieles kaputt gegangen ist«, sagt Markus Fröhlich mit Blick auf die Räumung zweier Hausprojekte und die durchlebte Repression. »Wir wollen damit aber auch außerhalb von Magdeburg wahrgenommen werden und zeigen: Das ist ein Angriff auf die Linke, und das kann sich überall wiederholen.«


Naumburger Tageblatt, 29.11.2002

Linksterrorismus
SEK-Beamte nahmen zwei junge Männer fest
Waren Verdächtige an einem Anschlag auf das LKA beteiligt?

VON Jan Wätzold

Magdeburg/Karlsruhe/MZ. Beamte eines Sondereinsatzkommandos (SEK) haben in Magdeburg zwei mutmaßliche Linksterroristen festgenommen. Generalbundesanwalt Kay Nehm wirft den 21 und 23 Jahre alten Männern unter anderem die Beteiligung an einem Brandanschlag auf das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalts vor. Bei der Aktion im März dieses Jahres war geringer Sachschaden entstanden. Ein zweiter, damals unter einem Auto des Bundesgrenzschutzes deponierter Brandsatz war ebenfalls nahezu wirkungslos geblieben.
Laut einer am Freitagabend verbreiteten Erklärung geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass die bereits am Mittwoch festgenommenen Verdächtigen dem "Kommando Freilassung aller politischen Gefangenen" angehören. Abgesehen von den Brandanschlägen im Frühjahr, ist die linksextremistische Gruppe bislang besonders durch Flugblatt-Aktionen in Erscheinung getreten. Neben Magdeburg gehören Quedlinburg und Berlin zum Aktionsfeld der sich selbst als "Teil der neuen revolutionären Bewegung" sehenden Gruppe. Ziel sei es unter anderem, eine "militante Politik in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern."

Die emsige Öffentlichkeitsarbeit der militanten Gruppe hat offenbar in erheblichem Maße zu den Verhaftungen der beiden mutmaßlichen Mitglieder beigetragen. Laut Informationen der MZ hat sich das "Kommando" in einer Szene-Zeitschrift zu den Brandanschlägen von Magdeburg bekannt. "Der Festnahme sind intensive Ermittlungen innerhalb der militanten Szene vorausgegangen", so Matthias Schuppe, Sprecher des Magdeburger Innenministeriums.

Bei Durchsuchungen von vier Objekten wurden neben Computern, Disketten, und schriftlichen Unterlagen auch diverse Gegenstände zum Bau von Spreng- und Brandsätzen sichergestellt.



Mitteldeutsche Zeitung, 16.02.05, 13:28h
Extremismus

Linksextremisten-Prozess wird neu aufgerollt
Revision: Mann wegen der Beteilung an vier Brandstiftungen erneut vor Gericht

Halle/Naumburg/dpa. Der so genannte Linksextremisten-Prozess gegen zwei verurteilte Brandstifter muss vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg neu aufgerollt werden. Am 22. Februar verhandelt das OLG zunächst gegen einen jungen Mann aus Magdeburg im Justizzentrum Halle, teilte das OLG am Mittwoch mit. Er war im Dezember 2003 vom OLG wegen der Beteilung an vier Brandstiftungen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Prozesstermin in zweiten Fall steht noch nicht fest.

Im ersten Fall hatte der BGH die Sache zur erneuten Entscheidung an das OLG zurückverwiesen. In dem erneuten Verfahren sollen die Richter nun nochmals über die Höhe der Strafe befinden. An der Verurteilung wegen der Beteiligung an Brandstiftungen werde sich aber nichts ändern. Aus Sicherheitsgründen verhandelt das OLG nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum Halle. Das Urteil wird noch für den selben Tag erwartet.

Ursprünglich mussten sich in dem damaligen Prozess drei junge Männer aus Magdeburg vor dem OLG verantworten. In der Anklageschrift des Generalbundesanwalts Kay Nehm war ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden. Dies wurde vom Gericht später fallen gelassen. Das OLG ging davon aus, dass sich die Vereinigung bereits im Mai 2002 und damit vor der Festnahme der Angeklagten aufgelöst hatte.

Bei der Beweisaufnahme kamen die Richter zu dem Schluss, dass zwei der Angeklagten an Brandstiftungen in Magdeburg beteiligt waren. Dabei handelte es sich um einen Brandanschlag auf eine Daimler Chrysler Niederlassung am 21. August 2001, bei der zwei Autos ausgebrannt waren, sowie einen Brandanschlag auf zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom in der Nacht vom 17. zum 18. Februar 2002. Ferner wurden ihnen zwei versuchte Brandanschläge gegen das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA) vom 18. März 2002 und gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes (BGS) vorgeworfen.

In dem Urteil des OLG vom 16. Dezember 2003 wurde der zweite Angeklagte nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der junge Mann legte dagegen auch Revision beim BGH ein. Der Termin für diesen erneuten Prozess, indem im Gegensatz zum Verfahren gegen den ersten Angeklagten die Sache komplett neu verhandelt werden müsse, stehe noch nicht fest. Der dritte Angeklagter war damals frei gesprochen worden.


Leipziger Volkszeitung, 16.02.2005

Links-Extremisten Prozess wird in Halle neu aufgrollt

Halle/Naumburg - Der so genannte Linksextremisten-Prozess gegen zwei verurteilte Brandstifter muss vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg neu aufgerollt werden. Am 22. Februar verhandelt das OLG zunächst gegen einen jungen Mann aus Magdeburg im Justizzentrum Halle, teilte das OLG am Mittwoch mit. Er war im Dezember 2003 vom OLG wegen der Beteilung an vier Brandstiftungen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Prozesstermin in zweiten Fall steht noch nicht fest.

Im ersten Fall hatte der BGH die Sache zur erneuten Entscheidung an das OLG zurückverwiesen. In dem erneuten Verfahren sollen die Richter nun nochmals über die Höhe der Strafe befinden. An der Verurteilung wegen der Beteiligung an Brandstiftungen werde sich aber nichts ändern. Aus Sicherheitsgründen verhandelt das OLG nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum Halle. Das Urteil wird noch für den selben Tag erwartet.

Ursprünglich mussten sich in dem damaligen Prozess drei junge Männer aus Magdeburg vor dem OLG verantworten. In der Anklageschrift des Generalbundesanwalts Kay Nehm war ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden. Dies wurde vom Gericht später fallen gelassen. Das OLG ging davon aus, dass sich die Vereinigung bereits im Mai 2002 und damit vor der Festnahme der Angeklagten aufgelöst hatte.

Bei der Beweisaufnahme kamen die Richter zu dem Schluss, dass zwei der Angeklagten an Brandstiftungen in Magdeburg beteiligt waren. Dabei handelte es sich um einen Brandanschlag auf eine Daimler Chrysler Niederlassung am 21. August 2001, bei der zwei Autos ausgebrannt waren, sowie einen Brandanschlag auf zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom in der Nacht vom 17. zum 18. Februar 2002. Ferner wurden ihnen zwei versuchte Brandanschläge gegen das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA) vom 18. März 2002 und gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes (BGS) vorgeworfen.

In dem Urteil des OLG vom 16. Dezember 2003 wurde der zweite Angeklagte nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der junge Mann legte dagegen auch Revision beim BGH ein. Der Termin für diesen erneuten Prozess, indem im Gegensatz zum Verfahren gegen den ersten Angeklagten die Sache komplett neu verhandelt werden müsse, stehe noch nicht fest. Der dritte Angeklagter war damals frei gesprochen worden.


anwalt.tv (dpa 22.02.05)

Gericht verhandelt über neues Strafmaß im Linksextremisten-Prozess

Das Oberlandesgericht Naumburg soll heute (Dienstag) im so genannten Linksextremisten-Prozess erneut über das Strafmaß für einen jungen Mann aus Magdeburg befinden. Er war im Dezember 2003 wegen Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurden mehrere Brandanschläge zur Last gelegt, darunter auf ein Autohaus und Fahrzeuge der Deutschen Telekom. Gegen das Urteil legte er Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Das Oberlandesgericht verhandelt aus Sicherheitsgründen im Justizzentrum Halle.

Ursprünglich mussten sich in dem damaligen Prozess vor gut einem Jahr drei junge Männer aus Magdeburg verantworten. In der Anklageschrift des Generalbundesanwalts Kay Nehm war ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden. Dies wurde vom Gericht später fallen gelassen. Das Oberlandesgericht ging davon aus, dass sich die Vereinigung bereits im Mai 2002 und damit vor der Festnahme der Angeklagten aufgelöst hatte. Der zweite Angeklagte wurde zu zwei Jahren wegen Brandstiftung verurteilt. Dagegen legte er auch Revision bei BGH ein. Dieses Verfahren steht noch aus. Den dritten Angeklagten sprachen die Richter damals frei.


Mitteldeutsche Zeitung 22.02.05, 20:08h

Prozess
Linksextremist erneut verurteilt
Oberlandesgericht bestätigt Strafe von zweieinhalb Jahren Haft

Halle/MZ/stk. Im Revisionsverfahren um Terror-Anschläge einer linksextremistischen Gruppe hat das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) einen 26-jährigen Magdeburger wegen Brandstiftung erneut zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Damit blieben die Richter bei dem Strafmaß, das eine andere Kammer des OLG im Dezember 2002 ausgesprochen hatte. Damals lautete einer der Vorwürfe allerdings noch auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Nachgewiesen worden war Marko H. und seinem damaligen Mit-Angeklagten Daniel W. die Beteiligung an vier Brandanschlägen unter anderem gegen ein Daimler-Chrysler-Autohaus und die Deutsche Telekom. Als Mitglieder der Gruppe "Autonomer Zusammenschluss Magdeburg" (AZMD) hatten die beiden die Gewalttaten als "Teil des weltweiten Kampfes gegen jede Art von Herrschaft" gesehen. Die so genannte Elbe-RAF hatte Brandsätze aus Klebstoff und Benzin benutzt, um den "Widerstand der Unterdrückten" in die Metropolen zu tragen. Dabei war Sachschaden in Höhe von rund 80000 Euro entstanden

Die Neuauflage des ersten Terror-Prozesses im Land Sachsen-Anhalt wurde nötig, nachdem Marco H. vor den Bundesgerichtshof gezogen war. Während der gestrigen Verhandlung sicherte ein Großaufgebot der Polizei das Justizzentrum in Halle weiträumig ab. Vor dem Gericht demonstrierten Freunde und politische Sympathisanten des Angeklagten, der derzeit eine Ausbildung absolviert und angab, verlobt zu sein und heiraten zu wollen. Handgreifliche Auseinandersetzung im Gerichtssaal, wie sie noch im ersten Prozess geschehen waren, blieben aus. Die Anwälte von Marko H. kündigten erneut Revision an.


Mitteldeutsche Zeitung / Naumburger Tageblatt, 01.04.05, 13:36h

Linksextremisten-Prozess wird komplett neu aufgerollt
Bundesgerichtshof hatte Urteil nach Revision in vollem Umfang aufgehoben

Naumburg/Halle/dpa. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg wird am Dienstag der so genannte Linksextremisten-Prozess gegen einen verurteilten Brandstifter komplett neu aufgerollt. Aus Sicherheitsgründen wird im Justizzentrum Halle verhandelt, teilte das OLG am Freitag mit. Der junge Mann aus Magdeburg war am 16. Dezember 2003 wegen Brandstiftung vom OLG nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen legte er Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein, der das Urteil in vollem Umfang aufhob.

In einem ersten Revisionsprozess, bei dem es allein um die Höhe des Strafmaßes ging, hatte das OLG am 22. Februar dieses Jahres einen 26-Jährigen Magdeburger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 2. Strafsenat entsprach damit dem Strafmaß des ersten Urteils vom Dezember 2003. Bei dem damaligen Prozess mussten sich insgesamt drei junge Männer aus Magdeburg vor dem OLG verantworten.

In der Anklageschrift des Generalbundesanwalts Kay Nehm war ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden. Dies wurde vom Gericht später fallen gelassen. Das OLG ging davon aus, dass sich die Vereinigung bereits im Mai 2002 und damit vor der Festnahme der Angeklagten aufgelöst hatte.

Während ein Angeklagter damals freigesprochen wurde, wurden die beiden anderen jungen Männer wegen Brandstiftung zu zweieinhalb und zwei Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie 2001 und 2002 an mehreren Brandanschlägen in Magdeburg beteiligt waren. Dazu gehörten eine DaimlerChrysler-Niederlassung, Fahrzeuge der Deutschen Telekom und des Bundesgrenzschutzes (BGS) sowie gegen das Landeskriminalamt (LKA).

Das OLG hat für den zweiten Revisionsprozess vorerst bis zum 28. Juni acht weitere Verhandlungstermine anberaumt.


MDR, 06.04.2005, 02:07

Sachsen-Anhalt
"Linksextremisten-Prozess" erneut aufgerollt

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat der Revisionsprozess um einen bereits verurteilten Brandstifter begonnen. Der so genannte Linksextremisten-Prozess wird aus Sicherheitsgründen im Justizzentrum Halle verhandelt.

Der junge Mann aus Magdeburg war am 16. Dezember 2003 wegen Brandstiftung vom OLG nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen legte er Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein, der das Urteil in vollem Umfang aufhob.

Gericht: Keine terroristische Vereinigung
In einem ersten Revisionsprozess gegen einen mitangeklagten 26-jährigen Magdeburger wurde dieser im Februar vom OLG zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Bei dem damaligen Prozess mussten sich insgesamt drei junge Männer aus Magdeburg vor Gericht verantworten.

In der Anklageschrift des Generalbundesanwalts Kay Nehm war ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden. Dies wurde vom Gericht später fallen gelassen. Das OLG ging davon aus, dass sich die Vereinigung bereits im Mai 2002 und damit vor der Festnahme der Angeklagten aufgelöst hatte.

Einmal Freispruch, zweimal Haftstrafen
Während ein Angeklagter damals freigesprochen wurde, wurden die beiden anderen jungen Männer wegen Brandstiftung zu zweieinhalb und zwei Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie 2001 und 2002 an mehreren Brandanschlägen in Magdeburg beteiligt waren. Dazu gehörten eine DaimlerChrysler-Niederlassung, Fahrzeuge der Deutschen Telekom und des Bundesgrenzschutzes (BGS) sowie gegen das Landeskriminalamt (LKA).

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