Rolf
Gössner:
"Das Wiederaufleben des staatsterroristischen
Systems..."
Bad
Kleinen ist meines Erachtens ein Lehrstück dafür,
wie ein Rechtsstaat den ungeheuerlichen Vorwurf eines
staatlichen Mordes kleinarbeiten und in einen nicht bewiesenen
Selbstmord umdefinieren kann, ohne daß sich die
demokratische Öffentlichkeit darüber erregt.
Bad Kleinen ist kein bloßer Einzelfall, sondern
Symptom. Bad Kleinen ist keine Panne, sondern hat System.
Dieser möglicherweise größte Polizei-
und Geheimdienstskandal in der Geschichte der BRD ist
Ausdruck für eine fatale Entwicklung dessen, was
sich hierzulande gerne mit "Innerer Sicherheit"
bezeichnet. Bad Kleinen offenbarte die Auswirkungen dieser
Gesamtentwicklung in gebündelter Form und in besonders
krasser Weise. Ich möchte das versuchen deutlich
zu machen und zwar wurde ich gebeten etwas über die
GSG 9 und auch noch etwas zur Koordinierungsgruppe -KGT-
zu sagen.
Zunächst zur GSG 9
Sie wurde 1972 gegründet als Anti-Terror Einheit
beim BGS, also einer paramilitärischen Truppenpolizei
des Bundes. Laut Dienstanweisung soll die Truppe vor allem
auf die Bekämpfung von Mord und Totschlag, Menschenraub,
räuberische Erpressung und Geiselnahme spezialisiert
sein, aber auch bei, so heißt es, schweren Ausschreitungen,
Demonstrationen und zum Schutz besonders gefährdeter
Staatsgäste und deutscher Politiker wird die GSG
9 eingesetzt. Sie hat einen offensiven Zugriffsauftrag
in Fällen von besonderer Bedeutung und ist in ständiger
Alarmbereitschaft, besteht ausschließlich aus Freiwilligen
und hat eine Sollstärke von 220 Mann(...). Der damalige
Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) gilt
als "Vater" der Spezialeinheit. Einem anderen
hohen Verfassungsschützer, übrigens nicht Genscher,
wie vielfach behauptet wird, werden die aufmunternden
Worte zugeschrieben, die GSG 9 müsse "Elitebewußtsein
entwickeln und mit dem Willen kämpfen, den Gegner
zu vernichten, kampfunfähig schießen ist Quatsch".
Hessens früherer Innenminister Hans Heinz Bielefeld
ergänzte einfühlsam: "auch Terroristen
sind Menschen, sie totzuschießen will geübt
und gelernt sein". Vier GSG 9-Einheiten wurden aufgestellt:
zwei Observationseinheiten, eine Fallschirmspringereinheit
und später die GSG 9-Marine. Die Einheiten sind gegliedert
in Führungs- und Spezialtrupps mit jeweils 5 Leuten
(...). Hierzu kommen technische Einheiten wie die Fernmelde-
und Dokumentationseinheit, der auch die Beweissicherung
und die Einsatzdokumentation per Video obliegt. Aufgaben,
die während des Einsatzes in Bad Kleinen offensichtlich
so sträflich vernachlässigt wurden, so daß
selbst der Münchner Polizeipsychologe Georg Sieber
argwöhnt, dieses Versäumnis könnte auf
böser Absicht beruht haben, "um eine spätere
Rekonstruktion des Hergangs zu verhindern".
Die Entstehung der KGT
In den siebziger Jahren begann unter der sozialliberalen
Regierung eine sicherheitspolitische Entwicklung, die
einen starken Ausbau, eine drastische Aufrüstung-
und Umstrukturierung der staatlichen Sicherheitsapparate
zur Folge hatte. Dabei hat sich eine verhängnisvolle
Tendenz zur polizeilichen Spezialisierung herausgebildet,
deren Spannbreite von der hart trainierten Antiterroreinheit
bis zum freundlichen, bürgernahen Kontaktbereichsbeamten
reicht. Geradezu inflationär gestaltet sich die Entwicklung
von Spezialeinheiten und Sonderkommandos, die sich als
Keimzellen einer neuen Geheimpolizei herausstellen und
zwar auf Bundesebene: neben der GSG 9, dem BGS, die sogenannte
Sicherungsgruppe Bonn des BKA, sowie seit 1992 das auch
in Bad Kleinen eingesetzte mobile Einsatzkommando des
BKA, das aus den Observationseinheiten der BKA-Sonderabteilung
Terrorismus -TE- hervorgegangen ist. Bis Bad Kleinen wußten
wir übrigens nichts davon, daß es ein MEK auf
Bundesebene gibt. Auf Länderebene wurden bereits
in den siebziger Jahren die MEK's der Kriminalpolizeien
gebildet (...). Die Freiwilligen der Sonderkommandos,
die mittlerweile auch in den neuen Bundesländern
existieren, trainieren ähnlich hart wie die GSG 9
und erhalten ebenfalls eine geheimpolizeiliche und geheimdienstliche
Sonderausbildung mit besonderem Schießtraining,
dessen Schwerpunkt der gezielte Todesschuß ist.
Ihre Verwendung ist allerdings wesentlich alltäglicher
und umfassender, nicht nur bei Einsätzen gegen sogenannte
Terroristen, sondern auch bei jeder größeren
Demonstration, der Bekämpfung der sogenannten organisierten
Kriminalität und des internationalen Terrorismus.
Also zuhauf originär polizeiliche Tätigkeitsgebiete.
Dabei sollen den Geheimdiensten auch exekutive Befugnisse
zugestanden werden. Das würde eine verfassungswidrige
Vermischung von Aufgaben und Funktionen der Polizei und
der Geheimdienste bedeuten. Andererseits sollen im neuen
BKA-Gesetz nachrichtendienstliche Befugnisse zur geheimen
Ausforschung realisiert werden, einer Praxis die schon
längst im Gange ist (...). Ein Bundessicherheitsamt
soll geschaffen werden, so wie das des Präsidenten
für den VS. Darin sollen koordiniert werden: BGS,
BND, Generalbundesanwaltschaft. Aber solche Vernetzungen
haben wir mit der Koordinierungsgruppe Terrorismus (KGT)
schon seit 1991. Auch hier werden die Geheimdienste und
die Polizeien des Bundes und der Länder koordiniert.
Diese KGT ist im Vorfeld von Bad Kleinen zum tragen gekommen
und auch in der Nachbereitung.
In der Einrichtungsanordnung heißt es zu den Aufgaben
und Funktionen: Verdeckte Fahndungsmaßnahmen unter
Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, verdeckte Ermittlung,
Verbesserung der Häftlingsüberwachung, Intensivierung
des Informationsaustauschs zwischen Polizei und Verfassungsschutz
unter voller Ausschöpfung des rechtlich Zulässigen
Sensibilisierung der Bevölkerung durch ständige
und anlaßbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit'.
Die Desinformationskampagne im Fall Bad Kleinen dürfte
ein Resultat dieser Art von Öffentlichkeitsarbeit
gewesen sein.
Das
Problem mit diesen Institutionen, die da geschaffen wurden,
ist, daß sie das sogenannte Trennungsgebot von Geheimdienst
und Polizei unterlaufen. Auf Grund der leidvollen Erfahrung
mit der faschistischen Gestapo, der geheimen Staatspolizei
im Nationalsozialismus, wurde dieses Trennungsgebot geschaffen
und nach 1945 strikt zwischen geheimdienstlicher und polizeilicher
Tätigkeit getrennt. So sollte eine undemokratische
Machtkonzentration, das Wiederaufleben eines staatsterroristischen
Systems verhindert werden. Hier sind wir inzwischen längst
bei einer ziemlichen Aufweichung dieses Prinzips angelangt.
Die KGT und anderen Entwicklungen innerhalb der Polizei
laufen auf eine Geheimpolizei mit nachrichtendienstlichen
Mitteln hinaus, die der Polizei eigentlich nicht zustehen.
(...)
Diese Entwicklung, die wir seit 20 Jahren haben, und auch
die Infiltration von verdächtigen 'Szenen' und Gruppen,
führt dazu, daß die Polizei inzwischen in ihren
Händen exekutive, vollziehende und geheimdienstliche,
nachrichtendienstliche Machtmittel angehäuft hat.
Die Wiedervereinigung von Polizei und Geheimdiensten im
Sinne einer neuen Geheimpolizei ist also zunächst
nicht primär synthetisch zwischen diesen beiden Sicherheitsorganen
erfolgt, sondern innerhalb des Polizeiapparates selbst,
der sich damit in gewisser Weise, insbesondere vom VS,
emanzipiert hat. Die Vorverlagerung der polizeilichen
Tätigkeit in die sogenannte Gefahrenvorsorge, wie
sie noch forciert wird, führt zwangsläufig zu
großflächigen Überschneidungen und Konkurrenzen,
besonders im Bereich der sogenannten Terrorismusbekämpfung.
(...)
Letzten Endes muß als Konsequenz eine Koordinierungsinstanz
her, das heißt, es zwingt praktisch diese Entwicklung,
die ich aufgezeigt habe, zu einer permanenten Koordination
und Kooperation, und das wird unter anderem mit der KGT
bewerkstelligt. Die Überwindung des Trennungsgebotes
wird damit institutionalisiert.
Ich denke mir, wir sollten uns eine solche Entwicklung
sehr genau anschauen, und ich vermisse leider eine Opposition.
(...)
Auch vermisse ich eine Opposition gegen die NichtAufklärung
von Bad Kleinen. Ich hoffe sehr, daß im Zusammenhang
mit der Klageerzwingung da noch einiges [sich ergibt].
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