"Griff zur Entwindung"
Zusammenfasung eines Artikels aus dem "Spiegel" Nr. 23 vom 6.6.1994

Prof. Wolfgang Bonte, Direktor des rechtsmedizinischen Instituts der Universität Düsseldorf, kommt in einem Gutachten über die Todesumstände von Wolfgang Grams zu dem Schluß, es sei weder Selbsttäterschaft bewiesen noch Fremdtäterschaft ausgeschlossen". Er stellt sogar fest: Ein ausschließlicher "Rückschluß auf Selbsttäterschaft ist wissenschaftlich nicht haltbar".
Bonte setzt sich in seinem Gutachten mit den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Schwerin auseinander, die deren Beschluß zugrundeliegen, das Ermittlungsverfahren gegen mehrere GSG-9-Beamte wegen Tötung von Wolfgang Grams einzustellen. Bonte hält fast alle diese Ergebnisse für mangelhaft. Er untersuchte u.a. eine "bogenförmige Hautabschürfung und -rötung" auf dem rechten Handrücken von Wolfgang Grams, und kam nach mehreren Versuchen bei sich selbst und bei seinem Assistenten zu dem Ergebnis, daß diese Spur sich "widerspruchsfrei durch einen streifenden Kontakt mit dem Hahnende" der Waffe, die bei Wolfgang Grams gefunden wurde, "im Rahmen eines Entwindungsgriffs erklären" lasse. Schon zuvor war dem Gerichtsmediziner Walter Bär von der Universität Zürich diese Verletzung aufgefallen. Er sah ebenfalls einen "Entwindungsgriff" als wahrscheinliche Ursache. Daraufhin beauftragte die Staatsanwaltschaft Schwerin den Bonner Rechtsmediziner Karl Sellier, sich mit dieser These auseinandersetzen. Sellier kam nach wenigen Tagen zu dem Schluß, die Verletzung stamme von Berührungen mit dem Schotter des Gleisbetts, in dem Wolfgang Grams lag. Auch dies widerlegte Prof. Bonte, indem er Versuche mit Steinen vom Tatort unternahm und dabei feststellte, daß die dabei entstehenden Verletzungen ganz anders aussehen. Prof. Bonte ist sich danach sicher: "Es hat einen Entwindungsgriff gegeben". Damit stellt er den Geschehensablauf, wie ihn die Staatsanwaltschaft Schwerin ihrem Ermittlungsbeschluß zugrundelegt, in seinen entscheidenden Momenten in Frage.
Bonte weist ferner seinen Gutachterkollegen aus Münster und Zürich, auf deren Expertisen sich die Selbstmordthese zentral stützt, weitere schwerwiegende Fehler nach. Insbesondere widerlegt er den Münsteraner Gerichtsmediziner Bernd Brinkmann, der anhand der Blut- und Gewebespuren auf der Waffe sichere Rückschlüsse auf einen Selbstmord von Wolfgang Grams gezogen hatte, indem er nachweist, daß dieser mit Unterstellungen und atypischen Abläufen gearbeitet hat. Schließlich stellt Bonte fest, daß auch eine genaue Distanzbestimmung für die übrigen Schüsse, die auf Wolfgang Grams abgegeben wurden, mit den von Brinkmann und anderen Gutachtern angewandten Methoden nicht möglich war. Es sei keineswegs auszuschließen, daß Schüsse aus einer wesentlich kürzeren Distanz als 1,50 m abgegeben wurden.

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