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Im Zweifel für den Staatsanwalt
Nachdem ein Bonner Zivilgericht
ihre Schadensersatzklage abgewiesen hat, setzen die Eltern
von Wolfgang Grams nun auf den Europäischen Gerichtshof
(aus Jungle World 41/1998 vom 07. Oktober 1998)
Nein, wirklichen Grund zu Optimismus hat der Wiesbadener
Rechtsanwalt Andreas Groß nicht. Und dennoch läßt
ihn die Entscheidung der 1. Bonner Zivilkammer hoffen:
"Das Urteil ist nicht so negativ, wie es auf den
ersten Blick aussieht", sagte der Jurist im Gespräch
mit der Jungle World. Das Gericht wies die Klage der Eltern
des in Bad Kleinen ums Leben gekommenen Wolfgang Grams
zurück.
Die Bundesregierung
muß nun nicht, wie von der Familie gefordert,
die Beerdigungskosten des Grams-Sohnes in Höhe von
12 305,69 Mark übernehmen. Schließlich habe
auch das Zivilverfahren nicht klären können,
ob das RAF-Mitglied tatsächlich an diesem Junitag
1993 auf dem Bahnhof in der Mecklenburger Kleinstadt von
Beamten der GSG-9 ermordet worden ist.
Daß Verteidiger Groß trotz
der Entscheidung vom vergangenen Dienstag noch hofft,
die Wahrheit über den Einsatz der Antiterror-Einheit
könne eines Tages ans Licht gebracht werden, liegt
an der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters
Heinz Sonnenberger. Denn während sich die Bundesregierung
in ihrem Abschlußbericht vom Frühjahr 1996
darauf festgelegt hat, Grams habe sich eindeutig selbst
umgebracht, zog Sonnenberger ein anderes Fazit: "Wir
kommen nicht zu einem erwiesenen Selbstmord und nicht
zu einer erwiesenen Fremdtötung." Mit anderen
Worten: Ein deutsches Gericht hat eingeräumt, daß
Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) den RAF-Aktivisten
erschossen haben könnten.
Allein deshalb müßten die beiden
verdächtigen GSG-9-Männer vor Gericht kommen,
meint Groß. Das ist freilich nicht zu erwarten,
nachdem Rostocker Landesrichter bereits im März 1996
eine entsprechende Klage als unbegründet abgewiesen
hatten. Es sei denn, die Grams-Eltern entscheiden sich,
nun auch beim Kölner Oberlandesgericht ein Zivilverfahren
anzustrengen. Möglicherweise werde man dann dort
die verdächtigen Beamten laden lassen, überlegt
der Anwalt. Vor allem aber setzt er auf den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte. Dort liegt seit bald
zwei Jahren eine Beschwerde der Eheleute Ruth und Werner
Grams vor, weil gegen die BGS-Beamten keine Anklage erhoben
wurde. Über tausend Seiten Akten hat Groß nach
Straßburg geschickt. Nach dem Bonner Urteil werden
es noch ein paar mehr sein, die beweisen sollen, woran
der Wiesbadener Jurist selbst keinen Zweifel hegt: "Wolfgang
Grams wurde hingerichtet."
Doch den beiden Zeugen, die der Anwalt
zur Unterstützung seiner These beim Zivilverfahren
hatte vorladen lassen, wollte Richter Sonnenberger keinen
Glauben schenken. So sei bei einem Zeugen, der gesehen
haben will, wie Grams erschossen wurde, gar nicht klar,
"ob er überhaupt am Tatort war". Auch die
Kioskverkäuferin Johanna Baron habe einen verwirrten
Eindruck gemacht und sei unglaubwürdig. Ihre Angaben
stimmten nach Meinung Sonnenbergers nicht mit dem bislang
nachgewiesenen Ablauf des Geschehens überein. Dennoch
bescheinigte Groß der Kammer angesichts der bisherigen
"Beweismittelvernichtung" einen "fairen
Zivilprozeß" und räumte "Ungenauigkeiten"
in den Aussagen der Frau Baron ein.
Für Groß steht ohnehin die
Einlassung eines Bundeskriminalamts-Beamten im Vordergrund.
Der BKA-Mann hatte von einem "geschlossenen Geschehensablauf
von zehn bis 15 Sekunden" gesprochen, in dem das
RAF-Mitglied auf dem Bahnsteig mehrmals von Polizeikugeln
getroffen und dann auf das Gleis gestürzt sei. Warum,
will Groß nun wissen, könne kein Beamter erklären,
"wie das Loch in Grams' Kopf kam", wo der Flüchtige
doch "immer unter Kontrolle" gewesen sei. Die
im Abschlußbericht der Bundesregierung festgeschriebene
Version, nach der sich Grams - im Fallen oder schwerverletzt
auf den Gleisen liegend - mit einem aufgesetzten Schuß
aus seiner eigenen Waffe selbst tötete, hält
Groß schlichtweg für "absurd".
Sollte der Straßburger Gerichtshof
zu einer ähnlichen Einschätzung kommen, muß
das Strafverfahren neu aufgerollt werden - schließlich
hat eine Entscheidung dieser Art "internationalen
Instanz" Weisungscharakter. Ob die beiden verdächtigen
BGS-Beamten dann verurteilt werden? Groß ist skeptisch.
Doch auch wenn ein Gericht im Zweifel
für die Angeklagten entscheiden würde, wäre
zumindest ein Ziel des Anwalts und seiner Mandanten erreicht.
Denn "allein die Vorstellung, daß nach jahrelanger
Isolationshaft und Killfahndung gegen die RAF auch noch
die Selbstmordversion von Bad Kleinen als einzige Wahrheit
stehen bleibt, ist überaus erschreckend."
Wolf-Dieter Vogel