Bürgerliche Medien zum Prozess
taz, Nr. 7236 vom 17.12.2003, Seite
6
Richter erkennen keine "RAF an der Elbe"
Haftstrafen und ein Freispruch
im Prozess gegen Magdeburger Autonome. Gericht: keine
terroristische Vereinigung
HALLE taz Mit einem Freispruch und
zwei Verurteilungen zu zweieinhalb Jahren Haft und zwei
Jahren Jugendstrafe endete gestern der Prozess gegen drei
junge Linke aus Magdeburg. Die Bundesanwaltschaft hatte
ihnen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung"
nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuches vorgeworfen.
Das Oberlandesgericht Naumburg sah es
als erwiesen an, dass Marco H. (24) und Daniel W. (22)
unter wechselnden Gruppenbezeichnungen wie "Kommando
globaler Widerstand" oder "Kommando Carlo Guiliani"
an zwei vollendeten und zwei versuchten Brandanschlägen
in Magdeburg beteiligt gewesen seien. Dabei war bei einer
DaimlerChrysler-Niederlassung und Fahrzeugen der Telekom
Sachschaden entstanden. Der dritte Angeklagte, Carsten
Sch. (23), wurde freigesprochen.
Von einer Verurteilung nach Paragraf 129a
sah das Gericht mit der Begründung ab, die "militante
Gruppe" habe sich schon vor der Festnahme der Angeklagten
aufgelöst. Damit setzten sich die Richter über
die Bundesanwaltschaft hinweg, die Haftstrafen zwischen
drei und dreieinhalb Jahren gefordert hatte.
Der Vorsitzende Richter Albrecht Hennig
sagte, das Urteil stütze sich im Wesentlichen auf
Indizien. Die Angeklagten hatten zu den Vorwürfen
geschwiegen. Für nicht verwertbar erklärte das
Gericht die Aussagen eines Zeugen, die unter Zwang entstanden
waren. Ein Beamter des Bundeskriminalamtes hatte eingeräumt,
einen 22-Jährigen mit der Drohung, dessen Homosexualität
gegenüber den Großeltern zu outen, zu Aussagen
"überredet" zu haben.
Die Beschuldigten seien "keine Top-Terroristen",
so Richter Hennig in Anspielung auf die Lokalpresse. Die
hatte von der "RAF an der Elbe" geschrieben.
Es dürfe aber auch keine Bagatellisierung geben.
Unmut bei den Zuhörern erregte Hennig, als er in
der mündlichen Urteilsbegründung die Magdeburger
Anschläge mit den nationalsozialistischen Synagogenbränden
gleichsetzte.
Die Verteidiger von Marco H. und Daniel
W. kündigten Revision an. Auch die Bundesanwaltschaft
prüft eine Revision. Sie ermittelt noch gegen weitere
ehemalige Mitglieder einer öffentlich agierenden
linken Gruppe namens "Autonomer Zusammenschluss"
in Magdeburg, in der auch die drei Angeklagten aktiv waren.
" HEIKE KLEFFNER
junge Welt 17.12.2003
Zweieinhalb und zwei Jahre Haft sowie ein Freispruch
Urteile im 129a-Prozeß gegen
drei Magdeburger Jugendliche
Im Prozeß gegen drei linke
Jugendliche aus Magdeburg hat das Oberlandesgericht Naumburg
zwei der Angeklagten wegen mehrerer Brandanschläge
zu Haftstrafen verurteilt. Den Vorwurf der Bundesanwaltschaft,
die jungen Männer hätten eine terroristische
Vereinigung nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches gebildet,
sah das Gericht hingegen als unbegründet an. Das
am Dienstag in Halle gesprochene Urteil sieht zwei Jahre
und sechs Monate Haft für Marco H. und zwei Jahre
Jugendhaft für Daniel W. vor. Carsten Sch. wurde
freigesprochen. (ddp/jW)
Neues Deutschland, 17.11.2003
Prozess
Nicht »Top-Terrorist«, nicht »Spielzeugindianer«
Magdeburg: Zwei Haftstrafen, ein
Freispruch
Wegen vierfacher Brandstiftung sind
zwei Männer aus Magdeburg am Dienstag vom Oberlandesgericht
Sachsen-Anhalt in Halle zu mehrjährigen Haftstrafen
verurteilt worden. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen.
Der von der Bundesanwaltschaft erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen.
Halle (ND-Nowak/Agenturen). Nach 13 Verhandlungstagen
wurden Marco H. zu zweieinhalb Jahren und Daniel W. zu
zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Sie bleiben auf freien Fuß, bis die Urteile rechtskräftig
sind. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Magdeburger
Antifaschisten die Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung sowie die Verübung mehrerer politisch
motivierter Brandanschläge vorgeworfen. Sie hatte
Marco H. als Rädelsführer bezeichnet und für
ihn eine Haftstrafe von drei Jahren und 6 Monaten und
für beiden anderen Angeklagten eine Freiheitsstrafe
von drei Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte
auf Freispruch.
Die Angeklagten seien »keine Top-Terroristen«,
doch auch keine »Spielzeug-Indianer«, sagte
Richter Albrecht Hennig. Zur Verhandlung standen vier
Brandanschläge, so am 18. März 2002 gegen das
Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt sowie
gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes Magdeburg.
Zudem sollen die jungen Männer im August 2001 zwei
Fahrzeuge eines Magdeburger Autohauses angezündet
und dabei einen Sachschaden von 150000 Euro verursacht
sowie im Februar 2002 Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge
verübt haben. Als Beweise waren die Inhalte abgehörter
Telefongespräche sowie handgeschriebene Zettel, die
mit Bekennerschreiben übereinstimmten beziehungsweise
Material-Listen für Brandbomben enthielten. »Wer
Brände legt, will töten«, sagte Richter
Hennig.
Daniel H und Marco W. waren am November 2002, und der
freigesprochene Carsten S. im April 2003 festgenommen
worden. Ende November hatte man die Angeklagten mit der
Begründung aus der Untersuchungshaft entlassen, dass
eine Verurteilung nach dem §129a Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung nicht mehr
wahrscheinlich sei. Der Strafsenat geht auch in der Urteilsbegründung
davon aus, dass eine terroristische Vereinigung bis zum
Mai 2002 bestanden habe, dann aber aufgelöst wurde.
Ein Passus im Paragraf 129a schließt in diesem Fall
eine Verurteilung aus.
Scharfe Kritik am Urteil äußerte die Verteidigung.
Der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Klinggräff sprach
gegenüber ND von einem »Gesinnungsurteil«.
Neben einer »juristisch fragwürdigen Beweisführung«
nahm der Anwalt besonders an Passagen der Urteilsbegründung
Anstoß. So habe der Richter die Angeklagten mehrmals
mit Neonazis in Verbindung gebracht. In Zusammenhang mit
den den Angeklagten angelasteten Brandanschlägen
meinte er, auch 1933 habe es mit der Verbrennung von Büchern
angefangen. Die Verteidiger wollen gegen die Urteile von
Marco H. und Daniel W. in Revision gegen. Die Staatsanwaltschaft
hält sich in dieser Frage noch bedeckt.
Durch das Urteil könnte die Tür für weitere
Verfahren aufgestoßen haben. Schließlich wird
noch gegen weitere Personen ermittelt. Dabei sind besonders
Mitglieder der legal arbeitende Gruppe »Autonomer
Zusammenschluss« ins Visier der Ermittler geraten.
Schon während des Prozesses sind mehrere Magdeburger
Linke als Zeugen vorgeladen worden, die aber mit der Begründung,
dass gegen sie selbst ermittelt werde, die Aussagen verweigerten.
Süddeutsche Zeitung, 17.12.2003
Linksextremisten in Halle zu Haftstrafen verurteilt
Halle (dpa/AP) Im so genannten
Linksextremisten-Prozess von Halle hat das Oberlandesgericht
am Dienstag zwei Männer wegen Brandstiftung zu Haftstrafen
von zwei und zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein dritter
Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung wurde fallen gelassen. Das Gericht sah es
als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten im Alter
von 22 und 24 Jahren von August 2001 bis März 2002
in Magdeburg vier Brandanschläge verübt hatten.
Ziele waren zwei Neuwagen einer DaimlerChrysler-Niederlassung,
zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude
des Landeskriminalamtes. Der Sachschaden wird auf 180
000 Euro geschätzt, verletzt wurde niemand. Richter
Albrecht Hennig sagte, die Anschläge seien sorgfältig
geplant worden. Die Männer agierten nach Auffassung
des Gerichts tatsächlich als Gruppe. Sie waren
ganz sicher keine Top-Terroristen, aber es darf auch keine
Bagatellisierung geben, sagte Hennig. Das Gericht
ging aber davon aus, dass sich die Vereinigung bereits
vor der Festnahme der Männer aufgelöst hatte.
Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall vom Vorwurf
der terroristischen Vereinigung abgesehen werden. Die
Bundesanwaltschaft hatte den drei Männern vorgeworfen,
Mitglieder einer linksterroristischen Vereinigung zu sein,
die unter anderem unter dem Namen Kommando Freilassung
aller politischen Gefangenen auftrat.
Frankfurter Rundschau, 17.11.2003
IN KÜRZE
Haftstrafen für Brandanschläge
· Im so genannten Linksextremisten-Prozess von
Halle hat das Oberlandesgericht zwei Männer wegen
mehrerer Brandstiftung zu Haftstrafen von zwei und zweieinhalb
Jahren verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde aus Mangel
an Beweisen freigesprochen. dpa
Handelsblatt, 17.12.2003
Der Sachschaden wird auf rund
180 000 Euro geschätzt
Haftstrafen für Brandstifter
in Halle
Im "Linksextremisten-Prozess" von Halle ist
am Dienstag das Urteil verkündet worden. Das Oberlandesgericht
verurteilte zwei Männer wegen Brandstiftung zu Haftstrafen
von zwei und zweieinhalb Jahren, ein dritter Angeklagter
wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf
der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
wurde fallen gelassen.
HB HALLE. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die
beiden Verurteilten im Alter von 22 und 24 Jahren von
August 2001 bis März 2002 in Magdeburg vier Brandanschläge
verübt hatten. Ziele waren zwei Neuwagen einer Daimler-Chrysler-Niederlassung,
zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude
des Landeskriminalamtes. Der Sachschaden wird auf rund
180 000 Euro geschätzt. Menschen wurden nicht verletzt.
Die Anschläge geschahen aus
einer militanten Absicht, mit dem Willen, mit Gewalt anderen
seine Meinung aufzuzwingen, sagte Richter Albrecht
Hennig. Die Anschläge seien sorgfältig geplant
und intensiv vorbereitet worden. Die Männer agierten
nach Auffassung des Gerichts tatsächlich als Gruppe.
Sie waren ganz sicher keine Top-Terroristen, aber
es darf auch keine Bagatellisierung geben, sagte
Hennig.
Das Gericht ging aber davon aus,
dass sich die Vereinigung nach einem sicher gestellten
Brief bereits im Mai 2002, vor der Festnahme der Männer,
aufgelöst hatte. Nach dem Gesetz kann in einem solchen
Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung
abgesehen werden. Die Bundesanwaltschaft war in ihrem
Plädoyer bei diesem Vorwurf geblieben und hatte zwischen
drei und dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung
hatte auf Freispruch plädiert.
Mitteldeutsche Zeitung, 17.11.2003
Linksextremismus
Zwei junge Männer zu Haftstrafen
verurteilt
Anlass waren Brandanschläge - Ein Freispruch mangels
Beweisen
Der
vom Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Saale)
zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilte Marco H. verlässt
am Dienstag (16.12.2003) das Gericht. Er war angeklagt,
Mitglied in einer linksterroristischen Vereinigung gewesen
zu sein, die von August 2001 bis März 2002 in Magdeburg
mehrere Brandanschläge verübt haben soll. Von
den beiden Mitangeklagten wurde einer zu zwei Jahren Jugendhaft
verurteilt, der andere wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung wurde fallen gelassen. (Foto: dpa)
Halle/dpa. Im so
genannten Linksextremisten-Prozess von Halle hat das Oberlandesgericht
am Dienstag zwei Männer wegen Brandstiftung zu Haftstrafen
von zwei und zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein dritter
Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung wurde fallen gelassen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten
im Alter von 22 und 24 Jahren von August 2001 bis März
2002 in Magdeburg vier Brandanschläge verübten,
davon blieben zwei unvollendet. Ziele waren zwei Neuwagen
einer DaimlerChrysler- Niederlassung, zwei Fahrzeuge der
Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes
(LKA). Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt.
Menschen wurden nicht verletzt.
«Die Anschläge geschahen
aus einer militanten Absicht, mit dem Willen mit Gewalt
anderen seine Meinung aufzuzwingen», sagte Richter
Albrecht Hennig. Zudem wurden die Anschläge sorgfältig
geplant und intensiv vorbereitet. Das beweisen zahlreiche
handschriftliche Schriftstücke, abgehörte Telefonate
und ein eindeutiger Fingerabdruck. Die Männer haben
nach Auffassung des Gerichts tatsächlich als Gruppe
agiert. Es entstand ein hoher Sachschaden. «Sie
waren ganz sicher keine Top-Terroristen, aber es darf
auch keine Bagatellisierung geben», sagte Hennig.
Das Gericht ging davon aus, dass sich
die Vereinigung nach einem sicher gestellten Brief bereits
im Mai 2002, vor der Festnahme der Männer, aufgelöst
hatte. Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall zumindest
vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung abgesehen
werden. Die Bundesanwaltschaft blieb in ihrem Plädoyer
beim diesem Vorwurf und hatte zwischen drei und dreieinhalb
Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte
auf Freispruch.
Das Oberlandesgericht verhandelte
aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg
sondern im Justizzentrum Halle.
Mitteldeutsche Zeitung / Naumburger
Tageblatt, 17.11.2003
Terrorismusprozess in Halle
Linkes Duo muss nun zurück
ins Gefängnis
Gericht sieht in zwei Fällen Verantwortung für
Brandanschläge
VON Steffen Könau, 16.12.03, 20:29h
Halle/MZ. Am Ende
lächelte nur einer: Der 23-jährige Carsten Sch.,
angeklagt wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung und Teilnahme an mehreren Brandanschlägen,
verließ das Gerichtsgebäude in Halle am Dienstag
nach der Urteilsverkündung als freier Mann - freigesprochen
aus Mangel an Beweisen.
Seine beiden Mitangeklagten hingegen, vor drei Wochen
erst aus der Untersuchungshaft entlassen, müssen
wohl noch einmal zurück ins Gefängnis. Marco
H. und Daniel W. sei an den 13 Prozesstagen die Beteiligung
an vier Brandanschlägen unter anderem gegen ein Daimler-Chrysler-Autohaus
und eine Niederlassung der Deutschen Telekom nachgewiesen
worden, sagte Richter Albrecht Hennig in seiner Urteilsbegründung.
Die Taten seien sorgfältig geplant gewesen, die Schäden
hoch. Deshalb sei das Gericht zwar unter dem Strafantrag
der Bundesanwaltschaft geblieben, habe aber empfindliche
Strafen ausgesprochen. "Die Angeklagten wollten anderen
ihren Willen mit Gewalt aufdrücken", meinte
Albrecht Hennig. Brandstifter aber dürften nicht
Gelegenheit bekommen, die öffentliche Meinung mit
ihren Taten zu beeinflussen.
"Politische Motivation ist nicht
geeignet, Straftaten in einem milderen Licht erscheinen
zu lassen", sagte Hennig. Der 22-jährige Daniel
W. wurde deshalb wegen Brandstiftung nach Jugendstrafrecht
zu zwei Jahren ohne Bewährung, der 24-jährige
Marco H. wegen Brandstiftung zu zwei Jahren und sechs
Monaten Haft verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Den Vorwurf der Generalbundesanwaltschaft,
die in der Anklageschrift von dem Trio als "terroristische
Vereinigung" gesprochen hatte, sah das Gericht als
erledigt an. Eine Verurteilung in diesem Punkt wurde fallen
gelassen, weil das selbsternannte "Kommando Freilassung
aller Gefangenen" sich zwischenzeitlich ohnehin für
aufgelöst erklärt hatte.
Der erste Terroristenprozess in
Sachsen-Anhalt, der Ende Oktober unter umfassenden Sicherheitsvorkehrungen
begonnen hatte und von linken Gruppen bundesweit zur Mobilisierung
gegen vermeintliche staatliche Repression genutzt worden
war, endet so vergleichsweise unspektakulär. Wo Angeklagte
und Soligruppen zu Prozessbeginn noch jede Gelegenheit
wahrgenommen hatten, den Gerichtssaal zur Fortsetzung
des "antikapitalistischen Kampfes" zu nutzen,
blieben am Ende nur ungewöhnliche Verfahrensabläufe.
So sorgte die Verteidigung am Dienstag mit einem kurzfristigen
und vom Gericht ohne öffentliche Ankündigung
angenommenen Antrag auf Vorziehen der Urteilsverkündung
dafür, dass kaum Medien-Vertreter im Saal zugegen
sein konnten.
Mitteldeutsche Zeitung - Kommentar,
17.12.2003
Terroristenprozess
Rollenspiele vor Gericht
VON Steffen Könau
So ist das, wenn die Provinzbühne
großes Kino nachspielt: Am Ende bekommen alle, was
sie haben wollten - doch ist nichts davon mehr, was es
zu sein versprach. So auch im Prozess gegen die Mitglieder
einer selbsternannten Elbe-RAF. Sechs Wochen spielten
hier erbitterte Gegner ein Spiel, das nur funktionierte,
weil beide Seiten ihre Rolle genau ausfüllten.
Die Bundesanwaltschaft wollte die drei Angeklagten nicht
als bloße Brandstifter mit kruder Motivation anklagen,
sondern öffentlichkeitswirksam eine gefährliche
Terror-Zelle zerschlagen. Dazu waren, so zeigte der Prozess,
den Anklägern auch Mittel recht, die nicht rechtens
sind - auch nicht auf der Jagd nach Terroristen.
Die wiederum bekamen hier erst durch den
absurd hohen Verfolgungsdruck das Gefühl, mit ihren
Kleberbomben gegen mittelständische Autohäuser
direkt hineinzutreffen ins Herz der Bestie.
Am Ende steht ein auf dünnen
Beweisen zur Revision vor dem Bundesgerichtshof wankendes
Urteil, das für die Bundesanwälte peinlich ist.
Und die Angeklagten noch tiefer hineindrückt in ein
linksmilitantes Milieu, das unbelehrbar glaubt, Gerechtigkeit
komme aus dem Gewehrlauf, wenn nur die Richtigen schießen.
Leipziger Volkszeitung, 17.12.2003
Halle: Zwei Haftstrafen und ein Freispruch im Extremisten-Prozess
Halle.Im so genannten Linksextremisten-Prozess
von Halle hat das Oberlandesgericht am Dienstag zwei Männer
wegen Brandstiftung zu Haftstrafen von zwei und zweieinhalb
Jahren verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde aus Mangel
an Beweisen freigesprochen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten
im Alter von 22 und 24 Jahren von August 2001 bis März
2002 in Magdeburg vier Brandanschläge verübt
hatten. Ziele waren zwei Neuwagen einer DaimlerChrysler-Niederlassung,
zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude
des Landeskriminalamtes. Der Sachschaden wird auf rund
180 000 Euro geschätzt. Menschen wurden nicht verletzt.
Die Anschläge geschahen aus
einer militanten Absicht, mit dem Willen, mit Gewalt anderen
seine Meinung aufzuzwingen, sagte Richter Albrecht
Hennig. Die Anschläge seien sorgfältig geplant
und intensiv vorbereitet worden. Die Männer agierten
nach Auffassung des Gerichts tatsächlich als Gruppe.
Sie waren ganz sicher keine Top-Terroristen, aber
es darf auch keine Bagatellisierung geben, sagte
Hennig.
Das Gericht ging aber davon aus, dass
sich die Vereinigung nach einem sicher gestellten Brief
bereits im Mai 2002, vor der Festnahme der Männer,
aufgelöst hatte. Nach dem Gesetz kann in einem solchen
Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen Vereinigung
abgesehen werden. Die Bundesanwaltschaft war in ihrem
Plädoyer bei diesem Vorwurf geblieben und hatte zwischen
drei und dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung
hatte auf Freispruch plädiert. (dpa)
Lausitzer Rundschau, 17.12.2003
Haftstrafen für
Linksextremisten
Zwei- und zweieinhalb Jahre für
Brandstiftung
Im so genannten Linksextremisten-Prozess von Halle (die
RUNDSCHAU berichtete) hat das Oberlandesgericht gestern
zwei Männer wegen Brandstiftung zu Haftstrafen von
zwei und zweieinhalb Jahren verurteilt. Ein dritter Angeklagter
wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung wurde fallen gelassen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Verurteilten
im Alter von 22 und 24 Jahren von August 2001 bis März
2002 in Magdeburg vier Brandanschläge verübten,
davon blieben zwei unvollendet. Ziele waren zwei Neuwagen
einer DaimlerChrysler-Niederlassung, zwei Fahrzeuge der
Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes
(LKA). Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt.
Menschen wurden nicht verletzt.
Die Anschläge geschahen aus einer militanten
Absicht, mit dem Willen mit Gewalt anderen seine Meinung
aufzuzwingen, sagte Richter Albrecht Hennig. Zudem
wurden die Anschläge sorgfältig geplant und
intensiv vorbereitet. Das beweisen zahlreiche handschriftliche
Schriftstücke, abgehörte Telefonate und ein
eindeutiger Fingerabdruck. Die Männer haben nach
Auffassung des Gerichts tatsächlich als Gruppe agiert.
Es entstand ein hoher Sachschaden. Sie waren ganz
sicher keine Top-Terroristen, aber es darf auch keine
Bagatellisierung geben, sagte Hennig.
Das Gericht ging davon aus, dass sich die Vereinigung
nach einem sichergestellten Brief bereits im Mai 2002,
vor der Festnahme der Männer, aufgelöst hatte.
Nach dem Gesetz kann in einem solchen Fall zumindest vom
Vorwurf der terroristischen Vereinigung abgesehen werden.
Die Bundesanwaltschaft blieb in ihrem Plädoyer beim
diesem Vorwurf und hatte zwischen drei und dreieinhalb
Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte
auf Freispruch.
Das Oberlandesgericht verhandelte aus Sicherheitsgründen
nicht an seinem Sitz in Naumburg, sondern im Justizzentrum
Halle. (dpa/mb)
ap-Meldung, 16.11.2003
Haftstrafen nach Brandanschlägen in Magdeburg
Halle (AP) Wegen vierfacher Brandstiftung
sind zwei Männer aus Magdeburg am Dienstag vom Oberlandesgericht
Sachsen-Anhalt in Halle zu mehrjährigen Haftstrafen
verurteilt worden. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen.
Der von der Bundesanwaltschaft erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung wurde bei allen dreien
fallen gelassen.
Die Bundesanwaltschaft hatte den drei
Männern vorgeworfen, Mitglieder einer in Sachsen-Anhalt
agierenden linksterroristischen Vereinigung zu sein, die
unter anderem unter dem Namen "kommando freilassung
aller politischen gefangenen" auftrat. Sie hatte
Freiheitsstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren
gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Weil sich die Gruppe nachweislich im Mai
2002 auflöste, ließ der Vorsitzende Richter
Albrecht Hennig den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung bereits im Laufe des mehrmonatigen
Verfahrens fallen und hob die Haftbefehle gegen die 22
bis 24 Jahre alten Männer im November auf. Zwei der
Beschuldigten saßen bereits seit November vergangenen
Jahres in Untersuchungshaft, der dritte seit April 2003.
Die Angeklagten seien "keine Top-Terroristen,
aber auch keine Spielzeug-Indianer", sagte der Richter
in seiner Urteilsbegründung. Zur Last legte er zwei
der Angeklagten vier Brandanschläge, so am 18. März
2002 gegen das Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt
sowie gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes
Magdeburg. Zudem sollen die jungen Männer im August
2001 zwei Neuwagen eines Magdeburger Autohauses angezündet
und dabei einen Sachschaden von 150.000 Euro verursacht
sowie im Februar 2002 Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge
verübt haben.
Als Beweise dafür sah das Oberlandesgericht
die Inhalte abgehörter Telefongespräche sowie
handgeschriebene Zettel, die unter anderem in Zitaten
mit Bekennerschreiben übereinstimmten beziehungsweise
Materiallisten für Brandbomben enthielten.
"Wer Brände legt, will töten",
sagte Richter Hennig und erinnerte an die Geschichte:
Vor 60 Jahren seien erst Bücher, dann Menschen verbrannt
worden. "Ich wehre mich gegen den Ungeist, dass alles,
was nicht passt, verbrannt wird", fügte er hinzu.
Straferschwerend sei die sorgsame Planung und intensive
Vorbreitung der Brandanschläge, der hohe Sachschaden
sowie die militante Absicht, "anderen die eigene
Meinung mit Gewalt aufzudrängen".
Der 24-jährige Marco H. wurde zu
einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt,
der 22-jährigen Daniel W. zu einer Jugendfreiheitsstrafe
von zwei Jahren. Der 23-jährigen Carsten S. wurde
freigesprochen. Er habe "offenbar besser vorgesorgt,
als die anderen", so dass keine Beweismittel mit
direktem Tatbezug gefunden wurden, sagte der Richter.
Es blieben aber "berechtigte Zweifel".
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Verteidiger der zu Haftstrafen verurteilten Männer
kündigten Revision vor dem Bundesgerichtshof an.
Yahoo-Nachrichten, 16. Dezember 2003
Haftstrafen für zwei Linksextreme in Sachsen-Anhalt
Halle (AFP)
Das Oberlandesgericht Naumburg hat zwei
Männer aus der linksextremen Szene wegen Brandanschlägen
zu Haftstrafen von bis zu zweieinhalb Jahren verurteilt.
Das Gericht, das aus Sicherheitsgründen in Halle
tagte, sprach einen dritten Angeklagten frei. Der von
Generalbundesanwalt Kay Nehm erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung wurde bei allen drei
Angeklagten fallen gelassen.
Die Männer im Alter von 22 bis 24
Jahren hatten sich im August 2001 in Magdeburg zusammengetan
und als "Revolutionäre Aktion Carlo Giuliani"
oder "kommando freilassung aller politischen gefangenen"
eine Reihe von Brandanschlägen verübt. Ziele
waren das Landeskriminalamt von Sachsen-Anhalt, sowie
ein Autohaus, bei dem zwei neue Luxuswagen im Wert von
mehr als 100.000 Euro in Flammen aufgingen. Im Februar
2002 soll die Gruppe zudem zwei Dienstautos der Deutschen
Telekom AG im Wert von 30.000 Euro angezündet haben.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft,
die auf Haftstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren plädiert
hatte, wollte das Trio mit den Anschlägen einen "gewaltsamen
Umsturz" herbeiführen. Weil sich die Gruppe
bereits im Mai 2002 aufgelöst hatte, hatte das Gericht
den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung bereits während des Verfahrens fallen
gelassen und die Haftbefehle gegen die Männer im
November aufgehoben.
Der 24-jährige Marco H. wurde zu
einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, der
22-jährigen Daniel W. zu einer Jugendstrafe von zwei
Jahren. Der 23-jährigen Carsten S. wurde mangels
Beweisen freigesprochen. Die Verteidiger der zu Haftstrafen
verurteilten Männer kündigten Revision beim
Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.
123recht.net, 16.12.2003; wortgleich
in: Die Rheinpfalz, 17.12.2003
Haftstrafen für zwei Linksextreme in Sachsen-Anhalt
(AFP) vom 16.12.2003
Trio wollte "Umsturz"
mit Brandanschlägen erreichen
Das Oberlandesgericht Naumburg hat zwei Männer aus
der linksextremen Szene wegen Brandanschlägen zu
Haftstrafen von bis zu zweieinhalb Jahren verurteilt.
Das Gericht, das aus Sicherheitsgründen in Halle
tagte, sprach einen dritten Angeklagten frei. Der von
Generalbundesanwalt Kay Nehm erhobene Vorwurf der Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung wurde bei allen drei
Angeklagten fallen gelassen.
Die Männer im Alter von 22 bis 24
Jahren hatten sich im August 2001 in Magdeburg zusammengetan
und als "Revolutionäre Aktion Carlo Giuliani"
oder "kommando freilassung aller politischen gefangenen"
eine Reihe von Brandanschlägen verübt. Ziele
waren das Landeskriminalamt von Sachsen-Anhalt, sowie
ein Autohaus, bei dem zwei neue Luxuswagen im Wert von
mehr als 100.000 Euro in Flammen aufgingen. Im Februar
2002 soll die Gruppe zudem zwei Dienstautos der Deutschen
Telekom AG im Wert von 30.000 Euro angezündet haben.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft,
die auf Haftstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren plädiert
hatte, wollte das Trio mit den Anschlägen einen "gewaltsamen
Umsturz" herbeiführen. Weil sich die Gruppe
bereits im Mai 2002 aufgelöst hatte, hatte das Gericht
den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung bereits während des Verfahrens fallen
gelassen und die Haftbefehle gegen die Männer im
November aufgehoben.
Der 24-jährige Marco H. wurde zu
einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, der
22-jährigen Daniel W. zu einer Jugendstrafe von zwei
Jahren. Der 23-jährigen Carsten S. wurde mangels
Beweisen freigesprochen. Die Verteidiger der zu Haftstrafen
verurteilten Männer kündigten Revision beim
Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.
Mitteldeutsche Zeitung, 16.12.2003
Oberlandesgericht
Urteil gegen mutmaßliche
Linksextremisten erwartet
Haftstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren gefordert
Halle/dpa. Im Prozess gegen drei
mutmaßliche Linksextremisten wird am Dienstag vor
dem Oberlandesgericht (OLG) in Halle das Urteil erwartet.
Die Bundesanwaltschaft hat Haftstrafen zwischen drei und
dreieinhalb Jahren gefordert. Dagegen plädierte die
Verteidigung für alle Angeklagten auf Freispruch.
Die jungen Männer sind angeklagt, als Mitglieder
einer terroristischen Vereinigung von August 2001 bis
März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge
verübt zu haben. Laut Anklage waren zwei Neuwagen
einer DaimlerChrysler- Niederlassung, zwei Fahrzeuge der
Deutschen Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes
(LKA) Ziele der Brandanschläge. Der Sachschaden wird
auf rund 180 000 Euro geschätzt. Menschen wurden
nicht verletzt.
Das Gericht geht allerdings davon aus,
dass sich die Vereinigung nach einem sicher gestellten
Brief bereits im Mai 2002 aufgelöst hatte - also
vor der Festnahme der Angeklagten. Zwei der Männer
saßen seit dem 27. November 2002 und einer seit
dem 16. April 2003 in Untersuchungshaft. Nach dem Gesetz
kann in einem solchen Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen
Vereinigung abgesehen werden.
Im Fall einer Verurteilung wegen
Brandstiftung drohen den Angeklagten Strafen zwischen
einem und zehn Jahren. Das Oberlandesgericht verhandelt
aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg
sondern im Justizzentrum Halle
Mitteldeutsche Zeitung, 09.12.2003
Prozess um Brandanschläge
Verteidiger fordert Freispruch für
Angeklagte
Anwälte: Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen tendenziös
geführt
Halle/MZ/stk. Vorletzter
Akt im Terrorismus-Prozess gegen Mitglieder einer vermeintlichen
"Elbe-RAF", denen die Bundesanwaltschaft vorwirft,
gemeinsam drei Brandanschläge geplant und durchgeführt
zu haben.
Ein Vorwurf, den Marco H. und Carsten Sch. aus Magdeburg
ebenso bestreiten wie der Quedlinburger Daniel W. Und
der nach Ansicht ihrer Verteidiger auch nicht nachgewiesen
wurde. Ganz im Gegenteil, so wettert der Anwalt von Marco
H.: "Die Anklage ist in sich zusammengebrochen, geblieben
ist nur der Vernichtungswille gegen linke Aktivisten."
Es ist der große Tag der sechs Verteidiger,
die ihren letzten Auftritt noch einmal zum Angriff auf
die Bundesanwälte nutzen. "Menschenjägermentalität"
und Ermittlungsdefizite, "abstruse Schlussfolgerungen"
und "Argumente ohne Beweiswert" zählen
die Verteidiger auf, während ihre Mandanten schon
viel ruhiger als zu Prozessbeginn auf ihren Plätzen
sitzen.
Hier fällt niemand mehr aus der Rolle.
Nicht die drei jungen Männer, die sich als Kämpfer
gegen Nazis und Kapitalismus begreifen. Und nicht die
Bundesanwälte, die das Trio als terroristische Vereinigung
sehen, angetreten, die Grundordnung der Bundesrepublik
mit Brandflaschen und kryptischen Bekennerbriefen umzustürzen.
Alles passt zusammen. Hier die Anklage,
die einen dicken Fisch gefangen wähnt. Und dort die
Idealisten, die glauben, noch im Gerichtssaal weiterkämpfen
zu müssen für eine bessere Welt.
Ein Fingerabdruck von Daniel W., gefunden
auf einem Brandsatz, ist nach sechs Wochen Prozess der
einzig handfeste Hinweis auf ihre Schuld. Doch es seien
ja wohl ein bisschen viele Zufälle, die auf die drei
hinwiesen, sagt die Anklage und fordert drei Jahre Haft.
Viele Zufälle seien allerdings immer noch ein bisschen
wenig Beweise, sagt die Verteidigung und beantragt Freispruch.
Das Urteil wird am Dienstag verkündet.
Mitteldeutsche
Zeitung, 03.12.2003
Landgericht Halle
Staatsanwalt fordert mehrjährige
Haft für Linke
Angeklagte sollen als Gruppe planmäßig
gehandelt haben
Halle/dpa. Im Prozess
gegen drei mutmaßliche Linksextremisten vor dem
Oberlandesgericht (OLG) in Halle hat die Staatsanwaltschaft
wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
zwischen drei und dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Staatsanwalt
Andreas Hornick begründete am Mittwoch seinen Antrag
mit zahlreichen sichergestellten handschriftlichen Schriftstücken,
abgehörten Telefonaten und einem eindeutigen Fingerabdruck.
Die Angeklagten hätten tatsächlich als Gruppe
planmäßig agiert.
Zudem steht für die Staatsanwaltschaft fest, dass
die Vereinigung entgegen der bisherigen Annahme nicht
aufgelöst wurde. Im Einzelnen wurden für den
ältesten, 24 Jahre alten Angeklagten als Rädelsführer
der Gruppe dreieinhalb Jahre Haft und für die beiden
22 und 23 Jahre alten mutmaßlichen Mitglieder jeweils
drei Jahre Haft gefordert.
Laut Anklage wird den Männern vorgeworfen,
als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung von August
2001 bis März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge
verübt zu haben. Ziele waren zwei Neuwagen einer
DaimlerChrysler-Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen
Telekom AG und das Gebäude des Landeskriminalamtes
(LKA). Der Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt.
Menschen wurden nicht verletzt. Bisher äußerten
sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen.
Das Gericht geht allerdings davon aus,
dass sich die Vereinigung nach einem sicher gestellten
Brief bereits im Mai 2002 aufgelöst hatte - also
vor der Festnahme der Angeklagten. Zwei der Männer
saßen seit dem 27. November 2002 und einer seit
dem 16. April 2003 in Untersuchungshaft. Nach dem Gesetz
kann in einem solchen Fall zumindest vom Vorwurf der terroristischen
Vereinigung abgesehen werden. Die Angeklagten sind bereits
vor einigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen
worden.
Der Prozess wird am 9. Dezember fortgesetzt.
Im Fall einer Verurteilung wegen Brandstiftung drohen
den Angeklagten Strafen zwischen einem und zehn Jahren.
Das Oberlandesgericht verhandelt aus Sicherheitsgründen
nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum
Halle.
junge Welt, 22.11.2003
Inland
Kein hinreichender Tatverdacht
Halle: Haftentlassung im Magdeburger 129-a-Prozeß
Halle/Saale. Im Prozeß wegen angeblicher Bildung
einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129 a
Strafgesetzbuch sind am Freitag die Angeklagten, drei
Jugendliche aus Magdeburg, aus der Haft entlassen worden.
Die Bundesanwaltschaft hatte ihnen zwei Brandanschläge
auf Kraftfahrzeuge, einen versuchten Brandanschlag und
das Werfen eines Molotowcocktails auf das Landeskriminalamt
von Sachsen-Anhalt zur Last gelegt. Das Gericht begründete
die Entlassung damit, daß kein hinreichender Tatverdacht
auf Delikte nach Paragraph 129 a bestehe. (jW)
mdr, 22.11.2003
Prozess in Naumburg
Mutmaßliche Links-Terroristen
wieder frei
Im so genannten Terroristen-Prozess
von Naumburg hat es eine überraschende Wende gegeben.
Die Generalbundesanwaltschaft bestätigte, dass die
drei mutmaßlichen Links-Terroristen aus Magdeburg
nach einem halben Jahr Untersuchungshaft wieder auf freiem
Fuß sind. Ein Sprecher sagte, die militante Vereinigung
sei bereits wieder aufgelöst gewesen, bevor die Angeklagten
festgenommen wurden. Damit könne der Haftbefehl nicht
länger aufrecht erhalten werden.
Prozess um Brandanschläge geht weiter
Die Anklage wegen vier Brandanschlägen in Magdeburg
bleibt allerdings bestehen. Die Männer sollen Anfang
2002 Brandsätze auf das Landeskriminalamt, einen
Kleinbus des Bundesgrenzschutzes, gegen ein Autohaus und
Fahrzeuge der Telekom geschleudert haben. Diese Vorwürfe
rechtfertigen aber nach Angaben des Oberlandesgerichts
Naumburg keine Untersuchungshaft. Die drei Männer
im Alter von 22, 23 und 24 Jahren äußerten
sich bisher nicht zu den Vorwürfen. Bei den Anschlägen
wurde niemand verletzt, es entstand aber hoher Sachschaden.
Zum Prozess-Auftakt im Oktober hatten
Tausende Sympathisanten der Angeklagten vor dem Gericht
für eine Einstellung des Verfahrens demonstriert.
Der Prozess soll am Dienstag weitergehen.
Naumburger Tageblatt, 05.11.2003 (fast
wortgleich in: Lausitzer Rundschau, nach: dpa)
Linksextremismus
Verteidigung zieht Befangenheitsantrag
zurück
Drei junge Männer von 22 bis
24 Jahren in Halle vor Gericht
Bildunterschrift: Schweigt wie seine Mitangeklagten:
der Magdeburger Carsten Sch. (Mitte), Uni-Bibliothekar
und als Terrorist verdächtigt.
Halle/dpa. Im Prozess gegen drei
mutmaßliche Linksterroristen vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Sachsen-Anhalt in Halle hat die Verteidigung am
Dienstag ihren Befangenheitsantrag gegen den Bundesanwalt
zurückgenommen. Ursprünglich hatte sie die Ablösung
des Vertreters der Anklage verlangt, weil er in dem Prozess
auch als Zeuge befragt werden soll. Die Angeklagten im
Alter von 22, 23 und 24 Jahren müssen sich wegen
Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen
Vereinigung verantworten. Sie sollen zwischen August 2001
und März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge
verübt haben. Bisher äußerten sie sich
nicht zu den Vorwürfen.
Ziele der Anschlage waren zwei Neuwagen einer Daimler-Chrysler-
Niederlassung, zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG
und das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA). Der
Sachschaden wird auf rund 180 000 Euro geschätzt.
Personen wurden nicht verletzt. Ein 22-jähriger Zeuge
verweigerte in der Gerichtsverhandlung am Dienstag die
Aussage. Er gab an, gegen ihn laufe ebenfalls ein Ermittlungsverfahren
wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Das Oberlandesgericht verhandelt aus Sicherheitsgründen
nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum
Halle. Der Prozess dauert voraussichtlich bis zum 26.
November.
Die Welt, 29.10.2003
Magdeburg: PDS-Abgeordnete warnte
Linksextremisten
von Guido Heinen
Halle/Magdeburg - Ein Schreiben der Bundesanwaltschaft
hat im Prozess gegen drei mutmaßliche Linksextremisten
in Halle für Überraschung gesorgt. Nach Erkenntnissen
der Bundesanwaltschaft hat eine PDS-Landtagsabgeordnete
einen der Angeklagten über die Ermittlungen informiert.
Da aber das Telefon des Angeklagten überwacht wurde,
wussten auch die Ermittler Bescheid. Sie durchsuchten
sofort die Wohnung, später wurde der Mann festgenommen.
Der Name der Abgeordneten wurde nicht genannt.
In dem Prozess in Halle geht es um linksextremistische
Straftaten im Raum Magdeburg in den Jahren 2001 und 2002.
Mehrere Brandanschläge auf Fahrzeuge großer
Unternehmen sowie auf das Landeskriminalamt riefen den
sachsen-anhaltinischen Staatsschutz und die Bundesanwaltschaft
auf den Plan. Sie wirft drei jungen Männern vor,
Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Kommando
Freilassung aller politischen Gefangenen" zu sein.
Gegründet hätten sie diese Gruppe Anfang August
2001.
Die Anschläge, das wird bei der Beweisaufnahme
schnell deutlich, waren professionell angelegt. So wurden
in dem Mercedes-Autohaus Brandbeschleuniger eingesetzt,
präzise unter dem Tank des Fahrzeugs platziert. Der
Terror der Gruppe eskalierte, so die Anklage, in einem
kombinierten Brand- und Sprengstoffanschlag auf den Bundesgrenzschutz.
Die Zündvorrichtung versagte allerdings. Eine detaillierte
Bauanleitung für das explosive Gemisch aus Kraftstoff,
Klebstoff und einigen Chemikalien kursiert in linksextremistischen
Publikationen im Internet.
Das Strafverfahren gegen ihre Mandanten
bezeichnen die Verteidiger als politischen Prozess. Dem
anklagenden Bundesanwalt Andreas Hornick unterstellen
sie gar, es gehe ihm um Verurteilung und nicht um Strafverfolgung.
Begleitet wird das Verfahren, in dem ein Urteil Ende November
erwartet wird, von einer breiten Mobilisierung linksextremer
Gruppen von Rendsburg bis München, die Gelder sammeln.
Die Gesetze gegen terroristische Vereinigungen dienten,
so ihre Diktion, der "Kriminalisierung linken Widerstands"
und der "Durchleuchtung linker Strukturen".
Die Anwältin eines Angeklagten ist
sich sogar sicher, die Bundesanwaltschaft selbst sei "als
eigentlicher Urheber terroristischer Vereinigungen anzusehen".
Berliner Morgenpost, 29.10.2003
Politik kompakt
Verrat
Ein Schreiben der Bundesanwaltschaft
hat im Prozess gegen drei mutmaßliche Linksextremisten
in Halle für Überraschung gesorgt. Nach Erkenntnissen
der Bundesanwaltschaft hat eine PDS-Landtagsabgeordnete
einen der Angeklagten über die Ermittlungen informiert.
Da aber das Telefon des Angeklagten überwacht wurde,
wussten auch die Ermittler Bescheid. Sie durchsuchten sofort
die Wohnung, später wurde der Mann festgenommen. Der
Name der Abgeordneten wurde nicht genannt.
Leipziger Volkszeitung, 28.10.2003
Linksterroristen-Prozess geht mit Bundesanwalt weiter
Halle. Im Strafprozess in Halle ge-gen
drei mutmaßliche Mitglieder einer linksterroristischen
Vereinigung wird Bundesanwalt Andreas Hornick auch weiterhin
die Position der Anklage vertreten. Ein von der Verteidigung
eingebrachter Misstrauensantrag gegen ihn wurde von Albrecht
Hennig, Vorsitzender Richter am sachsen-anhaltischen Oberlandesgericht
in Naumburg, gestern vorerst auf Eis gelegt.
"Ich werde zum richtigen Zeitpunkt
eine Entscheidung treffen", begründete der Vorsitzende
Rich-ter seine Haltung. Andreas Hornick soll im Zeugenstand
zu bestimm-ten Ermittlungsfragen Rede und Antwort stehen.
Deshalb könne er nicht mehr die Anklage vertre-ten,
hatten die Verteidiger argumentiert.
Kommentarlos nahmen die sieben Anwälte
der jungen Magdeburger die Ausführungen des Vorsitzenden
Richters entgegen. Am zweiten Verhandlungstag im Hochsicherheitstrakt
des Justizzentrums Halle wurden gestern mehrere Zeugen
vernommen. Übereinstimmend erklärten die befragten
Experten der Kriminalpolizei, dass sowohl bei dem Anschlag
in Magdeburg auf eine Mercedes-Niederlassung am 21. August
2001 als auch bei dem auf Telekom-Fahrzeuge am 18. Februar
2002 Brandbeschleuniger verwendet wurden.
Die drei Angeklagten Marco H., Daniel
W. und Carsten Sch., denen insgesamt vier Brandanschläge
in der Elbestadt vorgeworfen werden, blieben bei den Aussagen
entspannt. Auch beim Auftritt des Zeugen Andreas M., Nachtwächter
auf dem Gelände des Mercedes-Autohauses, demonstrierten
die Angeklagten Gelassenheit. Er habe zur Tatzeit zwar
einen dunkelblauen Renault Clio mit getönten Scheiben
davon fahren sehen, aber keine Personen erkennen können,
sagte der Zeuge.
Belastender könnten da schon zwei
Bekennerbriefe wirken, die Richter Hennig gestern verlas.
Beide Schreiben waren kurz nach den Anschlägen im
linksradikalen Szeneblatt "Interim" veröffentlicht
worden. In den Briefen bekennt sich eine "Zelle der
revolutionären Aktion" und ein "Kommando
globaler Widerstand" zu den kriminellen Anschlägen,
die "Symbole eines verhassten Systems" treffen
sollten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglieder
einer linksterroristischen Vereinigung gewesen zu sein,
die unter verschiedenen Bezeichnungen nach eigener Aussage
zur Demontage des "kapitalistischen Herrschaftssystems"
in der Bundesrepublik beitragen wollte.
Bernd Lähne
Lausitzer Rundschau, 29.10.2003
Prozess gegen mutmaßliche Linksterroristen fortgesetzt
Drei Männern werden Brandanschläge
angelastet
Zu Brandanschlägen auf Ziele in Magdeburg sind in
einer Zeitschrift der linken Szene Bekennerschreiben veröffentlicht
worden.
Im Prozess gegen
drei mutmaßliche Linksterroristen vor dem Oberlandesgericht
(OLG) von Sachsen-Anhalt wurden gestern in Halle während
der Beweisaufnahme zwei derartige Schreiben aus den Gerichtsakten
verlesen. Zudem befragte der 1. Strafsenat mehrere Zeugen.
Beamte von Polizei und Landeskriminalamt sagten aus, dass
bei einem Brand von zwei Luxusautos vor einem Autohaus
in Magdeburg im August 2001 unter einem Wagen ein Brandbeschleuniger
gefunden wurde.
In dem Prozess müssen sich drei junge Männer
im Alter von 22, 23 und 24 Jahren aus Magdeburg wegen
Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen
Vereinigung verantworten. Die Anklage hat Generalbundesanwalt
Kay Nehm erhoben. Die jungen Männer sollen von August
2001 bis März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge
verübt haben. Der Sachschaden wird auf rund 180 000
Euro geschätzt. Personen wurden nicht verletzt.
Über einen Antrag der Verteidigung entschied das
Gericht am zweiten Verhandlungstag zunächst nicht.
Diese hält den Bundesanwalt als Vertreter der Anklage
für befangen, weil er in dem Prozess auch als Zeuge
befragt werden soll.
Für die Freilassung der drei Angeklagten hatten am
Samstag in Magdeburg rund 2000 Anhänger der linken
Szene demonstriert. Das Oberlandesgericht verhandelt aus
Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg
sondern im Justizzentrum Halle. Der Prozess dauert voraussichtlich
bis zum 26. November. (dpa/gb)
Mitteldeutsche Zeitung, 28.10.2003
Extremismus
Polizei-Beamte berichten von
Brandbeschleuniger
Prozess gegen mutmaßliche Linksterroristen fortgesetzt
Halle/dpa. Zu Brandanschlägen
auf Ziele in Magdeburg sind in einer Zeitschrift der linken
Szene Bekennerschreiben veröffentlicht worden. Im
Prozess gegen drei mutmaßliche Linksterroristen
vor dem Oberlandesgericht (OLG) von Sachsen-Anhalt wurden
am Dienstag in Halle während der Beweisaufnahme zwei
derartige Schreiben aus den Gerichtsakten verlesen. Zudem
befragte der 1. Strafsenat mehrere Zeugen. Beamte von
Polizei und Landeskriminalamt sagten aus, dass bei einem
Brand von zwei Luxusautos vor einem Autohaus in Magdeburg
im August 2001 unter einem Wagen ein Brandbeschleuniger
gefunden wurde.
In dem Prozess müssen sich drei junge Männer
im Alter von 22, 23 und 24 Jahren aus Magdeburg wegen
Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen
Vereinigung verantworten. Die Anklage hat Generalbundesanwalt
Kay Nehm erhoben. Die jungen Männer, die sich in
Untersuchungshaft befinden, sollen von August 2001 bis
März 2002 in Magdeburg mehrere Brandanschläge
verübt haben.
Ziele waren zwei Neuwagen einer Daimler-Chrysler-Niederlassung,
zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom AG und das Gebäude
des Landeskriminalamtes (LKA). Der Sachschaden wird auf
rund 180 000 Euro geschätzt. Personen wurden nicht
verletzt. Die Angeklagten äußerten sich zu
den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft bisher nicht.
Über einen Antrag der Verteidigung
entschied das Gericht am zweiten Verhandlungstag zunächst
nicht. Diese hält den Bundesanwalt als Vertreter
der Anklage für befangen, weil er in dem Prozess
auch als Zeuge befragt werden soll.
Für die Freilassung der drei Angeklagten
hatten am Samstag in Magdeburg rund 2000 Anhänger
der linken Szene demonstriert. Das Oberlandesgericht verhandelt
aus Sicherheitsgründen nicht an seinem Sitz in Naumburg
sondern im Justizzentrum Halle. Der Prozess dauert voraussichtlich
bis zum 26. November.
Stern online, 27.10.2003; wortgleich
in: Oberbayerisches Volksblatt
Prozess gegen mutmaßliche Linksterroristen wird
fortgesetzt
Halle (dpa) - Im Prozess gegen drei
mutmaßliche Linksterroristen vor dem Oberlandesgericht
Halle wird heute eine Entscheidung über einen Befangenheitsantrag
erwartet. Die Verteidigung hält den Bundesanwalt
als Vertreter der Anklage für befangen, weil er während
der Verhandlung auch als Zeuge gehört werden soll.
Den Angeklagten aus Magdeburg wird Mitgliedschaft in einer
militanten linksextremistischen Vereinigung vorgeworfen.
Ihnen werden mehrere Brandanschläge zur Last gelegt.
Film zum Prozessauftakt vom Mitteldeutschen
Rundfunk
unter: http://193.22.36.159/vgnwsm/1003537_3.wmv
Einige Zeitungsartikel zum Prozessauftakt
in Halle
##### Süddeutsche
Zeitung 22.10.2003 #####
Prozess gegen mutmaßliche
Linksterroristen
Die drei Magdeburger Autonomen
sollen mehrere Brandanschläge verübt haben
Halle (AP) Mit scharfen Angriffen
der Verteidigung gegen die Bundesanwaltschaft hat in Halle
der Prozess gegen drei mutmaßliche Linksterroristen
vor dem Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt begonnen. Die
oberste Anklagebehörde wirft dem 24-jährigen
Marco H., dem 22-jährigen Daniel W. und dem 23-jährigen
Carsten S. vor, Mitglieder der terroristischen Vereinigung
kommando freilassung aller politischen gefangenen
zu sein und mehrere Brandanschläge verübt zu
haben. Die Verteidiger forderten zum Prozessauftakt am
Dienstag die Ablösung des ermittelnden Staatsanwaltes,
dem die Verurteilung wichtiger sein könnte
als die Strafverfolgung. Unter anderem habe er eine
Hausdurchsuchung angeordnet, ohne den zuständigen
Ermittlungsrichter zu informieren. In einer Presseerklärung
bezeichneten die Verteidiger den Prozess als Versuch,
eine völlig legal arbeitende autonome Gruppe
in Magdeburg aus politischen Gründen zu kriminalisieren.
Der Vorsitzende Richter, Albrecht Hennig, vertagte den
Prozess bis zu einer Entscheidung auf kommenden Dienstag.
Der Anklage zufolge verübte
die Gruppe am 18. März 2002 Brandanschläge gegen
das Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt
sowie gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes
Magdeburg. Zudem hätten die mutmaßlichen Terroristen
im August 2001 zwei Neuwagen eines Magdeburger Autohauses
angezündet. Im Februar 2002 sollen sie Brandanschläge
auf zwei Telekom-Fahrzeuge verübt haben. Bereits
im November vergangenen Jahres hatte das Bundeskriminalamt
Marco H., der als Rädelsführer gilt, und Daniel
W. festgenommen. Carsten S. ist seit April 2003 in Untersuchungshaft.
Für den Prozess sind zunächst elf Verhandlungstage
geplant und 27 Zeugen geladen. Ein Urteil wird nicht vor
Ende November erwartet.
##### taz 21.10.2003
#####
Zweifelhafter Terrorvorwurf
in Halle
Ab heute wird drei Magdeburger Linken der Prozess gemacht.
Anklage: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Womöglich ist die jedoch schon aufgelöst. Grundlage
der Anklage: Brandanschläge, unter anderem auf eine
Autohandlung
aus Berlin HEIKE KLEFFNER
Heute beginnt im Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums
Halle der Prozess gegen drei junge Männer aus Magdeburg,
denen die Generalbundesanwaltschaft Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a StGB
vorwirft. Für die Erste Strafkammer des Oberlandesgerichts
Naumburg ist es das erste 129a-Verfahren gegen Linke.
Marco H. (24), Daniel W. (22) und Carsten
S. (23) sollen seit August 2001 unter Bezeichnungen wie
"kommando globaler widerstand" oder "kommando
freilassung aller politischen gefangenen" für
drei Brandanschläge in Magdeburg verantwortlich sein.
Dazu rechnen die Ermittler Brandanschläge auf eine
DaimlerChrysler-Niederlassung (Sachschaden: 150.000 Euro)
und auf zwei Fahrzeuge der Telekom, außerdem einen
erfolglosen Brandflaschenwurf auf das Landeskriminalamt
Sachsen-Anhalt und einen gescheiterten Anschlag auf einen
Wagen des Bundesgrenzschutzes im März 2002. In einem
Bekennerschreiben in der Berliner Szenezeitschrift interim
wurden die Aktionen mit brutalen Polizeieinsätzen
und dem Ziel begründet, "militante Politik in
den
Köpfen der Bevölkerung verankern" zu wollen.
Aufsehen erregte das Verfahren schon vor
dem Prozess: Bei Hausdurchsuchungen hatten die Ermittler
neben Fahrradbirnen, alten Feuerwerkskörpern und
einer Flachbatterie, die als "typische Elemente zur
Erstellung eines Sprengsatzes" beschlagnahmt wurden,
auch eine so genannte Auflösungserklärung gefunden.
Selbst die Bundesanwaltschaft geht daher in der Anklage
davon aus, die "terroristische Vereinigung"
habe sich im Mai 2002 aufgelöst. Grund genug für
die Naumburger Richter, anzumerken, dass dann eine Bestrafung
wegen "Mitgliedschaft" in einer solchen Vereinigung
ausgeschlossen sei. Diese Frage müsse in der Hauptverhandlung
geklärt werden, entschied diesen Monat der Bundesgerichtshof.
Und so ist es zur Haftentlassung der drei
Beschuldigten, wie sie das OLG Naumburg befürwortete,
bislang nicht gekommen.
Verteidigung wie Bundesanwaltschaft reagierten
auf die richterlichen Signale. Die Karlsruher Ermittler
wollen nun auch noch einen Fortbestand der "terroristischen
Vereinigung" beweisen. Rechtsanwalt Sven Lindemann,
Verteidiger von Marco H., glaubt, damit würden sie
"Schiffbruch erleiden." Das gesamte Verfahren
diene der "Kriminalisierung von öffentlich agierenden
Linken". Die drei Beschuldigten gehörten zu
einer Gruppe namens Autonomer Zusammenschluss, die in
Magdeburg ein Haus besetzt hatte und sich in antifaschistischen
Initiativen engagierte. Gegen fünf weitere linke
Aktivisten des Autonomen Zusammenschlusses ermittelt die
Bundesanwaltschaft ebenfalls.
Einschüchtern lassen will man sich
in Magdeburg nicht. Hier soll es gemeinsam mit Unterstützergruppen
aus Göttingen, Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main
am Samstag eine Demonstration geben. Hauptforderung: Freilassung
von Marco H., Daniel W. und Carsten S.
taz Nr. 7187 vom 21.10.2003, Seite 6,
102 Zeilen (TAZ-Bericht), HEIKE KLEFFNER
##### taz vom 22.10.2003 #####
Bundesanwalt unter
Beschuss
Terrorprozess gegen drei Magdeburger Linke beginnt mit
schweren Vorwürfen gegen den Anklagevertreter
HALLE taz Der Prozess gegen drei junge
Linke aus Magdeburg, denen die Bundesanwaltschaft "Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung" vorwirft, begann
gestern mit einer politischen Erklärung der Angeklagten
und einem Ablösungsantrag gegen den Vertreter der
Karlsruher Anklagebehörde.
Für die Hauptverhandlung gegen Marco
H. (24), Daniel W. (22) und Carsten S. (23) ist die 1.
Strafkammer des
Oberlandesgerichts Naumburg eigens in den Hochsicherheitssaal
ins Justizzentrum Halle ausgewichen. Kaum hatte Bundesanwalt
Andreas Hornick die Anklage gegen die drei Männer
verlesen, denen unter anderem Brandanschläge auf
Autos von DaimlerChrysler und der Telekom sowie das Landeskriminalamt
Magdeburg vorgeworfen werden, muss das Gericht nun kommenden
Dienstag über den weiteren Verbleib Hornicks entscheiden.
Die Vorwürfe gegen den Bundesanwalt:
Er hatte ohne den zuständigen Ermittlungsrichter
beim Bundesgerichtshof die Festnahme von Marco H. und
Daniel W. im November 2002 angeordnet. Hornick hatte für
die Festnahmen mit "Gefahr im Verzug" argumentiert,
da Marco H. in einem abgehörten Telefongespräch
mit seiner Verlobten berichtet hatte, ihm seien polizeiliche
Observationen aufgefallen. Zudem kritisierten die Verteidiger,
habe der Bundesanwalt verbotene Verhörmethoden gegen
einen Freund der Angeklagten angewandt. Der 21-jährige
Christian S. (Name geändert) wurde von Polizeibeamten
mit der Drohung, man werde seinen herzkranken Großvater
über seine Homosexualität informieren, wenn
er keine Aussagen mache, zum Verhör mitgenommen.
Dort soll Bundesanwalt Hornick die Drohung erneuert und
als "Entscheidungshilfe" bezeichnet haben. Zudem,
so die Verteidiger, habe Hornick von dem Verhör des
jungen Mannes lediglich ein stichwortartiges Protokoll
angefertigt, das
dann später mit erheblich abweichenden Aussagen ausformuliert
worden sei. Zusätzliche Brisanz hat die Vernehmung
von S., weil die Bundesanwaltschaft gegen ihn und vier
weitere politische Freunde der Angeklagten ebenfalls wegen
"Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung"
ermittelt.
Die drei Angeklagten, die aus der Untersuchungshaft
vorgeführt wurden, äußerten sich nicht
zu den Vorwürfen der Anklage. Sie verlasen stattdessen
eine Erklärung, in der sie den Ermittlungsbehörden
die "Kriminalisierung linker Politik" vorwarfen.
taz Nr. 7188 vom 22.10.2003, Seite 7,
82 Zeilen (TAZ-Bericht), HEIKE KLEFFNER
##### junge Welt
22.10.2003 #####
Prozess gegen Autonome
Verteidiger: Legale Arbeit gegen rechte Szene in Magdeburg
wird kriminalisiert
HALLE. Drei als "mutmassliche Linksterroristen"
bezeichnete Mitglieder einer politischen Gruppierung aus
Magdeburg muessen sich seit Dienstag vor dem Oberlandesgericht
Sachsen-Anhalt in Halle verantworten. Die Bundesanwaltschaft
wirft den 22- bis 24jaehrigen Angeklagten vor, Mitglieder
der in dem Bundesland agierenden "terroristischen
Vereinigung kommando freilassung aller politischen
gefangenen" zu sein.
Selbstgestellte Aufgabe der Gruppierung
sei es, militante Politik in die Koepfe zu tragen. Ziel
sei der "gewaltsame
Umsturz", wobei besonderes Augenmerk "auf kapitalistische
Konzerne und den Polizeiapparat der Herrschenden"
gelegt werde. Anschlaege wuerden zur Durchsetzung der
Ziele fuer legitim gehalten.
Die Gruppierung veruebte laut Anklageschrift
seit Mitte 2001 mehrere Brandanschlaege. Die terroristische
Vereinigung sei auch unter den Bezeichnungen "kommando
globaler widerstand" sowie "revolutionaere aktion
carlo giuliani" aufgetreten. Sie habe ihren Ursprung
in der seit Anfang 2000 in Magdeburg bestehenden linksgerichteten
Gruppierung "Autonomer Zusammenschluss (AZ)".
In einer gemeinsamen Presseerklaerung
bezeichneten die Verteidiger den Prozess als Versuch,
"eine voellig legal arbeitende autonome Gruppe in
Magdeburg aus politischen Gruenden zu kriminalisieren".
Die Bundesanwaltschaft habe keine konkreten Beweise. Der
"Autonome Zusammenschluss", in dem die Angeklagten
Mitglied waren, "war ein Versuch, der starken rechtsradikalen
Szene in Magdeburg und der Politik der sozialen Ungerechtigkeit
etwas entgegenzusetzen." (AP/jW)
##### Naumburger Tageblatt, 21.11.2003
#####
Linksextremismus
Angeklagte äußerten sich
nicht zu Vorwürfen
Verfahren gegen drei junge Männer
wurde in Halle eröffnet
Halle/MZ. Die Bundesanwaltschaft
wirft drei jungen Männern Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung und mehrere Brandanschläge
vor. Am Dienstag begann der Prozess in Halle. Der 22-Jährige
drückt seine Mutter, flüstert ihr etwas ins
Ohr. Und dann werden die Augen nass, die zuvor so kämpferisch
schauten. Daniel W., Ex-Juso-Chef in Quedlinburg und nach
Ansicht der Bundesanwaltschaft Mitglied einer terroristischen
Vereinigung, weint. Ein leises Weinen, das verschwunden
ist, als er hinausgeführt wird. Doch für einen
Moment steht der selbsternannte "militante Linke"
ohne Maske: Ein schmaler Junge, dem Aufregung und Angst
hektische Flecke ins Gesicht malen. Es ist der erste Tag
in Sachsen-Anhalts erstem Prozess gegen mutmaßliche
Mitglieder einer terroristischen Vereinigung. Und die
Szenerie wirkt, als wären alle Beteiligten versucht,
ihre Rolle perfekt zu spielen. Der Hochsicherheitstrakt
umlagert von Polizei. Vor dem Gebäude Sympathisanten,
teure Sportschuhe an den Füßen und ein Spruchband
"Schnauze voll von Kapitalismus" in der Hand.
Oben im Saal stapeln acht Verteidiger ihre Ordner neben
Daniel W., Marco H. (24) und Carsten Sch. (23).
Für die Anklagevertretung ist Bundesanwalt Andreas
Hornick aus Karlsruhe angereist. Für ihn ist klar:
Die drei waren Mitglieder einer Gruppe, deren Zweck die
Begehung von Straftaten gewesen sei. Ziel dieser "Elbe-RAF",
zu der fünf weitere Mitglieder zählten: Ein
revolutionärer "Umsturz" im Land.
Eine Art Geheimkommando Größenwahn,
das sich unter wechselnden Namen zu vier Brandanschlägen
bekannte. Vor Gericht schweigen alle drei zu den Vorwürfen.
Stattdessen lesen sie eine Prozesserklärung vor:
Um die Unterdrückung der Linken geht es da, um "Verwertungslogik"
und die revolutionäre Weltbewegung.
Das gibt Szenen-Applaus von den Szene-Aktivisten
und eine Ermahnung von Richter Albrecht Hennig. Als später
ein Besucher eine Fahne entrollt und ruft "Ihr seid
super!", ist der Prozess für ihn zu Ende. Doch
der Rest der Premiere ist nur prozessuales Schattenboxen.
Anträge, Hinweise, ein Abberufungsbegehren gegen
den Bundesanwalt wegen "unerlaubter Vernehmungsmethoden".
Die Verteidiger beklagen, dass die Klageschrift "keinen
konkreten Beweis" enthalte. Stattdessen fänden
sich in 38 Ordnern, so Anwältin Gesa Schulz, "banale
Erkenntnisse, in ein Terror-Muster gepresst".
Weil die Angeklagten selbst nichts sagen
wollen, lässt das Gericht Daniel Ws. Zivildienstbewerbung
verlesen, in der der damals 20-Jährige von seiner
Achtung vor dem Leben und seinem Eintritt in die SPD erzählt.
Hohoho, blökt einer im Saal. Und Daniel W. schleicht
glühendes Rot auf die Wangen.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag
fortgesetzt.
##### Dresdner
Neueste Nachrichten 21.10.2003 #####
Links-Terrorismus
- Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
Halle. Der Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums in
Halle glich gestern einer gut bewachten Festung. Bewaffnete
Polizisten vor und im Gerichtsgebäude, strenge Personenkontrollen
an den Zugängen. Doch von der linksautonomen Szene
angekündigte Störungen zum Auftakt des Verfahrens
vor dem 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg
gegen drei mutmaßliche Links-Terroristen blieben
aus. Lediglich eine Hand voll junger Leute hatte sich
mit Protestplakaten gegen das kapitalistische System fast
unauffällig vor dem Haus postiert. Und der Vorsitzende
Richter Albrecht Hennig verlor nur einmal seine nahezu
stoische Geduld: Kurz nachdem im Gerichtssaal lautstark
für die Angeklagten applaudiert worden war, verwies
er einen Zwischenrufer des Raumes.
Mit bleichen Gesichtern, aber ziemlich
gefasst, verfolgten Marco H., Daniel W. und Carsten Sch.
die Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Andreas Hornick.
Die Anschuldigungen der Bundesanwaltschaft haben es in
sich, sie könnten den drei zwischen 22 und 24 Jahre
alten Magdeburgern am Prozessende bis zu zehn Jahre Haft
einbringen. Die von sieben Anwälten verteidigten
Mitglieder des "Kommandos zur Freilassung politischer
Gefangener" sollen die gewaltsame Veränderung
der politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik
Deutschland geplant haben, so Staatsanwalt Hornick. Um
dieses Ziel zu erreichen, hätten die Angeklagten
in der Elbestadt eine linksterroristische Vereinigung
gegründet und mehrere Brände gelegt.
Beim ersten Anschlag auf ein Magdeburger Autohaus am 21.
August 2001 entstand ein Sachschaden von etwa 175.000
Euro. Am 18. Februar 2002 wurden zwei Telekomfahrzeuge
durch Feuer zerstört, Sachschaden hierbei 30.000
Euro. Ein Molotow-Cocktail auf ein Gebäude des Landeskriminalamtes
am 18. März 2002 hingegen richtete kaum Schaden an
und bei einem zeitgleich geplanten Anschlag auf ein Fahrzeug
des Bundesgrenzschutzes versagte der Zünder. In entsprechend
formulierten Bekennerschreiben wurde angekündigt,
so viele Brände zu legen, "dass ihr gar nicht
wisst, wo ihr zuerst löschen sollt". Die Angeklagten
bestritten in Erklärungen alle Vorwürfe. Sie
glauben sich nicht wegen Gesetzesverstößen,
sondern wegen ihrer politischen Haltung angeklagt. Der
Bundesanwaltschaft fehle es an Beweisen, behaupteten ihre
sieben Verteidiger. Sie werteten die Anklage als
Versuch, eine legale autonome Gruppierung aus politischen
Gründen zu kriminalisieren. "Dem Willen, das
Konstrukt einer terroristischen Vereinigung aufzubauen,
wurde alles andere untergeordnet", heißt es
in einer Erklärung der Anwälte. Sie beantragten
zudem, den Staatsanwalt wegen Befangenheit abzulösen,
weil er auch als Zeuge im Prozess gehört werden soll.
Zudem soll er eine Hausdurchsuchung angeordnet haben,
ohne den zuständigen Ermittlungsrichter zu informieren.
Eine Entscheidung wird am nächsten Prozesstag, dem
28. Oktober, erwartet. Angesetzt sind vorerst elf Verhand-lungstage,
27 Zeugen wurden geladen.
Bernd Lähne
© Dresdner Neueste Nachrichten erschienen am 21.10.2003
##### Netzeitung 21.10.2003 #####
Prozess gegen Magdeburger
Linksextremisten
21. Okt 2003 12:14
Drei Linksextremisten stehen in Halle
vor Gericht. Der Generalbundesanwalt wirft ihnen die Bildung
einer
linksterroristischen Vereinigung vor.
In Halle stehen drei Linksextremisten
vor Gericht, die nach Ansicht der Bundesanwaltschaft mehrere
Brandanschläge verübt haben sollen. Angeklagt
sind sie wegen der Mitgliedschaft in der Gruppe «kommando
freilassung aller politischen gefangenen». Der Generalbundesanwalt
betrachtet diese als terroristischen Vereinigung.
Nehm warnt vor neuem Links-Terrorismus
Vorgeworfen wird den drei 22- bis 24-Jährigen, dass
sie am 18. März 2002 einen Molotow-Cocktail auf das
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt warfen und versuchten,
ein Auto des Bundesgrenzschutzes in Magdeburg anzuzünden.
Außerdem sollen sie im August 2001 zwei Wagen eines
Magdeburger Autohauses angezündet und im Februar
2002 Brandanschläge auf zwei Telekom-Fahrzeuge verübt
haben.
Die Anklage bezeichnet die drei als mutmaßliche
Linksterroristen. Ihre Vereinigung sei aus der in Magdeburg
seit August 2000 existierenden Gruppe «Autonomer
Zusammenschluss (AZ)» hervorgegangen und auch unter
den Namen «kommando globaler widerstand» und
«revolutionäre aktion carlo giuliani»
aufgetreten.
Ziel der Mitglieder ist es nach Ansicht
der Kläger, «militante Politik in den Köpfen
der Bevölkerung zu verankern».
Gemeinsam mit anderen militanten Gruppierungen wollten
sie einen gewaltsamen Umsturz herbeiführen. Brandanschläge
auf Einrichtungen der Polizei habe sie für erforderlich
und legitim gehalten.
Der Prozess begann am Dienstag unter hohen
Sicherheitsvorkehrungen. In Magdeburg demonstrierten ungefähr
50 Sympathisanten vor dem Justizzentrum und forderten
die Einstellung des Verfahrens. (nz)
##### 123recht.net, 21.10.2003 #####
Prozessauftakt gegen
drei mutmaßliche Linksextreme in Sachsen-Anhalt
(AFP) vom 21.10.2003
Prozessauftakt gegen drei mutmaßliche
Linksextreme in Sachsen-Anhalt
Trio soll Brandanschlag auf LKA Magdeburg verübt
haben
Rund eineinhalb Jahre nach einem Brandanschlag auf das
Landeskriminalamt (LKA) in Magdeburg hat am Dienstag in
Halle der Prozess gegen die mutmaßlichen Täter
aus der linksextremen Szene begonnen. In dem Verfahren
vor dem Oberlandesgericht müssen sich die drei Angeklagten
im Alter zwischen 22 und 24 Jahren auch wegen zwei Brandanschlägen
auf Neuwagen einer Daimler-Chrysler-Niederlassung und
auf Fahrzeuge der Deutschen Telekom verantworten. Nach
Darstellung der Bundesanwaltschaft, die in dem Prozess
die Anklage vertritt, wollte das Trio einen "gewaltsamen
Umsturz" herbeiführen.
Demnach wurde die Gruppe im August 2001
in Magdeburg gegründet und trat unter anderem als
"Revolutionäre Aktion Carlo Giuliani" in
Erscheinung. Der Name bezog sich auf einen italienischen
Demonstranten, der im Juli 2001 bei heftigen Zusammenstößen
am Rande des G-8-Gipfels in Genua von einem Polizisten
erschossen wurde. Das in Naumburg ansässige Oberlandesgericht
tagt im Hochsicherheitstrakt des Justizzentrums in Halle.
###### mdr-online
21/22.10.2003 #####
Dienstag, 21.10.2003
Terroristen-Prozess mit Protestdemo
Drei zwischen 22 und 24 Jahre alten Männern werden
vom Generalbundesanwalt in Karlsruhe gewaltsame Umsturzabsichten
unterstellt. Denn sie gehören zu der im August 2001
in Magdeburg gegründeten Gruppe "Autonomer Zusammenschluss".
Als Mitglieder dieser unter dem Kürzel
AZ firmierenden linksextremen Vereinigung sollen die drei
Männer aus Magdeburg und Quedlinburg in der Landeshauptstadt
mehrere Brandanschläge verübt haben. Und zwar
gegen zwei Luxusautos sowie zwei Fahrzeuge der Telekom,
gegen das Gebäude des Landeskriminalamtes und einen
Bus des Bundesgrenzschutzes. Dadurch gerieten sie offenbar
ins Fadenkreuz der Staatsschützer.
Jetzt werden sie vom Oberlandesgericht
Naumburg als Mitglieder einer linksextremistischen Vereinigung
und mögliche staatsfeindliche Terroristen angeklagt.
So sollen sie auch unter den weiteren Bezeichnungen "revolutionäre
aktion carlo giuliani", "kommando globaler widerstand"
und "kommando freilassung aller politischen gefangenen"
aufgetreten sein.
Gerichtsverhandlung im Hochsicherheitstrakt
Um einen ungestörten Prozessablauf zu gewährleisten,
wurde die Verhandlung vorsorglich vom zuständigen
Oberlandesgericht Naumburg in den Hochsicherheitstrakt
des Justizzentrums Halle verlegt. Dort wollen sich anlässlich
des Prozessauftaktes nun Mitglieder und Sympathisanten
der radikalen linken Szene zu einer morgendlichen Protestkundgebung
versammeln. Deren Veranstalter behaupten, die drei Angeklagten
Marco, Daniel und Carsten gehörten zu einer offen
arbeitenden linken Gruppe, die aus politischen Gründen
vom Generalbundesanwalt als Keimzelle einer angeblichen
terroristischen Vereinigung kriminalisiert werde.
Was sich zum Prozessbeginn vor und im
Justizzentrum ereignet, berichten wir in "Sachsen-Anhalt
heute".
Mutmaßliche Magdeburger Linksextremisten
vor Gericht
Vor dem Gericht demonstrierten Sympathisanten
Wegen Mitgliedschaft in einer militanten linksextremistischen
Vereinigung müssen sich drei junge Männer seit
Dienstag vor dem Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt
verantworten. Zudem werden sie verdächtigt, auch
den Brandanschlag auf das Landeskriminalamt in Magdeburg
im März 2002 verübt zu haben. Die Angeklagten
sollen außerdem im August 2001 zwei Autos und im
Februar 2002 zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom angezündet
haben. Menschen wurden dabei nicht verletzt; es entstand
jedoch ein hoher Sachschaden. Aus Sicherheitsgründen
wurde der Prozess von Naumburg in das Justizzentrum Halle
verlegt.
Verteidigung lehnt Staatsanwaltschaft wegen Befangenheit
ab
Die Männer im Alter von 22, 23 und 24 Jahren verweigerten
die Aussage. Ihre Verteidiger kritisierten, mit der Anklage
werde versucht, "eine völlig legal arbeitende
autonome Gruppierung" in Magdeburg aus politischen
Gründen zu kriminalisieren. Ihre Vereinigung, "Der
autonome Zusammenschlusz" sei ein Versuch gewesen,
der starken rechtsradikalen Szene Magdeburgs etwas entgegenzusetzen.
Die Verteidiger beantragten zudem die Ablösung des
Staatsanwalts wegen Befangenheit, mit der Begründung,
dass dieser auch als Zeuge aussagt.
Zum Prozessauftakt protestierten mehrere
Dutzend Sympathisanten der Angeklagten vor dem Gericht
und forderten die Einstellung des Verfahrens. Ein Urteil
wird Ende November erwartet.
zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2003 | 09:19
##### Magdeburger Zeitung 21/22.10.2003
#####
Terrorismus-Verdacht
Mutmaßliche Linksterroristen schweigen
zum Auftakt
Prozess in Halle unter strengen Sicherheitsvorkehrungen
begonnen
erstellt 21.10.03, 14:10h
Nach Anschlägen beginnt der Prozess
Halle/dpa. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen
hat am Dienstag in Halle ein Prozess gegen drei mutmaßliche
Linksterroristen begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft
den jungen Männern Mitgliedschaft in einer militanten
linksextremistischen Vereinigung vor. Die 22, 23 und 24
Jahre alten Angeklagten sollen in Magdeburg zwischen August
2001 und Frühjahr 2002 mehrere Brandanschläge
verübt haben, unter anderem auf das Gebäude
des Landeskriminalamtes (LKA). Menschen wurden dabei nicht
verletzt, es entstand jedoch teils hoher Sachschaden.
Das Urteil wir frühestens Ende November erwartet.
Die Gruppe trat laut Anklage unter den
Bezeichnungen «revolutionäre aktion carlo giuliani»,
«kommando globaler widerstand» oder «kommando
freilassung aller politischen gefangenen» in Aktion.
Sie habe mit ihren Aktionen letztlich einen gewaltsamen
Umsturz zum Ziel gehabt. «Es sollten so viele Brände
gelegt werden, dass der Staat nicht mehr weiß, wo
er zuerst löschen soll», hieß es in der
Anklageschrift. Derzeit wird noch gegen vier weitere Mitglieder
der Gruppe ermittelt.
Neben dem LKA im März 2002 galten
die Brandanschläge den Ermittlungen zufolge einem
Autohaus, in dem im August 2001 zwei neue Luxuswagen im
Wert von mehr als 100 000 Euro in Flammen aufgingen. Im
Februar 2002 soll die Gruppe zwei Dienstautos der Deutschen
Telekom AG angezündet haben.
Die Angeklagten wollten sich zu den Taten
nicht äußern. Alle drei gaben vor Gericht Erklärungen
ab, in denen sie sich als Opfer der Staatsmacht darstellen.
Die Verteidigung beantragte, den Staatsanwalt wegen Befangenheit
abzulösen. Grund sei, dass er auch als Zeuge im Prozess
gehört werden soll. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes
(OLG) wird am nächsten Prozesstag, dem 28. Oktober
erwartet.
Begleitet wurde der Prozessauftakt vor
dem Gerichtsgebäude und im Gerichtssaal von Protesten
einiger Sympathisanten. An diesem Samstag planen linksradikale
Gruppen in Magdeburg eine Demonstration gegen den Prozess.
Alle drei Angeklagten kommen aus der Landeshauptstadt.
Das OLG Sachsen-Anhalt hat seinen Sitz
in Naumburg, verhandelt das Verfahren jedoch aus Sicherheitsgründen
im Justizzentrum in Halle. Vorerst wurden bis zum 26.
November elf Verhandlungstage angesetzt. 27 Zeugen sollen
gehört werden.
Terroristenprozess in Halle
Rollenspiel im Sicherheitstrakt
Verfahren gegen drei Linksaktivisten eröffnet - Angeklagte
schwiegen
erstellt 21.10.03, 21:05h, aktualisiert
21:06h
Schweigt wie seine Mitangeklagten: der
Magdeburger Carsten Sch. (Mitte), Uni-Bibliothekar und
als Terrorist verdächtigt.
Halle/MZ. Die Bundesanwaltschaft wirft
drei jungen Männern Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung und mehrere Brandanschläge vor. Am Dienstag
begann der Prozess in Halle. Der 22-Jährige drückt
seine Mutter, flüstert ihr etwas ins Ohr. Und dann
werden die Augen nass, die zuvor so kämpferisch schauten.
Daniel W., Ex-Juso-Chef in Quedlinburg und nach Ansicht
der Bundesanwaltschaft Mitglied einer terroristischen
Vereinigung, weint. Ein leises Weinen, das verschwunden
ist, als er hinausgeführt wird. Doch für einen
Moment steht der selbsternannte "militante Linke"
ohne Maske: Ein schmaler Junge, dem Aufregung und Angst
hektische Flecke ins Gesicht malen. Es ist der erste Tag
in Sachsen-Anhalts erstem Prozess gegen mutmaßliche
Mitglieder einer terroristischen Vereinigung. Und die
Szenerie wirkt, als wären alle Beteiligten versucht,
ihre Rolle perfekt zu spielen. Der Hochsicherheitstrakt
umlagert von Polizei. Vor dem Gebäude Sympathisanten,
teure Sportschuhe
an den Füßen und ein Spruchband "Schnauze
voll von Kapitalismus" in der Hand. Oben im Saal
stapeln acht Verteidiger ihre Ordner neben Daniel W.,
Marco H. (24) und Carsten Sch. (23).
Für die Anklagevertretung ist Bundesanwalt
Andreas Hornick aus Karlsruhe angereist. Für ihn
ist klar: Die drei waren Mitglieder einer Gruppe, deren
Zweck die Begehung von Straftaten gewesen sei. Ziel dieser
"Elbe-RAF", zu der fünf weitere Mitglieder
zählten: Ein revolutionärer "Umsturz"
im Land.
Eine Art Geheimkommando Größenwahn,
das sich unter wechselnden Namen zu vier Brandanschlägen
bekannte. Vor Gericht schweigen alle drei zu den Vorwürfen.
Stattdessen lesen sie eine Prozesserklärung vor:
Um die Unterdrückung der Linken geht es da, um "Verwertungslogik"
und die revolutionäre Weltbewegung.
Das gibt Szenen-Applaus von den Szene-Aktivisten
und eine Ermahnung von Richter Albrecht Hennig. Als später
ein Besucher eine Fahne entrollt und ruft "Ihr seid
super!", ist der Prozess für ihn zu Ende. Doch
der Rest der Premiere ist nur prozessuales Schattenboxen.
Anträge, Hinweise, ein Abberufungsbegehren gegen
den Bundesanwalt wegen "unerlaubter Vernehmungsmethoden".
Die Verteidiger beklagen, dass die Klageschrift "keinen
konkreten Beweis" enthalte. Stattdessen fänden
sich in 38 Ordnern, so Anwältin Gesa Schulz, "banale
Erkenntnisse, in ein Terror-Muster gepresst".
Weil die Angeklagten selbst nichts sagen
wollen, lässt das Gericht Daniel Ws. Zivildienstbewerbung
verlesen, in der der damals 20-Jährige von seiner
Achtung vor dem Leben und seinem Eintritt in die SPD erzählt.
Hohoho, blökt einer im Saal. Und Daniel W. schleicht
glühendes Rot auf die Wangen.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag
fortgesetzt.
##### Magdeburger
Volksstimme 22.10.2003 #####
Prozess in Halle
gegen drei mutmaßliche Linksextremisten
Staatsanwalt wirft Angeklagten Brandanschläge in
der Landeshauptstadt vor
Halle - Lauter Beifall von den Rängen
und verhaltenes Trampeln, nachdem die drei Angeklagten
ihr politisches Vermächtnis mehr oder weniger gewandt
verlesen hatten. Doch nicht mit Albrecht Hennig, dem Vorsitzenden
des 1. Strafsenats am Oberlandesgericht. "Sollte
das noch einmal passieren, verlassen sie den Saal",
wies er die zumeist jungen Zuhörer zurecht. Sie waren
in Scharen gekommen, um ihren "Helden" Sympathie
zu bekunden.
Als ein Beifallklatscher trotz der Warnung
während der Verhandlung ein Transparent entrollte,
war die Geduld des Juristen zu Ende: "Wachtmeister
entfernen Sie den Mann!"
Zu Beginn der Hauptverhandlung, die vom
Sitz des Oberlandesgerichts Naumburg ins sicherere Justizzentrum
Halle verlegt worden war, hatte Staatsanwalt Andreas Hornick
vom Bundesgerichtshof die Anklage verlesen.
Er warf Marco H. (24) sowie seinen Mitangeklagten
Daniel W. (22) und Carsten S. (23) vor, Mitglieder einer
linksterroristischen Vereinigung zu sein. Ihr Ziel "als
Teil der neuen revolutionären Bewegung" sei
es gewesen, "militante Politik in die Köpfe
der Menschen zu tragen" und somit den "Sturz
des kapitalistischen Herrschaftssystems" vorzubereiten.
Deshalb hätten die jungen Männer "kapitalistische
Konzerne" und den "Polizeiapparat der Herrschenden"
ins Visier genommen. Marco H. sei der Rädelsführer
gewesen, der Treffen organisiert, die Taten und das "Nachverhalten"
geplant habe.
Im Einzelnen warf Hornick den Angeklagten
vier Taten in Magdeburg vor:
- Brandanschlag gegen ein Autohaus. Eine
Mercedes E200 und eine A-Klasse brannten aus - 100000
Euro Schaden. (Bekennerschreiben einer linksterroristischen
Gruppierung)
- Brandanschlag auf die Telekom-Berufschule.
Ein Kleintransporter und ein VW Golf brannten aus, Schäden
am Gebäude - Gesamtschaden 30000 Euro. (Bekennerschreiben
einer Gruppe "Globaler Widerstand")
- Brandanschlag auf das Landeskriminalamt
im Draisweg mit Molotow-Cocktail - geringer Sachschaden.
- Brandanschlag auf einen Kleinbus vom
Bundesgrenzschutz am Hauptbahnhof. Der Brandsatz, der
in einem Postpaket unter dem Auto lag, löste zwar
aus, entzündete jedoch die brennbare Flüssigkeit
nicht. (Bekennerschreiben einer Gruppe "freilassung
aller politischen gefangenen").
Zu den Vorwürfen schwiegen der 24-Jährige,
der nicht ausgelernt hat, der 22 Jahre alte Politik/Geschichts-Student
und der 23-jährige Schüler. Doch sie nutzten
das Podium für eine gemeinsame politische Stellungnahme.
Von "Repressionsmaßnahmen des
Staates gegen Andersdenkende zur Machterhaltung"
war die Rede. Vom rechten Auge, auf dem der Staat blind
sei. Von "prügelnden Polizisten als Vollstreckungsgehilfen."
Der "Autonome Zusammenschluss Magdeburg" wurde
von den Angeklagten, die sich selbst als "radikale
Linke" bezeichnen, über den grünen Klee
gelobt und die Stadt Magdeburg gescholten, die das von
Linken besetzte Haus "Ulrike" geräumt hatte.
Gesa Schulz, einer der sieben Berliner
Rechtsanwälte, beschuldigte die Bundesanwaltschaft,
durch ihre Vorgehensweise "der eigentliche Urheber
terroristischer Vereinigungen" zu sein. In den 38
Ordnern des Verfahrens habe sie "kein handfestes
Beweismittel gefunden". "Banale Erkenntnisse
zwanghaft in ein Korsett gepresst", charakterisierte
die Anwältin von Carsten S. die Ermittlungen der
Bundesanwaltschaft.
Mit einem Antrag versuchten die Verteidiger,
Staatsanwalt Hornick auszubooten. Der Grund: Er soll im
Zeugenstand zu bestimmten Ermittlungsfragen Rede und Antwort
stehen. Deshalb könne er nicht mehr die Anklage vertreten.
Eine Entscheidung über den Antrag fiel gestern jedoch
noch nicht.
Nächster Prozess-Termin ist der 28.
Oktober. Mit den Urteilen wird nicht vor Ende November
gerechnet.
Von Bernd Kaufholz (MRSA)
##### Naumburger Tageblatt, 20.10.2003
#####
Terrorismus-Verdacht
Szene beschert den Inhaftierten Märtyrerstatus
Carsten Sch. (23), Daniel W. (22)
und Marco H. (24) vor Gericht
Halle/MZ. Ein netter junger Mann sei Daniel
immer gewesen, sagen sie in Quedlinburg. Der Sohn einer
Angestellten hatte nicht nur Ideale, sondern auch den
Willen, für sie zu kämpfen. Daniel W. wurde
früh Mitglied der Jusos und galt dort bald als "Machertyp",
der entschlossen war, auf eine bessere Welt nicht nur
zu warten.
Ab Dienstag aber sitzt der 22-Jährige zusammen mit
seinen Freunden Carsten Sch. (23) und Marco H. (24) auf
der Anklagebank im Justizzentrum Halle. Die drei Männer
sollen, so Generalbundesanwalt Kay Nehm, als Mitglieder
einer terroristischen Vereinigung mehrere Brandanschläge
verübt haben, so auf das Gebäude des Landeskriminalamtes
in Magdeburg und ein Auto des Bundesgrenzschutzes.
Doch schon die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft
die Ermittlungen gegen das "kommando freilassung
aller politischen gefangenen" an sich gezogen hat,
zeigt, dass es um mehr als Sachschaden geht. Die Angeklagten
hätten versucht, glauben die Behörden, "im
Zusammenwirken mit anderen militanten Gruppierungen einen
gewaltsamen Umsturz herbeizuführen". Eine Art
Elbe-RAF, die Attentate im Namen einer gerechteren Welt
verübt. Wie seine beiden Mitangeklagten äußert
sich auch Daniel W. bislang nicht zu den Vorwürfen.
Seine Briefe aus der Haft allerdings zeichnen das Bild
eines Idealisten, der staatliches Vorgehen gegen besetzte
Häuser als Teil eines Generalplanes zur Unterdrückung
linker Ideen begreift. Seine Verhaftung im November 2002
im Hause seiner Mutter in Quedlinburg gilt ihm so nur
"als Spitze des Eisberges staatlicher Repressalien
gegen linke Nestbeschmutzer". Daniel W. schließt
kämpferisch: "Sie können uns zwar einfangen,
aber sie können uns nicht brechen!".
Eine Haltung, die den drei Inhaftierten
in der Szene Märtyrerstatus beschert, obwohl sich
das "Kommando" bereits vor ihrer Verhaftung
für aufgelöst erklärt hatte. Am Wochenende
zogen mehrere hundert Sympathisanten durch Berlin, um
für die Freilassung zu demonstrieren. Heute morgen
vor Prozessbeginn soll eine weitere Demonstration direkt
vor dem Gericht "Solidarität mit Marco, Daniel
und Carsten" zeigen. Für den Samstag haben Mitglieder
der militanten linken Szene eine Großdemo in Magdeburg
angemeldet.
##### jungle World Nr. 43, 15.10.2003
#####
Zwei sind einer zu wenig
In Kürze beginnt der Prozess gegen drei Magdeburger,
die einer terroristischen Vereinigung angehören sollen.
So oder so wird der Paragraf 129a in der linken Szene
der Stadt Spuren hinterlassen.
von thorsten fuchshuber
Die Gründung wie auch die Abwicklung eines eingetragenen
Vereins ist eine komplizierte Sache. Sie bedarf der schriftlichen
Dokumentation eines jeden Vorgangs, der abschließend
noch vom zuständigen Amtsgericht beglaubigt werden
muss.
Ähnlich verhält es sich offenbar mit der Auflösung
einer terroristischen Vereinigung. Einer solchen sollen
nach Ansicht der Bundesanwaltschaft Daniel W., Marco H.
und Carsten S. zugehörig sein. Jedoch wurde bei einer
Hausdurchsuchung eine Auflösungserklärung der
als »terroristisch« eingestuften Gruppierung
gefunden. Für das zuständige Oberlandesgericht
Naumburg war das Grund genug, die Untersuchungshaft der
drei Magdeburger unter strengen Auflagen außer Kraft
zu setzen, da mit der Auflösung der Gruppe auch der
Terrorverdacht entfalle.
Nun hat eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Freilassung
von Daniel W. und Marco H., die seit einem knappen Jahr
inhaftiert sind, sowie von Carsten S., der seit einem
halben Jahr einsitzt, doch noch verhindert. Das Gericht,
das nach einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft tätig
geworden war, bezweifelte Anfang Oktober die Seriosität
der Auflösungserklärung.
Was, wie so oft, wenn die Bundesanwaltschaft eine terroristische
Vereinigung zu konstruieren versucht, die Züge einer
Posse trägt, ist für die Betroffenen wenig amüsant.
Am 27. November 2002 wurden Daniel W. und Marco H. vom
Bundeskriminalamt festgenommen. Sie werden beschuldigt,
Mitglieder des nach Paragraf 129a des Strafgesetzbuches
als terroristische Vereinigung eingestuften »kommando:
freilassung aller politischen gefangenen« zu sein.
Sie »und weitere Mitglieder« sollen unter
»wechselnden Bezeichnungen« zwischen August
2001 und März 2002 in Magdeburg vier Brandanschläge
verübt haben. Dabei wurden zwei Neuwagen in einer
Niederlassung von Daimler-Chrysler sowie zwei Fahrzeuge
der Telekom zerstört. Die Anschläge auf das
Gebäude des Landeskriminalamts in Magdeburg sowie
auf einen Bus des Bundesgrenzschutzes »gelangten
über das Versuchsstadium nicht hinaus«, wie
die Bundesanwaltschaft schreibt.
Daniel W. wurde wegen eines angeblich von ihm stammenden
Fingerabdrucks festgenommen. Dieser soll sich auf dem
Karton befunden haben, in dem der Brandsatz unter dem
BGS-Fahrzeug deponiert war. Der Haftbefehl von Marco H.,
der zusätzlich der Rädelsführerschaft bezichtigt
wird, wurde mit diversen bei einer Hausdurchsuchung aufgefundenen
»Utensilien zur Herstellung von Sprengkörpern«
legitimiert, als da wären: eine Batterie, eine Fahrradglühbirne
und die Reste von Feuerwerkskörpern. »Zuerst
haben sie zwei Leute festgenommen, dann hatten sie sechs
weitere im Visier. Da war uns schon klar, was das bedeutet,
wenn wegen einer terroristischen Vereinigung ermittelt
wird, aber nur zwei Leute in U-Haft sitzen«, erinnert
sich Markus Fröhlich vom Magdeburger UnterstützerInnenkreis.
Um das Konstrukt nach Paragraf 129a aufrechterhalten zu
können, musste mindestens ein drittes Mitglied her.
Wohl aus diesem Grund erkor die Bundesanwaltschaft die
offen arbeitende linke Gruppe »Autonomer Zusammenschluss«
zum Ursprung der Militanten. Am 1. April 2003 wurden unter
anderem die Wohnungen sechs weiterer Beschuldigter sowie
das AJZ in Dessau durchsucht. »Der Paragraf 129a
stellt den Ermittlungsbehörden ein ganz anderes Instrumentarium
zur Verfügung als etwa der Vorwurf der Brandstiftung«,
sagt Martin Poell, der Rechtsanwalt von Daniel W., und
»er diente auch der Einschüchterung der örtlichen
Szene in Magdeburg«.
Am 16. April dieses Jahres, einen Tag nachdem er auf einer
Pressekonferenz der Magdeburger »Soligruppe«
zum Verfahren öffentlich aufgetreten war, wurde schließlich
Carsten S. festgenommen und beschuldigt, Mitglied der
terroristischen Vereinigung zu sein. Damit war die erforderliche
dritte Person gefunden.
Den psychischen Druck, den die Strafverfolger während
der Ermittlungen ausübten, habe er »in der
Form noch nicht erlebt«, sagt Rechtsanwalt Poell.
»Da ist mit ganz üblen Methoden gearbeitet
worden.« So wurde etwa Carsten S. Anfang Juli vom
BKA zu einem »Ausflug« aus der Haftanstalt
geholt und in ein Café gebracht, wo man sich »in
Ruhe mit ihm unterhalten« wollte. Dort wurde ihm
seine Situation vor Augen gehalten und erfolglos versucht,
ihn zu Aussagen zu bewegen. Die Ermittler zielten auch
darauf ab, die Magdeburger Szene einzuschüchtern.
Überdies hat die Bundesanwaltschaft mit Blick auf
eine in der Berliner Szenezeitschrift Interim geführte
Militanzdebatte offensichtlich beabsichtigt, eine in der
ganzen Republik agierende Gruppe zu konstruieren. »Das
ist aus den Akten klar zu erkennen«, meint Rechtsanwalt
Poell, die Absicht sei jedoch »kläglich gescheitert«.
Der Magdeburger UnterstützerInnenkreis legt unterdessen
großen Wert darauf, das Verfahren nicht nur juristisch
zu begleiten. »Wir wollen die Gesetze, die es ermöglichen,
gegen die Linke vorzugehen, auch politisch thematisieren«,
sagt Markus Fröhlich. Ein zentraler Aspekt sei die
Kampagne gegen den Paragrafen 129a.
In einer Erklärung der Soligruppe wird auch die Kriminalisierung
offen arbeitender Gruppen wie des »Autonomen Zusammenschlusses«
angesprochen: »Bereits in der Vergangenheit wurde
in einigen wenigen Fällen versucht, gegen legale
linke Gruppen mit der großen Repressionskeule, dem
Paragrafen 129a, vorzugehen. Die Versuche scheiterten.«
In dieser Kontinuität seien auch die Ermittlungen
in Magdeburg zu sehen.
Doch von einem Scheitern der Staatsgewalt kann leider
nicht die Rede sein. Zwar kam es in mehreren Verfahren,
wie etwa gegen Passauer und Göttinger Antifa-AktivistInnen,
nicht zu Verurteilungen nach dem Terrorismusparagrafen,
doch die sozialen und ökonomischen Auswirkungen auf
die Beschuldigten waren zum Teil enorm. Das ist auch Fröhlich
vom UnterstützerInnenkreis bewusst: »Wir wollen
deutlich machen, dass das ein politischer Paragraf ist,
der nicht in ein normales Rechtssystem gehört. Er
dient dazu, die Linke zu schwächen, und verfolgt
nicht den Zweck, mit dem er legitimiert wird.«
Denn der Sinn des Paragrafen 129a liegt nicht darin, einen
Rechtsbruch zu strafen, sondern die Rechtsordnung selbst
und die Macht derer, die das Recht setzen, zu bekräftigen.
Feindlich verhält sich der Souverän gegenüber
jenen, die in radikaler Intention seine Rechtsordnung
und damit auch ihn grundsätzlich in Frage stellen.
Sie bekommen seine vernichtende Gewalt zu spüren.
»Rechtsetzung ist Machtsetzung und insofern ein
Akt von unmittelbarer Manifestation der Gewalt«,
schrieb Walter Benjamin. Das beinhaltet auch die Definition
dessen, was als Terrorismus zu gelten hat. Eine Person
der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu
verdächtigen, macht es möglich, sie und ihr
gesamtes Umfeld zu überwachen und auszuspionieren.
Am 21. Oktober beginnt in Halle der Prozess gegen Daniel
W., Marco H. und Carsten S. Am 25. Oktober wird in Magdeburg
eine bundesweite Demonstration für ihre Freilassung
stattfinden. »Die Demo soll zum einen ein deutliches
Signal für viele Linke in Magdeburg sein, die demotiviert
sind, weil ja in letzter Zeit auch vieles kaputt gegangen
ist«, sagt Markus Fröhlich mit Blick auf die
Räumung zweier Hausprojekte und die durchlebte Repression.
»Wir wollen damit aber auch außerhalb von
Magdeburg wahrgenommen werden und zeigen: Das ist ein
Angriff auf die Linke, und das kann sich überall
wiederholen.«
Naumburger Tageblatt, 29.11.2002
Linksterrorismus
SEK-Beamte nahmen zwei junge Männer fest
Waren Verdächtige an einem
Anschlag auf das LKA beteiligt?
VON Jan Wätzold
Magdeburg/Karlsruhe/MZ.
Beamte eines Sondereinsatzkommandos (SEK) haben in Magdeburg
zwei mutmaßliche Linksterroristen festgenommen.
Generalbundesanwalt Kay Nehm wirft den 21 und 23 Jahre
alten Männern unter anderem die Beteiligung an einem
Brandanschlag auf das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalts
vor. Bei der Aktion im März dieses Jahres war geringer
Sachschaden entstanden. Ein zweiter, damals unter einem
Auto des Bundesgrenzschutzes deponierter Brandsatz war
ebenfalls nahezu wirkungslos geblieben.
Laut einer am Freitagabend verbreiteten Erklärung
geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass die bereits
am Mittwoch festgenommenen Verdächtigen dem "Kommando
Freilassung aller politischen Gefangenen" angehören.
Abgesehen von den Brandanschlägen im Frühjahr,
ist die linksextremistische Gruppe bislang besonders durch
Flugblatt-Aktionen in Erscheinung getreten. Neben Magdeburg
gehören Quedlinburg und Berlin zum Aktionsfeld der
sich selbst als "Teil der neuen revolutionären
Bewegung" sehenden Gruppe. Ziel sei es unter anderem,
eine "militante Politik in den Köpfen der Bevölkerung
zu verankern."
Die emsige Öffentlichkeitsarbeit
der militanten Gruppe hat offenbar in erheblichem Maße
zu den Verhaftungen der beiden mutmaßlichen Mitglieder
beigetragen. Laut Informationen der MZ hat sich das "Kommando"
in einer Szene-Zeitschrift zu den Brandanschlägen
von Magdeburg bekannt. "Der Festnahme sind intensive
Ermittlungen innerhalb der militanten Szene vorausgegangen",
so Matthias Schuppe, Sprecher des Magdeburger Innenministeriums.
Bei Durchsuchungen von vier Objekten
wurden neben Computern, Disketten, und schriftlichen Unterlagen
auch diverse Gegenstände zum Bau von Spreng- und
Brandsätzen sichergestellt.
Mitteldeutsche
Zeitung, 16.02.05, 13:28h
Extremismus
Linksextremisten-Prozess
wird neu aufgerollt
Revision: Mann wegen der Beteilung an vier Brandstiftungen
erneut vor Gericht
Halle/Naumburg/dpa. Der so genannte Linksextremisten-Prozess
gegen zwei verurteilte Brandstifter muss vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Naumburg neu aufgerollt werden. Am 22. Februar verhandelt
das OLG zunächst gegen einen jungen Mann aus Magdeburg
im Justizzentrum Halle, teilte das OLG am Mittwoch mit.
Er war im Dezember 2003 vom OLG wegen der Beteilung an
vier Brandstiftungen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt
worden. Dagegen hatte er Revision beim Bundesgerichtshof
(BGH) eingelegt. Der Prozesstermin in zweiten Fall steht
noch nicht fest.
Im ersten Fall hatte der BGH die Sache
zur erneuten Entscheidung an das OLG zurückverwiesen.
In dem erneuten Verfahren sollen die Richter nun nochmals
über die Höhe der Strafe befinden. An der Verurteilung
wegen der Beteiligung an Brandstiftungen werde sich aber
nichts ändern. Aus Sicherheitsgründen verhandelt
das OLG nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum
Halle. Das Urteil wird noch für den selben Tag erwartet.
Ursprünglich mussten sich in dem
damaligen Prozess drei junge Männer aus Magdeburg
vor dem OLG verantworten. In der Anklageschrift des Generalbundesanwalts
Kay Nehm war ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung vorgeworfen worden. Dies wurde vom Gericht
später fallen gelassen. Das OLG ging davon aus, dass
sich die Vereinigung bereits im Mai 2002 und damit vor
der Festnahme der Angeklagten aufgelöst hatte.
Bei der Beweisaufnahme kamen die Richter
zu dem Schluss, dass zwei der Angeklagten an Brandstiftungen
in Magdeburg beteiligt waren. Dabei handelte es sich um
einen Brandanschlag auf eine Daimler Chrysler Niederlassung
am 21. August 2001, bei der zwei Autos ausgebrannt waren,
sowie einen Brandanschlag auf zwei Fahrzeuge der Deutschen
Telekom in der Nacht vom 17. zum 18. Februar 2002. Ferner
wurden ihnen zwei versuchte Brandanschläge gegen
das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA) vom 18.
März 2002 und gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes
(BGS) vorgeworfen.
In dem Urteil des OLG vom 16. Dezember
2003 wurde der zweite Angeklagte nach Jugendstrafrecht
zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der junge Mann legte dagegen
auch Revision beim BGH ein. Der Termin für diesen
erneuten Prozess, indem im Gegensatz zum Verfahren gegen
den ersten Angeklagten die Sache komplett neu verhandelt
werden müsse, stehe noch nicht fest. Der dritte Angeklagter
war damals frei gesprochen worden.
Leipziger Volkszeitung,
16.02.2005
Links-Extremisten Prozess wird in
Halle neu aufgrollt
Halle/Naumburg - Der so genannte Linksextremisten-Prozess
gegen zwei verurteilte Brandstifter muss vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Naumburg neu aufgerollt werden. Am 22. Februar verhandelt
das OLG zunächst gegen einen jungen Mann aus Magdeburg
im Justizzentrum Halle, teilte das OLG am Mittwoch mit.
Er war im Dezember 2003 vom OLG wegen der Beteilung an
vier Brandstiftungen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt
worden. Dagegen hatte er Revision beim Bundesgerichtshof
(BGH) eingelegt. Der Prozesstermin in zweiten Fall steht
noch nicht fest.
Im ersten Fall hatte der BGH die Sache
zur erneuten Entscheidung an das OLG zurückverwiesen.
In dem erneuten Verfahren sollen die Richter nun nochmals
über die Höhe der Strafe befinden. An der Verurteilung
wegen der Beteiligung an Brandstiftungen werde sich aber
nichts ändern. Aus Sicherheitsgründen verhandelt
das OLG nicht an seinem Sitz in Naumburg sondern im Justizzentrum
Halle. Das Urteil wird noch für den selben Tag erwartet.
Ursprünglich mussten sich in dem
damaligen Prozess drei junge Männer aus Magdeburg
vor dem OLG verantworten. In der Anklageschrift des Generalbundesanwalts
Kay Nehm war ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung vorgeworfen worden. Dies wurde vom Gericht
später fallen gelassen. Das OLG ging davon aus, dass
sich die Vereinigung bereits im Mai 2002 und damit vor
der Festnahme der Angeklagten aufgelöst hatte.
Bei der Beweisaufnahme kamen die Richter
zu dem Schluss, dass zwei der Angeklagten an Brandstiftungen
in Magdeburg beteiligt waren. Dabei handelte es sich um
einen Brandanschlag auf eine Daimler Chrysler Niederlassung
am 21. August 2001, bei der zwei Autos ausgebrannt waren,
sowie einen Brandanschlag auf zwei Fahrzeuge der Deutschen
Telekom in der Nacht vom 17. zum 18. Februar 2002. Ferner
wurden ihnen zwei versuchte Brandanschläge gegen
das Gebäude des Landeskriminalamtes (LKA) vom 18.
März 2002 und gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes
(BGS) vorgeworfen.
In dem Urteil des OLG vom 16. Dezember
2003 wurde der zweite Angeklagte nach Jugendstrafrecht
zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der junge Mann legte dagegen
auch Revision beim BGH ein. Der Termin für diesen
erneuten Prozess, indem im Gegensatz zum Verfahren gegen
den ersten Angeklagten die Sache komplett neu verhandelt
werden müsse, stehe noch nicht fest. Der dritte Angeklagter
war damals frei gesprochen worden.
anwalt.tv (dpa 22.02.05)
Gericht verhandelt über neues Strafmaß
im Linksextremisten-Prozess
Das Oberlandesgericht Naumburg soll heute
(Dienstag) im so genannten Linksextremisten-Prozess erneut
über das Strafmaß für einen jungen Mann
aus Magdeburg befinden. Er war im Dezember 2003 wegen
Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Ihm wurden mehrere Brandanschläge zur Last gelegt,
darunter auf ein Autohaus und Fahrzeuge der Deutschen
Telekom. Gegen das Urteil legte er Revision beim Bundesgerichtshof
(BGH) ein. Das Oberlandesgericht verhandelt aus Sicherheitsgründen
im Justizzentrum Halle.
Ursprünglich mussten sich in dem
damaligen Prozess vor gut einem Jahr drei junge Männer
aus Magdeburg verantworten. In der Anklageschrift des
Generalbundesanwalts Kay Nehm war ihnen Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen worden.
Dies wurde vom Gericht später fallen gelassen. Das
Oberlandesgericht ging davon aus, dass sich die Vereinigung
bereits im Mai 2002 und damit vor der Festnahme der Angeklagten
aufgelöst hatte. Der zweite Angeklagte wurde zu zwei
Jahren wegen Brandstiftung verurteilt. Dagegen legte er
auch Revision bei BGH ein. Dieses Verfahren steht noch
aus. Den dritten Angeklagten sprachen die Richter damals
frei.
Mitteldeutsche
Zeitung 22.02.05, 20:08h
Prozess
Linksextremist erneut verurteilt
Oberlandesgericht bestätigt Strafe von zweieinhalb
Jahren Haft
Halle/MZ/stk. Im Revisionsverfahren um
Terror-Anschläge einer linksextremistischen Gruppe
hat das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) einen 26-jährigen
Magdeburger wegen Brandstiftung erneut zu zweieinhalb
Jahren Haft verurteilt. Damit blieben die Richter bei
dem Strafmaß, das eine andere Kammer des OLG im
Dezember 2002 ausgesprochen hatte. Damals lautete einer
der Vorwürfe allerdings noch auf Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung.
Nachgewiesen worden war Marko H. und seinem
damaligen Mit-Angeklagten Daniel W. die Beteiligung an
vier Brandanschlägen unter anderem gegen ein Daimler-Chrysler-Autohaus
und die Deutsche Telekom. Als Mitglieder der Gruppe "Autonomer
Zusammenschluss Magdeburg" (AZMD) hatten die beiden
die Gewalttaten als "Teil des weltweiten Kampfes
gegen jede Art von Herrschaft" gesehen. Die so genannte
Elbe-RAF hatte Brandsätze aus Klebstoff und Benzin
benutzt, um den "Widerstand der Unterdrückten"
in die Metropolen zu tragen. Dabei war Sachschaden in
Höhe von rund 80000 Euro entstanden
Die Neuauflage des ersten Terror-Prozesses
im Land Sachsen-Anhalt wurde nötig, nachdem Marco
H. vor den Bundesgerichtshof gezogen war. Während
der gestrigen Verhandlung sicherte ein Großaufgebot
der Polizei das Justizzentrum in Halle weiträumig
ab. Vor dem Gericht demonstrierten Freunde und politische
Sympathisanten des Angeklagten, der derzeit eine Ausbildung
absolviert und angab, verlobt zu sein und heiraten zu
wollen. Handgreifliche Auseinandersetzung im Gerichtssaal,
wie sie noch im ersten Prozess geschehen waren, blieben
aus. Die Anwälte von Marko H. kündigten erneut
Revision an.
Mitteldeutsche Zeitung / Naumburger
Tageblatt, 01.04.05, 13:36h
Linksextremisten-Prozess
wird komplett neu aufgerollt
Bundesgerichtshof hatte Urteil
nach Revision in vollem Umfang aufgehoben
Naumburg/Halle/dpa. Vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Naumburg wird am Dienstag der so genannte Linksextremisten-Prozess
gegen einen verurteilten Brandstifter komplett neu aufgerollt.
Aus Sicherheitsgründen wird im Justizzentrum Halle
verhandelt, teilte das OLG am Freitag mit. Der junge Mann
aus Magdeburg war am 16. Dezember 2003 wegen Brandstiftung
vom OLG nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft verurteilt
worden. Dagegen legte er Revision beim Bundesgerichtshof
(BGH) ein, der das Urteil in vollem Umfang aufhob.
In einem ersten Revisionsprozess, bei
dem es allein um die Höhe des Strafmaßes ging,
hatte das OLG am 22. Februar dieses Jahres einen 26-Jährigen
Magdeburger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der
2. Strafsenat entsprach damit dem Strafmaß des ersten
Urteils vom Dezember 2003. Bei dem damaligen Prozess mussten
sich insgesamt drei junge Männer aus Magdeburg vor
dem OLG verantworten.
In der Anklageschrift des Generalbundesanwalts
Kay Nehm war ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung vorgeworfen worden. Dies wurde vom Gericht
später fallen gelassen. Das OLG ging davon aus, dass
sich die Vereinigung bereits im Mai 2002 und damit vor
der Festnahme der Angeklagten aufgelöst hatte.
Während ein Angeklagter damals freigesprochen
wurde, wurden die beiden anderen jungen Männer wegen
Brandstiftung zu zweieinhalb und zwei Jahren verurteilt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie 2001 und
2002 an mehreren Brandanschlägen in Magdeburg beteiligt
waren. Dazu gehörten eine DaimlerChrysler-Niederlassung,
Fahrzeuge der Deutschen Telekom und des Bundesgrenzschutzes
(BGS) sowie gegen das Landeskriminalamt (LKA).
Das OLG hat für den zweiten Revisionsprozess
vorerst bis zum 28. Juni acht weitere Verhandlungstermine
anberaumt.
MDR, 06.04.2005,
02:07
Sachsen-Anhalt
"Linksextremisten-Prozess"
erneut aufgerollt
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg
hat der Revisionsprozess um einen bereits verurteilten
Brandstifter begonnen. Der so genannte Linksextremisten-Prozess
wird aus Sicherheitsgründen im Justizzentrum Halle
verhandelt.
Der junge Mann aus Magdeburg war am 16.
Dezember 2003 wegen Brandstiftung vom OLG nach Jugendstrafrecht
zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen legte er
Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein, der das Urteil
in vollem Umfang aufhob.
Gericht: Keine terroristische Vereinigung
In einem ersten Revisionsprozess gegen einen mitangeklagten
26-jährigen Magdeburger wurde dieser im Februar vom
OLG zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Bei dem damaligen
Prozess mussten sich insgesamt drei junge Männer
aus Magdeburg vor Gericht verantworten.
In der Anklageschrift des Generalbundesanwalts
Kay Nehm war ihnen Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung vorgeworfen worden. Dies wurde vom Gericht
später fallen gelassen. Das OLG ging davon aus, dass
sich die Vereinigung bereits im Mai 2002 und damit vor
der Festnahme der Angeklagten aufgelöst hatte.
Einmal Freispruch, zweimal Haftstrafen
Während ein Angeklagter damals freigesprochen wurde,
wurden die beiden anderen jungen Männer wegen Brandstiftung
zu zweieinhalb und zwei Jahren verurteilt. Die Richter
sahen es als erwiesen an, dass sie 2001 und 2002 an mehreren
Brandanschlägen in Magdeburg beteiligt waren. Dazu
gehörten eine DaimlerChrysler-Niederlassung, Fahrzeuge
der Deutschen Telekom und des Bundesgrenzschutzes (BGS)
sowie gegen das Landeskriminalamt (LKA).
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