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Ein Beitrag zum Aufruf "27. Juni 1993 - 10 Jahre
nach dem Tod von Wolfgang Grams. Glaubt den Lügen
der Mörder nicht! Kein Vergeben - Kein Vergessen!
Gemeinsam den Kampf um Befreiung organisieren!"
von der militanten gruppe (mg)
Wir wollen als militante gruppe (mg) auf
einen Aufruftext zum 10. Jahrestag der staatlichen Hinrichtung
von Wolfgang Grams und der Festnahme von Birgit Hogefeld,
der von Libertad! und der Autonomen Antifa (M) verfaßt
wurde, mit einem eigenen Beitrag reagieren. Wir unterstützen
mit diesem Beitrag die von den aufrufenden Gruppen geforderte
"verbindliche Diskussion" einzugehen und "praktische
Aktionsformen" zu erarbeiten.
Dieser Aufruf ist in einigen relevanten Publikationen
der radikalen Linken (vgl. Interim Nr. 569, 3.4.03, Angehörigen
Info Nr. 271, 14.4.03, Rote Hilfe Zeitung 2/2003) erschienen,
aber bisher ohne schriftliche Erwiderung geblieben. Allerdings
haben die InitiatorInnen sowie einige andere Gruppen Anfang/Mitte
Juni einen zweiten Aufruf herausgegeben, der grundsätzlich
auf dem ersten aufbaut, wobei einige inhaltliche Ergänzungen
bzw. Weglassungen vorgenommen wurden (vgl. Angehörigen
Info Nr. 273, 10.6.03).
Wir werden uns schwerpunktmäßig auf den ersten
Aufruf konzentrieren, da der von uns verfaßte Beitrag
bereits vor der Kenntnis des zweiten in weiten Teilen
diskutiert und formuliert war und Aspekte enthält,
die sich nicht unmittelbar und ausschließlich aus
dem ersten Aufruf ergeben, sondern Ergebnis unserer Diskussion
um diesen waren. Wir werden kenntlich machen, wenn wir
uns explizit auf Passagen im zweiten Aufruftext beziehen.
Insgesamt sehen wir im zweiten Aufruf in mehreren Punkten
mehr politische Übereinstimmung als im ersten.
Diese von Euch ergriffene Initiative betrachten
wir als einen weiteren Baustein einer umfassenden Debatte
um Fragen des revolutionären Kampfes auf einer sozialrevolutionären
und antiimperialistischen kommunistischen Grundlage in
der BRD. Hierin sehen wir auch eine Möglichkeit,
daß sich verschiedene (Teil-)Diskussionen um Ausgangsbedingungen
und Voraussetzungen einer militanten und potentiell bewaffneten
Politik inhaltlich ergänzen und gegenseitig stärken
(vgl. Militanzdebatte unter www.geocities.com/militanzdebatte).
Dabei kann aus dieser Initiative ein interessantes (Diskussions-)Projekt
erwachsen, wenn sie sich einem offenen Forum entwickelt,
in das sich Personen und Gruppen einbringen, die unterschiedlich
organisiert sind (offen/öffentlich oder klandestin
agierende Struktur).
Wir denken, daß unsere "Diskussionskultur"
auch deswegen viele Defizite aufweist, weil solche Initiativen
zu selten (und wenn doch einmal, zu unverbindlich) als
kollektive Notwendigkeit der revolutionären Linken
angesehen werden. Wir haben beschlossen, uns als ein klandestiner
Zusammenhang zukünftig regelmäßiger in
solche Diskussionen einzuschalten, um in diesen Austauschprozessen
neben den eigenen politischen Anschauungen deutlich zu
machen, daß militante und potentiell bewaffnete
Strukturen keine von der übrigen Linken bzw. gesamtgesellschaftlichen
Konflikten abgekoppelte Sphäre sind.
Der Aufhänger der vorgeschlagenen Initiative von
Libertad! und der Autonomen Antifa (M), der 10. Jahrestag
der Ermordung von Wolfgang Grams, ist nicht so stark im
öffentlichen Bewußtsein verankert wie bspw.
die Todesnacht von Stammheim. Dennoch ist der "Komplex
Bad Kleinen" für die (revolutionäre) Linke
aus mehreren Gründen bedeutsam: Die staatliche Killfahndung,
die 1972 mit der Erschießung von Petra Schelm ihren
"neuzeitlichen" Ausgang nahm, setzte sich unvermindert
fort und war, wie sich 1999 bei dem Mord an Horst Ludwig
Meyer zeigte, noch nicht an ihr Ende gekommen. Wolfgang
Grams und Birgit Hogefeld stehen beispielhaft dafür,
daß man sich einer Killfahndungs-/Festnahmesituation
nicht widerstandslos ergibt, sondern sich dieser bewaffnet
zu entziehen versucht. "Bad Kleinen" fiel in
den Zeitraum der begonnenen und von Teilen der revolutionären
(Rest-) Linken vehement kritisierten "Deeskalationsphase"
der RAF, die mit den Papieren vom April und August 1992
("Aufbau einer sozialen Gegenmacht von unten")
begründet wurde und den schleichenden Selbstauflösungsprozeß
markiert, der lediglich durch den überaus erfolgreichen
Sprengstoffanschlag auf den damaligen Knastneubau in Weiterstadt
zeitweilig unterbrochen schien.
In diesem von uns diskutierten Aufruftext
sind verschiedene direkt formulierte bzw. unterschwellig
transportierte Aspekte enthalten, die weit über den
Anlaß der Initiative hinausreichen und zu einer
mehrschichtig angelegten Auseinandersetzung zum Thema
des gemeinsam organisierten Kampfes um Befreiung einladen.
Der Aufruf gliedert sich in fünf Abschnitte, von
denen sich drei im engeren Sinne mit Repression und deren
Bekämpfung unsererseits befassen ("Wolfgang
Grams (...) hingerichtet!", "Freiheit für
die politischen Gefangenen!", "Weg mit den Paragrafen
129,a,b!"). Die beiden anderen Abschnitte drehen
ich um die Geschichte des bewaffneten Kampfes und die
herrschende sowie "pop-kulturelle" Auslegung
derselben ("Gegen das Vergessen!", "Die
bewaffnet Kämpfenden waren keine Popstars!").
Wir werden aus diesem Aufruf einige der "skizzierten
politischen Aufgabenstellungen" herausfiltern, von
denen wir annehmen, daß sie einer inhaltlichen Ausarbeitung
und weitgehenden Klärung unseren Strukturen bedürfen.
Dabei werden wir Differenzierungen, die unserer Ansicht
nach im zweiten Aufruf vorgenommen wurden, zwischenschalten.
Wir wollen unseren Beitrag nicht als Kritikpapier verstanden
wissen, das sich an einzelnen Formulierungen des Aufrufes
abarbeitet, nur um eine "Gegenposition" vorzubringen,
sondern als einen weiterführenden Text, der den inhaltlichen
Rahmen des Aufrufes überschreitet und dem sich ergänzende
Gedankengänge und Handlungsstränge anderer Gruppen
oder Personen anschließen können.
Wir denken, daß unser Debattenbeitrag genug (provokante)
Überlegungen und Ansatzpunkte enthält, die eine
zustimmende oder ablehnende Kritik auslösen können.
1.) "Die Frage nach dem Verhältnis
zu den politischen Gefangenen muß sich die Links
stellen."
Trotz unterschiedlicher "konjunktureller
Bedingungen" (Bewegungshochs und -tiefs) war und
ist die Bedeutung der politischen Gefangenen in der (revolutionären)
Linken überproportional groß. In der Regel
finden sich bei entsprechenden Repressionsvorfällen
immer kampagnenartig Leute zusammen, die die materielle
und politische Solidarität zu organisieren versuchen.
Das halten wir unter den aktuellen desolaten Bedingungen
für nicht eben selbstverständlich, auch wenn
die aufgebrachten Kapazitäten nicht ausreichend sind,
um unsere Gefangenen vor dem staatlichen Tribunal und
der folgenden (jahrelangen) Einknastung sowie den Auswirkungen
der weißen und (möglicherweise wieder verstärkt
praktizierten) roten Folter zu bewahren. Vielleicht ergibt
sich die Virulenz der Gefangenenfrage für politische
AktivistInnen draußen aus der einfachen Tatsache,
daß sie politische Gefangene in spe sind. Knast
und Gefangenenschaft gehören zwar nicht zwangsläufig,
wohl aber potentiell zu einer "revolutionären
Biografie".
Wir stimmen Euch allerdings insgesamt zu, wenn Ihr im
zweiten Aufruf schreibt, daß "die deutsche
Linke offenbar seit langer Zeit nicht mehr die Kraft (hat),
durch öffentlichen Druck eine Verbesserung der Situation
der politischen Gefangenen durchzusetzen."
Auch wenn diese mangelnde Durchsetzungskraft,
auf deren mögliche Gründe wir gleich zu sprechen
kommen werden, zu konstatieren ist, politisierte, mobilisierte
und polarisierte die Gefangenenfrage oft in Bezug auf
anstehende politische Prozesse oder die Folter einschließenden
Haftbedingungen. Gerade (aber nicht nur) für die
Militanten draußen waren die Gefangenen drinnen
immer ein Bezugspunkt; klandestine Aktionen, die die Gefangenensituation
gesellschaftlich thematisieren sollten, Befreiungsaktionen
und Entführungen, um Gefangene auszutauschen gehör(t)en
zum Repertoire der Aktiven außerhalb der Knastmauern.
Die Gefangenen selbst sorgten mit ihren Widerstandsformen
gegen das Knastregime immer wieder dafür, dass die
Gefangenenfrage und die Haftbedingungen auf die politische
Tagesordnung kamen. Dabei bildeten die 10 kollektiven
Hungerstreiks der Gefangenen aus der RAF und des antiimperialistischen
Widerstandes die Höhepunkte der Mobilisierung innerhalb
und außerhalb der Gefängnistore. In den 70er
Jahren wurde die Politik der Hungerstreiks aufgrund der
Beteiligung der Angehörigen der Bewegung 2. Juni
bzw. vereinzelten sozialen Gefangenen, von denen sich
auch bis zum bisher letzten kollektiven Hungerstreik 1989
immer wieder welche beteiligten, breiter getragen. Noch
während dieses 10. kollektiven Hungerstreiks 1989
gelang es eine relativ breite gesellschaftliche Diskussion
um die Isolationsfolter und die Zusammenlegung der Gefangenen
loszutreten. Nach diesem Hungerstreik sind von politischen
Gefangenen nur Einzelinitiativen bekannt (Helmut Pohl,
Rainer Dittrich) oder aber z.T. kollektive Hungerstreikaktionen
von türkischen der kurdischen Gefangenen. Wir können
ohne Zweifel festhalten, daß in den vergangenen
Jahren nicht politische Gefangene den Widerstand gegen
das Knastregime getragen haben, sondern Abschiebehäftlinge
wie unlängst über Wochen im Abschiebknast Berlin-Grünau.
Wir müssen selbstkritisch eingestehen, daß
wir diese Veränderung der Situation seit Mitte der
90er Jahre noch nicht vollständig als Gruppe erfaßt
haben.
Wir denken, daß die Kette von Niederlagen
bezüglich der Gefangenenfrage (abgebrochene Hungerstreiks,
Ermordungen im Knast u.a. durch Zwangsernährung,
gescheiterte Anschläge wie im Fall der versuchten
Sprengung des Grünauer Knastes durch das K.O.M.I.T.E.E.)
maßgeblich an der erforderlichen "Durchsetzungskraft"
genagt hat und mitursächlich für ein Abnehmen
der kämpferischen Solidarität mit den politischen
Gefangenen ist. Die wenigen erfolgreich verlaufenen Aktionen
wie die Befreiung von Gefangenen aus dem Knast Berlin-Moabit
durch die Bewegung 2. Juni von 1975 werden durch die "Negativ-Serie"
der Jahrzehnte danach überlagert.
Es fehlt bisher eine Reflexion und Analyse der Ausgangsbedingungen,
Verläufe und Ergebnisse von Gefangenenkämpfen
sowie der Solidarität draußen der vergangenen
Jahrzehnte. Um unser "Verhältnis zu den politischen
Gefangenen" (neu) zu klären, erscheint uns eine
solche Arbeit notwendig, um nicht bei zukünftigen
Knastkämpfen diese "Negativ-Serie" durch
fortgesetzte Niederlagen zu bestätigen.
In dem Aufruftext bzw. in den Zeilen von
uns operieren wir fast selbstverständlich mit dem
Begriff "politische Gefangene", ohne diesen
vermutlich exakt definieren und von anderen Gefangenengruppen
abgrenzen zu können. Wir erlauben uns an dieser Stelle
eine verwirrende Liste von Bezeichnungen anzuführen,
die das "Phänomen Gefangene/r" begrifflich
zu fassen suchen: "politische Gefangene", revolutionäre
Gefangene", "linke politische Gefangene",
"politische revolutionäre Gefangene", "proletarische
Gefangene", "proletarische revolutionäre
Gefangene", "Kriegsgefangene", "Gefangene
aus dem militanten Widerstand", "Gefangene aus
dem antiimperialistischen Widerstand", "Paragraf
129a-Gefangene", "soziale und politische Gefangene",
"kurdische politische Gefangene", "Abschiebehäftlinge"
oder einfach nur "Gefangene". Alle diese Bezeichnungen
haben wir in der Literatur gefunden, nichts ist von unserer
Seite hinzugefügt worden.
Wir stehen vor einem definitorischen Wirrwarr, wem wir
uns dem "Phänomen Gefangene/r" nähern
wollen. Der "Markt der Möglichkeiten" scheint
unbegrenzt zu sein; unserer Solidaritätsarbeit mit
den Gefangenen ist das nicht unbedingt zuträglich.
Wer/Welche wagt sich vor dem Hintergrund der diversen
Bezeichnungen an eine Definition dessen, was wir (unreflektiert)
als "politische Gefangene" bezeichnen? Wir können
erst ein "Verhältnis zu den politischen Gefangenen"
entwickeln, wenn wir auch in etwa wissen, was wir damit
meinen. Es lassen sich einige der Bezeichnungen herleiten
wie der Kampf um den Status als "Kriegsgefangene",
den bspw. die republikanische Bewegung in Irland gegen
den britischen Kolonialismus durchgefochten hat. Andere
Titulierungen resultieren aus dem Anklageparagrafen (z.B.
129a) oder ethnischen bzw. klassenspezifischen Zuordnungen
(z.B. kurdisch bzw. proletarisch). Haben wir den Begriff
"politische Gefangene" in der Regel als Sammelbegriff
für alle Formen von Gefangenenschaft benutzt? Offensichtlich
nicht, denn oft wird zwischen "politischen"
und "sozialen Gefangenen" unterschieden. Seit
einigen Jahren ist vermehrt eine begriffliche Abgrenzung
zu "nationalen politischen Gefangenen" zu finden,
in dem die Präzisierung "linke..." vorgesetzt
wird. In anarchistischen Kreisen wird die Trennung von
"sozialen" und "politischen Gefangenen"
abgelehnt, da das Knastsystem per se eine politische Disziplinierungsinstitution
ist.
Auch wenn wir in die Historie gehen, können wir keine
eindeutige Bezeichnung ausmachen. In den Reihen der Roten
Hilfe Deutschlands (RHD) bzw. dem weltweiten Dachverband
Internationale Rote Hilfe (IRH) sind sowohl Bezeichnungen
bekannt, die die proletarische Klassenzugehörigkeit
dokumentieren sollen als auch die Titel "politische
Gefangene" oder "revolutionäre Gefangene"
bzw. deren begriffliche Kombination "politische revolutionäre
Gefangene" zu finden. Der Blick ins Ausland gibt
auch nicht mehr Aufschluß hinsichtlich einer Definitionshilfe.
Im spanischsprachigen Raum ist übersetzt die Bezeichnung
"politische Gefangene" üblich, während
in der Türkei und Kurdistan in der Regel von "revolutionären
Gefangenen" gesprochen wird.
Uns fällt es schwer, zu einer politisch zufriedenstellenden
Definition zu kommen, die allen an dieser Stelle problematisierten
Aspekten Rechnung trägt. Wir halten nichts davon,
von einem "Gewohnheitsrecht" Gebrauch zu machen
und einfach bei dem eingeübten Begriff "politische
Gefangene" stehen zu bleiben. Am ehesten beinhaltet
die Bezeichnung "revolutionäre Gefangene"
den politischen Zweck des eigenen politischen Agierens,
d.h. an einem Umwälzungsprozeß der herrschenden
Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnisse
aktiv teilzuhaben. Allerdings ist uns bewußt, daß
hier im Detail ebenso viele definitorische Mängel
lauern: vom begrifflichen Ursprung der "Revolution",
über die Funktionalisierbarkeit durch Nazis ("national-revolutionär")
bis dem Punkt, daß man sich mit dieser Bezeichnung
zu bestimmten inkriminierten Mitteln und Methoden (evtl.
vor einem Urteilsspruch) bekennt, da man als "RevolutionärIn"
für eine strafrechtlich relevante Politik steht.
Die Bezeichnung "Gefangene aus dem militanten Widerstand"
würde unserem Ansatz entsprechen, die Politik militanter
Gruppenzusammenhänge als eigenständigen Faktor
im Rahmen eines widerstandsebenenübergreifenden Netzwerkes
zu etablieren. Hier wie bei jeder anderen Titulierung
ist es von taktischer Bedeutung, wann man sich als Gefangene/r
zu einer bestimmten Politikform oder Gruppierung bekennt,
bzw. wie lange man es bspw. bei der politisch unspezifischen
Kategorie "Paragraf 129/a/b-Gefangene/r" beläßt,
die zunächst einmal nur den Inhaftierungs- und eventuellen
Verurteilungsgrund in Paragrafenform darstellt. Darüber
herrscht in unseren Strukturen spätestens nach der
faktischen Auflösung des RAF-Gefangenenkollektivs
im Herbst 1993 keinerlei Klarheit mehr. In diesem gesamten
Zeitraum der Kinkel-/KGT-Initiative, der Spaltung des
RAF-Kollektivs und letztlich der Killfahndung von Bad
Kleinen versiegte die letzte größere Debatte
um die Gefangenenfrage und die (Selbst-)Reduzierung der
RAF als "Befreit-die-Guerilla-Guerilla".
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir können mit keiner eindeutigen
Definition (außer einigen weiter unten stehenden
oberflächlichen Kriterien) aufwarten, auch deshalb
nicht, weil es eben in den Strukturen der (revolutionären)
Linken in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, sich
darüber argumentativ und verbindlich auszutauschen.
Wir können lediglich dafür politisch arbeiten,
daß sich innerhalb des anvisierten Diskussions-
und Kampfprozesses ein Umgang mit dieser Thematik herauskristallisiert.
Das Anreißen dieser Aspekte kann nur ein Anfang
sein.
Die Aussage "Freiheit für die
politischen Gefangenen!" gehört zum Allgemeingut
der linksradikalen Zielvorstellungen und wird von uns
vom Prinzip her nicht relativiert. Allerdings ergeben
sich aus dem eben diskutierten definitorischen Schwierigkeiten
einige Punkte, die wir aufwerfen wollen, denn diese Aussage
verdeckt, daß die Gefangenen aus unterschiedlichen
Organisationen und Bewegungen mit jeweils verschiedenen
ideologischen und polit-historischen Hintergründen
kommen. Des weiteren agieren die Gefangenen bzw. -kollektive
bei entsprechenden Anlässen (ideologisch begründet)
z.T. sehr unterschiedlich (z.B. bei Widerstandsformen
innerhalb des Knastes wie Hungerstreike). Ein weiteres
Problem kann sich einstellen, wenn die Organisationen
draußen einschneidende politisch-ideologische Veränderungen
vornehmen, die Rückwirkungen auf die Gefangenen haben.
Setzten wir voraus, daß wir unter der Bezeichnung
"politische Gefangene" Personen verstehen, die
vor der Inhaftierung außerhalb der Knastmauern gegen
die Grundwidersprüche der herrschenden Gesellschaftsformation
(Kapitalismus, Patriarchat, Rassismus und Imperialismus)
mit unterschiedlichen Mitteln und Methoden für eine
ausbeutungs- und klassenlose sowie unterdrückungsfreie
Welt gekämpft haben. Der anzustrebene gesellschaftliche
Zustand wird als Sozialismus (oft im Kontext antikolonialer
Befreiungskämpfe üblich) bzw. als Kommunismus
oder Anarchismus (in all ihren Facetten) bezeichnet. Darüber
hinaus verstehen sich die Inhaftierten als "revolutionäre
Subjekte" und agieren in ihren Kollektiven (falls
sie existieren) gegen das alltäglichen Knastregime.
Wenn diese Kriterien eine/n "politische/n Gefangene/n"
kennzeichnen, dann ist der Wegfall derselben gleichbedeutend
mit dem "Selbst-Entzug" des Titels "politische/r
Gefangene/r."
Wir wollen unsere These weiter zuspitzen: Ihr nennt in
Eurem Aufruf eine ganze Reihe von politischen Gefangenen,
von den einsitzenden Genossinnen der ehemaligen RAF über
kurdische Linke bis zu den Magdeburgern. Diese von Euch
aufgezählten Gefangenen werden alle unterschiedslos
unter die Parole "Freiheit für die politischen
Gefangenen!" summiert. Wenn wir die oben formulierten
Kriterien als "Maßstab" nehmen, werden
wir einige Fragezeichen setzen müssen. Wenn unter
dem undefinierten Sammelbegriff "kurdische Linke"
in erster Linie (bzw. auch AnhängerInnen) des Imrali-Kurses
Öcalans zusammengefaßt sein sollten, dann -
wir drücken es sehr vorsichtig aus - überdehnen
wir den Kriterienrahmen für politische Gefangene
doch sehr. Wir wollen uns gar nicht bei inhaftierten PKK-/KADEK-Anhängern
der Linie Öcalans aufhalten. Ähnliche Fragezeichen
kommen auf, wenn wir die Prozeßerklärungen
von Birgit Hogefeld studieren. Sie erklärt dort explizit,
daß sie mit dem "Projekt RAF" nichts mehr
zu tun hat und fordert im selben Atemzug dessen Selbstauflösung.
Wir sehen uns innerhalb der Gefangenenfrage
von Beginn an damit konfrontiert, daß ein nicht
geringer Prozentsatz von Gefangenen (ohne das hier genau
beziffern zu können) vor Prozeßbeginn, während
des Prozesses, während der Haftzeit oder nach der
Entlassung den revolutionären Kampf auf unterschiedliche
Art und Weise denunziert (von der persönlichen Distanzierung
bis zur offenen Kollaboration). Worin liegen die Ursachen?
Es ist sicherlich ein Bündel von Ursachen zu untersuchen.
Fehlende ideologische Standfestigkeit, gruppeninterne
Dynamiken, eine falsche Rekrutierungspraxis, veränderte
sozio-ökonomische Bedingungen und Zeitgeistströmungen
mögen alle ihren Anteil an den Distanzierungen gegenüber
dem revolutionären Kampf haben.
Wir sehen uns außerstande mehr als diese Denkanstöße
zu geben. Dennoch glauben wir, wenn wir versuchen, Gründe
für die konstatierte mangelnde "Durchsetzungskraft"
in der Gefangenenfrage auszumachen, daß wir nicht
an diesen Problempunkten achselzuckend vorbeigehen können.
Gerade in bewegungsarmen Zeiten wiegen Kapitulationen
hinter den Knastmauern doppelt so schwer als in Phasen
des allgemeinen politischen Aufschwungs. D.h., daß
potentiellen Gefangenen heutzutage ein sehr hohes Maß
an Verantwortung zu kommt, da eine politische, ideologische
und moralische Aufgabe im Knast ungleich demobilisierender
wirken muß als in Zeiten, wo dieses aufgrund des
"Geschichtsoptimismus" und der weltweit auf
dem Vormarsch befindlichen Befreiungskämpfe leichter
zu kompensieren war.
Um unser "Verhältnis zu den
politischen Gefangenen" zu bestimmen, gehört
auch das Eingeständnis, daß wir der Formel
"Freiheit für die politischen Gefangenen!"
neben den eben problematisierten Aspekten aus ganz objektiven
nicht gerecht werden können. Es ist aufgrund unserer
begrenzten Kapazitäten nicht möglich, unsere
Solidarität sozusagen gleichmäßig zu verteilen.
Es ist grundsätzlich so gewesen, daß eine Konzentrierung
der aktiven Gefangenensolidarisierung nach bestimmten
Kriterien (Prozeßbeginn, Hungerstreik, ideologische
Nähe etc.) erfolgte.
Vor diesem Hintergrund plädieren wir ausdrücklich
für eine Kampagnenfokussierung auf die drei Magdeburger
Genossen, denen vorgeworfen wird, Angehörige des
"kommandos "freilassung aller politischen Gefangenen""
zu sein. Die Aktualität und Brisanz (Anklageschrift
und baldiger Prozeß, fortgesetzte z.T. bundesweite
Razzien) dieses "Falles" sowie der Kriminalisierungsversuch
gegenüber Strukturen, die sich vermeintlich an der
Militanzdebatte beteiligen, legt eine Kräftekonzentration
unserer Ansicht nach nahe. Vielleicht gelingt es uns,
diesen aktuellen massiv vorgetragenen BAW-/BKA-Angriff
so öffentlich zu thematisieren und politisch zu attackieren,
daß er nicht reibungslos über die Bühne
gehen kann und wir gestärkt aus dieser Konfrontation
mit dem Apparat hervorgehen.
Dabei würden wir der Position, die im Aufruftext
vertreten wird, wonach "offensive Schritte der Linken"
ohne die Diskussion nach dem Verhältnis der Linken
zu den politischen Gefangenen "nicht zu verantworten
(sind)", entgegentreten. Das ist eine recht mechanische
Herangehensweise an Fragen der Mobilisierung und politischen
Intervention. Die Situation von politischen Gefangenen
wurde in der Linken und in einem späteren Stadium
gesamtgesellschaftlich immer dann virulent, wenn Aktionen
draußen und der Gefangenenwiderstand drinnen in
einer Wechselwirkung zueinander standen und sich gegenseitig
stärkten. Es läßt sich keine klinische
Abfolge von einer vorangestellten Klärung des Verhältnisses
zu politischen Gefangenen und anschließenden "offensiven
Schritten" in Form von militanten der bewaffneten
Aktionen als Plan aufstellen. Hinsichtlich der "Magdeburger"
hätten wir eine sehr gute Möglichkeit der Verknüpfung
der Gefangenenfrage und der inkriminierten Militanzdebatte,
die eine perspektivische Diskussion um klandestine Organisierungsprojekte
vorsieht und bereits jetzt praktisch vorantreibt.
Wichtig ist dabei auch, daß wir uns in der Thematisierung
der Gefangenenfrage (hier speziell bezüglich der
Magdeburger) nicht auf die Ebene des formal-juristischen
und im Endeffekt entpolitisierten Schlagabtausches zwischen
vermeintlichen Militanten und den VertreterInnen des "liberalen
Rechtsstaates" einlassen. Generell betrachten wir
Gefangene und ihre Organisationen draußen als politische
AkteurInnen, die eine Konzeption einer revolutionären
Umgestaltung der gesamtgesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisse
als Ziel haben. Die Gefangenenfrage kann nicht vom Klassen-
und Befreiungskampf abgekoppelt werden, sie ist davon
unmittelbarer Teil. In diesem Zusammenhang sind wir wie
Ihr der Auffassung, daß, "wenn es die Absicht
des Staates ist, politische Ansätze wegzusperren,
dann ist es die Aufgabe der Linken, die Auseinandersetzung
gerade um diese Politik zu suchen" (Zitat aus dem
zweiten Aufruftext).
Nach diesen vielen problematischen Aspekten
wollen wir auf einen vorteilhaften Umstand zu sprechen
kommen. Trotz der aufgeführten miserablen Ausgangsbedingungen
für eine erfolgversprechende Solidaritätspolitik
mit den Gefangenen verfügen die aktuell (militant)
Aktiven (theoretisch) über ein ungleich großes
Wissen über Repression, Gefangenschaft, Knastkampf,
das keine Generation vor ihnen haben konnte. Dieser reichhaltige
Erfahrungsschatz sollte eingehend analysiert werden, damit
wir den langen "Negativ-Trend" in der Gefangenenfrage
umkehren können und zu Schlußfolgerungen gelangen,
die uns optimal auf eine potentielle Gefangenensituation
vorbereiten lassen. Auch hier wollen wir zwei Einschränkungen
nachschieben; zum einen bleibt "Knast" immer
bis dem Zeitpunkt ein Abstraktum bis hinter einem/einer
der Riegel ins Schloß fällt und zum anderen
müssen die Knasterfahrungen und Gefangenenkämpfe
im Bewußtsein wachgehalten werden. Wir müssen
ständig mit diesen angehäuften Erfahrungswerten
weiterarbeiten, damit das Wissen darum nicht versickert.
2.) "Die Forderung nach Abschaffung
dieser Paragrafen (gemeint sind die Paragrafen 129/a/b),
soll die Möglichkeit von Verfolgung von politischer
Gesinnung außerhalb bürgerlicher Rechtsgrundsätze,
die sich der Staat geschaffen hat und immer weiter ausbaut,
zum Thema machen."
Sich mit "bürgerlichen Rechtsgrundsätzen"
zu beschäftigen bzw. die Genese der Klassenjustiz
ergründen, um das generelle staatliche Verfolgungs-
und Zerschlagungsinteresse gegenüber der (revolutionären)
Linken zu benennen, ist sicherlich eine Voraussetzung
für das eigene politische Handeln.
Allerdings sollte man nicht, wie es die von uns zitierte
Aufrufpassage nahelegt, bei einem "Anklagen"
von vermeintlichen "Regelverstößen"
der bürgerlichen Justiz stehenbleiben. Wir halten
den möglicherweise in der öffentlichen Meinung
zu erzielenden propagandistischen Effekt, wenn wir von
unserer Seite aus "Gesetzesübertretungen"
des Staates skandalisieren, für politisch äußerst
fragwürdig.
Wir wollen zur Begründung unserer Aussage zunächst
eine chronologisch unvollständige Aufzählung
der bisherigen Repressionsgeschichte des NS-Nachfolgestaates
BRD vortragen: allgemeine KommunistInnenverfolgung seit
Beginn des "Kalten Krieges" (FDJ-/VVN-Verbot
1952, KPD-Verbot 1956 und anschließende Illegalisierung),
Wiederbewaffnung/Bundeswehrgründung 1956 als Ausdruck
der Re-Militarisierung/-Nazifizierung von Staat und Gesellschaft
und Frontstaatbildung gegenüber dem RGW, Aufbau der
geheimdienstlichen und bundespolizeilichen Institutionen
(Organisation Gehlen/BND, VS, BKA, MAD, "stay behind"/Gladio-Struktur),
Notstandsgesetzgebung 1968, seit 1972 Killfahndung (von
Petra Schelm bis Horst Ludwig Meyer), "Radikalen-Erlaß"
1972, Einführung der Paragrafen 129/a, 1976, institutionalierter
Heterosexismus (Paragraf 179) und aufkommender linker
Widerstand in den 70ern (z.B. Homosexuelle Aktion Westberlin),
Kontaktsperre-Gesetz 1977, Abschaffung des Asylrechts
1993 und folgende ausländerrechtliche Repressalien
wie die Einführung des beschleunigten Asylverfahrensgesetz,
seit den 90er Jahren (Teil-)Übertragung polizeilicher
Aufgaben an private "Sicherheitsdienstleister",
kleiner und großer Lauschangriff 1994/1998, DNA-Analyse/"Genetischer
Fingerabdruck" 1997, "Sicherheitspakete I. und
II." (Verschärfung des Vereinsgesetz, Paragraf
129b, biometrische Datenerfassung), "Neue Verteidigungspolitische
Richtlinien" (räumliche Entgrenzung der "Verteidigung"
der BRD, Einsatz im Innern).
Warum eine Aufzählung von uns allen mehr oder weniger
bekannten Marksteinen der Repressionsgeschichte der BRD?
Sie zeigt zum einen, das es seit der Gründung der
BRD einen kontinuierlichen Ausbau des Repressionsapparates
mit deutlichen Tendenzen seiner Verselbständigung
gibt ("Auf legalem Weg in einen Polizeistaat",
Roggan) und zum anderen dokumentiert sich hierdrin die
Systemimmanenz der Klassenjustiz.
Die bürgerliche Klassengesellschaft
hat sich seit ihrer Existenz als ein sehr elastischer
Organismus (gerade in Hinsicht auf Repression) gezeigt,
in dem eine große Bandbreite von Repressionsinstrumentarien
existiert, die je nach sozio-ökonomischer Situation
enger oder weiter gefaßt wird. Dementsprechend weit
können staatliche "Eingriffsrechte" gesetzlich
legalisiert und gesellschaftlich legitimiert sein. Falls
doch ein formales Verlassen der Normen des "liberalen
Rechtsstaates" festzustellen sein sollte, werden
diese einer ausgehebelt und lageentsprechend" angepasst.
Unter Umständen wird öffentlichkeitsberuhigender
Personalaustausch vorgenommen. Das kann wie im Fall "Bad
Kleinen" die für den justiziellen und innenpolitischen
Apparat verschmerzbaren Bauernopfer v. Stahl und Seiters
bedeuten.
Die "bürgerlichen Rechtsgrundsätze"
variieren u.a. deshalb, da seit der Ablösung der
feudalistischen Ordnung durch die kapitalistische Warengesellschaft
ein staatsphilosophischer und rechtspolitischer Disput
zwischen "liberalen" und "reaktionären"
Lehrmeinungen besteht. Dieser sich auf der Basis der Klassengesellschaft
abspielende Meinungsstreit der "Gelehrten",
der mit den historischen Figuren John Locke ("Wo
immer die Gewalt, die zur Regierung des Volkes ... in
irgendwelche Hände gelegt ist, für andere Zwecke
angewandt ... wird, ... entartet sie sofort zu Tyrannei
... und man darf Widerstand leisten") und Thomas
Hobbes ("Errichtung einer ... allgemeinen Gewalt
... bedeutet, daß jedermann ... den eigenen Willen
und das eigene Urteil unterwirft. Niemand hat die Freiheit,
dem staatlichen Schwert Widerstand zu leisten") in
Verbindung gebracht werden kann, findet seine häufiger
aktualisierte Fassung. Liberalen Aufbruchphasen ("Mehr
Demokratie wagen" nach 1968 primär als Kanalisierungsprojekt
des z.T. fundamentaloppositionellen Protestes angelegt)
folgen restaurative Schübe ("Terrorhysterie"
nach 1977). Aber egal, ob eine eher "liberale"
oder "reaktionäre" Administration am Werk
ist, es wurde in den Jahrzehnten der BRD-Existenz in dem
Bereich der Justiz unaufhörlich repressionstechnisch
auf- und ausgebaut. Daß dabei z.B. von einer Verlängerung
der "Kronzeugenregelung" momentan Abstand genommen
wird, ist kein "Gegen-Beweis", sondern Ausdruck
der erwähnten "Elastizität" des Apparates,
der sich aber jederzeit die Instrumente legal, d.h. auf
gesetzlicher Grundlage beschafft, die er meint für
die Aufrechterhaltung des kapitalistischen Verwertungssystems
zu benötigen.
Wir halten es für eine politisch hilflose Geste auf
vermeintliche "Verstöße" gegen einzelne
"bürgerliche Rechtsgrundsätze" aufmerksam
machen zu wollen, ohne den systemimmanenten Charakter
der Klassenjustiz aufzuzeigen bzw. diesen zu vernachlässigen.
Diese "Verstöße" oder "Tabubrüche"
haben die Funktion, noch nicht legalisierte und legitimierte
Repressionspraxen die gesetzliche Weihe zu geben. Ihr
führt im zweiten Aufruf hierfür das sehr prägnante
Beispiel "der Diskussion um die angedrohte Folter
der Frankfurter Polizei" an, die vor einigen Monaten
durch alle Gazetten ging.
Aufgrund des bisher Gesagten und hoffentlich Begründeten
ist uns der politische Sinn und die Realisierungschance
einer isolierten und punktuellen "Forderung nach
Abschaffung der Paragrafen 129/a/b" unklar. Mit dieser
Forderung wird ein Einzelaspekt aus dem Gesamtzusammenhang
Klassenjustiz (willkürlich) herausgegriffen und nicht
begreifbar gemacht, daß diese Paragrafen ihrer (herrschende)
Logik, sprich Funktionsbestimmung haben. Mehr noch: wenn
wir diese Gesellschaftsformation, in der wir politisch
agieren als antagonistisch qualifizieren, dann ist sie
es notwendigerweise und vor allem auf dem Gebiet der Justiz.
Diese Paragrafen sind kein "juristischer Ausrutscher",
sondern integraler Bestandteil dieser von uns bekämpften
staatlichen Ordnung.
Wir bleiben aber an dieser Metapher "juristischer
Ausrutscher" kleben, wenn wir mit der unreflektierten
Aufrechterhaltung dieser Forderung eine Opfermentalität
kultivieren und uns hilfesuchend an eine kaum lokalisierbare
linksliberale Zivilgesellschaftlichkeit wenden. Kampagnen
im Zusammenhang mit den "Anti-Terror-Paragrafen",
die stets als Teil einer staatspolitischen Gesinnungsjustiz
gebrandmarkt wurden, richteten sich in den letzten Jahrzehnten
in der Regel immer auch an linksliberale BündnispartnerInnen.
Diese Hinwendung zur Zivilgesellschaft und ihren (letzten)
VertreterInnen scheint im Aufruf zumindest im Subtext
auf. Damit verklären wir diese ZivilgesellschaftlerInnen
als das eigentlich "reine und aufrichtige Gewissen
des liberalen Rechtsstaates". Mit diesem werden "allumfassende
Menschenrechte" halluziniert, an denen die Angehörigen
der revolutionären Linken partizipieren müßten.
Auf der Basis einer kapitalistischen Gesellschaftsformation
bleiben "Menschenrechte" jedoch jede Sekunde
systemimmanent auf der Strecke.
Linksliberale Kräfte waren auch historisch,
seitdem Kommunistinnen Politik machen, nie ein Katalysator
für eine Emanzipation, die den Namen verdient. Ganz
im Gegenteil, sie haben ihre Rolle viel mehr im Kanalisieren
und Entpolitisieren (siehe zuletzt die Debatte um Grottians
l. Mai-Initiative in Berlin) von gesellschaftlichen Konflikten
gesehen und nicht darin, sie inhaltlich, praktisch und
organisatorisch zu revolutionieren. Wir kennen natürlich
die Motivation, die hinter der "Forderung nach Abschaffung
der Paragrafen 129/a/b" steckt. Für uns war
es eine gängige Formel, über die Thematisierung
eines Repressionsinstruments den Blick sukzessive auf
den Gesamtrahmen zu lenken und darüber einen Mobilisierungspunkt
zu setzen. Die linksliberalen Kräfte sollten als
propagandistische MultiplikatorInnen fungieren. Nicht
wenige mein(t)en sogar, wir könnten sie für
unsere weitergehenden Interessen instrumentalisieren.
Doch wir ignorieren dabei, daß sie in letzter Instanz
ApologetInnen der herrschenden Ordnung und deren gesellschaftskritische
Fassade sind. Ihre "Kritik" an den gesellschaftlichen
Zuständen bildet die staatlich tolerierte Grenze,
alles darüber hinaus wird mit strafrechtlichen Sanktionen
belegt. Ihre weichgespülte "Opposition"
dient dem Staat dazu, seinen vermeintlichen "Liberalitätsgrad"
gegenüber abweichenden politischen Meinungen zu dokumentieren.
Wir haben in den vergangenen Jahren und
Jahrzehnten eine sehr moralisch aufgeladene "Politik"
betrieben, wenn wir unser Wirken auf ein "Unrecht"
fokussierten und uns einen empörenden Aufschrei der
Zivilgesellschaft erhofften, der aber regelmäßig
ausblieb.
Dieser Aufschrei müßte allein deshalb ausbleiben,
weil die ZivilgesellschafterInnen zahlen- und einflußmäßig
völlig irrelevant sind und keine herausragenden (intellektuellen)
Köpfe wie in den 70er Jahren bspw. mit Heinrich Böll
haben. Außerdem fehlt eine weitere tragende Säule
aus den 70er/80er Jahren: die sozialistischen und kommunistischen
ProfessorInnen und RechtsanwältInnen wie Herbert
Marcuse, Jean Paul Satre oder Heinrich Hannover, Klaus
Croussaint.
Inwieweit wir in unseren Strukturen über den Hebel
speziell des Paragrafen 129, einen Mobilisierungs- und
Politisierungsprozess einleiten können, sehen wir
nur als potentiell realistisch an, wenn dies wie in Eurem
zweiten Aufruf in einem übergeordneten Kampf "stop
state-terrorism" eingebettet ist. D.h. auch, sich
von einer Bündnisanbiederei gen (fiktivem) Linksliberalismus
und Zivilgesellschaft zu verabschieden. Wir sollten unseren
politisch-ideologischen Horizont (wieder) dahingehend
erweitern, das wir in Fragen des Kampfes gegen die Klassenjustiz
einen Begriff davon haben, was als eine antagonistische
und revolutionäre Position definiert werden kann
und welche Position eine Preisgabe von Grundsätzen
zugunsten von trügerischen Augenblicks- und Teilerfolgen
bedeutet.
Einige haben, wie Ihr im zweiten Aufruf
ebenso sinngemäß erwähnt, eine Menge an
Illusionen nach dem Regierungsantritt von Rot/Grün
1998 in der Erwartung produziert, daß eine rechtspolitische
Liberalisierung Einzug halten würde. Es trat bekanntlich
das glatte Gegenteil ein.
Es ist der blanke Unsinn, wenn offen oder latent eine
Abschaffungsforderung hinsichtlich der Paragrafen 129/a/b
oder anderer Aspekte des Justizwesens (wie im Kontext
der sog. Kinkel-/KGT-Initiative 1992) appellativ an den
Staat bzw. seine (Parlaments-)RepräsentantInnen formuliert
wird.
Wieso sollten sie die staatlichen Institutionen durch
die Abschaffung essentieller Gesetzesbestimmungen in ihrer
Existenzbedingung selbst untergraben und uns, der radikalen
Linken, damit mehr Artikulations- und Gestaltungsraum
eröffnen? Wir gehen noch einen Schritt weiter: Wir
können es den AkteurInnen aus dem Staatsapparat nicht
vorwerfen, daß sie ihre historisch erkämpfte
bürgerliche Klassengesellschaft samt ihres Gewaltmonopols
vor ihren "TotengräberInnen" schützt.
Das ist doch nur allzu rational. Ebenso rational ist unser
antagonistischer Widerspruch zu diesen kapitalistischen,
patriarchialen, rassistischen und imperialistischen Ausbeutungs-
und Unterdrückungsverhältnissen bzw. unser Kampf
für den Kommunismus begründet. Die alt-neue,
aber deshalb nicht falsche Schlußfolgerung kann
nur lauten, daß eine substanzielle gesellschaftliche
Umwälzung nicht unterhalb der sozialen Revolution
zu haben sein wird. Um es auf eine etwas plakative klassenpolitische
Position herunterzubrechen: es handelt sich in dieser
Konfrontation um "ein Kampf Klasse gegen Klasse,
ein Kampf, der, auf seinen höchsten Ausdruck gebracht,
eine totale Revolution bedeutet" (Marx, K: Das Elend
der Philosophie).
Hiermit wollen wir auch ausdrücken,
daß Repression viele soziale und politische Seiten
und Motivationen kennt, daß sie nicht das zweifelhafte
"Exklusivmacht" der (revolutionären) Linken
ist, sondern tief ins Gesellschaftliche greift wie die
aktuellen Angriffe auf alle ehemals erkämpften sozialen
Standards zeigen. Wir wollen mit dieser Position ein Verständnis
befördern, wonach der revolutionäre Kampf gegen
die Klassenjustiz nur als ein umfassender Klassenkampf
von unten verstanden werden kann.
Wir sehen uns derzeit einem immer noch im Gange befindlichen
Paradigmenwechsel ausgesetzt, der mit der dialektischen
Aufhebung des "fordistischen Sicherheitsstaates"
("Disziplinargesellschaft" mit sozialstaatlichen
Abfederungen, korporativistischer Einbindung der Gewerkschaften,
Stillegung des Klassenkonfliktes plus perfektioniertem
Überwachungsinstrumentarium -> "Modell Deutschland")
zur post-fordistischen "Kontrollgesellschaft"
beschreibbar ist, in der forcierte soziale Angriffe eskalieren
und eine permanente und offene Aktivierung des Gewaltmonopols
des Staates zur Geltung kommt ohne in erster Linie auf
"Vermittlung" zu setzen. Zudem ergibt sich aus
dem entfesselten Ausbau der Sicherheitsmaschine nach innen
(z.B. "Sicherheitspakete I. und II.") und dem
neuen aggressiven Militärprogramm nach außen
(z.B. "Neue Verteidigungspolitische Richtlinien")
ein "Synergie-Effekt" der staatlichen Repressionspolitik,
die offenkundig zur Intensivierung der Tätigkeit
der Sozialtechnokratie und präventiven Konterrevolution
im Innern und einer Ausweitung der imperialistischen Kriegführung
nach außen und Bekämpfung der weltweiten Klassen-
und Befreiungskämpfe führt.
3.) Die Produkte der Pop-Kultur "sind
teilweise versuche sich mit einem Teil linker Geschichte
auseinander zu setzen und sich unabhängig von der
herrschenden Geschichtsschreibung ein eigenes Bild zumachen."
Auffallend ist in Eurem zweiten Aufruf,
daß der Abschnitt zur popkulturellen Verarbeitung
der Geschichte des bewaffneten Kampfes in der BRD weggelassen
wurde. Wir halten diesen Abschnitt im ersten Aufruftext
für bedeutungsvoll, da wir uns seit dem formalen
Ende des bewaffneten Kampfes nach der Selbstauflösung
der RAF 1998 einer Vielzahl pop-kultureller Machwerke
im Print-, Film-, Musik- und Theater-Bereich ausgesetzt
sehen.
Eine Definition von "Pop-Kultur"
ist äußerst schwierig, ihr ist neben dem eindeutig
kommerziell ausgerichteten Flügel, der bspw, in den
Filmdarbietungen "Die Stille nach dem Schuß",
"Black Box BRD" oder jüngst "Baader"
zum Tragen kommt, ein subkulturell-linksradikal orientierter
Flügel (von den Goldenen Zitronen über das Independent-Rock-Projekt
The Akteurs "Baader Mainhof" bis zu Rage against
the Maschine) gegenüber zu stellen.
Wir lesen Euren Abschnitt so, daß Ihr offensichtlich
den erstgenannten "Flügel" der Pop-Kultur
meint, da Ihr die Defizite, die mit einer derartigen Betrachtungsweise
der Geschichte des bewaffneten Kampfes unweigerlich einhergehen,
benennt (persönliche Faszination von den einzelnen
Akteuren und ihrer Konsequenz, Individualisierung der
Geschichte, Reduzierung der Entscheidung für den
bewaffneten Kampf und die Illegalität auf die einzelnen
Personen, Ausblendung des Diskurses in der Linken und
der politischen Hintergründe).
Wir stimmen Euch in der Benennung der Grenzen einer pop-kulturellen
Auseinandersetzung mit der Geschichte des revolutionären
Kampfes im vollen Umfang zu. Aufgrund dessen können
wir allerdings nicht Eure optimistische Haltung teilen,
wonach "sich unabhängig von der herrschenden
Geschichtsschreibungen eigenes Bild" gemacht wird.
Sind diese von Euch und uns gleichermaßen ausgemachten
Defizite der Pop-Kultur nicht immer auch Elemente der
herrschenden Geschichtsschreibung gewesen? Ging es im
Rahmen der staatlichen Desinformation nicht auch um das
Wegdrücken der politisch-historischen Hintergründe
der Aufnahme und des Fortbestandes des bewaffneten Kampfes,
wurde nicht inständig die Kollektivität im politischen
Handeln der bewaffnet Kämpfenden verleugnet, wurde
denn nicht jede Gelegenheit genutzt, der Guerilla und
dem Widerstand jeden politischen Charakter abzusprechen,
und, existierte nicht auch im Apparat eine gewisse Faszination
ob der technischen Präzision mancher Anschläge,
die mit einer hohen persönlichen Risikobereitschaft
verbunden waren?
Wir sehen diese Form der pop-kulturellen Auseinandersetzung
als die zweite Seite der Medaille an, den bewaffneten
Kampf nachträglich in einer künstlerisch-inszenatorischen
Machart zu entpolitisieren und zu demontieren. Der Staatsapparat,
als die erste Seite der Medaille, setzte auf die brutale
Eskalation des Kampfes, er bediente sich (neben der Repression)
aber der selben Elemente der Diskreditierung der Revolte
wie die heutige Popkultur.
Diese pop-kulturelle Abwicklung ist mehr Teil der herrschenden
Geschichtsauslegung als das daraus ein "unabhängiger"
oder gar perspektivischer Diskurs über den bewaffneten
Kampf resultieren würde. Solch ein Diskurs dürfte
auch nicht die Ambition der Pop-Kultur sein, denn es handelt
sich bei diesen pop-kulturellen Inszenierungen um eine
künstlerische Überzeichnung einer zu Ende gegangenen
oppositionellen Epoche, ihr geht es um keine reflektierte
Analyse der historischen und aktuellen Voraussetzungen
einer u.a. bewaffnet agierenden Fundamentalopposition.
Hier wird ein (vergangenes) gesellschaftliches Phänomens
Namens "bewaffneter Kampf" momenthaft in-szene-gesetzt
(der "bewaffnete Kampf" als eine temporäre
spektakuläre Aufführung in der Fast-Food-Kulturmaschine).
Es reicht nicht aus, das eine (popkulturelle) "Auseinandersetzung
mit linker Geschichte" erfolgt, um dem (neben den
Defiziten) etwas Positives abringen zu wollen. Entscheidend
bleiben die offen wahrnehmbaren bzw. unterschwellig festzustellenden
Motive, Intentionen und Ergebnisse dieser (pop-kulturellen)
Auseinandersetzungsform. Wenn wir dabei zu der Schlußfolgerung
kommen, daß die Pop-Kultur keinen Beitrag für
eine (Neu-)Definition und Re-Konstruktion des revolutionären
Kampfes liefert, sondern nur eine süßlich-verpackte
Spielart der Abwicklung ist, dann müssen wir sie
ablehnen.
Zu fragen ist, warum pop-kulturelle Werke
vor allem nach dem (vorläufigen) Ende des bewaffneten
Kampfes in der BRD eine Konjunktur erfahren. Diese pop-kulturelle
Auseinandersetzungsform mit ihren inszenatorischen Ausdrucksmitteln
ist ein "kulturhistorisches Zeichen", daß
ein bestimmtes gesellschaftliches Phänomen (bewaffneter
Kampf) und ein bestimmter Zeitabschnitt (Revolte, Aufbruchsituation)
an einen (vorläufigen) Endpunkt angelangt sind. In
Zeiten der Existenz und der Hochphasen der Guerilla und
des Widerstandes gab es eine dokumentarische und "aktualistische"
Berichterstattung, die zwar grundsätzlich einen hetzenden
Charakter hatte, aber an der Thematisierung des bewaffneten
Kampfes nicht vorbei kam.
Die Pop-Kultur ist dabei das letzte Stadium der Historisierung
des bewaffneten Kampfes, es handelt sich um eine in bequemen
Kinosesseln zu konsumierende Nachschau, in der Anekdötschen
und mitunter Zoten über die Metropolenguerilla erzählt
und gerissen werden. Diese Verballhornung und Simplifizierung
des zurückliegenden bewaffneten Kampfes soll seine
gewollten Auswirkungen auf die militanten und potentiell
bewaffneten Kräfte von heute und morgen erzeugen:
ihnen soll der revolutionäre Aufbruch als eine Marotte
der Geschichte vorgehalten und die Absurdität des
eigenen politischen Agierens vor die Augen geführt
werden.
Eine vorwärtsgerichtete revolutionäre Geschichtsschreibung
werden wir hier vergeblich suchen. Hierfür müssen
wir selbst sorgen.
Wir befinden uns in einem großen
Dilemma, wir haben keinerlei Übung hinsichtlich einer
reflektierenden, analytischen, kollektiven und aktivierenden
Geschichtsbetrachtung revolutionärer Politik. Solch
eine politisch ernstgemeinte Geschichtsschreibung unterscheidet
sich vollständig von einer restaurativen Glorifizierung.
Uns geht es um einen kritisch-fundierten Rückblick
und eine seriöse Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes
fundamentaloppositioneller Kräfte in der BRD. Für
uns ist es elementar, nicht bei einer Auswertung des Vergangenen
und Aktuellen zu verharren, sondern einen ambitionierten
Ausblick zu wagen. Daraus resultierte u.a. der Vorschlag
des Aufbaus einer militanten Plattform.
Des weiteren sind wir mit der Ausgangssituation konfrontiert,
daß wir nach dem Ende des bewaffneten Kampfes mindestens
einen kompletten Generationswechsel hinter uns haben und
die heutige, junge aktive Generation erstens nur die Ausläufer
der Metropolenguerilla "sinnlich" erfahren hat
(wenn überhaupt!) und zweitens den bewaffneten Kampf
nur als verwurstetes Produkt der Pop-Kultur kennt. Daneben
existieren verschiedene Post-Guerilla-Werke meistens in
Form von Autobiografien oder Interviewbänden Ex-Gefangener.
Diese sind von sehr unterschiedlicher Qualität (den
indiskutablen Dreck von Boock lassen wir beiseite) und
reichen von einer Sex & Crime-Story wie bei Till Meyer
bis hin zu dem aufschlußreichen Gesprächsband
mit Irmgard Möller.
Diese individuellen und biografisierten Aufarbeitungen
ersetzen allerdings keine kollektive Herangehens- und
Betrachtungsweise. Diese erscheint uns kaum praktikabel
und realistisch, zu weit gingen die Wege der früheren
AkteurInnen auseinander als es heute zu einer gemeinsam
getragenen Geschichtsbetrachtung der zurückliegenden
revolutionären Kämpfe kommen könnte.
In unserem Plattform-Papier (vgl. Interim
Nr. 550, 14.5.02) haben wir verschiedene Vorschläge
unterbreitet, wie wir u.a. etappenweise zu einer aktivierenden
revolutionären Geschichtsschreibung und einer gleichzeitigen
perspektivischen Debatte um Voraussetzungen und Bedingungen
des revolutionären Kampfes finden können. Das
Projekt des Aufbaus einer militanten Plattform soll mehrstufig
zu einem verbindlichen und interventionsfähigen Aktions-
und Diskussionsrahmen entwickelt werden. Die in diesem
Papier und Euren Aufruftexten aufgeworfenen Frage- und
Aufgabenstellungen sind wesentlich in unseren Strukturen
zu debattieren, um zu einer kollektiven Lagebeschreibung
und Zielbestimmung unserer Politik zu kommen.
Das Credo, das Ihr mit dem Aufgreifen des 10. Jahrestages
der Ermordung von Wolfgang Grams ausgebt, können
wir nur umstandslos unterstützen: "Geschichte
wird gemacht, nehmen wir unsere in die eigenen Hände!"
Die Freiheit für Marco, Daniel und
Carsten erkämpfen!
Den sozialrevolutionären und antiimperialistischen
Widerstand organisieren!
Für eine militante Plattform - für einen revolutionären
Aufbauprozeß - für den Kommunismus!
militante gruppe (mg), 15. Juni
2003
Mit ihrem Papier "Bewaffneter
Kampf - Aufstand - Revolution bei den KlassikerInnen des
Frühsozialismus, Kommunismus und Anarchismus"
(Interim 600 vom 02.09.2004) startet die mg ein "Geschichtsprojekt".
Es sei bereits seit einiger Zeit in Planung, habe "aber
vor allem durch die Kampagne von Libertad! und der Autonomen
Antifa (M) zum 10. Todestag von Wolfgang Grams neue Nahrung
bekommen."