Folter und Wolfgang Daschner

"Folter ist bei Bedarf möglich" steht im Aufruf unserer Initiative. Der Satz bezieht sich auf die Folterdrohung des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner. Hintergründe dazu in den nachfolgenden Presseberichten.

Frankfurter Rundschau, 18.02.2003, Ausgabe: S, Seite 23
Polizei drohte Jakobs mutmaßlichem Entführer Gewalt an

Magnus G. sollte zu Aussage über den Verbleib des Jungen gezwungen werden / Ermittlungen gegen Polizei-Vizepräsident


Der Fall Jakob von Metzler hat für Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner juristische Folgen. Gegen den 59-jährigen Beamten wird wegen Verdachts der Aussageerpressung ermittelt. Er soll Magnus G., den mutmaßlichen Mörder des Bankierssohnes, unter Drohungen zu einer Aussage veranlasst haben.

Magnus G., gegen den die Staatsanwaltschaft noch in dieser Woche Anklage erheben wird, hatte die Polizei nach seiner Festnahme Anfang Oktober lange Zeit über das Schicksal des Metzler-Sohnes im Unklaren gelassen. Zu diesem Zeitpunkt bestand noch Hoffnung, das Leben des Jungen zu retten. Deshalb wies Daschner den vernehmenden Beamten an, er solle Magnus G. klar machen, dass man eine Aussage mit Gewalt erzwingen werde, falls Magnus G. die Polizei weiter nasführe.

Daraufhin gab der Beschuldigte preis, dass die Leiche des Jungen in einem See im Main-Kinzig-Kreis liege. "Es wurde nur gedroht, es ist aber nichts passiert", erklärte Hubert Harth, Leiter der Staatsanwaltschaft, zum Ermittlungsstand. Der Ausgang des Verfahrens gegen Daschner und den Kriminalbeamten sei "völlig offen". Man stehe noch am Anfang der Ermittlungen und müsse "juristisch schwierige Fragen klären", wie den "übergesetzlichen Notstand".

Man habe die Ermittlungen erst "nach einer längeren Überlegungsphase" eingeleitet, nachdem die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt durch einen Aktenvermerk Daschners erfahren hatte. "Da wurde nichts unter den Teppich gekehrt", so Harth. Daschner war am Montag wegen einer Beerdigung nicht in Frankfurt. Polizeisprecher Peter Liebeck erklärte, der stellvertretende Behördenleiter habe seinerzeit eine "Rechtsgüterabwägung" vorgenommen. "Das Leben des Jungen stand gegen die körperliche Unversehrtheit des Magnus G." Er ziehe "den Hut" vor Daschner. Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt: "Ich billige das Verhalten meines Stellvertreters in vollem Umfang." habe.



Frankfurter Rundschau, 19.02.2003, Ausgabe: S, Seite 23

Verteidiger verlangt die Suspendierung des Polizei-Vizepräsidenten


Mordfall Jakob von Metzler: Anwalt sieht in Gewaltandrohung "Verbrechen" / Daschner: "Ich würde wieder so handeln"

Rechtsanwalt Ulrich Endres, Verteidiger des mutmaßlichen Mörders des elfjährigen Jakob von Metzler, verlangt die Suspendierung des Polizei-Vizepräsidenten. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Wolfgang Daschner wegen Verdachts der Aussageerpressung. Das Innenministerium hält an dem stellvertretenden Behördenleiter fest.

Von Hans-Jürgen Biedermann

Endres hatte die Medien am gestrigen Dienstag in den Anwaltstrakt des Gerichtsgebäudes B eingeladen, um starkes Geschütz aufzufahren. Damals, am 1. Oktober, habe Daschner bei der Vernehmung seines Mandanten Magnus G. "Folter angeordnet". Tatsächlich ließ der Polizei-Vize dem festgenommenen Jura-Studenten klarmachen, falls er den Aufenthaltsort Jakobs nicht nenne, werde man ihm "Schmerzen zu fügen". So weit ist es nicht gekommen, denn Magnus G. gab den Ort preis, an dem er die Leiche abgelegt hatte. Aber schon die Androhung von Gewalt erfülle den Tatbestand der Aussageerpressung und die sei im Strafgesetzbuch "die Umschreibung für Folter", sagte der Anwalt.

Daschner bestreitet nicht, Druck ausgeübt zu haben. "Der Tatverdächtige hat erklärt, das Kind lebe noch. Wir wollten wissen, wo es ist", sagte er auf FR-Anfrage. "Sollten wir die Hände in den Schoß legen?" Der Polizei-Vize begründet sein Verhalten mit "rechtfertigendem Notstand", der im Paragrafen 34 des Strafgesetzbuches erläutert wird. Er sei bereit gewesen, Magnus G. Schmerzen zuzufügen, um das Leben des Jungen zu retten. "Ich stehe dazu und würde wieder so handeln."

Rechtsanwalt Endres lässt solche Argumente nicht gelten. "Dieses Verbrechen ist auch nicht durch einen irgendwie gearteten Notstand zu rechtfertigen." Es gelte "supranationales Recht", wonach die Bundesrepublik Deutschland sowohl die europäische Menschenrechts- als auch die UN-Folterkonvention unterzeichnet habe. "Danach darf niemand erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden", stellt der Rechtsanwalt fest. Daschners schriftlichen Vermerk über die Vernehmungsmethode bezeichnete er "als peinlichen Rechtfertigungsversuch, ein Verbrechen in günstigem Licht darzustellen".

Endres stellt aber klar, dass damit "nicht sämtliche Vernehmungen seines Mandanten null und nichtig sind". Magnus G. habe seine Aussage im Beisein eines Richters bestätigt, und damit könne das Ermittlungsverfahren weitergeführt werden. Am heutigen Mittwoch wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Magnus G. im Fall Metzler erheben.

Wolfgang Daschner hatte den zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft, Rainer Schilling, zeitnah über die Umstände informiert, unter denen Magnus G. im Polizeipräsidium ausgesagt hat. Schilling fertigte daraufhin eine Aktennotiz, für den ermittelnden Staatsanwalt.

Ermittlungen gegen Daschner wegen Verdachts der Aussageerpressung sind jedoch erst im Januar eingeleitet worden. Schilling sagt, man bewege sich auf unsicherem Eis. Es handele sich um "hochgradig umstrittenen Rechtsraum". Deshalb habe man ein Gespräch mit der Polizeiführung abgewartet und danach erst die Ermittlungen eingeleitet.

Das Polizeipräsidium hat sich am Dienstagnachmittag in einer Erklärung mit seinem "Vize" soldidarisiert. Der Verfassungsrechtler Erhart Denninger erklärte gegenüber der FR, Daschner habe wohl "im guten Glauben gehandelt", objektiv aber "gegen das verfassungsmäßige Folterverbot" verstoßen.


Frankfurter Rundschau, 19.02.2003, Ausgabe: S, Seite 24
IM HINTERGRUND

Aussageerpressung: kein Präzedenzfall

Verfahren wegen Aussageerpressung sind überaus selten. Was dem Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner angelastet wird, dafür gibt es Frankfurt keinen Präzedenzfall. Mit dem "rechtfertigenden Notstand", wie es im Paragraphen 34 des Strafgesetzbuches heißt, musste sich die Justiz hierzulande bislang nicht beschäftigen.

Wolfgang Daschner ist überzeugt davon, dass er im Sinne dieses Paragraphen gehandelt hat, als er Magnus G. damit drohte, er werde schlimme Schmerzen erleiden, wenn er keine Aussage zu Jakob von Metzler mache. Der "34er" schützt Personen, die eine Tat begehen, um Leben zu retten. Voraussetzung: "Das geschützte Interesse" muss "das beeinträchtigte wesentlich überwiegen". Für Daschner war der Fall klar: Jakobs Leben zählt mehr als die Gesundheit des Magnus G..

Doch damit beginnt das juristische Minenfeld. Den Notstand, der im "34" beschrieben werde, könnten nur Privatpersonen in Anspruch nehmen, sagt Rechtsanwalt Ulrich Endres. Der Paragraph habe für Personen, wie den Polizeivize Daschner, der im staatlichen Auftrag handele, keine Relevanz. Auch der emeritierte Verfassungsrechtler Erhart Denninger, vormals Leiter des Instituts für öffentliches Recht an der Frankfurter Uni, sieht in diesem Sinne "eine eindeutige Rechtslage". Er verweist auf "das geltende, verfassungskräftige Folterverbot".

Damit solle verhindert werden, "dass jeder Polizeibeamte abwägen kann, was zu tun ist". Wenn Daschner sein Verhalten "auf die private Kappe" nehme, dann könne man das noch akzeptieren. "Er hat im guten Glauben gehandelt" und die Staatsanwaltschaft werde das möglicherweise auch so sehen.

Denninger kann die Verhörmethoden der Frankfurter Polizei nicht billigen. Die Drohung "mit Schmerzen, die du nicht vergessen wirst", sei auch unter Gesichtspunkten der europäischen Rechtssprechung nicht akzeptabel. Im Falle von Magnus G., so Denninger, "hätte ich vernommen und vernommen - irgendwann wäre er schon weich geworden".

Juristische Überlegungen stellte auch das Landespolizeipräsidium in Wiesbaden an. Dort ist ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren gegen Daschner angelaufen, nachdem der Polizeipräsident Ende Januar annonciert hatte, gegen den "Vize" werde von den Staatsanwaltschaft ermittelt. Ministeriumssprecher Michael Bußer teilt mit, Daschner bleibe im Amt. Man warte das Ermittlungsergebnis ab.

Für 700 Kripobeamte des Präsidiums und den Polizeipräsidenten Harald Weiss- Bollandt ist jetzt schon klar: WolfgangDaschner sei kein Vorwurf zu machen. Er habe die "Rechtsgüter" richtig abgewogen. - Die im Präsidium sind schon viel weiter als die Staatsanwaltschaft. habe


Focus 19.02.2003
Richter für Polizeifolter

Im Streit um die Frage, ob die Polizei zur Rettung Jakob von Metzlers dem Tatverdächtigen mit Gewalt drohen durfte, gibt es eine Wendung. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth, verteidigte das Vorgehen der Polizei.

Mackenroth sagte dem Berliner „Tagesspiegel“ am Mittwoch: „Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten.“ Als Beispiel nannte er die Möglichkeit, dadurch Terroranschläge wie in New York zu verhindern. „Wenn es bei einer Folterdrohung bleibt und tatsächlich nicht gefoltert wird, kann man es sich umso eher vorstellen, dass dies in besonderen Situationen zulässig ist.“

Mackenroth lobte ausdrücklich, dass die Polizei den Vorgang in den Akten festgehalten hat. „Ich habe Hochachtung vor dem Mut des Polizeibeamten, seinen Gewissenskonflikt durch einen Vermerk öffentlich zu machen.“ Abwägungen in solchen Extremfällen müssten der Kontrolle der Justiz unterworfen werden.

Der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner hatte in seinem Aktenvermerk geschrieben, der mutmaßliche Entführer Magnus G. habe „durch Zufügung von Schmerzen vernommen werden“ sollen, damit er endlich sage, wo sich elfjährige Bankierssohn Jakob befand.

Der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Holger Bernsee, forderte den Gesetzgeber zur Konkretisierung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 34 über den „Rechtfertigenden Notstand“ auf. Es sei unter Juristen umstritten, ob sich Amtspersonen auf einen übergesetzlichen Notstand berufen können. „Es kann nicht sein, dass Polizeibeamte hier ellenlangen juristischen Diskussionen ausgesetzt sind“, sagte Bernsee. Er nahm die Frankfurter Kollegen in Schutz: „Wenn es darum geht, das Leben eines Kindes zu retten, dann handelt es sich um das höhere Rechtsgut im Vergleich zur körperlichen Unversehrtheit des Täters.“ Bernsee fügte hinzu: „Ich hätte auch so gehandelt.“

Dagegen betonte der Frankfurter Strafrechtler Erhard Denninger, die Polizei dürfe unter keinen Umständen Tatverdächtige mit Folter bedrohen. „Das Folterverbot hat einen fundamentalen Rang in unserem Rechtsstaat“, sagte der Strafrechtsexperte. „Es gibt keine Ausnahme, die von diesem Verbot dispensieren würde. Es ist im Grunde traurig, dass so etwas wie das jetzt in Frankfurt passiert. Ein Polizist hat laut dem Vermerk ja moralische Bedenken formuliert. Das beweist, dass die Sache auch polizeiintern umstritten war.“ Denninger meinte: „Wenn man einmal mit Foltern anfinge, gäbe es kein Halten mehr.“


Otto Köhler, Freitag 10/2003 vom 28.02.2003
Menschlich verständlich

POLIZEIMETHODEN - Folter findet schnell Zustimmung

Vor einem Vierteljahrhundert schrieb ein niedersächsischer Ministerpräsident namens Ernst Albrecht ein programmatisches Buch mit dem Titel Der Staat. Darin kam er zu der Erkenntnis, es könne "sittlich geboten" sein, Informationen "durch Folter zu erzwingen", dann nämlich "wenn z. B. etabliert wäre, dass ein bestimmter Kreis von Personen über moderne Massenvernichtungsmittel verfügt" und gewillt ist, sie "innerhalb kürzester Frist zu verbrecherischen Zwecken einzusetzen". Es gab heftigen Widerspruch unter den Juristen der Bonner Republik und Albrecht widerrief schließlich wegen der Gefahr von "Missdeutung" und "Missbrauch".

Nach dem Geständnis des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, er habe einem Entführer mit Gewalt gedroht, falls er den Aufenthaltsort seines Opfers nicht preisgebe, hat sich das deutsche Verhältnis zur Folter schlagartig entspannt. Es ging tatsächlich um Folter - ein Kampfsportlehrer war angewiesen zur gezielten Ausübung körperlicher Gewalt. Die Reaktion der Öffentlichkeit ist so, dass der Polizeivizepräsident sich bestärkt fühlen darf: "Täglich melden sich Hunderte, um mir Mut zu machen, Polizeibeamte und Bürger. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter wie der Deutsche Richterbund haben mein Vorgehen verteidigt." - So der Polizeichef, der mit Folter drohte, in Focus. Überschrift: "Ich würde es wieder so machen." Dazu ermuntert ihn eine Pressemitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter: "700 Kriminalbeamte/innen stehen hinter ihrem Polizeivizepräsidenten."

Am schnellsten aber stand hinter ihm der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Geert Mackenroth, den sich die schleswig-holsteinische CDU schon einmal als Justizminister ausgeguckt hatte. Eiligst erklärte er die Frankfurter Folterandrohung für zulässig, denn die strafrechtlichen Regeln über den "rechtfertigenden Notstand" erlaubten es, das Folterverbot in einer "gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr" zu überschreiten. Nun ist Daschner ein Held. Aus der Gewissensnot, mit er zunächst vor der Öffentlichkeit auftrat, ist längst das Fanal geworden: Folter frei! Jetzt im Interview mit Focus sagt er ungeheuer offen: "Die Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um Menschenleben zu retten, müsste auch im Verhör erlaubt sein. Seit längerem fordern viele Kriminalbeamte eine entsprechende Gesetzesänderung."

Am Sonntag aber gab Mackenroth, nunmehr zusammen mit den Landesverbänden seines Deutschen Richterbundes eine ganz andere Erklärung über die Rechtslage ab. Überschrift: "Folterverbot gilt ausnahmslos." Und dann zählte er mit Hilfe seiner Landesverbände einige der Vorschriften auf, die Folter ausnahmslos verbieten: Artikel 1 Grundgesetz, Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die UN-Konvention gegen Folter. Im Chor rufen jetzt der Vorsitzende und sein Richterbund: "Gerade wir Richter und Staatsanwälte tragen aufgrund unseres Amtes eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte ... Wer hieran rührt und diese Prinzipien verwässert, zerstört den Rechtsstaat."

Mackenroth, der noch drei Tage zuvor fleißig gerührt und verwässert hatte, fügte in einer persönlichen Erklärung hinzu: "Ich bedauere sehr, dass durch Äußerungen von mir ein anderer Eindruck entstanden ist." Doch die Folgen der leichtfertigen Äußerungen des obersten Richterfunktionärs sind nicht mehr zurückzuholen. Wer gegen die Folter ist, schützt Kindermörder. Mit dieser Parole kann ein Kanzlerkandidat Koch erfolgreich in den nächsten Bundestagswahlkampf ziehen.

Ob der ministeriable Mackenroth noch an der Spitze des Deutschen Richterbundes bleibt, hängt von dessen Selbstachtung ab, die man bis jetzt allerdings nur als ein Desiderat betrachten kann. Wie aber will er künftig Recht sprechen? Was will er sagen, wenn ein Ganove sein Geständnis widerruft mit der Begründung, es sei durch Anwendung von Gewalt zustande gekommen. Kann ein Richter Mackenroth dann noch widersprechen: Folter? Unmöglich, in diesem Lande gibt es sie nicht.


Frankfurter Rundschau 24.02.2003
FOLTERANDROHUNG

Koch äußert Verständnis für Polizeivize Daschner

FRANKFURT A. M., 23. Februar (dpa/ap). In der Debatte um die Folterandrohung der Frankfurter Polizei hat Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner Rückendeckung vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) erhalten. "Ich persönlich halte Daschners Verhalten in dieser schlimmen Konfliktsituation, in der er Leben retten wollte, für menschlich sehr verständlich", sagte Koch Bild am Sonntag. Eine juristische Überprüfung sei in einem Rechtsstaat selbstverständlich.

Koch sagte, Daschner habe in einer schlimmen Situation für sich eine Entscheidung getroffen, in der er die letzte Chance sah, den entführten Jungen zu finden. Der Polizei-Vize hatte, wie berichtet, dem mutmaßlichen Mörder und Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler im Polizei-Verhör Gewalt androhen lassen.

Daschner forderte im Gespräch mit dem Magazin Focus eine Gesetzesänderung. "Die Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um Menschenleben zu retten, müsste auch im Verhör erlaubt sein."

Der hessische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Stein, äußerte sich im Hessischen Rundfunk überrascht und entsetzt über Daschners Haltung. Ein solches Verhalten gegenüber Verdächtigen sei bei der Polizei nicht üblich.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, hat in einem Brief an die 14 000 Richter und Staatsanwälte seines Verbandes seine Äußerungen zu Befugnissen der Polizei in Extremsituationen bedauert. Dem Flensburger Tageblatt zufolge betont der Jurist darin, dass er das Folterverbot "selbstverständlich" nicht zur Disposition stellen wollte.




Indymedia

28.02.2003

Folter in Deutschland auch bald für Linke?

"Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden", so steht es in der am 07.08.1952 von Deutschland ratifizierten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte.

Zur Zeit macht in der BRD der Fall des Vize-Polizeipräsidenten DASCHNER aus Frankfurt a. Main Schlagzeilen, ordnete dieser doch im Oktober 2002 in einem Fall von Kindesentführung an, daß dem in Polizeigewahrsam befindlichen Verdächtigen Folter anzudrohen sei. In einem Interview mit der "Frankfurter Rundschau" (22. Feb. 2003, Seite 2) protzte er sodann damit, daß er auch angeordnet hatte, einen Polizeikampfsporttrainer extra aus dem Urlaub einzufliegen, um den Verdächtigen auch durch Taten zu foltern, nämlich - Zitat- "durch Überdehnen des Handgelenks, oder durch das Drücken auf Schmerzpunkte am Ohr, wo es sehr weh tut, ohne dass irgendeine Verletzung entsteht". Blut wollte man wohl (noch?) nicht sehen in Frankfurt am Main.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes MACKENROTH sprang DASCHNER bei und sprach davon, daß in gewissen Fällen die Androhung von Folter und deren Anwendung durchaus - Zitat - "erlaubt" sei.

Nun ist ein Fall von Kindesentführung abscheulich, viele besorgte Eltern würden zu gerne selbst einem Verdächtigen vielleicht Schmerzen zufügen, um so ihr Kind zu retten. Aber wer in den letzten 5,10,20 Jahren verfolgt hat, wie Kriminalpolitik in Deutschland funktioniert, der muß zugestehen, daß künftig auch in Deutschland (den "Vorbildern" USA, Israel u.a. Staaten folgend) mit Folter zu rechnen ist, und zwar staatlich gedeckt. Wurde beispielsweise die Einführung einer DNA-Gen-Datei unter Hinweis auf leichtere Identifizierung von Sexualtätern forciert, zielte diese DNA-Datei viel mehr darauf ab, politisch mißliebige Menschen leichter verfolgen zu können.

Das heißt, die Justizpolitik sucht sich Verbrechen aus, die für gewöhnlich Abscheu erregen (z.B. Sexualmord, Kindesentführung), um in deren Windschatten jene repressiven Praktiken einzuführen, für deren Einsatz unter anderen Umständen ansonsten kaum eine Mehrheit bestünde

1977 wurde, nach der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer durch die RAF, durchaus seitens der deutschen Regierung, erwogen, die inhaftierten RAF-Gefangenen standrechtlich zu erschiessen, um so die Freilassung Schleyers zu erzwingen. Damals waren jedoch die linken politischen Strukturen (noch) zu stark, als daß so ein Vorgehen tatsächlich hätte durchgeführt werden können.
Nach dem 11. September 2001 (Angriff auf das Herz des Kapitalismus und Imperialismus in New York City und Washington D.C.) erscheint aber vieles möglich. Menschen werden - auch in Deutschland - wieder wegen ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt, früher waren es "die Juden", heute sind es "die Moslems", Gerichte verurteilen trotz dürftigster Beweislage Menschen, die angeblich an den Vorbereitungen des "11. September" beteiligt gewesen sein sollen, zu langen Haftstrafen. Deutschland beteiligt sich durch vielfältigste Aktivitäten an dem geplanten Überfall auf den Irak...

Da liegt es auf der Hand, daß künftig in Deutschland die Polizei nicht mehr im verborgenen Verdächtige zu Aussagen zwingt (denn welcher Verdächtige konnte bislang derartiges beweisen, wo er/sie doch mit den Beamten alleine in einem Raum war?), sondern mit offiziellem Aktenvermerk - preußisch korrekt (man erinnere sich an die penible Aktenführung in den Konzentrations- und Vernichtungslagern des 3. Reiches) - Folter androht und durchführt. Und wen wird es mit als erste treffen? Wohl die linken AktivistInnen.
Alleine die Vermutung, eine angebliche linke "terroristische" Vereinigung könnte Anschläge mit Personenschaden planen, dürfte dann ausreichen, um Folter zu "legitimieren", denn bei der "Rechtsgüterabwägung" dürften Polizisten wohl stets zu dem Ergebnis gelangen, daß die Körperverletzung des/der Verdächtigen im Vergleich zu dem potentiellen Tod von Menschen erheblich geringwertiger ist. Wo endet diese Spirale?

Wird dann künftig auch der Junkie oder Drogendealer gefoltert, im Namen der "deutschen Volksgesundheit"!?. Oder der Bankräuber - im Namen der Bank, die ihr Geld wiedererhalten möchte?! Denn was ist schon ein bißchen Schmerz durch Hand umbiegen und am Ohr herumdrücken?!
Anstatt langer, ermüdender, personal- und damit kostenintensiver Vernehmungen von Beschuldigten, wird einfach ein wenig gefoltert und schon ist binnen 5 Minuten das Geständnis fix und fertig. Was ist schon 5 Minuten Schmerz im Vergleich zur "Effizienzsteigerungbsquote" !?

Die Büchse der Pandora ist geöffnet, sie lässt sich nach dem Fall es Polizei-Vizepräsidenten DASCHNER nicht (mehr) schließen. Im Oktober 2002, wo wird es künftig heißen, begann die Bundesrepublik Deutschland offiziell mit Folterungen.


Frankfurter Rundschau, 23.07.2003

DAS PORTRÄT
Unbeirrbar
Wolfgang Daschner


Vor wenigen Monaten ist Wolfgang Daschner 60 Jahre alt geworden. Es war kein guter Zeitpunkt für eine ungetrübte Geburtstagsfeier, denn seit Februar hat der Polizeivizepräsident bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Aktenzeichen - wegen Verdachts der Aussageerpressung im Fall Magnus G. Es geht um die Androhung von Folter.

Wolfgang Daschner hat längst die Jalousien heruntergelassen. Fragen nach einer womöglich anderen Sichtweise der Ereignisse vom Oktober vergangenen Jahres lässt er gar nicht erst zu. "Ich möchte mich nicht äußern", sagt er mittlerweile gebetsmühlenartig. Damit befolgt er den Ratschlag seines Verteidigers Eckart Hild, zieht aber auch Konsequenzen aus dem die Erklärungen, mit denen er sein Verhalten seinerzeit rechtfertigte.

Er würde "wieder so handeln", hätte es bei der Androhung nicht belassen, sondern Magnus G. tatsächlich "schlimme Schmerzen" zufügen lassen, hätte der geschwiegen über das Schicksal des kleinen Jakob von Metzler. Das waren Kernsätze Daschners in einem FR-Interview, die im Wiesbadener Innenministerium teilweise mit ungläubigem Staunen zur Kenntnis genommen wurden. Doch von einer Suspendierung nahm der Dienstherr im Hinblick auf das schwebende Verfahren zunächst einmal Abstand und leitete lediglich ein Disziplinarverfahren ein. Doch der "Vize" musste sich hinter vorgehaltener Hand gelegentlich den Vorwurf gefallen lassen, er sei ein selbstgerechter Betonkopf.

In Kollegenkreisen bescheinigt man Daschner dagegen "Geradlinigkeit" und "Mut". Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, der in den Entscheidungsprozess im Fall Magnus G. nicht einbezogen war, vertritt unverändert die Position, dass sein Stellvertreter einen "übergesetzlichen Notstand" für sich reklamieren könne. "Ich billige sein Verhalten in vollem Umfang."

Daschner, der mehr als 40 Dienstjahre auf dem Buckel hat und niemals disziplinarisch belangt wurde, macht anscheinend einen weiten Bogen um die Medienvertreter. Das war schon früher so, denn der Mann agierte, auch als er Leiter der der Einsatzabteilung im Frankfurter Präsidium war, vorwiegend aus dem Hintergrund. "Ich dränge mich nicht in die Öffentlichkeit", hat er immer wieder betont.

Da steht er aber nun und wartet, dass die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren zu einem Ergebnis gelangt. Doch die Ermittlungen werden noch einige Monate dauern, kündigt Hubert Harth, Leiter der Staatsanwaltschaft, an. Es müssten weitere Zeugen vernommen werden, bevor Wolfgang Daschner die Möglichkeit erhalte, sich zu äußern.

Der Leitende Oberstaatsanwalt gibt keine Prognose über das Ende des Verfahrens ab. Die Rechtsproblematik sei "nicht so ganz einfach", antwortet er denen, die sich ein zügigeres Verfahren gewünscht hätten. (habe)


Stefan Wogawa 30.07.2003
Folterdrohung unerheblich
Mörder von Jakob Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt. Polizeivize Daschner bleibt gelassen


Zu lebenslanger Haft ist am Montag der Entführer und Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler aus Frankfurt/Main verurteilt worden. Das dortige Landgericht stellte bei dem angeklagten Magnus Gäfgen eine besonders schwere Schuld fest. Er kann deshalb nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden. Gäfgen hatte den Jungen im September 2002 entführt und mit Klebeband erstickt. Von den Eltern wollte er eine Million Euro Lösegeld erpressen. Der Prozeß hatte nicht nur wegen der Umstände des Verbrechens für Aufsehen gesorgt. In seinem Verlauf gerieten rechtswidrige Methoden der Polizei ans Licht. So war bekannt geworden, daß der Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, die Androhung der Folter angeordnet hatte.

Der Jurastudent Gäfgen war kurz nach der Entführung als Verdächtiger verhaftet worden und hatte die Tat gestanden. Er wurde zum Aufenthaltsort des Kindes befragt und hatte zunächst falsche Angaben gemacht. Daschner, der darin nach eigenen Angaben die letzte Chance sah, den Jungen zu retten, ließ ihm durch einen Kriminalhauptkommissar drohen, man werde ihm Schmerzen zufügen, die er nicht mehr vergesse. Der Frankfurter Rundschau sagte Daschner später, er habe Gewalt wirklich anwenden wollen. Es sei beabsichtigt gewesen, Gäfgen den Arm zu verdrehen oder mit einem Kampfsportgriff am Ohr erhebliche Schmerzen zuzufügen. Dabei sollte ein Arzt hinzugezogen werden. Minuten nach der Drohung erklärte Gäfgen jedoch, das Kind könnte tot sein und nannte den späteren Fundort, einen Teich.

Für das Vorgehen der Polizei hatten etliche Politiker und Juristen wie Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) Verständnis gezeigt. Sie argumentierten, in Fällen des Schutzes eines höherwertigen Rechtsgutes sei der Einsatz der Folter vorstellbar. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte erklärt, daß bei der Anwendung von polizeilicher Gewalt in bestimmten Fällen ein »rechtfertigender Notstand« vorliegen könne. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International warf ihr daraufhin vor, das bestehende Folterverbot zu relativieren. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) verlangte die Lockerung des Folterverbots für »Terrorverdächtige«. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, hielt Folter in bestimmten Situationen für »erlaubt« und rückte erst angesichts öffentlicher Kritik von seinen Äußerungen ab. Auch Frankfurts Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, ein persönlicher Freund der Familie Metzler, verteidigte die Verhörmethoden.

Während der Ermittlungen soll auch Gäfgens Freundin von Polizisten mit Vergewaltigung bedroht worden sein, so ihre Eltern in einem Brief an das Frankfurter Gericht. Das Magazin Stern berichtete von weiteren speziellen Verhörmethoden der Frankfurter Polizei. Man habe mit aussageunwilligen Verdächtigen »Ausfahrten« gemacht und dann demonstrativ die Dienstpistolen entsichert, so Beamte gegenüber der Presse. Gegen Daschner, der über die Folterdrohung im Oktober 2002 eine Aktennotiz anlegte, wird inzwischen ermittelt. Er selbst rechnet laut Zeitungsberichten nicht mit ernsthaften Konsequenzen.

Gäfgens Verteidiger Hans-Ulrich Endres hatte bis zuletzt argumentiert, mit der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld seines Mandanten trotz der Folterdrohung werde dem Rechtsstaat Schaden zugefügt. Schon vor dem Urteil hatte Endres den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angedroht, falls sein Mandant die besondere Schwere der Schuld zugesprochen werde. Für den Vorsitzenden Richter, Hans Bachl, ist dagegen die Gewaltandrohung im Prozeß angemessen berücksichtigt worden. Er hatte während des Prozesses ein neues Geständnis abgelegt.

Professor Wolfgang Hecker von der Verwaltungsfachhochschule Frankfurt verweist in einem Gutachten darauf, daß die bestehende Rechtslage »völlig eindeutig« sei. »Die Anwendung von Gewalt zur Aussageerpressung in der Bundesrepublik ist nach Verfassungsrecht und einfachem Recht absolut verboten.« Sie sei es auch nach internationalem Recht: Auch die Europäische sehe Menschenrechtskonvention vor, daß niemand der Folter unterworfen werden dürfe.


Frankfurter Rundschau, 20.02.2004
FR AKTUELL
Frankfurter Polizei-Vize wegen Folterdrohungen angeklagt
Hessischer Innenminister entbindet Daschner von seinem Dienst

Frankfurt/Main - Wegen der Folterdrohungen bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler ist der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner angeklagt worden. Seine Anweisungen an einen ebenfalls angeklagten Vernehmungsbeamten sei als Verleitung zu schwerer Nötigung anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Frankfurt.

Ursprünglich waren die Ermittlungen wegen des schwereren Delikts der Aussageerpressung begonnen worden. Daschner hatte den Entführer Magnus Gäfgen am 1. Oktober 2002 bedrohen lassen, um das Geiselversteck des vier Tage zuvor entführten Jungen zu erfahren. Jakob von Metzler war zu diesem Zeitpunkt schon tot.

Objektiv habe es sich bei dem vorsätzlichen Vorgehen der Polizisten um eine Aussageerpressung gehandelt, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Wilhelm Möllers. Den Beamten habe es aber an dem subjektiven Willen gefehlt, die erpresste Aussage in ihren Ermittlungen zu verwerten. Es sei ausschließlich um die Rettung Jakobs gegangen. Daschner hatte eine Aktennotiz über sein Vorgehen geschrieben.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat Daschner nach der Anklageerhebung von seiner Aufgabe entbunden. Der 60-Jährige sei ins Landespolizeipräsidium nach Wiesbaden abgeordnet worden, teilte das Innenministerium am Freitag mit. Dies sei aus Gründen der Fürsorge für Daschner und zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des Frankfurter Präsidiums geboten, begründete Bouffier seine Entscheidung.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte nach der Anklageerhebung, dass das Gericht in der Hauptverhandlung das Folterverbot bekräftigt. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg sagte der Rundfunkagentur dpa/Rufa, es müsse der Rechtsgrundsatz bestätigt werden, dass Polizeibeamte nicht mit einer dienstlichen Anweisung gezwungen werden dürfen, Gewalt zur Erlangung von Informationen oder Geständnissen einzusetzen.

Freiberg sagte: "Uns kommt es nicht auf eine Bestrafung des Vize- Polizeipräsidenten an. Er hat in der vermeintlichen Aussicht, das Leben des Kindes retten zu können, einem ungeheuren inneren Druck nachgegeben." Dies zeige, in welchen existenziellen Konfliktlagen Polizeibeamte Entscheidungen treffen müssten. Die nachdrückliche Feststellung des Folter-Verbotes durch ein Gericht könne helfen, dass Ermittler künftig einem solchen Druck besser widerstehen könnten.

Ob es zu einem Prozess gegen die Polizisten kommt, entscheidet die zuständige Strafkammer des Landgerichts in seinem Eröffnungsbeschluss. dpa


AFP 20.02.2004
Anklage gegen Frankfurts Polizei-Vize Daschner wegen Folterdrohungen
Mörder des elfjährigen Jakob sollte Aufenthaltsort verraten

Wegen der Folterdrohungen bei den Ermittlungen im Mordfall Jakob von Metzler soll sich Frankfurts Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft erhob am Freitag Anklage gegen den 60-Jährigen wegen Verleitung zur Nötigung. Sie klagte zudem einen 50-jährigen Kriminalhauptkommissar wegen Nötigung an, der die Anweisungen Daschners ausgeführt haben soll. Der Polizei-Vize wurde von seinen Aufgaben entbunden. Menschenrechtsorganisationen und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßten die Anklage.

Daschner hatte dem mittlerweile verurteilten Mörder Magnus Gäfgen in einem Verhör "schwere Schmerzen" androhen lassen, wenn er den Aufenthaltsort Jakobs nicht preisgebe. Die Ermittler hofften so, den im September 2002 entführten Jakob lebend zu finden. Der Elfjährige war zu diesem Zeitpunkt allerdings schon tot. Daschner und der Kriminalkommissar bestreiten die Drohungen nicht. Sie sehen ihr Verhalten aber dadurch gerechtfertigt, dass sie Jakob retten wollten. "Dieses verständliche Motiv macht jedoch rechtlich die Androhung von Folter nicht zu einem zulässigen Mittel", erklärte die Staatsanwaltschaft. Ihr Verhalten sei "weder geboten noch angemessen" gewesen und habe gegen "elementare Verfassungsgebote" verstoßen.

Die Staatsanwaltschaft lehnte aber eine Anklage wegen Aussage-Erpressung ab. Die Beschuldigten hätten nicht in der Absicht gehandelt, den mutmaßlichen Mörder im Rahmen des Verfahrens zu einer Aussage zu nötigen. Sie hätten vielmehr versucht, das Kind zu retten. Für Nötigung und Verleitung dazu ist eine Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren möglich. Bei Aussage-Erpressung hätten es sogar bis zu zehn Jahre sein können.

Daschners Verteidiger, Eckart Hild, nannte das Vorgehen seines Mandanten "notwendig und verhältnismäßig". Er kündigte deshalb an, vor Gericht die Nichtzulassung der Anklage zu beantragen. Es gehe um die Frage, ob die Polizei "tatenlos" warten dürfe und müsse, "wie ein entführtes Kind qualvoll stirbt", erklärte der Anwalt. Dies könne in einem demokratischen Rechtsstaat, der den Schutz des menschlichen Lebens zur elementaren Pflicht des Staates erklärt habe, nicht bejaht werden. Die Verteidigung gehe daher davon aus, dass die Entscheidung Daschners durch das Polizeirecht sowie Notwehr- und Nothilferechte gerechtfertigt sei.

Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg begrüßte dagegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft. Das Folterverbot müsse nun durch die Verhandlung bekräftigt werden. Freiberg betonte zugleich, es komme nicht auf eine Bestrafung Daschners an. Dieser habe in der vermeintlichen Aussicht, das Kind zu retten, "einem ungeheuren inneren Druck nachgegeben". Der stellvertretende Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation amnesty international, Wolfgang Grenz erklärte, er hoffe, dass nun auch in einem Urteil "unmissverständlich" deutlich werde, "dass Folter unter allen Umständen und ohne jede Einschränkung verboten ist". Der Sprecher der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, Nils Leipold, wandte sich entschieden gegen eine Lockerung des absoluten Folterverbots. Dies würde zu einem "Dammbruch" führen.

Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) entband Daschner mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben. Diese Maßnahme sei "aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Frankfurter Polizeipräsidiums und aus Fürsorge" gegenüber Daschner geboten. Dieser soll im Landespolizeipräsidium bis auf weiteres verwaltungsinterne Aufgaben übernehmen.

Wegen der Folterdrohungen hatte das Frankfurter Landgericht im Verfahren gegen Gäfgen alle Geständnisse des Angeklagten, die er vor dem Prozess abgelegt hatte, für unverwertbar erklärt. Dieser gestand aber in dem Prozess erneut, den Jungen entführt und getötet zu haben. Das Gericht verurteilte Gäfgen wegen der Ermordung des Kindes zu lebenslanger Haft.


FAZ 23. Februar 2004
Fall Daschner
Die Drohung mit Gewalt war eine einsame Entscheidung

Die Anklageerhebung gegen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner hat die öffentliche Diskussion über große Themen wie Gerechtigkeit, Justiz und Angemessenheit von Strafverfolgung neu entfacht. Nicht wenige Bürger halten es für ungerecht, den hohen Polizeibeamten, der einem Mörder Schmerzen androhte, auf die Anklagebank zu zerren. Es sei Daschner doch nur darum gegangen, das Leben des kleinen Jakob von Metzler zu retten, meinen die Kritiker der Anklagebehörde.

Im Respekt vor dieser Haltung dem Opfer gegenüber bleibt festzuhalten, daß, wie die Beweisaufnahme im Prozeß gegen Jakobs Mörder ergab, der stellvertretende Polizeichef am Morgen des 1. Oktober 2002 wenig Anhaltspunkte dafür hatte, daß der Junge noch am Leben sein könnte. Das Kind war am 27. September entführt worden, Gäfgen hatte das Lösegeld in Höhe von einer Million Euro am 29.September nachts an der Straßenbahnhaltestelle Oberschweinstiege abgeholt. Entgegen der Ankündigung im Erpresserschreiben hat Gäfgen danach nichts unternommen, um für die Freilassung des Jungen zu sorgen. Er konnte dies nicht, weil er Jakob von Metzler schon zwei Tage zuvor, unmittelbar nachdem er ihn in seine Wohnung gelockt hatte, getötet hatte.

Zu diesem Verhalten des Verdächtigen, der am 30. September festgenommen wurde, nachdem er ein Flugticket gekauft hatte, kamen seine Reaktionen im Verhör. Der Vernehmungsbeamte, der den Verdächtigen Gäfgen stundenlang mit Fragen und Vorhalten konfrontiert hatte, hat im Mordprozeß im Frühsommer 2003 ausgesagt, daß er spät in der Nacht den Eindruck gewonnen hatte, daß das Kind tot und der ihm gegenübersitzende Mann der Täter sei. Die Vernehmung wurde nach Mitternacht unterbrochen und sollte am kommenden Morgen gegen 8 Uhr fortgesetzt werden. Der Beamte verspätete sich jedoch und als er kam, hatte Daschner seine Drohung durch einen anderen Kriminalhauptkommissar realisieren lassen. Sie lautete, wenn Gäfgen nicht den Aufenthaltsort des Kindes preisgebe, werde man ihm größte Schmerzen zufügen.

Nach allem, was im Mordprozeß gegen Gäfgen zu dem Komplex "Drohung" von Zeugen ausgesagt worden ist, hat es sich um eine ziemlich einsame Entscheidung des Polizeivizepräsidenten gehandelt. Mit dem Vernehmungsbeamten hat er überhaupt nicht gesprochen, sondern sich Informationen über den Verlauf des Verhörs von Dritten geben lassen. Gäfgen selbst hat er nie gesehen, geschweige denn in seinem Verhalten beobachtet. Mit dem Polizeipsychologen bestand allenfalls oberflächlicher Kontakt. Die Bedenken von Führungsbeamten, eine Drohung sei von ihrer rechtlichen Problematik - ganz abgesehen vom Kriminaltaktischen - nicht das der Verhörsituation angemessene Mittel, hat Daschner nach Informationen dieser Zeitung beiseite geschoben. Statt dessen hat er, wie es die Staatanwaltschaft sieht, einen Untergebenen zu der Straftat der Nötigung verleitet.

Daschners Drohung scheint die Entscheidung eines vom Schicksal eines unschuldigen Kindes zutiefst bewegten, über die Fakten aber nicht umfassend informierten und über die Rechtslage irrenden Beamten gewesen zu sein. Dies allein würde seine Qualifikation als Führungsbeamter in einer Krisensituation, wie sie kaum schlimmer vorstellbar ist, noch nicht derart in Frage stellen, wie er selbst es getan hat, nachdem der Vorfall bekanntgeworden war. Daschner vertrat in allen Frankfurter Tageszeitungen sowie in den Magazinen "Der Spiegel" und "Focus" die Auffassung, sein Verhalten sei gerechtfertigt, ja geboten gewesen. Sein Verteidiger hat dies nach Anklageerhebung wiederholt.

Die Hauptverhandlung vor dem Frankfurter Landgericht wird, wenn die Anklage zugelassen wird, die rechtlichen Fragen klären. Allerdings widerspricht Daschners Auffassung den einschlägigen Paragraphentexten des Strafgesetzbuchs und den Gewaltverboten im Verhör, wie sie in allen Gesetzbüchern, Verfassungen und Kommentaren zivilisierter Staaten festgelegt sind. Die Rechtswissenschaftler, die in besonderen Ausnahmesituationen die Drohung mit oder die Anwendung von Gewaltmethoden im Verhör für angebracht halten, um höhere Rechtsgüter zu schützen, sind in der juristischen Literatur in der Minderheit. Nach Auffassung der Anklagebehörde, die mehr als ein Jahr wegen des Falles Daschner auch die Literatur studiert hat, ist diese Minderheitenmeinung vernachlässigbar.

Daschner müssen diese Überlegungen in jener Nacht oder jenem Morgen, als er seine Anweisung gab, nicht beschäftigt haben. Es mag sein, daß ihn allein der Gedanke an ein hungerndes und frierendes, vom Tode bedrohtes Kind beherrscht hat. Doch er hat auch später im Licht des Faktums, daß das Leben eines toten Kindes nicht zu retten war, ebensowenig Zweifel zugelassen wie in den Monaten danach. Er hat in Kauf genommen, daß er die Ermittlungen erschwerte - Vernehmungen in dem Mordfall wurden von der Drohung an nicht mehr von der Polizei, sondern von der Staatsanwaltschaft geführt -, er hat ungerührt zugesehen, wie der Mordprozeß gegen Gäfgen in verfahrenstechnische Gefahr geriet, er hat nie ein Wort für nötig gehalten, daß er es vielleicht gewesen sein könnte, der einen Fehler beging. THOMAS KIRN


ND 24.02.04
Fall Daschner
Verleitung... zum Foltern?
Anklage gegen Vizepolizeipräsidenten von Frankfurt (Main) stark umstritten


Von Claus Dümde

Der Vizepolizeipräsident von Frankfurt (Main), Wolfgang Daschner, hatte im Herbst 2002 dem der Kindesentführung verdächtigen Magnus Gäfgen Folter androhen lassen. Die jetzt erhobene Anklage wird von den Verteidigern sowohl Daschners als auch Gäfgens kritisiert.
Als »notwendig und verhältnismäßig« bezeichnete Daschners Anwalt Eckart Hild das Vorgehen seines Mandanten. Daher werde er im Zwischenverfahren beim Landgericht Frankfurt (Main) die Nichtzulassung der Anklage beantragen. Daschner habe seinerzeit davon ausgehen müssen, dass der entführte Bankierssohn Jakob von Metzler noch lebe, sich aber in höchster Lebensgefahr befinde, argumentierte Hild. Daschner habe Gäfgen mit Gewalt drohen lassen, um das Kind zu retten. Dies sei jedoch kein Verstoß gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern durch Artikel 2 der Konvention gedeckt, der Gewaltanwendung zulässt, um einen anderen Menschen gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen.
Für Hild geht es daher um die Frage, ob die Polizei »tatenlos« warten dürfe und müsse, »wie ein entführtes Kind qualvoll stirbt«. Dies könne in einem demokratischen Rechtsstaat, der den Schutz des menschlichen Lebens zur elementaren Pflicht des Staates erklärt habe, nicht bejaht werden. Die Verteidigung gehe daher davon aus, dass Daschners Entscheidung durch das Polizeirecht sowie Notwehr- und Nothilferechte gerechtfertigt sei.
Dies hat die Staatsanwaltschaft im Ergebnis des rund einjährigen Ermittlungsverfahrens ausdrücklich verneint. Dennoch mutet die Anklage seltsam an, die sie nun gegen den Vizepolizeichef und einen namentlich nicht genannten Kriminalhauptmeister erhoben hat. Der Vernehmer hatte dem Tatverdächtigen Gäfgen beim Verhör auf Daschners Weisung angedroht, dass ihm Schmerzen zugefügt werden, wie er sie noch nie zuvor verspürt habe, falls er nicht preisgibt, wo er den Jungen versteckt hat. Aus der vor einem Jahr vom Frankfurter Polizeisprecher zitierten Weisung Daschners an seinen Untergebenen geht klar hervor, dass es nicht bei der Drohung bleiben sollte, falls Gäfgen weiter geschwiegen hätte.
Wegen »der Einmaligkeit der Vorkommnisse und der Stellung des einen Angeschuldigten« wurde Anklage bei der Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben – doch nicht wegen der offenkundig begangenen Straftat der Aussageerpressung. Vielmehr soll sich der Kommissar wegen »Nötigung« verantworten, sein Chef gar nur wegen »Verleitung« dazu – Nötigung zu einer Aussage, natürlich. »Die Staatsanwaltschaft macht sich lächerlich«, sagte dazu im »Tagesspiegel«-Interview Rechtsanwalt Hans Ulrich Endres, der Gäfgen verteidigt hatte. »Ich nehme an, es geht darum, Herrn Daschner die Pension zu sichern.« Aussageerpressung wird nämlich mit ein bis zehn Jahren Haft bestraft, bei Nötigung beträgt die Mindeststrafe aber selbst in besonders schweren Fällen nur sechs Monate.
Er habe Verständnis für Daschners damalige Situation, betonte Endres. Doch alles andere als ein Urteil als wegen Aussageerpressung wäre ein juristischer Fehler. »Sonst müssen wir Folter in deutschen Polizeidirektionen für zulässig erklären – und uns damit aus der internationalen Staatengemeinschaft verabschieden.«


SZ 25.2.2004
Der Fall Daschner
Zur Not ein bisschen foltern

Hat der Polizeivizepräsident Daschner im Fall von Metzler nicht nur versucht, zu retten, was vielleicht noch zu retten war - das Leben eines Kindes? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich solchen Ansichten verweigert. Sie hat Anklage erhoben – und sich damit der Daschnerisierung des deutschen Rechts entgegengestellt.

Von Heribert Prantl

Brauchen Strafgefangene Vollpension? Reicht es nicht, wenn Betrüger jeden zweiten, Drogendealer und Kinderschänder jeden dritten Tag satt werden? Die Mahlzeit muss ja vielleicht dann, am zweiten oder dritten Tag, nicht ganz so eklig sein wie bei der Bundeswehr: Da hatten vor Jahren wehrpflichtige Soldaten einer Sanitätskompanie Regenwürmer essen müssen – zu Ausbildungs- und Demonstrationszwecken. Das Bundesverwaltungsgericht meinte damals, so ein Regenwurm-Befehl sei menschenunwürdig und demütigend. Aber sagt nicht das Sprichwort, dass selbst der Teufel in der Not Fliegen frisst?

Und könnte der Strafvollzug nicht die Ausländer im hiesigen Knast ein wenig härter anfassen als die Einheimischen? Also wenigstens ein wenig so, wie die das zu Hause gewohnt sind? Nein, natürlich keine Schläge, aber vielleicht doch, zur Abschreckung, eine kurze Kette am Fuß? Und wäre es so schlimm, wenn es in der Zelle eines Vergewaltigers ein wenig stinkt?

Es müsste ja nicht so heftig sein wie in einem Fall, den das Bundesverfassungsgericht 1993 entschieden hat: Da musste ein Gefangener in einer Zelle leben, die wegen eines verstopften Abflusses immer wieder mit Fäkalien überschwemmt wurde.

Ein bisschen phantasievoll nachhelfen?
Dazu meinte zwar das höchste deutsche Gericht, dass das einen Entzug wesentlicher Existenzbedingungen darstelle und damit grundgesetzwidrig sei. Wenn aber ein Gefangener partout kein Sühnebedürfnis entwickelt – soll man da nicht ein bisschen phantasievoll nachhelfen dürfen? Es müssen ja nicht gleich Fäkalien sein.

Vielleicht genügt es, wenn der Häftling nur kalt duschen darf. Und bei dem Ladendieb, der zum fünftenmal hintereinander erwischt wird – soll man es bei dem nicht doch einmal mit der Methode versuchen, die etliche USSheriffs anwenden? Die hängen dem Dieb ein Schild um den Hals und stellen ihn vor den Supermarkt: "Ich habe hier gestohlen".

Und wenn schließlich ein Entführer partout nicht sagen will, wohin er das Opfer gebracht hat – soll man ihm da nicht ein wenig massiver auf den Zahn fühlen dürfen? Man muss es ja nicht immer gleich Folter nennen, wenn man dem Beschuldigten aus dringendem Grund weh tut: man könnte doch stattdessen von nachhaltiger Befragung sprechen!

Muss eine solche nachhaltige Befragung einem Rechtsstaat wirklich peinlich sein? Es geht ja nicht um den Einsatz von Daumenschrauben und Streckbank, um einen Beschuldigten zu überführen, sondern um den Versuch, das Opfer eines Verbrechens zu retten.

Eine robuste Rettungsbefragung – ist sie wirklich finsteres Mittelalter? Oder ist so wohldosierte Gewalt nicht vielmehr die Fortentwicklung des Polizei- und des Strafrechts hin zur humanitären Intervention für die Opfer – so, wie sie neuerdings auch im Völkerrecht praktiziert wird? Bundeswehr und Nato haben seinerzeit im Jugoslawien-Krieg ohne Rechtsgrundlage eingegriffen. Hat das nicht auch der Polizeivizepräsident Daschner in Frankfurt so ähnlich versucht – um zu retten, was vielleicht noch zu retten ist?

Schnick-Schnack und Zierrat
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich solchen Verständnis-Innigkeiten verweigert. Sie hat den Polizeivizepräsidenten angeklagt – und sich damit der Daschnerisierung des deutschen Rechts entgegengestellt. Sie hat den herrschenden Populismen, an denen die Politik der inneren Sicherheit nicht unschuldig ist, das Recht entgegengehalten.

Wäre das Strafverfahren gegen Daschner von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, es hätte künftig geheißen: Ein bisschen was geht immer, ein bisschen Folter ist erlaubt – weil sonst das Böse zu gut wegkommt. Und die Leute, die so tun, als sei der Rechtsstaat ein Waschlappen, hätten mit einem Mal die höheren Weihen gehabt.

Die absolute Geltung des Folterverbots wäre, bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Daschner, künftig von vornherein durch eine strafrechtliche Entschuldigung relativiert gewesen. Die Perforation des Rechtsstaats hätte forthin als strafrechtlich gebilligt gegolten.

Perforation des Rechtsstaats? Wäre Daschners Kalkül aufgegangen, hätte er dann nicht als Held gegolten? Er wäre doch wohl, hätte er das entführte Kind mit seiner Folterdrohung retten können, befördert worden, womöglich hätte er das Bundesverdienstkreuz erhalten!

Ausstieg aus dem Rechtsstaat
Indes: Heldentum ist keine stabile Kategorie, schon gar keine juristische. Es gibt genügend Helden, deren Heldentum sich wenig später als Verbrechen dargestellt hat; Heldentum, das sich über Recht und Gesetz hinweg setzt, gehört dazu. Der Satz, dass Not kein Gebot kennt, ist kein rechtsstaatlicher Satz, und der Satz, "denn wer kämpft für das Recht, der hat immer recht", auch nicht.

Ein Daschner-Einstieg in die Folter wäre der Ausstieg aus dem Rechtsstaat. Und die Bundesrepublik könnte es sich künftig sparen, für die Einhaltung der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta oder des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte zu werben.

Daschner und die Zustimmung, die er in der Bevölkerung geerntet hat, sind freilich, ebenso wie die Erfolge, die noch bei der letzten Hamburger Wahl einer wie Schill erzielen konnte, ein Indiz für grassierende Rechtsstaatsmüdigkeit.

Unter tatkräftiger Mithilfe des Bundesverfassungsgerichts hat sich zwar in Deutschland eine liberale Strafrechtsordnung entwickeln können. Doch viele ihrer Vorschriften schwimmen wie Schnittlauch auf einer Suppe von Vorurteilen, sind in den Augen vieler bloßer Schnick-Schnack und Zierrat.

Die Wissenschaft vom Strafrecht hat sich in den vergangenen fünfundzwanzig Jahren im Elfenbeinturm versteckt, sie sieht sich offensichtlich nicht in der Lage, ihre Erkenntnisse, deren Frucht die rechtsstaatliche Strafrechtsordnung ist, der Öffentlichkeit zu vermitteln und für sie zu werben.

Wer aufgeklärte Kriminalpolitik will, muss aber Aufklärung betreiben. Wer souverän rechtsstaatliche Strafrechtspolitik betreiben will, muss den Souverän, also das Volk, überzeugen. Die Theorie und die Praxis des Strafens muss die Auseinandersetzung auch mit vermeintlich naiven Fragen, Vorwürfen und Forderungen der Öffentlichkeit aushalten.

Zur Aufklärung gehört Vorbeugung
Aufklärung ist kein abgeschlossener, sondern ein andauernder Prozess, und sie ist bitter notwendig, so lange es leichter zu sein scheint, die Peinliche Halsgerichtsordnung von 1532 wieder einzuführen, als den Leuten das liberale Strafvollzugsgesetz aus dem Jahr 1977 verständlich zu machen.

Zur Aufklärung gehört Vorbeugung: Die Bundesregierung zögert leider, das neue Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen zu unterzeichnen. Dieses Zusatzprotokoll, das am 18. Dezember 2002 von der UN-Vollversammlung angenommen wurde, versucht, durch nationale Präventionsmechanismen den Schutz vor Folter zu verbessern.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte beklagt zu Recht, dass es bisher in Deutschland weder auf Bundes- noch auf Landesebene unabhängige Einrichtungen gibt, "die menschenrechtssensible Bereiche umfassend und effektiv überwachen". Bei der Polizei und beim Bundesgrenzschutz fehlen innerstaatliche unabhängige Kontrolleinrichtungen komplett, ebenso in Pflegeheimen und in geschlossenen Anstalten zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen.

Will Deutschland nun über die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention wieder schändliche sechs Jahre lang debattieren wie seinerzeit über die Annahme der Anti-Folter-Konvention selbst? Damals fürchtete man, Flüchtlinge könnten die Konvention zur Erlangung eines Bleiberechts in Deutschland ausnutzen. Die Strafjustiz kommt immer erst hinterher – nach der Tat, nach dem Verstoß; trotzdem wird das Urteil des Gerichts über den Polizeivizepräsidenten Daschner präventive Kraft haben.

Sicherlich handelt es sich um zwei Ebenen: Die Frage nach der Zulässigkeit polizeilicher Folter als staatliche Maßnahme gehört zu der einen Ebene, die nach der strafrechtlichen Beurteilung des Menschen Daschner zur anderen. Aber das Strafgericht wird das Folter-Verbot nicht so hoch hängen dürfen, dass die polizeiliche Praxis künftig bequem unten durch laufen kann.


Oskar Lafontaine

BILD-Kommentar 21.02.2004
Abwehr von Gefahren

von Oskar Lafontaine

Der Frankfurter Polizei-Vizepräsident hat einem Entführer Gewalt angedroht. Er wollte erfahren, wo dieser einen 11-jährigen Schüler gefangen hält.
Der entführte Junge war bereits tot. Aber der Polizei-Vizepräsident ging davon aus, dass er noch lebte, und wollte ihn vor dem Verhungern und Verdursten retten.
Jetzt ist der Frankfurter Polizei-Vizepräsident deshalb wegen Nötigung angeklagt worden. Er muss, ebenso wie der Polizeibeamte, der an der Gewaltandrohung beteiligt war, freigesprochen werden.
Warum? Für mich ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn im Krieg Unschuldige sterben, weil man Täter bestrafen will.
Noch weniger verträgt es sich mit dem moralischen Empfinden der Menschen, wenn die Polizei ein Kind qualvoll sterben lässt, um die Würde seines Entführers zu wahren.
Es ging hier um Gefahrenabwehr, bei der das Polizeirecht - um Leben zu retten - auch den gezielten Todesschuss erlaubt.


Aussage von Lafontaine in der Sendung "Im Zweifel für... Friedmans Talk":

"Ich würde es als Katastrophe für den Rechtsstaat ansehen, wenn dieser Beamte bestraft würde, denn nach meiner Auffassung hat er nach elementarsten sittlichen Geboten unseres Rechtsstaats gehandelt", sagte Lafontaine. Man könne nicht "ein unschuldiges Kind qualvoll krepieren lassen, nur weil man sich auf formale Verfassungsartikel beruft". Zwar sei Folter gesetzlich verboten, jedoch gebe es "immer Situationen im Leben, wo der Verweis auf Gesetze oder das Beharren auf Prinzipien nicht weiterhilft".


Leserbrief des Tatort-Kommissars zu Lafontaine

Brüder, zur Folter, zur Schlachtbank

Oskar Lafontaines gefährliche Gedanken über die Tortur ­ Ein polemischer offener Brief
Von Jochen Senf

Lieber Herr Maas,

ich möchte in die SPD Saar eintreten, nachdem Oskar Lafontaine endlich ein Zeichen gesetzt hat, das mich zu diesem Schritt ermuntert! Ich bewunderte an ihm schon immer sein links schlagende Herz, dessen moraline Zuverlässigkeit durch bemerkenswert rechtslastige Trivialkolumnen in der Bildzeitung kompensiert werden musste. Bemerkenswerte Anbiederungen an Stammtisch und Biedermann, Synthese aus links schlagendem Herzen und satter Rechtslastigkeit plus Honorar: Diese gelungene Ambivalenz, diese Glamour-hafte Wechselschärfe des Intellekts habe ich an unserem Oskar schon immer rückhaltlos bewundert!

Und jetzt hat Oskar ein Signal gesetzt! Eines, das alles von ihm bis dato Geäußerte weit überstrahlt! Ein Signal für Folter, nicht dagegen! Wenn der Frankfurter Polizeivizepräsident, Herr Daschner, wegen angedrohter Folter gegenüber dem Entführer des Jakob von Metzler verurteilt würde, dann, so unser Oskar, bricht der Deutsche Rechtsstaat zusammen! Ist das nicht ein Wort!? Einer reinen juristischen Formalie wegen nicht zu foltern, hat unser Oskar gesagt, sei staatsgefährdend!

Damit Sie mich richtig verstehen, lieber Herr Maas: Hätte unser Oskar lediglich gesagt, rein menschlich könne er die Androhung der Folter durch Herrn Daschner durchaus nachvollziehen, aber Strafe müsse sein, dann bräuchte ich nicht in die SPD einzutreten. Wen interessiert denn schon eine Lappalie, das Foltergelüst eines Vizepolizeipräsidenten?

Aber nein! Unser Oskar hat es mit staatsmännischem Blick sofort erkannt: Die gesamte Deutsche Rechtsstaatlichkeit ist gefährdet, wenn nicht sofort und unmissverständlich der Folter als Instrument zur Wahrung einer sittlich begründeten Rechtsordnung auf deutschem Boden stattgegeben wird! Ist das nicht weltmännisch? Ist das nicht staatstragend? Ist das nicht unser Oskar? Muss man da nicht in die SPD eintreten? Ist das nicht deutsche Historie einzigartig mit dem Zirkel schlagen? Die Tortur des Mittelalters, die Hexenverbrennungen, die Inquisition, das Großdeutsche Reich, die Wannseekonferenz, die vielen Sozialdemokraten, die unter der Folter litten, auch starben, das alles geistesübergreifend von unserem Oskar angemahnt: Es sei, zur Rechtswahrung, Folter! Zum Teufel mit Genf! Mit Völkerrecht! Mit internationalem Strafgerichtshof! Zum Teufel mit Den Haag! Ein Halleluja, ein Te Deum auf Milosevic! Gesungen von Oskar! Mein Gott! In der Ludwigskirche!

Die Leidenschaft lässt mich ins Fantasieren, ins Schwärmen kommen! Aber war Oskar nicht schon immer so? Und wie hätte im Schatten dieses Mannes ein SPD-Nachfolgepflänzchen aufblühen können? Zum Beispiel Sie, lieber Herr Maas? Wäre nicht jedes eigenständige Handeln eine Kränkung Oskars gewesen, zu der Sie nicht fähig sind? Das ehrt Sie! Anstatt zu sagen: Oskar, dein Rücktritt hat dem Klimmt die Wiederwahl versaut! Böse Menschen heißen es Rückgratlosigkeit! Diese Narren! Im Schatten eines Riesen wachsen eben nur dürre Ästchen!

Zur Sache: 1776 wurden in Philadelphia die Menschenrechte proklamiert. Es wurde noch ein verdammt blutiger Weg von damals bis heute. Zwei verheerende Weltkriege mit entsetzlichen Opfern überzogen Europa, die Welt. Folter, Terror, industrielle Vernichtung von Millionen. Der Holocaust. Das deutsche Grundgesetz: Unsere Mütter und Väter haben es gegen Diktatur, gegen Faschismus geschrieben, zum Schutz jedes Einzelnen ohne Ausnahme! Nie Wieder!

Eben, Herr Maas, nie wieder! Würde auch nur einem einzigen Akt der Folter zur Einschüchterung eines Verbrechers in unserem Land stattgegeben, stürzte in der Tat alles ein. Unser Rechtssystem wäre am Ende. Wir könnten den St. Johanner Markt in St. Guantanamo-Markt umbenennen. Wir erleben täglich den moralischen Bankrott der US-Regierung samt ihrer Generalität wegen systematisch praktizierter, das heißt gebilligter Folter im Irak. Das Outing des Herrn Lafontaine als Befürworter der Folter passt hervorragend zu Herrn Bush, Rumsfeld und Frau Merkel, ein Bush-Fan ohne Distanz. Nun Mitglied in dieser ehrenwerten Runde: Oskar, der Weltmann.

Wurden nicht Tausende Sozialdemokraten zur Schlachtbank geführt? Kommen Ihnen da nicht die Tränen, Herr Maas? Sollte man diesen Herrn nicht ohne Umschweife aus der SPD entfernen? Aus Gründen der Selbstreinigung? Haben Sie den Mumm dazu, Herr Maas?

Ihr Jochen Senf

(Jochen Senf ist Schauspieler, unter anderem spielt er im saarländischen Tatort den Kommissar Palü)


ak - analyse + kritik - Zeitung für linke Debatte und Praxis / Nr. 482 / 19.03.2004
Anklage gegen Folter - halbherzig
Frankfurter Polizei-Vize Daschner muss vor Gericht

Im Namen des "Kampfs gegen den internationalen Terrorismus" werden immer mehr Freiheitsrechte eingeschränkt. Diese Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien macht in der BRD selbst vor dem uneingeschränkten Folterverbot nicht halt. Der "Fall Daschner" zeigt, wie schnell sich das Folterverbot aufweichen lässt. Die Anklage gegen den Frankfurter Polizei-Vize dürfte dabei nur zu einem weiteren Zwischenschritt werden, die Diskussion über eine begrenzte Zulassung der Folter voranzutreiben.

In einer ersten Reaktion begrüßte am 20. Februar ein breites Bündnis von Menschen- und Bürgerrechtsgruppen um die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte und den Republikanischen AnwältInnenverein die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, öffentliche Anklage zu erheben. "Das Verfahren kann mit dazu beitragen, über die menschenrechtliche Bedeutung des absoluten Folterverbotes aufzuklären und verloren gegangenes Vertrauen in den freiheitlichen Rechtsstaat zurück zu gewinnen", hofft man.

Der Polizei-Vize hatte im September 2002 dem Entführer des Bankierssohn Jakob von Metzler mit Folter drohen lassen. Daschners Anweisungen seien als Anleitung zur schweren Nötigung anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft am 19. Februar. Auch der Kriminalhauptkommissar, der die Drohung aussprach, muss sich wegen Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger verantworten. Der Beamte hatte auf Weisung des Vize-Polizeipräsidenten dem Tatverdächtigen schwere Schmerzen angedroht, um das Versteck der 11-jährigen Geisel zu erfahren.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sprach von einem "verständlichen Motiv" bei Daschner, obwohl er als Amtsperson gegen elementare Verfassungsgebote und internationale Übereinkommen verstoßen hat. Es verwundert deshalb nicht, dass sie den Vize-Polizeichef und seinen Untergebenen erst nach langer "rechtlicher Prüfung" und dann lediglich wegen "Verleitung zur Nötigung" angeklagt hat. Die Staatsanwälte wanden sich um das eigentliche Delikt herum mit dem Argument, der Polizist habe ja kein Geständnis erzwingen, sondern ein Leben retten wollen. Also nur Nötigung. Der Anwalt des Entführers, Hans Ulrich Endres, bezeichnete die Anklage als Skandal: "Für das, was Daschner getan hat, gibt es ein Sonderdelikt, und das ist die Aussageerpressung."

Mit der Bewertung der Staatsanwaltschaft in der Mainmetropole wiederholte sich, was auch schon die Diskussion nach Bekanntwerden der Folterandrohung vor einem Jahr auszeichnete. Anstatt klar und eindeutig die Grenze zu ziehen, äußerten damals Ministerpräsidenten Verständnis, der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds bekundete Zustimmung, und allenthalben wurde über eine "Relativierung" des absoluten Folterverbots "in Ausnahmefällen" nachgedacht. Dabei zeigt Daschner selbst, dass er im September 2002 nicht aus einer wie auch immer definierten "Notlage" heraus gehandelt hatte, sondern dass hier ein Überzeugungstäter am Werke war. Im Focus forderte er, Gewalt "als letztes Mittel" in Verhören zuzulassen und zu diesem Zweck eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Für Geständnisse müsse der Schmerz nicht stark, aber lang sein, wusste er, und er gab sich auch als Experte aus, wie man foltern kann, ohne Spuren zu hinterlassen. Vor Gericht wird er seine Taten wieder verteidigen. Kurz vor Anklageerhebung hatten er und seine Verteidiger eine 150 Seiten starke Erklärung zur Staatsanwaltschaft gesandt. Darin reklamiere Daschner für die Ausnahmesituation im Entführungsfall einen "übergesetzlichen Notstand", da er das Leben der Geisel "mit allen Mitteln" habe retten wollen. Ebenso argumentierte er immer wieder, die Folterandrohung habe zur Gefahrenabwehr gedient, da die Fahnder fürchteten, von Metzler könne in seinem Versteck verhungern oder verdursten.
"Verständliches Motiv"

Diese Argumentation fällt auf fruchtbaren Boden. So schrieb Oskar Lafontaine zur Anklage Daschners in Bild: "Er muss, ebenso wie der Polizeibeamte, der an der Gewaltandrohung beteiligt war, freigesprochen werden. Warum? ... Für mich ist es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn im Krieg Unschuldige sterben, weil man Täter bestrafen will. Noch weniger verträgt es sich mit dem moralischen Empfinden der Menschen, wenn die Polizei ein Kind qualvoll sterben lässt, um die Würde seines Entführers zu wahren. Es ging hier um Gefahrenabwehr, bei der das Polizeirecht - um Leben zu retten - auch den gezielten Todesschuss erlaubt." (20.2.04) Was schert es den Populisten, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden: Beim "finalen Rettungsschuss" sind wenigstens Täterschaft, Bedrohungs- und Rettungssituation bei einer Geiselnahme klar gegeben. Der Folterer arbeitet dagegen mit Vermutungen und Hypothesen. Er foltert auf Verdacht.

Aber solche Kleinigkeiten sollen keine Rolle spielen, wenn sich die Chance auftut, Opfer zu retten, wollen uns die Werber für ein bisschen Folter glauben machen. "BedenkenträgerIn" ist, wer widerspricht und darauf hinweist, dass hier mit menschlicher Betroffenheit ganz andere Ziele verfolgt werden. Die Frage nach den Grenzen polizeilicher Gewalt ist durch das Folterverbot der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie nicht zuletzt der Strafprozessordnung klar geregelt. Daschners kalkulierter "Tabubruch" hat diese Frage neu aufgeworfen: Könnte unter gewissen Voraussetzungen, zur Abwehr einer akuten Lebensgefahr, nicht vielleicht doch ein bisschen Folter beim Verhör erlaubt sein? Selbst renommierte Strafrechtsprofessoren lobten seinen "Mut", im Extremfall den Zweck über die Mittel zu stellen. Die bei Folter frontal angegriffene Würde des Menschen ist aber nicht "abwägbar".

Folter als "letztes Mittel"
Es ist Vorsicht angebracht. Als die Folterandrohung das erste Mal bekannt wurde, entwickelte sich eine Diskussion, in der das Schicksal der Geisel bald vergessen war und es um eine "qualifizierte Foltererlaubnis" im "Kampf gegen den Terror" ging. Unions-Hardliner wie der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm forderten die Gewaltanwendung plötzlich auch für Terrorverdächtige. "Diese Debatte zeigte", so der Berliner Tagesspiegel, "dass in diesem Fall mehr als Mitleid steckt." (20.2.04) Es gab einmal Zeiten, da überwog das Verständnis der Grund- und Menschenrechte als Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat - zumindest idealtypisch. Diese "rechtsstaatlichen Fundamentalgewissheiten" (Heribert Prantl) sind heutzutage umkämpft wie schon lange nicht mehr.


Frankfurter Rundschau 24.03.2004, Ausgabe: S, Seite 33
FALL DASCHNER
Entscheidung über Verfahren verzögert sich

Frankfurt · 23. März · enk · Voraussichtlich erst in drei Monaten wird das Landgericht Frankfurt darüber entscheiden, ob ein Hauptverfahren gegen den Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner (59) wegen des Vorwurfs der Nötigung und des Amtsmissbrauchs eröffnet wird. Dies erklärte am Dienstag die Vorsitzende der zuständigen 27. Strafkammer, Bärbel Stock. Die Staatsanwaltschaft hatte Daschner und einen Kriminalhauptkommissar Ende Februar dieses Jahres nach mehr als einjährigen Ermittlungen angeklagt. Dem Polizei-Vize wird vorgeworfen, Anfang Oktober 2002 den Kripobeamten angewiesen zu haben, dem Entführer des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, mit Folter zu drohen, falls er nicht sagen würde, wo der Junge ist.

Es gebe mehrere Gründe, so Richterin Stock, warum sich die Entscheidung der Kammer so lange hinziehe. Zunächst müssten die Anwälte Daschners und seines Kollegen Zeit bekommen, zur Anklage Stellung zu beziehen. Ferner habe ihre Strafkammer vorrangig noch Fälle zu verhandeln, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft säßen.


So oder So, Frühjahr 2004, Seite 7

Hessen aktuell
Nur ein bißchen Gewalt

Mitte Februar wurde gegen den Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner Anklage erhoben: Er ließ im September 2002 Folter gegen den der Entführung eines elfjährigen Kindes Verdächtigten Magnus G. androhen, der daraufhin das Versteck der Kinderleiche verriet. weiterlesen...


Gegen die Strömung Mai 2004

Die Heuchelei des deutschen Imperialismus angesichts der Verbrechen seines imperialistischen Rivalen USA:
Die Folter ist ein Meister aus Deutschland!

„ Politiker und Medien äußern sich in Deutschland 'betroffen', ja 'empört' über bekannt gewordene Fotos von misshandelten Gefangenen im Irak insbesondere durch Angehörige der US-Armee. Das ist in doppelter Hinsicht ein demagogisches Manöver. Zum einen soll von der vielfach dokumen­tierten Tatsache abgelenkt werden, dass in großem Umfang in deutschen Gefängnissen, auf Poli­zeiwachen, bei Kontrollen und Durchsuchungen und nicht zuletzt durch die Bundeswehr Menschen immer wieder misshandelt werden. Das betrifft insbesondere auch Flüchtlinge, die in Abschiebe­gefängnissen, auf Polizeiwachen und hei der Durchführung gewaltsamer Abschiebungen häufig schwer mißhandelt werden oder die Abschiebung nicht überleben. Zum anderen und vor allem aber wird von Politikern und Ideologen des deutschen Imperialismus immer offener dafür plädiert, 'im Bedarfsfall' zu foltern, d.h. systematisch und gezielt zu quälen, um Aussagen herauszupressen. Das reicht vom offiziellen direkten Androhen und konkreten Vorbereitungen von Foltermaßnahmen im Frankfurter Polizeipräsidium, die auf eine erschreckend breite Zustimmung gestoßen sind, bis zum "offenen Eintreten für die Anwendung von Folter im Kampf gegen den Terror' durch einen Profes­sor der Bundeswehr-Hochschule. Das offene 'Nachdenken' über Nutzen und Zweck von Folter­praktiken ist ein weiterer Aspekt der zunehmenden Faschisierung in Deutschland. " weiterlesen...


Landgericht Frankfurt am Main, Pressestelle für Strafprozesse, 22.06.2004
Anklage gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, W. Daschner

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom gestrigen Tage die Anklage gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, W. Daschner, sowie einen Kriminalhauptkommissar zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main legt einem 50 jährigen Kriminalhauptkommissar Nötigung unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse und seiner Stellung als Amtsträger zur Last (§ 240 Absatz 1 und Absatz 4 StGB). Ihm wird vorgeworfen, am 01.10.2002 dem Entführer des 11 jährigen Jacob von Metzler, Magnus Gäfgen, mit der Zufügung schwerer Schmerzen für den Fall gedroht zu haben, dass er nicht bereit sei, den Aufenthaltsort des entführten Kindes zu nennen. Er soll auf entsprechende Anweisung des Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei gehandelt haben, der deshalb wegen Verleitung zu der Tat seines Untergebenen angeklagt ist (§§ 240 Absatz 1 und Absatz 4, 357 Absatz 1 StGB).

Die 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat die Anklage ohne Abänderung zugelassen. Es ist damit die Hauptverhandlung durchzuführen.

Nach der derzeitigen Terminsituation der Strafkammer ist wegen vordringlich zu verhandelnder Haftsachen mit dem Beginn der Hauptverhandlung nicht vor November dieses Jahres zu rechnen.

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§ 240 StGB Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

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§ 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.
(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.


Agenturmeldungen zur Klagezulassung gegen Daschner

dpa, Dienstag 22. Juni 2004, 10:56 Uhr
Frankfurter Ex-Polizeivize muss wegen Foltervorwurfs vor Gericht

Frankfurt/Main (dpa) - Der ehemalige Frankfurter Polizei- Vizepräsident Wolfgang Daschner muss sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Folterandrohung verantworten. Das Landgericht Frankfurt hat die Klage wegen schwerer Nötigung zugelassen. Daschner hatte im Zusammenhang mit der Entführung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler dem Hauptverdächtigen während des Verörs Folter angedroht. Der Vorfall hatte bundesweit für Empörung gesorgt.

AP, Dienstag 22. Juni 2004, 10:22 Uhr
Daschner wird der Prozess gemacht

Frankfurt/Main (AP) Das Landgericht Frankfurt hat die Anklage gegen den früheren stellvertretenden Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner und einen Kriminalhauptkommissar