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junge Welt, 17.08.1998

Wie kam die Kugel in den Kopf von Wolfgang Grams?
jW sprach mit Andreas Groß

(Der Rechtsanwalt vertritt in einem Zivilprozeß die Eltern des in Bad Kleinen ums Leben gekommenen Wolfgang Grams)

F: Was versprechen Sie sich von der Durchführung des Zivilverfahrens?

Wir sind froh, daß wir mit diesem Prozeß endlich die Möglichkeit haben, die Umstände der Erschießung von Wolfgang Grams öffentlich zu klären. Bislang wurden die Zeugen nicht von einem unabhängigen Gericht öffentlich gehört, sondern von weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften und Polizeibeamten. Wir haben die Dokumente, in denen Zeugen sagen, wir haben gesehen, wie die Waffe an die Schläfe gesetzt wurde. Dennoch reicht dies nicht für eine Anklage. Unsere Position ist die: Wir wollen - wie es in einem Rechtsstaat sein sollte -, daß Anklage erhoben wird und ein unabhängiges Strafgericht urteilen sollte - im Zweifel für die Angeklagten oder von deren Schuld überzeugt. Wir wollen ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren, in dem die hinreichend verdächtigen Täter angeklagt werden. Daß es jedoch noch nicht einmal zu einer Anklage kam, das ist der Punkt, der wirklich ärgerlich ist. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig.

F: Werden denn im Rahmen dieser Zivilverhandlung auch BGS-Beamte geladen?

Wir haben überlegt, ob wir das machen sollen. Es sprach einiges dagegen. Selbst nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Schwerin wurde doch offensichtlich gelogen und jede Aussage dem aktuellen Erkenntnisstand angepaßt. Zuerst wurde gesagt, man sei dem Wolfgang Grams sofort hinterhergeeilt und in Sekundenschnelle neben ihm gewesen. Als man merkte, daß diese Aussage verfänglich ist, weil man ja dann gesehen haben müßte, wie das Loch in den Kopf kam - das will ja keiner gesehen haben -, sagte man, man habe sich bis zu einer Minute hinter irgendwelchen Pfosten versteckt. Das paßt alles nicht zusammen. Einen solchen Zeugen kann man nehmen, um zu beweisen, daß er am Anfang das und schließlich das gesagt hat.

F: Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Aussage des Zeugen Stock vom Bundeskriminalamt?

Dieser Mann saß auf dem Stellwerk am geöffneten Fenster und hatte beste Sicht auf den Treppenaufgang des Bahnsteigs 4 und das Gleisbett. Und dieser Mann hat bestätigt, daß die ganze Aktion - vom ersten Schuß bis zu dem Zeitpunkt, an dem Wolfgang Grams im Gleisbett lag und zwei Beamte mit Waffen in der Hand bei ihm standen - maximal zehn, fünfzehn Sekunden gedauert habe. Wenn man sich diese Zeitspanne deutlich macht, dann müssen die beiden Beamten wahrgenommen haben, wie das Loch in den Kopf von Grams kam. Aber die beiden Beamten sagen, man wisse das nicht.

Für ein ganz bewußtes Vertuschungsmanöver spricht auch, daß man anfangs überhaupt verschleiern wollte, daß es sich um einen aufgesetzten Kopfschuß handelte. Der Einschuß in Grams' Schädel wurde noch in der Tatnacht gereinigt, rasiert, wobei ganz wesentliche Primärspuren vernichtet wurden. Es wurde zudem massiv versucht, alle Augenzeugen zu demontieren, der eine sei altersschwach, der andere Alkoholiker - was durch die Bank weg überhaupt nicht stimmt. Nichts wurde ausgelassen, den einen oder anderen Zeugen in den Dreck zu ziehen.

F: Rechnen Sie damit, daß der Ausgang des Zivilprozesses auch Einfluß auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes haben wird?

Normalerweise hat es keinen Einfluß. Es ist aber durchaus möglich, daß ein Zivilgericht, das über Kostenerstattung zu entscheiden hat, theoretisch zu völlig anderen Schlußfolgerungen gelangt als die Strafermittler. Das könnte sich möglicherweise auch im Hinblick auf ein erneutes Strafverfahren auswirken.

Interview: Peter Murakami