Folter und Wolfgang Daschner
"Folter ist bei Bedarf möglich"
steht im Aufruf unserer Initiative. Der Satz bezieht sich
auf die Folterdrohung des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten
Wolfgang Daschner. Hintergründe dazu in den nachfolgenden
Presseberichten.
Frankfurter Rundschau, 18.02.2003, Ausgabe:
S, Seite 23
Polizei drohte Jakobs mutmaßlichem
Entführer Gewalt an
Magnus G. sollte zu Aussage über den Verbleib des
Jungen gezwungen werden / Ermittlungen gegen Polizei-Vizepräsident
Der
Fall Jakob von Metzler hat für Polizei-Vizepräsident
Wolfgang Daschner juristische Folgen. Gegen den 59-jährigen
Beamten wird wegen Verdachts der Aussageerpressung ermittelt.
Er soll Magnus G., den mutmaßlichen Mörder
des Bankierssohnes, unter Drohungen zu einer Aussage veranlasst
haben.
Magnus G., gegen den die Staatsanwaltschaft
noch in dieser Woche Anklage erheben wird, hatte die Polizei
nach seiner Festnahme Anfang Oktober lange Zeit über
das Schicksal des Metzler-Sohnes im Unklaren gelassen.
Zu diesem Zeitpunkt bestand noch Hoffnung, das Leben des
Jungen zu retten. Deshalb wies Daschner den vernehmenden
Beamten an, er solle Magnus G. klar machen, dass man eine
Aussage mit Gewalt erzwingen werde, falls Magnus G. die
Polizei weiter nasführe.
Daraufhin gab der Beschuldigte preis,
dass die Leiche des Jungen in einem See im Main-Kinzig-Kreis
liege. "Es wurde nur gedroht, es ist aber nichts
passiert", erklärte Hubert Harth, Leiter der
Staatsanwaltschaft, zum Ermittlungsstand. Der Ausgang
des Verfahrens gegen Daschner und den Kriminalbeamten
sei "völlig offen". Man stehe noch am Anfang
der Ermittlungen und müsse "juristisch schwierige
Fragen klären", wie den "übergesetzlichen
Notstand".
Man habe die Ermittlungen erst "nach
einer längeren Überlegungsphase" eingeleitet,
nachdem die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt durch einen
Aktenvermerk Daschners erfahren hatte. "Da wurde
nichts unter den Teppich gekehrt", so Harth. Daschner
war am Montag wegen einer Beerdigung nicht in Frankfurt.
Polizeisprecher Peter Liebeck erklärte, der stellvertretende
Behördenleiter habe seinerzeit eine "Rechtsgüterabwägung"
vorgenommen. "Das Leben des Jungen stand gegen die
körperliche Unversehrtheit des Magnus G." Er
ziehe "den Hut" vor Daschner. Polizeipräsident
Harald Weiss-Bollandt: "Ich billige das Verhalten
meines Stellvertreters in vollem Umfang." habe.
Frankfurter Rundschau, 19.02.2003, Ausgabe: S, Seite 23
Verteidiger verlangt die Suspendierung des Polizei-Vizepräsidenten
Mordfall Jakob von Metzler:
Anwalt sieht in Gewaltandrohung "Verbrechen" /
Daschner: "Ich würde wieder so handeln"
Rechtsanwalt Ulrich Endres, Verteidiger des mutmaßlichen
Mörders des elfjährigen Jakob von Metzler, verlangt
die Suspendierung des Polizei-Vizepräsidenten. Hintergrund
ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen
Wolfgang Daschner wegen Verdachts der Aussageerpressung.
Das Innenministerium hält an dem stellvertretenden
Behördenleiter fest.
Von Hans-Jürgen Biedermann
Endres hatte die Medien am gestrigen Dienstag
in den Anwaltstrakt des Gerichtsgebäudes B eingeladen,
um starkes Geschütz aufzufahren. Damals, am 1. Oktober,
habe Daschner bei der Vernehmung seines Mandanten Magnus
G. "Folter angeordnet". Tatsächlich ließ
der Polizei-Vize dem festgenommenen Jura-Studenten klarmachen,
falls er den Aufenthaltsort Jakobs nicht nenne, werde
man ihm "Schmerzen zu fügen". So weit ist
es nicht gekommen, denn Magnus G. gab den Ort preis, an
dem er die Leiche abgelegt hatte. Aber schon die Androhung
von Gewalt erfülle den Tatbestand der Aussageerpressung
und die sei im Strafgesetzbuch "die Umschreibung
für Folter", sagte der Anwalt.
Daschner bestreitet nicht, Druck ausgeübt
zu haben. "Der Tatverdächtige hat erklärt,
das Kind lebe noch. Wir wollten wissen, wo es ist",
sagte er auf FR-Anfrage. "Sollten wir die Hände
in den Schoß legen?" Der Polizei-Vize begründet
sein Verhalten mit "rechtfertigendem Notstand",
der im Paragrafen 34 des Strafgesetzbuches erläutert
wird. Er sei bereit gewesen, Magnus G. Schmerzen zuzufügen,
um das Leben des Jungen zu retten. "Ich stehe dazu
und würde wieder so handeln."
Rechtsanwalt Endres lässt solche
Argumente nicht gelten. "Dieses Verbrechen ist auch
nicht durch einen irgendwie gearteten Notstand zu rechtfertigen."
Es gelte "supranationales Recht", wonach die
Bundesrepublik Deutschland sowohl die europäische
Menschenrechts- als auch die UN-Folterkonvention unterzeichnet
habe. "Danach darf niemand erniedrigender Strafe
oder Behandlung unterworfen werden", stellt der Rechtsanwalt
fest. Daschners schriftlichen Vermerk über die Vernehmungsmethode
bezeichnete er "als peinlichen Rechtfertigungsversuch,
ein Verbrechen in günstigem Licht darzustellen".
Endres stellt aber klar, dass damit "nicht
sämtliche Vernehmungen seines Mandanten null und
nichtig sind". Magnus G. habe seine Aussage im Beisein
eines Richters bestätigt, und damit könne das
Ermittlungsverfahren weitergeführt werden. Am heutigen
Mittwoch wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Magnus
G. im Fall Metzler erheben.
Wolfgang Daschner hatte den zuständigen
Dezernenten der Staatsanwaltschaft, Rainer Schilling,
zeitnah über die Umstände informiert, unter
denen Magnus G. im Polizeipräsidium ausgesagt hat.
Schilling fertigte daraufhin eine Aktennotiz, für
den ermittelnden Staatsanwalt.
Ermittlungen gegen Daschner wegen Verdachts
der Aussageerpressung sind jedoch erst im Januar eingeleitet
worden. Schilling sagt, man bewege sich auf unsicherem
Eis. Es handele sich um "hochgradig umstrittenen
Rechtsraum". Deshalb habe man ein Gespräch mit
der Polizeiführung abgewartet und danach erst die
Ermittlungen eingeleitet.
Das Polizeipräsidium hat sich am
Dienstagnachmittag in einer Erklärung mit seinem
"Vize" soldidarisiert. Der Verfassungsrechtler
Erhart Denninger erklärte gegenüber der FR,
Daschner habe wohl "im guten Glauben gehandelt",
objektiv aber "gegen das verfassungsmäßige
Folterverbot" verstoßen.
Frankfurter Rundschau,
19.02.2003, Ausgabe: S, Seite 24
IM HINTERGRUND
Aussageerpressung: kein Präzedenzfall
Verfahren wegen Aussageerpressung sind überaus selten.
Was dem Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner
angelastet wird, dafür gibt es Frankfurt keinen Präzedenzfall.
Mit dem "rechtfertigenden Notstand", wie es
im Paragraphen 34 des Strafgesetzbuches heißt, musste
sich die Justiz hierzulande bislang nicht beschäftigen.
Wolfgang Daschner ist überzeugt davon,
dass er im Sinne dieses Paragraphen gehandelt hat, als
er Magnus G. damit drohte, er werde schlimme Schmerzen
erleiden, wenn er keine Aussage zu Jakob von Metzler mache.
Der "34er" schützt Personen, die eine Tat
begehen, um Leben zu retten. Voraussetzung: "Das
geschützte Interesse" muss "das beeinträchtigte
wesentlich überwiegen". Für Daschner war
der Fall klar: Jakobs Leben zählt mehr als die Gesundheit
des Magnus G..
Doch damit beginnt das juristische Minenfeld.
Den Notstand, der im "34" beschrieben werde,
könnten nur Privatpersonen in Anspruch nehmen, sagt
Rechtsanwalt Ulrich Endres. Der Paragraph habe für
Personen, wie den Polizeivize Daschner, der im staatlichen
Auftrag handele, keine Relevanz. Auch der emeritierte
Verfassungsrechtler Erhart Denninger, vormals Leiter des
Instituts für öffentliches Recht an der Frankfurter
Uni, sieht in diesem Sinne "eine eindeutige Rechtslage".
Er verweist auf "das geltende, verfassungskräftige
Folterverbot".
Damit solle verhindert werden, "dass
jeder Polizeibeamte abwägen kann, was zu tun ist".
Wenn Daschner sein Verhalten "auf die private Kappe"
nehme, dann könne man das noch akzeptieren. "Er
hat im guten Glauben gehandelt" und die Staatsanwaltschaft
werde das möglicherweise auch so sehen.
Denninger kann die Verhörmethoden
der Frankfurter Polizei nicht billigen. Die Drohung "mit
Schmerzen, die du nicht vergessen wirst", sei auch
unter Gesichtspunkten der europäischen Rechtssprechung
nicht akzeptabel. Im Falle von Magnus G., so Denninger,
"hätte ich vernommen und vernommen - irgendwann
wäre er schon weich geworden".
Juristische Überlegungen stellte
auch das Landespolizeipräsidium in Wiesbaden an.
Dort ist ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren
gegen Daschner angelaufen, nachdem der Polizeipräsident
Ende Januar annonciert hatte, gegen den "Vize"
werde von den Staatsanwaltschaft ermittelt. Ministeriumssprecher
Michael Bußer teilt mit, Daschner bleibe im Amt.
Man warte das Ermittlungsergebnis ab.
Für 700 Kripobeamte des Präsidiums
und den Polizeipräsidenten Harald Weiss- Bollandt
ist jetzt schon klar: WolfgangDaschner sei kein Vorwurf
zu machen. Er habe die "Rechtsgüter" richtig
abgewogen. - Die im Präsidium sind schon viel weiter
als die Staatsanwaltschaft. habe
Focus 19.02.2003
Richter für Polizeifolter
Im Streit um die Frage, ob die Polizei
zur Rettung Jakob von Metzlers dem Tatverdächtigen
mit Gewalt drohen durfte, gibt es eine Wendung. Der Vorsitzende
des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth, verteidigte
das Vorgehen der Polizei.
Mackenroth sagte dem Berliner Tagesspiegel
am Mittwoch: Es sind Fälle vorstellbar, in
denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können,
nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt
wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten.
Als Beispiel nannte er die Möglichkeit, dadurch Terroranschläge
wie in New York zu verhindern. Wenn es bei einer
Folterdrohung bleibt und tatsächlich nicht gefoltert
wird, kann man es sich umso eher vorstellen, dass dies
in besonderen Situationen zulässig ist.
Mackenroth lobte ausdrücklich, dass
die Polizei den Vorgang in den Akten festgehalten hat.
Ich habe Hochachtung vor dem Mut des Polizeibeamten,
seinen Gewissenskonflikt durch einen Vermerk öffentlich
zu machen. Abwägungen in solchen Extremfällen
müssten der Kontrolle der Justiz unterworfen werden.
Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident
Wolfgang Daschner hatte in seinem Aktenvermerk geschrieben,
der mutmaßliche Entführer Magnus G. habe durch
Zufügung von Schmerzen vernommen werden sollen,
damit er endlich sage, wo sich elfjährige Bankierssohn
Jakob befand.
Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes
Deutscher Kriminalbeamter, Holger Bernsee, forderte den
Gesetzgeber zur Konkretisierung des Strafgesetzbuch-Paragrafen
34 über den Rechtfertigenden Notstand
auf. Es sei unter Juristen umstritten, ob sich Amtspersonen
auf einen übergesetzlichen Notstand berufen können.
Es kann nicht sein, dass Polizeibeamte hier ellenlangen
juristischen Diskussionen ausgesetzt sind, sagte
Bernsee. Er nahm die Frankfurter Kollegen in Schutz: Wenn
es darum geht, das Leben eines Kindes zu retten, dann
handelt es sich um das höhere Rechtsgut im Vergleich
zur körperlichen Unversehrtheit des Täters.
Bernsee fügte hinzu: Ich hätte auch so
gehandelt.
Dagegen betonte der Frankfurter Strafrechtler
Erhard Denninger, die Polizei dürfe unter keinen
Umständen Tatverdächtige mit Folter bedrohen.
Das Folterverbot hat einen fundamentalen Rang in
unserem Rechtsstaat, sagte der Strafrechtsexperte.
Es gibt keine Ausnahme, die von diesem Verbot dispensieren
würde. Es ist im Grunde traurig, dass so etwas wie
das jetzt in Frankfurt passiert. Ein Polizist hat laut
dem Vermerk ja moralische Bedenken formuliert. Das beweist,
dass die Sache auch polizeiintern umstritten war.
Denninger meinte: Wenn man einmal mit Foltern anfinge,
gäbe es kein Halten mehr.
Otto Köhler, Freitag 10/2003
vom 28.02.2003
Menschlich verständlich
POLIZEIMETHODEN - Folter findet
schnell Zustimmung
Vor einem Vierteljahrhundert schrieb ein
niedersächsischer Ministerpräsident namens Ernst
Albrecht ein programmatisches Buch mit dem Titel Der Staat.
Darin kam er zu der Erkenntnis, es könne "sittlich
geboten" sein, Informationen "durch Folter zu
erzwingen", dann nämlich "wenn z. B. etabliert
wäre, dass ein bestimmter Kreis von Personen über
moderne Massenvernichtungsmittel verfügt" und
gewillt ist, sie "innerhalb kürzester Frist
zu verbrecherischen Zwecken einzusetzen". Es gab
heftigen Widerspruch unter den Juristen der Bonner Republik
und Albrecht widerrief schließlich wegen der Gefahr
von "Missdeutung" und "Missbrauch".
Nach dem Geständnis des Frankfurter
Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, er habe
einem Entführer mit Gewalt gedroht, falls er den
Aufenthaltsort seines Opfers nicht preisgebe, hat sich
das deutsche Verhältnis zur Folter schlagartig entspannt.
Es ging tatsächlich um Folter - ein Kampfsportlehrer
war angewiesen zur gezielten Ausübung körperlicher
Gewalt. Die Reaktion der Öffentlichkeit ist so, dass
der Polizeivizepräsident sich bestärkt fühlen
darf: "Täglich melden sich Hunderte, um mir
Mut zu machen, Polizeibeamte und Bürger. Der Bund
Deutscher Kriminalbeamter wie der Deutsche Richterbund
haben mein Vorgehen verteidigt." - So der Polizeichef,
der mit Folter drohte, in Focus. Überschrift: "Ich
würde es wieder so machen." Dazu ermuntert ihn
eine Pressemitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter:
"700 Kriminalbeamte/innen stehen hinter ihrem Polizeivizepräsidenten."
Am schnellsten aber stand hinter ihm der
Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert Mackenroth,
den sich die schleswig-holsteinische CDU schon einmal
als Justizminister ausgeguckt hatte. Eiligst erklärte
er die Frankfurter Folterandrohung für zulässig,
denn die strafrechtlichen Regeln über den "rechtfertigenden
Notstand" erlaubten es, das Folterverbot in einer
"gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr"
zu überschreiten. Nun ist Daschner ein Held. Aus
der Gewissensnot, mit er zunächst vor der Öffentlichkeit
auftrat, ist längst das Fanal geworden: Folter frei!
Jetzt im Interview mit Focus sagt er ungeheuer offen:
"Die Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um
Menschenleben zu retten, müsste auch im Verhör
erlaubt sein. Seit längerem fordern viele Kriminalbeamte
eine entsprechende Gesetzesänderung."
Am Sonntag aber gab Mackenroth, nunmehr
zusammen mit den Landesverbänden seines Deutschen
Richterbundes eine ganz andere Erklärung über
die Rechtslage ab. Überschrift: "Folterverbot
gilt ausnahmslos." Und dann zählte er mit Hilfe
seiner Landesverbände einige der Vorschriften auf,
die Folter ausnahmslos verbieten: Artikel 1 Grundgesetz,
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention,
die UN-Konvention gegen Folter. Im Chor rufen jetzt der
Vorsitzende und sein Richterbund: "Gerade wir Richter
und Staatsanwälte tragen aufgrund unseres Amtes eine
besondere Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte
... Wer hieran rührt und diese Prinzipien verwässert,
zerstört den Rechtsstaat."
Mackenroth, der noch drei Tage zuvor fleißig
gerührt und verwässert hatte, fügte in
einer persönlichen Erklärung hinzu: "Ich
bedauere sehr, dass durch Äußerungen von mir
ein anderer Eindruck entstanden ist." Doch die Folgen
der leichtfertigen Äußerungen des obersten
Richterfunktionärs sind nicht mehr zurückzuholen.
Wer gegen die Folter ist, schützt Kindermörder.
Mit dieser Parole kann ein Kanzlerkandidat Koch erfolgreich
in den nächsten Bundestagswahlkampf ziehen.
Ob der ministeriable Mackenroth noch an
der Spitze des Deutschen Richterbundes bleibt, hängt
von dessen Selbstachtung ab, die man bis jetzt allerdings
nur als ein Desiderat betrachten kann. Wie aber will er
künftig Recht sprechen? Was will er sagen, wenn ein
Ganove sein Geständnis widerruft mit der Begründung,
es sei durch Anwendung von Gewalt zustande gekommen. Kann
ein Richter Mackenroth dann noch widersprechen: Folter?
Unmöglich, in diesem Lande gibt es sie nicht.
Frankfurter Rundschau
24.02.2003
FOLTERANDROHUNG
Koch äußert Verständnis
für Polizeivize Daschner
FRANKFURT A. M., 23. Februar (dpa/ap).
In der Debatte um die Folterandrohung der Frankfurter
Polizei hat Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner
Rückendeckung vom hessischen Ministerpräsidenten
Roland Koch (CDU) erhalten. "Ich persönlich
halte Daschners Verhalten in dieser schlimmen Konfliktsituation,
in der er Leben retten wollte, für menschlich sehr
verständlich", sagte Koch Bild am Sonntag. Eine
juristische Überprüfung sei in einem Rechtsstaat
selbstverständlich.
Koch sagte, Daschner habe in einer schlimmen
Situation für sich eine Entscheidung getroffen, in
der er die letzte Chance sah, den entführten Jungen
zu finden. Der Polizei-Vize hatte, wie berichtet, dem
mutmaßlichen Mörder und Entführer des
Bankierssohns Jakob von Metzler im Polizei-Verhör
Gewalt androhen lassen.
Daschner forderte im Gespräch mit
dem Magazin Focus eine Gesetzesänderung. "Die
Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um Menschenleben
zu retten, müsste auch im Verhör erlaubt sein."
Der hessische Landesvorsitzende der Gewerkschaft
der Polizei, Jörg Stein, äußerte sich
im Hessischen Rundfunk überrascht und entsetzt über
Daschners Haltung. Ein solches Verhalten gegenüber
Verdächtigen sei bei der Polizei nicht üblich.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes,
Geert Mackenroth, hat in einem Brief an die 14 000 Richter
und Staatsanwälte seines Verbandes seine Äußerungen
zu Befugnissen der Polizei in Extremsituationen bedauert.
Dem Flensburger Tageblatt zufolge betont der Jurist darin,
dass er das Folterverbot "selbstverständlich"
nicht zur Disposition stellen wollte.

Indymedia
28.02.2003
Folter in Deutschland auch bald für
Linke?
"Niemand darf der Folter oder unmenschlicher
oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen
werden", so steht es in der am 07.08.1952 von Deutschland
ratifizierten Europäischen Konvention zum Schutze
der Menschenrechte.
Zur Zeit macht in der BRD der Fall des
Vize-Polizeipräsidenten DASCHNER aus Frankfurt a.
Main Schlagzeilen, ordnete dieser doch im Oktober 2002
in einem Fall von Kindesentführung an, daß
dem in Polizeigewahrsam befindlichen Verdächtigen
Folter anzudrohen sei. In einem Interview mit der "Frankfurter
Rundschau" (22. Feb. 2003, Seite 2) protzte er sodann
damit, daß er auch angeordnet hatte, einen Polizeikampfsporttrainer
extra aus dem Urlaub einzufliegen, um den Verdächtigen
auch durch Taten zu foltern, nämlich - Zitat- "durch
Überdehnen des Handgelenks, oder durch das Drücken
auf Schmerzpunkte am Ohr, wo es sehr weh tut, ohne dass
irgendeine Verletzung entsteht". Blut wollte man
wohl (noch?) nicht sehen in Frankfurt am Main.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes
MACKENROTH sprang DASCHNER bei und sprach davon, daß
in gewissen Fällen die Androhung von Folter und deren
Anwendung durchaus - Zitat - "erlaubt" sei.
Nun ist ein Fall von Kindesentführung
abscheulich, viele besorgte Eltern würden zu gerne
selbst einem Verdächtigen vielleicht Schmerzen zufügen,
um so ihr Kind zu retten. Aber wer in den letzten 5,10,20
Jahren verfolgt hat, wie Kriminalpolitik in Deutschland
funktioniert, der muß zugestehen, daß künftig
auch in Deutschland (den "Vorbildern" USA, Israel
u.a. Staaten folgend) mit Folter zu rechnen ist, und zwar
staatlich gedeckt. Wurde beispielsweise die Einführung
einer DNA-Gen-Datei unter Hinweis auf leichtere Identifizierung
von Sexualtätern forciert, zielte diese DNA-Datei
viel mehr darauf ab, politisch mißliebige Menschen
leichter verfolgen zu können.
Das heißt, die Justizpolitik sucht
sich Verbrechen aus, die für gewöhnlich Abscheu
erregen (z.B. Sexualmord, Kindesentführung), um in
deren Windschatten jene repressiven Praktiken einzuführen,
für deren Einsatz unter anderen Umständen ansonsten
kaum eine Mehrheit bestünde
1977 wurde, nach der Entführung des
Arbeitgeberpräsidenten Schleyer durch die RAF, durchaus
seitens der deutschen Regierung, erwogen, die inhaftierten
RAF-Gefangenen standrechtlich zu erschiessen, um so die
Freilassung Schleyers zu erzwingen. Damals waren jedoch
die linken politischen Strukturen (noch) zu stark, als
daß so ein Vorgehen tatsächlich hätte
durchgeführt werden können.
Nach dem 11. September 2001 (Angriff auf das Herz des
Kapitalismus und Imperialismus in New York City und Washington
D.C.) erscheint aber vieles möglich. Menschen werden
- auch in Deutschland - wieder wegen ihrer Religionszugehörigkeit
verfolgt, früher waren es "die Juden",
heute sind es "die Moslems", Gerichte verurteilen
trotz dürftigster Beweislage Menschen, die angeblich
an den Vorbereitungen des "11. September" beteiligt
gewesen sein sollen, zu langen Haftstrafen. Deutschland
beteiligt sich durch vielfältigste Aktivitäten
an dem geplanten Überfall auf den Irak...
Da liegt es auf der Hand, daß künftig
in Deutschland die Polizei nicht mehr im verborgenen Verdächtige
zu Aussagen zwingt (denn welcher Verdächtige konnte
bislang derartiges beweisen, wo er/sie doch mit den Beamten
alleine in einem Raum war?), sondern mit offiziellem Aktenvermerk
- preußisch korrekt (man erinnere sich an die penible
Aktenführung in den Konzentrations- und Vernichtungslagern
des 3. Reiches) - Folter androht und durchführt.
Und wen wird es mit als erste treffen? Wohl die linken
AktivistInnen.
Alleine die Vermutung, eine angebliche linke "terroristische"
Vereinigung könnte Anschläge mit Personenschaden
planen, dürfte dann ausreichen, um Folter zu "legitimieren",
denn bei der "Rechtsgüterabwägung"
dürften Polizisten wohl stets zu dem Ergebnis gelangen,
daß die Körperverletzung des/der Verdächtigen
im Vergleich zu dem potentiellen Tod von Menschen erheblich
geringwertiger ist. Wo endet diese Spirale?
Wird dann künftig auch der Junkie
oder Drogendealer gefoltert, im Namen der "deutschen
Volksgesundheit"!?. Oder der Bankräuber - im
Namen der Bank, die ihr Geld wiedererhalten möchte?!
Denn was ist schon ein bißchen Schmerz durch Hand
umbiegen und am Ohr herumdrücken?!
Anstatt langer, ermüdender, personal- und damit kostenintensiver
Vernehmungen von Beschuldigten, wird einfach ein wenig
gefoltert und schon ist binnen 5 Minuten das Geständnis
fix und fertig. Was ist schon 5 Minuten Schmerz im Vergleich
zur "Effizienzsteigerungbsquote" !?
Die Büchse der Pandora ist geöffnet,
sie lässt sich nach dem Fall es Polizei-Vizepräsidenten
DASCHNER nicht (mehr) schließen. Im Oktober 2002,
wo wird es künftig heißen, begann die Bundesrepublik
Deutschland offiziell mit Folterungen.
Frankfurter Rundschau,
23.07.2003
DAS PORTRÄT
Unbeirrbar
Wolfgang Daschner
Vor wenigen Monaten ist Wolfgang Daschner 60 Jahre alt
geworden. Es war kein guter Zeitpunkt für eine ungetrübte
Geburtstagsfeier, denn seit Februar hat der Polizeivizepräsident
bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Aktenzeichen
- wegen Verdachts der Aussageerpressung im Fall Magnus
G. Es geht um die Androhung von Folter.
Wolfgang Daschner hat längst die
Jalousien heruntergelassen. Fragen nach einer womöglich
anderen Sichtweise der Ereignisse vom Oktober vergangenen
Jahres lässt er gar nicht erst zu. "Ich möchte
mich nicht äußern", sagt er mittlerweile
gebetsmühlenartig. Damit befolgt er den Ratschlag
seines Verteidigers Eckart Hild, zieht aber auch Konsequenzen
aus dem die Erklärungen, mit denen er sein Verhalten
seinerzeit rechtfertigte.
Er würde "wieder so handeln",
hätte es bei der Androhung nicht belassen, sondern
Magnus G. tatsächlich "schlimme Schmerzen"
zufügen lassen, hätte der geschwiegen über
das Schicksal des kleinen Jakob von Metzler. Das waren
Kernsätze Daschners in einem FR-Interview, die im
Wiesbadener Innenministerium teilweise mit ungläubigem
Staunen zur Kenntnis genommen wurden. Doch von einer Suspendierung
nahm der Dienstherr im Hinblick auf das schwebende Verfahren
zunächst einmal Abstand und leitete lediglich ein
Disziplinarverfahren ein. Doch der "Vize" musste
sich hinter vorgehaltener Hand gelegentlich den Vorwurf
gefallen lassen, er sei ein selbstgerechter Betonkopf.
In Kollegenkreisen bescheinigt man Daschner
dagegen "Geradlinigkeit" und "Mut".
Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, der in den
Entscheidungsprozess im Fall Magnus G. nicht einbezogen
war, vertritt unverändert die Position, dass sein
Stellvertreter einen "übergesetzlichen Notstand"
für sich reklamieren könne. "Ich billige
sein Verhalten in vollem Umfang."
Daschner, der mehr als 40 Dienstjahre
auf dem Buckel hat und niemals disziplinarisch belangt
wurde, macht anscheinend einen weiten Bogen um die Medienvertreter.
Das war schon früher so, denn der Mann agierte, auch
als er Leiter der der Einsatzabteilung im Frankfurter
Präsidium war, vorwiegend aus dem Hintergrund. "Ich
dränge mich nicht in die Öffentlichkeit",
hat er immer wieder betont.
Da steht er aber nun und wartet, dass
die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren zu einem Ergebnis
gelangt. Doch die Ermittlungen werden noch einige Monate
dauern, kündigt Hubert Harth, Leiter der Staatsanwaltschaft,
an. Es müssten weitere Zeugen vernommen werden, bevor
Wolfgang Daschner die Möglichkeit erhalte, sich zu
äußern.
Der Leitende Oberstaatsanwalt gibt keine
Prognose über das Ende des Verfahrens ab. Die Rechtsproblematik
sei "nicht so ganz einfach", antwortet er denen,
die sich ein zügigeres Verfahren gewünscht hätten.
(habe)
Stefan Wogawa 30.07.2003
Folterdrohung unerheblich
Mörder von Jakob Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt.
Polizeivize Daschner bleibt gelassen
Zu lebenslanger Haft ist am Montag der Entführer
und Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler
aus Frankfurt/Main verurteilt worden. Das dortige Landgericht
stellte bei dem angeklagten Magnus Gäfgen eine besonders
schwere Schuld fest. Er kann deshalb nicht nach 15 Jahren
auf Bewährung entlassen werden. Gäfgen hatte
den Jungen im September 2002 entführt und mit Klebeband
erstickt. Von den Eltern wollte er eine Million Euro Lösegeld
erpressen. Der Prozeß hatte nicht nur wegen der
Umstände des Verbrechens für Aufsehen gesorgt.
In seinem Verlauf gerieten rechtswidrige Methoden der
Polizei ans Licht. So war bekannt geworden, daß
der Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang
Daschner, die Androhung der Folter angeordnet hatte.
Der Jurastudent Gäfgen war kurz nach
der Entführung als Verdächtiger verhaftet worden
und hatte die Tat gestanden. Er wurde zum Aufenthaltsort
des Kindes befragt und hatte zunächst falsche Angaben
gemacht. Daschner, der darin nach eigenen Angaben die
letzte Chance sah, den Jungen zu retten, ließ ihm
durch einen Kriminalhauptkommissar drohen, man werde ihm
Schmerzen zufügen, die er nicht mehr vergesse. Der
Frankfurter Rundschau sagte Daschner später, er habe
Gewalt wirklich anwenden wollen. Es sei beabsichtigt gewesen,
Gäfgen den Arm zu verdrehen oder mit einem Kampfsportgriff
am Ohr erhebliche Schmerzen zuzufügen. Dabei sollte
ein Arzt hinzugezogen werden. Minuten nach der Drohung
erklärte Gäfgen jedoch, das Kind könnte
tot sein und nannte den späteren Fundort, einen Teich.
Für das Vorgehen der Polizei hatten
etliche Politiker und Juristen wie Hessens Ministerpräsident
Roland Koch (CDU) Verständnis gezeigt. Sie argumentierten,
in Fällen des Schutzes eines höherwertigen Rechtsgutes
sei der Einsatz der Folter vorstellbar. Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries (SPD) hatte erklärt, daß bei
der Anwendung von polizeilicher Gewalt in bestimmten Fällen
ein »rechtfertigender Notstand« vorliegen
könne. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International
warf ihr daraufhin vor, das bestehende Folterverbot zu
relativieren. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm
(CDU) verlangte die Lockerung des Folterverbots für
»Terrorverdächtige«. Der Vorsitzende
des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, hielt Folter
in bestimmten Situationen für »erlaubt«
und rückte erst angesichts öffentlicher Kritik
von seinen Äußerungen ab. Auch Frankfurts Polizeipräsident
Harald Weiss-Bollandt, ein persönlicher Freund der
Familie Metzler, verteidigte die Verhörmethoden.
Während der Ermittlungen soll auch
Gäfgens Freundin von Polizisten mit Vergewaltigung
bedroht worden sein, so ihre Eltern in einem Brief an
das Frankfurter Gericht. Das Magazin Stern berichtete
von weiteren speziellen Verhörmethoden der Frankfurter
Polizei. Man habe mit aussageunwilligen Verdächtigen
»Ausfahrten« gemacht und dann demonstrativ
die Dienstpistolen entsichert, so Beamte gegenüber
der Presse. Gegen Daschner, der über die Folterdrohung
im Oktober 2002 eine Aktennotiz anlegte, wird inzwischen
ermittelt. Er selbst rechnet laut Zeitungsberichten nicht
mit ernsthaften Konsequenzen.
Gäfgens Verteidiger Hans-Ulrich Endres
hatte bis zuletzt argumentiert, mit der Feststellung einer
besonderen Schwere der Schuld seines Mandanten trotz der
Folterdrohung werde dem Rechtsstaat Schaden zugefügt.
Schon vor dem Urteil hatte Endres den Gang vor das Bundesverfassungsgericht
angedroht, falls sein Mandant die besondere Schwere der
Schuld zugesprochen werde. Für den Vorsitzenden Richter,
Hans Bachl, ist dagegen die Gewaltandrohung im Prozeß
angemessen berücksichtigt worden. Er hatte während
des Prozesses ein neues Geständnis abgelegt.
Professor Wolfgang Hecker von der Verwaltungsfachhochschule
Frankfurt verweist in einem Gutachten darauf, daß
die bestehende Rechtslage »völlig eindeutig«
sei. »Die Anwendung von Gewalt zur Aussageerpressung
in der Bundesrepublik ist nach Verfassungsrecht und einfachem
Recht absolut verboten.« Sie sei es auch nach internationalem
Recht: Auch die Europäische sehe Menschenrechtskonvention
vor, daß niemand der Folter unterworfen werden dürfe.
Frankfurter Rundschau, 20.02.2004
FR AKTUELL
Frankfurter Polizei-Vize wegen Folterdrohungen
angeklagt
Hessischer Innenminister entbindet Daschner von seinem
Dienst
Frankfurt/Main - Wegen der Folterdrohungen
bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler ist
der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner angeklagt
worden. Seine Anweisungen an einen ebenfalls angeklagten
Vernehmungsbeamten sei als Verleitung zu schwerer Nötigung
anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag
in Frankfurt.
Ursprünglich waren die Ermittlungen
wegen des schwereren Delikts der Aussageerpressung begonnen
worden. Daschner hatte den Entführer Magnus Gäfgen
am 1. Oktober 2002 bedrohen lassen, um das Geiselversteck
des vier Tage zuvor entführten Jungen zu erfahren.
Jakob von Metzler war zu diesem Zeitpunkt schon tot.
Objektiv habe es sich bei dem vorsätzlichen
Vorgehen der Polizisten um eine Aussageerpressung gehandelt,
sagte der ermittelnde Staatsanwalt Wilhelm Möllers.
Den Beamten habe es aber an dem subjektiven Willen gefehlt,
die erpresste Aussage in ihren Ermittlungen zu verwerten.
Es sei ausschließlich um die Rettung Jakobs gegangen.
Daschner hatte eine Aktennotiz über sein Vorgehen
geschrieben.
Der hessische Innenminister Volker Bouffier
(CDU) hat Daschner nach der Anklageerhebung von seiner
Aufgabe entbunden. Der 60-Jährige sei ins Landespolizeipräsidium
nach Wiesbaden abgeordnet worden, teilte das Innenministerium
am Freitag mit. Dies sei aus Gründen der Fürsorge
für Daschner und zum Erhalt der Funktionsfähigkeit
des Frankfurter Präsidiums geboten, begründete
Bouffier seine Entscheidung.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte
nach der Anklageerhebung, dass das Gericht in der Hauptverhandlung
das Folterverbot bekräftigt. Der GdP-Vorsitzende
Konrad Freiberg sagte der Rundfunkagentur dpa/Rufa, es
müsse der Rechtsgrundsatz bestätigt werden,
dass Polizeibeamte nicht mit einer dienstlichen Anweisung
gezwungen werden dürfen, Gewalt zur Erlangung von
Informationen oder Geständnissen einzusetzen.
Freiberg sagte: "Uns kommt es nicht
auf eine Bestrafung des Vize- Polizeipräsidenten
an. Er hat in der vermeintlichen Aussicht, das Leben des
Kindes retten zu können, einem ungeheuren inneren
Druck nachgegeben." Dies zeige, in welchen existenziellen
Konfliktlagen Polizeibeamte Entscheidungen treffen müssten.
Die nachdrückliche Feststellung des Folter-Verbotes
durch ein Gericht könne helfen, dass Ermittler künftig
einem solchen Druck besser widerstehen könnten.
Ob es zu einem Prozess gegen die Polizisten
kommt, entscheidet die zuständige Strafkammer des
Landgerichts in seinem Eröffnungsbeschluss. dpa
AFP 20.02.2004
Anklage gegen Frankfurts Polizei-Vize
Daschner wegen Folterdrohungen
Mörder des elfjährigen Jakob sollte Aufenthaltsort
verraten
Wegen der Folterdrohungen bei den Ermittlungen
im Mordfall Jakob von Metzler soll sich Frankfurts Polizei-Vizepräsident
Wolfgang Daschner vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft
erhob am Freitag Anklage gegen den 60-Jährigen wegen
Verleitung zur Nötigung. Sie klagte zudem einen 50-jährigen
Kriminalhauptkommissar wegen Nötigung an, der die
Anweisungen Daschners ausgeführt haben soll. Der
Polizei-Vize wurde von seinen Aufgaben entbunden. Menschenrechtsorganisationen
und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßten
die Anklage.
Daschner hatte dem mittlerweile verurteilten
Mörder Magnus Gäfgen in einem Verhör "schwere
Schmerzen" androhen lassen, wenn er den Aufenthaltsort
Jakobs nicht preisgebe. Die Ermittler hofften so, den
im September 2002 entführten Jakob lebend zu finden.
Der Elfjährige war zu diesem Zeitpunkt allerdings
schon tot. Daschner und der Kriminalkommissar bestreiten
die Drohungen nicht. Sie sehen ihr Verhalten aber dadurch
gerechtfertigt, dass sie Jakob retten wollten. "Dieses
verständliche Motiv macht jedoch rechtlich die Androhung
von Folter nicht zu einem zulässigen Mittel",
erklärte die Staatsanwaltschaft. Ihr Verhalten sei
"weder geboten noch angemessen" gewesen und
habe gegen "elementare Verfassungsgebote" verstoßen.
Die Staatsanwaltschaft lehnte aber eine
Anklage wegen Aussage-Erpressung ab. Die Beschuldigten
hätten nicht in der Absicht gehandelt, den mutmaßlichen
Mörder im Rahmen des Verfahrens zu einer Aussage
zu nötigen. Sie hätten vielmehr versucht, das
Kind zu retten. Für Nötigung und Verleitung
dazu ist eine Strafe zwischen sechs Monaten und fünf
Jahren möglich. Bei Aussage-Erpressung hätten
es sogar bis zu zehn Jahre sein können.
Daschners Verteidiger, Eckart Hild, nannte
das Vorgehen seines Mandanten "notwendig und verhältnismäßig".
Er kündigte deshalb an, vor Gericht die Nichtzulassung
der Anklage zu beantragen. Es gehe um die Frage, ob die
Polizei "tatenlos" warten dürfe und müsse,
"wie ein entführtes Kind qualvoll stirbt",
erklärte der Anwalt. Dies könne in einem demokratischen
Rechtsstaat, der den Schutz des menschlichen Lebens zur
elementaren Pflicht des Staates erklärt habe, nicht
bejaht werden. Die Verteidigung gehe daher davon aus,
dass die Entscheidung Daschners durch das Polizeirecht
sowie Notwehr- und Nothilferechte gerechtfertigt sei.
Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg begrüßte
dagegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft. Das Folterverbot
müsse nun durch die Verhandlung bekräftigt werden.
Freiberg betonte zugleich, es komme nicht auf eine Bestrafung
Daschners an. Dieser habe in der vermeintlichen Aussicht,
das Kind zu retten, "einem ungeheuren inneren Druck
nachgegeben". Der stellvertretende Geschäftsführer
der Menschenrechtsorganisation amnesty international,
Wolfgang Grenz erklärte, er hoffe, dass nun auch
in einem Urteil "unmissverständlich" deutlich
werde, "dass Folter unter allen Umständen und
ohne jede Einschränkung verboten ist". Der Sprecher
der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union,
Nils Leipold, wandte sich entschieden gegen eine Lockerung
des absoluten Folterverbots. Dies würde zu einem
"Dammbruch" führen.
Hessens Innenminister Volker Bouffier
(CDU) entband Daschner mit sofortiger Wirkung von seinen
Aufgaben. Diese Maßnahme sei "aus Gründen
der Funktionsfähigkeit des Frankfurter Polizeipräsidiums
und aus Fürsorge" gegenüber Daschner geboten.
Dieser soll im Landespolizeipräsidium bis auf weiteres
verwaltungsinterne Aufgaben übernehmen.
Wegen der Folterdrohungen hatte das Frankfurter
Landgericht im Verfahren gegen Gäfgen alle Geständnisse
des Angeklagten, die er vor dem Prozess abgelegt hatte,
für unverwertbar erklärt. Dieser gestand aber
in dem Prozess erneut, den Jungen entführt und getötet
zu haben. Das Gericht verurteilte Gäfgen wegen der
Ermordung des Kindes zu lebenslanger Haft.
FAZ 23. Februar 2004
Fall Daschner
Die Drohung mit Gewalt war eine einsame
Entscheidung
Die Anklageerhebung gegen den Frankfurter
Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner hat die
öffentliche Diskussion über große Themen
wie Gerechtigkeit, Justiz und Angemessenheit von Strafverfolgung
neu entfacht. Nicht wenige Bürger halten es für
ungerecht, den hohen Polizeibeamten, der einem Mörder
Schmerzen androhte, auf die Anklagebank zu zerren. Es
sei Daschner doch nur darum gegangen, das Leben des kleinen
Jakob von Metzler zu retten, meinen die Kritiker der Anklagebehörde.
Im Respekt vor dieser Haltung dem Opfer
gegenüber bleibt festzuhalten, daß, wie die
Beweisaufnahme im Prozeß gegen Jakobs Mörder
ergab, der stellvertretende Polizeichef am Morgen des
1. Oktober 2002 wenig Anhaltspunkte dafür hatte,
daß der Junge noch am Leben sein könnte. Das
Kind war am 27. September entführt worden, Gäfgen
hatte das Lösegeld in Höhe von einer Million
Euro am 29.September nachts an der Straßenbahnhaltestelle
Oberschweinstiege abgeholt. Entgegen der Ankündigung
im Erpresserschreiben hat Gäfgen danach nichts unternommen,
um für die Freilassung des Jungen zu sorgen. Er konnte
dies nicht, weil er Jakob von Metzler schon zwei Tage
zuvor, unmittelbar nachdem er ihn in seine Wohnung gelockt
hatte, getötet hatte.
Zu diesem Verhalten des Verdächtigen,
der am 30. September festgenommen wurde, nachdem er ein
Flugticket gekauft hatte, kamen seine Reaktionen im Verhör.
Der Vernehmungsbeamte, der den Verdächtigen Gäfgen
stundenlang mit Fragen und Vorhalten konfrontiert hatte,
hat im Mordprozeß im Frühsommer 2003 ausgesagt,
daß er spät in der Nacht den Eindruck gewonnen
hatte, daß das Kind tot und der ihm gegenübersitzende
Mann der Täter sei. Die Vernehmung wurde nach Mitternacht
unterbrochen und sollte am kommenden Morgen gegen 8 Uhr
fortgesetzt werden. Der Beamte verspätete sich jedoch
und als er kam, hatte Daschner seine Drohung durch einen
anderen Kriminalhauptkommissar realisieren lassen. Sie
lautete, wenn Gäfgen nicht den Aufenthaltsort des
Kindes preisgebe, werde man ihm größte Schmerzen
zufügen.
Nach allem, was im Mordprozeß gegen
Gäfgen zu dem Komplex "Drohung" von Zeugen
ausgesagt worden ist, hat es sich um eine ziemlich einsame
Entscheidung des Polizeivizepräsidenten gehandelt.
Mit dem Vernehmungsbeamten hat er überhaupt nicht
gesprochen, sondern sich Informationen über den Verlauf
des Verhörs von Dritten geben lassen. Gäfgen
selbst hat er nie gesehen, geschweige denn in seinem Verhalten
beobachtet. Mit dem Polizeipsychologen bestand allenfalls
oberflächlicher Kontakt. Die Bedenken von Führungsbeamten,
eine Drohung sei von ihrer rechtlichen Problematik - ganz
abgesehen vom Kriminaltaktischen - nicht das der Verhörsituation
angemessene Mittel, hat Daschner nach Informationen dieser
Zeitung beiseite geschoben. Statt dessen hat er, wie es
die Staatanwaltschaft sieht, einen Untergebenen zu der
Straftat der Nötigung verleitet.
Daschners Drohung scheint die Entscheidung
eines vom Schicksal eines unschuldigen Kindes zutiefst
bewegten, über die Fakten aber nicht umfassend informierten
und über die Rechtslage irrenden Beamten gewesen
zu sein. Dies allein würde seine Qualifikation als
Führungsbeamter in einer Krisensituation, wie sie
kaum schlimmer vorstellbar ist, noch nicht derart in Frage
stellen, wie er selbst es getan hat, nachdem der Vorfall
bekanntgeworden war. Daschner vertrat in allen Frankfurter
Tageszeitungen sowie in den Magazinen "Der Spiegel"
und "Focus" die Auffassung, sein Verhalten sei
gerechtfertigt, ja geboten gewesen. Sein Verteidiger hat
dies nach Anklageerhebung wiederholt.
Die Hauptverhandlung vor dem Frankfurter
Landgericht wird, wenn die Anklage zugelassen wird, die
rechtlichen Fragen klären. Allerdings widerspricht
Daschners Auffassung den einschlägigen Paragraphentexten
des Strafgesetzbuchs und den Gewaltverboten im Verhör,
wie sie in allen Gesetzbüchern, Verfassungen und
Kommentaren zivilisierter Staaten festgelegt sind. Die
Rechtswissenschaftler, die in besonderen Ausnahmesituationen
die Drohung mit oder die Anwendung von Gewaltmethoden
im Verhör für angebracht halten, um höhere
Rechtsgüter zu schützen, sind in der juristischen
Literatur in der Minderheit. Nach Auffassung der Anklagebehörde,
die mehr als ein Jahr wegen des Falles Daschner auch die
Literatur studiert hat, ist diese Minderheitenmeinung
vernachlässigbar.
Daschner müssen diese Überlegungen
in jener Nacht oder jenem Morgen, als er seine Anweisung
gab, nicht beschäftigt haben. Es mag sein, daß
ihn allein der Gedanke an ein hungerndes und frierendes,
vom Tode bedrohtes Kind beherrscht hat. Doch er hat auch
später im Licht des Faktums, daß das Leben
eines toten Kindes nicht zu retten war, ebensowenig Zweifel
zugelassen wie in den Monaten danach. Er hat in Kauf genommen,
daß er die Ermittlungen erschwerte - Vernehmungen
in dem Mordfall wurden von der Drohung an nicht mehr von
der Polizei, sondern von der Staatsanwaltschaft geführt
-, er hat ungerührt zugesehen, wie der Mordprozeß
gegen Gäfgen in verfahrenstechnische Gefahr geriet,
er hat nie ein Wort für nötig gehalten, daß
er es vielleicht gewesen sein könnte, der einen Fehler
beging. THOMAS KIRN
ND 24.02.04
Fall Daschner
Verleitung... zum Foltern?
Anklage gegen Vizepolizeipräsidenten von Frankfurt
(Main) stark umstritten
Von Claus Dümde
Der Vizepolizeipräsident von Frankfurt (Main), Wolfgang
Daschner, hatte im Herbst 2002 dem der Kindesentführung
verdächtigen Magnus Gäfgen Folter androhen lassen.
Die jetzt erhobene Anklage wird von den Verteidigern sowohl
Daschners als auch Gäfgens kritisiert.
Als »notwendig und verhältnismäßig«
bezeichnete Daschners Anwalt Eckart Hild das Vorgehen
seines Mandanten. Daher werde er im Zwischenverfahren
beim Landgericht Frankfurt (Main) die Nichtzulassung der
Anklage beantragen. Daschner habe seinerzeit davon ausgehen
müssen, dass der entführte Bankierssohn Jakob
von Metzler noch lebe, sich aber in höchster Lebensgefahr
befinde, argumentierte Hild. Daschner habe Gäfgen
mit Gewalt drohen lassen, um das Kind zu retten. Dies
sei jedoch kein Verstoß gegen das Folterverbot der
Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern durch
Artikel 2 der Konvention gedeckt, der Gewaltanwendung
zulässt, um einen anderen Menschen gegen rechtswidrige
Gewalt zu verteidigen.
Für Hild geht es daher um die Frage, ob die Polizei
»tatenlos« warten dürfe und müsse,
»wie ein entführtes Kind qualvoll stirbt«.
Dies könne in einem demokratischen Rechtsstaat, der
den Schutz des menschlichen Lebens zur elementaren Pflicht
des Staates erklärt habe, nicht bejaht werden. Die
Verteidigung gehe daher davon aus, dass Daschners Entscheidung
durch das Polizeirecht sowie Notwehr- und Nothilferechte
gerechtfertigt sei.
Dies hat die Staatsanwaltschaft im Ergebnis des rund einjährigen
Ermittlungsverfahrens ausdrücklich verneint. Dennoch
mutet die Anklage seltsam an, die sie nun gegen den Vizepolizeichef
und einen namentlich nicht genannten Kriminalhauptmeister
erhoben hat. Der Vernehmer hatte dem Tatverdächtigen
Gäfgen beim Verhör auf Daschners Weisung angedroht,
dass ihm Schmerzen zugefügt werden, wie er sie noch
nie zuvor verspürt habe, falls er nicht preisgibt,
wo er den Jungen versteckt hat. Aus der vor einem Jahr
vom Frankfurter Polizeisprecher zitierten Weisung Daschners
an seinen Untergebenen geht klar hervor, dass es nicht
bei der Drohung bleiben sollte, falls Gäfgen weiter
geschwiegen hätte.
Wegen »der Einmaligkeit der Vorkommnisse und der
Stellung des einen Angeschuldigten« wurde Anklage
bei der Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben
doch nicht wegen der offenkundig begangenen Straftat
der Aussageerpressung. Vielmehr soll sich der Kommissar
wegen »Nötigung« verantworten, sein Chef
gar nur wegen »Verleitung« dazu Nötigung
zu einer Aussage, natürlich. »Die Staatsanwaltschaft
macht sich lächerlich«, sagte dazu im »Tagesspiegel«-Interview
Rechtsanwalt Hans Ulrich Endres, der Gäfgen verteidigt
hatte. »Ich nehme an, es geht darum, Herrn Daschner
die Pension zu sichern.« Aussageerpressung wird
nämlich mit ein bis zehn Jahren Haft bestraft, bei
Nötigung beträgt die Mindeststrafe aber selbst
in besonders schweren Fällen nur sechs Monate.
Er habe Verständnis für Daschners damalige Situation,
betonte Endres. Doch alles andere als ein Urteil als wegen
Aussageerpressung wäre ein juristischer Fehler. »Sonst
müssen wir Folter in deutschen Polizeidirektionen
für zulässig erklären und uns damit
aus der internationalen Staatengemeinschaft verabschieden.«
SZ 25.2.2004
Der Fall Daschner
Zur Not ein bisschen foltern
Hat der Polizeivizepräsident Daschner
im Fall von Metzler nicht nur versucht, zu retten, was
vielleicht noch zu retten war - das Leben eines Kindes?
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich solchen Ansichten
verweigert. Sie hat Anklage erhoben und sich damit
der Daschnerisierung des deutschen Rechts entgegengestellt.
Von Heribert Prantl
Brauchen Strafgefangene Vollpension? Reicht
es nicht, wenn Betrüger jeden zweiten, Drogendealer
und Kinderschänder jeden dritten Tag satt werden?
Die Mahlzeit muss ja vielleicht dann, am zweiten oder
dritten Tag, nicht ganz so eklig sein wie bei der Bundeswehr:
Da hatten vor Jahren wehrpflichtige Soldaten einer Sanitätskompanie
Regenwürmer essen müssen zu Ausbildungs-
und Demonstrationszwecken. Das Bundesverwaltungsgericht
meinte damals, so ein Regenwurm-Befehl sei menschenunwürdig
und demütigend. Aber sagt nicht das Sprichwort, dass
selbst der Teufel in der Not Fliegen frisst?
Und könnte der Strafvollzug nicht
die Ausländer im hiesigen Knast ein wenig härter
anfassen als die Einheimischen? Also wenigstens ein wenig
so, wie die das zu Hause gewohnt sind? Nein, natürlich
keine Schläge, aber vielleicht doch, zur Abschreckung,
eine kurze Kette am Fuß? Und wäre es so schlimm,
wenn es in der Zelle eines Vergewaltigers ein wenig stinkt?
Es müsste ja nicht so heftig sein
wie in einem Fall, den das Bundesverfassungsgericht 1993
entschieden hat: Da musste ein Gefangener in einer Zelle
leben, die wegen eines verstopften Abflusses immer wieder
mit Fäkalien überschwemmt wurde.
Ein bisschen phantasievoll nachhelfen?
Dazu meinte zwar das höchste deutsche Gericht, dass
das einen Entzug wesentlicher Existenzbedingungen darstelle
und damit grundgesetzwidrig sei. Wenn aber ein Gefangener
partout kein Sühnebedürfnis entwickelt
soll man da nicht ein bisschen phantasievoll nachhelfen
dürfen? Es müssen ja nicht gleich Fäkalien
sein.
Vielleicht genügt es, wenn der Häftling
nur kalt duschen darf. Und bei dem Ladendieb, der zum
fünftenmal hintereinander erwischt wird soll
man es bei dem nicht doch einmal mit der Methode versuchen,
die etliche USSheriffs anwenden? Die hängen dem Dieb
ein Schild um den Hals und stellen ihn vor den Supermarkt:
"Ich habe hier gestohlen".
Und wenn schließlich ein Entführer
partout nicht sagen will, wohin er das Opfer gebracht
hat soll man ihm da nicht ein wenig massiver auf
den Zahn fühlen dürfen? Man muss es ja nicht
immer gleich Folter nennen, wenn man dem Beschuldigten
aus dringendem Grund weh tut: man könnte doch stattdessen
von nachhaltiger Befragung sprechen!
Muss eine solche nachhaltige Befragung
einem Rechtsstaat wirklich peinlich sein? Es geht ja nicht
um den Einsatz von Daumenschrauben und Streckbank, um
einen Beschuldigten zu überführen, sondern um
den Versuch, das Opfer eines Verbrechens zu retten.
Eine robuste Rettungsbefragung
ist sie wirklich finsteres Mittelalter? Oder ist so wohldosierte
Gewalt nicht vielmehr die Fortentwicklung des Polizei-
und des Strafrechts hin zur humanitären Intervention
für die Opfer so, wie sie neuerdings auch
im Völkerrecht praktiziert wird? Bundeswehr und Nato
haben seinerzeit im Jugoslawien-Krieg ohne Rechtsgrundlage
eingegriffen. Hat das nicht auch der Polizeivizepräsident
Daschner in Frankfurt so ähnlich versucht
um zu retten, was vielleicht noch zu retten ist?
Schnick-Schnack und Zierrat
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich solchen Verständnis-Innigkeiten
verweigert. Sie hat den Polizeivizepräsidenten angeklagt
und sich damit der Daschnerisierung des deutschen
Rechts entgegengestellt. Sie hat den herrschenden Populismen,
an denen die Politik der inneren Sicherheit nicht unschuldig
ist, das Recht entgegengehalten.
Wäre das Strafverfahren gegen Daschner
von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, es hätte
künftig geheißen: Ein bisschen was geht immer,
ein bisschen Folter ist erlaubt weil sonst das
Böse zu gut wegkommt. Und die Leute, die so tun,
als sei der Rechtsstaat ein Waschlappen, hätten mit
einem Mal die höheren Weihen gehabt.
Die absolute Geltung des Folterverbots
wäre, bei einer Einstellung des Verfahrens gegen
Daschner, künftig von vornherein durch eine strafrechtliche
Entschuldigung relativiert gewesen. Die Perforation des
Rechtsstaats hätte forthin als strafrechtlich gebilligt
gegolten.
Perforation des Rechtsstaats? Wäre
Daschners Kalkül aufgegangen, hätte er dann
nicht als Held gegolten? Er wäre doch wohl, hätte
er das entführte Kind mit seiner Folterdrohung retten
können, befördert worden, womöglich hätte
er das Bundesverdienstkreuz erhalten!
Ausstieg aus dem Rechtsstaat
Indes: Heldentum ist keine stabile Kategorie, schon gar
keine juristische. Es gibt genügend Helden, deren
Heldentum sich wenig später als Verbrechen dargestellt
hat; Heldentum, das sich über Recht und Gesetz hinweg
setzt, gehört dazu. Der Satz, dass Not kein Gebot
kennt, ist kein rechtsstaatlicher Satz, und der Satz,
"denn wer kämpft für das Recht, der hat
immer recht", auch nicht.
Ein Daschner-Einstieg in die Folter wäre
der Ausstieg aus dem Rechtsstaat. Und die Bundesrepublik
könnte es sich künftig sparen, für die
Einhaltung der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen,
der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen
Grundrechtecharta oder des Internationalen Paktes über
die bürgerlichen und politischen Rechte zu werben.
Daschner und die Zustimmung, die er in
der Bevölkerung geerntet hat, sind freilich, ebenso
wie die Erfolge, die noch bei der letzten Hamburger Wahl
einer wie Schill erzielen konnte, ein Indiz für grassierende
Rechtsstaatsmüdigkeit.
Unter tatkräftiger Mithilfe des Bundesverfassungsgerichts
hat sich zwar in Deutschland eine liberale Strafrechtsordnung
entwickeln können. Doch viele ihrer Vorschriften
schwimmen wie Schnittlauch auf einer Suppe von Vorurteilen,
sind in den Augen vieler bloßer Schnick-Schnack
und Zierrat.
Die Wissenschaft vom Strafrecht hat sich
in den vergangenen fünfundzwanzig Jahren im Elfenbeinturm
versteckt, sie sieht sich offensichtlich nicht in der
Lage, ihre Erkenntnisse, deren Frucht die rechtsstaatliche
Strafrechtsordnung ist, der Öffentlichkeit zu vermitteln
und für sie zu werben.
Wer aufgeklärte Kriminalpolitik will,
muss aber Aufklärung betreiben. Wer souverän
rechtsstaatliche Strafrechtspolitik betreiben will, muss
den Souverän, also das Volk, überzeugen. Die
Theorie und die Praxis des Strafens muss die Auseinandersetzung
auch mit vermeintlich naiven Fragen, Vorwürfen und
Forderungen der Öffentlichkeit aushalten.
Zur Aufklärung gehört Vorbeugung
Aufklärung ist kein abgeschlossener, sondern ein
andauernder Prozess, und sie ist bitter notwendig, so
lange es leichter zu sein scheint, die Peinliche Halsgerichtsordnung
von 1532 wieder einzuführen, als den Leuten das liberale
Strafvollzugsgesetz aus dem Jahr 1977 verständlich
zu machen.
Zur Aufklärung gehört Vorbeugung:
Die Bundesregierung zögert leider, das neue Zusatzprotokoll
zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Strafen zu unterzeichnen.
Dieses Zusatzprotokoll, das am 18. Dezember 2002 von der
UN-Vollversammlung angenommen wurde, versucht, durch nationale
Präventionsmechanismen den Schutz vor Folter zu verbessern.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte
beklagt zu Recht, dass es bisher in Deutschland weder
auf Bundes- noch auf Landesebene unabhängige Einrichtungen
gibt, "die menschenrechtssensible Bereiche umfassend
und effektiv überwachen". Bei der Polizei und
beim Bundesgrenzschutz fehlen innerstaatliche unabhängige
Kontrolleinrichtungen komplett, ebenso in Pflegeheimen
und in geschlossenen Anstalten zur Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen.
Will Deutschland nun über die Ratifizierung
des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention wieder
schändliche sechs Jahre lang debattieren wie seinerzeit
über die Annahme der Anti-Folter-Konvention selbst?
Damals fürchtete man, Flüchtlinge könnten
die Konvention zur Erlangung eines Bleiberechts in Deutschland
ausnutzen. Die Strafjustiz kommt immer erst hinterher
nach der Tat, nach dem Verstoß; trotzdem
wird das Urteil des Gerichts über den Polizeivizepräsidenten
Daschner präventive Kraft haben.
Sicherlich handelt es sich um zwei Ebenen:
Die Frage nach der Zulässigkeit polizeilicher Folter
als staatliche Maßnahme gehört zu der einen
Ebene, die nach der strafrechtlichen Beurteilung des Menschen
Daschner zur anderen. Aber das Strafgericht wird das Folter-Verbot
nicht so hoch hängen dürfen, dass die polizeiliche
Praxis künftig bequem unten durch laufen kann.
Oskar Lafontaine
BILD-Kommentar 21.02.2004
Abwehr von Gefahren
von Oskar Lafontaine
Der Frankfurter Polizei-Vizepräsident
hat einem Entführer Gewalt angedroht. Er wollte erfahren,
wo dieser einen 11-jährigen Schüler gefangen
hält.
Der entführte Junge war bereits tot. Aber der Polizei-Vizepräsident
ging davon aus, dass er noch lebte, und wollte ihn vor
dem Verhungern und Verdursten retten.
Jetzt ist der Frankfurter Polizei-Vizepräsident deshalb
wegen Nötigung angeklagt worden. Er muss, ebenso
wie der Polizeibeamte, der an der Gewaltandrohung beteiligt
war, freigesprochen werden.
Warum? Für mich ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
wenn im Krieg Unschuldige sterben, weil man Täter
bestrafen will.
Noch weniger verträgt es sich mit dem moralischen
Empfinden der Menschen, wenn die Polizei ein Kind qualvoll
sterben lässt, um die Würde seines Entführers
zu wahren.
Es ging hier um Gefahrenabwehr, bei der das Polizeirecht
- um Leben zu retten - auch den gezielten Todesschuss
erlaubt.
Aussage von Lafontaine in der Sendung "Im Zweifel
für... Friedmans Talk":
"Ich würde es als Katastrophe
für den Rechtsstaat ansehen, wenn dieser Beamte bestraft
würde, denn nach meiner Auffassung hat er nach elementarsten
sittlichen Geboten unseres Rechtsstaats gehandelt",
sagte Lafontaine. Man könne nicht "ein unschuldiges
Kind qualvoll krepieren lassen, nur weil man sich auf
formale Verfassungsartikel beruft". Zwar sei Folter
gesetzlich verboten, jedoch gebe es "immer Situationen
im Leben, wo der Verweis auf Gesetze oder das Beharren
auf Prinzipien nicht weiterhilft".
Leserbrief des Tatort-Kommissars zu Lafontaine
Brüder, zur Folter, zur Schlachtbank
Oskar Lafontaines gefährliche Gedanken
über die Tortur Ein polemischer offener Brief
Von Jochen Senf
Lieber Herr Maas,
ich möchte in die SPD Saar eintreten,
nachdem Oskar Lafontaine endlich ein Zeichen gesetzt hat,
das mich zu diesem Schritt ermuntert! Ich bewunderte an
ihm schon immer sein links schlagende Herz, dessen moraline
Zuverlässigkeit durch bemerkenswert rechtslastige
Trivialkolumnen in der Bildzeitung kompensiert werden
musste. Bemerkenswerte Anbiederungen an Stammtisch und
Biedermann, Synthese aus links schlagendem Herzen und
satter Rechtslastigkeit plus Honorar: Diese gelungene
Ambivalenz, diese Glamour-hafte Wechselschärfe des
Intellekts habe ich an unserem Oskar schon immer rückhaltlos
bewundert!
Und jetzt hat Oskar ein Signal gesetzt!
Eines, das alles von ihm bis dato Geäußerte
weit überstrahlt! Ein Signal für Folter, nicht
dagegen! Wenn der Frankfurter Polizeivizepräsident,
Herr Daschner, wegen angedrohter Folter gegenüber
dem Entführer des Jakob von Metzler verurteilt würde,
dann, so unser Oskar, bricht der Deutsche Rechtsstaat
zusammen! Ist das nicht ein Wort!? Einer reinen juristischen
Formalie wegen nicht zu foltern, hat unser Oskar gesagt,
sei staatsgefährdend!
Damit Sie mich richtig verstehen, lieber
Herr Maas: Hätte unser Oskar lediglich gesagt, rein
menschlich könne er die Androhung der Folter durch
Herrn Daschner durchaus nachvollziehen, aber Strafe müsse
sein, dann bräuchte ich nicht in die SPD einzutreten.
Wen interessiert denn schon eine Lappalie, das Foltergelüst
eines Vizepolizeipräsidenten?
Aber nein! Unser Oskar hat es mit staatsmännischem
Blick sofort erkannt: Die gesamte Deutsche Rechtsstaatlichkeit
ist gefährdet, wenn nicht sofort und unmissverständlich
der Folter als Instrument zur Wahrung einer sittlich begründeten
Rechtsordnung auf deutschem Boden stattgegeben wird! Ist
das nicht weltmännisch? Ist das nicht staatstragend?
Ist das nicht unser Oskar? Muss man da nicht in die SPD
eintreten? Ist das nicht deutsche Historie einzigartig
mit dem Zirkel schlagen? Die Tortur des Mittelalters,
die Hexenverbrennungen, die Inquisition, das Großdeutsche
Reich, die Wannseekonferenz, die vielen Sozialdemokraten,
die unter der Folter litten, auch starben, das alles geistesübergreifend
von unserem Oskar angemahnt: Es sei, zur Rechtswahrung,
Folter! Zum Teufel mit Genf! Mit Völkerrecht! Mit
internationalem Strafgerichtshof! Zum Teufel mit Den Haag!
Ein Halleluja, ein Te Deum auf Milosevic! Gesungen von
Oskar! Mein Gott! In der Ludwigskirche!
Die Leidenschaft lässt mich ins Fantasieren,
ins Schwärmen kommen! Aber war Oskar nicht schon
immer so? Und wie hätte im Schatten dieses Mannes
ein SPD-Nachfolgepflänzchen aufblühen können?
Zum Beispiel Sie, lieber Herr Maas? Wäre nicht jedes
eigenständige Handeln eine Kränkung Oskars gewesen,
zu der Sie nicht fähig sind? Das ehrt Sie! Anstatt
zu sagen: Oskar, dein Rücktritt hat dem Klimmt die
Wiederwahl versaut! Böse Menschen heißen es
Rückgratlosigkeit! Diese Narren! Im Schatten eines
Riesen wachsen eben nur dürre Ästchen!
Zur Sache: 1776 wurden in Philadelphia
die Menschenrechte proklamiert. Es wurde noch ein verdammt
blutiger Weg von damals bis heute. Zwei verheerende Weltkriege
mit entsetzlichen Opfern überzogen Europa, die Welt.
Folter, Terror, industrielle Vernichtung von Millionen.
Der Holocaust. Das deutsche Grundgesetz: Unsere Mütter
und Väter haben es gegen Diktatur, gegen Faschismus
geschrieben, zum Schutz jedes Einzelnen ohne Ausnahme!
Nie Wieder!
Eben, Herr Maas, nie wieder! Würde
auch nur einem einzigen Akt der Folter zur Einschüchterung
eines Verbrechers in unserem Land stattgegeben, stürzte
in der Tat alles ein. Unser Rechtssystem wäre am
Ende. Wir könnten den St. Johanner Markt in St. Guantanamo-Markt
umbenennen. Wir erleben täglich den moralischen Bankrott
der US-Regierung samt ihrer Generalität wegen systematisch
praktizierter, das heißt gebilligter Folter im Irak.
Das Outing des Herrn Lafontaine als Befürworter der
Folter passt hervorragend zu Herrn Bush, Rumsfeld und
Frau Merkel, ein Bush-Fan ohne Distanz. Nun Mitglied in
dieser ehrenwerten Runde: Oskar, der Weltmann.
Wurden nicht Tausende Sozialdemokraten
zur Schlachtbank geführt? Kommen Ihnen da nicht die
Tränen, Herr Maas? Sollte man diesen Herrn nicht
ohne Umschweife aus der SPD entfernen? Aus Gründen
der Selbstreinigung? Haben Sie den Mumm dazu, Herr Maas?
Ihr Jochen Senf
(Jochen Senf ist Schauspieler, unter anderem
spielt er im saarländischen Tatort den Kommissar
Palü)
ak - analyse + kritik - Zeitung für
linke Debatte und Praxis / Nr. 482 / 19.03.2004
Anklage gegen Folter - halbherzig
Frankfurter Polizei-Vize Daschner muss vor Gericht
Im Namen des "Kampfs gegen den internationalen
Terrorismus" werden immer mehr Freiheitsrechte eingeschränkt.
Diese Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien macht in der
BRD selbst vor dem uneingeschränkten Folterverbot
nicht halt. Der "Fall Daschner" zeigt, wie schnell
sich das Folterverbot aufweichen lässt. Die Anklage
gegen den Frankfurter Polizei-Vize dürfte dabei nur
zu einem weiteren Zwischenschritt werden, die Diskussion
über eine begrenzte Zulassung der Folter voranzutreiben.
In einer ersten Reaktion begrüßte
am 20. Februar ein breites Bündnis von Menschen-
und Bürgerrechtsgruppen um die Humanistische Union,
die Internationale Liga für Menschenrechte und den
Republikanischen AnwältInnenverein die Entscheidung
der Staatsanwaltschaft, gegen den Vizepräsidenten
der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, öffentliche
Anklage zu erheben. "Das Verfahren kann mit dazu
beitragen, über die menschenrechtliche Bedeutung
des absoluten Folterverbotes aufzuklären und verloren
gegangenes Vertrauen in den freiheitlichen Rechtsstaat
zurück zu gewinnen", hofft man.
Der Polizei-Vize hatte im September 2002
dem Entführer des Bankierssohn Jakob von Metzler
mit Folter drohen lassen. Daschners Anweisungen seien
als Anleitung zur schweren Nötigung anzusehen, erklärte
die Staatsanwaltschaft am 19. Februar. Auch der Kriminalhauptkommissar,
der die Drohung aussprach, muss sich wegen Nötigung
unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung
als Amtsträger verantworten. Der Beamte hatte auf
Weisung des Vize-Polizeipräsidenten dem Tatverdächtigen
schwere Schmerzen angedroht, um das Versteck der 11-jährigen
Geisel zu erfahren.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sprach
von einem "verständlichen Motiv" bei Daschner,
obwohl er als Amtsperson gegen elementare Verfassungsgebote
und internationale Übereinkommen verstoßen
hat. Es verwundert deshalb nicht, dass sie den Vize-Polizeichef
und seinen Untergebenen erst nach langer "rechtlicher
Prüfung" und dann lediglich wegen "Verleitung
zur Nötigung" angeklagt hat. Die Staatsanwälte
wanden sich um das eigentliche Delikt herum mit dem Argument,
der Polizist habe ja kein Geständnis erzwingen, sondern
ein Leben retten wollen. Also nur Nötigung. Der Anwalt
des Entführers, Hans Ulrich Endres, bezeichnete die
Anklage als Skandal: "Für das, was Daschner
getan hat, gibt es ein Sonderdelikt, und das ist die Aussageerpressung."
Mit der Bewertung der Staatsanwaltschaft
in der Mainmetropole wiederholte sich, was auch schon
die Diskussion nach Bekanntwerden der Folterandrohung
vor einem Jahr auszeichnete. Anstatt klar und eindeutig
die Grenze zu ziehen, äußerten damals Ministerpräsidenten
Verständnis, der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds
bekundete Zustimmung, und allenthalben wurde über
eine "Relativierung" des absoluten Folterverbots
"in Ausnahmefällen" nachgedacht. Dabei
zeigt Daschner selbst, dass er im September 2002 nicht
aus einer wie auch immer definierten "Notlage"
heraus gehandelt hatte, sondern dass hier ein Überzeugungstäter
am Werke war. Im Focus forderte er, Gewalt "als letztes
Mittel" in Verhören zuzulassen und zu diesem
Zweck eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Für
Geständnisse müsse der Schmerz nicht stark,
aber lang sein, wusste er, und er gab sich auch als Experte
aus, wie man foltern kann, ohne Spuren zu hinterlassen.
Vor Gericht wird er seine Taten wieder verteidigen. Kurz
vor Anklageerhebung hatten er und seine Verteidiger eine
150 Seiten starke Erklärung zur Staatsanwaltschaft
gesandt. Darin reklamiere Daschner für die Ausnahmesituation
im Entführungsfall einen "übergesetzlichen
Notstand", da er das Leben der Geisel "mit allen
Mitteln" habe retten wollen. Ebenso argumentierte
er immer wieder, die Folterandrohung habe zur Gefahrenabwehr
gedient, da die Fahnder fürchteten, von Metzler könne
in seinem Versteck verhungern oder verdursten.
"Verständliches Motiv"
Diese Argumentation fällt auf fruchtbaren
Boden. So schrieb Oskar Lafontaine zur Anklage Daschners
in Bild: "Er muss, ebenso wie der Polizeibeamte,
der an der Gewaltandrohung beteiligt war, freigesprochen
werden. Warum? ... Für mich ist es ein Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, wenn im Krieg Unschuldige sterben,
weil man Täter bestrafen will. Noch weniger verträgt
es sich mit dem moralischen Empfinden der Menschen, wenn
die Polizei ein Kind qualvoll sterben lässt, um die
Würde seines Entführers zu wahren. Es ging hier
um Gefahrenabwehr, bei der das Polizeirecht - um Leben
zu retten - auch den gezielten Todesschuss erlaubt."
(20.2.04) Was schert es den Populisten, dass hier Äpfel
mit Birnen verglichen werden: Beim "finalen Rettungsschuss"
sind wenigstens Täterschaft, Bedrohungs- und Rettungssituation
bei einer Geiselnahme klar gegeben. Der Folterer arbeitet
dagegen mit Vermutungen und Hypothesen. Er foltert auf
Verdacht.
Aber solche Kleinigkeiten sollen keine
Rolle spielen, wenn sich die Chance auftut, Opfer zu retten,
wollen uns die Werber für ein bisschen Folter glauben
machen. "BedenkenträgerIn" ist, wer widerspricht
und darauf hinweist, dass hier mit menschlicher Betroffenheit
ganz andere Ziele verfolgt werden. Die Frage nach den
Grenzen polizeilicher Gewalt ist durch das Folterverbot
der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention
sowie nicht zuletzt der Strafprozessordnung klar geregelt.
Daschners kalkulierter "Tabubruch" hat diese
Frage neu aufgeworfen: Könnte unter gewissen Voraussetzungen,
zur Abwehr einer akuten Lebensgefahr, nicht vielleicht
doch ein bisschen Folter beim Verhör erlaubt sein?
Selbst renommierte Strafrechtsprofessoren lobten seinen
"Mut", im Extremfall den Zweck über die
Mittel zu stellen. Die bei Folter frontal angegriffene
Würde des Menschen ist aber nicht "abwägbar".
Folter als "letztes Mittel"
Es ist Vorsicht angebracht. Als die Folterandrohung das
erste Mal bekannt wurde, entwickelte sich eine Diskussion,
in der das Schicksal der Geisel bald vergessen war und
es um eine "qualifizierte Foltererlaubnis" im
"Kampf gegen den Terror" ging. Unions-Hardliner
wie der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm
forderten die Gewaltanwendung plötzlich auch für
Terrorverdächtige. "Diese Debatte zeigte",
so der Berliner Tagesspiegel, "dass in diesem Fall
mehr als Mitleid steckt." (20.2.04) Es gab einmal
Zeiten, da überwog das Verständnis der Grund-
und Menschenrechte als Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber
dem Staat - zumindest idealtypisch. Diese "rechtsstaatlichen
Fundamentalgewissheiten" (Heribert Prantl) sind heutzutage
umkämpft wie schon lange nicht mehr.
Frankfurter Rundschau 24.03.2004, Ausgabe:
S, Seite 33
FALL DASCHNER
Entscheidung über Verfahren verzögert
sich
Frankfurt · 23. März ·
enk · Voraussichtlich erst in drei Monaten wird
das Landgericht Frankfurt darüber entscheiden, ob
ein Hauptverfahren gegen den Polizei-Vizepräsidenten
Wolfgang Daschner (59) wegen des Vorwurfs der Nötigung
und des Amtsmissbrauchs eröffnet wird. Dies erklärte
am Dienstag die Vorsitzende der zuständigen 27. Strafkammer,
Bärbel Stock. Die Staatsanwaltschaft hatte Daschner
und einen Kriminalhauptkommissar Ende Februar dieses Jahres
nach mehr als einjährigen Ermittlungen angeklagt.
Dem Polizei-Vize wird vorgeworfen, Anfang Oktober 2002
den Kripobeamten angewiesen zu haben, dem Entführer
des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler,
Magnus Gäfgen, mit Folter zu drohen, falls er nicht
sagen würde, wo der Junge ist.
Es gebe mehrere Gründe, so Richterin
Stock, warum sich die Entscheidung der Kammer so lange
hinziehe. Zunächst müssten die Anwälte
Daschners und seines Kollegen Zeit bekommen, zur Anklage
Stellung zu beziehen. Ferner habe ihre Strafkammer vorrangig
noch Fälle zu verhandeln, bei denen die Angeklagten
in Untersuchungshaft säßen.
So oder So, Frühjahr
2004, Seite 7
Hessen aktuell
Nur ein bißchen Gewalt
Mitte Februar wurde gegen den Frankfurter
Polizeivizepräsident Daschner Anklage erhoben: Er
ließ im September 2002 Folter gegen den der Entführung
eines elfjährigen Kindes Verdächtigten Magnus
G. androhen, der daraufhin das Versteck der Kinderleiche
verriet. weiterlesen...
Gegen die Strömung Mai 2004
Die Heuchelei des deutschen Imperialismus
angesichts der Verbrechen seines imperialistischen Rivalen
USA:
Die Folter ist ein Meister aus Deutschland!
Politiker und Medien äußern
sich in Deutschland 'betroffen', ja 'empört' über
bekannt gewordene Fotos von misshandelten Gefangenen im
Irak insbesondere durch Angehörige der US-Armee.
Das ist in doppelter Hinsicht ein demagogisches Manöver.
Zum einen soll von der vielfach dokumentierten Tatsache
abgelenkt werden, dass in großem Umfang in deutschen
Gefängnissen, auf Polizeiwachen, bei Kontrollen
und Durchsuchungen und nicht zuletzt durch die Bundeswehr
Menschen immer wieder misshandelt werden. Das betrifft
insbesondere auch Flüchtlinge, die in Abschiebegefängnissen,
auf Polizeiwachen und hei der Durchführung gewaltsamer
Abschiebungen häufig schwer mißhandelt werden
oder die Abschiebung nicht überleben. Zum anderen
und vor allem aber wird von Politikern und Ideologen des
deutschen Imperialismus immer offener dafür plädiert,
'im Bedarfsfall' zu foltern, d.h. systematisch und gezielt
zu quälen, um Aussagen herauszupressen. Das reicht
vom offiziellen direkten Androhen und konkreten Vorbereitungen
von Foltermaßnahmen im Frankfurter Polizeipräsidium,
die auf eine erschreckend breite Zustimmung gestoßen
sind, bis zum "offenen Eintreten für die Anwendung
von Folter im Kampf gegen den Terror' durch einen Professor
der Bundeswehr-Hochschule. Das offene 'Nachdenken' über
Nutzen und Zweck von Folterpraktiken ist ein weiterer
Aspekt der zunehmenden Faschisierung in Deutschland. "
weiterlesen...
Landgericht Frankfurt am Main,
Pressestelle für Strafprozesse, 22.06.2004
Anklage gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter
Polizei, W. Daschner
Das Landgericht Frankfurt am Main hat
mit Beschluss vom gestrigen Tage die Anklage gegen den
Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, W. Daschner,
sowie einen Kriminalhauptkommissar zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
legt einem 50 jährigen Kriminalhauptkommissar Nötigung
unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse und seiner Stellung
als Amtsträger zur Last (§ 240 Absatz 1 und
Absatz 4 StGB). Ihm wird vorgeworfen, am 01.10.2002 dem
Entführer des 11 jährigen Jacob von Metzler,
Magnus Gäfgen, mit der Zufügung schwerer Schmerzen
für den Fall gedroht zu haben, dass er nicht bereit
sei, den Aufenthaltsort des entführten Kindes zu
nennen. Er soll auf entsprechende Anweisung des Vizepräsidenten
der Frankfurter Polizei gehandelt haben, der deshalb wegen
Verleitung zu der Tat seines Untergebenen angeklagt ist
(§§ 240 Absatz 1 und Absatz 4, 357 Absatz 1
StGB).
Die 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt
am Main hat die Anklage ohne Abänderung zugelassen.
Es ist damit die Hauptverhandlung durchzuführen.
Nach der derzeitigen Terminsituation der
Strafkammer ist wegen vordringlich zu verhandelnder Haftsachen
mit dem Beginn der Hauptverhandlung nicht vor November
dieses Jahres zu rechnen.
____________________
§ 240 StGB Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit
Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt
oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten
Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders
schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt
oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger
missbraucht.
____________________
§ 357 StGB Verleitung eines Untergebenen
zu einer Straftat
(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen
zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten
unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen
geschehen lässt, hat die für diese rechtswidrige
Tat angedrohte Strafe verwirkt.
(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger
Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle über
die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers
übertragen ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger
begangene rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle
gehörenden Geschäfte betrifft.
Agenturmeldungen zur Klagezulassung gegen Daschner
dpa, Dienstag 22.
Juni 2004, 10:56 Uhr
Frankfurter Ex-Polizeivize
muss wegen Foltervorwurfs vor Gericht
Frankfurt/Main (dpa) - Der ehemalige Frankfurter
Polizei- Vizepräsident Wolfgang Daschner muss sich
vor Gericht wegen des Vorwurfs der Folterandrohung verantworten.
Das Landgericht Frankfurt hat die Klage wegen schwerer
Nötigung zugelassen. Daschner hatte im Zusammenhang
mit der Entführung des Frankfurter Bankierssohns
Jakob von Metzler dem Hauptverdächtigen während
des Verörs Folter angedroht. Der Vorfall hatte bundesweit
für Empörung gesorgt.
AP, Dienstag 22.
Juni 2004, 10:22 Uhr
Daschner wird der Prozess gemacht
Frankfurt/Main (AP) Das Landgericht Frankfurt
hat die Anklage gegen den früheren stellvertretenden
Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner und einen Kriminalhauptkommissar