"Griff
zur Entwindung"
Zusammenfasung eines Artikels aus dem "Spiegel"
Nr. 23 vom 6.6.1994
Prof. Wolfgang Bonte, Direktor des rechtsmedizinischen
Instituts der Universität Düsseldorf, kommt
in einem Gutachten über die Todesumstände von
Wolfgang Grams zu dem Schluß, es sei weder Selbsttäterschaft
bewiesen noch Fremdtäterschaft ausgeschlossen".
Er stellt sogar fest: Ein ausschließlicher "Rückschluß
auf Selbsttäterschaft ist wissenschaftlich nicht
haltbar".
Bonte setzt sich in seinem Gutachten mit den Ermittlungsergebnissen
der Staatsanwaltschaft Schwerin auseinander, die deren
Beschluß zugrundeliegen, das Ermittlungsverfahren
gegen mehrere GSG-9-Beamte wegen Tötung von Wolfgang
Grams einzustellen. Bonte hält fast alle diese Ergebnisse
für mangelhaft. Er untersuchte u.a. eine "bogenförmige
Hautabschürfung und -rötung" auf dem rechten
Handrücken von Wolfgang Grams, und kam nach mehreren
Versuchen bei sich selbst und bei seinem Assistenten zu
dem Ergebnis, daß diese Spur sich "widerspruchsfrei
durch einen streifenden Kontakt mit dem Hahnende"
der Waffe, die bei Wolfgang Grams gefunden wurde, "im
Rahmen eines Entwindungsgriffs erklären" lasse.
Schon zuvor war dem Gerichtsmediziner Walter Bär
von der Universität Zürich diese Verletzung
aufgefallen. Er sah ebenfalls einen "Entwindungsgriff"
als wahrscheinliche Ursache. Daraufhin beauftragte die
Staatsanwaltschaft Schwerin den Bonner Rechtsmediziner
Karl Sellier, sich mit dieser These auseinandersetzen.
Sellier kam nach wenigen Tagen zu dem Schluß, die
Verletzung stamme von Berührungen mit dem Schotter
des Gleisbetts, in dem Wolfgang Grams lag. Auch dies widerlegte
Prof. Bonte, indem er Versuche mit Steinen vom Tatort
unternahm und dabei feststellte, daß die dabei entstehenden
Verletzungen ganz anders aussehen. Prof. Bonte ist sich
danach sicher: "Es hat einen Entwindungsgriff gegeben".
Damit stellt er den Geschehensablauf, wie ihn die Staatsanwaltschaft
Schwerin ihrem Ermittlungsbeschluß zugrundelegt,
in seinen entscheidenden Momenten in Frage.
Bonte weist ferner seinen Gutachterkollegen aus Münster
und Zürich, auf deren Expertisen sich die Selbstmordthese
zentral stützt, weitere schwerwiegende Fehler nach.
Insbesondere widerlegt er den Münsteraner Gerichtsmediziner
Bernd Brinkmann, der anhand der Blut- und Gewebespuren
auf der Waffe sichere Rückschlüsse auf einen
Selbstmord von Wolfgang Grams gezogen hatte, indem er
nachweist, daß dieser mit Unterstellungen und atypischen
Abläufen gearbeitet hat. Schließlich stellt
Bonte fest, daß auch eine genaue Distanzbestimmung
für die übrigen Schüsse, die auf Wolfgang
Grams abgegeben wurden, mit den von Brinkmann und anderen
Gutachtern angewandten Methoden nicht möglich war.
Es sei keineswegs auszuschließen, daß Schüsse
aus einer wesentlich kürzeren Distanz als 1,50 m
abgegeben wurden.
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