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junge Welt, 17.08.1998
Wie kam die Kugel in den Kopf von Wolfgang Grams?
jW sprach mit Andreas Groß
(Der Rechtsanwalt vertritt in einem Zivilprozeß
die Eltern des in Bad Kleinen ums Leben gekommenen Wolfgang
Grams)
F: Was versprechen Sie sich von der Durchführung
des Zivilverfahrens?
Wir sind froh, daß wir mit diesem
Prozeß endlich die Möglichkeit haben, die Umstände
der Erschießung von Wolfgang Grams öffentlich
zu klären. Bislang wurden die Zeugen nicht von einem
unabhängigen Gericht öffentlich gehört,
sondern von weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften und
Polizeibeamten. Wir haben die Dokumente, in denen Zeugen
sagen, wir haben gesehen, wie die Waffe an die Schläfe
gesetzt wurde. Dennoch reicht dies nicht für eine
Anklage. Unsere Position ist die: Wir wollen - wie es
in einem Rechtsstaat sein sollte -, daß Anklage
erhoben wird und ein unabhängiges Strafgericht urteilen
sollte - im Zweifel für die Angeklagten oder von
deren Schuld überzeugt. Wir wollen ein rechtsstaatlich
korrektes Verfahren, in dem die hinreichend verdächtigen
Täter angeklagt werden. Daß es jedoch noch
nicht einmal zu einer Anklage kam, das ist der Punkt,
der wirklich ärgerlich ist. Das ist eines Rechtsstaates
unwürdig.
F: Werden denn im Rahmen dieser Zivilverhandlung
auch BGS-Beamte geladen?
Wir haben überlegt, ob wir das machen
sollen. Es sprach einiges dagegen. Selbst nach den Feststellungen
der Staatsanwaltschaft Schwerin wurde doch offensichtlich
gelogen und jede Aussage dem aktuellen Erkenntnisstand
angepaßt. Zuerst wurde gesagt, man sei dem Wolfgang
Grams sofort hinterhergeeilt und in Sekundenschnelle neben
ihm gewesen. Als man merkte, daß diese Aussage verfänglich
ist, weil man ja dann gesehen haben müßte,
wie das Loch in den Kopf kam - das will ja keiner gesehen
haben -, sagte man, man habe sich bis zu einer Minute
hinter irgendwelchen Pfosten versteckt. Das paßt
alles nicht zusammen. Einen solchen Zeugen kann man nehmen,
um zu beweisen, daß er am Anfang das und schließlich
das gesagt hat.
F: Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang
die Aussage des Zeugen Stock vom Bundeskriminalamt?
Dieser Mann saß auf dem Stellwerk
am geöffneten Fenster und hatte beste Sicht auf den
Treppenaufgang des Bahnsteigs 4 und das Gleisbett. Und
dieser Mann hat bestätigt, daß die ganze Aktion
- vom ersten Schuß bis zu dem Zeitpunkt, an dem
Wolfgang Grams im Gleisbett lag und zwei Beamte mit Waffen
in der Hand bei ihm standen - maximal zehn, fünfzehn
Sekunden gedauert habe. Wenn man sich diese Zeitspanne
deutlich macht, dann müssen die beiden Beamten wahrgenommen
haben, wie das Loch in den Kopf von Grams kam. Aber die
beiden Beamten sagen, man wisse das nicht.
Für ein ganz bewußtes Vertuschungsmanöver
spricht auch, daß man anfangs überhaupt verschleiern
wollte, daß es sich um einen aufgesetzten Kopfschuß
handelte. Der Einschuß in Grams' Schädel wurde
noch in der Tatnacht gereinigt, rasiert, wobei ganz wesentliche
Primärspuren vernichtet wurden. Es wurde zudem massiv
versucht, alle Augenzeugen zu demontieren, der eine sei
altersschwach, der andere Alkoholiker - was durch die
Bank weg überhaupt nicht stimmt. Nichts wurde ausgelassen,
den einen oder anderen Zeugen in den Dreck zu ziehen.
F: Rechnen Sie damit, daß der Ausgang
des Zivilprozesses auch Einfluß auf die Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofes haben wird?
Normalerweise hat es keinen Einfluß.
Es ist aber durchaus möglich, daß ein Zivilgericht,
das über Kostenerstattung zu entscheiden hat, theoretisch
zu völlig anderen Schlußfolgerungen gelangt
als die Strafermittler. Das könnte sich möglicherweise
auch im Hinblick auf ein erneutes Strafverfahren auswirken.
Interview: Peter Murakami