Folter und Wolfgang Daschner

"Folter ist bei Bedarf möglich" steht im Aufruf unserer Initiative. Der Satz bezieht sich auf die Folterdrohung des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner. Hintergründe dazu in den nachfolgenden Presseberichten.

Frankfurter Rundschau, 18.02.2003, Ausgabe: S, Seite 23
Polizei drohte Jakobs mutmaßlichem Entführer Gewalt an

Magnus G. sollte zu Aussage über den Verbleib des Jungen gezwungen werden / Ermittlungen gegen Polizei-Vizepräsident


Der Fall Jakob von Metzler hat für Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner juristische Folgen. Gegen den 59-jährigen Beamten wird wegen Verdachts der Aussageerpressung ermittelt. Er soll Magnus G., den mutmaßlichen Mörder des Bankierssohnes, unter Drohungen zu einer Aussage veranlasst haben.

Magnus G., gegen den die Staatsanwaltschaft noch in dieser Woche Anklage erheben wird, hatte die Polizei nach seiner Festnahme Anfang Oktober lange Zeit über das Schicksal des Metzler-Sohnes im Unklaren gelassen. Zu diesem Zeitpunkt bestand noch Hoffnung, das Leben des Jungen zu retten. Deshalb wies Daschner den vernehmenden Beamten an, er solle Magnus G. klar machen, dass man eine Aussage mit Gewalt erzwingen werde, falls Magnus G. die Polizei weiter nasführe.

Daraufhin gab der Beschuldigte preis, dass die Leiche des Jungen in einem See im Main-Kinzig-Kreis liege. "Es wurde nur gedroht, es ist aber nichts passiert", erklärte Hubert Harth, Leiter der Staatsanwaltschaft, zum Ermittlungsstand. Der Ausgang des Verfahrens gegen Daschner und den Kriminalbeamten sei "völlig offen". Man stehe noch am Anfang der Ermittlungen und müsse "juristisch schwierige Fragen klären", wie den "übergesetzlichen Notstand".

Man habe die Ermittlungen erst "nach einer längeren Überlegungsphase" eingeleitet, nachdem die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt durch einen Aktenvermerk Daschners erfahren hatte. "Da wurde nichts unter den Teppich gekehrt", so Harth. Daschner war am Montag wegen einer Beerdigung nicht in Frankfurt. Polizeisprecher Peter Liebeck erklärte, der stellvertretende Behördenleiter habe seinerzeit eine "Rechtsgüterabwägung" vorgenommen. "Das Leben des Jungen stand gegen die körperliche Unversehrtheit des Magnus G." Er ziehe "den Hut" vor Daschner. Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt: "Ich billige das Verhalten meines Stellvertreters in vollem Umfang." habe.



Frankfurter Rundschau, 19.02.2003, Ausgabe: S, Seite 23

Verteidiger verlangt die Suspendierung des Polizei-Vizepräsidenten


Mordfall Jakob von Metzler: Anwalt sieht in Gewaltandrohung "Verbrechen" / Daschner: "Ich würde wieder so handeln"

Rechtsanwalt Ulrich Endres, Verteidiger des mutmaßlichen Mörders des elfjährigen Jakob von Metzler, verlangt die Suspendierung des Polizei-Vizepräsidenten. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Wolfgang Daschner wegen Verdachts der Aussageerpressung. Das Innenministerium hält an dem stellvertretenden Behördenleiter fest.

Von Hans-Jürgen Biedermann

Endres hatte die Medien am gestrigen Dienstag in den Anwaltstrakt des Gerichtsgebäudes B eingeladen, um starkes Geschütz aufzufahren. Damals, am 1. Oktober, habe Daschner bei der Vernehmung seines Mandanten Magnus G. "Folter angeordnet". Tatsächlich ließ der Polizei-Vize dem festgenommenen Jura-Studenten klarmachen, falls er den Aufenthaltsort Jakobs nicht nenne, werde man ihm "Schmerzen zu fügen". So weit ist es nicht gekommen, denn Magnus G. gab den Ort preis, an dem er die Leiche abgelegt hatte. Aber schon die Androhung von Gewalt erfülle den Tatbestand der Aussageerpressung und die sei im Strafgesetzbuch "die Umschreibung für Folter", sagte der Anwalt.

Daschner bestreitet nicht, Druck ausgeübt zu haben. "Der Tatverdächtige hat erklärt, das Kind lebe noch. Wir wollten wissen, wo es ist", sagte er auf FR-Anfrage. "Sollten wir die Hände in den Schoß legen?" Der Polizei-Vize begründet sein Verhalten mit "rechtfertigendem Notstand", der im Paragrafen 34 des Strafgesetzbuches erläutert wird. Er sei bereit gewesen, Magnus G. Schmerzen zuzufügen, um das Leben des Jungen zu retten. "Ich stehe dazu und würde wieder so handeln."

Rechtsanwalt Endres lässt solche Argumente nicht gelten. "Dieses Verbrechen ist auch nicht durch einen irgendwie gearteten Notstand zu rechtfertigen." Es gelte "supranationales Recht", wonach die Bundesrepublik Deutschland sowohl die europäische Menschenrechts- als auch die UN-Folterkonvention unterzeichnet habe. "Danach darf niemand erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden", stellt der Rechtsanwalt fest. Daschners schriftlichen Vermerk über die Vernehmungsmethode bezeichnete er "als peinlichen Rechtfertigungsversuch, ein Verbrechen in günstigem Licht darzustellen".

Endres stellt aber klar, dass damit "nicht sämtliche Vernehmungen seines Mandanten null und nichtig sind". Magnus G. habe seine Aussage im Beisein eines Richters bestätigt, und damit könne das Ermittlungsverfahren weitergeführt werden. Am heutigen Mittwoch wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Magnus G. im Fall Metzler erheben.

Wolfgang Daschner hatte den zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft, Rainer Schilling, zeitnah über die Umstände informiert, unter denen Magnus G. im Polizeipräsidium ausgesagt hat. Schilling fertigte daraufhin eine Aktennotiz, für den ermittelnden Staatsanwalt.

Ermittlungen gegen Daschner wegen Verdachts der Aussageerpressung sind jedoch erst im Januar eingeleitet worden. Schilling sagt, man bewege sich auf unsicherem Eis. Es handele sich um "hochgradig umstrittenen Rechtsraum". Deshalb habe man ein Gespräch mit der Polizeiführung abgewartet und danach erst die Ermittlungen eingeleitet.

Das Polizeipräsidium hat sich am Dienstagnachmittag in einer Erklärung mit seinem "Vize" soldidarisiert. Der Verfassungsrechtler Erhart Denninger erklärte gegenüber der FR, Daschner habe wohl "im guten Glauben gehandelt", objektiv aber "gegen das verfassungsmäßige Folterverbot" verstoßen.


Frankfurter Rundschau, 19.02.2003, Ausgabe: S, Seite 24
IM HINTERGRUND

Aussageerpressung: kein Präzedenzfall

Verfahren wegen Aussageerpressung sind überaus selten. Was dem Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner angelastet wird, dafür gibt es Frankfurt keinen Präzedenzfall. Mit dem "rechtfertigenden Notstand", wie es im Paragraphen 34 des Strafgesetzbuches heißt, musste sich die Justiz hierzulande bislang nicht beschäftigen.

Wolfgang Daschner ist überzeugt davon, dass er im Sinne dieses Paragraphen gehandelt hat, als er Magnus G. damit drohte, er werde schlimme Schmerzen erleiden, wenn er keine Aussage zu Jakob von Metzler mache. Der "34er" schützt Personen, die eine Tat begehen, um Leben zu retten. Voraussetzung: "Das geschützte Interesse" muss "das beeinträchtigte wesentlich überwiegen". Für Daschner war der Fall klar: Jakobs Leben zählt mehr als die Gesundheit des Magnus G..

Doch damit beginnt das juristische Minenfeld. Den Notstand, der im "34" beschrieben werde, könnten nur Privatpersonen in Anspruch nehmen, sagt Rechtsanwalt Ulrich Endres. Der Paragraph habe für Personen, wie den Polizeivize Daschner, der im staatlichen Auftrag handele, keine Relevanz. Auch der emeritierte Verfassungsrechtler Erhart Denninger, vormals Leiter des Instituts für öffentliches Recht an der Frankfurter Uni, sieht in diesem Sinne "eine eindeutige Rechtslage". Er verweist auf "das geltende, verfassungskräftige Folterverbot".

Damit solle verhindert werden, "dass jeder Polizeibeamte abwägen kann, was zu tun ist". Wenn Daschner sein Verhalten "auf die private Kappe" nehme, dann könne man das noch akzeptieren. "Er hat im guten Glauben gehandelt" und die Staatsanwaltschaft werde das möglicherweise auch so sehen.

Denninger kann die Verhörmethoden der Frankfurter Polizei nicht billigen. Die Drohung "mit Schmerzen, die du nicht vergessen wirst", sei auch unter Gesichtspunkten der europäischen Rechtssprechung nicht akzeptabel. Im Falle von Magnus G., so Denninger, "hätte ich vernommen und vernommen - irgendwann wäre er schon weich geworden".

Juristische Überlegungen stellte auch das Landespolizeipräsidium in Wiesbaden an. Dort ist ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren gegen Daschner angelaufen, nachdem der Polizeipräsident Ende Januar annonciert hatte, gegen den "Vize" werde von den Staatsanwaltschaft ermittelt. Ministeriumssprecher Michael Bußer teilt mit, Daschner bleibe im Amt. Man warte das Ermittlungsergebnis ab.

Für 700 Kripobeamte des Präsidiums und den Polizeipräsidenten Harald Weiss- Bollandt ist jetzt schon klar: WolfgangDaschner sei kein Vorwurf zu machen. Er habe die "Rechtsgüter" richtig abgewogen. - Die im Präsidium sind schon viel weiter als die Staatsanwaltschaft. habe


Focus 19.02.2003
Richter für Polizeifolter

Im Streit um die Frage, ob die Polizei zur Rettung Jakob von Metzlers dem Tatverdächtigen mit Gewalt drohen durfte, gibt es eine Wendung. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth, verteidigte das Vorgehen der Polizei.

Mackenroth sagte dem Berliner „Tagesspiegel“ am Mittwoch: „Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten.“ Als Beispiel nannte er die Möglichkeit, dadurch Terroranschläge wie in New York zu verhindern. „Wenn es bei einer Folterdrohung bleibt und tatsächlich nicht gefoltert wird, kann man es sich umso eher vorstellen, dass dies in besonderen Situationen zulässig ist.“

Mackenroth lobte ausdrücklich, dass die Polizei den Vorgang in den Akten festgehalten hat. „Ich habe Hochachtung vor dem Mut des Polizeibeamten, seinen Gewissenskonflikt durch einen Vermerk öffentlich zu machen.“ Abwägungen in solchen Extremfällen müssten der Kontrolle der Justiz unterworfen werden.

Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte in seinem Aktenvermerk geschrieben, der mutmaßliche Entführer Magnus G. habe „durch Zufügung von Schmerzen vernommen werden“ sollen, damit er endlich sage, wo sich elfjährige Bankierssohn Jakob befand.

Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Holger Bernsee, forderte den Gesetzgeber zur Konkretisierung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 34 über den „Rechtfertigenden Notstand“ auf. Es sei unter Juristen umstritten, ob sich Amtspersonen auf einen übergesetzlichen Notstand berufen können. „Es kann nicht sein, dass Polizeibeamte hier ellenlangen juristischen Diskussionen ausgesetzt sind“, sagte Bernsee. Er nahm die Frankfurter Kollegen in Schutz: „Wenn es darum geht, das Leben eines Kindes zu retten, dann handelt es sich um das höhere Rechtsgut im Vergleich zur körperlichen Unversehrtheit des Täters.“ Bernsee fügte hinzu: „Ich hätte auch so gehandelt.“

Dagegen betonte der Frankfurter Strafrechtler Erhard Denninger, die Polizei dürfe unter keinen Umständen Tatverdächtige mit Folter bedrohen. „Das Folterverbot hat einen fundamentalen Rang in unserem Rechtsstaat“, sagte der Strafrechtsexperte. „Es gibt keine Ausnahme, die von diesem Verbot dispensieren würde. Es ist im Grunde traurig, dass so etwas wie das jetzt in Frankfurt passiert. Ein Polizist hat laut dem Vermerk ja moralische Bedenken formuliert. Das beweist, dass die Sache auch polizeiintern umstritten war.“ Denninger meinte: „Wenn man einmal mit Foltern anfinge, gäbe es kein Halten mehr.“


Otto Köhler, Freitag 10/2003 vom 28.02.2003
Menschlich verständlich

POLIZEIMETHODEN - Folter findet schnell Zustimmung

Vor einem Vierteljahrhundert schrieb ein niedersächsischer Ministerpräsident namens Ernst Albrecht ein programmatisches Buch mit dem Titel Der Staat. Darin kam er zu der Erkenntnis, es könne "sittlich geboten" sein, Informationen "durch Folter zu erzwingen", dann nämlich "wenn z. B. etabliert wäre, dass ein bestimmter Kreis von Personen über moderne Massenvernichtungsmittel verfügt" und gewillt ist, sie "innerhalb kürzester Frist zu verbrecherischen Zwecken einzusetzen". Es gab heftigen Widerspruch unter den Juristen der Bonner Republik und Albrecht widerrief schließlich wegen der Gefahr von "Missdeutung" und "Missbrauch".

Nach dem Geständnis des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, er habe einem Entführer mit Gewalt gedroht, falls er den Aufenthaltsort seines Opfers nicht preisgebe, hat sich das deutsche Verhältnis zur Folter schlagartig entspannt. Es ging tatsächlich um Folter - ein Kampfsportlehrer war angewiesen zur gezielten Ausübung körperlicher Gewalt. Die Reaktion der Öffentlichkeit ist so, dass der Polizeivizepräsident sich bestärkt fühlen darf: "Täglich melden sich Hunderte, um mir Mut zu machen, Polizeibeamte und Bürger. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter wie der Deutsche Richterbund haben mein Vorgehen verteidigt." - So der Polizeichef, der mit Folter drohte, in Focus. Überschrift: "Ich würde es wieder so machen." Dazu ermuntert ihn eine Pressemitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter: "700 Kriminalbeamte/innen stehen hinter ihrem Polizeivizepräsidenten."

Am schnellsten aber stand hinter ihm der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert Mackenroth, den sich die schleswig-holsteinische CDU schon einmal als Justizminister ausgeguckt hatte. Eiligst erklärte er die Frankfurter Folterandrohung für zulässig, denn die strafrechtlichen Regeln über den "rechtfertigenden Notstand" erlaubten es, das Folterverbot in einer "gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr" zu überschreiten. Nun ist Daschner ein Held. Aus der Gewissensnot, mit er zunächst vor der Öffentlichkeit auftrat, ist längst das Fanal geworden: Folter frei! Jetzt im Interview mit Focus sagt er ungeheuer offen: "Die Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um Menschenleben zu retten, müsste auch im Verhör erlaubt sein. Seit längerem fordern viele Kriminalbeamte eine entsprechende Gesetzesänderung."

Am Sonntag aber gab Mackenroth, nunmehr zusammen mit den Landesverbänden seines Deutschen Richterbundes eine ganz andere Erklärung über die Rechtslage ab. Überschrift: "Folterverbot gilt ausnahmslos." Und dann zählte er mit Hilfe seiner Landesverbände einige der Vorschriften auf, die Folter ausnahmslos verbieten: Artikel 1 Grundgesetz, Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die UN-Konvention gegen Folter. Im Chor rufen jetzt der Vorsitzende und sein Richterbund: "Gerade wir Richter und Staatsanwälte tragen aufgrund unseres Amtes eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte ... Wer hieran rührt und diese Prinzipien verwässert, zerstört den Rechtsstaat."

Mackenroth, der noch drei Tage zuvor fleißig gerührt und verwässert hatte, fügte in einer persönlichen Erklärung hinzu: "Ich bedauere sehr, dass durch Äußerungen von mir ein anderer Eindruck entstanden ist." Doch die Folgen der leichtfertigen Äußerungen des obersten Richterfunktionärs sind nicht mehr zurückzuholen. Wer gegen die Folter ist, schützt Kindermörder. Mit dieser Parole kann ein Kanzlerkandidat Koch erfolgreich in den nächsten Bundestagswahlkampf ziehen.

Ob der ministeriable Mackenroth noch an der Spitze des Deutschen Richterbundes bleibt, hängt von dessen Selbstachtung ab, die man bis jetzt allerdings nur als ein Desiderat betrachten kann. Wie aber will er künftig Recht sprechen? Was will er sagen, wenn ein Ganove sein Geständnis widerruft mit der Begründung, es sei durch Anwendung von Gewalt zustande gekommen. Kann ein Richter Mackenroth dann noch widersprechen: Folter? Unmöglich, in diesem Lande gibt es sie nicht.


Frankfurter Rundschau 24.02.2003
FOLTERANDROHUNG

Koch äußert Verständnis für Polizeivize Daschner

FRANKFURT A. M., 23. Februar (dpa/ap). In der Debatte um die Folterandrohung der Frankfurter Polizei hat Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner Rückendeckung vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) erhalten. "Ich persönlich halte Daschners Verhalten in dieser schlimmen Konfliktsituation, in der er Leben retten wollte, für menschlich sehr verständlich", sagte Koch Bild am Sonntag. Eine juristische Überprüfung sei in einem Rechtsstaat selbstverständlich.

Koch sagte, Daschner habe in einer schlimmen Situation für sich eine Entscheidung getroffen, in der er die letzte Chance sah, den entführten Jungen zu finden. Der Polizei-Vize hatte, wie berichtet, dem mutmaßlichen Mörder und Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler im Polizei-Verhör Gewalt androhen lassen.

Daschner forderte im Gespräch mit dem Magazin Focus eine Gesetzesänderung. "Die Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um Menschenleben zu retten, müsste auch im Verhör erlaubt sein."

Der hessische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Stein, äußerte sich im Hessischen Rundfunk überrascht und entsetzt über Daschners Haltung. Ein solches Verhalten gegenüber Verdächtigen sei bei der Polizei nicht üblich.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, hat in einem Brief an die 14 000 Richter und Staatsanwälte seines Verbandes seine Äußerungen zu Befugnissen der Polizei in Extremsituationen bedauert. Dem Flensburger Tageblatt zufolge betont der Jurist darin, dass er das Folterverbot "selbstverständlich" nicht zur Disposition stellen wollte.




Indymedia

28.02.2003

Folter in Deutschland auch bald für Linke?

"Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden", so steht es in der am 07.08.1952 von Deutschland ratifizierten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte.

Zur Zeit macht in der BRD der Fall des Vize-Polizeipräsidenten DASCHNER aus Frankfurt a. Main Schlagzeilen, ordnete dieser doch im Oktober 2002 in einem Fall von Kindesentführung an, daß dem in Polizeigewahrsam befindlichen Verdächtigen Folter anzudrohen sei. In einem Interview mit der "Frankfurter Rundschau" (22. Feb. 2003, Seite 2) protzte er sodann damit, daß er auch angeordnet hatte, einen Polizeikampfsporttrainer extra aus dem Urlaub einzufliegen, um den Verdächtigen auch durch Taten zu foltern, nämlich - Zitat- "durch Überdehnen des Handgelenks, oder durch das Drücken auf Schmerzpunkte am Ohr, wo es sehr weh tut, ohne dass irgendeine Verletzung entsteht". Blut wollte man wohl (noch?) nicht sehen in Frankfurt am Main.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes MACKENROTH sprang DASCHNER bei und sprach davon, daß in gewissen Fällen die Androhung von Folter und deren Anwendung durchaus - Zitat - "erlaubt" sei.

Nun ist ein Fall von Kindesentführung abscheulich, viele besorgte Eltern würden zu gerne selbst einem Verdächtigen vielleicht Schmerzen zufügen, um so ihr Kind zu retten. Aber wer in den letzten 5,10,20 Jahren verfolgt hat, wie Kriminalpolitik in Deutschland funktioniert, der muß zugestehen, daß künftig auch in Deutschland (den "Vorbildern" USA, Israel u.a. Staaten folgend) mit Folter zu rechnen ist, und zwar staatlich gedeckt. Wurde beispielsweise die Einführung einer DNA-Gen-Datei unter Hinweis auf leichtere Identifizierung von Sexualtätern forciert, zielte diese DNA-Datei viel mehr darauf ab, politisch mißliebige Menschen leichter verfolgen zu können.

Das heißt, die Justizpolitik sucht sich Verbrechen aus, die für gewöhnlich Abscheu erregen (z.B. Sexualmord, Kindesentführung), um in deren Windschatten jene repressiven Praktiken einzuführen, für deren Einsatz unter anderen Umständen ansonsten kaum eine Mehrheit bestünde

1977 wurde, nach der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer durch die RAF, durchaus seitens der deutschen Regierung, erwogen, die inhaftierten RAF-Gefangenen standrechtlich zu erschiessen, um so die Freilassung Schleyers zu erzwingen. Damals waren jedoch die linken politischen Strukturen (noch) zu stark, als daß so ein Vorgehen tatsächlich hätte durchgeführt werden können.
Nach dem 11. September 2001 (Angriff auf das Herz des Kapitalismus und Imperialismus in New York City und Washington D.C.) erscheint aber vieles möglich. Menschen werden - auch in Deutschland - wieder wegen ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt, früher waren es "die Juden", heute sind es "die Moslems", Gerichte verurteilen trotz dürftigster Beweislage Menschen, die angeblich an den Vorbereitungen des "11. September" beteiligt gewesen sein sollen, zu langen Haftstrafen. Deutschland beteiligt sich durch vielfältigste Aktivitäten an dem geplanten Überfall auf den Irak...

Da liegt es auf der Hand, daß künftig in Deutschland die Polizei nicht mehr im verborgenen Verdächtige zu Aussagen zwingt (denn welcher Verdächtige konnte bislang derartiges beweisen, wo er/sie doch mit den Beamten alleine in einem Raum war?), sondern mit offiziellem Aktenvermerk - preußisch korrekt (man erinnere sich an die penible Aktenführung in den Konzentrations- und Vernichtungslagern des 3. Reiches) - Folter androht und durchführt. Und wen wird es mit als erste treffen? Wohl die linken AktivistInnen.
Alleine die Vermutung, eine angebliche linke "terroristische" Vereinigung könnte Anschläge mit Personenschaden planen, dürfte dann ausreichen, um Folter zu "legitimieren", denn bei der "Rechtsgüterabwägung" dürften Polizisten wohl stets zu dem Ergebnis gelangen, daß die Körperverletzung des/der Verdächtigen im Vergleich zu dem potentiellen Tod von Menschen erheblich geringwertiger ist. Wo endet diese Spirale?

Wird dann künftig auch der Junkie oder Drogendealer gefoltert, im Namen der "deutschen Volksgesundheit"!?. Oder der Bankräuber - im Namen der Bank, die ihr Geld wiedererhalten möchte?! Denn was ist schon ein bißchen Schmerz durch Hand umbiegen und am Ohr herumdrücken?!
Anstatt langer, ermüdender, personal- und damit kostenintensiver Vernehmungen von Beschuldigten, wird einfach ein wenig gefoltert und schon ist binnen 5 Minuten das Geständnis fix und fertig. Was ist schon 5 Minuten Schmerz im Vergleich zur "Effizienzsteigerungbsquote" !?

Die Büchse der Pandora ist geöffnet, sie lässt sich nach dem Fall es Polizei-Vizepräsidenten DASCHNER nicht (mehr) schließen. Im Oktober 2002, wo wird es künftig heißen, begann die Bundesrepublik Deutschland offiziell mit Folterungen.


Frankfurter Rundschau, 23.07.2003

DAS PORTRÄT
Unbeirrbar
Wolfgang Daschner


Vor wenigen Monaten ist Wolfgang Daschner 60 Jahre alt geworden. Es war kein guter Zeitpunkt für eine ungetrübte Geburtstagsfeier, denn seit Februar hat der Polizeivizepräsident bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Aktenzeichen - wegen Verdachts der Aussageerpressung im Fall Magnus G. Es geht um die Androhung von Folter.

Wolfgang Daschner hat längst die Jalousien heruntergelassen. Fragen nach einer womöglich anderen Sichtweise der Ereignisse vom Oktober vergangenen Jahres lässt er gar nicht erst zu. "Ich möchte mich nicht äußern", sagt er mittlerweile gebetsmühlenartig. Damit befolgt er den Ratschlag seines Verteidigers Eckart Hild, zieht aber auch Konsequenzen aus dem die Erklärungen, mit denen er sein Verhalten seinerzeit rechtfertigte.

Er würde "wieder so handeln", hätte es bei der Androhung nicht belassen, sondern Magnus G. tatsächlich "schlimme Schmerzen" zufügen lassen, hätte der geschwiegen über das Schicksal des kleinen Jakob von Metzler. Das waren Kernsätze Daschners in einem FR-Interview, die im Wiesbadener Innenministerium teilweise mit ungläubigem Staunen zur Kenntnis genommen wurden. Doch von einer Suspendierung nahm der Dienstherr im Hinblick auf das schwebende Verfahren zunächst einmal Abstand und leitete lediglich ein Disziplinarverfahren ein. Doch der "Vize" musste sich hinter vorgehaltener Hand gelegentlich den Vorwurf gefallen lassen, er sei ein selbstgerechter Betonkopf.

In Kollegenkreisen bescheinigt man Daschner dagegen "Geradlinigkeit" und "Mut". Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, der in den Entscheidungsprozess im Fall Magnus G. nicht einbezogen war, vertritt unverändert die Position, dass sein Stellvertreter einen "übergesetzlichen Notstand" für sich reklamieren könne. "Ich billige sein Verhalten in vollem Umfang."

Daschner, der mehr als 40 Dienstjahre auf dem Buckel hat und niemals disziplinarisch belangt wurde, macht anscheinend einen weiten Bogen um die Medienvertreter. Das war schon früher so, denn der Mann agierte, auch als er Leiter der der Einsatzabteilung im Frankfurter Präsidium war, vorwiegend aus dem Hintergrund. "Ich dränge mich nicht in die Öffentlichkeit", hat er immer wieder betont.

Da steht er aber nun und wartet, dass die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren zu einem Ergebnis gelangt. Doch die Ermittlungen werden noch einige Monate dauern, kündigt Hubert Harth, Leiter der Staatsanwaltschaft, an. Es müssten weitere Zeugen vernommen werden, bevor Wolfgang Daschner die Möglichkeit erhalte, sich zu äußern.

Der Leitende Oberstaatsanwalt gibt keine Prognose über das Ende des Verfahrens ab. Die Rechtsproblematik sei "nicht so ganz einfach", antwortet er denen, die sich ein zügigeres Verfahren gewünscht hätten. (habe)


Stefan Wogawa 30.07.2003
Folterdrohung unerheblich
Mörder von Jakob Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt. Polizeivize Daschner bleibt gelassen


Zu lebenslanger Haft ist am Montag der Entführer und Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler aus Frankfurt/Main verurteilt worden. Das dortige Landgericht stellte bei dem angeklagten Magnus Gäfgen eine besonders schwere Schuld fest. Er kann deshalb nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden. Gäfgen hatte den Jungen im September 2002 entführt und mit Klebeband erstickt. Von den Eltern wollte er eine Million Euro Lösegeld erpressen. Der Prozeß hatte nicht nur wegen der Umstände des Verbrechens für Aufsehen gesorgt. In seinem Verlauf gerieten rechtswidrige Methoden der Polizei ans Licht. So war bekannt geworden, daß der Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, die Androhung der Folter angeordnet hatte.

Der Jurastudent Gäfgen war kurz nach der Entführung als Verdächtiger verhaftet worden und hatte die Tat gestanden. Er wurde zum Aufenthaltsort des Kindes befragt und hatte zunächst falsche Angaben gemacht. Daschner, der darin nach eigenen Angaben die letzte Chance sah, den Jungen zu retten, ließ ihm durch einen Kriminalhauptkommissar drohen, man werde ihm Schmerzen zufügen, die er nicht mehr vergesse. Der Frankfurter Rundschau sagte Daschner später, er habe Gewalt wirklich anwenden wollen. Es sei beabsichtigt gewesen, Gäfgen den Arm zu verdrehen oder mit einem Kampfsportgriff am Ohr erhebliche Schmerzen zuzufügen. Dabei sollte ein Arzt hinzugezogen werden. Minuten nach der Drohung erklärte Gäfgen jedoch, das Kind könnte tot sein und nannte den späteren Fundort, einen Teich.

Für das Vorgehen der Polizei hatten etliche Politiker und Juristen wie Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) Verständnis gezeigt. Sie argumentierten, in Fällen des Schutzes eines höherwertigen Rechtsgutes sei der Einsatz der Folter vorstellbar. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte erklärt, daß bei der Anwendung von polizeilicher Gewalt in bestimmten Fällen ein »rechtfertigender Notstand« vorliegen könne. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International warf ihr daraufhin vor, das bestehende Folterverbot zu relativieren. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) verlangte die Lockerung des Folterverbots für »Terrorverdächtige«. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, hielt Folter in bestimmten Situationen für »erlaubt« und rückte erst angesichts öffentlicher Kritik von seinen Äußerungen ab. Auch Frankfurts Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, ein persönlicher Freund der Familie Metzler, verteidigte die Verhörmethoden.

Während der Ermittlungen soll auch Gäfgens Freundin von Polizisten mit Vergewaltigung bedroht worden sein, so ihre Eltern in einem Brief an das Frankfurter Gericht. Das Magazin Stern berichtete von weiteren speziellen Verhörmethoden der Frankfurter Polizei. Man habe mit aussageunwilligen Verdächtigen »Ausfahrten« gemacht und dann demonstrativ die Dienstpistolen entsichert, so Beamte gegenüber der Presse. Gegen Daschner, der über die Folterdrohung im Oktober 2002 eine Aktennotiz anlegte, wird inzwischen ermittelt. Er selbst rechnet laut Zeitungsberichten nicht mit ernsthaften Konsequenzen.

Gäfgens Verteidiger Hans-Ulrich Endres hatte bis zuletzt argumentiert, mit der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld seines Mandanten trotz der Folterdrohung werde dem Rechtsstaat Schaden zugefügt. Schon vor dem Urteil hatte Endres den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angedroht, falls sein Mandant die besondere Schwere der Schuld zugesprochen werde. Für den Vorsitzenden Richter, Hans Bachl, ist dagegen die Gewaltandrohung im Prozeß angemessen berücksichtigt worden. Er hatte während des Prozesses ein neues Geständnis abgelegt.

Professor Wolfgang Hecker von der Verwaltungsfachhochschule Frankfurt verweist in einem Gutachten darauf, daß die bestehende Rechtslage »völlig eindeutig« sei. »Die Anwendung von Gewalt zur Aussageerpressung in der Bundesrepublik ist nach Verfassungsrecht und einfachem Recht absolut verboten.« Sie sei es auch nach internationalem Recht: Auch die Europäische sehe Menschenrechtskonvention vor, daß niemand der Folter unterworfen werden dürfe.


Frankfurter Rundschau, 20.02.2004
FR AKTUELL
Frankfurter Polizei-Vize wegen Folterdrohungen angeklagt
Hessischer Innenminister entbindet Daschner von seinem Dienst

Frankfurt/Main - Wegen der Folterdrohungen bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler ist der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner angeklagt worden. Seine Anweisungen an einen ebenfalls angeklagten Vernehmungsbeamten sei als Verleitung zu schwerer Nötigung anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Frankfurt.

Ursprünglich waren die Ermittlungen wegen des schwereren Delikts der Aussageerpressung begonnen worden. Daschner hatte den Entführer Magnus Gäfgen am 1. Oktober 2002 bedrohen lassen, um das Geiselversteck des vier Tage zuvor entführten Jungen zu erfahren. Jakob von Metzler war zu diesem Zeitpunkt schon tot.

Objektiv habe es sich bei dem vorsätzlichen Vorgehen der Polizisten um eine Aussageerpressung gehandelt, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Den Beamten habe es aber an dem subjektiven Willen gefehlt, die erpresste Aussage in ihren Ermittlungen zu verwerten. Es sei ausschließlich um die Rettung Jakobs gegangen. Daschner hatte eine Aktennotiz über sein Vorgehen geschrieben.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat Daschner nach der Anklageerhebung von seiner Aufgabe entbunden. Der 60-Jährige sei ins Landespolizeipräsidium nach Wiesbaden abgeordnet worden, teilte das Innenministerium am Freitag mit. Dies sei aus Gründen der Fürsorge für Daschner und zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des Frankfurter Präsidiums geboten, begründete Bouffier seine Entscheidung.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte nach der Anklageerhebung, dass das Gericht in der Hauptverhandlung das Folterverbot bekräftigt. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg sagte der Rundfunkagentur dpa/Rufa, es müsse der Rechtsgrundsatz bestätigt werden, dass Polizeibeamte nicht mit einer dienstlichen Anweisung gezwungen werden dürfen, Gewalt zur Erlangung von Informationen oder Geständnissen einzusetzen.

Freiberg sagte: "Uns kommt es nicht auf eine Bestrafung des Vize- Polizeipräsidenten an. Er hat in der vermeintlichen Aussicht, das Leben des Kindes retten zu können, einem ungeheuren inneren Druck nachgegeben." Dies zeige, in welchen existenziellen Konfliktlagen Polizeibeamte Entscheidungen treffen müssten. Die nachdrückliche Feststellung des Folter-Verbotes durch ein Gericht könne helfen, dass Ermittler künftig einem solchen Druck besser widerstehen könnten.

Ob es zu einem Prozess gegen die Polizisten kommt, entscheidet die zuständige Strafkammer des Landgerichts in seinem Eröffnungsbeschluss. dpa


AFP 20.02.2004
Anklage gegen Frankfurts Polizei-Vize Daschner wegen Folterdrohungen
Mörder des elfjährigen Jakob sollte Aufenthaltsort verraten

Wegen der Folterdrohungen bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler soll sich Frankfurts Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft erhob am Freitag Anklage gegen den 60-Jährigen wegen Verleitung zur Nötigung. Sie klagte zudem einen 50-jährigen Kriminalhauptkommissar wegen Nötigung an, der die Anweisungen Daschners ausgeführt haben soll. Der Polizei-Vize wurde von seinen Aufgaben entbunden. Menschenrechtsorganisationen und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßten die Anklage.

Daschner hatte dem mittlerweile verurteilten Mörder Magnus Gäfgen in einem Verhör "schwere Schmerzen" androhen lassen, wenn er den Aufenthaltsort Jakobs nicht preisgebe. Die Ermittler hofften so, den im September 2002 entführten Jakob lebend zu finden. Der Elfjährige war zu diesem Zeitpunkt allerdings schon tot. Daschner und der Kriminalkommissar bestreiten die Drohungen nicht. Sie sehen ihr Verhalten aber dadurch gerechtfertigt, dass sie Jakob retten wollten. "Dieses verständliche Motiv macht jedoch rechtlich die Androhung von Folter nicht zu einem zulässigen Mittel", erklärte die Staatsanwaltschaft. Ihr Verhalten sei "weder geboten noch angemessen" gewesen und habe gegen "elementare Verfassungsgebote" verstoßen.

Die Staatsanwaltschaft lehnte aber eine Anklage wegen Aussage-Erpressung ab. Die Beschuldigten hätten nicht in der Absicht gehandelt, den mutmaßlichen Mörder im Rahmen des Verfahrens zu einer Aussage zu nötigen. Sie hätten vielmehr versucht, das Kind zu retten. Für Nötigung und Verleitung dazu ist eine Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren möglich. Bei Aussage-Erpressung hätten es sogar bis zu zehn Jahre sein können.

Daschners Verteidiger, Eckart Hild, nannte das Vorgehen seines Mandanten "notwendig und verhältnismäßig". Er kündigte deshalb an, vor Gericht die Nichtzulassung der Anklage zu beantragen. Es gehe um die Frage, ob die Polizei "tatenlos" warten dürfe und müsse, "wie ein entführtes Kind qualvoll stirbt", erklärte der Anwalt. Dies könne in einem demokratischen Rechtsstaat, der den Schutz des menschlichen Lebens zur elementaren Pflicht des Staates erklärt habe, nicht bejaht werden. Die Verteidigung gehe daher davon aus, dass die Entscheidung Daschners durch das Polizeirecht sowie Notwehr- und Nothilferechte gerechtfertigt sei.

Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg begrüßte dagegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft. Das Folterverbot müsse nun durch die Verhandlung bekräftigt werden. Freiberg betonte zugleich, es komme nicht auf eine Bestrafung Daschners an. Dieser habe in der vermeintlichen Aussicht, das Kind zu retten, "einem ungeheuren inneren Druck nachgegeben". Der stellvertretende Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation amnesty international, Wolfgang Grenz erklärte, er hoffe, dass nun auch in einem Urteil "unmissverständlich" deutlich werde, "dass Folter unter allen Umständen und ohne jede Einschränkung verboten ist". Der Sprecher der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, Nils Leipold, wandte sich entschieden gegen eine Lockerung des absoluten Folterverbots. Dies würde zu einem "Dammbruch" führen.

Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) entband Daschner mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben. Diese Maßnahme sei "aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Frankfurter Polizeipräsidiums und aus Fürsorge" gegenüber Daschner geboten. Dieser soll im Landespolizeipräsidium bis auf weiteres verwaltungsinterne Aufgaben übernehmen.

Wegen der Folterdrohungen hatte das Frankfurter Landgericht im Verfahren gegen Gäfgen alle Geständnisse des Angeklagten, die er vor dem Prozess abgelegt hatte, für unverwertbar erklärt. Dieser gestand aber in dem Prozess erneut, den Jungen entführt und getötet zu haben. Das Gericht verurteilte Gäfgen wegen der Ermordung des Kindes zu lebenslanger Haft.


FAZ 23. Februar 2004
Fall Daschner
Die Drohung mit Gewalt war eine einsame Entscheidung

Die Anklageerhebung gegen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner hat die öffentliche Diskussion über große Themen wie Gerechtigkeit, Justiz und Angemessenheit von Strafverfolgung neu entfacht. Nicht wenige Bürger halten es für ungerecht, den hohen Polizeibeamten, der einem Mörder Schmerzen androhte, auf die Anklagebank zu zerren. Es sei Daschner doch nur darum gegangen, das Leben des kleinen Jakob von Metzler zu retten, meinen die Kritiker der Anklagebehörde.

Im Respekt vor dieser Haltung dem Opfer gegenüber bleibt festzuhalten, daß, wie die Beweisaufnahme im Prozeß gegen Jakobs Mörder ergab, der stellvertretende Polizeichef am Morgen des 1. Oktober 2002 wenig Anhaltspunkte dafür hatte, daß der Junge noch am Leben sein könnte. Das Kind war am 27. September entführt worden, Gäfgen hatte das Lösegeld in Höhe von einer Million Euro am 29.September nachts an der Straßenbahnhaltestelle Oberschweinstiege abgeholt. Entgegen der Ankündigung im Erpresserschreiben hat Gäfgen danach nichts unternommen, um für die Freilassung des Jungen zu sorgen. Er konnte dies nicht, weil er Jakob von Metzler schon zwei Tage zuvor, unmittelbar nachdem er ihn in seine Wohnung gelockt hatte, getötet hatte.

Zu diesem Verhalten des Verdächtigen, der am 30. September festgenommen wurde, nachdem er ein Flugticket gekauft hatte, kamen seine Reaktionen im Verhör. Der Vernehmungsbeamte, der den Verdächtigen Gäfgen stundenlang mit Fragen und Vorhalten konfrontiert hatte, hat im Mordprozeß im Frühsommer 2003 ausgesagt, daß er spät in der Nacht den Eindruck gewonnen hatte, daß das Kind tot und der ihm gegenübersitzende Mann der Täter sei. Die Vernehmung wurde nach Mitternacht unterbrochen und sollte am kommenden Morgen gegen 8 Uhr fortgesetzt werden. Der Beamte verspätete sich jedoch und als er kam, hatte Daschner seine Drohung durch einen anderen Kriminalhauptkommissar realisieren lassen. Sie lautete, wenn Gäfgen nicht den Aufenthaltsort des Kindes preisgebe, werde man ihm größte Schmerzen zufügen.

Nach allem, was im Mordprozeß gegen Gäfgen zu dem Komplex "Drohung" von Zeugen ausgesagt worden ist, hat es sich um eine ziemlich einsame Entscheidung des Polizeivizepräsidenten gehandelt. Mit dem Vernehmungsbeamten hat er überhaupt nicht gesprochen, sondern sich Informationen über den Verlauf des Verhörs von Dritten geben lassen. Gäfgen selbst hat er nie gesehen, geschweige denn in seinem Verhalten beobachtet. Mit dem Polizeipsychologen bestand allenfalls oberflächlicher Kontakt. Die Bedenken von Führungsbeamten, eine Drohung sei von ihrer rechtlichen Problematik - ganz abgesehen vom Kriminaltaktischen - nicht das der Verhörsituation angemessene Mittel, hat Daschner nach Informationen dieser Zeitung beiseite geschoben. Statt dessen hat er, wie es die Staatanwaltschaft sieht, einen Untergebenen zu der Straftat der Nötigung verleitet.

Daschners Drohung scheint die Entscheidung eines vom Schicksal eines unschuldigen Kindes zutiefst bewegten, über die Fakten aber nicht umfassend informierten und über die Rechtslage irrenden Beamten gewesen zu sein. Dies allein würde seine Qualifikation als Führungsbeamter in einer Krisensituation, wie sie kaum schlimmer vorstellbar ist, noch nicht derart in Frage stellen, wie er selbst es getan hat, nachdem der Vorfall bekanntgeworden war. Daschner vertrat in allen Frankfurter Tageszeitungen sowie in den Magazinen "Der Spiegel" und "Focus" die Auffassung, sein Verhalten sei gerechtfertigt, ja geboten gewesen. Sein Verteidiger hat dies nach Anklageerhebung wiederholt.

Die Hauptverhandlung vor dem Frankfurter Landgericht wird, wenn die Anklage zugelassen wird, die rechtlichen Fragen klären. Allerdings widerspricht Daschners Auffassung den einschlägigen Paragraphentexten des Strafgesetzbuchs und den Gewaltverboten im Verhör, wie sie in allen Gesetzbüchern, Verfassungen und Kommentaren zivilisierter Staaten festgelegt sind. Die Rechtswissenschaftler, die in besonderen Ausnahmesituationen die Drohung mit oder die Anwendung von Gewaltmethoden im Verhör für angebracht halten, um höhere Rechtsgüter zu schützen, sind in der juristischen Literatur in der Minderheit. Nach Auffassung der Anklagebehörde, die mehr als ein Jahr wegen des Falles Daschner auch die Literatur studiert hat, ist diese Minderheitenmeinung vernachlässigbar.

Daschner müssen diese Überlegungen in jener Nacht oder jenem Morgen, als er seine Anweisung gab, nicht beschäftigt haben. Es mag sein, daß ihn allein der Gedanke an ein hungerndes und frierendes, vom Tode bedrohtes Kind beherrscht hat. Doch er hat auch später im Licht des Faktums, daß das Leben eines toten Kindes nicht zu retten war, ebensowenig Zweifel zugelassen wie in den Monaten danach. Er hat in Kauf genommen, daß er die Ermittlungen erschwerte - Vernehmungen in dem Mordfall wurden von der Drohung an nicht mehr von der Polizei, sondern von der Staatsanwaltschaft geführt -, er hat ungerührt zugesehen, wie der Mordprozeß gegen Gäfgen in verfahrenstechnische Gefahr geriet, er hat nie ein Wort für nötig gehalten, daß er es vielleicht gewesen sein könnte, der einen Fehler beging. THOMAS KIRN


ND 24.02.04
Fall Daschner
Verleitung... zum Foltern?
Anklage gegen Vizepolizeipräsidenten von Frankfurt (Main) stark umstritten


Von Claus Dümde

Der Vizepolizeipräsident von Frankfurt (Main), Wolfgang Daschner, hatte im Herbst 2002 dem der Kindesentführung verdächtigen Magnus Gäfgen Folter androhen lassen. Die jetzt erhobene Anklage wird von den Verteidigern sowohl Daschners als auch Gäfgens kritisiert.
Als »notwendig und verhältnismäßig« bezeichnete Daschners Anwalt Eckart Hild das Vorgehen seines Mandanten. Daher werde er im Zwischenverfahren beim Landgericht Frankfurt (Main) die Nichtzulassung der Anklage beantragen. Daschner habe seinerzeit davon ausgehen müssen, dass der entführte Bankierssohn Jakob von Metzler noch lebe, sich aber in höchster Lebensgefahr befinde, argumentierte Hild. Daschner habe Gäfgen mit Gewalt drohen lassen, um das Kind zu retten. Dies sei jedoch kein Verstoß gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern durch Artikel 2 der Konvention gedeckt, der Gewaltanwendung zulässt, um einen anderen Menschen gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen.
Für Hild geht es daher um die Frage, ob die Polizei »tatenlos« warten dürfe und müsse, »wie ein entführtes Kind qualvoll stirbt«. Dies könne in einem demokratischen Rechtsstaat, der den Schutz des menschlichen Lebens zur elementaren Pflicht des Staates erklärt habe, nicht bejaht werden. Die Verteidigung gehe daher davon aus, dass Daschners Entscheidung durch das Polizeirecht sowie Notwehr- und Nothilferechte gerechtfertigt sei.
Dies hat die Staatsanwaltschaft im Ergebnis des rund einjährigen Ermittlungsverfahrens ausdrücklich verneint. Dennoch mutet die Anklage seltsam an, die sie nun gegen den Vizepolizeichef und einen namentlich nicht genannten Kriminalhauptmeister erhoben hat. Der Vernehmer hatte dem Tatverdächtigen Gäfgen beim Verhör auf Daschners Weisung angedroht, dass ihm Schmerzen zugefügt werden, wie er sie noch nie zuvor verspürt habe, falls er nicht preisgibt, wo er den Jungen versteckt hat. Aus der vor einem Jahr vom Frankfurter Polizeisprecher zitierten Weisung Daschners an seinen Untergebenen geht klar hervor, dass es nicht bei der Drohung bleiben sollte, falls Gäfgen weiter geschwiegen hätte.
Wegen »der Einmaligkeit der Vorkommnisse und der Stellung des einen Angeschuldigten« wurde Anklage bei der Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben – doch nicht wegen der offenkundig begangenen Straftat der Aussageerpressung. Vielmehr soll sich der Kommissar wegen »Nötigung« verantworten, sein Chef gar nur wegen »Verleitung« dazu – Nötigung zu einer Aussage, natürlich. »Die Staatsanwaltschaft macht sich lächerlich«, sagte dazu im »Tagesspiegel«-Interview Rechtsanwalt Hans Ulrich Endres, der Gäfgen verteidigt hatte. »Ich nehme an, es geht darum, Herrn Daschner die Pension zu sichern.« Aussageerpressung wird nämlich mit ein bis zehn Jahren Haft bestraft, bei Nötigung beträgt die Mindeststrafe aber selbst in besonders schweren Fällen nur sechs Monate.
Er habe Verständnis für Daschners damalige Situation, betonte Endres. Doch alles andere als ein Urteil als wegen Aussageerpressung wäre ein juristischer Fehler. »Sonst müssen wir Folter in deutschen Polizeidirektionen für zulässig erklären – und uns damit aus der internationalen Staatengemeinschaft verabschieden.«


SZ 25.2.2004
Der Fall Daschner
Zur Not ein bisschen foltern

Hat der Polizeivizepräsident Daschner im Fall von Metzler nicht nur versucht, zu retten, was vielleicht noch zu retten war - das Leben eines Kindes? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich solchen Ansichten verweigert. Sie hat Anklage erhoben – und sich damit der Daschnerisierung des deutschen Rechts entgegengestellt.

Von Heribert Prantl

Brauchen Strafgefangene Vollpension? Reicht es nicht, wenn Betrüger jeden zweiten, Drogendealer und Kinderschänder jeden dritten Tag satt werden? Die Mahlzeit muss ja vielleicht dann, am zweiten oder dritten Tag, nicht ganz so eklig sein wie bei der Bundeswehr: Da hatten vor Jahren wehrpflichtige Soldaten einer Sanitätskompanie Regenwürmer essen müssen – zu Ausbildungs- und Demonstrationszwecken. Das Bundesverwaltungsgericht meinte damals, so ein Regenwurm-Befehl sei menschenunwürdig und demütigend. Aber sagt nicht das Sprichwort, dass selbst der Teufel in der Not Fliegen frisst?

Und könnte der Strafvollzug nicht die Ausländer im hiesigen Knast ein wenig härter anfassen als die Einheimischen? Also wenigstens ein wenig so, wie die das zu Hause gewohnt sind? Nein, natürlich keine Schläge, aber vielleicht doch, zur Abschreckung, eine kurze Kette am Fuß? Und wäre es so schlimm, wenn es in der Zelle eines Vergewaltigers ein wenig stinkt?

Es müsste ja nicht so heftig sein wie in einem Fall, den das Bundesverfassungsgericht 1993 entschieden hat: Da musste ein Gefangener in einer Zelle leben, die wegen eines verstopften Abflusses immer wieder mit Fäkalien überschwemmt wurde.

Ein bisschen phantasievoll nachhelfen?
Dazu meinte zwar das höchste deutsche Gericht, dass das einen Entzug wesentlicher Existenzbedingungen darstelle und damit grundgesetzwidrig sei. Wenn aber ein Gefangener partout kein Sühnebedürfnis entwickelt – soll man da nicht ein bisschen phantasievoll nachhelfen dürfen? Es müssen ja nicht gleich Fäkalien sein.

Vielleicht genügt es, wenn der Häftling nur kalt duschen darf. Und bei dem Ladendieb, der zum fünftenmal hintereinander erwischt wird – soll man es bei dem nicht doch einmal mit der Methode versuchen, die etliche USSheriffs anwenden? Die hängen dem Dieb ein Schild um den Hals und stellen ihn vor den Supermarkt: "Ich habe hier gestohlen".

Und wenn schließlich ein Entführer partout nicht sagen will, wohin er das Opfer gebracht hat – soll man ihm da nicht ein wenig massiver auf den Zahn fühlen dürfen? Man muss es ja nicht immer gleich Folter nennen, wenn man dem Beschuldigten aus dringendem Grund weh tut: man könnte doch stattdessen von nachhaltiger Befragung sprechen!

Muss eine solche nachhaltige Befragung einem Rechtsstaat wirklich peinlich sein? Es geht ja nicht um den Einsatz von Daumenschrauben und Streckbank, um einen Beschuldigten zu überführen, sondern um den Versuch, das Opfer eines Verbrechens zu retten.

Eine robuste Rettungsbefragung – ist sie wirklich finsteres Mittelalter? Oder ist so wohldosierte Gewalt nicht vielmehr die Fortentwicklung des Polizei- und des Strafrechts hin zur humanitären Intervention für die Opfer – so, wie sie neuerdings auch im Völkerrecht praktiziert wird? Bundeswehr und Nato haben seinerzeit im Jugoslawien-Krieg ohne Rechtsgrundlage eingegriffen. Hat das nicht auch der Polizeivizepräsident Daschner in Frankfurt so ähnlich versucht – um zu retten, was vielleicht noch zu retten ist?

Schnick-Schnack und Zierrat
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich solchen Verständnis-Innigkeiten verweigert. Sie hat den Polizeivizepräsidenten angeklagt – und sich damit der Daschnerisierung des deutschen Rechts entgegengestellt. Sie hat den herrschenden Populismen, an denen die Politik der inneren Sicherheit nicht unschuldig ist, das Recht entgegengehalten.

Wäre das Strafverfahren gegen Daschner von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, es hätte künftig geheißen: Ein bisschen was geht immer, ein bisschen Folter ist erlaubt – weil sonst das Böse zu gut wegkommt. Und die Leute, die so tun, als sei der Rechtsstaat ein Waschlappen, hätten mit einem Mal die höheren Weihen gehabt.

Die absolute Geltung des Folterverbots wäre, bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Daschner, künftig von vornherein durch eine strafrechtliche Entschuldigung relativiert gewesen. Die Perforation des Rechtsstaats hätte forthin als strafrechtlich gebilligt gegolten.

Perforation des Rechtsstaats? Wäre Daschners Kalkül aufgegangen, hätte er dann nicht als Held gegolten? Er wäre doch wohl, hätte er das entführte Kind mit seiner Folterdrohung retten können, befördert worden, womöglich hätte er das Bundesverdienstkreuz erhalten!

Ausstieg aus dem Rechtsstaat
Indes: Heldentum ist keine stabile Kategorie, schon gar keine juristische. Es gibt genügend Helden, deren Heldentum sich wenig später als Verbrechen dargestellt hat; Heldentum, das sich über Recht und Gesetz hinweg setzt, gehört dazu. Der Satz, dass Not kein Gebot kennt, ist kein rechtsstaatlicher Satz, und der Satz, "denn wer kämpft für das Recht, der hat immer recht", auch nicht.

Ein Daschner-Einstieg in die Folter wäre der Ausstieg aus dem Rechtsstaat. Und die Bundesrepublik könnte es sich künftig sparen, für die Einhaltung der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta oder des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte zu werben.

Daschner und die Zustimmung, die er in der Bevölkerung geerntet hat, sind freilich, ebenso wie die Erfolge, die noch bei der letzten Hamburger Wahl einer wie Schill erzielen konnte, ein Indiz für grassierende Rechtsstaatsmüdigkeit.

Unter tatkräftiger Mithilfe des Bundesverfassungsgerichts hat sich zwar in Deutschland eine liberale Strafrechtsordnung entwickeln können. Doch viele ihrer Vorschriften schwimmen wie Schnittlauch auf einer Suppe von Vorurteilen, sind in den Augen vieler bloßer Schnick-Schnack und Zierrat.

Die Wissenschaft vom Strafrecht hat sich in den vergangenen fünfundzwanzig Jahren im Elfenbeinturm versteckt, sie sieht sich offensichtlich nicht in der Lage, ihre Erkenntnisse, deren Frucht die rechtsstaatliche Strafrechtsordnung ist, der Öffentlichkeit zu vermitteln und für sie zu werben.

Wer aufgeklärte Kriminalpolitik will, muss aber Aufklärung betreiben. Wer souverän rechtsstaatliche Strafrechtspolitik betreiben will, muss den Souverän, also das Volk, überzeugen. Die Theorie und die Praxis des Strafens muss die Auseinandersetzung auch mit vermeintlich naiven Fragen, Vorwürfen und Forderungen der Öffentlichkeit aushalten.

Zur Aufklärung gehört Vorbeugung
Aufklärung ist kein abgeschlossener, sondern ein andauernder Prozess, und sie ist bitter notwendig, so lange es leichter zu sein scheint, die Peinliche Halsgerichtsordnung von 1532 wieder einzuführen, als den Leuten das liberale Strafvollzugsgesetz aus dem Jahr 1977 verständlich zu machen.

Zur Aufklärung gehört Vorbeugung: Die Bundesregierung zögert leider, das neue Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen zu unterzeichnen. Dieses Zusatzprotokoll, das am 18. Dezember 2002 von der UN-Vollversammlung angenommen wurde, versucht, durch nationale Präventionsmechanismen den Schutz vor Folter zu verbessern.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte beklagt zu Recht, dass es bisher in Deutschland weder auf Bundes- noch auf Landesebene unabhängige Einrichtungen gibt, "die menschenrechtssensible Bereiche umfassend und effektiv überwachen". Bei der Polizei und beim Bundesgrenzschutz fehlen innerstaatliche unabhängige Kontrolleinrichtungen komplett, ebenso in Pflegeheimen und in geschlossenen Anstalten zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.

Will Deutschland nun über die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention wieder schändliche sechs Jahre lang debattieren wie seinerzeit über die Annahme der Anti-Folter-Konvention selbst? Damals fürchtete man, Flüchtlinge könnten die Konvention zur Erlangung eines Bleiberechts in Deutschland ausnutzen. Die Strafjustiz kommt immer erst hinterher – nach der Tat, nach dem Verstoß; trotzdem wird das Urteil des Gerichts über den Polizeivizepräsidenten Daschner präventive Kraft haben.

Sicherlich handelt es sich um zwei Ebenen: Die Frage nach der Zulässigkeit polizeilicher Folter als staatliche Maßnahme gehört zu der einen Ebene, die nach der strafrechtlichen Beurteilung des Menschen Daschner zur anderen. Aber das Strafgericht wird das Folter-Verbot nicht so hoch hängen dürfen, dass die polizeiliche Praxis künftig bequem unten durch laufen kann.


Oskar Lafontaine

BILD-Kommentar 21.02.2004
Abwehr von Gefahren

von Oskar Lafontaine

Der Frankfurter Polizei-Vizepräsident hat einem Entführer Gewalt angedroht. Er wollte erfahren, wo dieser einen 11-jährigen Schüler gefangen hält.
Der entführte Junge war bereits tot. Aber der Polizei-Vizepräsident ging davon aus, dass er noch lebte, und wollte ihn vor dem Verhungern und Verdursten retten.
Jetzt ist der Frankfurter Polizei-Vizepräsident deshalb wegen Nötigung angeklagt worden. Er muss, ebenso wie der Polizeibeamte, der an der Gewaltandrohung beteiligt war, freigesprochen werden.
Warum? Für mich ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn im Krieg Unschuldige sterben, weil man Täter bestrafen will.
Noch weniger verträgt es sich mit dem moralischen Empfinden der Menschen, wenn die Polizei ein Kind qualvoll sterben lässt, um die Würde seines Entführers zu wahren.
Es ging hier um Gefahrenabwehr, bei der das Polizeirecht - um Leben zu retten - auch den gezielten Todesschuss erlaubt.


Aussage von Lafontaine in der Sendung "Im Zweifel für... Friedmans Talk":

"Ich würde es als Katastrophe für den Rechtsstaat ansehen, wenn dieser Beamte bestraft würde, denn nach meiner Auffassung hat er nach elementarsten sittlichen Geboten unseres Rechtsstaats gehandelt", sagte Lafontaine. Man könne nicht "ein unschuldiges Kind qualvoll krepieren lassen, nur weil man sich auf formale Verfassungsartikel beruft". Zwar sei Folter gesetzlich verboten, jedoch gebe es "immer Situationen im Leben, wo der Verweis auf Gesetze oder das Beharren auf Prinzipien nicht weiterhilft".


Leserbrief des Tatort-Kommissars zu Lafontaine

Brüder, zur Folter, zur Schlachtbank

Oskar Lafontaines gefährliche Gedanken über die Tortur ­ Ein polemischer offener Brief
Von Jochen Senf

Lieber Herr Maas,

ich möchte in die SPD Saar eintreten, nachdem Oskar Lafontaine endlich ein Zeichen gesetzt hat, das mich zu diesem Schritt ermuntert! Ich bewunderte an ihm schon immer sein links schlagende Herz, dessen moraline Zuverlässigkeit durch bemerkenswert rechtslastige Trivialkolumnen in der Bildzeitung kompensiert werden musste. Bemerkenswerte Anbiederungen an Stammtisch und Biedermann, Synthese aus links schlagendem Herzen und satter Rechtslastigkeit plus Honorar: Diese gelungene Ambivalenz, diese Glamour-hafte Wechselschärfe des Intellekts habe ich an unserem Oskar schon immer rückhaltlos bewundert!

Und jetzt hat Oskar ein Signal gesetzt! Eines, das alles von ihm bis dato Geäußerte weit überstrahlt! Ein Signal für Folter, nicht dagegen! Wenn der Frankfurter Polizeivizepräsident, Herr Daschner, wegen angedrohter Folter gegenüber dem Entführer des Jakob von Metzler verurteilt würde, dann, so unser Oskar, bricht der Deutsche Rechtsstaat zusammen! Ist das nicht ein Wort!? Einer reinen juristischen Formalie wegen nicht zu foltern, hat unser Oskar gesagt, sei staatsgefährdend!

Damit Sie mich richtig verstehen, lieber Herr Maas: Hätte unser Oskar lediglich gesagt, rein menschlich könne er die Androhung der Folter durch Herrn Daschner durchaus nachvollziehen, aber Strafe müsse sein, dann bräuchte ich nicht in die SPD einzutreten. Wen interessiert denn schon eine Lappalie, das Foltergelüst eines Vizepolizeipräsidenten?

Aber nein! Unser Oskar hat es mit staatsmännischem Blick sofort erkannt: Die gesamte Deutsche Rechtsstaatlichkeit ist gefährdet, wenn nicht sofort und unmissverständlich der Folter als Instrument zur Wahrung einer sittlich begründeten Rechtsordnung auf deutschem Boden stattgegeben wird! Ist das nicht weltmännisch? Ist das nicht staatstragend? Ist das nicht unser Oskar? Muss man da nicht in die SPD eintreten? Ist das nicht deutsche Historie einzigartig mit dem Zirkel schlagen? Die Tortur des Mittelalters, die Hexenverbrennungen, die Inquisition, das Großdeutsche Reich, die Wannseekonferenz, die vielen Sozialdemokraten, die unter der Folter litten, auch starben, das alles geistesübergreifend von unserem Oskar angemahnt: Es sei, zur Rechtswahrung, Folter! Zum Teufel mit Genf! Mit Völkerrecht! Mit internationalem Strafgerichtshof! Zum Teufel mit Den Haag! Ein Halleluja, ein Te Deum auf Milosevic! Gesungen von Oskar! Mein Gott! In der Ludwigskirche!

Die Leidenschaft lässt mich ins Fantasieren, ins Schwärmen kommen! Aber war Oskar nicht schon immer so? Und wie hätte im Schatten dieses Mannes ein SPD-Nachfolgepflänzchen aufblühen können? Zum Beispiel Sie, lieber Herr Maas? Wäre nicht jedes eigenständige Handeln eine Kränkung Oskars gewesen, zu der Sie nicht fähig sind? Das ehrt Sie! Anstatt zu sagen: Oskar, dein Rücktritt hat dem Klimmt die Wiederwahl versaut! Böse Menschen heißen es Rückgratlosigkeit! Diese Narren! Im Schatten eines Riesen wachsen eben nur dürre Ästchen!

Zur Sache: 1776 wurden in Philadelphia die Menschenrechte proklamiert. Es wurde noch ein verdammt blutiger Weg von damals bis heute. Zwei verheerende Weltkriege mit entsetzlichen Opfern überzogen Europa, die Welt. Folter, Terror, industrielle Vernichtung von Millionen. Der Holocaust. Das deutsche Grundgesetz: Unsere Mütter und Väter haben es gegen Diktatur, gegen Faschismus geschrieben, zum Schutz jedes Einzelnen ohne Ausnahme! Nie Wieder!

Eben, Herr Maas, nie wieder! Würde auch nur einem einzigen Akt der Folter zur Einschüchterung eines Verbrechers in unserem Land stattgegeben, stürzte in der Tat alles ein. Unser Rechtssystem wäre am Ende. Wir könnten den St. Johanner Markt in St. Guantanamo-Markt umbenennen. Wir erleben täglich den moralischen Bankrott der US-Regierung samt ihrer Generalität wegen systematisch praktizierter, das heißt gebilligter Folter im Irak. Das Outing des Herrn Lafontaine als Befürworter der Folter passt hervorragend zu Herrn Bush, Rumsfeld und Frau Merkel, ein Bush-Fan ohne Distanz. Nun Mitglied in dieser ehrenwerten Runde: Oskar, der Weltmann.

Wurden nicht Tausende Sozialdemokraten zur Schlachtbank geführt? Kommen Ihnen da nicht die Tränen, Herr Maas? Sollte man diesen Herrn nicht ohne Umschweife aus der SPD entfernen? Aus Gründen der Selbstreinigung? Haben Sie den Mumm dazu, Herr Maas?

Ihr Jochen Senf

(Jochen Senf ist Schauspieler, unter anderem spielt er im saarländischen Tatort den Kommissar Palü)


ak - analyse + kritik - Zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 482 / 19.03.2004
Anklage gegen Folter - halbherzig
Frankfurter Polizei-Vize Daschner muss vor Gericht

Im Namen des "Kampfs gegen den internationalen Terrorismus" werden immer mehr Freiheitsrechte eingeschränkt. Diese Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien macht in der BRD selbst vor dem uneingeschränkten Folterverbot nicht halt. Der "Fall Daschner" zeigt, wie schnell sich das Folterverbot aufweichen lässt. Die Anklage gegen den Frankfurter Polizei-Vize dürfte dabei nur zu einem weiteren Zwischenschritt werden, die Diskussion über eine begrenzte Zulassung der Folter voranzutreiben.

In einer ersten Reaktion begrüßte am 20. Februar ein breites Bündnis von Menschen- und Bürgerrechtsgruppen um die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte und den Republikanischen AnwältInnenverein die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, öffentliche Anklage zu erheben. "Das Verfahren kann mit dazu beitragen, über die menschenrechtliche Bedeutung des absoluten Folterverbotes aufzuklären und verloren gegangenes Vertrauen in den freiheitlichen Rechtsstaat zurück zu gewinnen", hofft man.

Der Polizei-Vize hatte im September 2002 dem Entführer des Bankierssohn Jakob von Metzler mit Folter drohen lassen. Daschners Anweisungen seien als Anleitung zur schweren Nötigung anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft am 19. Februar. Auch der Kriminalhauptkommissar, der die Drohung aussprach, muss sich wegen Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger verantworten. Der Beamte hatte auf Weisung des Vize-Polizeipräsidenten dem Tatverdächtigen schwere Schmerzen angedroht, um das Versteck der 11-jährigen Geisel zu erfahren.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sprach von einem "verständlichen Motiv" bei Daschner, obwohl er als Amtsperson gegen elementare Verfassungsgebote und internationale Übereinkommen verstoßen hat. Es verwundert deshalb nicht, dass sie den Vize-Polizeichef und seinen Untergebenen erst nach langer "rechtlicher Prüfung" und dann lediglich wegen "Verleitung zur Nötigung" angeklagt hat. Die Staatsanwälte wanden sich um das eigentliche Delikt herum mit dem Argument, der Polizist habe ja kein Geständnis erzwingen, sondern ein Leben retten wollen. Also nur Nötigung. Der Anwalt des Entführers, Hans Ulrich Endres, bezeichnete die Anklage als Skandal: "Für das, was Daschner getan hat, gibt es ein Sonderdelikt, und das ist die Aussageerpressung."

Mit der Bewertung der Staatsanwaltschaft in der Mainmetropole wiederholte sich, was auch schon die Diskussion nach Bekanntwerden der Folterandrohung vor einem Jahr auszeichnete. Anstatt klar und eindeutig die Grenze zu ziehen, äußerten damals Ministerpräsidenten Verständnis, der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds bekundete Zustimmung, und allenthalben wurde über eine "Relativierung" des absoluten Folterverbots "in Ausnahmefällen" nachgedacht. Dabei zeigt Daschner selbst, dass er im September 2002 nicht aus einer wie auch immer definierten "Notlage" heraus gehandelt hatte, sondern dass hier ein Überzeugungstäter am Werke war. Im Focus forderte er, Gewalt "als letztes Mittel" in Verhören zuzulassen und zu diesem Zweck eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Für Geständnisse müsse der Schmerz nicht stark, aber lang sein, wusste er, und er gab sich auch als Experte aus, wie man foltern kann, ohne Spuren zu hinterlassen. Vor Gericht wird er seine Taten wieder verteidigen. Kurz vor Anklageerhebung hatten er und seine Verteidiger eine 150 Seiten starke Erklärung zur Staatsanwaltschaft gesandt. Darin reklamiere Daschner für die Ausnahmesituation im Entführungsfall einen "übergesetzlichen Notstand", da er das Leben der Geisel "mit allen Mitteln" habe retten wollen. Ebenso argumentierte er immer wieder, die Folterandrohung habe zur Gefahrenabwehr gedient, da die Fahnder fürchteten, von Metzler könne in seinem Versteck verhungern oder verdursten.
"Verständliches Motiv"

Diese Argumentation fällt auf fruchtbaren Boden. So schrieb Oskar Lafontaine zur Anklage Daschners in Bild: "Er muss, ebenso wie der Polizeibeamte, der an der Gewaltandrohung beteiligt war, freigesprochen werden. Warum? ... Für mich ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn im Krieg Unschuldige sterben, weil man Täter bestrafen will. Noch weniger verträgt es sich mit dem moralischen Empfinden der Menschen, wenn die Polizei ein Kind qualvoll sterben lässt, um die Würde seines Entführers zu wahren. Es ging hier um Gefahrenabwehr, bei der das Polizeirecht - um Leben zu retten - auch den gezielten Todesschuss erlaubt." (20.2.04) Was schert es den Populisten, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden: Beim "finalen Rettungsschuss" sind wenigstens Täterschaft, Bedrohungs- und Rettungssituation bei einer Geiselnahme klar gegeben. Der Folterer arbeitet dagegen mit Vermutungen und Hypothesen. Er foltert auf Verdacht.

Aber solche Kleinigkeiten sollen keine Rolle spielen, wenn sich die Chance auftut, Opfer zu retten, wollen uns die Werber für ein bisschen Folter glauben machen. "BedenkenträgerIn" ist, wer widerspricht und darauf hinweist, dass hier mit menschlicher Betroffenheit ganz andere Ziele verfolgt werden. Die Frage nach den Grenzen polizeilicher Gewalt ist durch das Folterverbot der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie nicht zuletzt der Strafprozessordnung klar geregelt. Daschners kalkulierter "Tabubruch" hat diese Frage neu aufgeworfen: Könnte unter gewissen Voraussetzungen, zur Abwehr einer akuten Lebensgefahr, nicht vielleicht doch ein bisschen Folter beim Verhör erlaubt sein? Selbst renommierte Strafrechtsprofessoren lobten seinen "Mut", im Extremfall den Zweck über die Mittel zu stellen. Die bei Folter frontal angegriffene Würde des Menschen ist aber nicht "abwägbar".

Folter als "letztes Mittel"
Es ist Vorsicht angebracht. Als die Folterandrohung das erste Mal bekannt wurde, entwickelte sich eine Diskussion, in der das Schicksal der Geisel bald vergessen war und es um eine "qualifizierte Foltererlaubnis" im "Kampf gegen den Terror" ging. Unions-Hardliner wie der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm forderten die Gewaltanwendung plötzlich auch für Terrorverdächtige. "Diese Debatte zeigte", so der Berliner Tagesspiegel, "dass in diesem Fall mehr als Mitleid steckt." (20.2.04) Es gab einmal Zeiten, da überwog das Verständnis der Grund- und Menschenrechte als Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat - zumindest idealtypisch. Diese "rechtsstaatlichen Fundamentalgewissheiten" (Heribert Prantl) sind heutzutage umkämpft wie schon lange nicht mehr.


Frankfurter Rundschau 24.03.2004, Ausgabe: S, Seite 33
FALL DASCHNER
Entscheidung über Verfahren verzögert sich

Frankfurt · 23. März · enk · Voraussichtlich erst in drei Monaten wird das Landgericht Frankfurt darüber entscheiden, ob ein Hauptverfahren gegen den Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner (59) wegen des Vorwurfs der Nötigung und des Amtsmissbrauchs eröffnet wird. Dies erklärte am Dienstag die Vorsitzende der zuständigen 27. Strafkammer, Bärbel Stock. Die Staatsanwaltschaft hatte Daschner und einen Kriminalhauptkommissar Ende Februar dieses Jahres nach mehr als einjährigen Ermittlungen angeklagt. Dem Polizei-Vize wird vorgeworfen, Anfang Oktober 2002 den Kripobeamten angewiesen zu haben, dem Entführer des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, mit Folter zu drohen, falls er nicht sagen würde, wo der Junge ist.

Es gebe mehrere Gründe, so Richterin Stock, warum sich die Entscheidung der Kammer so lange hinziehe. Zunächst müssten die Anwälte Daschners und seines Kollegen Zeit bekommen, zur Anklage Stellung zu beziehen. Ferner habe ihre Strafkammer vorrangig noch Fälle zu verhandeln, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft säßen.


So oder So, Frühjahr 2004, Seite 7

Hessen aktuell
Nur ein bißchen Gewalt

Mitte Februar wurde gegen den Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner Anklage erhoben: Er ließ im September 2002 Folter gegen den der Entführung eines elfjährigen Kindes Verdächtigten Magnus G. androhen, der daraufhin das Versteck der Kinderleiche verriet. weiterlesen...


Gegen die Strömung Mai 2004

Die Heuchelei des deutschen Imperialismus angesichts der Verbrechen seines imperialistischen Rivalen USA:
Die Folter ist ein Meister aus Deutschland!

„ Politiker und Medien äußern sich in Deutschland 'betroffen', ja 'empört' über bekannt gewordene Fotos von misshandelten Gefangenen im Irak insbesondere durch Angehörige der US-Armee. Das ist in doppelter Hinsicht ein demagogisches Manöver. Zum einen soll von der vielfach dokumen­tierten Tatsache abgelenkt werden, dass in großem Umfang in deutschen Gefängnissen, auf Poli­zeiwachen, bei Kontrollen und Durchsuchungen und nicht zuletzt durch die Bundeswehr Menschen immer wieder misshandelt werden. Das betrifft insbesondere auch Flüchtlinge, die in Abschiebe­gefängnissen, auf Polizeiwachen und hei der Durchführung gewaltsamer Abschiebungen häufig schwer mißhandelt werden oder die Abschiebung nicht überleben. Zum anderen und vor allem aber wird von Politikern und Ideologen des deutschen Imperialismus immer offener dafür plädiert, 'im Bedarfsfall' zu foltern, d.h. systematisch und gezielt zu quälen, um Aussagen herauszupressen. Das reicht vom offiziellen direkten Androhen und konkreten Vorbereitungen von Foltermaßnahmen im Frankfurter Polizeipräsidium, die auf eine erschreckend breite Zustimmung gestoßen sind, bis zum "offenen Eintreten für die Anwendung von Folter im Kampf gegen den Terror' durch einen Profes­sor der Bundeswehr-Hochschule. Das offene 'Nachdenken' über Nutzen und Zweck von Folter­praktiken ist ein weiterer Aspekt der zunehmenden Faschisierung in Deutschland. " weiterlesen...


Landgericht Frankfurt am Main, Pressestelle für Strafprozesse, 22.06.2004
Anklage gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, W. Daschner

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom gestrigen Tage die Anklage gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, W. Daschner, sowie einen Kriminalhauptkommissar zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main legt einem 50 jährigen Kriminalhauptkommissar Nötigung unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse und seiner Stellung als Amtsträger zur Last (§ 240 Absatz 1 und Absatz 4 StGB). Ihm wird vorgeworfen, am 01.10.2002 dem Entführer des 11 jährigen Jacob von Metzler, Magnus Gäfgen, mit der Zufügung schwerer Schmerzen für den Fall gedroht zu haben, dass er nicht bereit sei, den Aufenthaltsort des entführten Kindes zu nennen. Er soll auf entsprechende Anweisung des Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei gehandelt haben, der deshalb wegen Verleitung zu der Tat seines Untergebenen angeklagt ist (§§ 240 Absatz 1 und Absatz 4, 357 Absatz 1 StGB).

Die 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat die Anklage ohne Abänderung zugelassen. Es ist damit die Hauptverhandlung durchzuführen.

Nach der derzeitigen Terminsituation der Strafkammer ist wegen vordringlich zu verhandelnder Haftsachen mit dem Beginn der Hauptverhandlung nicht vor November dieses Jahres zu rechnen.

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§ 240 StGB Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

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§ 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.
(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.


Agenturmeldungen zur Klagezulassung gegen Daschner

dpa, Dienstag 22. Juni 2004, 10:56 Uhr
Frankfurter Ex-Polizeivize muss wegen Foltervorwurfs vor Gericht

Frankfurt/Main (dpa) - Der ehemalige Frankfurter Polizei- Vizepräsident Wolfgang Daschner muss sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Folterandrohung verantworten. Das Landgericht Frankfurt hat die Klage wegen schwerer Nötigung zugelassen. Daschner hatte im Zusammenhang mit der Entführung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler dem Hauptverdächtigen während des Verörs Folter angedroht. Der Vorfall hatte bundesweit für Empörung gesorgt.

AP, Dienstag 22. Juni 2004, 10:22 Uhr
Daschner wird der Prozess gemacht

Frankfurt/Main (AP) Das Landgericht Frankfurt hat die Anklage gegen den früheren stellvertretenden Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner und einen Kriminalhauptkommissar wegen der Folterandrohung gegen den Entführer des Bankierssohnes Jakob von Metzler in vollem Umfang zugelassen. Der Prozess vor der 27. Strafkammer findet nicht vor November dieses Jahres statt, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 50-jährigen Kriminalhauptkommissar erhoben wegen schwerer Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger. Bei einer Verurteilung droht den Beamten maximal fünf Jahre Haft. Daschner wird Verleitung zu dieser Straftat vorgeworfen. Er hatte laut Anklage den Hauptkommissar angewiesen, dem festgenommenen Kindesentführer Magnus Gäfgen am 1. Oktober 2002 die Zufügung schwerer Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Jungen preisgebe.

Wegen der Bedeutung des Falls und der Stellung Daschners wurde die Anklage bei einer Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben. Sie geht von einem besonders schweren Fall aus, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden kann. Ein Verbrechen der Aussageerpressung liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor; die Polizeibeamten hätten mit der Gewaltandrohung nicht in erster Linie ein Geständnis erreichen, sondern das Kind retten wollen, hieß es.

Nach Anklageerhebung hatte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) Daschner in den Verwaltungsdienst nach Wiesbaden und den Hauptkommissar innerhalb der Frankfurter Polizei versetzt.

Der nach Übergabe des Lösegelds festgenommene Jurastudent Gäfgen hatte in der Nacht zum 1. Oktober 2002 mehrere falsche Verstecke genannt. Am nächsten Morgen ordnete Daschner nach eigenen Angaben an, der Vernehmungsbeamte solle Gäfgen androhen, dass ein polizeilicher Kampfsportler ihm Schmerzen zufügen würde, wenn er nicht die Wahrheit sage.

Die Polizei ging davon aus, dass der Junge noch am Leben war. Tatsächlich jedoch hatte Gäfgen ihn bereits vier Tage zuvor getötet und die Leiche an einem kleinen See unweit von Frankfurt abgelegt. Gäfgen nannte den Ort schließlich direkt nach der Folter-Androhung. Er wurde im Juli 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Fall hatte eine bundesweite Diskussion über die Zulässigkeit von Folter zur Rettung von Menschenleben ausgelöst. Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt hatte das Vorgehen Daschners mit einem Notstand gerechtfertigt.


AFP, Dienstag 22. Juni 2004, 10:17 Uhr
Anklage wegen Folter-Drohungen im Fall von Metzler

Frankfurt/Main (AFP) - Wegen der Folter-Drohungen bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler muss sich Frankfurts Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner vor Gericht verantworten. Das Landgericht gab bekannt, dass es die Anklage gegen Daschner und einen Kommissar zugelassen hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizei-Vizepräsidenten Verleitung zur Nötigung und dem 50-jährigen Kriminalhauptkommissar Nötigung vor. Der Prozess soll frühstens im November beginnen.

Daschner hatte dem mittlerweile verurteilten Mörder Magnus Gäfgen in einem Verhör "schwere Schmerzen" androhen lassen, wenn er den Aufenthaltsort Jakobs nicht preisgebe. Die Ermittler hofften so, den im September 2002 entführten Jakob lebend zu finden. Der Elfjährige war zu diesem Zeitpunkt allerdings schon tot.


Pressemitteilung vom 22.06.2004 von

autonome.antifa [f] • Leipziger Straße 91 • 60487 Frankfurt • http://www.autonome-antifa.com

Initiative Libertad!Falkstraße 74 • 60487 Frankfurthttp://www.libertad.de

Klageerhebung gegen ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner
Frankfurter Initiativen kündigen Kampagne gegen Folter an

Einem Prozess gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, wegen Androhung von Folter steht nichts mehr im Weg. Das Landgericht Frank­furt/Main gab heute die Eröffnung des Hauptverfahrens bekannt. Daschner hatte, gemeinsam mit weiteren Polizeibeamten, im Jahr 2002 einem beschuldigten Kindesentführer während eines Verhörs Folter angedroht.

Mit einer kritischen Prozessbeobachtung, Informationsveranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen wollen zwei Frankfurter Gruppen der Aushöhlung grundlegender Menschenrechte entgegenzutreten. Die Autonome Antifa [f] und das Frankfurter Büro der bundesweiten Initiative Libertad! sprechen sich angesichts der zu Prozesseröffnung zu erwartenden erneuten öffentlichen Debatte nachdrücklich für das in der UN-Antifolterkonvention von 1984 festgeschriebene Verbot jedweder körperlicher und psychischer Misshandlung von Gefangenen aus.

Wolfgang Daschner steht bis heute zu der von ihm begangenen Folterandrohung. Er wird nach wie vor von dem Polizeipräsidenten von Frankfurt gedeckt, der das Verhalten seines Stellvertreters zur Tatzeit „in vollem Umfang“ billigte. Auch beim hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch fand Daschner damals „Verständnis“.

Hans-Peter Kartenberg, Sprecher der Initiative Libertad! zum Schutz politischer Gefangener, stellt eine bewusste Aufweichung des Folterverbotes im öffentlichen Diskurs fest: „Die aktuelle Debatte um die Bilder der gequälten und gedemütigten Gefangenen im Irak erweist sich angesichts der verständnisvollen Reaktionen auf Daschners Verhalten als Heuchelei. Die Legitimität von Folter wird in Europa wieder offen diskutiert.“ Dies zeige sich nicht nur in den Gesetzesinitiativen der Regierung Berlusconi, sondern stehe auch hinter den Äußerungen des Münch­ner Bundeswehr-Professors Wolff­sohn oder Innenministers Schily. „Hier spricht nicht der sprichwörtliche Stammtisch, sondern die geistigen Eliten des Landes liefern als Schreibtischtäter die intellektuellen Vorlagen für kommende Daschners”, warnt Hans-Peter Kartenberg.

Die beiden in Frankfurt ansässigen Gruppen sehen die Infragestellung des Folterverbots in einer Reihe mit der geplanten Ein­führung von biometrischen Daten, der sogenannten „Präventiv­haft” und des neuen Zuwanderungsgesetzes. Die Autonome Antifa [f] und Libertad! wol­len die Demotage des Rechtsstaats durch sich selbst nicht schweigend hinnehmen und kündigen ihrerseits eine Kam­pagne an, die sich gegen Folter als Ausdruck einer reaktionären Sicherheitspolitik richtet.

„Die Diskussion um den Fall Wolfgang Daschner ist längst keine Frankfurter Affäre mehr“, be­gründete die Sprecherin der Autonomen Antifa, Sahra Brechtel, die geplanten Aktivitäten und erklärte weiterhin: „Der zur Folter im Ausnahmefall bereite Beamte erscheint im Nachhinein viel­mehr nur als Katalysator der neuesten Gesetzesinitiativen zum atemberaubend rasanten Abbau der Grund­rechte.“ Durch das Gerichtsverfahren erwarte man auch keine Aufklärung, so Sarah Brechtel, da Daschner nicht wegen Aussageerpressung, sondern lediglich wegen Nötigung und Amts­missbrauch angeklagt ist. Auch gegen die an der Folter-Drohung und geplanten Durchführung beteiligten Polizeibeamten wur­den bisher noch keine Ermittlungen aufgenommen.

In Kürze wollen die linken Gruppen mit einer Plakataktion dafür sorgen, dass die öffentliche Diskussion im anstehenden juristischen Verfahren ihren politischen Charakter erhält.


Frankfurter Rundschau 16.09.2004

PROZESSBEGINN

Polizei-Vize muss Mitte November vor Gericht

Frankfurt · 15. September · enk · Der Prozess gegen den ehemaligen Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner wegen angeordneter Folterdrohungen wird am 18. November vor dem Landgericht Frankfurt beginnen. Die Anklage wirft Daschner vor, Anfang Oktober 2002 einen 50 Jahre alten, mitangeklagten Kriminalhauptkommissar angewiesen zu haben, Magnus Gäfgen, dem Entführer des elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler, Gewalt anzudrohen, falls er den Aufenthaltsort des Jungen nicht nenne. Gäfgen, der Ende Juli 2003 wegen Entführung und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hatte daraufhin den Ort preisgegeben. Das Kind war zu dem Zeitpunkt bereits tot.

Der Prozess findet von der 27. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Bärbel Stock statt. Es sind zunächst acht Verhandlungstage angesetzt.


die antifa [f] ruft dazu auf, am 18.11. den prozessbeginn gegen wolfgang daschner (ex-vize-polizeipräsident frankfurt) "kritisch zu bgleiten". daschner ließ bei einem verhör folter androhen und wurde im nachhinein von vielen bekannten personen verteidigt, darunter z.b. oskar lafontaine und harald weiss-bolland(polizeipräsident frankfurt). nun steht er wegen "nötigung" vor gericht.

Aufruf zum Prozessbeginn 18.11.2004

treffpunkt ist am 18.11. um 8.30 vor der gerichtsstr.2 (gebäude c), nähe konstablerwache

Wenn am 18.11. der Prozess gegen den Frankfurter Vize-Polizeipräsident Daschner eröffnet wird, steht für den Rechtsstaat einiges auf dem Spiel – hat sich doch einer seiner höchsten Repräsentanten nicht an die demokratischen Spielregeln gehalten. Was war passiert?
Nachdem im letzten Jahr der Kindesentführer Magnus G. von der Polizei gefasst wurde, drohte ihm Daschner
nicht nur Folter an, wenn er die Polizei nicht zum Versteck des Kindes führe – sondern gab dies hinterher auch noch stolz in aller Öffentlichkeit zu. Die Aufregung im bürgerlichen Lager war groß, schließlich gehört das Folterverbot zu den Eckpfeilern des “demokratischen Rechtsstaates“.
Nicht nur an diesem Fall zeigt sich, wie die bürgerliche Gesellschaft sich selbst nicht an die eigenen Maßstäbe und Ideale von “Rechtssicherheit“ und “Gewaltlosigkeit“ hält: Auch bei weit sympathischeren Zeitgenossen als dem verkrachten Jura-Studenten Magnus G. und jenseits solcher scheinbarer Ausnahmefälle lässt sich wieder und wieder aufzeigen, wie zur Herstellung von "Sicherheit" und “Gewaltlosigkeit“ Gewalt gebraucht wird. Sei dies Isolationshaft gegen linke Militante oder Abschiebungen von MigrantInnen. Diese alltäglichen Fälle von “gewaltfreier“ Gewalt werden dabei in der bürgerlichen Wahrnehmung genauso wenig wahrgenommen wie ungeregelte und damit “exzessive“ Gewaltanwendung immer als skandalöser Einzelfall dargestellt wird.
Zu recht haben jedenfalls Bürgerrechtler wie auch die Linke immer darauf hin gewiesen, dass das Gerede von
“Freiheit“ und “Gleichheit“ als Ideologie oft das reale Unrecht verdeckt, bzw. beschönigt.

[ Unser Staat ist in Ordnung... ]
Doch der damit gemachte Versuch, bürgerliche Freiheit und Gleichheit allein als nicht eingelöstes Ideal zu verstehen an das sich diese Gesellschaft immer öfter nicht hält, greift zu kurz. Er bleibt sogar systemimmanent und geht so direkt am Problem vorbei, denn "Freiheit" und "Gleichheit" sind als konstitutive Momente der kapitalistischen Gesellschaft zu verstehen und in diesem Sinne durchaus ernst gemeint. Schließlich ist die Grundbedingung für die – durch den Zwang zur gnadenlosen Konkurrenz aller gegen alle – bestehende strukturelle Gewalttätigkeit des Kapitalismus gerade die "Gewaltlosigkeit" der einzelnen Menschen. Die über das staatliche Gewaltmonopol durchgesetzte Rechtssicherheit, die Gleichheit aller vor dem Gesetz ist die Voraussetzung für die platte Vergleich- und damit Verwertbarkeit aller Menschen auf dem "freien Markt". In dessen Produktionsprozess sich dann wiederum die formale Gleichheit notwendig in reale Ungleichheit und privates Elend verwandelt. Nichts am Kapitalismus ist "ungerecht", alles an Ihm ist unmenschlich.
Gleichzeitig kann sich die – irrigerweise als "Ende der Geschichte" bezeichnete – bürgerliche Gesellschaft und ihr Recht selbst nicht verstehen, schließlich ist selbst ihr Zweck in letzter Konsequenz kein menschlicher, sondern die Selbstvermehrung des Wertes. Die in ihr notwendig angelegte Gewalt wird also immer als ein ihr Äußeres, Krankes verkannt gegen das mit entsprechenden Mitteln vorgegangen werden muss. Es ist dementsprechend keineswegs gelogen oder der "Humanität" der verfahrensleitenden Richterin im Fall Magnus G. zuzuschreiben, als diese feststellte, Herr Daschner habe dem Rechtsstaat schweren Schaden zugefügt. So sehr Kindesentführungen unmenschlich und damit abzulehnen sind, so ist es für die Stabilität dieser Gesellschaft schließlich auch nicht tragbar, wenn die Exekutive unkalkulierbar handelt.
Rein gar nichts hat diese Auseinandersetzung über die Geschäftsbedingungen innerhalb dieser Gesellschaft jedoch mit dem größtmöglichen Glück für jeden einzelnen Menschen zu tun. Die Freiheit, die wir meinen wird dort nicht verhandelt.

[ Das Richtige im Falschen tun ]
Die Glücksversprechen von "Freiheit" und "Gleichheit" können heute nur gegen die Geschäftsgrundlage des Kapitalismus durchgesetzt werden. Bedeutet die versprochene "Sicherheit" doch nur die Gewißheit, sich verkaufen zu müssen. Ein positiver Bezug auf die, nur durch den Staat zu gewährenden "Rechte" ist aus emanzipativer Sicht nicht möglich. Statt mit dem Hochhalten der nur abstrakten Gleicheit aller Menschen also letztlich die bestehenden Zustände zu legitimieren, gilt es den grundlegend besseren Zustand zu denken als den, in dem man „ohne Angst verschieden sein kann" (Adorno).
Trotzdem darf sich eine emanzipative Kritik nicht aus den gesellschaftlichen Auseinandersetzungen heraus halten, sondern muss sich vielmehr dem Dilemma stellen, dass ihr zunehmend die Rolle zukommt die, eigentlich zu überwindenden, bürgerlich-demo-kratischen Mindeststandards gegen die sogenannten Reformen zu verteidigen um überhaupt noch eine grundlegende Kritik formulieren zu können. Schließlich sind Menschenrechte ebenso Basis der kapitalistischen Gewalt wie sie auch erst die Möglichkeit darstellen, ihre Überwindung zu betreiben. Und die Erkenntnis, dass „die Antwort, die dieses System dem Umsturz aller Verhältnisse erteilt, sich bekanntlich nicht in der Wissenschaft, sondern im Strafgesetzbuch findet“ sollte ernst genommen werden.

In diesem Sinne rufen wir dazu auf, anlässlich der Eröffnung des sogenannten Folterprozesses deutlich Stellung gegen den – durch inszenierte "Tabubrüche" und hysterische Sicherheitsdiskurse eingeleiteten – Abbau der verbliebenen Grundrechte zu beziehen und gleichzeitig dem gewalttätigen, falschen Ganzen einen Tritt zu geben.

Die Freiheit die wir meinen...
Für ein Ende der Gewalt – Kapitalismus abschaffen !

autonome.antifa [f], 10.2004



Folterverbot!

Dass Folter bei Verhaftungen, Verhören, ED-Behandlungen und im Knast alltäglich sind, ist kein Geheimnis. Nur an die Öffentlichkeit gelangen diese Ereignisse in den seltensten Fällen. Im Fall Daschner ist der Aktenvermerk das dafür ausgeschlaggebende gewesen. Wolfgang Daschner wollte eine öffentliche Diskussion lostreten. Es gelang ihm. Vom Vorsitzenden des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth über Staatsrechtler, den Frankfurter Manager Ulrich W. Reinholdt, Oskar Lafontaine (SPD) und Boris Rhein (CDU) bis zum Bund deutscher Kriminalbeamter und dem GdP-Vorsitzenden Konrad Freiberg („Für mich bleibt Daschner ein Ehrenmann. Man darf doch nicht vergessen, aus welchem Motiv er so gehandelt hat. Er dachte doch, ein Leben sei zu retten.“) erhält Daschner Unterstützung und Fürsprache. Die Beiträge ähneln einer Debatte aus dem "deutschen Herbst" 1977. Im heutigen bürgerlichen Rechtstaat ist und bleibt Folter jedoch gesetzlich nicht erlaubt. So kommt es, dass Folter immer wieder auch verurteilt wird, nicht zuletzt von Georg W. Bush.

Mit Öffentlichkeit ist meist auch dann zu rechnen, wenn ein Verhafteter stirbt, wie in einem der nachfolgend dokumentierten Fälle. Weitere Zeitungsartikel über die Folter-Debatte in Italien und Folter durch US-Soldaten im Irak-Krieg schließen sich an. Auch letztere findet in Deutschland befürwortung, zum Beispiel von dem Professor der Bundeswehr-Universität München und Militär-Ausbilder Michael Wolffsohn. Infos über Wolffsohn auf Indymedia: http://de.indymedia.org//2004/05/82626.shtml und
http://de.indymedia.org//2004/07/88370.shtml

Der Pressesprecher von Amnesty International Deutschland schließt den Kreis und bringt in Folter im Irak in einen Zusammenhang mit Wolfgang Daschner (Artikel ganz unten). Schimanzski ist hier abgebildet, weil er Folter in deutsche Fernsehprogramm einführte.

Frankfurter Rundschau, 04.05.2004
Herzstillstand nach Zugriff
LKA prüft Polizeieinsatz

Kassel · 3. Mai · rap ·Der am Wochenende in Kassel bei einer Polizeiaktion ums Leben gekommene 48-jährige Mann ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft an Herzstillstand gestorben. Der Mann war am Freitag Abend von der Polizei festgenommen worden, nachdem er seine Rechnung in einer Gaststätte nicht bezahlen wollte.

Laut Staatsanwaltschaft habe die Obduktion des Mannes durch Gerichtsmediziner in Göttingen ergeben, dass es sich um “Tod durch Erregungszustand” gehandelt habe. Ein “hochgradiger Erregungszustand” sei etwa durch Alkoholisierung oder eine psychotischen Zustand eingetreten, dadurch sei es zunächst zu Herzflimmern und später zum Herzstillstand gekommen.

Hinweise auf eine unzulässige Gewalteinwirkung seien bei der Obduktion nicht festgestellt worden, lediglich Weichteileinblutungen und Verletzungen im Kehlkopfbereich, die eine Folge der Auseinandersetzungen während der Festnahme sein könnten. Diese Verletzungen seien jedoch “keinesfalls todesursächlich”, so die Staatsanwaltschaft.

LKA ermittelt
Massive Vorwürfe hatten Zeugen des Vorfalls in einer in Kassel erscheinenden Zeitung geäußert. Ein angeblicher Zeuge des Vorfalls gab an, Polizisten hätten auf den Mann eingeschlagen und den Notarzt viel zu spät gerufen. Inzwischen hat das Landeskriminalamt die weiteren Ermittlungen übernommen. Dabei solle “der gesamte Einsatzablauf” überprüft werden. Der Sprecher der Kasseler Staatsanwaltschaft, Hans-Manfred Jung, sagte auf Anfrage, das Landeskriminalamt in Wiesbaden würde auch prüfen, “ob die Kasseler Beamten Fehler begangen haben”. Hinweise darauf würden allerdings nicht vorliegen, so Jung.


dpa, 06.05.2004
Deutsche Justizbeamte prügelten Häftlinge
Justizskandal in Brandenburg bahnt sich an

Berlin - In Brandenburg bahnt sich möglicherweise ein Justizskandal an
In der Haftanstalt der Stadt Brandenburg sollen Bedienstete nach Informationen des RBB-Magazins «Klartext» wehrlose Insassen verprügelt und zum Teil schwer verletzt haben.

Das Magazin beruft sich auf die Aussagen von zwei ehemaligen und einem noch im Vollzug befindlichen Opfer. Sie sollen in den Jahren 2001 bis 2004 von vermummten Vollzugsbeamten misshandelt worden sein. Ein Opfer habe einen Herzinfarkt erlitten.

Wie Zeugen dem Fernsehmagazin sagten, traten mit Sturmmasken getarnte Beamte in Dreier- bis Vierer-Gruppen auf. Sie sollen mit Schlagstöcken und Fäusten auf Gefangene eingeschlagen haben, die zum Teil schwere Verletzungen und Knochenbrüche erlitten.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, bestätigte ein Sprecherin des Justizministeriums in Potsdam am Abend der dpa. Es gehe um «schwere Vorwürfe». Gegen acht Bedienstete sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.
Suspendierungen würden geprüft.


Frankfurter Rundschau 07.05.2004
IN KÜRZE

Angeblich Misshandlung in Gefängnis · Fünf Justizbeamte, die Häftlinge in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel misshandelt haben sollen, sind vom Dienst suspendiert worden. Neun Disziplinarverfahren seien eingeleitet worden, sagte Brandenburgs Justizministerin Barbara Richstein (CDU) am Donnerstag. dpa


Frankfurter Rundschau 08.05.2004
Prügelorgien im Knast?
Ein Justizskandal in Brandenburg könnte CDU-Ministerin Barbara Richstein mehr als nur den Ruf kosten

Nach Bekanntwerden des Justizskandals in Brandenburg an der Havel haben Rechtsexperten schwere Vorwürfe gegen die Justiz des Landes erhoben. Jetzt könnte es auch für Ministerin Barbara Richstein eng werden.

VON JÖRG SCHINDLER

Berlin · 7. Mai · Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen hat am Freitag den Rücktritt von Justizministerin Richstein gefordert. Offenbar werde die Menschenwürde in Brandenburgs Gefängnissen "mit Gummiknüppeln geschlagen und Füßen getreten", so der Verband. Es sei höchste Zeit, dass die CDU-Politikerin dafür die Verantwortung übernehme.

"Weitere Konsequenzen" aus dem Skandal forderte auch die Landes-SPD. "Es drängt sich der Eindruck auf, dass dem Justizministerium die Kontrolle über bestimmte Bereiche des brandenburgischen Strafvollzugs entglitten ist", so deren Rechtsexperte Peter Muschalla. Ganz offensichtlich gebe es zumindest in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg "rechtsfreie Räume".

In dem Gefängnis an der Havel war es in der Nacht vom 13. auf den 14. Januar zu einem bis heute nicht restlos geklärten Vorfall gekommen. Damals, so ergaben Recherchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), rief der Gefangene Friedrich Frank wegen Schmerzen in der Brust nach einem Arzt. Stattdessen kam ein Sanitäter, der Frank nicht half. Als der 55-Jährige weiter stöhnte, sollen ihm mitten in der Nacht vermummte Wärter einen Besuch abgestattet haben. Sie drückten ihn, sagt Frank, mit Schutzschilden nieder, prügelten ihn und wuchteten ihn in eine Isolierzelle.

Erst am nächsten Tag kam Frank doch noch in ein Krankenhaus - die Diagnose: schwerer Herzinfarkt. Frank erstattete Anzeige, deren Bearbeitung allerdings Wochen auf sich warten ließ. Erst am Donnerstag wurden fünf Beamte vom Dienst suspendiert, gegen neun weitere leitete das Justizministerium Disziplinarverfahren ein.

Ein drastischer Fall - aber offenbar längst nicht der einzige. Nach Darstellung von Ex-Gefangenen ist es im Brandenburger Knast seit Jahren gängige Praxis, dass Wärter aufmüpfige Inhaftierte mit Schlagstöcken und Fäusten disziplinieren. Meistens nachts und immer vermummt, so dass eine Identifizierung unmöglich ist. Am Freitag zitierte der Tagesspiegel einen Ex-Häftling mit den Worten, der Auftritt der "schwarzen Gangs" sei Alltag. Mehr noch: Die Prügelorgien fänden unter Duldung der Gefängnisleitung statt - was dort empört bestritten wird. "Wenn die Vorwürfe stimmen", sagte Wolfgang Schröder, Chef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, der FR, "dann wäre das ein einmaliger Fall in Deutschland." Die Staatsanwaltschaft Potsdam teilte unterdessen mit, es würden nun noch einmal sämtliche Ermittlungsverfahren neu aufgerollt, in denen es um gleich lautende Vorwürfe ging.

Politisch wird der Skandal am kommenden Montag ein Nachspiel haben. Dann nämlich tritt der Rechtsausschuss des Landtages zu einer Sondersitzung zusammen. Völlig unklar ist bislang, wieso niemand früher reagiert hat, obwohl die Staatsanwaltschaft im Fall Frank seit Anfang März gegen sieben JVA-Bedienstete ermittelt. Unverständlich auch, wieso die früheren Ermittlungsverfahren im märkischen Sand verliefen. Zudem gibt es Vorwürfe, dass Wärter in den Dienst übernommen wurden, die schon zu DDR-Zeiten wegen brutaler Willkür aufgefallen waren. Sollten sie zutreffen, könnte es eng werden für Richstein.

Deren Sprecherin wies am Freitag gleichwohl sämtliche Rücktrittsforderungen zurück. Richstein habe erst am 30. April von den konkreten Vorwürfen erfahren, so Stacke zur FR. Offenbar habe der Staatsanwaltschaft "das nötige Fingerspitzengefühl gefehlt", um zügiger zu handeln. Insofern habe sich die Ministerin nichts vorzuwerfen.


JVA Brandenburg
Im Brandenburger Knast tut sich seit Jahren Seltsames. 1999 verhalf ein Bediensteter einem rumänischen Schwerstkriminellen zur Flucht. 2003 wurde ruchbar, dass sich Wärter in der Haftwerkstatt Grills und Öfen anfertigen ließen und dass sich die Anstaltsärztin in der JVA-Apotheke bedient hatte. Zwischenzeitlich flog zudem auf, dass inhaftierte Neonazis ein rechtsextremes Fan-Magazin gedruckt und aus dem Knast geschmuggelt hatten. Es dränge sich der Eindruck auf, so die Landes-SPD, dass das Justizministerium die Lage nicht mehr kontrolliere. ind



Frankfurter Rundschau 11.05.2004
KOMMENTAR: JUSTIZVOLLZUG

Brandenburger Bauernopfer
VON CHRISTOPH SEILS

Die Vorwürfe schreien nach zweifelsfreier Aufklärung. Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel sollen Häftlinge misshandelt haben. Sie sollen die Würde der Menschen, die zu schützen auch für den Strafvollzug ein Verfassungsgebot ist, im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten haben. Selbst wenn die Anschuldigungen nur zum Teil stimmen, wäre dies ein Justizskandal, hätten sich in einem deutschen Gefängnis rechtsfreie Räume etabliert. Und wenn der Leiter der Anstalt die schweren Vorwürfe lapidar mit den Worten "hier arbeiten auch nur Menschen" kommentiert und ansonsten ein Opfer, dem man medizinische Hilfe bei Herzinfarkt verweigerte, als Querulanten hinstellt, dann ist er allein aus diesem Grund völlig zu Recht entlassen worden.

Der Verdacht, dass die brandenburgische Justizministerin mit der Ablösung des Anstaltsleiters nur ein Bauernopfer geliefert hat, liegt nahe. Zumal die CDU des Landes wider besseres Wissen verkündet, es gebe keine Hinweise auf Misshandlungen. Das klingt nach Abwiegelung im Vorwahlkampf, Aufklärung ist das auf jeden Fall nicht.

Es ist richtig, dass die 80 eingestellten Ermittlungsverfahren gegen Beamte wegen des Vorwurfs der Misshandlung von Häftlingen jetzt noch einmal aufgerollt werden, aber das reicht nicht. Der Fall gehört ins Parlament, dort müssen die Vorwürfe geklärt und die Opfer befragt werden. Und zwar öffentlich - und nicht hinter den verschlossenen Türen irgendeines Ausschusses.



Folterdebatte auch in Italien

Süddeutsche Zeitung Nr.103, Mittwoch, den 05. Mai 2004 , Seite 13

Das bisschen Folter
Italien debattiert über die Legalität polizeilicher Gewalt

Darf in Italien bald von Amts wegen gefoltert werden? Das, so befürchten Menschenrechtsexperten, könnte die Folge eines Gesetzes sein, das derzeit in den römischen Parlamentskammern beraten wird. Demnach soll künftig nur die mehrfache Misshandlung eines Gefangenen verboten werden - mithin, fürchtet der Präsident der italienischen Sektion von Amnesty International Marco Bertotto, “wäre einmal foltern plötzlich legal”.

Nun ist das gewaltsame Traktieren eines Gefangenen in Italien auch bisher kein eigener Straftatsbestand. Gleichwohl stehen allein in Genua in diesen Tagen rund 30 Polizeibeamte und Carabinieri unter Anklage, denen man vorwirft, während des G8-Gipfels im Juli 2001 in der Hafenstadt zahlreiche, vor allem auch ausländische Demonstranten in einer Polizeikaserne mutwillig verletzt zu haben - die Aktion ging als “südamerikanische Nacht” in die italienische Polizeigeschichte ein. Auch in Neapel soll es nach tätlichen Auseinandersetzungen mit Demonstranten aus einem anderen Anlass später zu massenhaften Folterungen in Polizeigewahrsam gekommen sein. Die beteiligten Beamten werden mittlerweile wegen Nötigung, Körperverletzung und anderer Delikte verfolgt.

Auch in der Vergangenheit gab es immer wieder Anlässe, die auf eine nicht unbedingt menschenwürdige Behandlung von Delinquenten in Polizeikasernen schließen ließ - erinnert sei an die später zur “bleiernen Zeit” erklärte Periode der sechziger und siebziger Jahre, in der aus einem Polizeibüro in Mailand gar ein Beschuldigter aus dem Fenster fiel. Viele Jahre lang sah man in Italien jedoch keinen Anlass, die Folter offiziell zum Strafdelikt zu erklären. Vor 16 Jahren ratifizierte das Land dann die UN-Konvention gegen Folter und verpflichtete sich, Misshandlungen in Polizeigewahrsam rigoros zu verfolgen und zu verurteilen.

Lange Zeit geschah dennoch nichts. Erst mit Beginn der derzeitigen Legislaturperiode, möglicherweise auch unter dem Druck, der nach der “südamerikanischen Nacht” von ausländischen Stellen erzeugt wurde, bequemten sich die Politiker, Gesetzesinitiativen zu entfalten. Diese mündeten in eine, wie der Amnesty-Vertreter meint, “sehr brauchbare Regelung”, die genau dem Wortlaut der UN-Konvention entsprach. Vor wenigen Tagen sollte die Vorlage in erster Lesung das Parlament passieren, doch dann meldete sich die Lega Nord mit einem Änderungsvorschlag. Demnach sollte Folter, wie auch die Androhung derselben nur im Wiederholungsfall strafbar sein.

Zeitgleich mit der Folterregelung wurde ein umstrittenes Fernseh-Gesetz im Parlament beraten. Regierungschef Silvio Berlusconi liegt viel an diesem Gesetz, räumt es ihm doch in seinem Nebenerwerb als Medienunternehmer beste Geschäftsmöglichkeiten ein. Als daher die Lega drohte, die Verabschiedung des Fernsehgesetzes platzen zu lassen, falls die vorgeschlagene Änderung bei der Folterregelung nicht realisiert würde, beeilten sich die Abgeordneten des Berlusconi-Lagers, den Wunsch der Lega zu erfüllen - sie stimmten für die Änderung und verwiesen das Gesetz zur weiteren Beratung zurück in die Ausschüsse. So könnte die Anti-Folter-Regelung, wenn sie denn Gesetz wird, zur Folge haben, dass Folter und die Androhung derselben, wenn es sich dabei um einen einmaligen Vorgang handelt, in Italien explizit als legal gilt. CHRISTIANE KOHL


Folter in Spanien

Indymedia, 07.09.2004
FIES - das spanische Foltersystem

FIES ist das Knastsystem permanenter physischer und psychischer Folter in Spanien (EU, 2004) Die sich zu verschleppen drohenden Ermittlungen wegen Mißhandlungen von Gefangenen nach der Knast-Revolte im April machen eine Darstellung dieses Systems notwendig. Mehr auf: http://de.indymedia.org//2004/09/92520.shtml


... und England

Auch in England sind unter Folter erpresste Aussagen gerichtsverwertbar. Das ist eine Einladung zum Foltern.



Folter im Irak-Krieg

Frankfurter Rundschau, 04.05.2004, Seite 2
“Die Handschuhe ausgezogen”
Seit dem 11. September 2001 werben US-Ermittler für den Einsatz von Foltermethoden im “Anti-Terror-Kampf”


VON D. OSTERMANN (WASHINGTON)

Abscheu, Entsetzen und Empörung sind groß, auch in den USA. Ein ganzes Land sieht sich durch die üblen Folterbilder aus Irak beschämt und in seiner Ehre beschmutzt. Wirklich überrascht haben dürfte der Skandal über die Misshandlung irakischer Gefangener freilich kaum. Denn in den Vereinigten Staaten wird seit langem offen und mit erstaunlicher Nonchalance über die Vorzüge der Folter diskutiert. Auch, dass es in der Praxis eine Grauzone gab, in der fragwürdige Verhörmethoden angewendet und Druckmittel ausgereizt wurden, über die man besser nicht so genau Bescheid wissen wollte, war seit langem bekannt.

Humane Methoden hinterfragt
Die Vorgeschichte beginnt am 21. Oktober 2001. An diesem Tag veröffentlicht die Washington Post einen Artikel unter der Überschrift “Schweigen von vier Terrorverdächtigen ist ein Dilemma für das FBI”. Vier Wochen nach den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon beklagt darin ein anonymer FBI-Beamter, dass die übliche Methode, Verdächtige mit verlockenden Angeboten zur Aussage zu bewegen, bei möglichen Selbstmord-Terroristen nicht fruchtet. Der Mann schlussfolgert: “Wir sind für unsere humanen Methoden bekannt. Deshalb kommen wir nicht weiter.” Zugleich denkt der frustrierte FBI-Beamte laut darüber nach, ob man mit der Verabreichung von Drogen oder jener Art Druck, “wie sie gelegentlich von israelischen Verhörspezialisten angewandt wird”, nicht bessere Ergebnisse erzielen könne.

In US-Medien löst der Artikel umgehend eine heftige Debatte aus, die den meisten Amerikanern kurz zuvor noch gänzlich absurd erschienen wäre. Doch es ist die Zeit der großen Verunsicherung, der Angst vor neuen Anschlägen. Die Behörden haben in den Wochen nach dem 11. September hunderte Verdächtige festgenommen. Trotzdem verläuft die Suche nach den Helfern, Drahtziehern und Hintermännern des Flugzeugterrors schleppend. Sollte man mutmaßliche Terroristen, um weiteres Unheil zu verhindern, nicht härter anfassen dürfen? Zahlreiche Kommentatoren schlagen eine Bresche für die Folter.

Der Historiker Jay Winik etwa erinnert im Wallstreet Journal in dieser zunächst noch theoretischen Debatte daran, dass ein Komplott islamistischer Terroristen, die in den 90er Jahren Dutzende US-Flugzeuge entführen und abstürzen lassen wollten, auf den Philippinen nur dank der dort üblichen Folterpraktiken habe verhindert werden können.

Im Magazin Newsweek fordert der Kolumnist Jonathan Alter, nach eigenen Angaben ein “Liberaler”: “Es wird Zeit, über die Folter nachzudenken.” Und der Staranwalt und Harward-Professor Alan Dershowitz argumentiert: “Wenn eines unserer Kinder entführt würde und der Kidnapper wüsste, wo es vergraben ist, und das Kind hätte nur noch zwei Stunden Luft - gibt es jemanden, der nicht foltern würde? Und wenn wir es für unser eigenes Kind tun - ist es dann nicht egoistisch, es nicht zu tun, um tausende fremder Leben zu retten?”

US-Menschenrechtler haben später darüber spekuliert, ob der provokante Artikel im Oktober 2001 womöglich vom FBI bewusst platziert worden war, um bei dem brisanten Thema die Stimmung im Land zu testen. Das Ergebnis fiel in jedem Fall bedenklich aus: 45 Prozent der US-Bürger sprachen sich in einer Umfrage des Gallup-Instituts für Folter bei bekannten Terroristen aus.

Gut ein Jahr später greift die Washington Post in einem ebenfalls viel beachteten Artikel das Folter-Thema erneut auf. Diesmal bilanziert die Zeitung an Weihnachten 2002, was sich seit der ersten öffentlichen Debatte getan hat. Zwar darf die Bundespolizei FBI bei Verhören in den USA selbst noch immer keine der umstrittenen Taktiken anwenden. In den von der Bush-Regierung außerhalb des US-Territoriums errichteten geheimen Gefangenenlagern aber haben so genannte Stress-and-duress-Taktiken längst Einzug gehalten.

Dazu gehört laut Washington Post, Gefangene stundenlang in schmerzhaften Positionen ausharren zu lassen, sie durch den 24-stündigen Einsatz von Licht und Geräuschen am Schlafen zu hindern, sie zur Befragung an “befreundete” Staaten zu überstellen, die für fragwürdige Verhörmethoden bekannt sind, aber auch die Verweigerung von Medikamenten oder der direkte Einsatz physischer Gewalt. “Jeder der gegenwärtigen mit der nationalen Sicherheit befassten Offiziellen, der für diesen Artikel (anonym) interviewt wurde, hat den Einsatz von Gewalt gegen Gefangene als gerecht und notwendig verteidigt”, heißt es in dem Bericht.

Ein Beamter wird mit den Worten zitiert: “Wenn du jemandes Menschenrechte nicht manchmal verletzt, machst du wahrscheinlich nicht deinen Job.” Und: “Ich denke nicht, dass wir eine Null-Toleranz-Sicht für das fördern wollen. Das war eine lange Zeit das ganze Problem der CIA.”

In dem Artikel fanden sich auch bereits Hinweise auf jene Verstrickungen, die jetzt im aktuellen Skandal für Aufsehen sorgen. So berichtete die Washington Post im Dezember 2002 unter Berufung auf Augenzeugen, Gefangene würden von US-Spezialeinheiten und Militärpolizisten im weltweiten Lager-Archipel “häufig” durch Schläge und Wegsperren in engen Zellen für Verhöre “aufgeweicht”. Genau mit dieser Begründung, die Behandlung sei von privaten Verhörspezialisten sowie den Geheimdiensten ausdrücklich erwünscht worden, rechtfertigen sich nun die wegen der Misshandlungen im irakischen Abu Ghraib-Gefängnis angeklagten US-Militärpolizisten.

Kein Sturm der Entrüstung
Die Washington Post schob dem Artikel damals am nächsten Tag einen Leitartikel unter der Überschrift “Folter ist keine Option” hinterher. Diesmal freilich brach weder ein Sturm der Entrüstung los, noch wollte die Öffentlichkeit das Folter-Thema überhaupt noch vertiefen. Stattdessen nahm man es auch im Kongress hin, wenn etwa der damalige Chef der Terrorabwehr der CIA, Cofer Black, bei einer Parlamentsanhörung ein Jahr nach dem 11. September den Abgeordneten empfahl, ihre Nase nicht zu tief in das heikle Thema zu stecken. “Dies ist ein sehr geheimes Gebiet, und ich muss sagen, dass alles, was sie wissen müssen, ist: Nach dem 11. September haben wir die Handschuhe ausgezogen.”


Die Anschuldigungen

Die US-Streitkräfte wussten seit Monaten über die Misshandlung von irakischen Gefangenen Bescheid. Dies geht aus einem Geheimbericht der Armee hervor, der von der Zeitschrift “New Yorker” auf ihrer Web-Site veröffentlicht worden war und am Montag in vielen US-Medien zitiert wurde.

Der bereits im Februar erstellte Bericht von US-Generalmajor Antonio Taguba belege, dass es in dem Abu-Ghraib-Gefängnis bei Bagdad zahlreiche “sadistische (...) und brutale, kriminelle Misshandlungen” gegeben habe. Die Kommandostrukturen im Gefängnis waren dem Bericht zufolge zusammengebrochen. Geheimdienstoffiziere mittleren Rangs hätten die üblichen Dienstabläufe umgehen können und “fragwürdige Anordnungen” an Reserve-Militärpolizisten erteilt. Die Schlüsselfiguren seien zwei Geheimdienstoffiziere und zwei Zivilisten, deren Firmen im Auftrag der US-Armee arbeiteten.

Sieben amerikanische Offiziere und Unteroffiziere erhielten unterdessen im Zusammenhang mit den Misshandlungen Disziplinarverweise. Nach Angaben eines Militärsprechers in Bagdad bekamen sechs den Verweis der schwerwiegendsten Stufe. Diese gilt als Vorbereitung der unehrenhaften Entlassung aus der Armee. Bereits in der Vorwoche wurde bekannt, dass sechs US-Soldaten der unteren Ränge, die Folterungen ausgeführt haben sollen, unter Anklage gestellt wurden und sich vor einem Militärgericht verantworten sollen.

Ägyptens Außenminister Ahmed Maher forderte ernsthafte und intensive Untersuchungen der Vorgänge. Die USA, die die Einhaltung der Menschenrechte in aller Welt verlangten, sollten selbst ein Beispiel geben und jene bestrafen, die diese unbeschreiblichen Dinge begangen haben, sagte er am Montag in Kairo. dpa


Quälende Fragen
Briten streiten über Echtheit der “Folter”-Bilder und die Rolle des Queen's Lancashire Regiment


VON PETER NONNENMACHER (LONDON)

Haben auch Angehörige der britischen Armee Gefangene in Irak gequält? Beunruhigt von neuen Vorwürfen zu Wochenbeginn verlangen die Briten Aufschluss über das Verhalten ihrer Soldaten. Zugleich ist ein Streit über die Echtheit von “Folter-Bildern” entbrannt, die der Daily Mirror veröffentlicht hat. Die Fotos, die erstmals am Sonntag gedruckt wurden, zeigen laut Redaktion einen irakischen Gefangenen, der von zwei Mitgliedern des Queen's Lancashire Regiment geschlagen und getreten wird. Einer der beiden Soldaten scheint dem Häftling mit einem Gewehr in die Genitalien zu stoßen und auf die Schulter zu urinieren.

Außenminister Jack Straw ordnete eine sofortige Untersuchung an. Militärexperten haben aber die Authentizität der Fotos in Frage gestellt. Deren Qualität deute nicht auf Taschenkameras hin, wie sie Soldaten mit sich trügen. Die abgelichteten Gewehre und Militärfahrzeuge würden in Süd-Irak nicht eingesetzt. Der angebliche Folter-Soldat sei völlig falsch gekleidet. Die Experten schlussfolgern, die Fotos seien gestellt.

Der Mirror zitiert die zwei Lancashire-Soldaten, die die Fotos weitergegeben haben sollen, es gebe “hunderte ähnliche Bilder” unter Briten in Irak. “Die Armee weiß genau, dass noch sehr viel mehr passiert ist.” Chefredakteur Piers Morgan meint, die Folterungen seien “britischen Soldaten in Basra seit Monaten bekannt”.

Die Echtheit der Mirror-Fotos sowie die Folter-Vorwürfe gegen britische Soldaten werden nach Regierungsangaben “auf höchster Ebene” untersucht. Amnesty International hat britischen und US-Streitkräften vorgehalten, irakische Gefangenen zu schlagen, sie in verkrümmter Position zu fesseln und sie am Schlafen zu hindern. Die Behörden untersuchen aktuell acht angebliche Folterfälle, darunter den Tod eines Hotelangestellten in britischem Gewahrsam im Januar. Am Mittwoch wollen die Angehörigen von mindestens 18 irakischen Zivilisten, die ihren Familien zufolge von britischen Soldaten getötet wurden, vor den High Court ziehen, um eine unabhängige Untersuchung zu erreichen. Gerüchte, wonach “gewisse Elemente” des Queen's Lancashire Regiment “außer Kontrolle geraten” seien, kursieren seit einiger Zeit in Irak. Das in Zypern stationierte Regiment war in der Vergangenheit durch Gewalttätigkeiten einzelner Soldaten ins Zwielicht geraten. Ein ungenannter Soldat sagte jetzt im britischen Fernsehen, es sei “vollkommen sicher”, dass Misshandlungen wie die auf den gedruckten Fotos vorgekommen seien, “und zwar mit Kenntnis hoher Offiziere”.


ANALYSE
Menschenrechte und “terroristische Parasiten”
Guantánamo und Abu Ghraib, beide Namen stehen für den Umgang der Vereinigten Staaten mit ihren Gefangenen: Sie verweigern ihnen alle Rechte, sie missachten ihre Würde.


VON URSULA RÜSSMANN

“In der Elektrode oder der Spritze des Folterers konzentrieren sich die Macht und die Verantwortung des Staates. Wie pervers die Taten einzelner Folterer auch immer sein mögen, die Folter als solche basiert auf rationalen Überlegungen: Isolation, Demütigung, psychischer Druck und physischer Schmerz sind Mittel, um Informationen zu erhalten, um den Gefangenen zu zerbrechen und die ihm nahe Stehenden einzuschüchtern... Folter ist meist ein bedeutender Bestandteil der Sicherheitsstrategie einer Regierung.” Die Sätze stammen von 1984, aus einem Folterbericht Amnesty Internationals. Sie bezogen sich seinerzeit vor allem auf Staaten, die Folter im eigenen Land praktizierten. Doch es lohnt sich, sie am US-geführten weltweiten “Kampf gegen den Terror” entlang neu zu buchstabieren.

Bekannt ist, dass die USA schon in den 70er und 80er Jahren Folter als Mittel ihrer Außenpolitik im lateinamerikanischen “Hinterhof” praktizierten - etwa, indem in US-Militärcamps Folterer aus den entsprechenden Diktaturen ausgebildet wurden. Schon damals zeigte sich die unheilvolle Verquickung von Sicherheits- und ökonomischen Interessen mit dem außenpolitischen Sendungsbewusstsein der USA. Wenn sich jetzt bestätigt, dass US-Soldaten in Irak Gefangene mit Wissen von Vorgesetzten gequält haben, ist das Phänomen also nicht neu. Jedoch birgt das ideologische Fundament dafür, weil als “Kampf gegen den Terror” global entgrenzt, heute wesentlich mehr Sprengstoff für das internationale Rechtssystem und den Frieden.

Im Januar 2002 markierte US-Präsident George W. Bush die politische “Achse des Bösen” mit Irak, Iran und Nordkorea. Er sprach vor dem US-Kongress von “tausenden gefährlicher Killer, die wie tickende Zeitbomben über die ganze Welt zerstreut” seien, und von “terroristischen Parasiten”, die “vernichtet” werden müssten. Eine ideologische “Achse” zieht sich von damals bis in die Zellen von Abu Ghraib bei Bagdad. Sie hat bereits Abzweige nach Guantánamo, Afghanistan, Marokko, Pakistan - und auch nach Deutschland.

Wer im Feind den “Parasiten” sieht, verbannt ihn aus der “menschlichen Familie” und spricht ihm die “allen ihren Mitgliedern innewohnenden Würde” ab, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 über alles stellte. Der sperrt hunderte Menschen auf Guantánamo ein und erfindet für sie die Rechtsfigur des “illegalen Kämpfers”, die totale Rechtlosigkeit bedeutet. Weitere Kriegswaffe: Die USA lassen Terrorverdächtige laut Menschenrechtlern in der Obhut von Staaten wie Syrien, Pakistan oder Ägypten, weil dort “effektiver” verhört (sprich: gefoltert) wird.

Folter delegieren: Bedenklich, dass diese Strategie international weit weniger Empörung ausgelöst hat als jetzt die Bilder folternder US-Soldaten. Dabei legitimiert sie Gewalt ganz direkt, und zwar genau in den Staaten, in denen Washington angeblich demokratische Reformen initiieren will. Geschwiegen wird in Deutschland auch zur Frage, inwieweit sich KSK-Elitesoldaten in Afghanistan an Menschenrechtsverbrechen mitschuldig gemacht haben. Immerhin haben die Deutschen ihre Gefangenen häufig US-Truppen übergeben. Verhört werden die Leute oft auf dem US-Stützpunkt Bagram, von dem Übergriffe, sogar Todesfälle aktenkundig geworden sind.

Zum Schweigen in Sachen Afghanistan gesellten sich in Deutschland forsche Solidaritätsbekundungen an die Adresse der USA, nachzulesen etwa in der Welt im März 2003: Der Weg vom “Recht zum Kriege” des klassischen Völkerrechts zum Gewaltverbot der UN-Charta sei “in der Sackgasse angelangt”, das Kriegsvölkerrecht “obsolet”, heißt es da. Der Text legt, ebenso wie die durch den Frankfurter Polizeipräsidenten Daschner ausgelöste Debatte über das Folterverbot, offen, wie wenig verankert auch hier das Bewusstsein über absolut geltendes Menschenrecht ist. Und wie leicht die Standards ins Abseits geraten, wenn das kollektive Sicherheitsgefühl im Dickicht aus Terrorwarnungen, Verbrechensberichten und Sozialabbau ins Wanken gerät.


Frankfurter Rundschau, 05.05.2004, S. 6

“Vernichtendes” Echo auf Folter sorgt Bush
US-Diplomaten melden Beunruhigendes nach Hause / Pentagon wegen konfusen Krisenmanagements in der Kritik

US-Präsident George W. Bush hat Verteidigungsminister Donald Rumsfeld beauftragt, für eine konsequente Bestrafung der an Folterungen irakischer Gefangener beteilig- ten Soldaten zu sorgen. Dies wurde als in direkte Kritik des Präsidenten am Umgang des Pentagon mit dem Skandal gewertet.

Washington · 4. Mai · ost/dpa/ap · Ein Sprecher Bushs sagte am Montag, der Präsident habe Rumsfeld aufgefordert, “angemessene Maßnahmen” einzuleiten. Rumsfeld wollte sich noch im Laufe des Dienstag zu den Vorgängen äußern. Im Pentagon waren die Missbrauchsvorwürfe lange bekannt. Bereits im vergangenen Jahr hatte es eine erste interne Untersuchung aller Militärgefängnisse in Irak gegeben. Im Februar listete ein 53-seitiger Bericht von Generalmajor Antonio Tabuga detailliert Missstände in Abu Ghraib auf. Im März hatte das Militär zunächst anonym die Versetzung mehrerer Soldaten bekanntgegeben. Im April bat das Pentagon den US-Sender CBS, die Veröffentlichung von Folterfotos wegen der angespannten Lage in Irak aufzuschieben. Trotz des Vorlaufs wirkte das Pentagon in den vergangenen Tagen durch die Wucht des Skandals überfordert. Verteidigungsminister Rumsfeld äußerte sich tagelang nicht.

Laut Washington Post fiel eine Untersuchung der internationalen Reaktionen auf den Folterskandal durch das Außenministerium von Colin Powell “vernichtend” aus. US-Diplomaten aus aller Welt hätten beunruhigende Depeschen nach Washington geschickt. Demnach wird befürchtet, dass derSkandal das Ansehen der USA nicht nur in der arabischen Welt, sondern darüber hinaus ernsthaft beschädigt.

Bei den UN wuchs die Besorgnis über die Behandlung irakischer Gefangener. Der amtierende UN-Menschenrechtsbeauftragte, Bertrand Ramcharan, rief die US- und die britischen Streitkräfte am Dienstag dazu auf, alle Fälle von Misshandlungen zu verfolgen. Er leitete eine Untersuchung zur Gesamtlage in Irak ein. Die US-Militärführung in Irak zog laut CNN weitere Konsequenzen. Demnach soll die Zahl der Häftlinge im Gefängnis von Abu Ghraib halbiert werden, auch seien Misshandlungen wie Schlafentzug beendet worden.

Im US-Staat Oregon verklagte ein kanadischer Staatsbürger, der in Irak inhaftiert war, die US-Streitkräfte wegen irrtümlicher Verhaftung, Folter und Körperverletzung im April 2003 auf Schadensersatz. Er sei nach Protesten gegen seine Festnahme geschlagen worden. “Ich sah, wie Iraker mehr gefoltert wurden als ich”, sagte er ap.

Die von Offizieren der ehemaligen Saddam-Armee befehligte “Falludscha-Brigade” rückte in weitere Stellungen ein, die von den US-Truppen geräumt wurden. Die neue Truppe bezog Position im Vorort Golan. Die Soldaten ließen dabei auf ihren Lastwagen die alte irakische Flagge wehen.


Frankfurter Rundschau 11.05.2004
Chronologie des Schreckens
Nach und nach zeigt sich, dass die Misshandlung irakischer Gefangener in Abu Ghraib offenbar System hatte

VON D. OSTERMANN (WASHINGTON)

Wie es zu den Folterexzessen in Abu Ghraib kommen konnte, ist eine Frage, mit der man sich in den USA noch lange befassen wird. Gehen sie tatsächlich nur auf wenige Einzeltäter zurück? Daran mag kaum mehr jemand glauben. Hat die Regierung die sadistischen Übergriffe befohlen? Natürlich nicht. Vielmehr gab es wohl ein System, das Gefangenenmisshandlung begünstigt und gefördert hat. Wie dieses System funktionierte, wie es in die Katastrophe schlitterte, all dies wird nun nach und nach bekannt.

Hauptquelle der Chronologie des Schreckens ist der Untersuchungsbericht von Generalmajor Antonin Taguba. Nur sechs Tage, nachdem am 13. Januar die ersten Folterfotos Vorgesetzten zugespielt worden waren, hatte der US-Oberkommandierende in Irak, Ricardo Sanchez, eine geheime Untersuchung des Gefängniskomplexes Abu Ghraib angeordnet. Beauftragt wurde Taguba. Aus dessen Ende Februar fertig gestelltem Bericht haben US-Medien jetzt eine beklemmende Vorgeschichte rekonstruiert.

Die beginnt kurz nachdem das unter Saddam Hussein berüchtigte Foltergefängnis Abu Ghraib von den US-Besatzern am 4. August wieder in Dienst gestellt wird. Die US-Truppen sehen sich im Sommer 2003 wachsenden Guerilla-Angriffen ausgesetzt. Am 19. August verwüstet eine Autobombe das Hauptquartier der Vereinten Nationen in Bagdad. Die Besatzer reagieren unter anderem mit einer Verhaftungswelle; man will mehr erfahren über Zellen, Hintermänner und Organisation der irakischen Guerilla.

Am 31. August trifft aus diesem Grund in Bagdad ein Mann ein, von dem sich die Militärführung in Irak Rat und Hilfe verspricht. Generalmajor Geoffrey Miller ist der Kommandeur von Delta Camp, dem US-Gefangenenlager im kubanischen Guantánamo Bay. Unter Miller waren dort seit Anfang 2002 systematisch neue Verhörmethoden entwickelt und erprobt worden - mit, wie man im Pentagon bis heute glaubt, durchschlagendem Erfolg. Dazu gehören laut Washington Post Schlafentzug, Dauerverhöre, der Einsatz von Hitze und Kälte sowie ein "Angriff auf die Sinne" der Gefangenen, etwa mit lauter Musik oder hellem Licht.

Miller hat die systematische Rund-um-die-Uhr-Bearbeitung der Gefangenen in Delta Camp noch vorige Woche stolz verteidigt. Bereits im April 2003 hat das Pentagon laut Washington Post 20 der Miller-Techniken zur Anwendung in Guantánamo Bay offiziell freigegeben. Einige Praktiken dürfen demnach nur eingesetzt werden, wenn der Verteidigungsminister sie persönlich genehmigt. "Wir wollten etwas mehr Freiheit als in US-Gefängnissen, aber keine Folter", zitiert die Zeitung einen Juristen, der an der Ausarbeitung der Richtlinie beteiligt war.

Millers Bagdad-Reise Ende August dient laut Taguba-Bericht dem Ziel, auch dort die "Fähigkeiten zur schnellen Ausbeutung von Internierten für handlungsfähige Geheimdienstinformationen" zu verbessern. In Bagdad will man von Guantánamo Bay lernen. Miller empfiehlt, auch in Irak die Wachmannschaften "aktiv in das Schaffen von Bedingungen für eine erfolgreiche Ausbeutung der Gefangenen" einzubeziehen. Die Schließer sollten als "Möglichmacher für Verhöre" eingesetzt werden. Am 12. Oktober erlässt die US-Militärführung in Irak eine entsprechende Verhör-Richtlinie. Am 19. November werden die Militärpolizisten des Wachpersonals in Abu Ghraib formell der 205. Military Intelligence Brigade unterstellt, Geheimdienstspezialisten, die für die Verhöre zuständig sind.

General Taguba hat diese Vermischung der Zuständigkeiten gegeißelt. Kurz darauf kommt es zu den schlimmsten Exzessen. Die Empfehlungen Millers und die folgende Änderung der Gefängnis-Politik hätten bei den Vorfällen in Abu Ghraib eine Rolle gespielt, schreibt Seymour Hersh im New Yorker. Was man in der Abgeschiedenheit von Guantánamo Bay unter Kontrolle zu haben glaubt, die dosierte Anwendung von Druck und Gewalt, so beschreibt es Hersh, eskaliert angesichts der chaotischen Verhältnisse in Irak zum sadistischen Exzess.


Frankfurter Rundschau 11.05.2004
Regierung Blair in Erklärungsnot
Minister Hoon streitet Kenntnis von Folterungen ab - dabei sind viele Vorwürfe über ein Jahr alt

VON PETER NONNENMACHER (LONDON)

Als im Mai vorigen Jahres Kelly Tilford im Städtchen Tamworth in der englischen Grafschaft Staffordshire die Ferienfotos eines Kunden aus ihrem Foto-Automaten laufen sah, traute sie ihren Augen nicht. Die Bilder waren Aufnahmen von nackten Gefangenen, die von ihren Wächtern zu erniedrigenden sexuellen Posen gezwungen worden waren. "Mir wurde speiübel, als ich diese Bilder sah", berichtete Kelly Tilford. Ein Anruf bei der Polizei klärte die Herkunft der Fotos auf. Ein 18-jähriger Soldat hatte sie in Irak gemacht, wo er und einige Kameraden irakischer Häftlinge bewacht hatten.

Der Soldat wurde vorübergehend festgenommen und verhört. Im Juni aber, wenige Wochen später, war er schon wieder bei seiner Einheit, den "Königlichen Füsilieren". Die Sache werde "überprüft", gelobte das Verteidigungsministerium damals. Zu hören war freilich nie wieder etwas - bis vor wenigen Tagen der US-Sender CBS den Folter-Skandal in Irak publik machte.

Mittlerweile hat die weltweite Empörung auch London erreicht. Gestern sah sich Tony Blairs Verteidigungsminister Geoff Hoon zu einer Erklärung im Unterhaus gezwungen, in der er einräumte, dass möglicherweise "eine kleine Anzahl" britischer Soldaten gegen die Genfer Konvention und "die hohen Erwartungen der britischen Streitkräfte" verstoßen habe.

Blair selbst hatte sich schon tags zuvor für mögliche Missetaten der Streitkräfte entschuldigt. Falls britische Soldaten sich wirklich so verhalten hätten, sei das natürlich "absolut unentschuldbar" und "vollkommen unakzeptabel", und müsse streng geahndet werden. Indes, setzte der Premier am Montag hinzu, seien alle Foltervorwürfe entsprechender Art von den zuständigen Stellen prompt untersucht worden, oder würden noch untersucht. Und was ihn selbst betreffe, so habe er jedenfalls "keinerlei spezifische Angaben" zu Fällen bekommen, wie sie nun bekannt geworden seien, meinte Blair.

Warnungen von Menschenrechtlern

Die Opposition blieb skeptisch - nicht nur wegen der offenbar in Vergessenheit geratenen Fotos von Tamwort. Schwerer noch wog, dass Amnesty International und das Internationale Rote Kreuz ebenfalls seit zwölf Monaten versucht hatten, die Behörden auf Misshandlungen in britischen Camps und Gefängnissen aufmerksam zu machen.

Amnesty etwa hatte bereits im vorigen Mai das Verteidigungsministerium auf Klagen über Misshandlungen und den Tod eines Irakers in britischem Gewahrsam hingewiesen, und in der Folge mehrere Gespräche dazu mit Ministerialbeamten geführt. Seit einem Jahr wisse die Regierung über diese Vorwürfe "genau Bescheid", vermeldete ein AI-Sprecher am Wochenende frostig.

Auch Rotkreuz-Repräsentanten bestanden darauf, dass sie den Briten "Befürchtungen betreffs weit verbreiteter Gefangenen-Misshandlungen nunmehr seit einem Jahr " vorgetragen hätten. Im Februar habe man einen umfassenden Zwischenbericht mit horrenden Details übermittelt.

Genau diesen Bericht aber will die Regierung Blair nicht gelesen haben. Schon vorige Woche stritt der Staatsekretär für die Streitkräfte, Adam Ingram, entschieden ab, einen solchen Report je zu Gesicht bekommen zu haben. Gestern beharrte auch Minister Hoon darauf, dass der Rotkreuz-Report "britischen Ministern erst vor sehr kurzer Zeit" zur Kenntnis gebracht worden sei. Im Februar sei er nämlich - "streng vertraulich" - an den US-Beauftragten Paul Bremer in Bagdad gegangen, meinte Hoon: Und danach seien die Vorwürfe von den zuständigen Stellen weiter verfolgt worden.



HINTERGRUND
Finstere Grauzone
VON ROLF PAASCH (BERLIN)

"Gestern hattest Du noch bei McDonald's gearbeitet", erklärt Oberfeldwebel Paul Shaffer die Herausforderung für die Reservisten der US-Armee in Irak. "Und am nächsten Tag standest du vor hunderten Gefangenen, von denen die einen sagen, sie seien krank, und die anderen, sie seien hungrig." Nein, vorbereitet waren die US-Militärpolizisten auf ihre Aufgabe im Gefängnis von Abu Ghraib nicht. Das behaupten nachträglich nicht einmal ihre Vorgesetzten im Pentagon.

Und dann übernahmen am 19. November 2003 auf Befehl des Oberkommandierenden in Irak, General Sanchez, Geheimdienstoffiziere das Regime in dem Gefängnistrakt. In Uniformen, die weder ihren Rang noch ihre Organisation verrieten, bestimmten von da an diese Geheimdienstler Behandlung und Befragung der Gefangenen. Hinzu kamen noch Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen, deren Zahl nach Angaben des Pentagon und Schätzungen in Irak zwischen 15 000 und 20 000 liegen muss.

"Die haben unseren Stützpunkt einfach übernommen", sagte Sergeant Joseph Mood vom 320. Bataillon jetzt der New York Times. "Dies ist jetzt unsere Show. Das waren ihre Worte." Der ausdrückliche Auftrag an die Reservisten in Abu Ghraib habe gelautet, so der Anwalt der angeklagten US-Soldatin Sabrina Harman, irakische Gefangene für ihre Vernehmung weichzuklopfen. Hinter solchen Aussagen mag der Versuch von Verdächtigen stehen, eigene Verantwortung auf Vorgesetzte abzuschieben. Doch deuten die Erklärungen der Reservisten wie die der Generale auf eine Grauzone der Verantwortungslosigkeit in der Nachkriegsführung hin, deren Ausmaß selbst Militärexperten überrascht.

Im ersten Golf-Krieg kam auf 60 Soldaten nur ein ziviler Angestellter. Nach dem 11. September und der von Verteidigungsminister Donald Rumsfeld betriebenen Strategie des "Outsourcing" militärischer Leistungen gehörte im Irak-Krieg schon jeder zehnte Beteiligte nicht mehr zu den regulären Streitkräften. Die Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen stellen nicht mehr nur Köche und Fahrer; sie bauen Datenbanken über Terrorverdächtige auf, bewachen Diplomaten, trainieren lokale Polizeikräfte und fungieren in den Gefängnistrakten Afghanistans oder Iraks als "Übersetzer" und Verhörexperten. Im Dienst privater Firmen können Ex-Militärs hier leicht 100 000 Dollar im Jahr kassieren.

Der Untersuchungsbericht von General Taguba belastet auch zwei Mitarbeiter der Firmen "Caci International" und "Titan Incorporated" in der Folteraffäre. Donald Rumsfeld sprach bei seiner Anhörung vor dem Kongress von insgesamt 40 privaten Verhörexperten und Linguisten in Abu Ghraib. Doch wie lautet ihr konkreter Auftrag? Wer definierte ihn? Wie konnten sie in Abu Ghraib bei der Misshandlung der Hälftinge eine führende Rolle übernehmen? Und wie können Sie für mögliche Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden, wo sie nicht der Befehlskette des Pentagon unterstehen? "Rein rechtlich gesehen", sagt Philip Carter, Ex-Armee-Offizier und Dozent an der juristischen Fakultät der Uni von Kalifornien, "fallen die privaten Sicherheitsexperten in die gleiche Grauzone wie die feindlichen Kombattanten auf Guantánamo."


Frankfurter Rundschau 11.05.2004
Chronologie
Bisher bekannte Fakten im Folterskandal des US-Gefängnisses Abu Ghraib in Bagdad

4. August 2003: Die ersten Iraker kommen in das renovierte Gefängnis Abu Ghraib, das zuvor Saddam Hussein als Folterzentrum diente. Die Bewachung übernimmt das 320. Militärpolizei-Bataillon.

31. August: Generalmajor Geoffrey D. Miller, Leiter des Gefängnisses Guantánamo, kommt nach Irak, um zu prüfen, auf welchem Wege schneller verwertbare Resultate bei Verhören erlangt werden können. Miller fordert ein spezielles Training für eine "Bewachungstruppe", die die "Bedingungen für erfolgreiche Befragungen der Häftlinge/Internierten" schaffen soll.

15. Oktober: Die 372. MP-Kompanie übernimmt den Wachdienst in den Zellenblöcken 1A und 1B, wo "besonders wichtige" und "besonders gefährliche" Gefangene festgehalten werden. Zwischen September und Oktober, sagen der Folter beschuldigte Militärpolizisten, hätten sie mündlich Anweisungen vom Militärischen Geheimdienst (MI) erhalten, Gefangene so "vorzubereiten", dass sie in den folgenden Verhören redeten.

17. Oktober: Das erste der bisher bekannten Folterbilder wird gemacht. Es zeigt einen nackten Mann, der mit Handschellen an eine Zellentür gefesselt ist.

25. Oktober: Das letzte der bisher bekannten Folterbilder wird gemacht: Iraker müssen sich nackt aufeinander legen.

19. November: Der militärische Geheimdienst übernimmt die Leitung des Gefängnisses.

13. Januar 2004: Ein Militärpolizist berichtet dem Kriminalpolizeilichen Dienst der Armee (Army CID) anonym von den Misshandlungen. Dieser beginnt am nächsten Tag seine Ermittlungen. Am selben Tag soll Verteidigungsminister Donald Rumsfeld nach Medienberichten erstmals informiert worden sein, der Ende des Monats oder Anfang Februar auch den Präsidenten unterrichtet.

16. Januar: Das US-Zentralkommando kündigt kurz die Untersuchung der Vorwürfe an. Leiter der Ermittlungen wird am

31. Januar: Generalmajor Antonio M. Taguba. Sein Team befragt rund 50 Personen, darunter viele Militärpolizisten und auch 13 irakische Häftlinge.

3. März: Taguba übergibt seinen geheimen Bericht über Fälle von Folter und ungesetzliche Verhörmethoden. Taguba fordert die Absetzung und Entlassung mehrerer hoher Offiziere. Die Armee leitet gerichtliche und Disziplinarmaßnahmen ein.

28. April: CBS sendet erstmals Bilder von den Misshandlungen. Der Beitrag war auf Bitten des US-Militärs zwei Wochen verschoben worden. Präsident Bush sieht die Fotos nach eigenen Angaben zum ersten Mal. Sieben Soldaten werden angeklagt.

30. April: Die Streitkräfte teilen mit, dass Guantánamo-Kommandant Miller die Gefängnisse in Irak leitet.

FR-Quellen: ap/dpa/Washington Post


Frankfurter Rundschau 11.05.2004
GASTBEITRAG
Die doppelte Macht der Bilder
Lange haben Menschenrechtler Alarm geschlagen. Erst die Bilder der Folterer und ihrer Opfer haben die Öffentlichkeit empört - eine Öffentlichkeit, die schon bereit war, das Folterverbot zu relativieren.

VON DAWID BARTELT (Pressesprecher von Amnesty International in Deutschland)

Im Juli 2003 teilte Amnesty International der Übergangsverwaltung in Irak und der US-Regierung in einem öffentlichen Memorandum mit, man wisse von schweren Misshandlungen und Folterungen durch Besatzungstruppen, von Todesfällen in Haft, von unerträglichen Haftbedingungen. Reaktionen aus Bagdad oder Washington gab es nicht. Medienberichte fielen spärlich aus und vermochten kein Thema zu setzen.

Mitte März 2004 veröffentlichte AI erneut einen Bericht zur Situation in Irak. Der Bericht ist konzentriert, konkret, "kundenfreundlich". Er weist auf die vielen tausend Gefangenen in Abu Ghraib und anderen Haftanstalten, auf "viele Fälle" von Folter und Misshandlung, benennt Foltermethoden, beschreibt Einzelfälle und beschuldigt sowohl die britischen wie die US-Besatzungstruppen. Es geht, das macht der Bericht deutlich, um mehr als nur um Einzelfälle.

Auch dieser vor wenigen Wochen veröffentlichte Bericht fand kaum Beachtung. Ganz offenkundig - und trotz des Verlustes an Authentizität, den die Fotografie im digitalen Zeitalter erleidet - ist die Macht der Bilder größer als die Macht des Wortes. Nun sind diese Bilder mehrfach ungewöhnlich. Sie zeigen nicht allein körperliche Spuren von Folter wie die oft gesichtslosen Aufnahmen, die wir etwa aus den südamerikanischen Diktaturen der 70er und 80er Jahre kennen. Sie zeigen den vollständigen Foltervorgang, die Täter und ihre Empfindungen beim Foltern. Sie sind für das Sehen gemacht, im doppelten Sinn: um sie Kameraden und Vorgesetzten zu zeigen, vielleicht auch Menschen, die dafür bezahlen. Und das Bildhafte wird Teil der Folter selbst; es sind sorgfältige, auf den kulturellen Kontext abgestimmte Inszenierungen, die als Bilder in der Psyche der Gefolterten ihre entmenschlichende Wirkung entfalten - auch noch lange nach ihrer Freilassung.

Für eine Menschenrechtsorganisation im Jahre 2004 ist neben der Dokumentation der Peinigungen ein weiterer Aspekt der Bilder bedeutsam: Die Mienen der Folterer spiegeln völlige Abwesenheit von jeglichem Unrechtsgefühl. Und man wird den Eindruck nicht los, als verlängere sich dies in die Chefetagen hinein. Die aktuellen Bemühungen der US-Regierung um Aufklärung sind dem Druck der Öffentlichkeit geschuldet, nicht dem Bedürfnis, das Geschehene zu verurteilen. Dass gefoltert wurde, ist den Verantwortlichen schon seit Jahresbeginn bekannt gewesen. Wir befinden uns mitten in der "Ära Guantánamo": In der führende demokratische Rechtsstaaten ganz offen Völkerrecht brechen, wo sie es für angezeigt halten. In der der "Krieg gegen den Terror" zur Zeitenwende und das Völkerrecht (und das UN-System) für überholt erklärt werden.

Das US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba ist die symbolische Vorgabe: Dort halten die USA seit mehr als zwei Jahren hunderte Verdächtige unter entwürdigenden Bedingungen gefangen, abgeschottet von jeglicher Rechtsstaatlichkeit. Solche Vorgaben wirken ermutigend, in Irak, in Afghanistan. Und wenn wir hinzunehmen, dass offenbar die Genfer Konventionen und andere Mindeststandards des Völker- und Menschenrechts nicht zur Pflichtbildung von US-Soldaten vor einem Einsatz als Besatzer gehören, dann sind die Aufgaben einer Menschenrechtsorganisation bereits umrissen: unabhängige Aufklärung aller Vorfälle; UN und Menschenrechtsorganisationen müssen - unangemeldeten - Zugang zu allen Haftanstalten erhalten, wie es das Zusatzprotokoll zur UN-Folterkonvention vorsieht. Alle Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Den Opfern gebührt Entschädigung für einen irreparablen Schaden.

Anlässlich der Diskussion um den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner fanden sich hier zu Lande viele Menschen bereit, Folter in bestimmten Fällen wieder zuzulassen. Dahinter steht die Überzeugung, es gebe so etwas wie gute, rechtsstaatlich gehegte Folter. Die Bilder aus Bagdad haben diesen Irrglauben hoffentlich zerstört.



FAZ 19.11.2004

Daschner-Prozeß
Zwei Dutzend Foltergegner vor dem Gerichtsgebäude: Die Freiheit stirbt mit Sicherheit

18. November 2004 "Schon die Androhung von Folter ist Folter. Folter ist Unrecht, Daschner hat gefoltert, also muß er verurteilt werden." Für die rund 20 Demonstranten, die sich um 8.30 Uhr vor dem Eingang zum Gerichtsgebäude E im Frankfurter Justizkomplex versammelt haben, ist der Fall Daschner - der für sie kurz und knapp unter der Überschrift "Folterprozeß" läuft - klar. "Die Freiheit stirbt mit Sicherheit" und "Hessen vorn: Überwachung, Folter, Abschiebung", heißt es auf den Transparenten, die "Autonome Antifa" und "Jungdemokraten - Junge Linke Hessen" unter kritischer Beobachtung von einem Dutzend Polizisten hochhalten.

Auf einem Flugblatt der Frankfurter "Kampagne Libertad" werden unter anderen der hessische Ministerpräsident Roland Koch, der Frankfurter Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Oskar Lafontaine (beide SPD), der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, der frühere Präsident des Bundesarbeitsgerichts Otto Rudolf Kissel und der jetzige sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU) als "Folterfreunde" geoutet, weil sie irgendwann einmal Verständnis für den Angeklagten Daschner geäußert haben. Unter der Überschrift "(K)ein bißchen Folter" werden Parallelen zwischen der Mißhandlung irakischer Kriegsgefangener in Abu Ghraib und der Vernehmung des Entführers von Jakob von Metzler gezogen. Das Vorgehen des Frankfurter Polizei-vizepräsidenten sei kein Einzelfall, der Schritt zum "System der Folter" auch in Deutschland längst vollzogen, heißt es da.

Dawid Danilo Bartelt, Sprecher der deutschen Sektion von Amnesty International, stellt für jedes einzelne der acht deutschen und internationalen Fernsehteams klar, daß das Folterverbot nicht relativiert werden dürfe. Auch seelischer Schmerz, allein schon das verbale Bedrohen eines Menschen, sei Folter. "Die Menschenwürde ist völkerrechtlich höhergestellt als das Recht auf Leben." Wer Folter in Einzelfällen gesetzlich erlauben wolle, wünsche sich offenbar einen anderen Staat.

Sie habe kein Verständnis für Daschners Verhalten in einer Extremsituation, sagt die Demonstrantin Maria Katenberg. Sie wolle sich auch nicht auf eine Diskussion darüber einlassen, ob sie anders empfinden würde, wenn es sich bei dem Entführten um ihr eigenes Kind gehandelt hätte. "Es gibt Themen, die dürfen nicht moralisiert werden." Doch nicht jeder der Zuschauer sieht das so. "Wenn Daschner zurückhaltender gewesen wäre, hätte man den Jungen vielleicht bis heute nicht gefunden", meint ein etwa 60 Jahre alter Mann, der die Demonstration beobachtet, seinen Namen aber lieber nicht nennen möchte. "Der" - und damit ist der Entführer und Mörder Magnus Gäfgen gemeint - "hat die Polizei doch regelrecht verarscht." Eine Frau hält Folter grundsätzlich für gerechtfertigt - "zumindest für Mörder und Kindesentführer", gerät jedoch ins Grübeln, als eine Zuhörerin einwirft: "Jeder von uns kann unschuldig in die Hände der Polizei kommen, und wer weiß, was wir dann unter Folter alles gestehen."

Als gleich darauf Eckart Hild dem Haupteingang zustrebt, richten sich sämtliche Kameras auf den Verteidiger Daschners, der jedoch um Verständnis bittet, daß er zu dieser Zeit und an diesem Ort keine Stellungnahme abgeben könne. Die Demonstranten skandieren bei Hilds Eintreffen im Chor: "BRD - Folterstaat. Wir haben dich zum Kotzen satt." Irgendwie nimmt das ihrem Protest einiges an Überzeugungskraft RALF EULER


taz 19.11.2004
Polizei drohte mit dem Folterprofi

In Frankfurt begann gestern der Prozess gegen die Polizisten, die einem Kindesentführer mit der Aussicht auf "fürchterliche Schmerzen" ein Geständnis abgepresst hatten. Die Angeklagten sagen, ihre Drohung sei mit dem Polizeigesetz vereinbar

AUS FRANKFURT AM MAIN: KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

"BRD - Folterstaat. Wir haben dich zum Kotzen satt!" Demonstranten in schwarzer Kluft protestierten gestern vor dem Gerichtsgebäude in Frankfurt am Main. Drinnen vor der 27. Strafkammer am Landgericht begann das Verfahren gegen die Frankfurter Polizisten Wolfgang Daschner und Ortwin E. Sie sollen dem Entführer Magnus Gäfgen mit Folter gedroht haben.

Die Staatsanwaltschaft am Landgericht wirft den beiden erfahrenen Polizeibeamten "Nötigung in einem besonders schweren Fall" vor. Mit dem Androhen von Gewalt hätten sie ihre "beruflichen Befugnisse missbraucht". Ein Verstoß gegen die Artikel 1 und 3 im Grundgesetz und gegen die Paragraphen 240 und 241 des Strafgesetzbuches. Als die Drohung herauskam, wurde Daschner zwar versetzt, amtiert aber formal noch immer als Vizepolizeipräsident von Frankfurt.

Auf Befehl von Daschner hatte der Verhörspezialist E. dem Entführer und Mörder des elfjährigen Bankiersohnes Jakob von Metzler, dem Jurastudenten Magnus Gäfgen, drei Tage nach dessen Festnahme mit der Anwendung "unmittelbaren Zwanges" (Daschner) gedroht. Der 51-jährige E. sagte gestern, er habe er dem der Entführung dringend verdächtigen Gäfgen, am 1. Oktober 2002 die baldige Ankunft eines Spezialisten avisiert, der sich darauf verstehe, anderen Menschen fürchterliche Schmerzen zuzufügen. Gäfgen hatte sich hartnäckig geweigert, den Aufenthaltsort des kleinen Jakob, "um dessen Leben alle fürchteten" preiszugeben. Nach der Drohung habe Gäfgen aber sofort ein Geständnis abgelegt und den Ort genannt, an dem er die Leiche des Jungen versteckt hatte. Er hatte Jakob von Metzler gleich nach der Entführung erstickt. Das Gericht, das Gäfgen im April 2003 wegen Menschenraub und Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte, nannte die Tat des Studenten einen "brutalen Tötungsvorgang".

Sowohl E. als auch Daschner legten gestern wiederholt Wert auf die Feststellung, dass Gäfgen nicht gefoltert worden sei. Beide Beamte hätten sich "in dieser extremen Notsituation" aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für das Anwenden "unmittelbaren Zwanges" entschieden. Daschner und E. sagten, sie hätten nur zwei Alternativen gehabt: entweder dem Tatverdächtigen Gäfgen mit "unmittelbarem Zwang" zu drohen, um das Leben des Kindes zu retten. Oder auf solche Maßnahmen zu verzichten und damit den qualvollen Tod des Jungen, der in wenigen Stunden zu erwarten war, billigend in Kauf zu nehmen. Danach sei ihnen wahrscheinlich unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden, meinten die Angeklagten. Dass Jakob schon seit drei Tagen tot war, wussten die Beamten noch nicht. Daschner berief sich auf das Hessische Polizeigesetz, das die Anwendung von "unmittelbarem Zwang" in bestimmten Not- und Gefahrensituationen erlaube.

"Unmittelbarer Zwang", behauptete E., werde von Polizisten doch täglich ausgeübt: Bei der Ruhigstellung renitenter Demonstranten etwa; oder bei der Festnahme von Gewalttätern. Gäfgen hätte sogar ganz legal mit einem "finalen Rettungsschuss" getötet werden können, wenn der entführte Junge damit aus einer unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben hätte gerettet werden können.

Dass sie von den Medien permanent mit dem Vorwurf überzogen werden, den Entführer gefoltert zu haben, halten die beiden Polizeibeamten für "absurd". Gäfgen sei schließlich "kein Haar gekrümmt" worden: "Gefoltert und getötet wurde Jakob von Metzler; nicht Magnus Gäfgen", sagte E. in seiner Erklärung.

taz Nr. 7518 vom 19.11.2004, Seite 6, 120 Zeilen (TAZ-Bericht)


(Die letzten beiden Bilder sind aus München)


Flugblatt aus Berlin:

(K)ein bisschen Folter
Prozessbeginn gegen den Frankfurter Ex-Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner
Der Leiter des Aspen-Institute Berlin Jeffrey Gedmin ist Folterfreund

Am 18.11.2004 beginnt vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen den suspendierten Frankfurter Vizepolizeipräsident. Wolfgang Daschner hatte die Folterung eines Verhafteten angedroht und öffentlich gerechtfertigt.

Das von Prof. Dr. Winfried Brugger (Universität Erfurt) in die Welt gesetzte Szenario eines bombenbesitzenden Terroristen, für den das Folterverbot nicht gelten dürfe, wurde im Zusammenhang mit der Debatte um Wolfgang Daschner begierig aufgegriffen. Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm und der Leiter des Aspen-Institute Berlin Jeff Gedmin mischten sich mit ihren Forderungen über die Legalisierung von Folter nachzudenken in die öffentliche Debatte ein.

Georgs Bushs Ideologie-Botschafter Jeff Gedmin verlangte wiederholt "im Krieg gegen den Terror" juristische Bedenken beiseite zu lassen und "Gesetze der aktuellen Lage anzupassen". Nach der Anklageerhebung gegen Daschner stellte er im April 2004 in seiner 14-tägigen Kolumne die Leser der Tageszeitung "Die Welt" vor die Frage, was ihnen als Verwortliche lieber wäre: "moralisch und juristisch weiß wie Schnee" zu sein oder durch Verletzung der Genfer Konvention eine fiktive Bombe zu stoppen. Er reiht sich damit in den Kreis der Folterfreunde ein.

Gedmin ist seit September 2001 Leiter des Aspen Institute Berlin. Dort, auf der Insel Schwandenwerder am Wannsee, wird seit 1974 ein Wissenschaftler-Netzwerk geknüpft, das die us-amerikanische Politik und Ideologie verbreiten soll. Sie sprechen damit auch angehende Akademiker an, die sich beispielsweise am John-F.-Kennedy-Institut der FU Berlin Nordamerikastudien widmen.

Erst die Fotos der gefolterten, misshandelten und sexuell missbrauchten und gedemütigten Gefangenen - und die der sadistisch vergnügten Folterer und Folterinnen - aus dem irakischen Abu Ghraib haben die systematische Misshandlung von Gefangenen durch amerikanische und britische Soldaten öffentlich gemacht und weltweit skandalisiert. Nicht nur in den USA wird seit längerer Zeit offen über die Vorzüge der Folter diskutiert. Das spanische Gefängnissystem sieht seit 1991 repressive Sonderbehandlungen vor. Im Frühjahr wurde in Italien ein Gesetz beraten, dass die einmalige Folter an Gefangenen legalisiert. In England sind inzwischen Aussagen, die unter Folter erpresst wurden, gerichtsverwertbar. Wenn das keine Einladung ist...

In Deutschland machte der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner seine Folteranweisung selbst öffentlich. Im Herbst 2002 sollte der als Kindesentführer verdächtigte Magnus Gäfgen durch ein spezielles Verhör im Frankfurter Polizeipräsidium den Verbleib des Kindes preisgeben. Der Führungsstab der Frankfurter Polizei hatte bereits über die Anwendung von Gewalt diskutiert. Der hessische Ministerpräsident Koch und sein Innenminister Bouffier wurden darüber auf dem laufenden gehalten. Daschner notierte den Vorgang für die Akten.
Der Verhörte war übermüdet und ihm wurde nach eigener Aussage angekündigt, ihm die Zähne einzuschlagen sowie mit der rassistisch-sexualisierten Gewaltandrohung: "Wir stecken dich mit zwei Negern in eine Zelle. Die ficken dich in den Arsch und schlagen dich zusammen und du musst ihre Schwänze lutschen." Auch das Einflößen von Pharmazeutika wurde diskutiert, um die psychische Widerstandskraft herabzusetzen. Daschner ordnete schließlich wohlüberlegt die Folter an.

"Keine Maßnahmen, die schwere Verletzungen hinterlassen. Da gibt es etliche Möglichkeiten. Zum Beispiel, indem man das Handgelenk nach hinten drückt und überdehnt. Es gibt am Ohr bestimmte Stellen, jeder Kampfsportler weiß das, wo man draufdrückt und es tut sehr weh, ohne dass irgendeine Verletzung entsteht. Sie brauchen jemandem nicht fürchterliche Schmerzen zuzufügen. Es genügt, wenn es relativ geringer Schmerz für eine bestimmte Dauer aufrechterhalten wird." Wolfgang Daschner

Es ist kein Geheimnis: Misshandlungen bei Verhaftungen, Verhören, erkennungsdienstlichen Behandlungen und in Knästen und Lagern gehören zum Alltag - vom deutschen Polizeirevier bis nach Guantánamo. (Der Leiter der Gefängnisse im Irak war vormals Kommandant in Guantánamo; das Gefängnispersonal von Abu Ghraib war schon wegen Brutalität in us-amerikanischen Gefängnissen aufgefallen.) Die alltägliche Folter wird aber erst zum Thema und Skandal, wenn Bilder, Aktennotizen oder ein beim Verhör Verstorbener in die Öffentlichkeit gelangen. Diese Fälle gelten dann als einmaliger Ausrutscher.

Mit seiner Aktennotiz gelang es Wolfgang Daschner eine öffentliche Diskussion loszutreten, deren Beiträge einer Debatte aus dem "deutschen Herbst" 1977 ähneln. Während der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer durch die RAF wurde von Politikern gefordert und seitens der Schmidt-Regierung erwogen, die inhaftierten RAF-Gefangenen standrechtlich zu erschießen, um so die Freilassung Schleyers zu erzwingen. Vorher hatte bereits der niedersächsische Ministerpräsident Albrecht die Einführung der Folter gefordert. Die heutigen Debatten in den USA und Europa zielen erneut auf die Legalisierung von Folter. Ein öffentlich gewordener "Einzelfall" müsste dann von staatlicher Seite nicht mehr bedauert werden, weil er zu einer verallgemeinerten Praxis auf gesetzlicher Grundlage gehören würde.

Die Handlanger
Der inzwischen suspendierte Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner steht ab 18. November 2004 vor Gericht. Mitangeklagt ist ein 50-jähriger Kriminalhauptkommissar, der die Anweisungen Daschners ausführte. Anklagepunkt ist jedoch lediglich Nötigung und nicht die offenkundig begangene Straftat der Aussageerpressung. Auf der Anklagebank werden sich weder der hessische Ministerpräsident und Innenminister oder die Kripobeamten, die über das geplante Vorgehen mindestens informiert waren, verantworten müssen, noch der Polizeipsychologe, der Polizeiarzt und der aus seinem Urlaub eingeflogene Polizeikampfsporttrainer, die zur Folter bereit standen.

Die Befürworter
Daschner steht nicht allein. 700 seiner Kollegen aus dem Frankfurter Polizeipräsidium erklärten mit ihrer Unterschrift, Daschner sei kein Vorwurf zu machen. Er habe richtig gehandelt. Auch andere Lokalgrößen wie der CDU-Landtagsabgeordnete Boris Rhein oder der Frankfurter Manager Ulrich W. Reinholdt verteidigten den Polizei-Vize. Daschner erhielt aber auch zahllose prominente Unterstützung beispielsweise von Frankfurts Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, vom ehemaligen hessischen Justizminister Rupert von Plottnitz, von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, vom ehemaliger SPD-Vorsitzenden Oskar Lafontaine, vom Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Konrad Freiberg, vom stellvertretenden Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Holger Bernsee, vom Vorsitzenden des Deutschen Richterbunds Geert Mackenroth, vom Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D. Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel und auch der Militär-Ausbilder und Professor der Bundeswehr-Universität München Michael Wolffsohn befürwortete in diesem Zusammenhang Folter durch US-Soldaten im Irak-Krieg.

Folter als "letztes Mittel" des Rechtstaates
Folter ist ein Synonym für Diktaturen - und so versuchen ihre demokratischen Befürworter eine Revison der Sprache, um so das Folterverbot revidieren zu können. So wird zu erst "gute" und "schlechte" Folter definiert. Die eine ist willkürlich, also außerhalb des bestehenden Rechts, die andere ist rechtsstaatlich abgesichert, weil sie auf ordnungsgemäßen Weg angeordnet und durchgeführt wird. Denn es kann ja nicht das Gleiche sein, was ein Despot oder ein Demokrat macht, auch wenn es das Selbe ist.

Es ist kein Zufall, dass die in Deutschland betriebene Erhebung der Folter zum demokratischen Rechtsgut parallel zur Etablierung des US-amerikanischen Folter- und Lagersystem stattfindet. Die neuen Kriege des Bush-Blair-Komplexes haben die Grenzen zwischen innen und außen aufgehoben. Es herrscht ein internationaler Krieg, ein permanenter Bürgerkrieg im Weltmaßstab. Die deutsche Regierung verteidigt die Freiheit des Kapitals am Hindukusch, während die US-Militärs in Abu Ghraib, auf Guantanamo und an anderen geheimen Orten foltern.

Der Schritt vom "bedauerlichen Einzelfall" zum System der Folter ist längst vollzogen.
So wie in Deutschland die gezielte und systematische Misshandlung redifiniert wird, um sie praktikabel zu machen, hat die US-Administration ein juristisch-bürokratisches Regelwerk der Folter erstellt. Die Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen, die UNO-Menschenrechtsdeklaration und alle Konventionen gegen Folter wurden durch eigene "Rechtsgutachten" ausgehebelt und der Begriff Folter völlig neu interpretiert. Heraus kam eine mit Demokratie und Rechtsstaat kompatible Lizenz zum Foltern. Von höchster Stelle, dem Präsidialamt, genehmigt und von Verteidigungsminister Donald Rumsfeld angeordnet umfasst der Katalog "aggressive Verhörmethoden" genannte Folter-Techniken: Todesdrohungen und Taktiken, bei denen der Häftling den Eindruck gewinnt, er solle ertränkt werden; Verhöre von 20 Stunden Dauer, vor denen Gefangene kalten Temperaturen, lauten Geräuschen, grellem Licht oder völliger Dunkelheit ausgesetzt werden; Einsatz von Hunden; Schlafentzug bis zu 72 Stunden; Zwang zum Verharren in unbequemen Körperstellungen und Isolationshaft bis zu 30 Tagen. Erlaubt wurden auch körperliche Misshandlungen, die möglichst keine Spuren hinterlassen, was dann "milde, nicht zu Verletzungen führende Kontakte" genannt wurde.
"Nach dem 11.September haben wir die Handschuhe ausgezogen", sagte der damalige Chef der Terrorabwehr der CIA, Cofer Black. Was damit gemeint war, ist seit den Fotos aus Abu Ghraib bekannt.

Von der deutschen Polizeiwache nach Abu Ghraib und zurück
Die durch die Folterbefürworter losgetretene Debatte bezweckt die Aufweichung des Folterverbots. Die Befürwortung von Folter - gleich, gegen wen sie angewandt werden soll - resultiert aus einer zutiefst autoritären Haltung. Folter und Polizeigewalt würde nach ihrer Legalisierung nicht nur gegen Kindesentführer oder "Terrorismusverdächtige" praktiziert werden, sondern gegen alle, die der herrschenden Ordnung nicht in den Kram passen. Die Befürwortung der Folter als "letztes Mittel" des Rechtstaates führt nicht zur Rettung von Menschenleben, sondern nach Abu Ghraib!

Wer Folter rechtfertigt und verteidigt macht sie praktikabel. Folterer, ob in deutschen Polizeiwachen oder auf Guantanamo behaupten immer, sie handelten in Notwehr, Folter sei das "kleinere Übel" gegen das Böse dieser Welt. Und sie sagen: Das sind die Kosten der Freiheit, die wir tragen müssen. Wir sagen: Folter und bürgerliche Demokratie schließen sich so wenig aus, wie Krieg und Kapitalismus. Im Gegenteil. Deswegen: Gegen die Kosten der Freiheit!

Widerstand und Solidarität. Stoppt Folter, Hinrichtungen, Sonder- und Lagerhaft!
Kampagne Libertad!


Presseschau zum Prozess

Ende 2004 fand der Prozess gegen Wolfgang Daschner und seinen Mitangeklagtern Ortwin Ennigkeit statt. Sie wurden der Folter angeklagt. Vor der Vernehmung Gäfgens am 1. Oktober 2002 hatte Daschner in einer Aktennotiz festgehalten: «Zur Rettung des entführten Kindes habe ich angeordnet, dass Gäfgen nach vorheriger Androhung unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen ist.» Laut Gäfgen drohte man ihm mit Vergewaltigung und der Zufügung starker Schmerzen.

Zahlreiche Stimmen sprachen sich für die Folterer aus. Die Kommentatoren des StGB Kristian Kühl und Karl Lackner fügten in der neuen Auflage ihres Kommentars eine Passage ein, die auf den Fall Daschner bezug nimmt, indem sie die Aufweichung des Folterverbots bei Entführungen legitimiert (vgl. FAZ 19.11.2004).
Der BILD-Kolumnist Franz-Josef Wagner schrieb zum Folter-Prozess: "Ich, Vater einer Tochter, würde verzweifelt fordern: Ja, tut dem Schwein weh!"

Wolfgang Daschner sollte nach Meinung des Kriminologen Prof. Arthur Kreuzer wegen seiner Folterdrohung zwar schuldig gesprochen, aber nicht bestraft werden. „Weil es um Rettung ging und weil es ein echter Gewissenskonflikt war, ist das ein Fall, in dem man nicht strafen muß”, sagte der Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen in einem dpa-Gespräch. Mit einem Schuldspruch müsse die Justiz aber ein Zeichen setzen, daß Daschners Gewaltandrohung gegen den Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler rechtswidrig sei (FAZ 17.11.2004).

Bei Sabine Christiansen am So. 21.11.2004 ging es anläßlich des Frankfurter Daschner-Prozesses um das Für und Wider der Zulässigkeit von Folter. Dieter Langendörfer (Ermittler während der Reemtsma-Entführung) sprach mehrmals davon, dass es eine "Frage der Kreativität" sei, wie Polizeibeamte bei Verhören umzugehen haben um Aussagen zu erhalten. Und das die "Androhung von Gewalt" bei Verhören ohnehin "auf der Tagesordnung" stehe. Rolf Jaeger (LKA Düsseldorf und BDK) forderte neue Gesetze, die für bestimmte menschenlebenrettende Fälle Folter erlauben sollten. Zusammen mit dem stellvertretenden CDU/CSU-Vorsitzenden und Innen- und Rechtspolitiker Wolfgang Bosbach meinte er, im Fall Daschner könne man nicht von Folter sprechen. Jochen Senf (Tatort-Kommisar), Christian Stoebele (Grüne) und Barbara Lochbihler (amnestie) widersprachen. Auch ein Ausschnitt eines Interview mit Roland Koch wurde gezeigt, wo dieser Daschners Verhalten als "menschlich nachvollziehbar" bezeichnet.

Während des laufenden Prozesses wurden Vorfälle von Folter bei der Bundeswehr in Coesfeld und Ahlen (Nordrhein-Westfalen) und Kempten (Bayern) bekannt.

Daschner wurde verurteilt, erhielt aber keine Strafe. Er darf nun Krimineller genannt werden. Er ist immer noch im Polizeidienst. Er mit der Leitungsposition im Präsidiums für Technik und Logistik belohnt.

Nachfolgend Presseartikel zum Prozess gegen Daschner und seinen weiteren Werdegang.


junge Welt (Thomas Klein)
Prozeßbeginn im Fall Wolfgang Daschner

Ehemaliger Polizeivizepräsident von Frankfurt/Main muß sich wegen Folterandrohung veranworten. Demonstranten und zahlreiche Journalisten vor dem Gerichtsgebäude

Begleitet von regem öffentlichen Interesse und in Anwesenheit Dutzender Journalisten hat am Donnerstag in Frankfurt/Main der Prozeß gegen Wolfgang Daschner, den ehemaligen Polizeivizepräsidenten der Stadt, begonnen. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten einige Menschen gegen Folter und die »Aushöhlung von Grundrechten«. Menschenrechtsorganisationen und das »Antifolterkomitee Frankfurt« sowie linke Gruppen hatten zu Protesten aufgerufen und angekündigt, den Prozeß kritisch verfolgen zu wollen.

Neue Brisanz

Daschner und ein weiterer Polizist müssen sich vor dem Landgericht Frankfurt wegen Nötigung verantworten. Der Exvizepräsident hatte dem Entführer und Mörder des Bankiersohns Jakob von Metzler, Markus Gäfgen, in einem Verhör Gewalt androhen lassen, um das Versteck des am 27. September 2002 entführten Opfers zu erfahren.

Zusätzliche Brisanz hat der Prozeß um die Folterandrohung in den letzten Tagen erhalten, weil Daschner sich nach Angaben seines Anwalts vor seiner Folterandrohung beim hessischen Innenministerium rückversichert haben soll. Dort sei er mit den Worten »Machen Sie das! Instrumente zeigen!« zu seinem Vorgehen ermutigt worden.

Innenministerium belastet

Der Prozeß begann am Donnerstag vormittag mit der Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft. In dieser wurde Daschner u. a. vorgeworfen, die Folterandrohung angeordnet zu haben, obwohl zuvor in zwei Besprechungen Kollegen Bedenken geäußert hätten. Andere sollen den von Daschner dann angewiesenen Bruch grundgesetzlich und international verbriefter Rechte, nämlich der Unverletzlichkeit der Person, abgelehnt haben.

Unmittelbar nach der Anklageverlesung bestätigte der Angeklagte, es habe vorher derartige Besprechungen gegeben. Er habe aber dennoch angeordnet, Gäfgen mit »unmittelbarem Zwang« zu bedrohen. Weiter erklärte Daschner, er lehne den Begriff »Folterandrohung« für sein Vorgehen ab. Ihm sei es nur darum gegangen, mit der Ankündigung, dem Entführer Schmerzen zufügen zu lassen, den Aufenthaltsort des entführten Jungen zu erfahren und damit sein Leben zu retten.

Außerdem beklagte er sich, es habe nach Bekanntwerden der Vorgänge eine monatelange Kampagne gegen ihn gegeben. Deshalb wolle er den Namen des Beamten aus dem Innenministerium verschweigen, der über sein Vorgehen informiert gewesen sei. Er wolle ihm eine ähnliche Erfahrung ersparen. Damit widersprach Daschner Darstellungen aus dem Innenministerium, eine solche Rückversicherung habe es nicht gegeben.

Politiker aus den hessischen Oppositionsparteien SPD und Grüne hatten in den letzten Tagen Aufklärung darüber verlangt, wer in dem Ministerium informiert gewesen sei oder sogar die Folterandrohung ausdrücklich gebilligt habe. Innenminister Volker Bouffier (CDU) hingegen hatte noch am Mittwoch erklärt, es gebe »auch nicht nur ansatzweise Belege oder Hinweise dafür«.

Keine Rückendeckung

Bouffier erklärte weiter, er habe von allen in Frage kommenden Beamten dienstliche Erklärungen eingeholt. Dies sei geschehen, nachdem es im Januar 2004 einen ersten Medienbericht darüber gegeben habe, daß Daschner sich im Wiesbadener Innenministerium rückversichert habe, bevor er dem Entführer Gewalt androhen ließ.

Unter den befragten Personen waren laut Bouffier der frühere Innenstaatssekretär Udo Corts, der ehemalige Landespolizeipräsident Udo Scheu, sein damaliger Vertreter Heinrich Bernhard sowie Scheus Nachfolger Norbert Nedela. Nedela war zum Zeitpunkt der Entführung des Bankiersohns Jakob von Metzler Präsident des hessischen Landeskriminalamtes. Alle befragten Beamten hätten erklärt, sie hätten Daschner keine Rückendeckung gegeben, sagte Bouffier.

Mit Blick auf diesen Widerspruch stellte die Bundestagsfraktion der Grünen am Donnerstag die Frage, ob das hessische Innenministerium über das Vorgehen des Polizeivizes informiert gewesen sei und es gebilligt habe. Sollte das der Fall sein, sei »der Rücktritt des hessischen Innenministers Bouffier unausweichlich«. Außerdem erwarte man eine »rücksichtslose« Aufklärung des hessischen Polizeiskandals.


Focus online 18.11.2004

Gewaltandrohung

Folter-Prozess gegen Daschner

Anweisung von ganz oben?
In Frankfurt hat der Prozess gegen den ehemaligen Vizepolizeichef Wolfgang Daschner wegen seiner umstrittenen Verhörmethoden im Entführungsfall Jakob von Metzler begonnen.

Auf seine Anweisung hin war dem Entführer des Bankierssohnes mit Folter gedroht worden. Zu Beginn der Verhandlung kam es am Donnerstag vor dem Gerichtgebäude zu Protesten. Mehrere Demonstranten warfen auf Transparenten der Polizei „Aushöhlung der Grundrechte“ vor und sprachen von einem „Folterstaat“. Der Prozess ist zunächst bis zum 20. Dezember terminiert.

Der 61-jährige Daschner ist wegen Anstiftung zu schwerer Nötigung und Amtsmissbrauchs angeklagt. Neben ihm muss sich der ausführende Beamte vor Gericht verantworten. Zusätzliche Brisanz erhielt der Fall zuletzt durch eine Erklärung Daschners, wonach er von höherer Stelle grünes Licht für die Gewaltandrohung bekommen hatte. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) dagegen hat hierfür nach eigenen Worten keine Anhaltspunkte. Alle in Betracht kommenden Personen hätten in dienstlichen Erklärungen bestritten, Daschners Vorgehen genehmigt zu haben, sagte er. Daschner will den Namen seiner Kontaktperson nach Angaben seines Verteidigers Eckart Hild zunächst auch im Prozess nicht nennen.

Daschner hatte die Gewaltandrohung damit gerechtfertigt, dass er vier Tage nach der Entführung nur so noch eine Möglichkeit gesehen habe, das Leben des Jungen zu retten. Über die Drohung fertigte er noch am gleichen Tag einen Aktenvermerk an. Der Entführer Magnus Gäfgen gab das Versteck des Jungen nach der Drohung preis, Jakob war jedoch längst tot.

Im Prozess gegen Daschner ist Gäfgen als Zeuge geladen. Er hatte Jakob am 27. September 2002 auf dem Heimweg von der Schule entführt und ihn unmittelbar danach in seiner Wohnung erstickt. Der Prozess gegen Gäfgen wäre ihm April 2003 beinahe geplatzt, als das Gericht all seine Geständnisse wegen der Gewaltandrohung für nichtig erklärte. Gäfgen wiederholte sein Geständnis jedoch und wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.


Schwäbische Zeitung 18.11.2004
Politik

Prozess um Folterdrohung im Fall hat begonnen - Proteste

Frankfurt/Main (dpa/SZOn) Vor dem Frankfurter Landgericht hat am Donnerstag der Prozess um die Folterdrohung der Polizei gegen den Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler begonnen. Vor der 27. Strafkammer muss sich der frühere Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner wegen schwerer Nötigung verantworten. Er soll einen mitangeklagten Hauptkommissar angewiesen haben, den Entführer Magnus Gäfgen mit starken Schmerzen zu bedrohen, um so das Versteck des kleinen Jakob zu erfahren.

Zu Beginn der Verhandlung kam es vor dem Gerichtgebäude zu Protesten. Mehrere Demonstranten warfen auf Transparenten der Polizei "Aushöhlung der Grundrechte" vor und sprachen von einem "Folterstaat". Der Fall Daschner hat bundesweit eine neue Debatte um die Zulässingkeit von Folterdrohungen ausgelöst. Der Prozess ist zunächst bis zum 20. Dezember terminiert. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Entführer Gäfgen soll am 25. November als Zeuge auftreten.

Vor dem Prozess hatte der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) erklärt, es habe keine Anweisungen an Daschner aus seinem Ministerium gegeben. Der frühere Polizei-Vizepräsident hat dagegen ausgesagt, er habe für die Folterdrohungen Rückendeckung vom Innenministerium bekommen. Der 61 Jahre alte Daschner hat nach eigener Aussage den mitangeklagten Hauptkommissar am 1. Oktober 2002 angewiesen, dem Entführer mit erheblichen Schmerzen zu drohen, um den elfjährigen Jakob zu finden. Wie sich dann herausstellte, hatte Gäfgen den Jungen aber bereits ermordet.


Spiegel online

[...] Den Namen seines Gesprächspartners werde Daschner weiterhin nicht nennen, um eine weitere Kampagne gegen die betreffende Person zu vermeiden.Zuletzt hatte es Spekulationen gegeben, wonach Daschners Kontaktperson der damalige Präsident des Landeskriminalamts, Norbert Nedela, gewesen sein könnte. Nedela hat dies jedoch nach Angaben von Innenminister Volker Bouffier (CDU) in einer dienstlichen Erklärung bestritten.


hessische allgemeine kassel

Prozess um Folterdrohung im Fall Metzler hat begonnen
Begleitet von Protesten hat der Prozess um die Folterdrohung der Polizei gegen den Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler begonnen. Vor dem Frankfurter Landgericht muss sich der frühere Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner wegen schwerer Nötigung verantworten. Er soll einen mitangeklagten Polizisten angewiesen haben, den Entführer Magnus Gäfgen mit starken Schmerzen zu bedrohen, um so das Versteck von Jakob zu erfahren. Demonstranten protestierten vor dem Gebäude gegen die 'Aushöhlung der Grundrechte'.


taz 19.11.04

Höchststrafe für Daschner!

Ein mildes Urteil kann es nur geben, wenn ein Täter einsichtig ist und Reue zeigt. Das muss auch für Wolfgang Daschner gelten, den ehemaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei. Deshalb ist beim jetzigen Stand des Verfahrens für Daschner nur die Höchststrafe - fünf Jahre Haft für die "Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat" - angemessen.

KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH

Daschner hält es auch heute noch für richtig und zulässig, dass er dem Kindesentführer Magnus Gäfgen Gewalt androhen ließ und dies bei Bedarf auch umsetzen wollte. Daschner biegt sich die Rechtsordnung auch heute noch so zurecht, dass sein offensichtlich strafbares Handeln geradezu als rechtsstaatliche Notwendigkeit erscheint. Wer den Verzicht auf Folter als "unterlassene Hilfeleistung" bezeichnet, erklärt die Folter zur Pflicht. Wenn Daschners Maximen künftig in der Polizei allgemein angewandt würden, wäre Deutschland ein Folterstaat.

Es sei "absurd", hier von Folter zu sprechen. Diese Aussage offenbart die ganze Gefährlichkeit des Mannes. Folter gibt es für ihn offensichtlich nur in Afrika. Quälen deutsche Polizisten einen Inhaftierten, um Aussagen zu erzwingen, dann soll das "unmittelbarer Zwang" genannt werden.

Doch egal welchen Begriff man wählt: Die Zufügung von Schmerzen, um eine Aussage zu erlangen, ist verboten. Nach dem Anti-Folter-Übereinkommen der UNO, nach dem Grundgesetz, nach der Strafprozessordnung und auch nach dem hessischen Polizeigesetz. Nirgendwo ist eine Ausnahme vorgesehen. Nicht zum Kampf gegen Terror, nicht zur Rettung eines entführten Kindes. Hier gilt eben nicht der Satz: Der Zweck heiligt die Mittel.

Es ist ein großer Fortschritt der Menschheit, dass die Folter inzwischen weltweit geächtet ist. Die vereinzelten Erfolge, die möglicherweise mit dem Einsatz von Folter erreicht würden, sind nichts im Vergleich zum Leid, das durch ein allumfassendes Folterverbot vermieden wird. Wohin eine punktuelle Lockerung des Folterverbots selbst bei einer traditionsreichen Demokratie wie den USA führt, zeigen die Bilder aus Abu Ghraib und die Berichte aus Guantánamo.

Deshalb muss auch weiterhin gelten: Probleme, die nur mit Hilfe von Folter zu lösen sind, sind im Rechtsstaat eben nicht lösbar, so tragisch das im Einzelfall auch ist. Und ein Polizist, der anders handelt und dies auch noch selbstgerecht verteidigt, hat kein mildes Urteil verdient.


Kölnische Rundschau 19.11.2004

[...] Der 51 Jahre alte Vernehmungsbeamte ist wegen schwerer Nötigung angeklagt, Daschner wegen der Verleitung zu dieser Straftat. Zu Beginn der Verhandlung kam es vor dem Gerichtgebäude zu Protesten. Eine kleine Gruppe von Demonstranten warf auf Transparenten der Polizei «Aushöhlung der Grundrechte» vor und sprach von einem «Folterstaat». Der Fall Daschner hatte bundesweit eine Debatte um die Zulässigkeit von Folterdrohungen ausgelöst. [...]


ND 19.11.2004

Daschner wies Vorwurf der Folter empört zurück
Ex-Polizeivizepräsident berief sich vor Gericht auf die Pflicht, das Leben des entführten Kindes zu retten


Von Martin Brust

Der frühere Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner hat den Vorwurf, er habe dem Kindesentführer Markus Gäfgen Folter androhen lassen, am Donnerstag vorm Landgericht Frankfurt (Main) empört zurückgewiesen.
Vermutlich prozesstaktische Einlassungen haben den Auftakt des Strafverfahrens dominiert, in dem ein Polizeihauptkommissar wegen Nötigung unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse, Daschner wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat angeklagt ist. In einer 13-seitigen Erklärung räumte er ein, er habe den Mitangeklagten angewiesen, Gäfgen bei einer weiteren Vernehmung für den Fall, dass er weiter nicht den Aufenthaltsort des entführten elfjährigen Markus von Metzler nennt, anzukündigen, »dass gegen ihn unmittelbarer Zwang angewendet werde«. Mit Folter habe dies nichts zu tun.
Daschner berief sich dabei auf die polizeiliche Pflicht der Gefahrenabwehr und eine »Rechtsgüterabwägung« zwischen den Grundrechten des entführten Kindes auf Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Schutz der Achtung seiner Menschenwürde sowie Grundrechten des Tatverdächtigen, »die allenfalls partiell beeinträchtigt waren«. Er nannte es »für mich nicht vorstellbar, die Vollendung eines Mordes an einem entführten Kind unter staatlicher Aufsicht zuzulassen«.
Daschner, der im Herbst 2002 wegen Urlaubs von Polizeipräsident Weiss-Bollandt auch für den Entführungsfall verantwortlich war, sagte, dass Weiss-Bollandt, nachdem er informiert war, keine Bedenken über die von ihm angeordnete Drohung geäußert habe. »Es bestand ausdrückliches Einvernehmen, dass sie in dieser extremen Ausnahmesituation zwingend erforderlich und rechtmäßig war.« Die Darstellung, er habe zuvor »Rückendeckung« des Innenministeriums eingeholt, »ist falsch«, sagte Daschner. Selbstverständlich bestehe bei einem solchen Fall »sehr enge und umfassende Berichtspflicht«. Dabei sei auch über die »zunächst theoretischen« Überlegungen zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen gesprochen worden. Rechtliche Bedenken habe es nicht gegeben. Daschner wollte jedoch nicht sagen, wem er berichtet habe, damit sie und ihre Familien nicht »einer Kampagne ausgesetzt werden, die meine Familie und ich seit nunmehr 21 Monaten zu ertragen haben«.
Der mitangeklagte Kommissar gab gestern vor Gericht einerseits zu, dass er Gäfgen mitgeteilt hatte, von der Behördenleitung »wird vorbereitet, ihm unter Zufügung von Schmerzen oder durch Beibringung eines Wahrheitsserums dazu zu bringen, Einzelheiten zu nennen, um das Leben des Kindes zu retten«. Andererseits erklärte er aber auch: »Ich hatte den Auftrag des Polizeivizepräsidenten nicht dahingehend verstanden, dass ich die angedachten/geplanten Maßnahmen androhen soll.«
Als erster Zeuge wurde der leitende Vernehmungsbeamte gehört. Dabei wurden erste Widersprüche zwischen damals handelnden Personen sichtbar. So hatte der Zeuge den Eindruck, dass Gäfgen ein wenig Zutrauen zu ihm gefasst habe und kurz davor stehe, den Aufenthaltsort des Kindes bzw. seiner Leiche zu verraten. Als das Verhör wegen Übermüdung Gäfgens abgebrochen wurde, habe er den Eindruck gehabt, dass Gäfgen am nächsten Morgen »auspackt«. Die Fortsetzung war für 8 Uhr terminiert. Er habe jedoch verschlafen und sei erst gegen 9 Uhr eingetroffen. Da habe im Präsidium bereits große Hektik geherrscht, die offenbar auf neue Erkenntnisse aus der Vernehmung Gäfgens durch den angeklagten Kommissar zurückging. Mit diesem habe er eine kurze, aber durchaus erregte Auseinandersetzung gehabt. Allerdings sei über unmittelbaren Zwang oder gar Folter nicht geredet worden. Dass es solche Vorwürfe gegen Daschner und den Mitangeklagten gibt, habe er erst Monate später aus den Medien erfahren. Der Staatsanwalt bezweifelte das: Es sei es doch mehr als verständlich, wenn der Zeuge erfahren wollte, wieso ein anderer Vernehmer so schnell Resultate erzielte. Der Zeuge bestätigte, das habe ihn tatsächlich interessiert – nachgefragt habe er aber nicht.


FR 19.11.04

Mit versteinerter Miene stellt sich Daschner den Fotografen

Der erste Tag der Verhandlung über den Ex-Polizeivizepräsidenten beginnt in Frankfurt mit einem großen Aufgebot an Journalisten.Für die Medien war die Eröffnung des Daschner-Prozesses im Gerichtsgebäude E ein "Großkampftag". In der nahen Porzellanhofstraße standen die Übertragungswagen der Sender Stoßstange an Stoßstange.

VON JÜRGEN SCHENK

Frankfurt · 18. November · Bereits zwei Stunden vor Verhandlungsbeginn um 9.30 Uhr hatte vor dem Eingang ein Team der ARD Stellung bezogen, der Kameramann sich die beste Position ergattert. Gegen neun Uhr war die Zahl der Teams auf 13 angewachsen und Dutzende Journalisten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wuselten zwischen Kameras und ausgelegten Kabeln herum.

Derweil harrten im Nieselregen am Besuchereingang zum Gerichtssaal I in der Konrad-Adenauer-Straße annähernd 70 Zuschauer hinter Absperrgittern und warteten auf Einlass.

Einige waren vergebens gekommen, der Zuschauerraum im Saal I hat nur 100 Sitzplätze - rund ein Drittel war für Medienvertreter reserviert. Insgesamt 54 hatten sich für den Prozess beim Landgericht Frankfurt akkreditieren lassen. Einige hatten die Frist nicht eingehalten. Wie der Pressesprecher des Gerichts, Klaus Wiens sagte, konnten die Berliner Zeitung und das Journal Frankfurt nicht mehr berücksichtigt werden.

Erheblich mehr Polizeibeamte waren im Gerichtsviertel präsent als an "normalen" Tagen, hatten doch drei Gruppen, die "autonome antifa", die "Initiative Libertad", und die "Jungdemokraten/ Junge Linke Hessen" zur Demonstration vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen. Etwa 50 Demonstranten waren erschienen. Sie wollten nach eigener Angabe "den Prozess kritisch begleiten".

Derweil füllte sich der Sitzungssaal, schließlich waren alle Plätze im Zuschauerraum und die Pressebank besetzt. Landgerichtspräsident Eberhard Kramer war gekommen, um sich mit seinem Sicherheitschef ein Bild von der Lage zu machen.

Die Stimmen im Saal verstummten schlagartig, als um 9.30 Uhr der ehemalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und der mitangeklagte 51-jährige Polizeihauptkommissar sowie ihre Verteidiger durch einen Nebeneingang den Verhandlungssaal betraten. Mit versteinerter Miene saß Wolfgang Daschner auf der Anklagebank, als sich Fotografen und Kameraleute auf ihn stürzten.

Nachdem Staatsanwalt Wilhelm Möllers die Anklage verlesen und Daschner sowie der Polizeihauptkommissar sich zur Sache geäußert hatten, ging eine knappe Stunde später der Medienrummel draußen weiter.

Zu Beginn einer Verhandlungspause fingen etwa 100 Medienleute die Verteidiger Eckart C. Hild und Professor Lutz Simon vor der Eingangstür des Gebäudes E ab, um von ihnen die Einlassungen ihrer Mandanten präzisiert zu bekommen. Nur wer sich mit Ellenbogen durch den Wald von ausgestreckten Mikrofonen und Kameras kämpfte, hatte die Chance vom Gesagten etwas mitzubekommen. Ein Amtsrichter, der die Szene beobachtet hatte, kommentierte kopfschüttelnd: "Man kommt schon ins Grübeln, wenn man diesen Medienrummel sieht."


N24.de, ddp 19.11.2004

Mehrheit für Folter-Androhung in Verhören

Forsa-Umfrage: Deutsche gegen Bestrafung von Polizeivize aus

Die Folter-Androhung der Frankfurter Polizei im Mordfall Jakob von Metzler stößt bei den Deutschen auf breites Verständnis. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Magazin «Stern» sind 63 Prozent der Meinung, der Frankfurter Polizeivize Wolfgang Daschner solle nicht für die Gewaltandrohung bestraft werden. Nur 32 Prozent der 1.003 Befragten sprachen sich für eine Strafe aus.

Frankfurter Polizisten berichten der Zeitschrift zufolge über noch krassere Verhörmethoden: "In kritischen Fällen haben wir mit dem Beschuldigten schon mal eine Ausfahrt gemacht. 'Ortsbesichtigung' nennen wir das. Draußen haben wir die Pistole so entsichert, dass er es genau mitgekriegt hat", zitiert das Blatt einen Beamten. Ein anderer Ermittler sagte, an Daschners Stelle wäre er mit G. in den dritten Stock gegangen und hätte gedroht: "Ich schmeiß dich jetzt hier raus, und hinterher sage ich, der ist gesprungen."

Adolf Gallwitz, Professor für Psychologie an der Polizeifachhochschule Villingen-Schwenningen, sagte, diese Methoden stammten "aus dem Mittelalter". Gallwitz: "Da sind wir auf der Ebene von Bananenrepubliken".


Wiesbadener Tagblatt 23.11.2004

Polizeipsychologe gegen Drohung

Zeuge: Daschner setzte Gewaltanküdigung gegen erheblichen Widerstand durch

FRANKFURT (dpa) Der frühere Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner hat die Bedrohung des Metzler-Entführers gegen erhebliche Widerstände bei den ermittelnden Polizisten durchgesetzt.
Vor dem Frankfurter Landgericht berichtete gestern der Leiter der Sonderkommission "Louisa" als Zeuge, er habe am Morgen des 1. Oktober 2002 in Absprache mit Kollegen zunächst eine Anordnung Daschners ignoriert und ein Alternativkonzept verfolgt. Andere Polizisten hätten rechtliche Bedenken gegen die geplante Gewaltdrohung geltend gemacht.

Daschner hatte am Morgen des vierten Tages nach der Entführung des Bankierssohns Jakob von Metzler angeordnet, den festgenommenen Täter Magnus Gäfgen mit Schmerzen zu bedrohen und sie im Beisein eines Arztes auch zuzufügen. Ziel war es, den Aufenthaltsort des Jungen zu erfahren, um ihn noch lebend zu finden. Nach dem Verhör führte Gäfgen die Fahnder an den Ort, an dem er die Leiche des Kindes versteckt hatte. Der 61 Jahre alte Daschner ist nun wegen der Verleitung zu schwerer Nötigung angeklagt, ein Vernehmungsbeamter muss sich wegen Nötigung verantworten.

Auf den Rat des Polizeipsychologen sollte der Entführer zunächst mit der Schwester des entführten Jakob von Metzler, der 15 Jahre alten Elena, konfrontiert werden, sagte der 42 Jahre alte Soko-Chef vor Gericht. Sie und ihr zwei Jahre älterer Bruder seien darauf in der Nacht vorbereitet worden, dann aber wegen neuer Aussagen Gäfgens nach Hause geschickt worden.

Auch eine Gegenüberstellung mit Jakobs Eltern sei noch möglich gewesen. "Die von Herrn Daschner angeordneten Maßnahmen haben wir komplett zurückgestellt", sagte der Zeuge. Der Psychologe habe auch von einer Bedrohung Gäfgens abgeraten. Allerdings sei ein Polizeiarzt informiert worden. Vergeblich habe man einen Beamten gesucht, der zu den von Daschner vorgeschlagenen Methoden bereit gewesen wäre.

Daschner habe sich wenig später aber durchgesetzt, in dem er die Spitze der Soko umgangen habe, sagte der Zeuge. "Das war sein gutes Recht. Er war Behördenleiter." Der Polizeivize habe auf eigene Faust den nunmehr mitangeklagten Vernehmungsbeamten angewiesen, Gäfgen auf das Kommende vorzubereiten. Der anfangs noch sehr kontrollierte Daschner sei bei der zweiten Besprechung sehr erregt und laut gewesen.


BILD 23.11.2004

Der Fall Wolfgang Daschner
Jetzt sagen seine Kollegen gegen ihn aus: Wir sollten den Entführer foltern

Von KOLJA GÄRTNER

Frankfurt/M. – Er wollte dem Entführer Schmerzen zufügen lassen, damit er das Versteck seines Opfers verrät. Jetzt ist klar! Es war ein Alleingang! Wolfgang Daschner (61), Ex-Vize-Präsident der Frankfurter Polizei, hoffte, den kleinen Bankierssohn Jakob von Metzler (11) retten zu können. Doch Magnus Gäfgen (29) hatte den Jungen schon ermordet.

Wegen der Foltervorwürfe steht Daschner in Frankfurt vor Gericht. Gestern belasteten ihn die Kollegen! Polizeioberrat Dirk E. (44) leitete die Ermittlungen, sagte aus: „Um 16.22 Uhr nahmen wir den Täter fest. Um 19.55 Uhr führte ich ein Telefonat mit Herrn Daschner. Er sagte ziemlich wörtlich: ‚Unmittelbarer Zwang ist freigegeben.‘“

Kriminaloberrat Stefan M. (42), der morgens die Ermittlungen übernahm: „Daschner wies mich an, dem Täter Schmerzen, keine Verletzungen in Gegenwart eines Arztes zufügen zu lassen. Man könne ihn in der Vernehmung schon darauf vorbereiten. Er sprach von einem übergesetzlichen Notstand. Die Republik würde uns nie verzeihen, wenn wir nicht handelten. Er sagte weiter, ein Lügendetektor scheide aus, ein Wahrheitsserum sei bei Geheimdiensten zu besorgen, und rief den Leiter des SEK/MEK an. Er solle ihm einen Beamten besorgen, der Gäfgen foltern könne. Er habe es zu verantworten, auch wenn es voll in die Hose geht.“

Joachim W. (50), Chef von SEK und MEK: „Der Plan Daschners beinhaltete drei Komponenten: Folter, SEK, Arzt. So teilte es mir Kollege M. am Telefon mit. Ich war so verblüfft, daß ich erst mal auflegte. Das war das erste Mal in meiner Laufbahn, daß ich so was hörte. Ich habe dann meine Abschnittsführer nach Freiwilligen gefragt, ein Beamter hat sich bereiterklärt. Danach wurde ich zu Daschner bestellt, der machte klar, daß er wünschte, daß die Maßnahme durchgeführt wird. Er sprach laut und deutlich, war verärgert.

Er war wohl davon ausgegangen, daß ich die Maßnahme schon in der Nacht durchführen ließ. Zur Art des Zwangs erwähnte Daschner das Überdehnen des Daumens.“

Die Beamten forderten zwei Polizeiärzte an, informierten sich beim Staatsschutz über ein Wahrheitsserum. Der freiwillige SEK-Beamte mit Kampfsportausbildung sollte mit dem Hubschrauber eingeflogen werden.

Ehe es dazu kam, gestand der Täter, daß der kleine Jakob längst tot sei.


taz 23.11.04

Daschner drohte im Alleingang
Im Frankfurter Prozess sagt SoKo-Leiter aus, dass der Polizeivize dem Entführer Jakob von Metzlers gegen den Widerstand des Führungsstabs mit Gewalt drohen ließ

FRANKFURT/MAIN dpa/ap Der frühere Frankfurter Vizepolizeipräsident Wolfgang Daschner hat die Gewaltandrohung gegen den Kindesentführer Magnus Gäfgen nach Zeugenaussagen im Alleingang und gegen den Willen des Führungsstabs durchgesetzt. Am zweiten Prozesstag vor dem Frankfurter Landgericht berichtete gestern der Leiter der SoKo "Louisa", er habe am Morgen des 1. Oktober 2002 in Absprache mit Kollegen zunächst eine Anordnung Daschners ignoriert und stattdessen das vorbereitete Konzept weiterverfolgt, nach dem der Verdächtige mit den Angehörigen des entführten Bankiersohns Jakob von Metzler konfrontiert werden sollte.

Daschner hatte nach eigener Aussage am Morgen des vierten Tags nach der Entführung angeordnet, dem festgenommenen Gäfgen mit Schmerzen zu drohen und sie ihm im Beisein eines Arztes auch zuzufügen, falls er nicht das Versteck seiner Geisel verrate. Er ist wegen Verleitung zu schwerer Nötigung angeklagt. Neben ihm muss sich der Vernehmungsbeamte wegen Nötigung verantworten, der Gäfgen dazu brachte, die Beamten zum Versteck zu führen.

Daschner habe auf eigene Faust den Beamten gesucht, der die Drohungen ankündigen sollte, so der Soko-Chef. Das sei an ihm und am zuständigen Abschnittsleiter vorbeigelaufen. In einer zweiten Besprechung habe Daschner sein Konzept durchgesetzt. Er habe sein Vorgehen mit der polizeilichen Aufgabe der Gefahrenabwehr begründet und sich auf einen übergesetzlichen Notstand berufen. Hier habe er Vorbehalte gehabt und rechtliche Bedenken geäußert, so der Zeuge. Der ebenfalls als Zeuge geladene SEK-Chef hatte es aus Fürsorgegründen abgelehnt, einen seiner Beamten mit Gewalttaten zu beauftragen.


taz 23.11.04

Angriff aufs Tabu
Deutschland diskutiert über Folter. Acht Argumente und acht Erwiderungen

von CHRISTIAN RATH

Ausgelöst durch den Daschner-Prozess hat eine neue Diskussion um die Anwendung von Folter-Methoden zur Rettung von Menschenleben begonnen. Gefordert wird ein Freispruch für den ehemaligen Polizei-Vize Wolfgang Daschner und teilweise sogar eine Freigabe von folterähnlichen Praktiken im Ausnahmefall. Hier die acht wichtigsten Argumente plus Erwiderungen:

1. Daschner hat die Gewaltanwendung gegen den Entführer Magnus Gäfgen nur angedroht, aber keine Gewalt angewandt.

Tatsächlich wurde gegen Gäfgen keine Folter angewandt, weil er den Fundort der Leiche des entführten Jungen vorher preisgab. Der Polizeivizepräsident hätte es aber nicht bei der Drohung belassen. Im Interview mit der Frankfurter Rundschau (22. 2. 2003) antwortete er auf die Frage "Hätten Sie die Drohung auch wahr gemacht?" eindeutig mit "Ja." So hatte Daschner bereits einen Polizisten, der die Folterung durchführen sollte, aus dem Urlaub zurückbeordert. Zudem war der Polizeiarzt anwesend, der den Vorgang überwachen sollte. Daschner wollte also nicht bluffen.

2. Daschner wollte kein Geständnis erpressen, sondern nur das Leben eines Kindes retten.

Das Argument rechtfertigt keine Folter. Die Gewaltanwendung zur Erzwingung von Aussagen ist bei der Strafverfolgung wie auch bei der Gefahrenabwehr ohne Ausnahme verboten. Im hessischen Polizeigesetz heißt es ausdrücklich: "Unmittelbarer Zwang zur Abgabe einer Erklärung ist ausgeschlossen."

Auch das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention oder das UN-Übereinkommen gegen Folter unterscheiden beim Folterverbot nicht nach dem Zweck der Gewaltanwendung. In der UN-Konvention heißt es ausdrücklich: "Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden."

Folgen hat Daschners Intention allerdings für die ihm drohende Strafe. Bei der "Aussageerpressung" im Strafverfahren drohen bis zu zehn Jahren Haft. Da es Daschner aber in erster Linie um die Rettung des Kindes ging, lautet die Anklage auf "Anleitung eines Untergebenen" zur "Nötigung in einem besonders schweren Fall". Hier beträgt die Höchststrafe nur fünf Jahre.

3. Daschner wollte lediglich "unmittelbaren Zwang" anwenden, von Folter kann man hier nicht sprechen.

Das UNO-Übereinkommen gegen die Folter enthält folgende Definition: "Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck ,Folter' jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen." Unter diese Definition fällt auch das Vorgehen Daschners. Er wollte Gäfgen so lange Schmerzen zufügen, bis dieser den Aufenthaltsort des Kindes nennt. "Irgendwann hätte er nicht mehr geschwiegen. Innerhalb sehr kurzer Zeit", so Daschner in der FR. Eine solche Wirkung ist nur bei Schmerzen denkbar, die nicht lange auszuhalten sind.

Daschners Plan kann man zwar auch als "unmittelbaren Zwang" bezeichnen. Das ändert aber nichts an der rechtlichen Bewertung. Schließlich ist unmittelbarer Zwang zur Erzwingung einer Aussage ausdrücklich verboten (siehe oben) - und dies ist wiederum eine direkte Folge des Folterverbots.

4. Es ist unlogisch, dass man einen Geiselnehmer erschießen darf, um ein Menschenleben zu retten, während es verboten ist, einem Entführer zum gleichen Zweck Schmerzen zuzufügen.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Gesetzeslage von der Polizei zu beachten ist, auch wenn sie ihr nicht gefällt. Es gibt drei Begründungen, für diese widersprüchlich erscheinende Rechtslage.

Zum einen wird die Folter als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, die der höchste Wert unserer Verfassung ist und dort als "unantastbar" bezeichnet wird. Folter ist deshalb auch zur Rettung von Menschenleben nicht möglich. Dagegen steht das Leben im Grundgesetz unter dem Vorbehalt des Gesetzes. Der "finale Rettungsschuss" durfte deshalb ins Polizeigesetz eingeführt werden.

Zum Zweiten ist beim Todesschuss die Situation eindeutig. Der Geiselnehmer hat die Pistole am Kopf der Geisel und droht zu schießen. Mit dem Rettungsschuss ist die Geisel unmittelbar gerettet. Dagegen geht es bei der Folter um Informationen, die man vom Gefolterten nur erhofft, aber nicht sicher erlangen kann. Wird der Falsche gefoltert, kann er die Information gar nicht liefern. Gerade Unschuldige würden daher besonders intensiv gefoltert.

Wichtig ist schließlich die völkerrechtliche Lage. Nach langen Anstrengungen ist es gelungen, die Folter weltweit in verschiedenen Abkommen zu ächten. Deutschland muss also schon aus seiner internationalen Verantwortung am strikten Folterverbot festhalten, sonst wäre dies eine Stärkung diktatorischer Regime weltweit. Verträge gegen polizeiliche Rettungsschüsse existieren nicht. Der Schusswaffeneinsatz wird auch lange nicht so häufig willkürlich missbraucht, weil es meist Zeugen gibt, während Folter in der Regel ohne Öffentlichkeit stattfindet.

5. Fälle wie der von Gäfgen sind die absolute Ausnahme.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gibt es im Jahr etwa 100 Fälle "erpresserischen Menschenraubs". Es ist also nicht damit zu rechnen, dass die Polizei nur alle 50 Jahre einen Täter oder Mittäter zu fassen bekommt und das Entführungsopfer noch nicht gefunden wurde.

Ist die Folter zur Rettung von Leben erst einmal anerkannt, dann kommen auch andere Konstellationen in Betracht, etwa die Enttarnung von Hintermännern beim Drogenhandel.

Wenn es um besonders viele bedrohte Leben geht, etwa bei der Verhütung terroristischer Anschläge, dürfte bald wohl auch die Schwelle, ab der gefoltert werden darf, herabgesetzt werden.

In Israel war einige Jahre lang "moderater physischer Druck" gegen so genannte "tickende Zeitbomben" erlaubt, also gegen Menschen, die in die Planung von Attentaten eingeweiht sind. Faktisch wurde dies aber in vielen Fällen nur routinemäßig unterstellt. Wohl auch deshalb verbot das Oberste Gericht 1999 die Anwendung von Mitteln wie das Festbinden in unbequemer Lage zur Unterstützung von Verhören.

6. Daschner hat, um ein Menschenleben zu retten, seine Karriere aufs Spiel gesetzt. Deshalb sollte er nicht bestraft werden.

Die Intention Daschners hat selbstverständlich Verständnis verdient, ebenso sein Mut, das Vorgehen in einem Aktenvermerk festzuhalten. Das Gericht könnte deshalb eine Strafe am unteren Strafrahmen verhängen, der bei sechs Monaten Haft beginnt. Diese Strafe könnte zur Bewährung ausgesetzt werden, so dass Daschner weder ins Gefängnis müsste noch seinen Job und seine Pensionsansprüche verlieren würde. Wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass Daschner durch den Wirbel bereits genug gestraft ist, könnte es trotz Verurteilung sogar ganz von einer Strafe absehen (§ 60 Strafgesetzbuch).

Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass Daschner anerkennt, dass er aus Gewissensnot Gesetze gebrochen hat. Bisher versucht er jedoch zu belegen, dass sein Verhalten völlig legal, ja sogar rechtlich gefordert war. Das kann ein Gericht nicht akzeptieren.

7. Im Fall Daschner liegt ein übergesetzlicher Notstand vor.

Nach bisheriger Rechtsprechung ist diese Annahme nicht möglich. Da die Menschenwürde als unantastbar gilt, kann ihre Verletzung zur Rettung von Menschenleben von der Rechtsordnung nicht anerkannt werden.

Sollte sich diese Rechtsprechung ändern, dann dürfte jedenfalls kein rechtfertigender Notstand angenommen werden, denn dann wäre Folter im Einzelfall legal und ein Kollege, der dem folternden Polizisten in den Arm fällt, wäre plötzlich im Unrecht.

Allenfalls kommt ein entschuldigender Notstand in Betracht. Daschner hätte sich dann zwar rechtswidrig, aber schuldlos verhalten. Er würde dann weder verurteilt noch bestraft.

8. In Zeiten drohender terroristischer Angriffe mit Selbstmordattentätern können wir uns das Folterverbot ohnehin nicht mehr leisten.

So argumentierte man auch in den USA. Dort ist inzwischen die Überstellung von Verdächtigen zum Verhör in Folterstaaten üblich. Und auf Guantánamo wurden auch verschärfte Verhörtechniken ausdrücklich gebilligt.

Soweit ersichtlich, sind dadurch noch keine Anschläge verhindert worden. Gleichzeitig hat dieses Vorgehen (das auch den Rahmen für die Exzesse im irakischen Gefängnis Abu Ghraib bildete), die USA viel Sympathie und Solidarität in der Welt gekostet. Der Einsatz von Folter und folterähnlichen Methoden hat die USA also höchstwahrscheinlich nicht sicherer gemacht.


SZ vom 23.11.2004

Zeuge belastet Daschner

„Folterdrohung im Alleingang durchgesetzt“

Offenbar hat Daschner die Gewaltandrohung gegenüber den Entführer Magnus Gäfgen gegen den Widerstand der übrigen Beamten durchgesetzt. Das sagte der damals verantwortliche Polizeiführer jetzt vor Gericht aus.
Von Hans Holzhaider

Frankfurt – Gegen die Anordnung des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, dem Entführer des elfjährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler unter ärztlicher Aufsicht Schmerzen zufügen zu lassen, hat es unter den mit dem Fall befassten Polizeibeamten erheblichen Widerstand gegeben.

Vor dem Landgericht Frankfurt sagte der 42-jährige Stefan M. am Montag aus, er habe in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Polizeiführer im Einvernehmen mit Kollegen entschieden, die von Daschner angeordnete Maßnahme „komplett zurückzustellen“ und den tatverdächtigen Magnus Gäfgen zunächst mit den Familienangehörigen des entführten Kindes zu konfrontieren, um ihn zu einer Aussage über den Aufenthaltsort Jakobs zu bewegen.

Daschner habe seine Anordnung jedoch über die Köpfe der verantwortlichen Beamten hinweg durchgesetzt.

"Unmittelbarer Zwang ist freigegeben"

Stefan M. hatte am Morgen des 1. Oktober 2002 seinen Kollegen Dirk E. abgelöst, unter dessen Kommando Gäfgen am Vortag gefasst worden war. Schon am Abend dieses Tages habe Daschner, so E., am Telefon gesagt: „Unmittelbarer Zwang ist freigegeben.“

Der Polizeipsychologe habe aber geltend gemacht, seiner Einschätzung nach sei Gäfgen durch Zufügung von Schmerzen nicht zu einer Aussage zu bewegen. Er halte es für sinnvoller, den Verdächtigen mit der damals 15-jährigen Schwester Elena des entführten Jungen zu konfrontieren.

Die Gegenüberstellung wurde dann aber aufgeschoben, weil Gäfgen kurz nach Mitternacht angab, Jakob werde in einer Hütte von zwei Mittätern bewacht.
Am nächsten Morgen gegen sechs Uhr habe Daschner dann Dirk E. und dem ihn ablösenden Stefan M. erklärt, er beabsichtige, unmittelbaren Zwang gegen Gäfgen einzusetzen.

"Deutliche Unruhe entstanden"

Er habe sich dabei auf einen übergesetzlichen Notstand berufen, berichtete M. „Die Republik würde es nicht verstehen, wenn wir weiter zuwarten“, habe Daschner gesagt. Er habe daraufhin den Abschnittsleiter für operative Maßnahmen angerufen und ihn angewiesen, „einen Beamten zu benennen, der Gäfgen foltern könne“, sagte M. Dieser habe sich jedoch aus Fürsorgegründen geweigert, eine solche Anweisung weiterzugeben.

Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, warum er das Wort „foltern“ verwendet habe, sagte der Zeuge: „Schmerz zufügen gegen eine Person in behördlichem Gewahrsam im Beisein eines Arztes habe ich mit dem Begriff Folter assoziiert.“ Als er anschließend in einer Abschnittsleiterbesprechung die Anordnung Daschners mitgeteilt habe, sei „deutlich Unruhe entstanden“.

Mehrere Kollegen hätten rechtliche Bedenken geltend gemacht. Einvernehmlich sei dann entschieden worden, die von Daschner angeordnete Maßnahme zurückzustellen und stattdessen das „Konzept Elena“ durchzuführen. Allerdings habe er den Polizeiarzt ins Präsidium bestellt, der sich auch bereit erklärt habe, im Sinne Daschners an der Gewaltanwendung gegen Gäfgen mitzuwirken.

Maßnahme "Schmerz zufügen"

Um acht Uhr sei er dann in Daschners Büro bestellt worden, berichtete M. weiter. Daschner sei sehr erregt gewesen und habe in lautem Ton gefragt, warum seine Anordnung nicht umgesetzt worden sei.

Obwohl wiederum erhebliche Bedenken vorgebracht worden seien, habe Daschner auf seiner Anordnung bestanden. Trotzdem habe er in Absprache mit dem Abschnittsleiter Ermittlungen beschlossen, die Maßnahme „Schmerz zufügen“ nicht durchzuführen, sagte der Zeuge.

Eine knappe Stunde später habe Daschner ihm aber telefonisch mitgeteilt, der Hauptkommissar und jetzige Mitangeklagte Ortwin E. werde Gäfgen „darauf vorbereiten, was ihn erwarte“. „Da war mir klar, dass Daschner direkt ohne die Einbindung von mir als Polizeiführer in die Organisation eingegriffen hatte“, erklärte Stefan M.


FAZ 23.11.2004

„Folter”-Prozeß
Daschner setzte sich über Bedenken hinweg

22. November 2004 Wolfgang Daschner hat am Morgen des 1.Oktober 2002 im Entführungsfall Jakob von Metzler eine einsame Entscheidung getroffen. Am zweiten Verhandlungstag wurde am Montag vor dem Frankfurter Landgericht deutlich, daß der Polizei-Vizepräsident an Führungsbeamten vorbei, die zunächst noch auf ein "Alternativ-Konzept" setzen wollten, einen Hauptkommissar anwies, Magnus Gäfgen anzudrohen, ihm würden starke Schmerzen zugefügt, wenn er nicht endlich den Aufenthaltsort des Jungen verrate. Daschner hatte zum Auftakt des Prozesses gesagt, er habe keine andere Möglichkeit mehr gesehen, das Leben des Jungen noch zu retten. Seiner Darstellung nach hatte er am Vorabend die "vorgesetzte Behörde" über seine Erwägungen informiert, ohne daß ihm widersprochen worden sei. Den Namen seines Ansprechpartners will Daschner bis auf weiteres nicht nennen. Die Staatsanwaltschaft, die formal die Ermittlungen führte und meist mit einem Dezernenten im Polizeipräsidium vertreten war, wurde an jenem Morgen nicht um juristischen Rat gefragt.

Kriminaloberrat Stefan M., in jenen dramatischen Stunden Leiter der Sonderkommission "Louisa", hatte wegen zum Teil erheblicher rechtlicher Bedenken seiner Erinnerung nach mit seinen Kollegen vereinbart, zunächst noch zu versuchen, Gäfgen "emotional zu erreichen", indem man ihn mit der Schwester des Entführten konfrontierte. Dies entsprach dem Rat des Polizeipsychologen, der Gäfgen als eine selbstverliebte Persönlichkeit eingeschätzt hatte, die sich "über Geld" definiere. Er werde kaum auf die Drohung, gegen ihn werde "unmittelbarer Zwang" ausgeübt, reagieren, hatte der Psychologe laut Kriminaloberrat Dirk E., mit dem M. sich nach jeweils 24 Stunden als Polizeiführer ablöste, gesagt. Das Mädchen kannte Gäfgen beiläufig. Er hatte mit der Lüge, sie habe ihre Jacke vergessen, Jakob vier Tage zuvor in seine Wohnung gelockt und dort schon wenig später auf grausame Weise getötet.

Am zweiten Prozeßtag schilderten Polizeibeamte indes nicht nur den Konflikt, welcher Daschners schon am Vorabend avisierte Entscheidung ("unmittelbarer Zwang ist freigegeben") im Polizeipräsidium auslöste, sondern auch die Frustration, Hektik und das Gefühl von Hilflosigkeit, die Gäfgen mit seinen wechselnden Angaben verursachte. Der inzwischen rechtskräftig wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs verurteilte Jurastudent war am Nachmittag des 30.September am Flughafen festgenommen worden. Die Polizei hatte ihn observiert, seit er am Abend zuvor das Lösegeld abgeholt hatte. Er hatte in dieser Zeit keine Anstalten gemacht, ein mögliches Versteck aufzusuchen, war stattdessen mit seiner Freundin einkaufen gewesen, hatte einen Sportwagen angezahlt und eine Reise gebucht.

In der Vernehmung behauptete Gäfgen zunächst, ein Unbekannter habe ihn engagiert, für einen Lohn von 20000 Euro das Geld zu holen, später erfand er die Geschichte, ein ihm bekanntes Brüderpaar habe den Elfjährigen entführt und halte ihn in einer Hütte am Langener Waldsee gefangen. Während der Psychologe diese Darstellung für ein weiteres Lügengebäude hielt, schätzte der Leiter der Abteilung Ermittlung diese Version wegen zahlreicher Details als glaubhaft ein. Ihm und nicht dem Psychologen folgend, wurden mehrere Hundertschaften nach Langen in Bewegung gesetzt, die eigentlich am Waldstadion warteten, um mit dem Morgengrauen den Stadtwald zu durchkämmen. Die Konfrontation mit der Schwester des Entführten, vom Psychologen schon auf die Begegnung vorbereitet, wurde angesichts der vermeintlichen Wende zurückgestellt.

Daschner, während des Urlaubs von Präsident Harald Weiss-Bollandt Leiter der Behörde, war gegen 6 Uhr an jenem Morgen ins Polizeipräsidium zurückgekehrt und hatte sich informieren lassen: Die Brüder, bei denen Sondereinsatzkommandos am frühen Morgen gewaltsam in die Wohnungen eingedrungen waren, hatten geschlafen und offenbar nichts mit dem Verbrechen zu tun. Die Suche am Langener Waldsee war bis zu diesem Zeitpunkt ergebnislos. Der Leiter der Sonderkommission, der kurz zuvor am Morgen des 1.Oktober seinen Kollegen abgelöst hatte, erinnerte sich gestern vor Gericht daran, daß Daschner sie beide zu sich gebeten habe. Der Vizepräsident habe davon gesprochen, daß sich Jakob inzwischen in akuter Lebensgefahr befinden und Gäfgen daher veranlaßt werden müsse, den "Verwahrort" zu nennen. Daschners Anweisung habe gelautet, Gäfgen unter der Aufsicht eines Polizeiarztes Schmerzen zuzufügen, ohne ihn zu verletzen und dies per Video zu dokumentieren. Als Begründung habe Daschner übergesetzlichen Notstand angeführt. "Die Republik würde nicht verstehen, wenn wir weiter warten", seien Daschners Worte gewesen; man mache sich der Tötung des Jungen durch Unterlassen schuldig. In der Vernehmung solle Gäfgen "die Maßnahme" schon angekündigt werden, der Leiter der Sonderkommission wurde beauftragt, einen Beamten zu finden, der den "unmittelbaren Zwang" ausführen könnte.

Stefan M. erinnerte sich, daß er "intuitiv Vorbehalte" gegen die Anweisung gehabt habe. Dennoch rief er den Leiter der Sondereinsatzkommandos (SEK) an, einen Beamten zu finden, der bereit sei, Gäfgen zu "foltern". Der SEK-Chef bestätigte gestern nachmittag vor Gericht, daß er sich aus "Fürsorgepflicht" gegenüber seinen Mitarbeitern gegen dieses Ansinnen gewehrt habe, schließlich aber einen Freiwilligen gefunden habe. Dieser, ein Kampfsportlehrer, sollte offenbar mit einem Hubschrauber ins Polizeipräsidium gebracht werden. In weiteren Besprechungen ohne Daschner hielten die Führungsbeamten an ihren Bedenken und ihrer Taktik fest. Gegen 8 Uhr habe Daschner ihn und einen Abteilungsleiter abermals zu sich bestellt. Daschner habe sehr erregt und laut gefragt, warum noch nicht umgesetzt worden sei, was er angeordnet habe. Er, M., habe ihn von den Bedenken berichtet, Daschner habe seine Anordnung wiederholt. Rund eine halbe Stunde später kam vom Langener Waldsee die Nachricht, in einer Hütte seien ein Kinderschlafsack und Blutflecken gefunden worden. Daschner reagierte und beauftragte unmittelbar einen Beamten, Gäfgen mit Schmerzen zu drohen.

Am Donnerstag wird Magnus Gäfgen aussagen. (hs.)


FR 23.11.04

Daschner traf auf Skepsis
Ex-Polizei-Vize soll Bedenken ignoriert haben

Der frühere Frankfurter Polizei- Vizepräsident Daschner hat sich über Bedenken hinweggesetzt, gegen den Entführer Jakob von Metzlers Gewalt anzudrohen. Das sagen Mitglieder des polizeilichen Führungsstabes.
VON KARIN C. BETANCUR UND JÜRGEN SCHENK

Der Prozess: Kripobeamte kritisierten Daschner (ap)
Frankfurt a. M. · 22. November · Bei einer Besprechung am frühen Morgen des 1. Oktober 2002 habe Wolfgang Daschner angewiesen, dem tatverdächtigen Magnus Gäfgen "Schmerzen, keine Verletzungen, unter Anwesenheit eines Arztes" zuzufügen, um so den Aufenthaltsort des entführten Kindes zu erfahren, erklärte der Kriminalbeamte Stefan M. am Montag als Zeuge vor dem Landgericht Frankfurt. Sein Kollege Joachim W. sagte aus, er könne sich erinnern, dass von "Folter im Beisein einer Ärztin" die Rede gewesen sei.

M. sagte, Daschner habe sein Vorhaben mit "übergesetzlichem Notstand" begründet. M. habe daraufhin den Führer des mobilen Einsatzkommandos damit beauftragt, ihm einen Beamten zu nennen, "der Gäfgen foltern könne". Auf Nachfrage, warum er das Wort "Folter" gebraucht habe, erklärte M., eine Maßnahme, die die Zufügung von Schmerzen im Beisein eines Arztes an jemandem vorsehe, der sich in behördlichem Gewahrsam befinde, habe er spontan "mit Folter assoziiert". In einer späteren Besprechung habe das von Daschner angeordnete Vorgehen "zu deutlicher Unruhe" geführt. W. sagte, er könne sich an niemanden erinnern, der in dieser Runde das Vorhaben des Polizei-Vize befürwortet habe.

Alternative verworfen

Die Abschnittsleiter hätten dann ein Stufenmodell erarbeitet, das auch die Gegenüberstellung Gäfgens mit Schwester und Eltern des Opfers vorgesehen habe, sagte M. Es sei "Konsens" gewesen, dass die von Daschner angeordnete Maßnahme zurückgestellt werde. Wenig später habe Daschner aber in einem "sehr erregten" Gespräch auf seiner Anordnung bestanden.


FR lokal, 23.11.04

"Sehr erregt" wischte der Polizei-Vize alle Bedenken beiseite
Ein Kripobeamter schildert im Prozess, dass er bei Daschners Anweisung sofort an Folter dachte und "intuitiv Vorbehalte" hatte

VON KARIN CEBALLOS BETANCUR

Der Angeklagte blickt in die Leere vor der Richterbank, als ihn der Zeuge Dirk E. als "charakterfeste Persönlichkeit" beschreibt, als aufrechten Menschen, an dem er sich "mehr als einmal ein Beispiel genommen" habe. In die Versuchung, Wolfgang Daschner auch am Morgen des 1. Oktober 2002 zu folgen, kam E. nicht. Der Polizeibeamte war seit mehr als 24 Stunden als Leiter des Führungsstabs im Entführungsfall Jakob von Metzler im Einsatz gewesen, als der damalige Polizei-Vize-Präsident gegen 6.30 Uhr in einer Besprechung ankündigte, er beabsichtige "unmittelbaren Zwang" gegen den tatverdächtigen Jurastudenten Magnus Gäfgen anzuordnen.

Daschner habe schon am Vorabend in einem Telefonat davon gesprochen, so E., was er zunächst als "Anregung" verstanden habe. An jenem Morgen habe der Polizei-Vize jedoch "ganz bestimmt und entschlossen" gewirkt. E. fuhr nach Hause, um zu schlafen. Sein Kollege, der Kriminalbeamte Stefan M., übernahm.

Gegen die Regeln der Ausbildung

Es sei sein vierter Entführungsfall gewesen, schildert M. stockend als Zeuge vor der 27. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt, auf bürokratische Begriffe gestützt. Bei der Besprechung mit E. und Daschner habe dieser kurz die Lage referiert, die akute Lebensgefahr für das Kind betont und erklärt, Gäfgen müsse veranlasst werden, Jakobs Aufenthaltsort preiszugeben, mit Hilfe von "Schmerzen, keine Verletzungen, unter Anwesenheit eines Arztes". Daschner, so M., habe sein Vorhaben mit "übergesetzlichem Notstand" begründet. "Er sagte, die Republik würde nicht verstehen, wenn wir jetzt weiter zuwarten."

M. sagt, er habe gegen 6.40 Uhr den Kollegen W. angerufen, der das mobile Einsatzkommando führte. M. sagt, er habe ihn angewiesen, ihm einen Beamten zu nennen, "der Magnus Gäfgen foltern könne". Später sagt M., das Wort Folter habe er spontan assoziiert bei einer Maßnahme, die "Schmerzzufügung in Beisein eines Arztes an einer Person vorsieht, die sich in behördlichem Gewahrsam befindet". Warum sein Kollege nicht sofort Einwände erhoben habe, wundere ihn heute selbst. "Vielleicht ging es ihm wie mir, und es wurde ihm erst später klar", sagt M. Die gesamte polizeiliche Ausbildung sei darauf ausgerichtet, "dass man jemandem, der in Gewahrsam ist, keine Schmerzen zufügt". M. sagt, er habe "intuitiv Vorbehalte" gehabt. Und M. sagt weiter, er habe die beiden Polizeiärzte verständigt, sie mögen zur Befehlsstelle kommen.

Daschner sieht den Zeugen während seines Vortrags selten an. Der mitangeklagte Kriminalhauptkommissar hat sein Kinn auf die Brust gesenkt, den Blick nach oben gerichtet, die Lippen vorgeschoben. Seine Hände sind gerötet. Die Besprechung mit den Abschnittsleitern unter Hinweis auf das geplante Vorgehen Daschners habe zu "deutlicher Unruhe" geführt, erklärt M. Neben Hinweisen auf die strafprozessualen Konsequenzen seien auch Zweifel an der Rechtsgrundlage geäußert worden. Man habe daraufhin beschlossen, die angeordnete "Maßnahme" zurückzustellen und statt dessen ein Stufenkonzept erarbeitet, das unter anderem die Gegenüberstellung mit Geschwistern und Eltern des Opfers vorsah. Ihm sei übermittelt worden, so M., dass auch der Polizeipsychologe dieser Variante den Vorzug gegeben habe. In einer späteren Besprechung im kleinen Kreis habe Einvernehmen darüber bestanden, dass sich kein Beamter finden lasse, um die Anordnung Daschners umzusetzen. Gegen 8 Uhr habe man ihn in das Büro des Behördenleiters bestellt, erklärt M.

Daschner sei "sehr erregt" gewesen und habe ihn "sehr laut" gefragt, warum die von ihm angeordnete "Maßnahme" noch nicht umgesetzt sei. Auf die Mitteilung hin, dass im Führungsstab "erhebliche Bedenken" gegen sein Vorgehen bestünden, habe Daschner weiterhin darauf bestanden, dass seine Anordnung durchgesetzt werde; das abgestufte Konzept sei mit ihm nicht vereinbart worden. "Er hat in lautem Ton seinen Führungsanspruch betont", wird später der dritte Zeuge des Tages vor Gericht anführen, ein Polizeibeamter. Auch könne er sich daran erinnern, dass "von Folter im Beisein einer Ärztin" die Rede gewesen sei. Ein Beamter, der dafür in Frage kam, habe mit dem Hubschrauber aus dem Urlaub geholt werden sollen.

Der Zeuge M. erklärt, er habe auch nach dieser Unterredung daran festgehalten, die Anordnung Daschners nicht umzusetzen, sich jedoch beim Polizeiarzt erkundigt, ob er bereit sei, die "Maßnahme" zu überwachen. Dieser habe zugestimmt.

In einem Telefonat habe Daschner ihm, M., um 8.52 Uhr mitgeteilt, er habe mit einem Beamten gesprochen, der Gäfgen "auf das vorbereiten solle, was ihn erwartet". Der Mann sitzt neben seinem Verteidiger mit Wolfgang Daschner auf der Anklagebank und nestelt an seiner Brille.


Kölner Express 25.11.2004

Mit Schmerzen und Vergewaltigung gedroht?

Metzler-Mörder Gäfgen bekräftigt Foltervorwürfe gegen Polizei: „Ich hatte dermaßen Angst”

Frankfurt/Main – Der Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler hat seine Foltervorwürfe gegen die Frankfurter Polizei vor Gericht bekräftigt und in Details verschärft.

Der 29 Jahre alte Magnus Gäfgen sagte am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht, er sei von einem Beamten mit nie gekannten Schmerzen und mit der Vergewaltigung durch Mitgefangene bedroht worden.

Vor dem Gericht müssen sich seit einer Woche der frühere Vize- Polizeipräsident Wolfgang Daschner und der von ihm beauftragte Vernehmungsbeamte wegen schwerer Nötigung verantworten.

Daschner hatte zuvor sein Verhalten verteidigt, die Androhung von Folter aber bestritten. Es sei darum gegangen, das Leben des entführten Elfjährigen zu retten.

Die Verteidigung versuchte am Donnerstag, die Glaubwürdigkeit des zu lebenslanger Haft verurteilten Zeugen Gäfgen zu erschüttern. Dieser sagte vor Gericht: "Ich hatte dermaßen Angst, dass ich gesagt habe, wo die Leiche ist und es auch auf der Karte gezeigt habe", schilderte Gäfgen seine Verfassung nach der Drohung am vierten Tag der Entführung des elfjährigen Jakob. Der Schüler war zu diesem Zeitpunkt längst tot, was der Polizei aber nicht sicher bekannt war.

Der Polizist habe in dem Vieraugengespräch am Morgen des 1. Oktober 2002 einen Spezialisten angekündigt, der ihm ungeahnte Schmerzen zufügen könne, ohne Spuren zu hinterlassen, berichtete Gäfgen. Dieser Mann, der aussehe wie ein harmloser Familienvater, sei bereits in einem Hubschrauber ins Polizeipräsidium unterwegs. Dazu habe der Vernehmungsbeamte akustisch und mit Gesten immer wieder das Schlagen der Rotorblätter nachgemacht und zum Fenster mit den Worten hinausgeschaut: "Hörst du ihn schon? Er kommt gleich."

Hinterher werde keiner Gäfgen glauben, habe der Vernehmungsbeamte gesagt. "Kindermördern glaubt man nicht. (...) Wir können alles mit dir machen."

Der damals gefesselte Gäfgen berichtete dem Gericht erstmals von einer Anspielung des Beamten, dass bei einem Flug im Hubschrauber auch viel passieren könne. Er habe sich daher später geweigert, gemeinsam mit dem Mann zum Leichenversteck an einem See in Osthessen zu fliegen. Stattdessen wurde er gemeinsam mit einem anderen Vernehmer dorthin gefahren, zu dem er in der Nacht zuvor ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte.

Auf Druck der Verteidiger der angeklagten Polizisten musste Gäfgen aber einräumen, dass er die angeblichen Drohungen im Detail erst mehr als drei Monate nach dem Verhör jemandem erzählt habe. Dazwischen lagen etliche Vernehmungen und Gespräche mit seinem Anwalt und dem psychiatrischen Gutachter.

Der Anwalt Lutz Simon zählte eine Vielzahl von Lügen auf, die Gäfgen der Polizei und auch dem Landgericht in seinem eigenen Prozess aufgetischt hatte. Mit seinen Vorwürfen habe er nur erreichen wollen, dass bei ihm keine besonders schwere Schuld erkannt werde, was allerdings misslang.

Gäfgens lebenslange Haftstrafe kann daher nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden.

Der 61 Jahre alte Daschner hatte zum Prozessauftakt zugegeben, dem Beamten befohlen zu haben, Gäfgen mit "unmittelbarem Zwang" zu drohen. Ziel sei die Rettung des Kindes gewesen.


hr-online 25.11.04

Daschner-Prozess
Jakobs Mörder bekräftigt schwere Vorwürfe

Im Prozess gegen den früheren Frankfurter Polizei-Vize Wolfgang Daschner sagte am Donnerstag Magnus Gäfgen als Zeuge aus. Der verurteilte Entführer und Mörder von Jakob von Metzler bekräftigte die Foltervorwürfe gegen die Polizei. Ihm seien im Verhör auf sehr plastische Art schwere Schmerzen angedroht worden.

Es war das erste Aufeinandertreffen des Metzler-Mörders Magnus Gäfgen und des ehemaligen Frankfurter Polizei-Vizes Wolfgang Daschner. Während der Aussage von Gäfgen im Gerichtssaal verharrte der Angeklagte Daschner nach Aussagen von Beobachtern regungslos und mit versteinerter Miene. Den verurteilten Mörder im Zeugenstand würdigte er keines Blickes.

Gäfgen: Schmerzen und Vergewaltigung angedroht
Gäfgen war aus der Strafvollzugsanstalt im nordhessischen Schwalmstadt nach Frankfurt gebracht worden. Vor Gericht gab er an, er sei von einem Beamten mit nie gekannten Schmerzen und der Vergewaltigung durch Mitgefangene bedroht worden.

Folterexperte mit harmlosen Äußeren
Am Morgen des 1. Oktober 2002 habe ihm ein vernehmender Polizist unter vier Augen die Ankunft eines Spezialisten angekündigt, sagte der 29-Jährige. Gäfgen behauptete weiter, ihm sei gesagt worden, der Folterexperte könne ihm Schmerzen zufügen, ohne Spuren zu hinterlassen. Dieser Mann, der aussehe wie ein harmloser Familienvater, sei bereits in einem Hubschrauber ins Polizeipräsidium unterwegs.

Glaubt man dem Kindermörder?
Mit dem Hinweis „Kindermördern glaubt man nicht“ sei ihm nahegelegt worden, dass er nicht mit Hilfe von Dritten rechnen könne. Hinterher werde keiner Gäfgen glauben, habe der Vernehmungsbeamte gesagt. Genau diese Frage wird nun das Gericht beschäftigen. Denn die Darstellung von Daschner und dem 51-jährigen Vernehmungsbeamten sieht anders aus. Der 61 Jahre alte Daschner hatte zum Prozessauftakt zugegeben, seinem Beamten befohlen zu haben, Gäfgen „mit unmittelbarem Zwang“ zu drohen. Der mitangeklagte Polizist will die Gewaltanwendung gegenüber Gäfgen nur als Möglichkeit erwähnt haben. Ziel sei die Rettung des Kindes gewesen. Zu diesem Zeitpunkt war Jakob von Metzler jedoch bereits tot, wie sich erst später herausstellte.

Daschners Verteidiger werfen Gäfgen Unglaubwürdigkeit vor
Die Anwälte der Angeklagten versuchten, Gäfgens Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen. Dieser musste einräumen, dass er die angeblichen Drohungen im Detail erst mehr als drei Monate nach dem Verhör jemandem erzählt habe. Dazwischen lagen etliche Vernehmungen und Gespräche mit seinem Anwalt und dem psychiatrischen Gutachter. Der Anwalt Lutz Simon zählte eine Vielzahl von Lügen auf, die Gäfgen der Polizei und auch dem Landgericht in seinem eigenen Prozess aufgetischt hatte. Mit seinen Vorwürfen habe er nur erreichen wollen, dass bei ihm keine besonders schwere Schuld erkannt werde, was allerdings misslang.

Anklage lautet auf schwere Nötigung
Die Staatsanwaltschaft hat Daschner wegen Verleitung und den Vernehmungsbeamten wegen schwerer Nötigung angeklagt. Der Jura-Student hatte bei den polizeilichen Vernehmungen im Fall Metzler permanent gelogen, dann aber im Prozess sein wegen der Drohungen annulliertes Geständnis wiederholt. Er ist im vergangenen Jahr wegen der Entführung und des Mordes an Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.


Süddeutsche online 25.11.04

Daschner-Prozess

"Wir können alles mit dir machen"

Mit diesen Worten hat ein Beamter der Frankfurter Polizei den Metzler-Entführer Magnus Gäfgen nach dessen Angaben unter Druck gesetzt. Sogar mit dem Tod sei ihm gedroht worden, erklärte der verurteilte Mörder vor Gericht.

Der 29 Jahre alte Magnus Gäfgen sagte vor dem Frankfurter Landgericht, er sei von einem Beamten mit nie gekannten Schmerzen und mit der Vergewaltigung durch Mitgefangene bedroht worden.

Der verurteilte Mörder trat im Prozess gegen den früheren Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner und der von ihm beauftragte Vernehmungsbeamte auf, die sich wegen schwerer Nötigung verantworten müssen.

Daschner hatte zuvor sein Verhalten verteidigt, die Androhung von Folter aber bestritten. Es sei darum gegangen, das Leben des entführten Elfjährigen zu retten. Die Verteidigung versuchte, die Glaubwürdigkeit des zu lebenslanger Haft verurteilten Zeugen Gäfgen zu erschüttern.

Dieser sagte vor Gericht: "Ich hatte dermaßen Angst, dass ich gesagt habe, wo die Leiche ist und es auch auf der Karte gezeigt habe", schilderte Gäfgen seine Verfassung nach der Drohung am vierten Tag der Entführung des elfjährigen Jakob. Der Schüler war zu diesem Zeitpunkt längst tot, was der Polizei aber nicht sicher bekannt war.

"Hörst du ihn schon? Er kommt gleich."

Der Polizist habe in dem Vieraugengespräch am Morgen des 1. Oktober 2002 einen Spezialisten angekündigt, der ihm ungeahnte Schmerzen zufügen könne, ohne Spuren zu hinterlassen, berichtete Gäfgen.

Dieser Mann sei bereits in einem Hubschrauber ins Polizeipräsidium unterwegs. Dazu habe der Vernehmungsbeamte akustisch und mit Gesten immer wieder das Schlagen der Rotorblätter nachgemacht und zum Fenster mit den Worten hinausgeschaut: "Hörst du ihn schon? Er kommt gleich."

Hinterher werde keiner Gäfgen glauben, habe der Vernehmungsbeamte gesagt. "Kindermördern glaubt man nicht. (...) Wir können alles mit dir machen." Der damals gefesselte Gäfgen berichtete dem Gericht erstmals von einer Anspielung des Beamten, dass bei einem Flug im Hubschrauber auch viel passieren könne.

Er habe sich daher später geweigert, gemeinsam mit dem Mann zum Leichenversteck an einem See in Osthessen zu fliegen. Stattdessen wurde er gemeinsam mit einem anderen Beamten dorthin gefahren, zu dem er in der Nacht zuvor ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte.

Erstmals nach drei Monate von dem Verhör erzählt

Auf Druck der Verteidiger der angeklagten Polizisten musste Gäfgen aber einräumen, dass er die angeblichen Drohungen im Detail erst mehr als drei Monate nach dem Verhör jemandem erzählt habe.

Dazwischen lagen etliche Vernehmungen und Gespräche mit seinem Anwalt und dem psychiatrischen Gutachter. Der Anwalt Lutz Simon zählte eine Vielzahl von Lügen auf, die Gäfgen der Polizei und auch dem Landgericht in seinem eigenen Prozess aufgetischt hatte.

Mit seinen Vorwürfen habe er nur erreichen wollen, dass bei ihm keine besonders schwere Schuld erkannt werde, was allerdings misslang. Gäfgens lebenslange Haftstrafe kann daher nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden.

Der 61 Jahre alte Daschner hatte zum Prozessauftakt zugegeben, dem Beamten befohlen zu haben, Gäfgen mit "unmittelbarem Zwang" zu drohen. Ziel sei die Rettung des Kindes gewesen.

Der 51 Jahre alte Vernehmungsbeamte will die Gewaltanwendung in dem Verhör nur als Möglichkeit erwähnt haben, die im Führungsstab diskutiert werde. Der Prozess wird am 2. Dezember fortgesetzt, das Urteil wird für den 20. Dezember erwartet.


Die Zeit 25.11.2004

Die Legende vom Helden Daschner
Frankfurts ehemaliger Vize-Polizeichef hat selbstherrlich Folter angedroht – gegen den Willen der Kollegen

Von Sabine Rückert, Frankfurt/Main

Im Daschner-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt hat das große Zurückrudern begonnen. Dort sitzen der ehemalige Vizepräsident der Frankfurter Polizei Wolfgang Daschner und der Kriminalhauptkommissar Ortwin E. flankiert von je zwei Verteidigern auf der Anklagebank. Der Vorwurf gegen die beiden Männer lautet auf Anstiftung zur Nötigung und Nötigung in einem besonders schweren Fall. Wolfgang Daschner soll am Morgen des 1. Oktober 2002 angeordnet haben, den Entführer des elfjährigen Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, den Jurastudenten Magnus Gäfgen, unter Androhung von körperlichen Schmerzen zu zwingen, den Aufenthaltsort des verschwundenen Kindes zu nennen. Ortwin E. soll die Anordnung ausgeführt haben und dadurch Gäfgens Aussage – das Kind sei tot und liege unter dem Steg eines Weihers – zustande gebracht haben.

Längst ist Magnus Gäfgen des Mordes an dem Kind überführt und rechtskräftig verurteilt. Doch bis heute beschäftigt sich das ganze Land mit der Frage, wie die Polizei an sein Geständnis gekommen ist. Magnus Gäfgen selbst will das Versteck des Kindes erst nach massiven Folterdrohungen verraten haben: Ein Polizist habe sich im Vernehmungszimmer ihm gegenüber hingesetzt, das Gesicht dicht an das seine gebracht und gesagt: »Das Spiel ist vorbei.« Ein Spezialist, der ihm unerträgliche Schmerzen zufügen werde, ohne dabei Spuren zu hinterlassen, sei schon per Hubschrauber im Anmarsch. Zur Illustration habe der Polizist einen Hubschrauber-Rotor nachgemacht. Außerdem werde man Gäfgen mit »zwei Negern« in eine Zelle sperren, die ihm dort sexuelle Gewalt antun würden. Gäfgen werde sich wünschen, nie geboren worden zu sein.

Gestützt wird Gäfgens Aussage durch einen internen Vermerk des Polizeivizepräsidenten höchstselbst, in dem dieser niedergelegt hatte, er habe »die Anwendung unmittelbaren Zwanges angeordnet« und Gäfgen sei im Beisein eines Arztes und unter Zufügung von Schmerzen erneut zu befragen. In einem autorisierten Interview mit der Frankfurter Rundschau hat Daschner diese Schmerzen am 22. Februar 2003 eingehend geschildert: »Überdehnen eines Handgelenkes« zum Beispiel, außerdem »gibt es am Ohr bestimmte Stellen – jeder Kampfsportler weiß das – wo man draufdrückt und es tut weh, es tut sehr weh, ohne dass irgendeine Verletzung entsteht«. Ein spezieller Beamter sei schon zu Gäfgen unterwegs gewesen, »musste aber nicht zur Tat schreiten«, weil Gäfgen schon nach der Gewaltandrohung zusammenbrach. Auf die Frage, ob er seine Drohung wahrgemacht hätte, antwortete Daschner: »Ja.« Und die Frage, was er getan hätte, hätte der Beschuldigte weiter geschwiegen, beantwortete er so: »Irgendwann hätte er nicht mehr geschwiegen. Innerhalb sehr kurzer Zeit.«

So sprach Daschner damals, als er sich noch nicht vorstellen konnte, wegen dieser Anordnung vor Gericht gestellt zu werden. Heute, auf der Anklagebank, liest er eine lange Rechtfertigung ab und »möchte klarstellen, dass ich zu keinem Zeitpunkt die Androhung oder Anwendung von ›Folter‹ veranlasst habe«. Den mitangeklagten Ortwin E. habe er »als Boten« zu Gäfgen geschickt, der »eindringlich an sein Gewissen appellieren und auf die akute Lebensgefahr« des entführten Jungen hinweisen sollte. Für den Fall der weiteren Weigerung sollte Ortwin E. dem beschuldigten Gäfgen ankündigen, dass er mit »unmittelbarem Zwang« rechnen müsse, was darunter zu verstehen ist, bleibt in Daschners Verteidigungsrede offen. Er, Daschner, habe es für möglich gehalten, dass das Kind noch lebte, und beruft sich auf die Abwehr einer drohenden Gefahr: Er habe nur die Alternative gesehen, entweder mit Androhung von Zwang auf Gäfgen einzuwirken oder den Tod des Kindes in Kauf zu nehmen.

Damals eingesetzte Polizeibeamte haben die Sache anders in Erinnerung. In ihren Zeugenaussagen schildern sie, dass noch »ein ganzes Spektrum an Maßnahmen zur Verfügung gestanden hätte« und schon deshalb keiner von ihnen bereit war, Daschners Anordnung zu befolgen. Daschner sei darüber sehr erregt gewesen und laut geworden. Auch habe Daschner bereits am Vorabend des 1. Oktober gesagt: »Unmittelbarer Zwang ist freigegeben«, erzählt der Beamte Dirk E. So eine Maßnahme sei für ihn jedoch ausgeschieden: »Es kommt immer wieder vor, dass die Polizei dringend Informationen braucht, bei Lebensmittelerpressungen zum Beispiel«, sagt E. – aber so was sei noch nie erörtert worden.

Und sein Kollege Stefan M., für den der Fall schon die vierte Entführungsermittlung war, bemerkt, »die polizeiliche Sozialisation ist darauf ausgerichtet, dass man jemandem, der sich in Polizeigewahrsam befindet, keine Schmerzen zufügt«. Auch seien nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft gewesen, so sei eine Gegenüberstellung Gäfgens mit der Schwester des entführten Jakob geplant gewesen, die nicht stattfand. Daschner aber habe am Morgen des 1. Oktober auf seiner Anordnung bestanden mit den Worten: »Die Republik wird nicht verstehen, wenn wir zuwarten.« Dem Zeugen ist das Unbehagen über Daschners Verhalten immer noch deutlich anzuhören. In den Lagebesprechungen habe sich keiner gefunden, der Daschner zugestimmt hätte, sagt er.

Er, Stefan M., habe sich schließlich an den Leiter der Abteilung Operative Maßnahme gewandt und gesagt: »Nennen Sie mir einen Beamten, der den Magnus Gäfgen foltert.« Dann habe er einen Arzt gesucht, der bereit war, die Maßnahme zu begleiten. Gegen acht Uhr habe er zu Daschner gesagt: »Ein Arzt steht bereit, aber es gibt keinen Beamten, der das macht.« Der Einzige, der in Frage gekommen sei, habe sich im Urlaub befunden. Daschner habe deshalb angeordnet, den Mann aus dem Urlaub zu holen. »Wie denn«, will der Staatsanwalt wissen. M. antwortet: »Mit einem Hubschrauber.« Um 9.07 Uhr sei der mitangeklagte Ortwin E. dann in der Befehlsstelle aufgetaucht und habe mitgeteilt, das Kind sei tot und liege unter einem Steg. Daschner und E. hatten die Sache im Alleingang an den Einsatzleitern vorbei durchgezogen. M. sagt: »Es stand Daschner zu, an uns vorbei zu handeln.«

Auch Ortwin E. hat eine Aussage vorbereitet, die er abliest. Er habe Gäfgen nie gesagt, dass er mit »Farbigen« zusammen eingesperrt werden könnte. Gäfgen habe sich die Bedrohung aus prozesstaktischen Gründen ausgedacht. Er wolle Gäfgen bloß befragt haben, ob er Angst habe, »dass ihm im Gefängnis etwas passieren könnte«, liest E. weiter vor. Und Rotoren habe er auch nicht nachgemacht, sondern mit einer »rotierenden Bewegung« neben der Schläfe dem Gäfgen bloß klar gemacht, dass das Kind ihm für immer im Kopf herumgehen werde. Ausgerichtet habe er dem Beschuldigten allerdings, dass die Behördenleitung darüber nachdenke, ihm Schmerzen zuzufügen oder ein Wahrheitsserum zu verabreichen, sollte er weiter schweigen oder lügen. Im Übrigen will er Gäfgen sehr eindringlich deutlich gemacht haben, in welch verzweifelter Situation das Kind sei. »Ich sagte: Denk an seine panischen Augen, denk an sein Flehen um Hilfe.« Daraufhin habe Gäfgen den Ort der Leiche genannt. Diese Aussage lässt Fragen offen: Wie kam Gäfgen auf den Hubschrauber? Und warum sollen ihn nach dem Mord die Fantasien eines Beamten über die Verzweiflung eines Kindes beeindruckt haben, von dem Gäfgen wusste, dass es längst tot war?

Den Fragen des Gerichts wollen sich die beiden Angeklagten vorerst nicht stellen. Sie verlesen ihre Aussage und schweigen. Das ist ihr gutes Recht, ein eindrucksvoller Auftritt ist es nicht. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Focus hatte sich Daschner im Februar 2003 noch zum Helden einer griechischen Tragödie stilisiert, der nur noch entsetzliche Entscheidungen treffen konnte. Vor dem Frankfurter Landgericht bröckelt der Mythos.


taz 26.11.2004

Aussage gegen Aussage im Fall Daschner
Magnus Gäfgen, der Mörder des 11-jährigen Jakob von Metzler, bekräftigt seine Vorwürfe gegen Frankfurter Polizisten. Er sei geschlagen und bedroht worden. Kripobeamter hatte zuvor erklärt, er habe Gäfgen nur "eindringlich ins Gewissen geredet"

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

Am dritten Verhandlungstag im Nötigungsverfahren gegen den Frankfurter Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner und den Kriminalkommissar Ortwin Ennigkeit hat gestern das angebliche "Folteropfer" Magnus Gäfgen ausgesagt. Der wegen Entführung und Mordes an dem 11 Jahre alten Bankierssohn Jakob von Metzler zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilte ehemalige Jurastudent belastete dabei den Polizisten Ennigkeit schwer.

Der 54 Jahre Verhörspezialist habe ihm bei seiner Vernehmung am 1.10.2002 mit der Zufügung von "Schmerzen, wie ich sie noch nie erlebt hätte" gedroht, falls er sich weigere, den Ort zu nennen, an dem der Junge gefangen gehalten werde. Später, so Gäfgen, habe er sagen sollen, wo er den "Leichnam" versteckt habe. Ennigkeit habe ihm dann damit gedroht, dass ein "Spezialist", dessen Arbeit keine Spuren hinterlasse, schon unterwegs zum Polizeipräsidium sei. Und dann habe Ennigkeit ihn noch damit konfrontiert, dass er sich gar nicht vorstellen könne, "was für Unfälle hier passieren können". Dabei habe er ihm "mit der flachen Hand vor die Brust geschlagen". Wie Gäfgen schon in seinem Mordprozess 2003 ausführte, habe ihm der Beamte auch angedroht, ihn mit "zwei fetten Negern" in eine Zelle zu sperren, die ihn "vergewaltigen" würden. Gestern schob Gäfgen dazu sehr unappetitliche Details nach. Da habe er dann "richtig Angst bekommen" und alles gesagt.

Doch wie glaubwürdig ist Gäfgen? Mit der - vorgeschriebenen - Belehrung der Richterin jedenfalls, dass er als Zeuge bei einer Falschaussage auch bestraft werden könne, dürfte der in Handschellen vorgeführte Insasse des Hochsicherheitstrakts der JVA Schwalmstadt wohl kaum zu beeindrucken sein. Im Verlauf seiner Befragung durch die Anwälte der beiden Angeklagten musste er wiederholt einräumen, bei den ersten Vernehmungen gelogen zu haben. So gab er zu, selbst seiner Mutter, die damals von der Polizei beigezogen worden war, eine erfundene Geschichte aufgetischt zu haben, in der er sich als "Erpressungsopfer" gerierte. Und auch, dass er in den zahlreichen Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft nach seinem Mordgeständnis über mehr als zwei Monate hinweg nichts von der - angeblichen - Androhung der Folter gesagt habe. Erst nachdem in einem Zeitungsbericht davon die Rede war, dass Gäfken angedroht worden sei, ihm würden "alle Zähne eingeschlagen", äußerte er sich im Januar 2003 erstmals konkret. Das sei "alles nur Prozessstrategie" gewesen, so die Anwälte Daschners gestern. Einem "Folteropfer", so die mutmaßliche Spekulation von Gäfgen, wäre wohl die Sicherheitsverwahrung erspart geblieben. Auf Befragung sagte Gäfgen dazu - nichts.

Da Ennigkeit mit Gäfgen allein im Verhörraum war, steht jetzt Aussage gegen Aussage. Der Beamte hatte vor Gericht ausgesagt, er sei der Anordnung Daschners, dem Tatverdächtigen mit Zufügung von Schmerzen zu drohen, nicht nachgekommen. Er habe Gäfgen nur "sehr eindringlich ins Gewissen geredet". Dass Daschner, der über seine Anordnung einen Aktenvermerk anfertigte, seinen Kollegen Ennigkeit entsprechend instruiert hatte, steht nach der Aussage des Kriminalbeamten P. gestern wohl außer Frage. Er habe von Daschner einen Auftrag erhalten, der "ein bisschen geheim" sei, habe ihm Ennigkeit gesagt, so P. auf Nachfrage der Richterin. Und weiter, dass man Gäfken vielleicht ein Wahrheitsserum verabreichen oder ihm "Gewalt androhen" wolle. P. reagierte "perplex" darauf. Eine solche Verfahrensweise, so der Beamte gestern empört, "gehört nicht zu meiner Vorstellungswelt".


junge welt 26.11.04

»Wir können alles mit dir machen«
Dritter Tag im Prozeß gegen Polizeivizepräsident Daschner wegen Folterandrohung


Im Prozeß gegen den ehemaligen, stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner und einen mitangeklagten Kriminalhauptkommissar, die wegen Folterandrohung vor Gericht stehen, war gestern der Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler als Zeuge geladen.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Markus Gäfgen schilderte ausführlich, was sich Ende September, Anfang Oktober 2002 im Frankfurter Polizeipräsidium abgespielt haben soll. Als Begründung dafür, warum er zunächst keine und dann falsche Angaben zum Versteck des bereits kurz nach der Entführung ermordeten Jungen gemacht hatte, gab Gäfgen an, dies sei aus Angst vor den Konsequenzen seiner Tat geschehen.

Am Morgen des 1. Oktober 2002 sei er dann von einem Vernehmungsbeamten gefragt worden, ob er wisse, was ein übergesetzlicher Notstand sei und welche Möglichkeiten sich daraus für die Polizei ergeben würden. In diesem Zusammenhang sei der Satz gefallen: »Wir können alles mit dir machen«.

Gäfgen erklärte weiter, der Beamte habe seinerzeit die Drohung ausgesprochen, man werde ihm, sollte er das Versteck des Jungen nicht preisgeben, so große Schmerzen zufügen, wie er sie noch nie erlebt habe. Aus diesem Grund werde gerade ein Spezialist mit dem Hubschrauber eingeflogen. Ferner sei ihm mit sexuellen Übergriffen durch andere Strafgefangene gedroht worden. Außerdem sei er bei einem Verhör geschüttelt und geschlagen worden.

Nach Gäfgen waren die Verteidiger von Daschner und dem Kriminalhauptkommissar am Zuge. Ihre Strategie bestand darin, Gäfgen als notorischen Lügner hinzustellen, dessen Schilderungen letztlich ohne Bedeutung und völlig unglaubwürdig seien. Schließlich war es Daschner selbst, der mit einer Notiz die Androhung von Gewalt aktenkundig gemacht hatte, was dann zu den Ermittlungen wegen Aussage-Erpessung und Nötigung führte.

Mehr noch: Im Magazin Focus hatte Daschner Anfang 2003, nach bekannt werden der Ermittlungen, erklärt, Gewaltanwendung müsse in Verhören als letztes Mittel erlaubt sein, um Menschenleben zu retten.

Außerdem bestätigten zwei Zeugen am Montag dieser Woche, dem zweiten Prozeßtag, daß über eine entsprechende Gewaltandrohung intern diskutiert worden sei. Nach den Aussagen des damaligen Leiters der Sonderkommission im Frankfurter Polizeipräsidium und dem Chef der Sondereinsatzkräfte (SEK) stieß Daschners Vorstoß, den Entführer des Bankierssohnes mit Folterandrohung zum Sprechen zu bringen, bei internen Besprechungen aber auf erhebliche Bedenken.

Der SEK-Chef erklärte, er habe es aus Fürsorgegründen abgelehnt, einen seiner Beamten mit von Daschner angeordneten Maßnahmen zu beauftragen. Deshalb sei ein Freiwilliger gesucht und schließlich auch gefunden worden, der dazu bereit gewesen wäre, die Anordnungen des damaligen Polizeivizechefs umzusetzen. Den Aussagen der beiden Beamten zufolge, stand Daschner offenbar weitgehend allein da, als er anordnete, Gäfgen mit Gewaltandrohungen zum Reden zu bewegen.


FR 26.11.04

Gäfgen bekräftigt Foltervorwürfe
Der Mörder Jakob von Metzlers sagt vor dem Landgericht gegen Daschner aus
Magnus Gäfgen, der Mörder Jakob von Metzlers, hat seine Foltervorwürfe gegen die Polizei bekräftigt. In seiner Zeugenaussage vor dem Landgericht Frankfurt am Main sagte er, bei seiner Vernehmung im Polizeipräsidium sei ihm mit "Schmerzen" gedroht worden.
VON JÜRGEN SCHENK UND KARIN CEBALLOS BETANCUR

Frankfurt a. M. · 25. November · Auf die Frage, warum er nicht schon früher Details über den Verlauf der Vernehmung am Morgen des 1. Oktober 2002 mitgeteilt habe, sagte Gäfgen, er sei vor Bekanntwerden des Aktenvermerks von Wolfgang Daschner davon ausgegangen, "dass mir das ohnehin niemand glaubt". Der wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte 29 Jahre alte Jurastudent blieb in seiner Zeugenaussage vor der 27. Großen Strafkammer bei seiner Darstellung, der wegen Nötigung im besonders schweren Fall angeklagte Kriminalhauptkommissar habe ihm beim Verhör mit Schmerzen gedroht. Der Beamte habe angekündigt, man werde ihn "mit zwei großen fetten Negern in eine Zelle sperren", die sich sexuell an ihm vergehen würden, bekräftigte Gäfgen seine früheren Aussagen. "Er sagte: Keiner wird Dir helfen, wir haben alle Erlaubnisse. Weißt Du, was ein übergesetzlicher Notstand ist?"

Im Gegensatz zu früheren Verhören, sei er an jenem Morgen nicht mehr nach dem Verbleib des Kindes, sondern des "Leichnams" gefragt worden, behauptete Gäfgen, der vor Gericht sachlich und gefasst auftrat. Er räumte ein, dass er während der polizeilichen Ermittlungen mehrfach falsche Angaben über angebliche Mittäter und Entführungsverstecke gemacht hatte. Seine Aussagen zum Verhör entsprächen jedoch der Wahrheit.

Zwei Polizeibeamte, die in die Ermittlungen zur Entführung Jakob von Metzlers involviert waren, bestätigten vor Gericht frühere Zeugenaussagen, wonach Daschners Vorhaben, dem Tatverdächtigen mit Gewalt zu drohen, im Führungsstab auf Unbehagen gestoßen sei. "Ich war perplex, weil das nicht zu meiner Vorstellungswelt gehört", sagte Ermittlungsgruppenleiter Jürgen P. Sein Kollege Bodo L. erklärte, die Reaktionen seien von "Überraschung" geprägt gewesen. Auf seine Frage, ob er Gäfgen im Verhör tatsächlich Gewalt angedroht habe, habe der mitangeklagte Kriminalhauptkommissar später erwidert: "Wollen Sie das wirklich wissen?"


FR 26.11.04

Im Graupelschauer
Der verurteilte Magnus Gäfgen wiederholt im Daschner-Prozess seine früheren Schilderungen der Polizeiverhöre
VON KARIN CEBALLOS BETANCUR

Der Moment, von dem man glaubt, ihn müsse ein dumpfer Schlag begleiten, eine Implosion, ein Knall, etwas, das den Augenblick markiert. Wolfgang Daschner erträgt die Blitzlichter der Fotografen reglos wie einen Graupelschauer. Minuten später betritt der Zeuge den Sitzungssaal I E des Frankfurter Landgerichts durch die selbe Tür, in Handschellen. Der Polizeibeamte schaut kurz auf, in das Gesicht, das er heute zum ersten Mal vor sich sieht, das Gesicht des Mannes, dem der damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident im Verhör mit Schmerzen drohen ließ. Magnus Gäfgen, zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, weil er ein Kind getötet hat, dessen Leben Daschner retten zu können glaubte. Der Zeuge trägt Jeans und einen dunkelblauen Wollpullover mit weißen Streifen, der seinen schmalen Oberkörper plustert.

Vorname? Magnus.
Alter? 29.
Beruf? Student.
Wie auch immer man sich die Umstände dieser Begegnung vorgestellt haben mag: Sie sind anders.

Er habe sich schon bald nach seiner Festnahme am 30. September 2002 vorgenommen, bei seiner Vernehmung auf dem Polizeipräsidium nichts zu sagen, sagt der Zeuge Gäfgen, "aus Angst vor Konsequenzen, aus Feigheit". Zwei Mal wird er an diesem Donnerstag vor Gericht erwähnen, er habe aus seinem Studium gewusst, dass er das Recht hat, die Aussage zu verweigern. Er spricht laut, seine Stimme wirkt fester als im Verfahren vor eineinhalb Jahren, in dem er als Angeklagter schilderte, wie er am Vormittag des 27. September 2002 den elf Jahre alten Jakob von Metzler in seine Wohnung gelockt, mit einem Klebeband erstickt und seine Leiche unter einem Steg versteckt hat. Zwei Tage nach der Übergabe des Lösegelds nahm ihn die Polizei am Rhein-Main-Flughafen fest. Während seines Verhörs machte Gäfgen zunächst zahlreiche falsche Angaben, sprach von Mittätern, die sich als unschuldig erwiesen, von Erpressern und einer Hütte am Langener Waldsee, die es nicht gab. Der dringend tatverdächtige Jurastudent wurde bis nach Mitternacht verhört. Der Vernehmungsbeamte hat vor Gericht bereits als Zeuge ausgesagt, er sei mit Gäfgen für den Morgen des 1. Oktober verabredet gewesen. Er sei davon ausgegangen, dass Gäfgen nach ein paar Stunden Schlaf reden werde, aufgrund der zwischen ihnen geschaffenen Vertrauensbasis.

Gäfgen sagt, er sei an jenem Morgen deutlich früher aus seiner Zelle geholt worden, als er es vermutet habe. Von den beiden Beamten, die ihn anschließend befragten, habe einer zehn Minuten später das Dienstzimmer verlassen. Den, der blieb, identifiziert Gäfgen als den mitangeklagten Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit.

Dieser habe sich ihm frontal gegenübergesetzt, sagt Gäfgen. "Ich meine, er hätte gesagt, dass die Polizei weiß, dass der Junge tot ist, wir hätten uns ja gekannt." Der Beamte sei näher an ihn herangerückt. "Er sagte, das sei kein Spiel, sondern Ernst." Ihm, Gäfgen, müsse klar sein, "was die Polizei alles machen kann". Er sei gefragt worden, ob er wisse, was ein "übergesetzlicher Notstand" ist, dass manchmal "Unfälle" passieren. Ein Experte sei unterwegs, der aussehe, wie ein Familienvater, jemand, der ihm Schmerzen zufügen könne, "wie ich sie noch nie gespürt habe, ohne Spuren zu hinterlassen". Der Beamte habe gesagt, niemand werde ihm glauben, so Gäfgen. Hörst Du den Hubschrauber, habe der Beamte mehrfach wiederholt, mit den Fingern seinen Kopf umkreist und Rotorengeräusche imitiert.

In seiner Zeugenaussage vor der 27. Großen Strafkammer wiederholt Gäfgen auch seine Aussage, ihm sei damit gedroht worden, "mit zwei fetten Negern in eine Zelle gesperrt" zu werden, die sich sexuell an ihm vergehen würden. Der Beamte habe ihn gerüttelt, behauptet Gäfgen, mit der Handfläche gegen seinen Brustkorb geschlagen. Seine Befürchtung, "da nicht mehr lebend rauszukommen", trägt Gäfgen ruhig vor, ohne das Beben in der Stimme, das seine Erklärungen im Mordprozess begleitete. "Ich weiß, welch schreckliche, abscheuliche Tat ich begangen habe", sagt Gäfgen. Er habe sich später geweigert, die Polizei in einem Hubschrauber zur Leiche zu führen. "Ich hatte Angst, dass was passiert, dass sie mich aus dem Hubschrauber werfen." Der Beamte auf der Anklagebank schüttelt den Kopf.

Die Zuschauer sehen während Gäfgens Aussage nur dessen Rücken, Jeans und Turnschuhe, wenn er aufsteht, um sich von der Vorsitzenden Richterin Bärbel Stock Schriftstücke vorlegen zu lassen. Sein Zeugenbeistand, Rechtsanwalt Hans Ulrich Endres, sitzt rechts neben Gäfgen, lehnt sich im Stuhl zurück, stützt das Kinn auf die Hand, bekräftigt nickend Passagen aus dem Vortrag seines Mandanten und schaltet sich erst ein, als Staatsanwalt Wilhelm Möllers die Frage aufwirft, ob Endres nicht als Zeuge in Betracht komme und aus diesem Grund den Raum verlassen sollte. "Da müssen Sie einen Beschluss fassen", sagt Endres, "ich gehe nicht freiwillig". Der Beschluss wird nicht gefasst.

Für das Gespräch zwischen Magnus Gäfgen und dem Kriminalhauptkommissar gibt es keine Zeugen. Die Verteidigung wird bei ihrer Befragung darauf hinweisen, dass der Jurastudent erst Monate später Details über den Inhalt der Gewaltandrohung genannt hat. Dass es in einem Zeitungsbericht geheißen habe, der Beamte habe gedroht, ihm "die Zähne einzuschlagen", wovon nun keine Rede mehr sei, Gäfgen hingegen zum ersten Mal darauf hinweise, dass er mit "Unfällen" konfrontiert worden sei, die "passieren können". Gäfgen wird erwidern, er sei zunächst davon ausgegangen, dass ihm "ohnehin niemand glaubt". Dass ihm die Zähne eingeschlagen werden sollten, habe er nie behauptet. Die Verteidigung wird zu Bedenken geben, wie oft Gäfgen während seiner Vernehmung Angaben machte, die "bewusst der Wahrheit zuwider" liefen, wie er in Briefen an seine Freundin log und Unschuldige belastete. Gäfgen wird zustimmen. Doch er wird dabei bleiben, dass ihm am Morgen des 1. Oktober 2002 mit Schmerzen gedroht worden ist, mit "Unfällen, die passieren können". Dann wird er den Zeugenstand verlassen, in Handschellen.

Im Foyer des Gerichtsgebäudes läuft Rechtsanwalt Endres in die Lichter der Fernsehkameras. Aus seiner Sicht habe Gäfgen "ohne Bruch und ohne Belastungseifer" die Wahrheit geschildert. Ob sein Mandant den Fall Gäfgen zu seinen Gunsten umkehrt? "Herr Daschner hat den Fall Daschner zum Fall Daschner gemacht", sagt Endres, "niemand anders".


FR, lokal 26.11.04

Was geboten und rechtens ist
Besucher des Prozesses gegen den ehemaligen Polizei-Vizepräsidenten Daschner debattieren über ein "nachvollziehbares Handeln"
VON JÜRGEN SCHENK

Es ist bitterkalt am frühen Donnerstagmorgen. Trotzdem harren bereits drei Stunden vor der Fortsetzung des Daschner-Prozesses, um 9.30 Uhr, etliche Menschen vor dem Besuchereingang des Gerichtsgebäudes E in der Konrad-Adenauer-Straße aus. Die Zeugenaussage von Magnus Gäfgen, dem Entführer und Mörder des Bankierssohn Jakob von Metzler, steht an. Es sind Rentner, Pensionäre, Hausfrauen und Jurastudentinnen, die das erste persönliche Zusammentreffen von ihm mit dem angeklagten Ex-Polizeivize im Gerichtssaal mit Spannung erwarten. Ihre Diskussionen drehen sich vor allen Dingen um eine Frage: War die Anordnung Wolfgang Daschners, Gäfgen Gewalt anzudrohen, falls er nicht den Aufenthaltsort des entführten Jungen nennt, geboten und rechtens ?

Anders als zu erwarten, werden diese Diskussionen an diesem Vormittag nicht emotional aufgeheizt geführt. "Warum", fragt eine Hausfrau ganz leidenschaftslos, "sollte ein Täter mehr Rechte haben als das Opfer ?" Sie wohnt in der Nachbarschaft der Familie von Metzler und die Mutter von Magnus Gäfgen kennt sie.

Und sie kann es nicht verstehen, dass es "einen Mensch gibt, der ein Kind aus so viel Habgier umbringt". Eine andere Frau, die erstmals in ihrem Leben einen Strafprozess besucht, unterstützt sie: "Daschners Handeln war nachvollziehbar und richtig." Sie schränkt aber ein: "Vielleicht werde ich in der Verhandlung eines Besseren belehrt." Die beiden Meinungen haben auch viele andere Besucher, die am Saaleingang auf Einlass warten.

Drei Jurastudentinnen zucken ängstlich zurück, als man sie um ihre Meinung fragt: "Wir wollen uns nicht äußern", sagen sie. Offen ist da hingegen ein pensionierter Kriminalhauptkommissar. "Ich hätte das nicht gemacht", stellt er bestimmt fest. "Ich war 35 Jahre bei der Kripo und Gäfgen wäre mir auch ohne eine solche Androhung nicht von der Schippe gesprungen. Bedrohung ist nie ein geeignetes Mittel der Vernehmung." Im Polizeipräsidium, weiß er aus vielen Kontakten mit seinen aktiven Kollegen, habe man Verständnis für Daschners Handeln. Aber man sehe dort auch, dass sein taktisches Vorgehen falsch gewesen sei.

Um 8.30 Uhr werden die Wartenden von der Kälte erlöst und Justizwachtmeister lassen sie in den Gerichtssaal ein - nachdem sie die Besucher mit Sonden abgetastet und in ihre Taschen geschaut haben.


taz 29.11.2004

Verhört mit Todesdrohung
Schweriner Polizist soll einem Verdächtigen mit Erschießung gedroht haben. Oskar Lafontaine fordert Freispruch im Nötigungsverfahren gegen Frankfurts Polizeivize

BERLIN dpa/taz Nach den Gewaltandrohungen des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner gibt es möglicherweise einen ähnlichen Fall in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Schweriner Polizist soll einem Verdächtigen bei der Vernehmung mit Erschießung gedroht haben. Der psychisch kranke Mann war Anfang November wegen der Ermordung der 7-jährigen Sarah zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Gottfried Timm sicherte gestern schnelle Aufklärung zu. Folter und Gewaltandrohungen seien in einem Rechtsstaat ausgeschlossen, sagte er bei NDR 1. Timm will die Gerichtsprotokolle prüfen lassen. Die Staatsanwaltschaft untersucht den Vorwurf in einem Vorermittlungsverfahren. Der Verurteilte solle zunächst im Gefängnis erneut gehört werden.

Der Sender zitierte Verteidiger Matthias Macht, wonach sein Mandant die Angaben schon Mitte Oktober in seinem Prozess gemacht hatte. Danach soll der Polizist nach der Festnahme "Ich knall dich ab" gesagt haben, um das Versteck Sarahs zu erfahren. Einer der Vernehmungsbeamten hatte dagegen vor Gericht erklärt, der 21-Jährige habe von allein und plötzlich gesagt, dass das Mädchen in einer Liege sei.

Derweil forderte Ex-SPD-Chef Oskar Lafontaine in der Bild am Sonntag einen Freispruch Daschners. Der frühere Polizeivize muss sich mit dem von ihm beauftragten Vernehmungsbeamten vor dem Landgericht Frankfurt wegen schwerer Nötigung verantworten. Der verurteilte Mörder des entführten Jakob von Metzler hatte angegeben, ihm sei mit Folter gedroht worden. "In diesem Fall war die Verpflichtung des Rechtsstaats, das Opfer zu retten, vorrangig. Das Leben des Kindes ist wichtiger als die Unversehrtheit des Täters", meinte Lafontaine. Daschner habe richtig gehandelt. Wenn es der Zeitablauf zugelassen hätte, wäre es nach Lafontaines Auffassung auch vertretbar gewesen, den Entführer hungern und dursten zu lassen. So wäre deutlich geworden, das sein Leben gegen das des unversorgten Opfers stehe. Dagegen sprach sich der Münchner Anwalt Werner Leitner für eine Verurteilung Daschners aus. Die Folter sei weltweit geächtet und stehe nicht zur Disposition eines einzelnen Beamten, schrieb der Vorsitzende der AG Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein. Wer anfange, über Folter zu diskutieren und sie im Einzelfall "für einen guten Zweck" zu erlauben, entferne sich so weit vom Rechtsstaat, dass er womöglich nicht mehr zurückfinde.


Schweriner Volkszeitung 29.11.04

Todesdrohung eines Schweriner Polizisten?

Staatsanwaltschaft beginnt mit Vorermittlungen

Schwerin • Die öffentliche Debatte in Deutschland, wie weit ein Polizist bei Ermittlungen im Umgang mit dem Täter gehen darf, ist am Wochenende neu entfacht worden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern soll es im Mordfall der kleinen Sarah eine Todesdrohung durch einen Polizisten gegeben haben.

Von Stefan Koslik

"Entweder Du sagst, wo sie ist, oder ich knall dich ab", soll ein Polizist dem mutmaßlichen Mörder der kleinen Sarah in Schwerin gedroht haben, als er ihn zusammen mit einem weiteren Beamten in ein Polizeiauto verfrachtete. Zuvor hatten die beiden Polizisten sich mit dem Täter kurz in dessen Wohnung umgesehen, jedoch keine Spuren des siebenjährigen Mädchens entdecken können, das zu diesem Zeitpunkt schon in einem Bettkasten in der Wohnung des Täters versteckt – und tot – war.

In der Gerichtsverhandlung im Oktober hatte der Polizist angegeben, der Mörder sei im Auto plötzlich zusammengebrochen und hätte das Versteck verraten. Worauf der 21-jährige Angeklagte von der Drohung berichtete. Der NDR hatte am Wochenende davon berichtet. Auch unsere Gerichtsreporterin bestätigte den Wortwechsel im Gericht.

Der Staatsanwalt hingegen will sich daran nicht erinnern. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hans-Christian Pick, sagte, dass aufgrund des Vorwurfes ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet worden sei. Man wolle zunächst die Protokolle der Verhandlung einsehen, bevor der inzwischen Verurteilte und in eine Klinik für psychisch kranke Straftäter eingewiesene Mörder dazu vernommen werde.

Schwerins Polizeichef Ulrich Tauchel betonte, Polizisten hätten die Menschenwürde zu schützen, das gelte nicht nur für die Opfer, sondern auch für die Täter. Es gebe immer wieder Fälle, in denen Ermittler unter besonderem Druck stünden, beispielsweise, wenn es um die Suche von Vermissten gehe. Innenminister Gottfried Timm (SPD) sagte im Gespräch mit unserer Zeitung: "Wenn die Vorwürfe stimmen, dann wird es eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung geben. Androhung von Gewalt und Folter darf es innerhalb der Polizei nicht geben."

Vor einem Gericht in Frankfurt/Main müssen sich seit einer Woche der frühere Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner und der von ihm beauftragte Vernehmungsbeamte wegen schwerer Nötigung beziehungsweise Anstiftung dazu verantworten. Der verurteilte Mörder des entführten Jakob von Metzler sagt, ihm sei mit Folter gedroht worden.


spiegel-online, 28. November 2004

DROHUNG VON ERMITTLER

"Ich knall dich ab"

Wie weit dürfen Ermittler gehen, um Menschen in Gefahr zu retten? Frankfurts ehemaliger Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner ließ einem Entführer Gewalt androhen, um das Versteck des Opfers zu erfahren. Der Mädchenmörder Sebastian T. soll sogar mit dem Tod bedroht worden sein - sein Fall beschäftigt erneut Politik und Justiz.

Schwerin/Frankfurt - Nach den mutmaßlichen Folterdrohungen des früheren Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner gibt es möglicherweise einen ähnlichen Fall in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Schweriner Polizist steht unter dem Verdacht, bei der Vernehmung einem damals noch nicht überführten Kindesmörder mit Erschießung gedroht zu haben. Der NDR berichtete am Wochenende unter Berufung auf die Schweriner Staatsanwaltschaft, die Justizbehörde habe eine Anhörung des beschuldigten Kriminalbeamten eingeleitet.

Inakzeptable Verhörmethoden

Der Polizist soll nach der Festnahme dem mutmaßlichen Kindesentführer mit den Worten "Ich knall dich ab" gedroht haben, um das Versteck des zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gefundenen Mädchens herauszubekommen. Der Schweriner Polizeidirektor Ullrich Tauchel sagte laut NDR, dass derartige Verhörmethoden nicht toleriert werden könnten.

Rechtsanwalt Matthias Macht hatte erklärt, der psychisch kranke Täter habe Mitte Oktober im Prozess vor dem Landgericht Schwerin die Todesdrohung erwähnt, ohne dass dies später eine Rolle gespielt habe.

Der 21-jährige Sebastian T. wurde am 9. November wegen Mordes an der siebenjährigen Sarah zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Psychiatrie eingewiesen. Von den angeblich im Prozessverlauf geäußerten Bedrohungsvorwürfen des Angeklagten habe er erst jetzt gehört, sagte der Schweriner Oberstaatsanwalt Christian Pick im NDR. Dazu werde man sowohl den Bedrohten als auch den betreffenden Beamten anhören.

Innenminister Gottfried Timm will dem Bericht zufolge anhand der Protokolle klären lassen, ob die Äußerung des Angeklagten tatsächlich gefallen ist. Falls ja, werde der Fall rückhaltlos aufgeklärt, so der SPD-Politiker. Für ihn sei klar, dass "jede Art von Folter und Gewaltandrohung in einem Rechtsstaat völlig ausgeschlossen" sei.

Foltern für die Wahrheit

Im Fall Wolfgang Daschner hat sich der früherer SPD-Chef Oskar Lafontaine zu Wort gemeldet. In einem Beitrag für die "Bild am Sonntag" forderte er einen Freispruch des angeklagten ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten, der angeordnet hatte, dem Entführer des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler Schmerzen zuzufügen, damit er den Aufenthaltsort des vermeintlich in akuter Lebensgefahr schwebenden Opfers preisgibt. "In diesem Fall war die Verpflichtung des Rechtsstaates, das Opfer zu retten, vorrangig. Das Leben des Kindes ist wichtiger als die Unversehrtheit des Täters", erklärte Lafontaine.

Hingegen sei die Behauptung absurd, dass mit einer Billigung des Verhaltens Daschners auch die Folter irakischer Gefangener durch US-Soldaten gerechtfertigt werde, so der SPD-Politiker in seinem Beitrag. Im Gegensatz zu Daschner hätten die US-Soldaten nur auf Basis von Vermutungen und Verdacht und aus sadistischen Motiven gefoltert.

Im scharfen Gegensatz zu Lafontaine forderte der Münchner Rechtsanwalt Werner Leitner eine Verurteilung Daschners. Das Gericht dürfe keineswegs "allzu viel Verständnis und Milde zeigen", sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins in der "Bild am Sonntag". Folter sei strafbar, und das müsse so bleiben. Wer anfange, über Folter zu diskutieren und sie im Einzelfall "für einen guten Zweck" zu erlauben, entferne sich so weit vom Rechtsstaat, dass er womöglich nicht mehr zurück finde.


Wormser Zeitung 29.11.2004

Unterstützung für Daschner

Lafontaine in "Bild am Sonntag": Polizei hätte Metzler-Entführer sogar hungern lassen können

FRANKFURT (dpa) Der frühere SPD-Chef Oskar Lafontaine hat sich im Streit um die Folterdrohungen der Frankfurter Polizei für einen Freispruch des angeklagten ehemaligen Vize-Präsidenten Wolfgang Daschner ausgesprochen. Dem 61-Jährigen Polizisten wird Verleitung zur Nötigung vorgeworfen, weil er einen untergebenen Beamten angewiesen hat, den Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler zu bedrohen, um das Versteck der elfjährigen Geisel zu erfahren.

"Das Leben des Kindes ist wichtiger als die Unversehrtheit des Täters", so Lafontaine. Daschner habe richtig gehandelt. Wenn es der Zeitablauf zugelassen hätte, wäre es nach Lafontaines Auffassung auch vertretbar gewesen, den Entführer Magnus Gäfgen hungern und dursten zu lassen. So wäre deutlich geworden, dass sein Leben gegen das des unversorgten Opfers stehe. Demhingegen sprach sich der Münchner Rechtsanwalt Werner Leitner für eine Verurteilung Daschners aus. Die Folter sei weltweit geächtet und stehe nicht zur Disposition eines einzelnen Beamten, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Der frühere Bundespräsident Roman Herzog erwartet ein schnelles Ende der Debatte über die Zulässigkeit von Folter-Androhungen. Herzog sagte: "Wenn Sie mich jetzt fragen, ob man Folter zum Schein androhen darf, dann sage ich ganz pragmatisch: Das ist nur einmal passiert, das wird nie wieder passieren." Nach der derzeitigen Diskussion wisse jeder, dass eine solche Drohung "überhaupt nicht ernst zu nehmen" sei.


World Socialist Webseite 26.11.2004

Daschner-Prozess und Bundeswehr-Skandal
Wird Folter in Deutschland wieder hoffähig?
Von Justus Leicht

Letzte Woche wurde in Frankfurt der Prozess gegen den Vize-Präsidenten der Frankfurter Polizei Wolfgang Daschner eröffnet, der vor zwei Jahren einem Entführer Folter angedroht hatte. Kurz danach wurde bekannt, dass bei der Bundeswehr "zu Ausbildungszwecken" gefoltert wurde. Zwischen den beiden Fällen besteht ein Zusammenhang. Das zeigen die Argumente von Daschner und jener, die ihn verteidigen. Im Namen des "Kampfs gegen den Terrorismus" soll Polizei und Militär die Möglichkeit eingeräumt werden, sich über Gesetz und Verfassung hinwegzusetzen und Methoden anzuwenden, die seit dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes in Deutschland für überwunden galten.

Daschner hatte im Oktober 2002 Magnus Gäfgen, dem Entführer des 11-jährigen Bankierssohns Jakob von Metzler, schwere Schmerzen androhen lassen, wenn er nicht das Versteck des Kindes verrate. Daraufhin gab Gäfgen zu, dass der Junge bereits tot sei. Gäfgen wurde später wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Gegen Daschner wurden Ermittlungen wegen der Folterdrohung aufgenommen. Es dauerte aber mehr als ein Jahr, bis die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage gegen ihn erhob. Diese lautete nicht auf Aussageerpressung, die als Verbrechen gilt, sondern auf Nötigung, ein Delikt, das lediglich als Vergehen eingestuft ist. Ein Auftritt der Staatsanwälte im Fernsehen machte deutlich, dass ihnen selbst diese Anklage noch sichtlich peinlich war. Die Anklageschrift äußert Verständnis für Daschner und übernimmt seine Rechtfertigung, ihm sei es "nur um die Rettung des Lebens des Jungen gegangen". Das Wort Folter taucht darin nicht auf.

Trotz des Widerwillens, mit der die Staatsanwaltschaft die Anklage verfolgt, gab es während der ersten Verhandlungstage eine Reihe von Aussagen, die das durch die Medien gezeichnete Bild Daschners stark erschüttern. Insbesondere konservative Zeitungen hatten den Vize-Polizeichef als tragischen Helden verklärt, als prinzipientreuen, von inneren Konflikten zerrissenen Mann, der aus Sorge um ein unschuldiges Kind der Stimme seines Gewissens folgte und deshalb nun ans Kreuz geschlagen wird.

Daschner gab vor Gericht unumwunden zu, dass er angeordnet hatte, Gäfgen "nach vorheriger Androhung unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen". Diese Anweisung hatte er sogar schriftlich in einer Aktennotiz festgehalten. Er wandte sich aber vehement dagegen, dies als Folter zu bezeichnen. Es sei vielmehr um eine "Zwangsmaßnahme" als letztes Mittel zur Gefahrenabwehr gegangen.

Daschner entwickelte sogar seine eigene Definition von Folter. Folter sei erst "die vorbedachte Auferlegung schwerer körperlicher Qualen, die ernste und grausame Leiden hervorruft und in der besonderen Situation nicht zu rechtfertigen ist".

Diese Folter-Definition weist große Ähnlichkeit mit derjenigen auf, die Alberto Gonzalez, der damalige Rechtsberater des US-Präsidenten und heutige US-Justizminister, in seinem berüchtigten Memo vom 1. August 2002 gegeben hatte, um die Misshandlungen der Gefangenen in Abu Ghraib und Guantanamo juristisch zu untermauern: "Körperlicher Schmerz, der als Folter bezeichnet werden kann, muss in seiner Intensität dem Schmerz gleichkommen, der eine ernste Körperverletzung begleitet, so wie Organversagen, Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder sogar Tod."

Im Gegensatz dazu trifft die Definition der UN-Konvention gegen Folter exakt auf das Vorgehen Daschners zu. Demnach gilt als Folter "jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, (...) wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden."

Auch Daschners Untergebene verstanden seine Anweisungen so. Deshalb musste er sich gegen erhebliche rechtliche Bedenken seiner Kollegen durchsetzen. Ein damaliger Polizeiführer und Kriminaloberrat sagte aus, er habe nach langem Widerstreben den Leiter des Mobilen Einsatzkommandos angewiesen, einen Beamten zu benennen, der Gäfgen "foltern" könne. Auf Nachfrage, wie er auf das Wort "foltern" komme, antwortete er, bei einer Maßnahme, die "Schmerzzufügung in Beisein eines Arztes an einer Person vorsieht, die sich in behördlichem Gewahrsam befindet", habe er das Wort Folter spontan assoziiert.

Der Polizei-Vizepräsident wollte schließlich sogar einen dafür in Frage kommenden Beamten mit dem Hubschrauber aus dem Urlaub holen lassen.

Daschner scheint sich auch geweigert zu haben, andere Mittel einzusetzen, um den Entführer zum Reden zu bringen. Ein Polizeipsychologe hatte empfohlen, die Verwandten von Jakob, insbesondere seine 15-jährige Schwester, mit Gäfgen zu konfrontieren. Dieser war mit der Schwester bekannt und hatte selbst eine 16-jährige Freundin. Doch obwohl die Schwester zu diesem Zweck mehrere Stunden im Polizeipräsidium wartete, soll Daschner diesen Versuch abgelehnt und vehement auf der Androhung und dann auch Anwendung der Foltermethoden bestanden haben.

Ein möglicher Grund für diese Haltung mag darin liegen, dass sich Daschner laut eigener Aussage Rückendeckung von Vorgesetzten geholt hatte. Er weigerte sich im Prozess allerdings, die Namen dieser Vorgesetzten zu nennen - und die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, Ermittlungen darüber aufzunehmen.

Das Selbstbewusstsein, mit dem Daschner auftritt, kommt nicht von ungefähr. Schon kurz nach bekannt werden der Foltervorwürfe hatte er aus höchsten Kreisen Verständnis und Unterstützung erfahren, so vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, nach deren Auffassung möglicherweise ein rechtfertigender Notstand vorlag, vom damaligen Vorsitzenden des Richterbundes und heutigen Justizminister von Sachsen, Geert Mackenrooth, und von anderen.

Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm stellte damals sogleich einen Bezug zum "Kampf gegen den Terrorismus" her. Er erklärte, wenn durch Terroristen eine Gefahr für eine Vielzahl von Menschen drohe, müsse "auch über Folter nachgedacht" werden.

In dieselbe Kerbe schlägt heute Wolfgang Bosbach, innenpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bundestagsfraktion. In einer Talkshow erklärte er, er sei zwar nicht für Folter, aber es könne "Fallkonstellationen geben, wo das Leben Tausender steht gegen die körperliche Unversehrtheit eines Einzelnen. Dann wird es in diesem Moment einen Abwägungsprozess geben, den der Gesetzgeber gar nicht gesetzgeberisch normieren kann." Wie beim Fall Daschner sei dies "der klassische Fall des übergesetzlichen Notstandes".

In derselben Sendung vertrat Rolf Jäger vom Bund Deutscher Kriminalbeamter mit Bosbachs Unterstützung die Ansicht, zur Gefahrenabwehr sei der Polizei buchstäblich alles erlaubt: "Hier bewegen wir uns im Gefahrenabwehrrecht. Wir wehren uns absolut gegen den Begriff Folter. Wenn wir überhaupt einen Begriff in den Mund nehmen, dann ist das der unmittelbare Zwang, auch geregelt im Gefahrenabwehrrecht, also im Polizeirecht, den kann die Polizei legitim anwenden bis hin zum finalen Rettungsschuss bei Geiselnehmern." Der führende Vertreter der Kriminalpolizei wehrt sich nicht gegen die Anwendung von Folter, sondern dagegen, dass diese beim Namen genannt wird.

Auch Jäger nahm Bezug auf die aktuelle politische Lage: "Wir leben in Zeiten der Bedrohung durch islamistischen Terrorismus, aktuell in Holland, und fremdenfeindlicher Straftaten, die wir hier auch schon gehabt haben. (...)Was ich mir wünschen würde, ist nicht, dass wir der Polizei einen solchen unmittelbaren Zwang zur Beeinflussung der Willensgebung erlauben, sondern dass wir Möglichkeiten schaffen, offensichtlich durch eine saubere Formulierung von Nothilfe und rechtfertigendem Notstand." Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bernd Carstensen.

Diese Diskussion ist nicht neu. Bereits in den 70-er Jahren hatte sich die Regierung Helmut Schmidt (SPD) unter Berufung auf einen "übergesetzlichen Notstand" über Gesetz, Verfassung und sogar ausdrückliche Gerichtsentscheidungen hinweggesetzt, als sie über inhaftierte RAF-Terroristen zeitweilig eine totale "Kontaktsperre" verhängte. Sie hielt sie incommunicado, ohne Kontakt zu Anwälten und zur Außenwelt. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht gaben der Regierung später Recht.

Die Anfänge dieser juristischen Konstruktion gehen jedoch bis in die 20-er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Damals wurde in Deutschland von ehemaligen Freikorps entgegen der Bestimmungen des Versailler Vertrages, die Verfassungsrang genossen, insgeheim die sogenannte "Schwarze Reichswehr" aufgestellt. Wer davon berichtete, wurde ermordet. Meistens wurden die Täter dann mit der Begründung freigesprochen, sie hätten stellvertretend für den Staat "in Notwehr" gehandelt, da dem Staat durch Gesetz die Hände gebunden seien.

Man fühlt sich an solche Präzedenzfälle erinnert, wenn bei der Bundeswehr ohne Rücksicht auf Gesetz und Verfassung "Gefahrenabwehrfolter" geprobt wird. Letzte Woche wurde bekannt, dass zwischen Juni und September in einer Ausbildungskompanie in Coesfeld insgesamt viermal mit Rekruten zum Abschluss der Grundausbildung eine so genannte Geiselbefragung geübt wurde.

Nach den bekannt gewordenen Informationen mussten Rekruten in der Kaserne kniend ausharren und wurden dabei mit Wasser bespritzt. Zwei Soldaten sollen mit Stromstößen im Hals-, Leisten- und Bauchbereich gequält, die Vorgänge zum Teil gefilmt und fotografiert worden sein. Die ermittelnde Staatsanwalt weigerte sich, die Vorgänge Folter zu nennen.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung handelte es sich dabei nicht um spontane Einfälle, sondern um einen geplanten Teil der Rekrutenausbildung. Die Übung einschließlich des Hinterhalts wurden demnach auf einem Dienstplan festgehalten, den der Kompaniechef, ein Hauptmann, abgezeichnet hatte. Dieser ist mittlerweile vom Dienst suspendiert worden.

Coesfeld ist auch kein Einzelfall. Bei der Vorbereitung auf Auslandseinsätze gehören ähnliche Übungen mittlerweile zum Pflichtprogramm. Dabei haben sich wiederholt einzelne Ausbilder strafbar gemacht, wie die Süddeutsche aufzählt:

Danach wurde im Frühjahr 2004 ein Unteroffizier der Luftwaffe verurteilt, weil er fünf Untergebene in mehr als 50 Fällen geschlagen, gekniffen und gefesselt hatte. Im Jahr 2000 war ein Hauptgefreiter während einer Übung in der Rolle eines Kriegsgefangenen neun Stunden lang verhört worden.

Im Jahr zuvor war ein Oberfeldwebel degradiert worden, weil er einen flapsigen Spruch seines Vorgesetzten für bare Münze genommen und einen im Manöver gefangenen Kameraden misshandelt hatte. Sein Chef hatte angewiesen: "Foltern unter Beachtung der Genfer Konvention".

Degradiert wurde vor drei Jahren auch ein Oberleutnant an der Bundeswehr-Uni in München, der eine "Ausbildungshilfe mit Foltermethoden" verfasst hatte. Darin hatte er unter anderem empfohlen, Kriegsgefangenen die Augenlider abzuschneiden, um ihnen Informationen abzupressen.


Spiegel-online, 02. Dezember 2004

PROZESS UM GEWALTDROHUNGEN
Zeugenaussagen isolieren Daschner

Im Prozess um die Androhung von Gewalt gegen den Metzler-Mörder Magnus Gäfgen haben Zeugen den einstigen Frankfurter Polizeivize Daschner belastet. Niemand habe den von Daschner verlangten "unmittelbaren Zwang" gegen Gäfgen befürwortet. Im Gegenteil: Ein Psychologe sagte, er habe sogar Alternativen vorgeschlagen.

Frankfurt am Main - Der hessische Polizeipsychologe Stefan Singer berichtete heute vor dem Frankfurter Landgericht, er habe ausdrücklich vor einer Bedrohung Gäfgens gewarnt und außerdem alternative Ermittlungsansätze vorgeschlagen. Der 61 Jahre alte Daschner und der ausführende Vernehmungsbeamte müssen sich seit zwei Wochen wegen schwerer Nötigung verantworten, weil sie dem Jura-Studenten am 1. Oktober 2002 Schmerzen angedroht haben sollen, um das Versteck des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler zu erfahren. Der vier Tage zuvor entführte Elfjährige war zu diesem Zeitpunkt längst tot, was die Polizisten aber nicht wissen konnten.

Der Psychologe sagte aus, er habe für den Fall einer Gewaltandrohung falsche Aussagen Gäfgens befürchtet. "Eine Androhung könnte dazu führen, dass er ausflüchtet und was sagt, was für uns schwierig zu überprüfen ist", schilderte der Experte dem Gericht seine Bedenken in der Nacht vor der fraglichen Vernehmung. Gewaltdrohungen würden in ihrer Wirksamkeit ohnehin überschätzt und führten häufig zu Falschaussagen. Zudem machten sie den Beschuldigten für weitere Gespräche unwillig.

Er habe vorgeschlagen, nach Personen zu suchen, die Autorität oder Einfluss auf Gäfgen haben könnten. Jakobs ältere Geschwister Franz und Elena sowie ihr Freund Carlos seien ihm geeignet erschienen, den Entführer zu einer Auseinandersetzung mit seiner Tat und in der Folge zu Aussagen zu bringen. Gäfgen habe die Metzler-Kinder bewundert und ihre Nähe gesucht. Er habe die Geschwister in den Tagen der Entführung als "starke und reife Persönlichkeiten" erlebt, die mit den Belastungen einer solchen freiwilligen Gegenüberstellung fertig geworden wären, sagte der Psychologe. Die Konfrontation des Täters mit den Geschwistern ist nach den Aussagen mehrerer Polizisten in der Nacht zwar vorbereitet, zunächst aber nicht weiterverfolgt worden.

Im Führungsstab der Sonderkommission soll Daschners Anweisung zum "unmittelbaren Zwang" auf Unverständnis und Ablehnung getroffen sein, berichtete erneut ein hochrangiger Polizist als Zeuge. Es habe niemanden gegeben, der sich für die Drohung ausgesprochen habe. "Wir haben einheitlich keine Rechtsgrundlage dafür gesehen."


FAZ-online 02.12.04

Justiz
Polizeipsychologe warnte vor Gewaltandrohung gegen Gäfgen

02. Dezember 2004 Die polizeilichen Folterdrohungen gegen den Entführer des Bankierssohn Jakob von Metzler stellen sich nach verschiedenen Zeugenaussagen immer mehr als Alleingang des früheren Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner dar. Vor dem Frankfurter Landgericht berichtete der hessische Polizeipsychologe Stefan Singer am Donnerstag, er habe ausdrücklich vor einer Bedrohung des Täters Magnus Gäfgen gewarnt und zudem alternative Ermittlungsansätze vorgeschlagen. Abermals erklärte ein Beamter des polizeilichen Führungsstabes, daß dort niemand den von Daschner verlangten „unmittelbaren Zwang” gegen Gäfgen befürwortet habe.

Der 61 Jahre alte Daschner und der ausführende Vernehmungsbeamte müssen sich seit zwei Wochen wegen schwerer Nötigung verantworten, weil sie den Jura-Studenten Gäfgen am 1. Oktober 2002 mit ungekannten Schmerzen bedroht haben sollen, um das Geiselversteck zu erfahren. Der vier Tage zuvor entführte, elf Jahre alte Jakob war zu diesem Zeitpunkt längst tot, was die Polizisten aber nicht wissen konnten.

„Gewaltdrohungen in ihrer Wirksamkeit ohnehin überschätzt”

Der Psychologe Singer hat nach eigener Darstellung falsche Aussagen Gäfgens befürchtet. „Eine Androhung könnte dazu führen, daß er ausflüchtet und was sagt, was für uns schwierig zu überprüfen ist”, schilderte der Experte dem Gericht seine Bedenken in der Nacht vor der fraglichen Vernehmung. Gewaltdrohungen würden in ihrer Wirksamkeit ohnehin überschätzt und führten häufig zu Falschaussagen. Zudem machten sie den Beschuldigten für weitere Gespräche „zu”.

Er habe vorgeschlagen, nach Personen zu suchen, die Autorität oder Einfluß auf Gäfgen haben könnten. Jakobs ältere Geschwister Franz und Elena sowie ihr Freund Carlos seien ihm geeignet erschienen, Gäfgen in eine Auseinandersetzung mit seiner Tat und in der Folge zu Aussagen zu bringen. Gäfgen habe die Metzler-Kinder bewundert und ihre Nähe gesucht. Besonders die damals 15 Jahre alte Elena sei für ihn schön, intelligent und begehrenswert gewesen. Er habe die Geschwister in den Tagen der Entführung als „starke und reife Persönlichkeiten” erlebt, die mit den Belastungen einer solchen freiwilligen Gegenüberstellung fertig geworden wären.

Die Konfrontation des Täters mit den Geschwistern ist nach den Aussagen mehrerer Polizisten in der Nacht zwar vorbereitet, zunächst aber nicht weiterverfolgt worden. Er habe Gäfgens nächtliche Angaben zu zwei Mittätern und einem Versteck am Langener Waldsee spontan für nicht glaubwürdig gehalten, sagte der Psychologe. Bei dieser Vernehmung sei er aber ebenso wenig dabei gewesen, wie bei dem Verhör mit der Gewaltdrohung.

Polizist über Gäfgen: Wir unterhielten uns - und er log

Im Führungsstab der Sonderkommission soll Daschners Anweisung zum „unmittelbaren Zwang” auf Unverständnis und Ablehnung getroffen sein, berichtete erneut ein hochrangiger Polizist als Zeuge. Es habe niemanden gegeben, der sich für die Drohung ausgesprochen habe. „Wir haben einheitlich keine Rechtsgrundlage dafür gesehen.” Stattdessen habe man das Konzept mit Elena von Metzler wieder aufgenommen, nachdem sich die nächtlichen Hinweise Gäfgens als falsch herausgestellt hatten. Daschner soll dann an der Sonderkommission vorbei den mitangeklagten Hauptkommissar mit der Drohung beauftragt haben.

Ein anderer Polizist schilderte die Verfassung Gäfgens nach dem strittigen Verhör. „Er wirkte nicht besonders eingeschüchtert, eher im Gegenteil: Wir unterhielten uns - und er log.” Der Wahrheit entsprachen aber seine Angaben zum Versteck des kleinen Jakob an einem kleinen See in der Nähe des osthessischen Birstein. Dort fanden die Polizisten den leblosen Körper unter einem Steg im Wasser.


hr-online 02.12.04

Daschner-Prozess
Polizeipsychologe riet von Folterdrohung ab

Fortsetzung im Daschner-Prozess: Ein beratender Polizeipsychologe hat am Mittwoch ausgesagt, dass er den früheren Frankfurter Polizei-Vize Wolfgang Daschner dringend davon abgeraten habe, Magnus Gäfgen zu bedrohen. Doch Daschner habe sich darüber hinweg gesetzt.

Der Psychologe habe damit gerechnet, dass Gäfgen Ausflüchte suchen und falsche Angaben machen werde, sagte der 34-Jährige am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht. Er hatte sich den Aussagen anderer Polizisten zufolge dafür stark gemacht, Gäfgen mit der Schwester des entführten Jakob von Metzler zu konfrontieren. Doch diese Strategie hatte Daschner abgelehnt und einem Hauptkommissar befohlen, Gäfgen Gewalt anzudrohen, um so das Versteck der Geisel zu erfahren.

Gäfgen bekräftigte Vorwürfe
In dem seit zwei Wochen laufenden Prozess hatten mehrere hochrangige Polizisten geschildert, wie Daschner seine Strategie gegen Bedenken und Widerstände durchgesetzt habe. Auch der bereits verurteilte Gäfgen ist bereits als Zeuge gehört worden und hatte die Foltervorwürfe bekräftigt.

Anklage wegen schwerer Nötigung
Nach der Drohung hatte der Entführer des Bankierssohns die Polizei zu dem Versteck des zu dieser Zeit bereits toten Kindes geführt. Der Vernehmungsbeamte ist wegen schwerer Nötigung angeklagt, Daschner wegen der Verleitung eines Untergebenen zu dieser Straftat. Die 27. Strafkammer hat für heute noch drei Polizisten als Zeugen geladen.


taz 10.12.2004

Daschner stimmt Ankläger milde
Staatsanwaltschaft plädiert im Prozess um die Folterdrohungen des Vize-Polizeipräsidenten nur auf eine Geldstrafe. Anklage hält Daschner trotz schweren Fehlverhaltens "ehrenhafte Motive" zugute
AUS FRANKFURT HEIDE PLATEN

Überraschend niedrige Strafen hat die Staatsanwaltschaft gestern Vormittag im Prozess gegen den Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner und den mitangeklagten Kriminalhauptkommissar Ortwin E. gefordert. Anklagevertreter Wilhelm Möllers beantragte für Daschner eine Geldstrafe von 27.000 Euro wegen Anstiftung zu schwerer Nötigung und 14.000 Euro für den Mitangeklagten.

Dies entspreche bei beiden der Mindeststrafe von sechs Monaten Haft, erläuterte der Staatsanwalt vor dem Landgericht. Gegen die Zahlung einer Geldbuße von 10.000 Euro im Fall Daschners und 5.000 Euro im Fall des Mitangeklagten an eine gemeinnützige Einrichtung könne diese Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Möllers ließ keinen Zweifel daran, dass es verboten gewesen sei, dem Kindesentführer Magnus Gäfgen in seiner Vernehmung am frühen Morgen des 30. Oktober 2002 mit der Zufügung körperlicher Schmerzen zu drohen, um ihn zu einer Aussage über das Versteck 11-jährigen Jakob von Metzler zu nötigen. Die Angeklagten hätten genau gewusst, was sie taten und die Drohung auch umsetzen wollen. Außerdem, so Möllers, hätten die beiden keinesfalls ohne das Wissen und die Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft handeln dürfen. Die Behauptung Daschners, man habe Gäfgen nur Angst machen wollen, glaube er nicht: "Das war nicht die Ankündigung der Ankündigung einer Androhung", sagte Möllers.

Andere höhere Beamte hätten ihre rechtlichen Bedenken schon am Vorabend geltend gemacht und den Befehl schlicht ignoriert. Laut dem Staatsanwalt handelten die beiden Angeklagten deshalb vorsätzlich und missbrauchten ihre Befugnisse und ihre Stellung in einem "besonders schweren Fall".

Aussageerpressung durch Gewaltandrohung, so stellte Möllers grundsätzlich fest, sei aus allen rechtlichen Gründen von der UNO-Menschenrechtskonvention über das Grund- bis zum Hessischen Polizeigesetz ausgeschlossen. Das Verfahren tangiere "philosophische, moralische, ethische Bereiche". Der Einzelfall einer Kindesentführung dürfe nicht geltendes Recht aushebeln. "Minderheitenmeinungen", die diesen Rechtsgrundsatz aufweichen wollten, seien abzulehnen. Gewalt bei Vernehmungen verletze die Menschenwürde und sei keine Nothilfe oder Gefahrenabwehr.

Sie sei auch nicht mit dem finalen Rettungsschuss zu vergleichen, bei dem der Täter unmittelbar Leben bedrohe und deshalb außer Gefecht gesetzt werden müsse. Andere Entscheidungen könnten einen "Dammbrucheffekt" erzeugen und die Menschenwürde "antastbar machen", warnte Möllers: "Hier ist die Tür zu einem dunklen, verbotenen Raum einen Spalt weit geöffnet worden." Daschner habe dem Rechtsstaat geschadet. Deshalb dürfe es keinen Freispruch geben.

Andererseits aber zählte Möllers eine ganze Reihe strafmildernder Gründe auf. Beide Angeklagten hätten "ehrenhafte Motive" gehabt, seien "gewissenhafte, untadelige Beamte" und durch das Verfahren und die öffentliche Diskussion eigentlich schon genug bestraft. Außerdem habe er als Mensch Verständnis dafür, dass Daschner in Sorge um das Leben des Kindes "eine einsame Entscheidung, die falsch war", getroffen habe. Möllers selbst zeigte sich überzeugt, dass Daschner sein Fehlverhalten eigentlich bereue, nur sei das "nicht deutlich rübergekommen". Der Angeklagte hatte seine Entscheidung mit einem übergesetzlichen Notstand und der für das Opfer dringend gebotenen Hilfe gerechtfertigt. Das Urteil soll am 20. Dezember gesprochen werden.


FAZ 10.12.04

Folter-Prozeß
„Die Tür zu einem dunklen Raum geöffnet”
Von Reinhard Müller, Frankfurt

09. Dezember 2004 Zum „philosophisch-ethisch-moralischen Bereich” des Falls Daschner wolle er nichts sagen, äußert Staatsanwalt Möllers zu Beginn seines Plädoyers. Ganz wird er sich nicht daran halten, schließlich geht es um eine Grundfrage, die das Land bewegt. Der Sachverhalt ist einigermaßen klar - das ist auch der Grund, weshalb die Anklagebehörde nur einen Staatsanwalt in diesen bedeutenden Prozeß geschickt hat.

Zwar wissen nur der verurteilte Kindesmörder Magnus Gäfgen sowie der neben Daschner angeklagte Kriminalhauptkommissar wirklich, was im Vernehmungszimmer geschah. Doch gibt es einen Vermerk Daschners und ausführliche Einlassungen der beiden Angeklagten, daß notfalls körperlicher Zwang angedroht werden sollte. Sie wollten das Leben des Kindes retten und sahen sich in der Pflicht, zu diesem letzten Mittel zu greifen.

Mittel des „unmittelbaren Zwangs”

Durften sie das? Die Angeklagten beriefen sich darauf, sie hätten das polizeiliche Mittel des „unmittelbaren Zwangs” angewendet. Nach dem hessischen Polizeigesetz ist das „die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch ihre Hilfsmittel und durch Waffen”. Die Polizei braucht für einen derartigen Eingriff eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.

So ist etwa der Schußwaffengebrauch gegen Personen ausdrücklich geregelt. Ebenso normiert ist jedoch das an die Polizei gerichtete Verbot: „Unmittelbarer Zwang zur Abgabe einer Erklärung ist ausgeschlossen.” Der Staatsanwalt nennt das ein Folterverbot. Er stellt zugleich aber klar, daß er Daschner nicht Folter vorwirft. Möllers weist den Vergleich mit einem gezielten Todesschuß zurück - den Daschner erwähnt hatte und der auch in der Wissenschaft auftaucht, um deutlich zu machen, daß der Staat sogar töten darf, um Leben zu retten.

„Störer” Gäfgen

Doch geht es hier, wie die Anklage entgegnet, um die Beendigung einer unmittelbaren Lebensgefahr. Ein solcher Erfolg sei bei einer Gewaltandrohung zur Erzwingung einer Aussage nicht vorhersehbar. Zwar sei Gäfgen aus polizeirechtlicher Sicht ein „Störer”, er sei also prinzipiell auskunftspflichtig, aber diese Pflicht ist eben, so die Staatsanwaltschaft, nicht durchsetzbar. Das hätten die beiden Polizeibeamten auch gewußt. Insbesondere der Kriminalhauptkommissar, der die Drohung ausgesprochen hatte, kann sich demnach nicht auf seine Weisungsgebundenheit berufen. Denn der Auftrag Daschners habe gegen die Menschenwürde verstoßen.

Aber ist das Verhalten nicht durch Notwehr gerechtfertigt? Nach dem Strafgesetzbuch ist Notwehr die „Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden”. Schließlich wollte Daschner das Erforderliche tun, um das in seinen Augen in Todesgefahr schwebende Kind zu retten. Immerhin führt das hessische Polizeigesetz im Rahmen der Regelungen zum unmittelbaren Zwang aus: „Die zivil- und strafrechtlichen Wirkungen nach den Vorschriften über Notwehr und Notstand bleiben unberührt.”

Menschenwürdegarantie verletzt

Doch ist die Anklagebehörde der Ansicht, daß es gar nicht darauf ankommt, ob die Angeklagten sich auf das Notwehrrecht berufen konnten. Denn in jedem Fall sei ihr Verhalten nicht „geboten” gewesen. Dieses Merkmal findet sich zwar nicht im Wortlaut der Notwehrvorschrift, es wird jedoch dort hineingelesen, um Mißbräuche zu vermeiden.

Die Angeklagten hätten die Menschenwürdegarantie verletzt. Gäfgen sei als Objekt behandelt worden, um Wissen aus ihm herauszupressen. Daschner habe mit seiner Anordnung also gegen den „Verfassungshöchstwert” verstoßen. Allerdings stand auf der anderen Seite das Leben des Kindes. Und der Bundesgerichtshof hat in „außerordentlicher, unvorhersehbarer Lage”, bei einer Gefahr für höchste Rechtsgüter einen Rückgriff auf den rechtfertigenden Notstand auch für staatliche Organe nicht ausgeschlossen.

An das geltende Recht halten

Daschner hatte im Prozeß auf den Fall des 1988 in Bremen entführten acht Jahre alten Denis Mook hingewiesen. Der Entführer war nach der Lösegeldübergabe von der Polizei gestellt worden. Bei einer „mit Nachdruck geführten Sofort-Vernehmung”, so berichtete damals diese Zeitung unter Berufung auf die Polizei, gab der Täter das Versteck des entführten Kindes preis. Man fand den Jungen gefesselt und geknebelt in einer Kiste, bei verhältnismäßig guter Gesundheit. Wenn in solchen Fällen (Daschner nannte in allgemeiner Form noch weitere) Gewalt angedroht worden sei, dann müßte, so der Staatsanwalt, auch in diesen Fällen Anklage erhoben werden.

Allerdings gibt es auch in der Rechtswissenschaft immer mehr Stimmen, welche die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes in einem neuen Licht betrachten. Doch Möllers sagt, er wolle sich an das geltende Recht halten. Für Daschners Verhalten gebe es keinen Entschuldigungsgrund; er könne sich auch nicht auf eine „unlösbare Pflichtenkollision” berufen.

Mit anderen Mitteln lösbar

Entführungsfälle seien keine singulären Ereignisse. Die Lage sei mit rechtlich zulässigen Mitteln zu lösen gewesen. Im übrigen, so Möllers, sei es damals „überwiegend unwahrscheinlich” gewesen, daß Jakob von Metzler noch lebte. Er wisse, daß die Verteidigung nun einwenden werde, er habe leicht reden. Doch verweist Möllers auf Zeugenaussagen von beteiligten Kriminalbeamten, welche seinerzeit rechtliche Bedenken angemeldet hatten.

Es habe durchaus andere Möglichkeiten gegeben, etwa die von einem erfahrenen Polizeipsychologen befürwortete und schon vorbereitete Konfrontation Gäfgens mit der Schwester des Opfers. Mit strenger Miene, die Angeklagten immer wieder anblickend, bemüht sich der Staatsanwalt alle in Betracht kommenden Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe zu widerlegen. Er hält den beiden Beamten vor, dem Rechtsstaat und insbesondere der Polizei Schaden zugefügt zu haben.

Eine „ehrenvolle Gesinnung”

Wie am Ende eines Plädoyers üblich, zitiert er den Strafrahmen der schweren Nötigung und der Verleitung hierzu (von sechs Monaten Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren), um dann, gleichsam auf dem Höhepunkt des Spannungsbogens, darauf hinzuweisen, daß hiervon in besonderen Fällen nach unten abgewichen werden könne. Und plötzlich hört sich alles anders an. Möllers spricht von „massiven Milderungsumständen” zugunsten der Angeklagten.

Das Motiv der Lebensrettung zeige eine „ehrenvolle Gesinnung”. „Hier sitzen keine Berufskriminellen. Die Angeklagten, insbesondere Daschner, seien schon gestraft genug, nicht zuletzt durch die Berichterstattung. Eine Geldstrafe sei daher ausreichend. Und als die ersten Journalisten schon eilig den Saal verlassen, sagt der Staatsanwalt, diese Strafe könne auch vorbehalten werden. Aber ein Schuldspruch müsse sein. Die Angeklagten hätten die „Tür zu einem verbotenen, dunklen Raum einen Spalt geöffnet”. Diese Tür müsse nun wieder geschlossen werden.


n-tv, Donnerstag, 9. Dezember 2004
Faktisch Freispruch
Geldstrafe für Daschner möglich

Im Prozess um die Entführung des Bankierssohns Jakob von Metzler hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe gegen den ehemaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner beantragt, weil er dem Entführer des Elfjährigen Gewalt hatte androhen lassen.

Staatsanwalt Wilhelm Möllers blieb damit in seinem Plädoyer am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht deutlich unter dem Strafrahmen, der eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorsieht. Auch für den Kriminalbeamten, der die Drohung auf Daschners Anordnung hin übermittelte, forderte Möllers eine Geldstrafe. Beide Geldstrafen sollten jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Daschner ist wegen Verleitung zu schwerer Nötigung und Amtsmissbrauchs angeklagt. Jakobs Entführer Magnus Gäfgen hatte nach der Drohung eingeräumt, das Kind getötet zu haben und das Versteck der Leiche preisgegeben. Er wurde vergangenes Jahr wegen Mordes verurteilt. Das Urteil im Prozess gegen Daschner wird am 20. Dezember erwartet.

Die Staatsanwaltschaft forderte zudem Geldauflagen gegen Daschner und den Kripo-Beamten in Höhe von jeweils 10.000 und 5000 Euro, die sie zu wohltätigen Zwecken spenden sollten.


FR 10.12.04

Brechendes Ruder
Der Staatsanwalt steuert im Prozess gegen Polizei-Vizepräsident Daschner einen strikten Kurs - und wendet plötzlich
VON KARIN CEBALLOS BETANCUR

Es liegt in der Luft, schreibt sich in die Atmosphäre, scheint als folgerichtige Konsequenz hinter jedem Satz zu stecken, den Staatsanwalt Wilhelm Möllers an diesem Donnerstag vor der 27. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ins Mikrofon spricht:

"Der Sachverhalt ist weitgehend unstrittig." "Die Androhung von Gewalt und der Zweck, damit eine Aussage zu ernötigen, sind verwerflich und nicht tolerierbar." "Ich vermag keine Rechtfertigungsgründe zu erkennen."

Keine Notwehr, keine Nothilfe. Kein rechtfertigender, kein entschuldigender Notstand.

Es drückt auf die Schultern des Angeklagten Wolfgang Daschner, der aufrecht im Gerichtssaal sitzt, neben Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit, den der damalige Polizei-Vizepräsident am Morgen des 1. Oktober 2002 zur Nötigung im besonders schweren Fall verleitet haben soll, "unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse und seiner Stellung als Amtsträger". Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor. "Er hat eine einsame Entscheidung getroffen, die falsch war", sagt Möllers. Eine Stunde lang steuert das Plädoyer des Staatsanwalts in Richtung Höchststrafe.

"Man muss sich fragen", hebt der Staatsanwalt an: "Wie sollte Ennigkeit gelingen, was andere nicht geschafft haben?" In seiner Einlassung hatte der Hauptkommissar erklärt, er haben den tatverdächtigen Magnus Gäfgen an jenem Morgen "emotional erreichen können" und ihn so dazu bewegt, das Versteck des entführten Jakob von Metzler preiszugeben, zu gestehen, dass das Kind nicht mehr am Leben war. "Meines Erachtens", sagt Möllers, "ging das nur durch die Androhung von Gewalt." Es brauche auch nicht die Zeugenaussage eines "rechtskräftig verurteilten Mörders", um zu dem Schluss zu gelangen, dass es für das plötzliche Einlenken Gäfgens, den der Polizeipsychologe als "kalt, planvoll und verlogen" beschrieben habe, keinen anderen "vernünftigen Grund" gebe. "Alles spricht gegen eine aus freien Stücken und zulässig erreichte Aussage", sagt Möllers.

Aus dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergäben sich "keine Rechtfertigungsgründe", die Tat sei somit klar rechtswidrig. Der Staatsanwalt sagt, er sei davon überzeugt, dass sich die Angeklagten dessen bewusst waren. "Das ist kein höheres Akademikerwissen, sondern gehört zum Grundhandwerkszeug von Polizeibeamten."

Ennigkeit habe durch seine Androhung Gäfgens Menschenwürde sowie Artikel 104 des Grundgesetzes verletzt, der vorsieht: "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden." Möllers zitiert den Absatz. Er weist auf den "bekenntnishaften Charakter" der Norm hin, auf die guten Gründe seiner Existenz, die in der Rechtsgeschichte zu suchen seien. "Das ist ein Verfassungsgrundwert, der nicht mit einzelnen Gesetzen abwägungsfähig ist. Jeder Eingriff in diesen Bereich ist ein nicht zu verantwortender Grundrechtseingriff. Das ist nicht disponibel." Jede staatliche Reaktion müsse von geltendem Recht bestimmt sein. "Gewissensgründe haben vor diesem Hintergrund nur eingeschränkte Bedeutung." Möllers sieht auf die Uhr. Er sagt, dass sein Plädoyer länger dauern werde als geplant.

Eine Überschreitung dieser Grenzen könne zu Lasten aller gehen, erklärt der Staatsanwalt. Er spricht von "Dammbruch", von einer "Tür zu einem dunklen Raum", die einen Spalt breit geöffnet worden sei, und jetzt wieder geschlossen werden müsse. "Ich bin der Meinung, dass die Würde des Menschen nicht antastbar ist. Sie steht nicht in der Beliebigkeit der Angeklagten." "Eine Ultima Ratio, so vehement sie auch behauptet wird, lag nicht vor." Keine Spontaneität, die Nähe zum Tatbestand der Aussageerpressung, die Gefährdung der Verurteilung Gäfgens, die Schädigung des Ansehens von Polizei und Rechtsstaat, das Umgehen polizeilicher Handlungsstrukturen, vorbei an der Staatsanwaltschaft. "Dieser Gäfgen gehörte auch mir", sagt Möllers.

Dann bricht das Ruder. Die Milderungsgründe: der Rettungsgedanke, "eine von Konflikten gezeichnete Tatsituation", kein Vertuschungsversuch, statt dessen eine Aktennotiz, keine Vorstrafen. Er glaube, dass die Angeklagten einsichtig seien, sehe keine Wiederholungsgefahr. "Beide mussten hier im Gerichtssaal Gäfgen gegenüber stehen", sagt Möllers. "Das war eine Belastungssituation und Strafe für beide." Daschner scheine ihm durch einen Schuldspruch "ausreichend bemakelt".

Der Staatsanwalt beantragt eine Geldstrafe. Auf Bewährung. Geldauflagen. Was bleibt ist Luft.


ND 11.12.04

Zur Sache
Freispruch - für Daschner oder Staatsgewalt?
Von Claus Dümde

Schon »ausreichend bemakelt« erscheine ihm der Angeklagte durch einen Schuldspruch. So Staatsanwalt Wilhelm Möllers in seinem Plädoyer im so genannten Frankfurter »Folterprozess«. Die seltsame Floskel soll seinen Antrag rechtfertigen, von Bestrafung des Ex-Vizepolizeichefs Daschner abzusehen, ihn nur zu verwarnen. Trotz der schweren Straftat, die Möllers so charakterisierte: »Die Androhung von Gewalt und der Zweck, damit eine Aussage zu ernötigen, sind verwerflich und nicht tolerierbar.«
Recht hat der Mann, wenn man von seiner Wortschöpfung »ernötigen« absieht. Die soll offenbar bemänteln, dass er Daschner nur wegen Verleitung zur Nötigung, nicht zur Aussageerpressung angeklagt hat. Bei letzterem lässt das Strafgesetzbuch keine Geldstrafe zu, sondern schreibt zwingend eine Freiheitsstrafe vor. Die wäre für Daschner wohl auch bei befohlener Nötigung fällig. »Ich vermag keine Rechtfertigungsgründe zu erkennen«, konstatierte der Staatsanwalt. Auch auf Notwehr und Nothilfe könnten sich die Angeklagten nicht berufen. Trotz der angenommenen akuten Lebensgefahr für den entführten Jungen. Die Würde des Menschen sei unantastbar. Auch wenn er dringend tatverdächtig ist. »Sie steht nicht in der Beliebigkeit der Angeklagten.«
Umso verwunderlicher der anschließende juristische Salto mortale des Staatsanwalts: Er (er)fand jede Menge Milderungsgründe, betonte, dass die Angeklagten keine Berufsverbrecher sind und aus ehrenhafter Gesinnung gehandelt hätten. Und er behauptete – wider Daschners eigener Erklärung im Prozess – dass er »einsichtig« sei.
Warum das alles? Soll beiden Beamten auf Biegen und Brechen Job und Pension gerettet werden? Gar, weil Daschners Straftat doch von höchster Stelle gedeckt war? Wie auch immer: Ein faktischer Freispruch für ihn droht von Tausenden Polizisten missverstanden zu werden: Als Freispruch auch für jede Art wortwörtlicher Staatsgewalt.


ND 16.12.04

Zur Sache
Die heimliche Folter
Von Günther Schwarberg

Egal, wie am kommenden Montag das Urteil gegen den stellvertretenden Polizeipräsidenten von Frankfurt, Wolfgang Daschner, ausfallen mag, es bleibt die Frage: Werden in Deutschland Folterer ausgebildet? Denn als Daschner dem Mordverdächtigen Magnus Gaefgen mit »Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt hat«, drohte, wusste er schon, wer dem Gefangenen diese Schmerzen zufügen sollte: »Ein Kampfsportler«. Einer, der gelernt hat, »wie man jemanden ohne Verletzung zum Sprechen bringen kann«. Nur wollte Daschner das später nicht mehr »Folter« genannt wissen, sondern »unmittelbaren Zwang«. Sie haben gelernt, wie sie mit Worten ein Verbrechen vertuschen können.
Selbst in Auschwitz war ein Arzt dabei, wenn der Kommandant einen Gefangenen – oder eine Gefangene – zu »Schlägen auf das unbekleidete Gesäß« verurteilt hatte. Der musste bescheinigen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen war. In Frankfurt bestellte der Untergebene Daschners »den Polizeiarzt ins Präsidium, der sich auch bereit erklärt hat, an der Gewaltanwendung gegen Gaefgen mitzuwirken«. Das läuft wie geschmiert.
Sie müssen das irgendwo lernen, wie man einen Menschen foltert und keine Spuren hinterlässt. Lernt man das auf der Polizeischule in Wiesbaden? Oder auf der Polizeiführungsakademie in Münster? Daschner behauptet so etwas »aus eigener Erfahrung«: er habe an beiden Einrichtungen »Seminare für Führungskräfte« mitgemacht, wo »polizeiliche Sonderlagen« wie Entführungen und Geiselnahmen gelehrt worden seien und bei konkreten Fällen »häufig die Möglichkeit des unmittelbaren Zwanges« durchgesprochen und gut geheißen worden sei.
Wir müssen wohl davon ausgehen, dass gegen alles Recht und gegen alle Verbote in Deutschland Folter eingeübt und ausgeführt wird. Nur erfahren wir es normalerweise nicht. »Reden ist Silber, Schweigen ist Gold«, hat der pensionierte Richter Günter Bertram, der viele Jahre Vorsitzender einer Großen Strafkammer beim Landgericht Hamburg war, zur Frage des Folterns in einem Mitteilungsblatt Hamburger Richter geschrieben. Ein »Schweigen, in dessen Mantel das Vernünftige, Nötige und rechtlich jeweils Vertretbare geschehen könnte«. So hätten sie’s gern, und jeder Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen.


Leipziger Volkszeitung vom 16. Dezember 2004

Fall Daschner spaltet Juristen in Leipzig

Leipzig. Darf Folter präventiv zur Abwehr von Gefahren oder zum Schutz von Leben und Gesundheit wie im Fall des entführten Jakob von Metzler eingesetzt werden? Ist es auch Polizisten - wie dem früheren Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner - gestattet, Nothilfe zu leisten? Über diese Fragen stritten sich am Dienstagabend im Bundesverwaltungsgericht Juristen aus Leipzig und Hessen bei der Podiumsdiskussion "Staatliche Folter - Heiligt der Zweck die Mittel?"

Ein Rechtsbegriff sorgte im voll besetzten Historischen Plenarsaal für Zündstoff: Die Notwehr, genauer gesagt die Nothilfe. Der Paragraf 32 des Strafgesetzbuches (StGB) erlaubt jedes Vorgehen gegen&uum