Rolf Gössner:
"Das Wiederaufleben des staatsterroristischen Systems..."

Bad Kleinen ist meines Erachtens ein Lehrstück dafür, wie ein Rechtsstaat den ungeheuerlichen Vorwurf eines staatlichen Mordes kleinarbeiten und in einen nicht bewiesenen Selbstmord umdefinieren kann, ohne daß sich die demokratische Öffentlichkeit darüber erregt. Bad Kleinen ist kein bloßer Einzelfall, sondern Symptom. Bad Kleinen ist keine Panne, sondern hat System.
Dieser möglicherweise größte Polizei- und Geheimdienstskandal in der Geschichte der BRD ist Ausdruck für eine fatale Entwicklung dessen, was sich hierzulande gerne mit "Innerer Sicherheit" bezeichnet. Bad Kleinen offenbarte die Auswirkungen dieser Gesamtentwicklung in gebündelter Form und in besonders krasser Weise. Ich möchte das versuchen deutlich zu machen und zwar wurde ich gebeten etwas über die GSG 9 und auch noch etwas zur Koordinierungsgruppe -KGT- zu sagen.

Zunächst zur GSG 9
Sie wurde 1972 gegründet als Anti-Terror Einheit beim BGS, also einer paramilitärischen Truppenpolizei des Bundes. Laut Dienstanweisung soll die Truppe vor allem auf die Bekämpfung von Mord und Totschlag, Menschenraub, räuberische Erpressung und Geiselnahme spezialisiert sein, aber auch bei, so heißt es, schweren Ausschreitungen, Demonstrationen und zum Schutz besonders gefährdeter Staatsgäste und deutscher Politiker wird die GSG 9 eingesetzt. Sie hat einen offensiven Zugriffsauftrag in Fällen von besonderer Bedeutung und ist in ständiger Alarmbereitschaft, besteht ausschließlich aus Freiwilligen und hat eine Sollstärke von 220 Mann(...). Der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) gilt als "Vater" der Spezialeinheit. Einem anderen hohen Verfassungsschützer, übrigens nicht Genscher, wie vielfach behauptet wird, werden die aufmunternden Worte zugeschrieben, die GSG 9 müsse "Elitebewußtsein entwickeln und mit dem Willen kämpfen, den Gegner zu vernichten, kampfunfähig schießen ist Quatsch". Hessens früherer Innenminister Hans Heinz Bielefeld ergänzte einfühlsam: "auch Terroristen sind Menschen, sie totzuschießen will geübt und gelernt sein". Vier GSG 9-Einheiten wurden aufgestellt: zwei Observationseinheiten, eine Fallschirmspringereinheit und später die GSG 9-Marine. Die Einheiten sind gegliedert in Führungs- und Spezialtrupps mit jeweils 5 Leuten (...). Hierzu kommen technische Einheiten wie die Fernmelde- und Dokumentationseinheit, der auch die Beweissicherung und die Einsatzdokumentation per Video obliegt. Aufgaben, die während des Einsatzes in Bad Kleinen offensichtlich so sträflich vernachlässigt wurden, so daß selbst der Münchner Polizeipsychologe Georg Sieber argwöhnt, dieses Versäumnis könnte auf böser Absicht beruht haben, "um eine spätere Rekonstruktion des Hergangs zu verhindern".

Die Entstehung der KGT
In den siebziger Jahren begann unter der sozialliberalen Regierung eine sicherheitspolitische Entwicklung, die einen starken Ausbau, eine drastische Aufrüstung- und Umstrukturierung der staatlichen Sicherheitsapparate zur Folge hatte. Dabei hat sich eine verhängnisvolle Tendenz zur polizeilichen Spezialisierung herausgebildet, deren Spannbreite von der hart trainierten Antiterroreinheit bis zum freundlichen, bürgernahen Kontaktbereichsbeamten reicht. Geradezu inflationär gestaltet sich die Entwicklung von Spezialeinheiten und Sonderkommandos, die sich als Keimzellen einer neuen Geheimpolizei herausstellen und zwar auf Bundesebene: neben der GSG 9, dem BGS, die sogenannte Sicherungsgruppe Bonn des BKA, sowie seit 1992 das auch in Bad Kleinen eingesetzte mobile Einsatzkommando des BKA, das aus den Observationseinheiten der BKA-Sonderabteilung Terrorismus -TE- hervorgegangen ist. Bis Bad Kleinen wußten wir übrigens nichts davon, daß es ein MEK auf Bundesebene gibt. Auf Länderebene wurden bereits in den siebziger Jahren die MEK's der Kriminalpolizeien gebildet (...). Die Freiwilligen der Sonderkommandos, die mittlerweile auch in den neuen Bundesländern existieren, trainieren ähnlich hart wie die GSG 9 und erhalten ebenfalls eine geheimpolizeiliche und geheimdienstliche Sonderausbildung mit besonderem Schießtraining, dessen Schwerpunkt der gezielte Todesschuß ist. Ihre Verwendung ist allerdings wesentlich alltäglicher und umfassender, nicht nur bei Einsätzen gegen sogenannte Terroristen, sondern auch bei jeder größeren Demonstration, der Bekämpfung der sogenannten organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Also zuhauf originär polizeiliche Tätigkeitsgebiete. Dabei sollen den Geheimdiensten auch exekutive Befugnisse zugestanden werden. Das würde eine verfassungswidrige Vermischung von Aufgaben und Funktionen der Polizei und der Geheimdienste bedeuten. Andererseits sollen im neuen BKA-Gesetz nachrichtendienstliche Befugnisse zur geheimen Ausforschung realisiert werden, einer Praxis die schon längst im Gange ist (...). Ein Bundessicherheitsamt soll geschaffen werden, so wie das des Präsidenten für den VS. Darin sollen koordiniert werden: BGS, BND, Generalbundesanwaltschaft. Aber solche Vernetzungen haben wir mit der Koordinierungsgruppe Terrorismus (KGT) schon seit 1991. Auch hier werden die Geheimdienste und die Polizeien des Bundes und der Länder koordiniert. Diese KGT ist im Vorfeld von Bad Kleinen zum tragen gekommen und auch in der Nachbereitung.
In der Einrichtungsanordnung heißt es zu den Aufgaben und Funktionen: Verdeckte Fahndungsmaßnahmen unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, verdeckte Ermittlung, Verbesserung der Häftlingsüberwachung, Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen Polizei und Verfassungsschutz unter voller Ausschöpfung des rechtlich Zulässigen Sensibilisierung der Bevölkerung durch ständige und anlaßbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit'.
Die Desinformationskampagne im Fall Bad Kleinen dürfte ein Resultat dieser Art von Öffentlichkeitsarbeit gewesen sein.

Das Problem mit diesen Institutionen, die da geschaffen wurden, ist, daß sie das sogenannte Trennungsgebot von Geheimdienst und Polizei unterlaufen. Auf Grund der leidvollen Erfahrung mit der faschistischen Gestapo, der geheimen Staatspolizei im Nationalsozialismus, wurde dieses Trennungsgebot geschaffen und nach 1945 strikt zwischen geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeit getrennt. So sollte eine undemokratische Machtkonzentration, das Wiederaufleben eines staatsterroristischen Systems verhindert werden. Hier sind wir inzwischen längst bei einer ziemlichen Aufweichung dieses Prinzips angelangt. Die KGT und anderen Entwicklungen innerhalb der Polizei laufen auf eine Geheimpolizei mit nachrichtendienstlichen Mitteln hinaus, die der Polizei eigentlich nicht zustehen. (...)
Diese Entwicklung, die wir seit 20 Jahren haben, und auch die Infiltration von verdächtigen 'Szenen' und Gruppen, führt dazu, daß die Polizei inzwischen in ihren Händen exekutive, vollziehende und geheimdienstliche, nachrichtendienstliche Machtmittel angehäuft hat. Die Wiedervereinigung von Polizei und Geheimdiensten im Sinne einer neuen Geheimpolizei ist also zunächst nicht primär synthetisch zwischen diesen beiden Sicherheitsorganen erfolgt, sondern innerhalb des Polizeiapparates selbst, der sich damit in gewisser Weise, insbesondere vom VS, emanzipiert hat. Die Vorverlagerung der polizeilichen Tätigkeit in die sogenannte Gefahrenvorsorge, wie sie noch forciert wird, führt zwangsläufig zu großflächigen Überschneidungen und Konkurrenzen, besonders im Bereich der sogenannten Terrorismusbekämpfung. (...)
Letzten Endes muß als Konsequenz eine Koordinierungsinstanz her, das heißt, es zwingt praktisch diese Entwicklung, die ich aufgezeigt habe, zu einer permanenten Koordination und Kooperation, und das wird unter anderem mit der KGT bewerkstelligt. Die Überwindung des Trennungsgebotes wird damit institutionalisiert.
Ich denke mir, wir sollten uns eine solche Entwicklung sehr genau anschauen, und ich vermisse leider eine Opposition. (...)
Auch vermisse ich eine Opposition gegen die NichtAufklärung von Bad Kleinen. Ich hoffe sehr, daß im Zusammenhang mit der Klageerzwingung da noch einiges [sich ergibt].

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